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Vierteljahi-ssclirift
ichtliche Medicin
und V - 'jr?';r^
fentlichcs Saiütätewcsen.
(.Wirkung der Eönigl, wissenactiaftlichea Deputation
Medicinalwesen im Ministerium der geistlichen,
Jnterriohts- und Medicinal-Angelegenheiten
Dr. Hermann Enicnbcrg,
Kene Folge. Band XVn.
Berlin, 1872.
Verlag von August Hirschwald,
Unter den Linden No- 68.
D.qitizeabyG00l^lc
50byGoo>^le
Inhalt,
GerichtliGho Medicin 1—81. 20t)— 280
1. Arsenik- und Pboapbor-Vergiftung. Bearbeitet von Dr. Fischer,
K. Bayer Beiirks-Gericbtsarzt zu Bayreuth 1
'2. Krankhafter Sfehltrieb. Ein psychiatrisrhes Gutachten vcn Dr.
Scholz, dirig. Arzt ete. zu Bremen 36
3. War der Dienstkuecht W, R. aus G, zureehnungsföhig , ala et die
Diebstahle beging? Vom Medicinalralh Dr. Kelp zu Wehnen . 42
-l. Enmkbeit oder Schamlosigkeit? Gerichtsärxtlicbea Gutachten von
Rudolf Arndt 49
5. Ueber partielle ünzurecbnungsHihigkeit. Gfriehtaürztliches Gut-
achten vom Stftdtphysikus Dr. Pincus in Königsberg i. Pr. . . 71
6. Gutachten der K. Wissenscliaftlicheu Deputatiou für das Mediciual-
neaen, betreffend die Terminologie bei Geisteskrankheiten. (Erster
Referent: Skrzeczka.) 209
7. Gutachten über den Gemüthszustand der separirten Klara B. geb. F.
Vou Dr. W. Sander, Privatdocent an der Universität und zweiter
Arzt der städtischen Irren-Anstalt in Berlin 212
8. Freie Willessbestiminung oder nicht? GerichtsärzUiches Gutachten
Von Rudolf Arndt 232
9. Bemerkungen zu §. 224. des Deutschen Strafgesetzbuches. Von
Prof. Skrzeczka. 248
10. Ueber ein neues Reagens auf Blut und Annendung desselben in
der forensischen Chemie. Von F. L. Sonnenschein in Berlin. 2GI
I. Ob Gehirne rschüttemng oder Himschlagfluss? (Apoplexia aanguinea
cerebri.) Von Dr. Dorien in Lyck 2G7
Oeffentliches Sanitätswesen 32-143. 381-377
1. Gutachten der Kgl. Wissenschaftlichen Deputation für das Medicinal-
wesen, die Verwaltungs-Organisation der öffentlichen Gesundbeils-
pflege im Norddeutschen Bunde betreffend. (Erster Referent:
Vircho«.) 83
2. Bemerkungen über das Reichs - G es undhetts- Amt Von R. Virchow. 88
3. Die Physikais-Prüfung und die Physikats - Reorganisation. Von
Dr. Liou seu,, Königl. Ereisnundarzt in Berlin 103
^öbyGooi^lc .
IT InbalL
4. Die CboIen-ErkrankuiigeQ zn Berlin im Jahre ISTl. Von Dr. E.
H. Hüller, Geb.lled-Ealh ,. . IIG
5. lieber Desinfection der Eisenbahn- Viehtronaporlnagen. Vom Depar-
tementa-Tbierarzt Dr. Pauli in Berlin . 123
6. Eryaipelas nach der Vaccination. Von Herrn. Eulenberg, . , 129
T. Noch einmal das Reicbs-Gesundheits-Aut und Hr. Dr. 0. Var-
renlrapp. Von R. Vircbom 13Ö
8. Der Wertb der mikroskopiscben Untersuchung fnr das Auffinden der
Trichinen im Scbneinefleiscb. Gutachten erslatlet von Prof. Dr.
Liman, Geb. Hed.-Batb 281
9. Beitrag zur Lebre von der Tödtlicbkoit tricbioöser EiawanderuQg.
Von Dr. C. Herrn. Scbauenburg, Kreispbysikus in Quedlinburg. 291
10. Die Pocken- Epidemia zu Berlin im Jahre IS71. Von Dr. E. H.
Müller, Geh. Hed.-Rath 314
H. Ueber die Gesuniibeilsverhältnisse der BaumwoUenweber. Von Dr.
Blascbko in Berlin 327
12. Die Stellung der Aerzte zu den LebensversicberungB-Anstaltea.
Eine Replik vom Bank-Director und Finanzratb G. Hopf in Ootba. 330
13. Die Stellang der Aerzte zu den Lebeneversicbenings-Anatalten.
Von Dr. A. Oldendorff, pract. Arzt in Berlin 343
14. Darf ein von Herrn Prot. Virchow verfasstes Gutachten tritisirt
werden? Von Dr. Georg Varrentrapp '. . . 370
15. Antwort an Herrn Varrentrapp von Rud. Virchow 378
lU. Cojreapondenien 144—150. 384—397
IV. Heferato 151—192. 393-40G
V. Litterainr 193-201.407-410
VI. Amlliclko Verfügungen 202—207. 411-412
45. Veraammlung deutscher Naturforscher und Aerzte zu Leipzig. . . . 208
^öbyGoOi^lc
I. Gerichtliche Medicin.
1.
Arscuik- und Phosphor-Tergiftnng.
Bearbeitet
Dr. Fischer,
r. SnlrktGtrlrlitiiint 'd Biiyr«ulli.
Zur Thatgeschicht«.
Da die beiden
fälle nicht blos
chologischer Bezi
im innigBten Zusammenhang stehenden Vergiftnngs-
in mediciniach- forensischer, sondern auch in psy-
ziehuDg des Interessanten so Manches bieten, so
mnsste anch dem geschichtlichen Hergang eine weitere Beachtung
geschenkt werden. Gerade in Gift-MordfSllen pöegt das seelische
Gebahren des Verbrechers ein eigentbümliches Profil zn zeigen-.
die starre und gleissnerisehe Physiognomie gnindverdorbener Men-
sohennatur bei zäher Ausdauer im Verfolg der bösen Absieht.
Martin R., 50 Jahr alt, ein Mann unter Mittelgrfisse von blass-
gelber Gesichtsfarbe, mit pechschwarzem Haupthaar, stechendem
Blick und kohlschwarzen kleinen Augen, in Manieren plump-
bäueilich, übrigens bei guter Gesundheit, zuletzt Privatier, früher
Oeeonom in der Nshe von B., war seit 16 Jahren mit A. R. ver-
heiratbet, einer einfachea, gnten, arbeitsamen, nichts weniger als
bässlicben Frau. Mit ihr hatte Af. R. vor Eingehung der Ehe ein
Eind gezeugt, welches im frühen Eindesalter starb ; die Ehe selbst
blieb kinderlos. Durch Verkauf zweier Bauerngüteben erwarb er
sich einiges Vermögen und siedelte sich im Friibjahr 1866 in der
Stadt an, wo er privatisirte und von den Erträgnissen seiner
^öbyGoOi^lc
2 Arscnit- unr! Phdüplior-Vergiftunff.
Capitalien lebte. Alsbald knüpfte er daselbst eio Liebes verhall niss
mit E. H; der Frau des Oeconomen C. II. an, einer ziemlich be-
scbränkteD, jedoch in hohem Grade sinolicheD, nichts weniger als
hübschen Frau, welche in seiner Nähe Wohnung hatte. Beide
Familien lebten anfangs auf vertraulichem Fubs, bald aber ent-
stand zwischen M, R. und E. H. ein ehebrecherisches Verhälfniss.
Der Ehemann der E. 11., ein gutmüthiger schlichter Mann, über-
zeugte sich einmal — es war im Jahre 1867 — von einem Bei-
schlafsact beider, vergab aber, nachdem M. R. um Verzeihung und
Verschweigung des Vorfalls gebeten hatte. Allein dieser Hess nicht
ab, seinen Umgang mit E. H. fortzusetzen, kam oft heimlich mit
ihr zusammen, besuchte mit ihr Bier- und Wein-Wtrthachaften und
beschenkte sie ein um das andere Mal. Dies merkte C. II. recht
wohl ; seine Eifersucht erhielt Ton Zeit zu Zeit neue Nahrang, es
gab viel Spektakel in der Ehe, so dass einmal C. II. bei der
Fruchtlosigkeit aller seiner Vorafellungcn seine Fan tüchtig durch-
prügelte. M. R. indess sachte die Zwietracht unter den //.'sehen
Eheleuten zu nähren, verdächtigte die Frau (£. //.) bei ihrem
Mann, den Mann bei der Frau; insbesondere suchte er der Frau
des //. emzureden, dass ihr Mann mit seiner Magd halte, woran
gar nicht zu denken war. AI. R. brachte es auch dahin, dass
E. IJ. mit dem Gedanken umging, sich von ihrem Mann scheiden
zu lassen, und dieser äusserte einmal: „wenn ich von meiner Frau
geschieden bin, wird sich M. R. von der Seinigon scheiden lassen
und meine abgeschiedene Frau heirathen." Die Scheidungspläne
wurden indess nicht weiter verfolgt, wohl aber das Verhfiltoiss
zwischen M. R. und E. IJ. fleissig fortgesetzt. Einmal Äusserte
AI. R. gegen die E. H.-. „er würde sie heirathen, wenn seine Frau
und ihr Mann sterbe", — und die E. H. machte ihrem Mann noch
auf seinem Todtenbett den Vorschlag, den M. R. als Wirthsehafts-
Pächter ins Haus zu nehmen.
Dem M. R. war in letzterer Zeit der Zutritt ins Haua ver-
boten, nichtsdestoweniger erfuhr C. Ji. von der Fortsetzung des
Umgangs seiner Frau mit M. R. ; er wurde darüber immer mehr
besorgt und machte ahnungsvolle Aensserungeu, welche auf eine
Lebensgefahr für ihn Bezug nahmen; so z. B. sagte er zu seiner
alten Matter: „lass nur die (seine Frau meinend) nichts für mich
kochen, die thut mir einmal etwas hinein." AI. R. aber wurde
immer düsterer, mürrischer und machte mehr als je den Eindruck
^öbyGoOi^lc
Arsenil;- und Phosphnr-Yeigiftiins. 3
eines nnheimlichen Menschen; er läu^nete gegen Jedermann sein
Verhältüiss zu der E. H., pflegte sich selbst zu loben, war anch
ein sehr fleissigor Kirchengänger, konnte aber doch nir-
gends Vertrauen finden wegen seines achenen Benehmens, denn
er konnte Niemandem aufrichtig ins Gesicht sehen, sondern bliclcte
im Gespräch stete auf den Boden.
Am 20. Februar 1868 Nachts evki-ankte C. H., der schon
seit längerer Zeit, jedoch nicht in zunächst bedrohlicher Weise, an
einem Herzfehler gelitten hatte, in acutester Form an heftigen
Unterleibsschmerzen, welche ihn so arg quälten, dass er sich die
Hände an der Bettstelle wund rieb, schrie und tobte. Noch vor
Tagesanbruch musste ärztliche Hülfe herbeigerufen werden; jede
Hülfe war jedoch vergeblich, am 23. Februar trat allgemeiner
Collapsus mit Verfall der Stimme, am 29. Februar der Tod ein.
Die vorgenommene Privat-Section, bei welcher jedoch Magen und
Gedärme nicht näher untersucht wurden, führte zn der Annahme,
dass C. H. an einer Herz- und Leberkrankheit gestorben sei, und
am 2. März erfolgte die Beerdigung. Nachdem sieh aber in der
Stadt die übelsten Gerüchte über die Todesart des C. U. ver-
breitet hatten, seit auch die Frau des M. R. 4 Wochen später ge-
storben und ihre Vergiftung constatirt worden war, wurde am
9. April die Leiche des C. H. eshumirt und bei chemischer Un-
tersuchung der dem Gerichts- Chemiker der Universität W. zuge-
sendeten Leichentheile Arsenik gefunden.
(Krankengeschichte, ärztliches Untersuchnngsverfahren, chemi-
sche Expertise, geriehtsärztliches Gutachten nebst Obergutachten
des Medicinal-Comite E. wird weiter unten mitgetheilt werden.)
Es stand nun nach dem Tode des C. //. der Vereinigung des
M. R. mit E. H. nur die Frau des M. R. im Wege, welche zwar
nach aussen gleichgültig gegen das Verhältniss ihres Mannes zur
E. H. zn sein schien, desto mehr aber diesem gegenüber energische
Versuche machte, sein Verhältniss zur E. B. zn lösen. Einmal
sagte er zu seinem Schwager T. : „so kann es nicht fortgehen, so
kdnne er seine Lebenszeit mit seiner Frau nicht mehr zubringen",
und als er im Januar 1868 leicht erkrankte, sein Schwager aber
ihn aufforderte, ärztliche Hälfe herbeizurufen, erwiederte er in
Gegenwart seiner Frau: „und wenn Ihr 10 Doetors holen lasst, so
nehme ich Nicht sein ; einmal ist jetzt angefangen, eines muss hin
sein, ich oder sie! "
^öbyGoOi^lc
4 Arsenik- iitiil l'lios|)lior-V<Mjriftiiiig.
In der ersten Hälfte des März 1868 erkrankte A. It., eine
bisher gesaitde Frau, an heftigen Magenschmerzen und tSglich sieh
wiederholendem Erbrechen, worauf sit-h <U. R. zu dem Dr. N. be-
gab, um dessen Rath zu holen. Als dieser die Kranke zu sehen
wünschte, lehnte M. R. dies rundweg ab und wünschte nnr Ver-
ordnung einer Arznei. Erst am 16. März wurde auf Andringen
seines Schwagers und seiner Schwägerin Dr. A'. geholt, „weil sich
auf die verordneten Chiniupulver abermals heftiges Erbrechen ein-
gestellt hatte." Dr. A; fand bei der Kranken einen sehr beschleu-
nigten Puls, weiss belegte Zunge, die Mageugegend .sehr empfind-
lich beim Druck und hielt die Krankheit für eic typhöses Fieber.
Die folgenden Tage besuchte .1/. I>. den behandelnden Arzt immer
zeitig, wohl um desseii Visiten vorzubeugen, immer versichernd:
es gelie besser, wenn aneh das Erbrechen noch nicht verschwunden
sei etc. Dr. A'. dachte nun nicht mehr an einen Typhus und
diagnosticirte jetzt ein chronisches Magengeschwür, verhehlte sich
aber dabei nicht, dass für diese Diagnose die genügenden Anhalts-
punkte niclit gegeben seien. So kam M. R. bis zum letzten
Lebenstage dei- A. H. den ärztlichen Besuchen regelmässig zuvor;
nur am vorhergehenden Tage brachte es Dr. A'. dahin, die Kranke
sehen zu können, Sie lag still im Bett bei vollem Bewusstsein;
kühl, fast kalt war die Hanttemperatur, der Puls klein, Eespira-
tion mühsam; die Bauchdecken fühlten sich gespannt an, die
Magengegend zeigte besondere Schmerzhaftigkeit. Dr. A'. erklärte
sich den eingetretenen Cbllapsus durch das häufige Erbrechen und
die gänzliche Nahrungslosigkeit der Kranken. Am 2. April kam
M. H. abermals bei Zeiten in die Wohnung des Arztes und meldete,
dass sich nichts geändert habe, und als Dr. A'. am nämlichen Tage
im Vorbeigehen dem vor dem Hause stehenden M. R. sagte, er
wolle so eben die Kranke besucheu, lehnte M. R. auch diesen Be-
such ab, „weil er im Augenblick keine Zeit habe." — Abends
\Ö Uhr wurde die Kranke bewnsstlos, von Gonvulsionen befallen
and verschied darauf alsbald in den Armen ihres Mannes.
Der behandelnde Arzt forderte nun die Vornahme der Section,
um über die Todesursache mögliehst ins Reine zu kommen, wo-
gegen M. R. lebhaft remonstirte, sehliessiich aber widerwillig nach-
gab, weil ihm eine gerichtliche Section in Aussicht gestellt wurde.
Das Leichenbeschau- Attest , vom behandelnden Arzte ausgestellt,
wurde trotz aller Recherchen nicht mehr aufgefunden.
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Pbosp'ior- Vergiftung. 5
Am 3. April sachte mich .— den Verf. — Prof. Z, üauis-
geoosse des M. R-, eilends auf, um mir eine dringliche Mitthei*
Inng za machen; es liesse ihn and seioe Fraa nicht mhen, weil
sie Ursache hätten zn vennothen, die A. R. Bei eioes uat&rlichen
Todes nicht verstorben; ich wnrde gebeten, das Weitere za ver-
anlassen. Sofort begab ich mich nach eingezogenen Erkundigungen
zu Dr. N., machte ihm die.nötblgen Mittheilangen und gab mei-
nen Wunsch zu erkennen, der Section der A. R. beizuwohnen.
Diese war auf Nachmittags 3 Uhr im Seetionszimmer des Leichen-
hauses anberaumt und wnrde Nachmittags 3 Ühr am 3. April vor-
genommen. Vor Allem fand ich es angezeigt, die TJnterleibshöhle,
in erster Linie dann den Magen Öffnen zu lassen, und als die
Magenschleimhaut blosslag, sah ich weissgelbliche KOin'hen und
Plättchen in ziemlicher Anzahl in die Falten der Schleimhaut ein-
gebettet zerstreut umherliefen. Ich brachte eins der gr&sseren
Körnchen auf die Eingerspitze und strich damit aaf einen trocknen
Theil des SertionstiBcHcs : sofort bemerkte ich Phosphorescenz auf
der Streichstelle und Abgang von Phosphordampf, welche Bemer-
kung auch Dr. sV. sofort mit mir machte.
Sofort erklärte ich die Privatsection für beendet, weil unter
solchen Umständen die gerichtliehe Section nothwendig geworden
sei, und veranlasste die Herbeiholnng der Untersuehungs-Commis-
sion. Alles dies geschah innerhalb einer Stande, und es wurde
nunmehr die Legalseetion vorgenommen, über deren Ergebniss
später berichtet werden wird.
Zur Kecogüoscirang der Leiche wurde, ehe die Kopfhöhle
geöffnet wurde, Af. R. durch den Polizeirottmeister abgeholt. Er
befand sich bereits im benachbarten Wiithshans, zunächst seiner
Wohnung, kam, als er den Polizeimann erblickte, in sichtbare Ver-
legenheit, and bat nur am einigen Aufschub, ehe er ins Leichen-
hans sich begebe, um einen passenden Rock anzuziehen Der
Polizeimann war im Zimmer, M. R. begab sich in ein Cabinet.
Als er von da nicht alsbald zurückkam, ging ihm der Polizist nach
und fand ihn an der Thürangel aufgehängt an einem Strick. So-
fort wurde der Strick vom Halse abgeschnitten nnd, nachdem sich
M. R. von diesem Erhängangsversuch ras''h erholt hatte, wurde
er nach dem Leichenhaase abgeführt. Zur Leiche gebracht, sank
er mit Thränen in den Äugen und voll heuchlerischer Trauer auf
den I.,eichnam, küsste ihr Angesicht wiederholt unter Betheuerung
^öbyGooi^lc
6 ArstuiU- uiiil l'liO!t|)liOr- Vergiftung.
seiner Unsehnld, seines geaosBenea ehelichen Glücks und seines
ungeheuren Schmerzes ob des Dahinscheidene seiner geliebten
Gattin.
Znr Thatgesehichte hat die Voruatersuchnng noch einiges Ma-
terial geliefert, velclies insbesondere in psychologischer Beziehung
einiges Interesse bietet.
M. B. war während der ganzen Krankheit seiner Fraa ersicht-
lich bemüht, Besuche von seiner Frau fernzuhatten oder jedoch
jedes nähere Gespräch zwischen ihr und dritten Personen zu ver-
eiteln. In den letzten 8 — 10 Tagen vor dem Tode der A. R.
fanden Besuche ihr Zimmer stets verschlossen. So oft M. R. das
Haus verliess, sperrte er die Wohnung gänzlich ab, so dass Nie-
mand za seiner Frau kommen konnte; auch bei seiner Anwesen-
heit im Krankenzimmer waren die Thuren meist verschlossen.
Klagte die Kranke hie und da über heftiges Würgen, Brechen,
Leibschmerzen gegen ihi-en Bruder, so liess ihr Mann immer ein-
fliessen: „ja, wenn sie nur keinen alten Fehler hätt«, sie hat
einen alten Fehler!" Die Kranke beschwerte sich öfters über den
schlechten. Geschmack, die Bitterkeit und den üblen Geruch ihrer
Arznei; alles, was sie esse und trinke, schmecke nach der schlech-
ten Arznei. Es wurde auch festgestellt, dass M. R. Mitte März
500 Stück Zündhölzchen kaufte, am 1. April aber holte er aus
einer Apotheke hiesiger Stadt Phosphorpaste, ein 45 Gramm hal-
tendes Töpfchen, in welchem 0,60 Gramm Phosphor enthalten
waren, augeblich zum Vergift«n der Ratten, von denen sich im
Wohnhaus des M. R. kein Exemplar vorfand.
Am 2. April Nachmittags 2 Uhr begab sieh Frau Prof. Z. in
ein Zimmer des Erdgeschosses, welches unmittelbar an das Kran-
kenzimmer der A. R. anstiess und nur mittels einer durch Pappen-
deckel verpichten Glasthür von letzterem getrennt war, und war
Ohrenzeuge folgenden Vorganges :
Im i?.'schen Zimmer stöhnte und ächzte eine weibliche Stimme;
„0 weh, weh! die Schmerzen, — ich kann nicht mehr!" Eine
männliche Stimme erniederte: „nimm nur, das schmeckt nicht
bitter, das bildest du dir nur ein." Nach einigen Secundeu stöhnte
die weibliche Stimme wieder; „o weh! schmeckt das bitter."
Darauf die männliche Stimme : „ deine Fasse sind ja schon ganz
kalt, lass dir die Kissen richten."
Von dem Gedanken ergriffen, M. R. könnte seine Frau ver-
iq,t7,:rb;G00<^lc
Arsenik' und Plioi|)lior-Vergifiuug. 7
giftet haben, machte Frau Z. ihrem Mana und der Magd in grosser
Anfregiing die Mittheilung von dem, was sie so ebea gehört.
An demselben Naclimittag 4 Uhr kam ein Manp in die A.'sche
Wohnung, nm ihm zu sagen, dass im benachbarten Wirthshaase
ein Belcannter ihn erwarte. Kaum hatte derselbe die Thäre gc-
Offiiet, als M. R. hastig ans dem Nebenzimmer heraussprang und
in auffälliger Welse sprach: „geh hinaus! geh hinaus!" den Mann
zum Zimmer hinausdrängte und die Thäre absperrte. Alsdann
fragte er durch die verschlossene Thüre, was der Manu wolle?
nud als dieser seine Ausrichtung anbrachte, erwiederte M. R.:
„jetzt kann ich nicht, meine Frau liegt sterbenskrank; ich habe
ihr gerade wieder eingegeben."
Eine Stunde später war die A. ff, gestorben, und dem er-
wähnten Boten kam sofort der Gedanke, es habe M. R. seine
Fran umgebracht, worüber er sich gegen seine Frau sofort auch
ausgesprochen hat.
Bei der Haussuchung am 4. April fand man einige unver-
dächtige Arzneigläser, aber auch eines, in dem noch einige Tropfen
restirten, welche stark nach Phosphor rochen. Die chemische Un-
tersuchung hat auch Phosphor iu diesen Tropfen nachgewiesen.
Von der Phosphorpaste war Nichts anfzufindeu.
M. R. erklärt auf den Vorhalt, dass man in der Leiche sei-
ner Frau Phosphor gefunden habe, seine Frau habe sich und ihn
ans Eifersucht durch die Suppe mit Phosphor vergiften wollen;
sie habe ihm 8 — 10 Tage vor ihrem Tode eiue Griessuppe vor-
gesetzt, welche so roeh und schmeckte, wie wenn Zündhölzchen
darin abgekoclit worden wären.
II. Obdiietion himI Scctioii der Leiche lies f. II., Vrnieliiuuiig
des b^aiulelnilcn Arztes über die Krankm|^eliith(e, chemische
llatersHchuHg der Leiclicntheile, gerichUürztliches CiUarhten,
Obei^ulRchteii des Mcdicinfll-Coiultt-s der Iniicrsititt E., Schluss
des Verfahrens.
Das Grab, welches 5 Fuss Tiefe hat, ist 2 Fuss hoch mit
Wasser angefüllt, so dass der Leichnam, mit Ausnahme des etwas
höher gelagerten Kopfes und Halses, im Wasser gelegen ist. Erde
war also nirgends am Leichnam angelagert, da nur Wasser in den
Sarg gedrungen war. Die Kirchhoferde besteht an der Stelle, wo-
^öbyGooi^lc
8 Arsenik- und Phosphor- Vergiftung.
selbst der Leichnam des //. begraben war, ans Lehm. Da die
Exhumation am 9. April vorgenommen wurde, der Tod des H.
am 20. Febmar erfolgte, also 40 Tage vom Ableben bis zur Ans-
grabung verflossen waren, konnte man einen bedentenden Fort-
sehritt der Verwesung erwaiten; nichtsdestoweniger war die Fäul-
oiss des Leiefanams noch nicht weit vorgeschritten; jedenfalls wegen
Einwirkung des den Leichnam grösstentheüs umgebenden Wassers,
woztt vielleielit aach Arsenik-Einwirkung beitrug.
Diu EürperbescbafTeoheil bot gerimdele Formen, tstarke Eutwickeluog der Mus-
kulatur dar; dab Gesicht war mit Ausnabme der Naseo spitze mit dicht atehcnden,
schneeneissen, 1 Zoll langen Schimmelpilieii bedeckt, der Rumpf durehgehends
hchmutziggrun geßrbt, von demselbeo Fäulnissgrün, wie es nach Eintritt der
F&ulaiss an den äusseren Banchdecken jüngst Verstorbener bemerkt wird. Die
Überbaut ist uirgends in Ulaseu aufgestanden, sondern adhärirt überall der Leder-
baut mit Ausiiftbme einiger kleinen uuecbeinbarcn Stellen am Rücken. Die Ge-
schlecblstbeile bind ganz normal erhalten, desgleichen obere und untere Extrcmi-
tälen, mit Ausnahme der Füsse, ncicbe weiss, faltig, wfe in Lai^e gewaschen
aussehen. Eine wassersücbtiEfe Anschwellung (Oedem] wird weder au den Fuss-
knüchclu, noch an dem Handrücken oder an den Qandknöcbeln wahrgenommen.
Ad der ganzen Körperoberääcbe üudet sich keine Spur äusserer Verletzung.
Eine Privatsection des Leichnam^i war bereite am 1. Uäiz gemacht; man
findet deshalb einen zugenähten Längenachnitt vom Beginn des Brustbeins bis
zum Venusbei'g, womit Brust- und Bauchhöhle, ers^re auch nach Binwegnahme
des Brustbeins und der xorderen Rippeuiheile, letztere nach Anbringung eines
Querschnitts, geöffnet worden waren. In der Brusthöhle liegen die zerschnittenen
Lungentheile , das Herz, welches gleichfalls in seinen Längendurchmessern nach
dem Verlauf der Arterien durcbschuitten war, gi'Össer als im gewöhnlicbeu Zu-
stande und dickwandiger gefunden wird ; die Herzklappen iSemüunarklappen der
Aorta und Mitralis) scheinen insuflicienl gewesen zu sein. Die Lungentheile sind
von FäutiiUs noch nicht berührt, stark hyperämisch, übrigens noinnal. Blut oder
andere Flüssigkeil findet sich deshalb nicht in der Brusthöhle, weil ins Zwerch-
fell ein grosses Loch eingeschnitten war, durch welches die Blutflüssigkeit in die
Unterleibshöhle abgeflossen sein machte. Die grossen Uefä^se der Brusthöhle
sind leer, lu der BauchböLle liegen deren Eingeweide an der gewöhnlichen
Stelle, Magen und Gedärme unberührt im Zusammenhang mit Speiseröhre. Die
äussere Oberfläche der Gedärme bat ein blutrotbes Ausehen, zweifelsohne von
Blut roth, da in der Unterleibshöble eine Monge (über 1 Uaassl Blut flottirte
Der Magen, an der Uardia und dem Pylorus unterbunden, wird geöffnet; nur
wenig grauliche Flüssigkeit ist in demselben enthalten; die Magenschleimhaut ist
überall und gleichmässig weichselbraun geerbt, zeigt keine Erosionen, keine Per-
foration, aber eine Menge auf der Scbleimhautobeifläche zerstreuter gelblicher,
grieekorngrosser Körnchen. Zwölffingerdarm und Dünndarm sind leer; ihre
Schleimhaut wie auch die des Dickdarms zeigt dieselbe weichsei braune Farbe wie
die Magenschleimhaut, aber keine gelbliche Körnchen. Die Leber hat den gewöhn-
lichen Umfang, eine dunkel braunrothe Farbe; auf ihrer Durch schnltlafläcbe sieht man
^öbyGooi^lc
•mr;
Äraeuik- und Phospbor- Yergiftuug 9
uaendticb viele gelbliche, grieskorngrosse, sandig sieb aDfählende Eürachen (Acini),
ganz Kbolich den ttuf der Hageoscbleimhant gefundenen. Uili von Fäulniss nenig
berührt, ohne beHondere Eigen thämlichkeit; keine Spur Ton den erwäboten Körn-
cbeD, ebensowenig in den Durch Bcbnittsflacbeu der Nieren, welche sehr blut-
reich gefunden worden. BIrm leer.
Nach Erüffoung der Eopfhöble ecscbeinen die tiehirnbäute stark hyper-
ftmisch; die Gehirnmasse igt nocb compact, weisse und graue Substanz ziemlich
abg^ränit, Himhöhlen leer.
BehafB cheimscher üotersuchang wcrdeg naomehr folgende
Leiehentheile geaondort in Gläsern vorsthriftsgeinäas verpackt, uro
an den Gerichts-Chemiker der DniverBität W. gesendet zu werden:
1) Magen mit Inhalt, 2) blatige Flüssigkeit aus der L'nter-
leibshöhle, 3) ein Stück der Leber, 4) ein Slück vom Herzen,
5) ein Stück Lunge, 6) eine Mnsketportion , 7) ein Stück des
Zwülffii^er- und des Dünndarms, 8) die Nieren, 0) MUz, 10) Ge-
biratbeile.
üeber den chemischen Befand lassen wir nunmehr den Be-
riebt des leider der Wisaenschaft viel zu früh dnrth den Tod ent-
rissenen ausgezeichneten Analytikers c. S. wörtlich folgen.
„Da im jenseitigen verefarl. Requisitions-Schreiben vom d. A.
Mts. der Tod des U. als möglicherweise mit dem Tode der A. R.
im Zusammenhang stehend angedeutet wurde, — (die chemische
üntersuchoDg der Leichenbestandtheile der A. K. war bereits un- '
längst vorausgegangen. Anm. d. Verf.), — so erstreckte sich der
erste Tbeil der chemischen Analyse auf die Aufsuchung von
Phosphor oder phosphoriger Säure, als jener Gifte, die bei der
A. R. als den Tod veranlassend durch die chemische Untersuchung
erkannt und nachgewiesen wurden. Allein das Resultat war ein
durchaus negatives, indem von beiden Stoffen sieh keine Spur auf-
finden liesa.
Dieses Resultat würde jedoch eventuell die Möglichkeit einer
stattgehabten Phosphor-Vergiftnng nicht ausgeschlossen haben, da
der Phosphor stets bei l&ngerer Berührung mit der Luft, nachdem
er die Zwischenstufe der phosphorigen Säure durchgemacht hat,
sich schliesslich in die in jedem menschlichen Körper reichlich
vorhandene, nicht giftige Phosphorsäure umwandelt, die aber eben
deshalb, weil sie Normal-Bestandtheil des Körpers ist, keine Ver-
giftung mehr beweisen kann.
Da für die Untersuchung auf Phosphor nur ein Theil der
überachickten Leichentheile, nämlich nur der Magen and sein In-
)vGooi^lc
10 Arsenik- uuO Phosphor- \ei gif lung,
halt, ferner ein Tbeil der Flüssigkeit des Glases No. 2 (blatige Flüs-
sigkeit) nebst kleinen FragmeDten der übrigeu Theile verwendet
worden war, so wurde mit den noch übrigen Theilen die ünter-
sacLnng auf metallische Gifte bewerkstelligt und dieselben nach
vorausgegangener Zei^etöckelung dem Zerstörungs- und Lösangs-
ind i^blorsaarem Kali unterworfen. Nach
des Filtrats und Entfernung des über-
die erhaltene Lösung mehrere Tage lang
asserstofF behandelt, wieder in der Wärme
lor erhaltene bräunliche Niederschlag ab-
heil aas organischen Stoffen bestehende,
1 von giftigen Metallen enthaltende Nie-
in einem neuen Porceliantiegel mit sal-
lurem Natron geschmolzen, die Schmelze
hwefelsäure neutralisirt und gelinde ab-
erhaltene Salzmasse in einen Marsh'schen
n Materialien bereits ^ Stunde lai^ in
findlicü sich als vollkommen rein erwie-
von weiteren sieben Stunden hatte sich
schmelzbaren Glasröhre vor der erhitzten
er deutlicher metallisch glänzender
des Arseniks gebildet. Der Apparat
,nde im Gang erbalten und, als sieh
llisehen Anäugs zeigte, der Versuch ge-
Q Nachweif za führen, dass dieser me-
lon Arsenik nud nicht von Antimon oder
itigen Stoffe herrühre, wurde derselbe mit
landelt, worin er sich vollständig und
weissen Pulvers löste. Damit war die
as erwiesen. Die Salpetersäure Lösnng,
eine Fifissigkeit, die mit salpetersaarem
lalyse isl bcsoi>^«rs darauf zu achten, dass das
von Chlor ist. Ist die^r Bediuguug nicht ent-
vor, dass bei der Behandlung der Schmelze oder
^«rfebäure ein Theil des vorbaudeucu .Irsens als
und für d<e weitere l'ntci'sucbuDg yerloren geht.
Anm. d. Bed.
^öbyGoOi^lc
Arseuik- uud PLosplior^Vergifimig. \ 1
Silber uDtcr vorBichtiger Neutralisation mit AinmoDiak eine roth-
braane, mit Schwefelwasserstoff eiue gelbe Fällnng ergabt Mit
diesen Eeactlonen war die Änwesentieit von Ärsentli sicher be-
wiesen. Der Eest der Salpetersäuren Lösung wurde endlich mit
kohlensaurem Natron nentralisirt zur Trockene gebracht, mit Cyan-
kälium nnd Soda gemischt und in einem trocknen tilasröhrchen
erhitzt. Dabei wnrde abermals, freilich jetzt in geringerem Grade,
ein Arsenspiegelchen erhalten, welches, in einen verengerten Theil
der Glasröhre durch Sublimation getrieben uüd hermetisch ein-
geschmolzen, ich in der Anlage übersende.
Da fiämmtliche angewendeten Reagentien nnd Apparate voll-
kommen rein waren, so kann mit Bestimmtheit als Kesuttat der
chemischen Analyse das Vorhandensein von Arsenik, wenn
auch in kleinen unwägbaren Mengen, in den Lelchentbeilen
des C. H. aasgesproehen werden."
Hofratb Dr. v. S.,
UutersucbuDgs-Cbefflikcr des K. Med.-
Coiniles der Universität W.
Mit Bezugnahme auf diesen chemischen Befand wurde sofoit
die Untersuchung gegen die Ehefrau des C. IJ. nnd gegen AJ. Ä.
wegen Vergiftung des C. B. fortgeführt, nnd vor Allem der Arzt
vernommen, welcher den C. H. in seiner letzten Krankheit be-
handelt hatte. Dieser hatte bei erster Vernehmung folgende Mit-
theilung zu machen, welche in gedrängter Kürze also lautete:
Im Januar 1868 consnitirte C. li. den zufällig im Hause bei
einem Verwandten anwesenden Dr. .X., welcher bei näherer Unter-
suchung der Brustorgane fand: bläuliche Lippen, Wangen und
Hände bei dem übrigens kräftigen und starken Maim, das Herz
besonders im Breitendurchmesser bedeutend vergrössert, Herzstoss
verstärkt nnd undnUrend, weiter als normal sichtbar, unregelmässig
sowohl im Rhythmus als in Stärke, blasende Geräusche an allen
Klappen mit Ausnahme der Aortaklappen, die Herztöne ganz ver-
deckend, gegen die Herzspitze zu am stärksten hörbar. Hals-
geffisse, besonders die Venen erschienen überfüllt, Puls nnregel-
mässig, aussetzend. Ausserdem fond Dr. X. noch Vergrösserung
der Leber, in den Longen nichts Abnormes, mit Ausnahme ein-
zelner B^selgeräusche.
Diagnose: Hypertrophie mit Dilatation des Herzens, Klap-
penfehler, Hypertrophie der Leber and leichter Bronchial-Katarrh.
^öbyGoOi^lc
ü AiäCiiik- uuil Phosphor- Vergiriuug.
Ordinatio: zuerst Morphium, später ein Laxans; am 4, Fe-
bruar war die firztliche Behandlung beendet.
Am 20. Februar war C. IL in später Nacht schwer erkrankt
und schon Morgens 5 Uhr wurde nach dem Arzt geschickt, da
C. U. über so heftige Leibschmerzen klagte, dass er laut aufschrie
und „eich wie ein Wurm gewunden hat"; als Ursache der Ünter-
leibsschmerzen gab er einen heftigen Aerger an, den er über seine
Frau gehabt habe. Bei ärztlicher Untersuchung wurde die Magen-
gegend ziemlich adTgetrieben gefunden; der hier vorhandene Schmerz
wurde durch Druck nicht vermehrt. Erbrechen und Diarrhoe waren
zur Zeit der ärztlichen Anwesenheit nicht vorhanden. Puls be-
schleunigt, onregelmässig und klein. Des anderen Tags Fort-
dauer der heftigsten Leibschmerzen, Erbrechen. Gegen Abend Zu-
nahme der Leibä(^h merzen.
21. Febr. Nacht schlaflos; Fortdauer heftiger Leibschmerzen,
trockene Zunge; Erbrechen. Würgen, Diarrhoe nicht vorbanden.
Es wurden Opiate ordinirt; Morphium subcutan in die Bauchdecken
injicirt; Ol. Kicini.
22. Febr. Fortdauer der heftigätun Leibschmerzen, Brust-
beklemmungen, Collapsus, kühle Haut, kleiner aussetzender Puls,
verfallene Stimme.
Es wurde bei diesen bedenklichen Erscheinungen ein zweiter
Arzt zugezogen und nach gepflogener Berathung die Diagnose auf
Herz- und Leber-Erkrankung gestellt. Die heftigen Kolikschmerzen
wurden einer zufälligen Indigestion und der Einwirkung der kran-
ken Leber zugeschrieben. Oppressionsgefühl und Collapsus wurde
auf Rechnung der gestörten Circulation gebracht. Behandlung ro-
borlrend und stimulirend, Chinin, ai-hwarzer Kaffee.
' 24. Febr. Massenhafte Sluhlentleerungen unter Nachlass der
l^likschmerzen ; Eräfteverfall im Zunehmen. Ord.: Liq. ammon.
anis., Aeth. acet.
25. Febr. Vollkommene Retentio urinae; Anwendung des
Catheters.
26. Febr. Status idem. Vermehrte Leibschmerzen, lonerl.:
Morphium; äussert,: Elaytehlorilr mit Fett etc. oic.
27. Febr. Zunehmende Athemnotb, Eisumscbläge aufs Herz.
Nachts stärkere J>eibscbmerzen.
28. Febr. Nacht unruhig, fortwährend bei Tag und Nacht
heftige Leibschmerzen und Kreuzschmerzen. Opiat -Klyetier.
^öbyGooi^lc
ArsenUi- und Phosphor-Vergiftun)^. |3
29. Febf. Nachte heftige Leibschmerzen, Zunahme der Brnst-
beklemmuDgen, Extremitäten kühl, Stimme ganz verfallen, allge-
meine Paralyse, Tod 3—4 Uhr Nachmittags.
Bei der am anderen Tage vorgenommenen Privat-Section fand
sich :
Der Körper n'ohlgenäbit. Hautdecken und Bindebaut der Äugen einen
leichten Stich ins Gelbliche zeigend; Lungen normal, hyperä misch. Herahyper-
trophie mit Ausdehnung des Lumens der Herzhöhlen ohne Uuskel Verdickung cder
Schwund; fettige Entartung «'urde wegen blasser Farbe dei Herzmuskulatur ver-
muthet. Klappenfehler wurden nicht gefunden ; am Anfange der Aorta kleine
atherODiatöse EinlageningeD- Leher sehr vergrössert, Uuscalnussleber. Milz etwas
grösser, von derbem Gefüge; Nieren hyperämisch. Magen und Dsrmkanal wurden
nicht untersucht.
Von hohem laferesse für die Betirtheilnng der letztes Krank-
heit des 6'. //. sind die zahlreiehea Zeagenanssagen von solchen
Personen, welche theils Tag nnd Nacht um den Kranken waren,
tbeits fast tägliche Besuche bei demselben gemacht haben. Sie
zeigen eine merkwürdige üebereinstimmung, sprechen Alle ohne
Ausnahme nur von den heftigsten ünterleibsschmerzen, die fast
unerträglich gewesen sein müssen und deu Kranken dabin brachten,
dasB er sich „wand wie ein Wurm", die Hände rang, sich blaue
Flecke an den Händen zuzog vom festen Anklammern an die
Bettsteile und „gerade binansschrie" ; und alles dies nicht perio-
disch, sondern fast conlinuirhcb i. e. vom Tage der Erkrankung an
bis zur Sterbestunde.
Die Magd und die Mutter des C. H. sage« aus, dass derselbe
in der ersten Nacht seiner Erkrankung von der heftigsten Diarrhoe
mit Leibschneiden befallen worden sei; „C. //.", sagt die iUagd,
„legte sich am 19. Februar Abends zu Bett und ist 'nicht mehr
aufgestanden; er klagte während seiner ganzen Krankheit unauf-
hörlich über die heftigsten Leibschmerzen, Uebelkeit, Brennen im
Hagen, und sagte; es brenne ihm das Herz ab; sodann über
fürchterlichen Durst. Erbrochen hat sich C. H,, so lange er im
Bett lag, nur ein paar Mal, aber eher öfters, wobei es ihn recht
abgewürgt bat. Bevor er sich legte, asa er wenig mehr, weil
nichts bei ihm blieb, sondern alles heransgemusst hat." — Eine
andere Zeugin deponirt, „sie habe den Kranken C. H. täglich be-
sucht; immer klagte dieser über die heftigsten Leibschmerzen,
echrle gerade hinaus; im Leibe, sagte er, brenne es wie höllisches
Feuer; Durst war nicht zu löschen. Diese Schmerzen blieben
sich in den 9 Kraukbeitstagen gleich."
^öbyGooi^lc
I4 Arsenik- und Phosphor -Vergiftniig.
Am 21. Mai vm-de das gerichtsSrztliche Gatachten, gleich-
zeitig mit dem über die Todesart der A. F., bezüglich der Todes-
art des C. H. abgegebeo. Ich übergehe hier alles, was oben be-
züglich der Etkranknng, der ärztlichen Behandlung, der Obdne-
tions- und Sections-Ergebnisse, der chemischen Expertise, der Er-
gebnisse der Exhnmining der Leiche ete. etc. angegeben ist; das
gerichtsftrztliche Gutachten hat in der Einleitung alle hierher be-
züglichen werthvoUen Momente hervorgehoben und zusammenge-
stellt; um aber schon Gesagtes nicht zu wiederholen, soll sofort
zur gntachtliehea Beurtheilnug der Hauptfrage übergegangea wer-
den: starb C. M. an einer innerlichen spontanen Krank-
heit oder starb derselbe an den Folgen einer Vergif-
tung?
Laut Todtenschein, welchen der behandelnde Arzt aasgestellt
hat, wäre C. U. an Dilatation des rechten Herzens und an Hyper-
trophie der Leber gestorben.
Die ärztliche Behandlung war freilich fast lediglich auf die
Beschwichtigung derjenigen Krankheitserscheinungen gerichtet, wel-
che der Kranke und seine Umgebung für das Hanptleiden ansah
und welche der Unterzeichnete gleichfalls als ans dem Hauptleiden
hervorgegangen erachtet. Es besteht aber auch darüber kein Zwei-
fel, dass der Verstorbene an Herzhypertrophie, welche oft An-
schwellung und Substanzverändemng der Leber im Gefolge hat,
wirklich gelitten hat; allein diese Krankheiten hatten bei Weitem
noch nicht diejenigen Fortschritte gemacht, welche den Tod des
Erkrankten gerade an ihnen in nahe Aussicht stellten. Wenn
auch Dr. K. Anfangs Januar 1868 gelegentlich zugezogen wnrde,
um ärztliche Hülfe zu leisten, und bei dieser Gelegenheit Herz-
hypertrophie vorfand, so waren doch damals diese Krankheits-
erscheinungen lange noch nicht so pressant, dass man nicht an-
nehmen durfte, C. H. kOnne noch lange leben sammt seinem Herz-
leiden. Die Dilatation des recliten Herzens ist ein chronisches
Leiden und wird Jahre lang herumgeschleppt, besonders bei jün-
geren und übrigens kräftigen Individuen vom Schlage des C. U.
Dieser hatte zum ersten Mal im Januar gegen das Herzleiden
ärztliche Hülfe gesucht. Die Sections-Ergebnisse des Dr. X, spre-
chen so wenig wie die der gerichtlichen Section für hochgradige
Entwicklung der Herz- und der Leherhypertrophie, ja die gericht-
liche Section konnte eine auffallende Vergrösserung der Leber nicht
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor- Vergiftung. 15
erkennen. Dass aucli keine FetÜeber gefunden wurde, konnte im
Fäulnissprozesa begründet sein. Bei Hevzhypertrophien höheren
Grades, wo lethaler Aasgang nahe steht, sind die Angsterachei-
nnngen die hervorragendsten. Die Kranken sitzen meist mit vor-
gestrecktem Hals und vorgebeugtem Körper im Bette, die Pulsa-
tionen dea Herzens sind enorm und sehr belästigend; trockener
Husten quält den Kranken; im linken Arm wird das Gefühl von
Taubheit, Reissen empfanden; Cyanose der Lippen, der Ohren,
der Wangen, der Finger- und Zehennägel wird gefunden; der Puls
ist klein, unregelmässig, dem Herzsnhlag nicht entsprechend; so-
dann werden die Zeichen von Klappeninsufficienz auscnltatoriseh
gewonnen, dadurch entstehend, dass wegen Erweiterung des rechten
Herzens der Klappenschlnss unvollkommen geworden ist. In der
Regel gehen der Herzdilatation hydropische Symptome voraus,
Oedem des Handrückens, der Fussknöchel, später Ascites, Hydro-
pericardium u. s. w. Die Symptome der Leberhypertrophie höheren
Grades: starkes Hervorragen der Leber über den Rippenrand und
über die rechte Magenparthie, Icterus, hydropische Erscheinungen,
BanchwasBersKcht , allgemeine Wassersucht , Oedem der Hand-
knöehel, des Handrückens, der Fusse, waren im vorliegenden
Falle nicht vorhanden.
Der behandelnde Arzt wni-de zum ersten Mal in der Nacht
plötzlich gerufen, um womöglich plötzlich entstandenen Unterleibs-
schmerzen — sie hatten den C. H. ans dem Schlaf geweckt —
des vorher relativ gesunden C. H. ein Ziel zu setzen; diese
Schmerzen bildeten das Hauptleiden des Erkrankten; ihre Inten-
sität verdrängte alle übrigen krankhaften Empilndnngen. Nur
9 Tage lang dauerte die Erkrankung und schon nach 9 Tagen,
also in sehr acuter Weise, starb C. II. an dieser letzten Ericran-
kung. Die ehemische Dntersnchnng fand in der Leiche Arsenik
und mit diesem Befund klärt sich die Diagnose. — Die acute
Arsenik -Vergiftung kennzeichnet sich durch heftiges Erbrechen,
brennenden Schmerz in der Magengegend, Praecordial-Aogst, ausser-
ordentliche Empfindlichkeit des Magens, durch die heftigsten Kolik-
schmerzen, Durchfälle, unlOschbaren Durst, Herzklopfen, kleinen
Pols, Collapsus, heisere verfallene Stimme. Man vergleiche nun die
bei C. II. beobachtete Symptomenreihe mit dem, was bei Herz-
nnd Leberhypertmphie in die Erscheinung zu treten pflegt, und es
wird dann wohl kein Zweifel darüber entstehen, welche Diagnose
^öbyGoOi^lc
16 Arsenik- und Phosphor- Vergiftung.
fQr C. H.'s Erkrankung za atellea ist. Hierbei steht noch zu be-
merkcD, daas der cbemische Befand in der Leiche fßr Diagnoee
der Arseoik- Vergiftung immer nur als entscheidend sozaBehen ist.
Arsenik tödtet zwar in der Rege] schneller, als es Im vorlie-
genden Falle geschehen, in der Regel nach 1 — 3 Tagen; es kommen
aber aneh Arsenik - VergiftangslUtle vor, !n denen das Gift lang-
samer wirkte. So z. B. starb der Herzog v. Praalin nach einer
starken Arsenikdosis erst am 6. Tage; ein anderer Mann starb
erst am 7. Tage, nachdem er 220 Gran Arsenik genommen.
Was die Leichenerscheinnngen nach Arsenik -Vergiftung an-
langt, so sind dieselben ausserordentlich discrepant, nnd es ist in
unserem Falle, wo die Section erst nach dem 40. Sterbetage vor-
genommen werden konnte, kein hoher Werth auf sie ^a legen.
Man fand hie imd da Entzündungen, Erosionen der Malgenschleim-
haut gar nicht, — in unserem Falle war die weichselbrantoe Fär-
bung derselben Leichenerscheinung, die Röthe auf dem serösen Darm-
Überzug vom Leiehenblut herrührend. — Magenperforationen sind
ein höchst seltenes Vorkommen nach Arsenik-Vergiftung, welche
hie und da gar keine pathologischen Residuen bietet, (cfr. Wald'a
ger. Med. Bd 1. S. 349 u. 350, Criminalprocess gegen WCrachen.)
Orfila spricht sich in seinem Lehrbuch der gerichtl. Medicin
(Bd. in. Abth, 1. 1850. S. 30ii) dahin aus, dass das Vorhandensein
oder Nichtvorhandensein von Leichen- Veränderungen, die Exten-
sion und der Sitz derselben nie genügen, um zu behaupten, dass
Arsenik- Vergiftung stattgefunden habe oder nicht, sondern dass nur
die Schlüsse, die sich aus der chemischen Analyse der Substanzen
ergeben, maassgebend sind. Man fand auch zuweilen sehr unbe-
trächtliche Leichenerscheinungen im Verhältniss zu den Vergiftungs-
erscheinnngen während des Lebens; in erhiihtem Maasse aber müs-
sen diese eintreten nach Exhumirung von Leichen; in unserem
, Falle nach 40tägiger Verwesung. Desto bestimmter deuteten die
Krankheitserscheinungen anf Arsenikwirkung.
In allen solchen Fällen, in denen die Verginung keine auf-
fallenden Veränderungen in den Orgauen zurückliess, wie es bei
der mehrere Tage sich hinschleppenden zu geschehen pflegt, wirkt
der Arsenik dadurch lethal, dass er in die Blntmasse aufgenommen
und sein verderblicher Eioflass auf alle Organe ausgedehnt wird.
Ist nun anfangs von dem Vergifteten gebrochen, also auch eine
Parthie Arsenik nach oben evacuirt worden, so kann auch die
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor- Vergiftung. - 17
chemische Untersuchung grössere Quantitäten von Arsenik nicht
darstellen, was übrigens das Factum der Arsenik -Vergiftnng zn
alteriren nicht vermag.
Eommt nun auch noch hinzu, dass in dem C. ^.'schen Fall
Magen und Blutflüssigkeit nur zur Untersnchang auf
Phosphor, nicht zur chemischen Analyse auf Arsenik verwendet
worden sindj so kann man sich über den kleinen Arsenikspiegel,
der znr Darstellung gelangte, gar nicht wundern.
C. H. hat den Arsenik am 1!*. Februar Abends bekommen.
Schon 1 — 2 Gr. Arsenik sind im Stande, den Tod zu bewirken.
Nach Oiß'a tritt öfters erst 6 Stunden nach Beibringung des
Arseniks die Wirkang mit Erbrechen und heftigen Colik-
schmerzen ein. C. ff. hatte Nachts gegessen und wnrde etliche
Stunden darauf aus dem Schlafe aufgeweckt durch Uebelkeit,
worauf Erbrechen und die heftigsten Colikschmerzen eintraten,
so dass in der Nacht noch nach dem Arzt geschickt werden
Ob nun die chemische Analyse so und so viel Gr. Arsenik
oder einen Arsenikspiegel oder ein zweites Arsenikapiegelehen
ei^ab, ist — was die quantitative Benrtheilung anlangt, von
geringem Belang, wird erwogen:
1) dass möghcherweise fast die ganze Arsenikmenge durch
Erbrechen ausgeleert worden sein kann,
2) dass der Arsenik alsbald ins Blut anfgenommen wurde,
um dort seine deletäre Wirkung zu äussern,
3) dass der Arsenik in einer Leiche, welche schon 40 Tage
im Grabe lag, mit dem durch die Fäulniss entstehenden Wasser-
stoff sich in Arsenwasserstoffgas verwandelt und als solches
entweicht.*)
Der Einwand, als könnten aus der umgebenden Grabeserde
(reiner, nicht eisenschüssiger Lehmboden), wenn solche minimale
Theilchen von Arsenik enthalten hätte, solche Arsenik-Theilchen
in die Leiche gekommen sein, fällt total, wird erwogen, dass die
Leiche des C. II. mit der Eircbhoferde gar nicht in Berührung
*) Man darf übrigens nicht unberücksiehfigt lassen, dsss die Reduktion der
arsBoigen Säura schon an und für sich eine sehr schnierige ist und riiese doch
als vollendet gedacht werden muss, ehe durch den bei der Fäulniss suftietenden
Wasserstoff die Bildung von Arsen wasserstotT stattfinden kann. Anm, d. Red.
VlntiUihriielir. I. gtr. Ued, H. P. IVII. I 2
^öbyGooi^lc
lg Arsenik- und Phosphor- Vergiftnng.
kooimen konnte, weil sie — im anzerbrocbenen Sarg — voln
Wasser amgeben war.
In Bämmtlicbea Arzneien, welche C. II. während seiner Er-
krankung bekommen hat, war nicht die Spar von Arsenik. In
welcher Form C. H. Arsenik bekommen hat, wie viel, in welchem
Vehikel, auf welche Weise? diese Fragen sind nach der Sachlage
nnbeantwortbar.
Alles zQsammengefasst, wird begatachtet:
1) 6'. //. starb nicht an Herzerweiterung nnd Leberhypertrophie;
waren auch diese Zustände bei ihm vorhanden, so bildeten
sie nicht die eigentliche Todesursache, weil diese Krank-
heitsprocesse noch nicht so weit vorgeschritten waren, nm
den Tod des Kranken zunächst zu veranlassen;
2) C. }l. starb nach ütägiger Erkrankung, während welcher
Zeit die Symptome der Arsenik-Vergiftnng continuirlich und
hochgradig vorbanden waren, an den Folgen der Vergiftung
mittels Arsenik , welcher durch die chemische Untersuchung
in der Leiche des C. iL vorgefueden worden ist. Schliess-
lich wird noch bemerkt, das3 weder ein physischer, noch
ein psychologischer Grund zu der Annahme berechtigen
könnte, als habe sieh C. H. selbst vergiftet. Die einzige
Person, die dies annimmt und behauptet, ist seine Frau;
die übrigen Zeugen, Verwandte, Bekannte und Freunde des
C. H. negiren die Annahme eines Selbstmordes unter An-
gabe der schlagendsten Gründe.
B, 21. Mai 1868. Dr. F.,
K. B.-G.-A.
Der Staatsanwalt stellt nun bezüglich der mnthmasslichen
Arsenik Vergiftung des C. II., gestützt auf die bisherigen Unter-
suchungs-Ergebnisse, noch nachstehende Anträge behufs näherer
Untersuchung :
1) C. H. trank vor seiner letzten Krankheit täglich früh
und Abends etwas Madeira, während der Krankheit auf ärzt-
liche Ordination Malaga; sodann giebt Fran £. //. an, dass sie
ihrem Mann während der letzten Krankheit ^ Seidel Wein zu
trinken gab, welchen sie von M. H. (ihrem Zuhälter) erhalten hat;
in diesem Wein müsse M. R., wie sie mit Entschiedenheit auf-
stellt, Arsenik gebracht haben Die nachträgliche chemische Unter-
suchung dieser 3 Flaschen wird beantragt.
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Pbosphor- Vergiftung, 19
2) VernehmuDg mehrer Zeageo über diverse Aussagen.
3) Einholung eines Obergutaehtens vom Med.-Comitö der Uni-
versität E. zur Beantwortang folgender Fragen:
1) ob C. H. gewiss oder wahrscheinlich an Arsenik -Vergiftuag
gestorben ist?
2) ob der in der C. /V.'schen Leiche gefundene Arsenik nicht
zufällig oder etwa von der areenikhaltigen (?) Grabeserde
in dieselbe gekommen sein konnte?
3) ob C. B. gewiss oder wahrscheinlich, nachdem er Arsenik
in einer sein Leben nicht bedrohenden Quantität bekommen
hatte, eines natarlichen Todes in speeie an Herzerweiterung
and Leberhypertrophie .gestorben ist?
Nach diesem Antrag beschloss das k. Bezirksgericht die Ans-
ffihmng der erwähnten Ergänzungen.
Der Gerichtschemiker der Universität W. fand in den (iber-
schickten 9 Flaschen und in 2 Pulvern keine Spur von Arsenik.
Das Med.-Comit^ der Universität E. gab nachstehendes Obergut-
achteu ab, wobei die drei oben erwähnten Fragen zur Beantwor-
tung gelangten.
Frage 1) und S) wurde dahin beantwortet: es ist wahrschein-
licher, dass C. II. an einer Vergiltung mit Arsenik gestorben ist,
als dass er eines natürlichen Todes in Folge von Herzerweiterung
und Leberhypertrophie starb.
Frage 2), es ist möglich, aber in hohem Grade unwahrschein-
lich, dass der in der C. //.'sehen Leiche gefundene Arsenik zu-
fällig in dieselbe gekommen ist
Gründe zu 1) und 3J:
Als gewiss und »mzweifelhaft lässt sich annehmen, dass C. H.
schon längere Zeit vor der letzten heftigen Erkrankung an Herz-
erweiterung, einem Herzklappenfehler und wohl auch an Leber-
entartung litt Schon 1H67 klagte er über Brustbeklemmung; im
Jahre 1868 (Januar) will er mehrere Wochen an Beklemmung,
Husten, Gliederreissen , Unruhe in der Macht gelitten haben. Fr
kommt beim Ersteigen einer Treppe völlig ausser Athem und bei
einer genauen ärztlichen Untersuchung ergiebt sich auch als Dia-
gnose, dass Hypertrophie mit Erweiterung des Herzens nebst
Klappenfehlern, Hypertrophie der Leber und leichter Bronchial-
katarrh vorhanden ist. Auf Morphium und Kirschlorbeerwaaser,
^öbyGoOi^lc
20 ÄrBenik- und Phosphor- Vei^iftui^.
namentlich aber auf ein Äbfühnnittcl tritt das Leiden wieder so
zurück, dasfl über zwei Wochen lang die ärztliche Hülfe nicht
nothwendig erscheint. (C B. ging nnd verriehtete seine gewöhn-
lichen Geschäfte.) Am 20. Februar erkrankte nun aber C. II.
plötzlich in der Nacht, und dabei erschienen ganz andere Sym-
ptome wie bisher; vor allem klagt er Ober heftige Leibschmerzen;
es tritt bald Würgen and Erbrechen, brennender Darst, Stnhlver-
haltnng,(?} kleiner Puls nnd schon am 4. Tage CoUapsus, Oppres-
sioDsgefühl auf der Bmst, kleiner und aussetzender Puls, kfihle
Haut, Verfall der Stimme hinzn. In grösseren oder kleineren
Intervallen treten trotz allen dargereichten beruhigenden Mitteln
die Unterleibsschmerzen mit grosser Intensität auf; es kommt nun
bedeutende Brustbeklemmung hinzu und unter Zunahme des Gol-
lapsns und der unregelmäsaigen Herzthätigkeit tritt am 9. Tage
ohne besondern Kampf, d. h. ohne Gefühl von Erstickung und
ohne besondere Äthemnoth der Tod ein. (Eommt nun das Er-
gebniss der Privat-, dann der gerichtlichen Section, wie es oben
bereits beschrieben wurde.) Diese Sectious-Ergebnisse stehen in
einigem Widerspruch, was sich zum Theil daraus erklären lässt,
dass sich Herz, Lunge und grosse Gefässe bei der zweiten Section
nicht mehr in ihrer natürlichen Lage befanden , zum Theil dnrch
Fäulniss (?) und namentlich Imbibition von zersetztem Blut ver-
ändert waren, zum Theil endlich daraus, dass bei Angabe von
Grösse, Dicke und Länge der Organe oder Organ- Theile nur bei-
läufige Schätzungen, nicht bestimmte Maasse einander gegenüber-
stehen. Soviel resultirt jedoch aus den vorliegenden Angaben,
dasB eine Vergrösserung des Herzens und geringe Veränderungen
in den Herzklappen zugegen waren. Dies genügt zwar, die
Athemheschwerden zu erklären, an denen C. IJ. fi-üher litt, ist
aber durchaus unzureichend, wcfnn es als Todesursache betrachtet
werden soll; denn nach allgemeinen Erfahrnngeu müssten
die pathologischen Veränderungen der genannten Organe jedenfalls
beträchtliche gewesen sein, wenn sie in so karzer Zeit den Tod
herbeigeführt haben sollten. Auch würde die letzte heftige Er-
krankung und der Eintritt des Todes ganz neue Symptome dar-
geboten haben, als die wirklich beobachteten. Die heftigen
Leibschmerzen , das Würgen und Erbrechen , die Stuhl- und
Harnverhaltung, der rasche Collapsus lassen sich nicht aus der
Herzkrankheit als solcher erklären, zumal dieselbe nach dem
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor- Vergiftui^. 21
SectioDsbefunde in keiner Weise bereits eine bedeutende Enl^
wickelang nrnl Höhe erreicht hatte. Dagegen sind die oben-
genannten Symptome eine grosse Stütze für die Annahme, dass
eine giftige Snbatanz und zwar zn mehreren Malen in längeren
oder kürzeren Zwischenräumen in den Magen eingebracht worden
ist; welche giftige Substanz dies gewesen sei, lässt sich ans den
Symptomen allein nicht mit Sicherheit entnehmen und geben die
Sectionsresnltate auch keine festen Anhaltspunkte über die Be-
schafTenheit des Magens nnd Darmkanals. In den Mittheilnngen
über die erste Section ist bemerkt, dass sich am Magen nnd
Darmkanal keine Abnormität vorfand (?). Im Protokoll Aber die
gerichtliche Section ist bemerkt, dass der Magen nnd Darmkanal
äusserlich geröthet seien und die Schleimhaut eine weichselbranne
Farbe habe. Weiche Beschaffenheit Magen und Darm - Schleim-
haut nach dem Tode hatte, lässt sich eben nicht eruiren, (Conf.
gerichtsärztliches Gutachten. Anm. des Verf.) Die zuletzt be-
obachtete Färbung mag durch Fäulniss und Imbibition bedingt
gewesen sein. Doch weisen die angeführten Symptome schon
darauf hin, dass im vorliegenden Fall wohl Arsenik die deletSre
Substanz gewesen sei, welche die Veranlassung zur Erkrankung
nnd scbliesslich auch die Ursache zum Tode war. Für diese An -
nähme spricht aber noch besonders, dass durch die chemische
Untersuchung wirklieh Arsenik, wenn auch in unwägbaren Mengen,
in einzelnen Theüen der Leiche des C. II. aufgefunden worden
ist. Man konnte, auf diesen Kachweis gestützt, mit Sicherheit
und Gewissheit den Tod des C. H. von der Wirkung des Arseniks
ableiten, wenn uns die chemische Untersuchung über die Dosis,
in welcher der Arsenik in den Körper des C fl. eingeführt wurde,
Anfschluss hätte geben können. Nach Lage der Sache kOnnen
wir aber nur mit Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die bei-
gebrachte Menge des Giftes ausgereicht hat, eine tödtliche Wir-
kung auszuüben, und müssen die geringe noch aufgefundene Menge
Arsenik nur dadurch erklären, dass der grösste Tbeil desselben
wieder durch Erbrechen entfernt worden oder überhaupt nicht in die
Säftemasse des Körpers übergegangen ist. Auch dürfen wir nicht
ausser Acht lassen, dass ausser dem ganzen Magen nnd einem
Stück des Dünndarms eine veihältnissmässig sehr geringe
Masse von einzelnen Organstücken von dem ganzen Leichnam
onterBUcbt werden konnte. (Dies ist nicht richtig; der Magen
^öbyGoOi^lc
22 Arsenili- und Phosphor -Vergiftung.
wurde leider znr Untersuehung anf Phosphor verwendet. Arno,
des Verf.) Dies sind jedoch nur Versuche, diesen UmstaDd za
erklären, sie geben aber darchaus keinen direkten anbeanstand-
baren Beleg dafür, dass Arsenik Jn wirklich lebensgeßkbrlicher
oder tödtlicber Dosis in den Körper des ('. II. während seiner
Krankheit eingebracht worden ist. Deshalb haben wir ans ein-
gangs nur mit Wahrscheinlichkeit über die Todesursache aus-
sprechen können.
Noch wollen wir bemerken, dass C. IL an der Herzhyper-
trophie und den Klappenfehlern, wie aus der noch geringen Ent-
wickelung und dem sonst chronischen Verlauf dieser Krankheit za
schltessen, höchst wahrscheinlich nicht so rasch und unter ganz
andern Erscheinnngen gestorben wäre, wenn nicht durch irgend
eine andere zufällig hinzugekommene Krankheit oder lebensgefähr-
liche Schädlichkeit der Tod herbeigeführt worden sein würde.
Unsere Antwort auf Frage 2) müssen wir durch Folgendes
begründen. Es kommt in den Acten vor, dass C. IL sich Becepte
aus einem alten Bache abgeschrieben und selbst etwas ärztliche
Plnscherei an sich und an seiner Frau gelrieben hat. Obwohl
nun für die Annahme, dass C. h. sich selbst eine Arznei mit
Arsenik hat machen lassen oder ein mit Arsenik verunreinigtes
Arzneimittel gebraucht hat, gar kein Anhaltspunkt gegeben ist,
so kann man doch die Möglichkeit, dass er es gethan haben kann,
nicht geradezu und imbedingt tängnen. Aber es Ist sehr nnwi^r-
scheinlich ; denn gerade in der letzten Zeit konnte er selbst nicht
mehr ausgehen und schwerlich ohne Vorwissen der Seinigen sich
Arzneien verschaffen. Er mnsste allenfalls ein derart^es Mittel
bereits aus ftüherer Zeit besessen haben,
Dass er einen Selbstmord versuchen oder verüben wollte, ist
ebenfalls höchst nn wahrscheinlich, wie aus allen Zeugen-Aassagen
hervorgeht.
Eine andere Möglichkeit anzunehmen legen die Akten nicht nahe
genug, um sie einer näheren Erörterung zu nnterziehen; nar die
eine in den uns vorgelegten Fragen angedeutete Möglichkeit be-
darf noch einer Besprechung, nämlich, oh nicht etwa Arsenik ans
der umgebenden Grabeserde in die Leiche des C. JJ. gekommen
sei?
Zu einer entschiedenen Beantwortung dieser Frage fehlt jeden-
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor- Vergiftung. 23
falls das Haupttnomeot , afimlicb der Nachweis, dass sich in der
Erde des fraglichen Grabes auch wirklieh Arsenik in irgend einer
chemischen Form befindet. (Dieser Nachweis konnte ja immer
noch erholt werden, weil die Grabeserde noch vorhanden ist.
Änm. des Verf.) Wollen oder sollen wir den Uebergang eines
Stoffes von einem KOrper in den andern nachweisen, so müssen
wir doch zuerst wissen, dass der fragliche StoiT im ersten Körper
wirklich vorhanden ist. Setzen wir aber auch vorans, Arsenik
sei wirklich in der Grabeserde vorhanden, so steht einem direkten
Uebergang desselben in den Leichnam jedenfalls der Umstand ent-
gegen, dass der Leichnam mit der Grabeserde gar nicht in
direkte Berührung gekommen ist. Ks musste also nar der Arse-
nik in wässriger Auflösung oder in Gasform Übergegangen sein,
im letztem Fall etwa als Arsen Wasserstoff. Dem Uebergang in
Gasform widersprachen die Diffusionsgesetze für die Ausbreitung
der. Gase und der gasartigen Körper.
Für den Uebergang in wässriger Lösung Hesse sich, immer
aber nur in der Voranssetznug, dass wirklieh Arsenik in der
Erde und beziehungsweise im Wasser war, etwa anführen, dass
der Leichnam des C. H. wirklieh theilweise, nämlich an den
Füssen nnd, wie es scheint-, mit dem Rücken itn Wasser lag,
welches sich im Grabe gesammelt hatte nnd durch den Sarg bis
znm Cadaver gedrungen war. Abgesehen davon, dass die Vor-
aussetzung der Anwesenheit von Arsenik im Wasser unerwiesen
ist, müsste man ferner eine sehr beträchtliche Auflösung von
Arsenik im Wasser annehmen, wenn der ganze KOrper mit Arse-
nik so durchdrungen hätte werden können, wie es der Magen, die
Därme nnd einzelnen Stücke der Leiche nach der chemischen
Untersuchung waren. Wie gering die Imbibitionsfähigkeit und
Permeabilität der äussern Haut, namentlich der Oberhaut ist,
zeigt sich wie in anderweitigen Erfahrungen auch hier; denn nur
die Füsse und ein Theil des Rückens zeigt eine durch Wasser
bewirkte Veränderung, indem die Epidermis erweicht nnd theilweise
in Blasen erhoben ist. Auf der übrigen Haut ist eher eine Ein-
trocknung und im Gesiebt Schimmelbildung nachweisbar. Unter'
allen Möglichkeiten ist daher gerade diese eine solche, für deren
Begründung fast gar keine Momente aufgebracht werden können
und gegen welche die meisten Thatsachen sprechen.
K. M.-C. d. Univ. E.
^öbyGoOi^lc
24 Arsenik' uttd Phosphor Torgiftung.
Die StaatBanwaltBchafi beantragt die Verweisang dieser C//.-
auhen Sache vor das Sc-bwnrgericht ; das k. Bezirksgericht beschloss
iadess die EinstelluDg derBelbeu, weil die gepflogenen Erhebangen
keine gentgeDdea YerdachtsgrQude et^abeo. Auf eiogelegte Be-
rufung der St,-A. gegen diesen EiDstelltmgsbeBcIiluBS wurde vom
AppellatioDS - Geriebt der EiusteÜDogsbeschlnse des k. Bezirks-
gerichts auf oberstaatsanwaltlichen Antrag bestätigt, weil nach
dem Ergebniss der VorunterBUcbiin); nnd damaligen Actenlage nicht
so viele greifbare Beweise vorlägen, um die Verurtheiluüg der
Angeklagten erwarten zu können, nachdem zwar die chemische
Untersuchung der Leichentheile des C. 11 das Vorhandensein von
Arsenik, wenn auch in kleinen unwägbaren Mengen, conBtatirt und
der k. Bezirksgerichtsarzt Dr. F. begutachtet: es sei C. B. an
den Folgen der Vergiftung dnrrh Arsenik gestorben, das Med.-
Gomitä der U. E jedoch wenigstens die Möglichkeit einer andern
Todesursache anerkennen zu müssen glaubte.
III. Obduetiou uiiil Section der Leiche der Frau A. 8.,
Vernehmung des behandelnden Arztes über die Kranken-
geschichte, cbemisrlie Intersudiung der l.«ichenlh<'ile 9it.f
grrichlsürzt liebes Gntachten^ Vernrtheilang des H. R.
Leiche neiblicben Qescblerbts , einer Person io den vierziger Jabren, miü*
lerer Grösse; vollkomineii reget müsaiger Körperbau, KörperbescbaSenheit weder
abgemagert Docb besonders fett, Hautfarbe sonobl im Gesicht als auf der ganzen
Körperoberfläche gelblich-erdfabl. Au gen bindebaut nicht icteriscb, ganz blass.
Am Rücken und überhaupt auf üeu hJDtereD Körpertheilen zahlreiche Todten-
flecke, die Finger sind stark flectirt, Nägel blau. Weder am Kopf, noch an
dem hintern Haldthell, noch am Rücken, noch an den obern und unteru Eittre-
mitätea findet sich die Spur einer Verletzung oder Vergewaltigung. Da karz
vor der Legal - Section die Privst-Seciion der Leiche begonnen hatte, wurde der
vordere Tbeil des Halses, der Brust und des Unterleibs bereits ein- und auf-
geschnitlen gefunden. Zunge nebst Schlund und Speiseröhre, Kehlkopf und
Luftröhre, Lunge und Herz, Mageu und Leber befanden sich zum Tbeil in einer
grosaon Schüssel (darin Leber, Herz und Lunge), der Magen in einem mit
P^)ier Terdecktea Einmachglas, der Mageninhalt in einer verkorkten Wein-
flache.
Bei Unteraui'huög der geöffneten Brusthöhle werden im vordem Brnstraum
eehr zablreiche Kcchjmoaen angetroffen ; die Lungen sind gross , hyper-
Amiscb, Ton dunkel - bläu! kb marmorirtem Ansehen, schwammigem Qefüge, übri-
gens in ihrer Textur nicht patholegiecb verändert Der Herzbeutel enthält etwa
^öbyGooi^lc
Arsenik- und Pbosphor-Vergiftuag. 25
2 Urnen (60 Gr.) gelblieh seröses Ejsndal; sn der hintern Henoberfläche findet
maa einen frischen, zievlicb grossen Seh nenll ecken. Die Musculatur des Herzens
ist durchaus normal, nicht verfettet, Klappenfehler werden Eicht angetroffen. Im
linken Atrium fand sich eine Portion schwarzes coagulirtes Blut, vitihrend aus
dem rechten Heraeu durch die quordurohsthnitteDB untere HohWene viel dünn-
flnssiges Blut geflossen, die rechte Kammer deshalb leer war. Bemerkt wird
noch besonders, dass auf der Lungenpleura und auf dem Herzbeutel oder auf
dem serösen Herznbergang keine Ecchymosen gefunden werden konnten.
Der bereits herausgenommene Magen fand sich an seinem Uund und am
Pförtner mit doppelten Ligaturen unterbunden , an seiner grossen Curvatur voll-
kommen aufgeschnitten, sein Inhult.'nie oben bemerkt, wohlverwabrt in einer
grossen Flasche gesammelt. Die genau besehene Schleimhaut des Rachens, der
Speiseröhre, des Kehlkopfs und der Luftröhre fand sich nicht eolfemt geröthet,
gewulstet, entzündet, erodirt oder in ihrem Aosehn verändert; die Magenschleim-
haut dagegen zeigt sich vornehmlich auf dem Magengrunde mit 4 Ln. breiten
Längen - Streifen zebraartig gefleckt; diese gestreiften Flecke sind von roth-
brauner Farbe; ferner werden besonders in der Nähe des Pförtners, aber auch
im Fundus ventr. von Hirsekorn bis Hanfkorn grosse, blassgcl bliche Plättchen
(Lamellen) entdeckt, welche auf die Fingerspitze zur Nase gebracht sofort einen
Bpecifiken Pbosphorgenich wahrnehmen lassen. Wird ein solches Plättiihen auf
einem trocknen Tischbrett gestrichen, so geht an der Stelle der verriebenen
Lamelle etwas Raucb ab, welcher gleichfalls einen speclfiken Phosphorgeruch
bemerken lässt. Die Magenflussigkeit war gelblich gefärbt und enthielt eine zahl-
reiche Menge hellgelber Flocken.
Die Leber ist gross, schwer, sehr compact, von fast weisser Farbe;
eine echte Fettleber, auf ihrem Durchschnitt von blasser Uuskatnuss- Farbe
Der Darm kanal ist von Gasen stark aufgetrieben; ZwÖIfSngerdarm, Jejunum,
Ueum, Coecum enthalten den gewöhnlichen Darmschieim, sind mit Ausnahme
von Rötbung der Schleimhaut nicht besonders alterirt, weder in Farbe noch
Textur. Im Dickdarm und Mastdarm befinden sich Kothreste.
Die Milz ist nicht vergrössert, ziemlich compact und blutreich. Sehr blut-
reich werden die Nieren gefunden; beim Durchschnitt treten aus der Nieren-
substanz Bluttröpfeben hervor. Pyramiden blassgelb. Die Blase enthielt nur
etwas saiurirten Urin.
Nach Eröffnung der Kopfhöhle werden die Gefässe der harten Hirnhaut und
des Ependjms von Blut strotzend gefunden; auf der Durchschnitt sfläche der
Oehirn- Substanz, welche compact ist, treten Blutpunkte hervor. Sonst nichts
Bemerken sweithes.
Um die chemieche Uutersacbuag zu ennögliehen, werdeo non
verschiedene Leichentheile vorschriftsmässi^ in Gläser gebracht
und folgendennaassen signirt;
1) Magen, 2) Mageninhalt, 3) Lebertheile, 4) Gehinitbeile,
ö) Milz- nnd Nierentheile, 6) Zwölffingei^ann und Dünndarmstück,
7) Herz- nnd Langentheile, 8) Btnt.
Von mir wnrde sofort nach beendigter SectioQ, wie es das
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor- Vergiftung.
le Strafgesetzbuch verlangt, folgeades Gatachten in
8r Weise abgegeben:
m bei Eröffüung des Magens der Leiche der A. R.
[e Zahl von Phosphor - Theilehen, welche sich dnrcb
Dämpfe als solche kund gegeben haben, vorgefunden
auch bei Section der Leiche derartige pathologische
;en angetroffen wurden, welche dnrch Wirkang von
tt hervorgebracht zu werden pflegen, die Leichenöffnung
ihrigen keinen Änhaltspnnkt für die Ännahoie einer
!Bart ergeben hat, so ist anzunehmen, dass der Tod
■teQ durch Vergiftung mit Phosphor herbeigeführt
mische Untersuchung wird exacten Nachweis, naraent-
iber die Quantität des Giftes bringen und dann erst
'-Gütachten abgegeben werden können.
Dr. F.,
E, Bezirksgerichtsarzt.
Die Untersuchungs - Commission.
.V. N., UntersuchuDgsrichter.
N. N., Actuar.
Iiandelnde Arzt der Ä. R., Dr. N., berichtete in einer
. 18ti8 gepflogenen Vernehmung des Untersuchungs-
r alles, was ihm während der Krankheit der A. R,
'Orden war, in nachBtehender Weise:
März 1868 kam iJ. R. zum erstenmal in die Woh-
r. N., um sich für seine erkrankte Frau etwas ver-
lasen. Er sagte, seine Frau sei seit einigen Tagen
werde wohl dieselbe Krankheit bekommen, welche
überstanden habe. Es war diese Krankheit ein ein-
■r, von Dr. N. behandelt, welcher drei Besuche bei
1 abgestattet hatte. Den von Dr. A'. vorgeschlagenen
seiner Frau lehnte AJ. R. ab. Dr. A^. nahm an, dass
it der A. R. wie die ihres Mannes gewesen, ein .
nd verordnete Chinin sulph. Am 16. wurde Dr. N.
eholt, angeblich, weil sie die Pulver nicht vertrage.
die Kranke im Bette liegend; sie hatte erbrochen
Magenschmerzen; Temperatur der Haut erhöbt, Pnls
d hart, Zunge weiss belegt, Magen empfindlich gegen
leib massig aufgetrieben, Sensorium frei. Die Kranke
^öbyGoOi^lc
Araenik' und Phosphor- Vergiftung. 27
klagte Dar über Schmerz im Magen und Erbrecheo. Dr. N. glaubte
es mit einem typhöaeu Fieber zu thuu za haben and ordinirte
hiernach Chinin, anlpli. mit Acid. sulph. in Aq. deatill., strenge
Diät, Wasser zum Getränk. Zor Sj'mptomatologie bemerkt der-
selbe noch, dass der Stuhl verhalten nar und die Milz vergrOssert
schien Am 17. wiederholtes Erbrechen. Das Erbrocbeoe, welches
Dr. A'. aut'znbeben anordnete, wurde nie aofgehoben nnd vorgezeigt
Am 18. Abnahme des Fiebers, Puls nabezn normal; fortge-
setztes Erbrechen und Magenstj^merzen, Ordin.: Potio Kiverii.
Hierauf Nachlass des Erbrechens, fortgesetztes Brennen im Hagen,
heftiger Durst Bessemng bis zum 20. Am Ü 1 . März kam M. R.
viedemm zu Dr. A'., nm zu sagen, dass seine Frau abermals und
öfters erbrochen habe nnd der Magen schmerzhaft sei. Ein Be-
such des Dr. A'. wurde wiederholt abgelehnt. Ordin.: Morph, acet.
in Aq. amygdal. Am 22. März besuchte Dr. N. die Rrauke unauf-
g3fordert; Erbrechen selten, nach Angabe des M. R. aufgehört;
das Befinden sehr gebessert. Dr N. bemerkt, dass die Kranke
nicht gesprochen, ibr Mann allein für sie das Wort geführt habe,
wie dies gewöhnlich bei den von Dr. A'. gemachten Besacben der Fall
war. Ai. R. sagte, die Frau könne nichts gemessen, werde aber
von einem nnanslßschlichen Dnrgt gequält und trinke sehr viel;
daher, glaube er, komme das Erbrechen. Die Kranke sah etwas
verfallen aus, hatte einen kleinen, schwachen Puls, kQhle Haut;
Magengegend sehr empfindlich gegen Druck, Unterleib wenig auf-
getrieben, an keiner Stelle besonders empfindlich, Stuhl angehal-
ten, Urin nicht aufgehoben. Dr. N. bemerkt weiter, dass er bei
seinen wenigen Besachen nie einen Verwandten oder andern Be-
such traf, immer nur Af. R., welcher stets heim Kommen und
Gehen des Arztes die Thßre absperrte. Ordination dieselbe;
znm Getränk wurde zugleich als ernährendes Mittel Milch em-
pfohlen.
Am 23. März erfuhr Dr. N. nichts von der Kranken; am 24.,
25. nnd 26. März kam AJ. R- immer schon früh nm 8 Uhr zu
Dr. A'., um über die Kranke zu berichten, wahrscheinlich auch,
um Besuche des Arztes za vereiteln. Er sprach von Besserung,
einmal auch sagte er: sie habe eine kafTeesatzahnliche Masse ge-
brochen. Die anfänglich gefasste Meinung, es liege hier ein Typhus
vor, war von Dr. N. längst aufgegeben; die Symptomenreihe brachte
ihn vielmehr jetzt zu der Diagnose eines Magengeschwürs, ohne
^öbyGoOi^lc
28 Arsenik- und Phosphor- Vorgif tnDg.
dasg er jedoch äirh verbehlte, dass andere Momente die Oiagaoee
zweifelhaft machten. Also: Wiederholung des Morphinm; sodimn
Argeut nitric. in Aq. n Glycerin Am 27. März fiesach des
Dr. N. Kranke sehr schwach und hernntergekoromen , im Bette
liegend, über Schmerz im Magen, grossen Darst klagend, anch
hatte sie wieder Erbrechen. Am 28., 29., 30. März n. 1. April
kam M. R. wieder in aller Frühe za Dr. N., sprach von Besse-
rang, eilte bald fort nnd sagte, dasB er aadem Morgens wieder-
kommen werde Angebotenen Bjsneh, da Dr. N. gerade auch in
der N&be zn thnn hatte, wieB M. R. abermals ab. Doch be-
suchte Dr N. nnter Tags am 1. April die Kranke im Vorüber-
gehen, fand sie sehr schwach ; Haut fast kalt, kleiner, schwacher
Pala, gespannte Bauchwand, Magen sehr empfindlich, Respiration
knrz, frequent, Erschöpfung der Kräfte. Am 2. April aber-
maliger Morgenbesuch des M. R. bei Dr. N. mit dem Berieht: es
habe sich nichts rerändert. An demselben Nachmittag starb die
Kranke.
Das Resultat der chemischen Untersnchnng der Leicheotheiie
der A. R. ist in einem Schreiben des Medicinal-Gomitä der Uni-
versität Würzburg an den Untersuchungsrichter am k. Bezirks-
gericht Bayreuth von Hofrath Dr v. S. mitgetheilt worden, folgen-
den Inhalts:
1) Tn dem Magen und dessen Inhalt findet sich Phosphor
und zwar theils in freiem Zustande, theils in seinem ümwandlnngs-
prodücte der phosphorigen Säure. Beide Formen wurden quanti-
tativ bestimmt nnd an unverändertem reinem Phosphor 0,8 Gran
erhalten, wie derselbe durch vorsichtiges ZasammeDscbnielzen der
einzelnen Körnchen unter Wasser im beigepackten Gläschen als
ganzes Phosphorstückehen im Wasser mit übersendet wird. Ausser-
dem waren noch in minder reinem Zustande 0,2 Gran vorhanden,
die zn den Consfatirnngs -Versuchen verbraucht worden. „Ich
glaube", sagt Dr. v. S. weiter, „schon hier darauf aufmerksam
machen zu müssen, dass es möglicherweise für die Erforschung
des Thatbestandes von Wichtigkeit sein kann, dass der in der
Leiche befindliche Phosphor sich in einem grobkörnigen Zustand
befand, wie es in den Zündhölzchen nicht, sondern nur in
der Phospbor-Pasta oder dem sogenannten Phosphorbrei, einem
Gemenge von Mehlbrei und Phosphor, der als Rattengift verkauft
wird, vorhanden ist.
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor' Vei^ftung. 29
Aasser dieser im Ganzen, also 1,0 Gran betragenden Menge
von QQ verändertem Phosphor wurden durch die qaantitative
chemische Untersuehimg noch 1,419 Gran desselben, die bereits
in phosphorige Säare umgewandelt waren, aus dem Magen and
dessen Inhalt gewonnen, so dass sich die Gesammtmenge des
in diesem Organ post mortem nachweisbaren Giftes auf die an-
sehnliche Menge von 2,419 Graa belauft. ,
3) Im Zwölffingerdarm und Dickdarm konnten gleichfalls
Spnren sowohl von unverändertem Phosphor, als auch von phos-
phoriger Säure erkannt werden.
3) Im Blut^ im Herzen, in der Lunge, Milz, im Sirn und in
den Nieren fanden sich nur Spuren von phosphoriger Säure.
4) Die überschickten Arzneigläser enthielten mit Äusn^me
eines einzigen, welches Phosphor und pbospborige Säure enthielt
und nahezu leer war, keine giftigen Stoffe.
Nachdem nun auch das Resultat der chemischen Untersuchung
der Leicbentheile et«, zu Act gebracht war, sah sich der k. Be-
zirksgerichtsarzt in den Stand gesetzt, sein Definitiv - Gutachten
über die Todeaart der A. R. an das Untersuchungs - Gerieht ab-
zugeben.
Bnd-CintaditeD,
A. R., 50 Jahre alt, war eine Frau von regelmässigem Körper-
bau, mittlerer Grösse, weder besonders mager, noch fett, und,
wie die Section nachgewiesen hat, mit einem innerlichen (orga-
nischen) Fehler nicht behaftet. Nach den Aussagen derjenigen
Personen, welche ihr im Leben und von Jugend auf näher ge-
standen waren, ist dieselbe vor ihrer letzten Erkrankung niemals
krank gewesen; sie war eine tüchtige, arbeitsame, häusliche Frau
von heiterm Gemüth, lebensfroh, immer thätig, und, obschon seit
verflossenem Herbst in Eenntniss gesetzt über ein unerlaubtes
Verhältniss ihres Mannes zu einer Nachbarsfran Nameca E H.,
doch nicht besonders darüber alterirt; von Trübsinn, Schwermutb,
melancholischer Gemüthsverstimmnng war nach Aeasserung aller
derer, die sie kannten, niemals bei ihr eine Spur vorhanden.
Diese also gut organisirte, geistig wie leiblich gesunde Frau
erkrankte in der ersten Hälfte des Monats März 1868 und wurde
der ärztliche Bath des Dr. A'. von Seite ihres Mannes erholt,
^öbyGoOi^lc
30 Arsenik- und Phosphor- Vergiftung.
welcher von den nächsten Verwandten der Frau Iiart angelassen
werden maBste, bis er ärztliche Hülfe znzog.
(Das Gutachten erwähnt nonmehr, was bereits oben bezüglich
der Ton Dr. N. bei Gericht deponirten Krankengeschichte berichtet
wurde und wir, um Wiederholungen zu vermeiden, hier weglassen J
Für die Beurtheiluug der Krankheit der A. R., welche ihrem
Tode unmittelbar vorausgiog, sind aber auch Aussagen vernom-
mener Zeugen von hohem Werth. Der Bruder der Verstorbenen
will erst eine Woche vor ihrem Tode gehört haben, dass seine
Schwester erkrankt sei; sein Schwager A/. R. habe ihm damals
gesagt: „beute Nacht hätte ich Euch bald geholt, ich habe ge-
„glaubt, meine Frau stirbt". Die Kranke beschwerte sich ihrem
Bruder gegenüber, so oft er sie sah, was ganz selten möglieh
war, weil M. R. immer die Thüren versperrt hielt und bei jedem
Besuch gegenwärtig war, jedesmal über „Ueblichkeit, Brennen im
„Magen, Aufsteigen vom Magen herauf; „„Lunge, Leber, Magen
„„und das ganze Gedärm zersprengt mirs; alles geht über sich
„„und will zum Maul heraus"", klagte sie.
Befragt, warum sie sich immer erbrechen müsse, sagte sie:
„versuch' nur einmal die Arznei". Ihr Bruder fand die eine
wohlschmeckend, die andere bitter. (Potio Biverii, Chinin.) Am
Todestag i8 Uhr früh war T. bei seiner Schwester; er fand sie
bei vollem Bewusstsein, anscheinend in nicht sehr gefährlichem
Zustand. „Es will halt immer nicht besser werden", sagte sie.
Nach 2 Stunden sah er sie abermals, ihr Znstand war nicht
anders als um J8 Uhr Morgens. Um i5 Ühr Nachmittags traf
sie ihr Bruder im Sterben; nach 5 Minuten verschied sie ohne
schweren Kampf.
Die Frau ihres Bruders bestätigt die Aussagen ihres Mannes
über die Krankheitserscheinungen und fügt auch bei: das Er-
brochene habe grau und gelb ausgesehen wie Galle. Die Kranke
hatte aber auch während ihrer Krankheit Würgen ohne Erbrechen;
„sie würgte öfter nur etwas Sehleim heraus". Am 2. April 3 Uhr
Nachmittags traf die T. ihre Schwägerin bei vollem Bewusstsein;
sie wurde vom Bett zxmi Canapä geführt; M. R. richtete sodann
ihr Bett her und führte sie dahin zurück ; die Kranke wurde nun
zusehends schlechter, sagte: „sie müsse jetzt sterben" und sprach
dann, welche Kleider ihre Schwägerin ihr anziehen solle, wenn
sie gestorben sei. „Kurz vor ihrem Tode tmten Conyulsioueu ein,
)vGooi^lc
Arsenik- und Phosphor-Vorgiftui^. 31
„das Bewasstaein verlor sich, sie röchelte und starb dann ohne
„Kampf", so depooirte die T.
Auch M. T., ein zweiter Brader der A. R., hört von der
Kranken dieselben Klagen, wie sein Bruder L, T. Während ihrer
letzten Krankheit hatte sie, sagt M. T., einmal zwei Standen lang
starkes Nasenbluten, so dass sie keinen Ätbem bekam und glaubte,
sie mfisse sterben. M. R. erklärte dies seinem Schwager damit,
dass seine Frau „ihre weibliehen umstände verliere".
Nach Aufzählung der bereits erwähnten Sections-Ergebnisse
und nach Erwähnung des chemischen Befandes wird zum eigeut-
licben Gutachten vorgeschritten und dasselbe in folgender Weise
begründet. Die wesentlichen Kennzeichen der Erkrankimg nacrb
Phosphor - Vergiftung sind alsbald nach Aufnahme des Giftes in'
den Magen: Auftreibung der Magengegend, schmerzhaftes Brennen
im Magen, üebelkeit, fortgesetztes Erbrechen, Leibschmerzen,
heftiger Durst, zunehmende Mattigkeit und Erschöpfung bei Ab-
nahme der Hauttemperatur; sodann erfolgt bei wachsendem Ver-
fall der Kräfte, wobei das Bewusstsein verbleibt, anter Convulsionen
der Tod nach wenigen Stunden oder Tagen, je nach der Menge
des genommenen Gifts und der Individualität. Ein Gran Phos-
phor vermag einen Menschen zu t&dten.
Nach Schürmeijer sollen die Symptome der Phosphor -Vergif-
tung iB acuter Form am raschesten nach dem Verschlucken von
aufgelöstem oder feinzertheiltem Phosphor, langsamer nach dem
Verschlucken von Phosphor in festen Stücken anftreten. Dies
zeigt unser Fall gerade nichl; der Phosphor in Pasta, in festen
Eßrnchen, nicht in fein zertheiltem und aufgelösteui Zustand, wel-
cher sicher erst Kachmittags am 2. April gegeben wurde, tßdtete
in acutester Weise, obgleich anzunehmen ist, dass schon seit
längerer Zeit die Darreichung des Phosphors und Zündholz-
geschäbsels in aufgelöstem Zustand in der Arznei stattgefunden
hatte. Ferner wurde im vorliegenden Fall nicht beobachtet,
was von Schürmet/ii- als charakteristisch angegeben wird: Auf-
stossen von nach Knoblauch riechenden Gasen, Erbrechen von
Massen, welche im Dunkeln leuchten, lenthtender Urin, Sehweiss,
Athem. Auch Wald legt bezüglich der Symptome der Pbosphor-
Vei^iftung ein Gewicht auf die Phosphoreseenz der Se- und Ex-
creta; möglich dass, weil in unserm Fall ärztliche Beobachtung
bintangehalteu wurde, die Aufmerksamkeit auf diesen Pnnkt nicht
^öbyGoOi^lc
32 Arsenik- und Phoajibor- Vergiftung.
gerichtet werden konnte; aber auch bei der Section war von
Phosphorescenz nichts za bemerken.
Die Ohdnction und Section an Phosphorgift Verstorbener
ei^ebt Folgendes: die Leichen sehen in der Regel schmntzig-
weiss, erdfahl oder bleich aus; trübe etarkganre, rOthlich-branne
Magenflüssigkeit, die Wandnngen des Magens (Schleimhaut ins-
besondere) stellenweise blutig durchtränkt, braimrothe Streifen,
Flecke, brandige Stellen auf der Magenschleimhaut, Entzündung
der Schleimhaut des Znölffingerdaims und des Dünndarms; mit-
unter fehlt auch jede Spur einer eorrodirenden Einwirkung des
Giftes auf diese Schleimhautparthieen. Im rechten Ventrikel i^nä
man dünnflüssiges Blut, die Nieren stark mit Blnt überfüllt, die
Leber hier ond da von gräulich -weisser Farbe, das Gehirn sehr
blutreich , Eccbymosen anf den serösen Häuten , insbesondere
der Brust (Mediastinum, Perieardium, Pleura) oder des Perito-
neoms.
Vergleicht man nun die von dem behandelnden Arzte und
der nächsten besuchenden Umgebung der A. M. nicht einmal,
sondern nahezu jederzeit beobachteten Krankheits - Erscheinungen
und die durch die Obduction und Section der Leiche constatirten
Befunde , mit den so eben erwähnten , die Phosphor - Vergiftung
charakterisirenden Merkmalen am Lebenden und Todten, so er-
scheint das Krankheitsbild und das Resultat der Section iaaheza
identisch. Vollends wird aber der Tod der Ä R. durch Phosphor-
Gift ausser allem Zweifel gestellt durch dns Ergebniss der chemi-
schen Analyse. Allein im Magen und in der Magenflüssigkeit
wurde eine Phosphormenge gefunden — 2,419 Gran — welche
doppelt so viel beträgt, als nöthig ist, um mit diesem Gift einen
Menschen zu tödten. Dieser Quantität ist aber noch zuzuzählen,
was von mir und Dr. N. nach Erflflnnng des Magens bei der
Privat-SeetioB, wie auch bei der gerichtlichen Section Behufs der Prü-
fung der im Magen aufgefundenen Körperchen auf ihre Bedeutung
zu Verlust gegangen ist; jedenfalls etliche Körnchen reinen Phos-
phors, — Der Phosphor konnte nach dem Gutachten des Ge-
richtschemikers der Facnltät nur in Form des reinen Phos-
phors im Phosphorbrei, nicht von Zündhölzchen, augewendet wor-
den sein — und siehe da! es wird im Laufe der Untersuchung
ermittelt, dass der Ehegatte M. R. ein paar Tage vor der Kata-
strophe Phosphorbrei aus der Apotheke geholt, ins Haus ge-
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Phosphor-Verfiftung. 33
bracht, angeblich zur Ratten -Vergiftung, und dasa dieserPhos-
phorbrei verwendet worden ist bis auf einen Icleinen Rest,
welcher als weisse emtilaive Flüssigkeit in einem Arzneiglas ge-
funden und als phosphorhaltig ermittelt worden ist.
M. R. liatte '2k Lolh Phosphorbrei erhalten; in einer Unze
Phosphorbrei, wie er in der betreffenden Apotheke bereitet wird,
sind enthalten acht Gran reinen Phosphors, in 2i Loth zehn Gran. ,
Nimmt man an, was constatirt wurde, dass die Frau den Phos-
pborbrei in etwas diluirtcr Form erhalten, eine Portion desselben
sofort erbrochen hat {M. R. leerte zur Ivritischen Zeit eine Schüssel
Erbrochenes im Hofe aus), giesst man noch den vorgefundenen Rest
des Breies im Arzneiglas ab, so konnte so ziemlich das Maximum
der Phosphor- Pasta zur Vergiftung verwendet worden sein.
Dass der Phosphorbrei nicht zur Rattenvertilgung verwendet
worden war, wie M. R. hartnäckig behauptete, liegt klar: Ratten
waren in dem Wohnungstheil des M. R. gar nicht vorhanden;
die übrigen Hausbewohner hatten einigen Grund gehabt, Ratten
zu vertilgen, allein auch sie waren von diesen Tliieren nicht be- .
lästigt und fiel ihnen nicht ein, etwas gegen sie vorzukehren.
Die Phosphor - Vergiftung der A. R. steht demnach
fest. Es wäre noch zu untersuchen, wann und wie die Vergif-
tung vor sich gegangen ist? Es ist mehr als wahrscJieinlich, dasa
schon bei Beginn der Krankheit Mitte März eben dieselbe durch
Phosphorgabeu von Zündhölzeben erzeugt wurde; hierfür
sprechen die charakteristischen Krankheitssymptome chronischer
Phosphor - Vergiftang von Mitte März an, vielleicht auch der
chemische Befund von phosphoriger Säure im Blut, im Magen, in
der Lunge, Milz, im Hiru und in den Nieren. Erst als auf diesem
Wege vorläufig nichts erreicht werden konnte, wurde dann Phos-
phorbrei geholt und dieser am 2. Aprü in mehreren Portionen
rasch nacheinander (Conf. die Aussage der Ohrenzeugin Prof. Z.)
gegeben und somit die acute Vergiftung erzielt.
Der behandelnde Arzt, welcher leider 'die Kranke nicht so
oft sehen konnte, als er wünschte und wünschen musste, um
seine Diagnose zu siehern, musste letztere dreimal ändern. Zuerst
erkannte er Fieber, dann typhöses Fieber, zuletzt Magen-Geschwür,
Letzteres war sicher nicht vorhanden, dies erwies die Sectiou.
Die Fieber-Erscheinangen konnten auch die Phosphor -Vergiftung
)vGooi^lc
34 Äraenik- and Phosphor- Ver^iftuafr-
begleifcn; der Sihlass auf Phosphor -Vergiftuog konnte nnter den
obwaltenden UmstäDdeu keinem Arzte imputirt werden. Nichts
destoweniger aber mnssten die während der Krankheit constant
anrgetretenen Krank heits-Erscheinnngen anf chronische Phosphor-
Vergiflnng gedeutet werden; denn, welche andere Krankheit konnte
es sein, von der die vorher kerngesunde, keineswegs „mit einem
alten rehlcr" behaftete A. R. befallen war?
Unmöglich ist es, anzunehmen, dasfi etwa A. R. sich gelbst
vergiftet haben könnte, Sie war eine heilere Fran, lebensfroh, zd
melancholischer GemüthsstimniDug uiemalä inclinireud; die häus-
liche Unbill nalim sie nicht schwer; in ihrer Krankheit suchte sie
Hülfe und wünschte sehnliehst gesand zu werden Den Phosphor-
brei konnte sie sith selbst nii-ht verschaffen, weil sie ihr Bett zu
verlassen ausser Stande war; sie erhielt den Phosphor qua Arznei,
wobei sie we^en des specifisch schlechten Gtcschmackes sich stets
gegen das Einnehmen sträubte. Endlich wäre es doch ganz eigen-
thümlich, auf die Annahme zu verfallen, dass A. R. von ihrem Mann
ans der Apotheke für sich Phosphorbrei hätte besorgen lassen,
damit dieser ihr das Gift behnfs der Selbstvergiftung beibringen
sollte.
Bemerkt wird noch, dass in den für A. R. nach Ordination
bereiteten Arzneien ursprünglich kein Phosphor enthalten war.
Der Tod der A. R. mittels Phosphor - Vergiftung erfolgte
absolut nnd nothwendig; ärztliche Hülfe wSre fruchtlos gewesen,
Zurällige Einwirkungen, individuelle anomale kCrperlii-ho Zustände
oder Zwischen-Ursachen waren nicht vorhanden.
B., am 17. Mai 186S.
Dr. F.,
E. Bezirksgericbtsarzt.
Am 2ö. September I8(i8 wnrde j1/. R. in der Sitzung des
Sehwurgerichtsbofes in 0. vorgeführt. Sein Benehmen während
der ganzen Verhaudlnng war sehr entschieden, manchmal frech;
er su<'hte allen Grand des ehelichen Unfriedens auf seine verstor-
bene Fran zu werfen, läugnete sein ehebrecherisches Verhältniss
mit £■'. //. durchaus ab, halte für alles specielle Vorhalten pfiffige
und gewandte Aasfiüchte, gerieth einigemal in Ausbrüche
gehässiger Leidenschafilirhkeit , widersprach den Zengenaussugeu,
^öbyGoOi^lc
Arsenik- und Pbosphor-Vergittnng. 35
sofern eie ihn belasteten, consequent nnd blieb vom Anfang
der Verhandlnng bis zum Ende, me im Lanfe der ganzen
Vornntersuchnng , fest im Läuguen und in Betheaernng seiner
Unschuld.
Der Wahrsprach der Geschworenen lautete auf Schuldig
des Mordes dnreh Phosphor - Vergiftnng nnd der Gerichtshof er-
kannte auf Todesstrafe. M. R. vernahai das Todesurtheil ruhig,
in fester Haltung, ohne irgend merkbare Erschütterung. Durch
allerhöchstes Signat wurde die Todesstrafe aus Gnade in Zucht-
hausstrafe auf Lebensdauer gemildert.
^öbyGoOi^lc
Krankhafter StchUrieb.
Ein psychiatrisches Gutachten
Dr. Bcii*ls,
Dem Untersuchnngsgericht beehre ich mich, das erforderte Gut-
achten über dea Geistesrnstand des im hiesigen Irreuhauae ver-
pflegten Johanit Jacob Juekrl au8 Baltimore ganz ergebenst, wie
folgt, zu erstatten,
ThaMchlicbes.
Johann Jaroh Jaekel, 35 Jahre alt, aus Nidda im Gross-
herzogthnm Hessen -Darmgtadt, wanderte vor 21 Jahren io Be-
gleitung seiner Eltern nach Amerika ans, siedelte sich In Baltimore
an, war zunächst Apothekergehülfe nnd gründete vor 3 Jahren
ein eigenes Geschäft mit Glas- und Farbewaareu, welches nnr
schwach gegangen zu sein scheint. — Juekel ist verheirathet und
Vater zweier Kinder. Erbliche Anlage zu Geisteskrankheiten fiat
nicht constatirt werden können. — Im letzten Herbst „verkaufte"
JaekeJ, wie er sagt, sein Geschäft nnd reiste mit dem Dampfer
„Leipzig" nach Bremerhaven, wo er am 14, November eintraf.
Als Grund führt Juekd an: er habe im vorigen Sommer so stark
au Kopfweh gelitten, dass sein Arzt ihm. eine Seereise als Mittel
dagegen verordnet habe. Es mnss hervorgehoben werden, dass
Jiu'kel fast ohne Bagage nnd fast ganz entblösst von Geldmitteln
hier ankam.
Am Abend seiner Ankunft nahm Jwk.l in dem Hötol des
Gastwirlhs A'^. hierselbst Quartier. Es wurde bei seiner Ankunft
^öbyGoOi^lc
KraQkhafler SUUtrieb. 37
kein auffaüundea Benehmen an ihm bemerkt; er trank mit andcrea
Gästen znsamiuen 2 halbe Fiasthen Wein und 2 Flaschen Lager-
bier und ging um 12- Uhr zu Bett. Eine Staude später wird
dem Wirlh von seiner 'fo<:hter gemeldet, der „Amerikauer" sei
eben heroatergekommen .nnd habe sich auf die Treppe gesetzt.
Als der Wirth ihn aufzusuchen geht, trifft er Jnckti bereite wieder
ranclieud ia seinem Zimmer an. Aneh da will der Wirth nichts
Anffallende's in Reden und Handlunsen des Jarkel bemerkt haben.
Am anderen Morgen wird das Haus alarmirt, weil mehreren
Gästen Sachen abhanden gekommen sind. Die genaue Darstel-
lung dieser Vorgänge ist iu den Acten enthalten nnd darf auf
diese verwiesen werden. Es möge nur kurz wiederholt werden,
dass eine Menge der heterogensten, zum Theil fast werthlosen,
verschiedenen Gästen entwandten Gegenstände in einer auf einem
benachbarten Hofe befindlichen leeren Cementtonne entdeckt und
der Jwhi alsbald als der Entwender erkannt wurde Derselbe
kam sogar, als wenn nichts vorgefallen wäre, mit einem ent-
wandten Ueberzieher und Pelzmütze bekleidet, in das Gasthaus
zurück, erklärte, zur Rede gestellt, mit grösster Gemüthsrube,
jetzt wolle er erat gemüthlich essen und dann wollten sie die
Sachen gemOthlich wieder holen Er beschrieb alsdann den Platz,
wo er die Sachen hingelegt hatte, konnte denselben aber zuerst
nicht wiederfinden und erst bei einem zweiten Gange wurde er
entdeckt.
Im Detentionshause , wohin Jaekd zunächst gebracht worden
war , wurden ebenfalls keine besonders auHUlIigen Handlungen
oder Reden bemerkt. Doch möge erwähnt werden, dass nach
dem Bericht des Pfaysikus Dr, A'. eines Tages in seiner Tasche
eine Glasscherbe und ein aus Bettstroh, wahrscheinlich von ihm
geflochtener, fingerdicker, eine Elle langer Strick gefunden wurde;
ein Umstand, welcher nach dem Gutachten des Physikus auf einen
beabsichtigten Selbstmord sehliessen lassen sollte. Ich werde
weiter unten nachzuweisen versuchen, ans welchen Gründen diese
Ansicht nicht stichhaltig erscheint und welche Erklärung dafür zu
substituiren ist.
Da sich Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Beschnl-
dip;ten erhoben, wurde derselbe am Ü4. November dem Irrenhause
zur weiteren Beobachtung zugeführt. Hier ergab Untersuchung
and Beobachtung Folgendes:
^öbyGoOi^lc
38 Erankbafter Stehltrieb.
Der Kranke ist von mittlerer Grösse, massig eutnickeller Muskulatur, ziem-
lich schlechter ErnäbruDg, blasser Gesicbtsfarbe, schlaffer Haut. Die Uotersuehuiig
der inneren Organe ergiebt nichts Abnormes. Auch Läbmungserscb einungen,
namentlich an der Zunge oder den Eil remi täten , sind nicht vorhandeu. Die
Sprache ist rasch, üiessend, Tersländlich; Gang und Be<regungen leicht und
elastisch. Die blasse Gesichtsfarbe, das kurz geschorene Haar, verbunden mit
eiuera gewissen pAffigeo Lächeln und der lebhaften Beweg liebkeit prägen der
Erscheinung des Kranken einen etwas absonderlichen, Hisstrauen erweckenden
Charakter auf. Doch ist der Kranke heiterer, vergnügter Stimmung, sehr höflich
und von einer gewissen liebensvürdigec Bonhommie Er behauptet, jetzt ganz
gesund zu sein ; zwar habe er in Baltimore heftig an Kopfweh gelitten, sein Arzt
habe ihm auch deswegen eiue Seereise verordnet, nachdem er aber eine halbe
Stunde an Bord gewesen, sei das KopTwub ganz versch wunden. Nur inancbmal
ginge es ihm noch so im Kopfe herum- Er acceptirt deshalb dankend den Vor-
schlag, ihm zur Stärkung einige Tropfen zu verschreiben. Ueber seine Plfine
befragt, äussert er: jetzt wolle er zunächst zu seiner Tante nach Frankfurt, die
ihn gewiss „mit offenen Armen" aufnehmen werde. Was er später beginnen
werde, sei noch nngewiss, wahrscheinlich werde er in Giessen Uedicin studiren;
er habe schon früher Medicin studirl, d. h. (auf näheres Befragen) nicht eigent-
lich Uedicin und auch nicht eigentlich etudirt, aber er sei doch bei einem
Drognisten in der Lehre gewesen. — Ein anderes Ual erklärt er, er wolle in
Frankfurt einen Glas- und Farbewaaren -Handel einrichten. Nach den Mitteln
befragt, äussert er ganz zweifellos: das würde sich Alles üuden, überdies besitze
seine Frau noch 1000 Dollars. Seine Frau mit den Kindern könne ja nach-
kommen. Seine Verhaftung und die Diebstähle, deren et beschuldigt wird, be-
handelt er lediglich als Bagatelle. Er habe einmal nicht anders gekonnt; er sei
manchmal etwas wirr im Kopfe und da treibe es ihn so dazu an; er wisse gar
nicht, was er Alles genommen habe, da er sich nicht mehr darauf besinnen
könne. Uebrigens hoffe er in spätestens 14 Togen entlassen zu werden, da er
ja jetzt ganz gesund sei.
Der Kranke erzählt gern uud viel, schweift dabei aber sehr ab, ist nur
schwer bei einem Geschäftsthema längere Zeit festzuhalten und zeigt eine gewisse
Schwäche des Urtheils. Sein Gedäcbtniss erweist sich dabei als gut. Auch muss
bemerkt werden, dass der Kranke, welcher eine mittelmässige Schulbildung ge-
nassen zu haben scheint, flies.tend englisch spricht und schreibt. Sein Benehmen
ist im Allgemeinen ruhig und folgsam, nur einmal hat er, als er in besonders
aufgeregter Stimmung war, eine Fensterscheibe zerschlagen. Was aber ganz be-
sonders sein Benehmen kennzeichnet, ist der Umstand, dass er auch in der An-
stalt vielfach die Neigung zu Entwendungen zeigt. Bald nimmt er seinen Uit-
kranken heimlich ihr Brod, bald Zinnlöffel oder Trinkbecher, einmal hat er auch
mit einer Glasscherbe von einer daliegenden Hose eines Uitkranken sümmtllche
Knopfe geschnitten und an sich genommen. Ertappt und zur Rede gestellt, be-
wahrt er sein harmlos heiteres Wesen, entschuldigt sich leicht und verspricht,
es nicht wieder zu thun.
Der dem Kranken innewohnende Tbätigkeitstrieb äussert sich hauptsächlich
in der Neigung, Briefe zu schreiben. Wir werden darauf noch kurz zurück-
:q,t7,:rb;G00<^lc
Krankbafter Stehltrieb. 3^
kommeQ. Sügau wir noch hiuzu, iIoks Appetit, Schlaf, Verdauung gut, dass
Wahnideen nnd Sinnestäuschungen in Form voa KalludnationeD oder Illusion en,
überhaupt sonstige psychische Aboormit&ten nicht beobachtet worden sind, so
glauben ivir ein möglichst genaues Bild des körperlichen wie geisiigen Zustande«
des Kranken entworfeu zu haben.
Gntacfatea.
Eft fällt an dem geistigen Zostande des Kranken faaaptsäcb-
lieli zweierlei anf, I) die {geistige Schwäche und 2) die Anomalien
der Stimmung, verbunden mit krankhaften Trieben; Znstände,
welche, wie hier bald bemerkt werden mag, sieh zum Theil gegen-
seitig bedingen nnd wiederum auf einander rfickwirken.
Was den ersten Punkt anbetrifft, so zeigt sich die geistige
Si'hv'Sche des Kranken evident nicht blos in seinen Reden, son-
dern vornehmlich in seinem ganzes Thnn nnd Handeln, sowie in
der WillenssphSre. Zwar das Gedärhtniss scheint noch intakt zu
sein, auch die Urtheite über oberQächüche , dem unmittelbaren
Bedarf des täglirhen Lebens entnommene Dinge sind noch leidlich
correct. Wie sehr aber im Uebrigen Vorsteläunge- nnd Urlheils-
vermügen gelitten hat, geht am deutlichsten aus der gänzlichen
Verkennung seiner eigenen Lage hervor. Fast ganz ohne Mittel,
ohne Verwandte nnd Freunde in einem ihm fremd gewordenen
Lande, eines peinlichen Verbrechens beäclinldigt, erst im Gefäng-
nis?, jetzt im Irrenhanse, ist er weit entfernt davon, seine Lage
richtig zu taxiren. Er glaubt, in 14 Tagen käme er frei; aber
wie dies geschehen soll, darüber ist er nicht im Stande sich ein
Urtheil zu bilden; für seine Zukunft ist er nicht besorgt, er hat
ja mehrere Pläne, und ob sich das Alles auch realisiren lässt,
darüber denkt er weiter nicht nach. Schon seine Reise von Bai-,
timore nach Deutschland, der angegebene nichtige, wenigstens in
keinem Verhältniss zu den Hilteln stehende Zweik, das Aufgeben
aller Verhältnisse in seiner Heimath, die fast günzliche Mittellosig-
keit, mit welcher er den plan- und aussichtslosen Schritt einer
dunklen Zukunft gegenüber unternahm, — alles dies kennzeichnet
zur Genüge die \orhandene Schwäche des Vorstellnngs- und Urtheiis-
vermögens.
Den präfi;Dantcn und individuellen Charakter der Geisteskrank-
heit erhält der psychische zustand des Jaekel jedoch erst durch
die vorhandene Stimmnngsanomalie nnd die damit verbnudeoen
^öbyGoOi^lc
40 Krankhafter Stehltrieb.
krankhaft«!! Triebe. Die Siiiomung des Javlcil nämiich charakte-
risirt sich als eioe krankhaft gesteigerte, freudig erhöhte, als eiiie
maniakalisch erregte, und zwar ist diese Stimmung zunächst
darum als krankhaft erhöht zu bezeichnen, weil ihr der objective
änssere Grand fehlt, ja weil sie geradezu mit der äusseren Lage
in Widerspruch steht. Wie alle solche Krauke, empfindöt auch
Joekel ein erhöhtes geistiges Wohlbehagen, er sieht Alles im
rosigen Licht, die verschiedensten Pläne für die Zukunft werden
entworfen. Wenn wir oben die gänzliche Verkennnng seiner Lage
zwar unzweifelhaft richtig auf geistige Schwäche des Kranken
zurückführten, so möge hier bemerkt werden, dass schon die
krankhaft erhöhte, heitere maniakalische StJuimong an sich eine
ruhige Abwägung aller einseblägißen Verhältnisse, sowie das Auf-
treten objectiv wahrer, d. h. trüberer Vorstellungen unmöglich
macht.
Ein besonders charakteristisches Zeagniss für - diese mit
Schwachsinn gepaarte maniakalische Verstimmnug giebt auch bei-
folgender Brief ab, welchen ich deshalb beizufügen mir erlaube.
Bremen, den 2u. Xovember 1870.
Liebe Tante und geehrter Onkel. Ich muss dringlich aa Euch s<;breiben
einge Zeilen mit dem Bckanntmacbung, dass jiilzt in dem Irrenhause obger mich
befinde bloa wegen Krankheit uebmiich wegen sehr staken) Eopfwebe was ich
Echan in Baltimore im Staate Marylaad hatte
Femer muas Euch mittbeilea dass etwas kürz mit Geld bin, ao habt die
ööle tmd schickt mir oben genanntem Geld unbedingt denn bin icb zufrieden
Heiler bätte ichs zu berichten blos wollte icb mitthcilen daas unser Vater schon
am April VI. 69 kurz 4 Uhr mit 4 Wochen stake Blut Rhur gestorben ist und
auf den Mittag um b Uhr auf den Baltimore Kirchhofe begraben ich selbst babe
3 Kinder begraben nemlich 3 Uadgeu eins von 2. Jahr eins von 4 Jahr und
eiii Sohn von 2 Jahre die liegen alle auf Baltimore Kirchhofe nebsa eine schöne
Eisern Gegitter um die Lok. weiter ich übe nicht zu berichtet mit schönem
Gruas bleibe ich Ergebeut euer
Juhn. Jacob Juekcl,
Aber nichts ist bezeichnender für die dem Kranken eigen-
tbümliche Mischung von Manie mit Schwachsinn, als der krank-
hafte Stehltrieb, welchem er unterworfen ist, und die Art und
AVeise der Ausführung. Es liegt im Wesen der Manio, sieh in
motorischen und Willensimpulsen zu äussern: Welche Richtung
diese Impulse nehmen , das hängt zum Theil von individueller
Anlage und Neigung ab. Wie z. B. durch krankhafte Steige-
rung geschlechtlicher Empfindungen ein krankhaft gesteigerter
^öbyGooi^lc
Srftnkhafter Stehllrieb. 4 ]
Oescblechtstrieb , oder wie durch Lost am Reden, am Rbyttimus
der Sprache, an geistigen Getränken krankhaft gesteigerte Willens-
impntBe in Form von Trieben ^eäusaert werden, so wird aurh nicht
selten die Lust am Besitze, am Erwerbe in ihrer krankhaften
Steigerung als Stehlsaeht beobachtet.
Während somit der Ursprung ein vorzugsweise maniakaliBCher
ist, zeigt sich die geistige Schwäche hauptsächlich in der Art der
Ansföhrnng. Die verschiedensten, oft, wie Glasscherben und Stroh-
seile, ganz werthlosen Gegenstände werden ohne Wahl zusammen-
getragen, oberääcMich verborgen und kaum oder gar nicht ver-
heimlicht. Ertappt giebt der Kranke zwar die Sachen heraus,
aber nur, um, unbekümmert um die Folgen, weiter zu stehlen.
Aus dieser krankhaften Stehlsucht, welche auch das scheinbar
Werthloseste der Beachtung für werth hält, erklärt sich auch
allein, wie wir hier bemerken wollen, das Vorfinden einer Glas-
scherbe und eines Strohseiles bei dem Kranken während seines
Aufenthalts im Detentionshanse. Die Art uud Weise, wie der
Juek-el seinem krankhaften Triebe nachhängt, ist so charakte-
ristisch, dass man schon daraus altein den Beweis der Geistes-
krankheit zu fuhren im Stande ist. Wenn irgendwo, so ist hier
die incriminirte That zugleich der beste Beweis für die Unznreeh-
nongsfäbigkeit des Thäters.
Ich gebe demnach schliesslich mein motivirtes Gutachten
dahin ab:
„Der Johann Jacob Jaekel leidet an Schwachsinn and
Manie mit Stehltrieb und hat sich derselbe zur Zeit der
That in einem Zustande krankhafter Störung der Geistes-
thätigkeit befunden, durch welche seine freie Willens-
bestimmnng ausgeschlossen war."
Bremen, im December 1870.
^öbyGoOi^lc
Icr Dienstbiiecht W. R. aas G. «nrechuangs-
fähig;, als er die Diebstähle beging?
Medicinalralb Dr. Help
ärsnebangssachen wider den Dienstknecht U'. /?. ans G.,
igt wegen Diebstalils mittels Einbruchs, wurde ich vom
"zogl. Obersericht zu 0. aufgefordert, nach vorgängiger
;hung des Beschuldigten , welcher aich in der GeßingntsS'
zu 0. in Haft befindet, and nach genommener Acten-
mein Gutachten darüber abzugeben,
nzunehmen sei, dass der Beschuldigte bei Verübnng der
raglichen Diebstähle waljusinnig oder blödsinnig, oder dass
lie WilleQsbestimmnng desselben aus anderen Gründen aus-
ossen gewesen sei,"
; Obergericht war in Zweifel, ob der Beschuldigte als
irechnungsfSbig anzusehen sei, obwohl der hinzugezogene
clitsarzt dies bejaht hatte.
■ Aufforderung gemäss stattete ich mein Gutachten iq
im ab:
Januar 186 —
.^ngeschuldigto ist voa mittlerer Grösse, untersetzter Statur, kräftig
eiu Körperbau. Er ist breiischtiltrig, hat blonde Haure, die <len Scbeirel
edecken, und heiseu Bari. Auf der Glatze zeigen sicii keine Spuren
^gegangenen Verletzung, Narben oder Kindrücke. Slirn ist breit. Augen
illen reagiren in normaler Weise. Zähne sind gut erhalteii. Brust ist
sculiation erzielt normales Athemgeräusch und normalen Uerescblag.
ichläge. Am Abdomen findet sieb niclits Abnormes. Er bat guten
uhigen Schlaf und regelmässige Leibe so ffnung. Sein Gesiebt sausdruck
^öbyGooi^lc
St«bltri«b oder Diebstabl? 43
hat etwas Träumerist'lies, seia Bliik ist gesenki, seine Spracbe leise und lüngsam.
Auf Pragea antwortet er erst nach einiger Pause, da sein Gedächtniss schnach
und sein Auffassungsvermögen gering ist, giebt aber alle seine Handlungen, seine
DiebstWe genau eo an, wie sie in den Acten verzeichnet sind; bemerkt, dass
er früher nie solche verübt, und gar nicht wisse, wie er dazu gekommen sei;
zuweilen befalle ihn ein Zivhen und Kribbeln im Eopfe mit grosser Aengstlich-
keit, als wenn er verfolgt werde, dann laute er fort, unwiderstehlich weiter ge-
lrieben ^ er bleibe dee Nachte draussen, oder in einer Scheune; er wäre dann
unvermögend, seine Gedanken zusnmmeazuballen. Bei seiner Dienstherrschaft
wäre er gern gewesen, sie habe ihn gut behandelt, so dnss er lu jeder Zeit bei
seiner Rückkehr willkommen gewesen wäre. Zu dem Diebstahl mit Ekibruch
habe ihn der Durst getriebfu, den er hoffte im Hause stillen zu können Er
sehe das Verkehrte und Strafbare seiner Handlungen wohl ein, würde sie jetzt
nicht begeben kunnen. Im Ganzen erscheint der Angeschuldigte gleichgültig,
empfindet wenig Reue über das, was er gethan, sucht aber Nichts zu bemänteln,
noch seine Handlungen durch Krankheit zu entschuldigen, sondern erklärt geradezu,
dasa er tu der Zeit des Diebstahls sich wohl befunden habe, nur mit dem Zu-
satz, , seine Gedanken wären gleich weg gewesen." ^~ Er ist unklar über seinen
Zustaud; auf meine Frage, ob in seluer Familie ähnliche Zustände, wie sie bei
ihm vorgekommen, beobachtet seien, bejahte er dies auf seinen Hruder und Tante
hinweisend, die an Verstimmung und Unruhe gelitten hätten. Im Laufe des Ge-
sprächs schien sich mehr Aengstlicbkeit einzustellen, indem starker Scbweiss auf
die Stirn trat Auch versicherte der Gefangeuwärter, dass sein Cesiibt zun^eilen
geröthet erscheine und die Stirn mit Scbweiss bedeckt sei.
Krankhafte Vorstellungen, Wahnideen und Sinnestäuschungen traten nicht
hervor, und scheinen auch nicht vorhanden zu sein.
Aus den Aden geht hervor, ilass I'. vor etwa 4 Jahren einen Fall auf
den Kopf gethan, in Folge dessen er unbesionlich und, nach Aussage des
Oastwirtbs 0., geisteskrank geworden ist und in des letzteren Hause etwa 8 bis
14 Tage krank gelegen bat; dass er seit der Zeit 7— 8 Mal ähnliehe Anfälle von
Unruhe und Unstfitigkeit gehabt, wie zuletzt, wobei er aus dem Huuse gelaufen
und sich Tag und Nacht um berget rieben habe, einmal sogar mit erfrorenen
Füssen auf dem Felde liegend gefunden ist, so dass die Abnahme einer Zehe
nolhwendig geworden ; dass er sich slill und menschenscheu gezeigt und geglaubt
hat, er werde verfolgt; dass die Periode dieser Unruhe und des zwecklosen Um-
hertreibens 1—3 Monate gedauert hat und er zuletzt wieder zu seiner Brodherr-
schaft gern und beruhigt zurückkehrte-
In diese Schiiderang siud alle Symptome der mit ängstlicher
Änfregung verbundenen Melancholie {McUmdiotia uciicd) enthalten,
die hier periodisch auftritt, dem Leidenden die Besonnenheit raubt
und ihn zwingt, durch Umherirren sich der ängstlichen Gefühle
zu entäussern. Tritt wie im vorliegenden Falle Verfolgnngswalm
hinzD, so folgt der Leidende automatisch dem Triebe zu entflieheo,
und kann »ich dann zu Handlungen fortreissen lassen, die für ihn
und Andere bedenkliche Folgen haben kOnnen. Hau bezeichnet
^öbyGoOi^lc
44 Stehltrieb oder Diebstsbl?
diese Form der Seelenstörnng nach ihrer äusseren Eracheianng
als Melaiicliotia crrabiindq. Der Kranke ist für das, was er in
dieser Zeit thnt, nicht zurechnungsfähig, während er nach Ablauf
derselben mit der Rückkehr der Besonnenheit für bedingt zurech-
nuQgsfähig zn haltet ist, da der Grad des Naehlasaens der krank-
haften Unruhe zum Maasastab der Beurtheilung dient, in wie weit
die freie "WillensbestimmirDg besteht oder nur in beschränktem
Staaase anzanehmen ist.
Zuverlässige Beobachter, wie Jacobi, Guidam, liergmun, haben
bei dieser sogen. MelanchoUa eriabunda einen eigenen Trieb des
Sammelns und Stehlens gefunden, dem die Kranken in der Weise
folgten, dass sie zum Theil werthlose oder auch werthvolle Sachen
wegnahmen, heimlich verbargen oder verdchenkten, mit Aufhören
der krankhaften Aufregung wohl den Eigenthümern zuiuckgaben,
ohne eigennützige Absichten verfolgt und sich selbst die Gründe
klar gemacht zu haben, nach denen sie handelten.
Jdcobi (s. dessen Zeitschrift für die Beartheilnng krankhafter
Seelenznstände. Bd. I. i83H. S. 19(1) erwähnt eines Kranken, der
periodisch in grosse Aufregung gerieth und überall, wo sich ihm
Gelegenheit bot, die verschiedensten Gegenstände entwandte und
zu verbergen sachte, von denen er für den Augenblick gar keinen
Gebrauch machen konnte. So nahm er seinen Genossen ihre Tneh-
kappe, Schnupftücher, Halstücher, entwandte von der Bleiche
mehrere Stück Wäsche u. dgl. Weder Zurechtweisung, Drohung,
noch Bestrafung vermochten eine Aenderung in seinem Betragen
hervorzubringen. In der Periode der Aufgeregtheit konnte er nie
diesem Triebe widerstehen. Nach seiner Wiederherstellnng ver-
sehwand derselbe gänzlich. Jw-obi fügt hinzu, dass er sich über
den Fleiss, die Gesittetheit und Rechtlichkeit des Mannes gefreut
habe, die er in seinem ganzen übrigen Betragen in dem Zeitraum
der Eeconvalesceuz bewies.
Auch Bergrtmn in Hildesheim (s. Zeitschrift für Psychiatrie
von Daiiifi-oic. 1854. S. 42, „Bemerkungen über den Stehltrieb. ")
hat eine Kranke in der Anstalt behandelt, die an der Melan-
choUa errabunda litt, Sie wurde dort 4 Jahre beobchtet und war,
bevor sie in die Anstalt kam, wegen mehrerer Diebstähle gefäng-
lich eingezogen. Nähere Untersuchung ergab, dass diese Stehl-
sucht eine krankhafte war. Zar Zeit der Aufregung nahm sie
ohne Unterschied weg, was sie antraf, vor Aller Augen ohne
)vGooi^lc
stehltrieb oder DlebBtahl? 45
VerheimlichnDg; jedes Mal, wenn sie wieder znr freien BesionoDg
kam, bereute sie ihr Betragen aufrichtig. Es fand ein Wechsel
vcfn heiterer und trüber Stimmung statt, der alle 4 Wochen fast
regelmässig eintrat und G Jahre dauerte; dann wurde sie geheilt
entlassen nud seit 3 Jahren ist nichts Nachtheiliges über ihr
Betragen kundgegeben.
Auch andere Irren-Aerzte haben ähnliche Beobachtungen ge-
macht, die ich noch darch meine eigenen veimehren könnte.
Man kann zwei verschiedene Fälle unterscheiden, wo Geistes-
kranke sich zum Stehlen geneigt zeigen (s. Jarobi I. c). Einmal
nSmlich treten frühere Reizungen, Schwächen und Laster mehr
oder weniger unverbüllt hervor, wenn die Kranken der Besonnen-
heit bis auf einen gewissen Grad beraubt und dadurch unfähig
werden, die Rücksichten zu beobachten, die ihnen bei ihren Hand-
lungen im geistesfreien Zustande zur Richtschunr dienten. Was
sieh dann offenbart, ist nicht Krankheitserscheinung, sondern giebt
sieh nur in Folge der Krankheit kund. Anders verhalten sich die
Fälle, wo sich eine bis dahin dem Gemuth des Kranken durchaus
fremde entschiedene Stehlsucht zugleich mit der Entstehung oder
im Verlauf einer Seelenstorung offenbart, als Krankheitserechei-
nung entwickelt und sich als solche iu jeder Beziehung normirt.
Steht dem Obigen zufolge fest, dass sich ein Stehltrieb als
eine krankhafte Neigung bei Geistesgestörten zu entwickeln ver-
mag, so dürfte es keinem Zweifei unterliegen, dass sich eine solche
auch bei dem Beschuldigten li'. R. zeigen konnte und wirklich
gezeigt hat, da er an der mit einem solchen Triebe auftretenden
Melancholie gelitten hat, wie nicht allein ans seiner eigenen, son-
dern auch aus der actenmässigen Darstellung hervorgeht. Wenn
deiselbe ohne alten äusseren Anlass aus dem Hause der
Dienstherrschaft, wo er gern war, sich entfernt, Tage und Nächte
umherirrt von Verfolgungsangst getrieben, und nicht eher zurücii-
kehrt, als bis diese Unruhe schwand, wenn er einmal sogar in
kalter Winternacht draussen sich lagerte und mit erfrornen Füssen
wiedergefunden wurde — bei der spätem körperlichen Dutersachng
fand man, dass die ersten Phalangen der 1. und 2. Zehe fehlten — ,
Durst und Hunger litt und sich Entbehrungen auferlegte, die er
durch Rückkehr zu seinem Brodherm zu jeder Zeit vermeiden
konnte; wenn man femer bedenkt, dass sein Lebenswandel und
Charakter, den man einstimmig als trefflich und rechtlich erkannte.
^öbyGoOi^lc
46 Stebltrieb od«r DiebstablP
mit dem späteren BenelimeD nnd Handeln des Angeschuldigten
in grellem Contraat stehen, so ^'ird man zq der Annahme gedrängt,
daas R. sich in einem krankhaften Zustande befinden masst«, als
er die Diebstähle beging.
Wichtig för die Benrtheilung seines Zustande» ist die bei sei-
nem Bruder und seiner verstorbenen Tante beobachtete Geistes-
stOrnng. Ist eine Familien-Disposition zu psychischer Erkrankung
vorhanden, so erklärt sich um so leichter das abnorme Benehmen
des R. Ferner ist von nicht geringer Bedeutung die der Ent-
wicklung der Geistesstörung vorangegangene Kopf verletznng , da
erfahrungsmässig diese häufig als ursächliches Moment auftritt.
Vgl, TO'i Kraßi-Uhmg, , lieber die durch Gehirnerschütterung nnd
Kopfverletzung hervorgernfenen psychischen Krankheiten", 1868,
und Scliloyei; ,Ue!)er Irrsinn nach Kopfverletzungen" (Zeitschrift
der Gesellschaft Wiener Aerzte, VIII. S, 454). Letzterer fand
unter 49 Fällen von Irrsinn nach Körperverletzang als psychische
Prodrom! 20mal allmäliche Aendening des Charakters, die sich
meist als eitreme Reizbarkeit bis zu Wuthausbrüchen, 3mal als
psychische Exaltation, 3mal als Unstetigkeit äusserte.
Ist wie in unserem Falle eine erbliche Anlage vorhanden, so
ist höchst wahrscheinlich durch das Trauma die geistige Störung
zur Entwicklung gelangt.
Es fragt sich allerdings, ob sich R., als er die Diebstähle
beging, bei denen er eine gewisse Umsicht zeigte, noch in dem
Zustande der Un besinnlieh keit befand and dem Triebe zu ent-
wenden nicht zu widersfehen vermochte; ob nicht schon die Be-
sonnenheit wieder zurückgekehrt war, die ihm fehlte, als er das
Haus seiner Herrschaft ohne allen Grund verliess? Es ist dies
nicht wahrscheinlich, weil solche AnföUe von ängstlicher Melan-
cholie so rasch nicht vorüberzugehen pflegen und auch bei R.
früher so lange nnd länger gedauert haben. Als R. den Dieb-
stalil mit Einbruch beging, war er noch nicht lange umhergeirrt
nnd stand ohne Zweifel noch unter dem Einflüsse einer krank-
haften Stimmung nnd eines abnormen Triebes. War auch später,
als er die anderen Diebstähle beging, schon mehr Besinnlichkeit
zurückgekehrt, so lässt sich doch nicht annehmen, dass er in
dem Besitz freier Selbstbestimmung war. Er verkaufte die ent-
wendeten Gegenstände für einen sehr geringen Preis, goldene Ohr-
ringe sogar für 3 Groschen; er gestand sofort alle seme Diebstähle
^öbyGoOi^lc
StebUrieb oder Diebstahl? 47
ein, snehte sie anf keine Weise zu verbergen «od mit Kranksein
zu entschuldigen, was gewiss nicht der Weise eines Diebes ent-
spricht, der aus nnlautem Motiven handelt und seine Vergehen
abzalSagneu sacht. R. giebt sogar an, dass er znr Zeit der be-
gangenen Diebstähle sich wohl befunden habe. Dennoch ist er
durchaus unklar über sich, antwortet nur auf die Frage, wie er
zu den Diebstählen geliommen, ob er bei völliger Besinnang ge-
wesen oder sieb ängstlich gerührt, „dass bei sonstigem Wohlsein
die Gedanken gleich weg gewesen seien."
Diese einen Widerspruch enthaltende Erklärung charaklerisirt
den Zustand solcher Kranken, die, in sich vereunken, ihre Ge-
danken nicht festzuhalten vermögen, weil sie durch andere stets
wieder verdrängt werden; eine Ideenfiucht, wie sie die active
Melancholie kennzeichnet. Man darf fast mit Gewtssheit anneh-
men, dass auch künftig ähnliche geistige Störungen wieder ein-
treten, wobei der Beschuldigte umherirrt und wieder ähnliche
Handlungen begeben kann, wegen welcher er jetzt gefänglich ein-
Bei allen periodischen Seelenst^irnngen ist es sehr schwierig,
den Zeitpunkt mit Bestimmtheit anzugeben, wann wieder völlige
Besonnenheit und ein geistesfreier Zustand zurückgekehrt ist. Man
nimmt aber im Allgemeinen an, dass, wenn der Kranke kurze
Zeit vor der That, wegen welcher er in Untersuchung ist,
seelengestßrt war, er auch zur Zeit der That nicht mit freier
Selbstbestimmung handelte.
Nach dieser Ksposition luuss ich schliesslich mein sachverstän-
diges Gutachten dahin abgeben:
„dass W. R., Dienstkneeht aus G., bei Begehung der frag-
lichen Diebstähle höchst wahrscheinlich an einer die
freie Willensbestimmung ausschliessenden Seelenstßrung
gelitten hat, namentlich als er den Diebstahl mit Ein-
bruch ausführte,"
In Folge dieses Gutachtens wurde der Angeklagte seiner
Haft entlassen. Er ging wieder zu seinem Brodherrn zurück,
der ihn bereitwillig aufnahm.
Etwa zwei Jahre später trat, wie vorausgesagt war, wieder
derselbe Zustand der ängstlichen Aufregung ein. Der Kranke war
drei Wochen umhergeirrt und in einer hülflosen Lage wieder-
^öbyGoOi^lc
48 Stehltrieb oder Diebstahl?
i;efnndeD, so dass vom Ortsvoreteher die Aufnahme in die Irren-
Heilanstalt beantragt wurde.
Nach den Verzeichnissen im Joarnal war der Kranke bei
seiner Aufnahme verstörten Aussehens, sieht scheu um -sich,
spricht für eich; sagt, er habe viel Angst, dass ihm die Leute
etwas tbun wollten, und habe sieh die letzten Wochen herum-
getrieben, weil Leute hinter ihm gewesen seien, die ihn verfolgt;
diese Angst habe er öfters gehabt. Dieser Zustand der Aengst-
lichkeit sehwand bei längerer Behandlnng in der Anstalt zeitweise
fast gänzlich, kehrte aber stets wieder, ohne dass der Kranke
Neigung zeigte, zu entweichen und umherzulaufen. Er klagte oft
über Kopfweh, schwitzte an Kopf nnd Händen, und konnte das
Niederbücken nicht ertragen, indem er Kopfcongestionen und
Schwindel bekam.
Allmälich. nach etwa ^ijähriger Behandlung, trat Besserung
ein, indem sich eine gleichmässige ruhige Stimmung bemerklich
machte.
Der Kranke wurde jetzt wider den Rath der Aerzte aus der
Anstalt entlassen. Näheres hörte man nicht von ihm, nur las
man nicht lange nach seiner Entlassung eine öfTentliche Bekannt-
machung, dass R. wieder vermisst wfrde und im Betretungsfalle
nach seinem Wohnort zurückzubringen sei.
^öbyGoOi^lc
4.
Krankheit oder Schamlosigkeit?
GerichtsärztUches Gutaehteo
Rtidoir Arndt.
Der Stud. med. A. ist angeklagt, im Monat December 1871 zu
wiederholten Malen junge Mädchen ans anständigen Häusern auf
so schamlose Weise insnltirt zu haben, dass er dadurch ein öffent-
liches Aergerniss erregt und sich des Vergehens gegen §. 183. d.
Str.-G.-B. schuldig gemacht hat. Er wird bezüehtigt, in der ge-
nannten Zeit ■ zu öfteren Malen einzelnen oder in Gesellschaft
gehenden jungen Damen, denen er mehr oder minder zufällig be-
gegnete, seine aus den Beinkleidern heraushängenden und völlig
entblössten Geschlechtstheile, die er bis dahin blos mit den Paletot-
Schössen bedeckt gehalten hatte, gezeigt zu haben, in einzelnen
Fällen die betreffenden Damen sodann verfolgt und, wenn er sie
eingeholt und sich an sie herangedrängt hatte, mit seinem Urin
beschmutzt zu haben. Da er zu keiner dieser Damen je in irgend
einem näheren Verhältnisse gestanden hatte, da er zu keiner der-
selben je in ein näheres Verhältniss getreten ist und etwa dieser
oder jener besondere Anträge gemacht hat, sondern ihnen allen
gegenüber sich damit begnügte, mit seinen Geschlechtstheilen zu
paradiren und einzelne nur dadurch noch auszeichnete, dass er sie
verfolgte, um sie zu bepissen und dann zu verlassen, ohne ein
Wort zu reden; da er ferner dies Alles auf olTener Strasse, an
Öffentlichen, von Mensehen besuchten Orten und, wie die Unter-
suchung ergeben hat, zumeist am hellen Tage ausgeführt hat, und
vierte Uabiiiebi. f. gtr. Med. H. F. SVII. 1. 4
D.qitizeabyG00l^lc
50 Erankheit odeT ScbamtoEigkeit?
zwar ohne viel Rücksicht daranf zd nehmeD, ob er anderweit
beobachtet würde öder nicht; da also jedes gewöhnliche Motiv zu
den genannten Handlungen dem Anscheine nach fehlte, niedrige
Rache für irgend eine Abweisung, brutale Anreiznng zur Befrie-
digung des Geschlechtstriebes ausgeschloasen werden mnsste, die
Handlangen selbst aber ohne besondere Rücksicht anf die etwaigen
Folgen vollzogen wurden, so hat sich der Verdacht aufgedrängt,
dass sie am Ende gar nicht ans gesnnden Zuständen entsprangen
sein dürften, sondern vielmehr der Ausdruck einer krankhaften
Gemüths- und Geistesriehtung and somit unter Verbältnissen zum
Vollzüge gekommen wären, unter welchen der Thäter der freien
Willensbestimninr^ vielleicht gar nicht mächtig gewesen sei.
In Folge dessen ward die Untersuchung des Gemüths- und
Geisteszustandes des Angeklagten angeordnet, um ans derselben
ein ürtheil über sein etwaiges Verhalten zur Zeit der incriminirten
Handlungen zu gewinnen, und diese ergab nun Folgendes,
Der ete. A. ist ein junger Uann von 23 Jabren, ist über mittetgross, für
Bein Alter starkknochig nnd muskulös. Sein friscb und gesund aussehendes
Antlitz wird von einem kräftigen Barie eingefasst, und sin diesem enisprecbender
starker Haarwuchs zeigt sich auch an den Armen und Beioen, an der Brust und
dem Unterleibe und ganz besonders als Pubea. Die ganze Erscheiaung des
jungen Mannes macht einen angenehmen Eindruck- Sauber und sorgßltig im
Anzüge, gemessen aber hütlich in Haltung und Manieren zeigt er Erziehung und
Bildung, und durch einige Schmarren auf Stirn und Wange und ein Pince-nez
auf der nohlgeformten Nase verräth er auch den modernen ritlerlichen Sinn der
Jugend Tomebmerer Kreise. Die speziellere Untersuchung ei^iebt indessen nichts-
destoweniger, dass in diesem anscheinend ganz gesunden Körper doch manches
Krankhafte steckt, und dass das dem Aeussern nach zu vermutbende Wohlbefinden
gar manche Trübungen erfährt.
Das Antlitz errüthet sehr leicht, oft nur loräbergehead ; oft ist es aber
auch anhaltend congestionirl. Der Schädel und das Antlitz sind nach den gang
und gäben Auffassungen zwar regelmässig gebildet, doch ist das letztere wegen
des etwas vorgeschobenen Unterkiefers flacher als gßwühnlich. Da aber gleich-
zeitig die ninterhauptsscbuppe auch etwas ilacber als genühnlich steht und des-
halb etwas nach hinten vortritt, so ist durch diese Verhältnisse ein massiger
Grad des sogenannten CrBoinm progenaeum gegeben, lon welchem nicht mit
Unrecht behauptet wird, dass es mit ausgesprochener Disposition zu Geistes-
Btönmgen in ursächlichem Zusammenhange stehe. — Die Lungen im Ganzen sind
ungleich massig enphjsematisch erweitert und das Atbmungsgeräuscb in ihnen
dem entsprechend verändert, ungleicbmässig , stellenweise schwach und zitternd.
Ueber der rechten Lungenspitze, über welcher die Weicbtheile etwas eingesuclien
sind, ist der Perknssionsschall dumpfer, als über der linken, und das Athmunge-
gerüusch in derselben schärfer, rauher und zum Thsil bronchial. Namentlich
^öbyGooi^lc
Krankbeit oder Scbamlosigbeit? 51
trägt diesen Cbarakter die Exspiration an sieb, wälirend die jbapiralion oft blos
absatzweise erfolgt, saccadirt ist. Die recht« Lungenspitze ist somit der Sitx
eines VerdicbtuDgsprocesses, nie er aus der cbronischen Entzündung hervorgeht,
welche der sogenannten Tuberkulose alias Schwindsucht zu Gniude Hegt. —
Die Grösse dos Herzens scheint normal zu sein, weicht jedenfalls nicht erheblich
TOQ dem Genühnlicheu ab; aber die Töne desselben sind dumpf und häufig
klingend, der diastolische Ton über der Aorta, vornehmlich in der Erregung,
laut und starb. — Am ünterleibe lüsst sieb nichts Anomales auffinden. Die
Genitalien sind auch normal, indessen, namentlich in Betracht der Eoden, für
den sonst so kräftig entwickelten Kürper vielleicht eiwas klein. — Die auffal-
lendste von allen Erscheinungen bietet jedoch der Puls dar, der zu wiederholten
Malen, im Verlaufe von vier Wochen untersucht, nur 60 — 64 und in der Erregung
70 — 72 — 76 Schläge in der Minute machte, während er normaler Weise doch
zwischen 70—80 beziehungsweise 80-100 hätte machen sollen. Wovon diese
Erscheinung abhing, war nicht erfindlich; doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass
sie auf eine Reizung des N. vagus zu beziehen ist, wofür auch, abgesehen von
den Einflüssen, des Lungenemphjsems, die bald sehr beschleunigte, bald tief
seufzende Äthmung zu sprechen scheint.
Neben diesen objectiv naehweisbaren Anomalien wird noch
Qber eine grosse Reihe subjectiv empfundener Klage geführt. Die
Verdauung soll schon seit mehreren Jahren sehr oft in Unordnung
gerathen, Sodbrennen, Schwere und Völle im Magen eintreten,
Hartleibigkeit ood Stnhlverstopfung vorhanden sein, so dasa Natr.
bicarbonicum und leichte Abführmittel seit längerer Zeit mit einer
gewissen Regelmäaaigkeit gebraucht werden massteu. Sehr häufig
und leicht werde er schwindüch und beim Bücken, z. B. beim
Stiefelanziehen, werde ihm schwarz vor den Augen und bekomme
er Sausen und Klingen in den Ohren. Wenn er sich dann wieder
aufrichte, drehe sich seine ganze Umgebung um ihn herum und
er habe Mühe und Zeit nöthig, sich erst wieder zu sammeln und
zu sieh selbst zu kommen^ Zeitweise werde er von einer ex-
cessiven Erregung des Geschlechtstriebes befallen. Dieselbe sei
so arg, dass er schon frühzeitig zur Selbstbefleckung und später
immer und immer wieder zu unreinen Verhältnissen mit Frauen-
zimmern getrieben worden sei, obwohl er stets und mit recht
ernstem Willen dagegen angekämpft habe. Ebenso werden von
ihm Klagen geführt über zeitweilige melancholische Verstimmun-
gen, über Oede und Leerheit des Herzens, über selbstquälerische
bedanken und perverse Triebe zu an und für sich gleichgültigen,
aber doch in keinem Zusammenhange mit seinem sonstigen Cha-
rakter und Stre^ien stehenden Handlungen.
^öbyGoOi^lc
53 Krankheit oder Schamlosigkeit?
So giebt er an, schoa auf der Schule Dinge begangen za
haben, za deren Erklärung ihm der Schliisael durchaus fehle. £i'
sass in heiterer Gesellschaft nnd war froh geBtimmt 'wie diese
selbst. Plötzlich fiberkam es ihn wie eine fremde Gewalt; er
mnsste aufstehen nnd weggehen. Dann suchte er sich eio ein-
sames Plätzchen aus und mnsste da weinen, ohne zn wissen
warum, — Ein anderes Mal ging er mit Freunden spazieren und
zwar, nm sich in einem benachbarten Orte bei einem Conditor zu
laben. Auf halbem Wege änderte sich plötzlich seine bis dahin
muntere Stimmung. Er kehrte um, suchte aber gewissermaassen
absichtlich sich erst noch mit seinen Freunden zu veruneinigen,
und zwar am meisten mit denen, die sonst ihm die liebsten waren;
dann ging er an einen WaJdrand und setzte sieh nieder, nm von
ihm aus, denen er wehe gethau hatte, nachzuschauen und sich
unendlich unglücklich zu fühlen. — Ein von ihm hochverehrter
Lehrer war gestorben. Die Leiche desselben lag im offenen Sarge
nnd er wollte ihn, der es so gut nnd treu mit ihm gemeint hatte,
noch einmal sehen. Die Gattin des Verstorbenen stand am Sarge
und schien 7.n beten; dann beugte sie sich über die Leiche und
drückte einen Knss auf ihre Stirn. Er ward zn Thräneo gerührt
und fing bitterlich an zu weinen. Plötzlich packt es ihn, treibt
ihn hinaus nnd da muss er lachen, dass ihm zuletzt vor sich
selber graut. — Einstmals hatte er li Thaler Schulden getpaeht.
Von seinem Taschengelde spart er die Summe zusammen und will
die Schuld tilgen. Er geht zu seinem Gläubiger und hat auf sei-
nem Wege einen Wald zu passiren nnd in diesem an einem Ge-
wässer hinzugehen. In der Waldeinsamkeit fiberkommen ihn auf
einmal allerhand sonderbare Gedanken, und was thut er? Er reisst
das Geld aus der Tasche und wirft es in das Wasser und härmt
nnd quält sich danach über sein Unglück.
Auch später auf der Universität haben ihn noch ähnliche Zu-
stände befallen und dann und wann bis zu einem gewissen Grade
übermannt. Er war in Berlin und hatte eines Abends bis zu
später Stunde gearbeitet und sich dann niedergelegt, um zu
schlafen. Allein es litt ihn nicht im Bette. Draussen goss der
Regen in Strömen nieder und der Wind schlug grosse Tropfen
prasselnd an seine Fenster. Da springt er mit einem Male auf,
zieht sich rasch an und stürmt hinaus in das Freie. Er rennt in.
den ThiergarteD und am Goldfischteicb setzt er auf eine Bank sich
)vGooi^lc
Krankheit oiler ScIiamlosigbeitF 53
nieder und bleibt sitzen, bis er nass bis anf die Hant and zitternd
vor Frost zu sich kommt und nunmehr ruhig, aber tmsäglich
traurig gestimmt wieder nach Hanse geht, Ein anderes Mal geht
er in eisiger Wintemacht ans, und zu welchem Zweck? Um sidi
zQ erfrieren. Und alle diese Klagen, alle diese Verkehrtheiten,
so wenig sie auch erwiesen sind, können doch nicht ohne Weiteres
als Quwahr und erfunden beanstandet werden, da sie ein Mal zu
sehr den Charakter ganz bestimmter Erlebnisse an sich tragen
und das andere Mal sich sehr wohl mit den objectiv nachweisbaren
Anomalien in Einklang bringen lassen.
Der Angeklagte stammt ans einer Familie, in der nach dem
amtlichen Zeugnisse des Sanitätsrathes X der Rheumatismus
heimisch ist. Allein ancb die Nervosität scheint in ihr heimisch
za sein. Die Eltern sind, wie es in dem Zengnisse heisst, sehr
weichen Gemüths und von grosser körperlicher Reizbarkeit. Der
Vater soll sonst zwar gesund sein; aber er ist vorzeitig gealtert.
Obgleich jetzt erst ein Sechziger, soll er dessenungeachtet doch
schon seit Jahren wie ein solcher aussehen. Die Mutter ist eine
nervOse Frau and bat viel an Kopfschmerzen zn leiden. Mit-
unter halten dieselben Tage lang an, compliciren sich mit Erbre-
chen, machen sie ganz elend und zwingen sie das Bett zu hüten.
Von den vier Greschwistern des Angeklagten scheineu die beiden
-Schwdatern gesund zu sein. Doch wird die ältere, welche an
akutem Gelenkrheumatismus gelitten haben soll, als sehr reizbar
und heftig geschildert, während die jüngere das gerade Gegentheil
zeige, überaus sanft und gefügig sei. Sein älterer Bruder wird
als schwächlich bezeichnet und soll schon sehr früh Anlage zu
schweren Brustübeln an den Tag gelegt haben. Gegenwärtig
leidet er an solchen- Er hustet viel, wirft ab nnd za Blut aus;
indessen als unmittelbare Veranlassung zu dem Ausbruch dieser
Leiden wird ein Dolchstich angegeben, den er noch als Schüler
dorch Unvorsichtigkeit erhalten hat. Dagegen leidet der jüngere
Bruder, der ebenfalls sehr schwächlich angelegt ist, an allerhand
Beschwerden ohne jedwede Veranlassung. Als besonders wichtig
verdient von diesen hervorgehoben zu werden, dass er in seinem
] J. — H, Lebensjahre an epileptischen Krämpfen gelitten hat,
welche die Eltern zwangen, ihn aus der Pension nach Hause zu
nehmen iind durch 1^ Jahre bei sich za behalten, bis die Dis-
position zu denselben sich vor etwa l— IJ Jahren gelegt hatte.
^öbyGooi^lc
54 Krniiklieit oilcr SrbamluKigkeil?
Der Angeklagte "selbst als Mitglied dieser Familie auU auch so
manche nervöse Äffectionen schon vor Jahren haben erkennen
lassen. Als Kind sowohl, wie auch im ersten Janglingaalter soll
er ungewöhnlich reizbar gewesen sein, und wie sein jüngerer
Bruder Neignng zu Krämpfen und Ohnmächten beaessen haben.
So wird von seinem Vater, einer durchaus glaubwürdigen Persön-
lichkeit, angegeben, dass er schon als Enabe, wenn er mit scharfen
Worten oder thatsächlich gestraft wurde, wie angenagelt stehen
blieb und gleichsam wie erstarrt dastand; Zu^le, für welche sich
noch jetzt bei unvorhergesehenen Besuchen, bei überraschenden
Anreden, Fragen u. dgl. m. zahlreiche Analoga finden, und die
in nicht geringem Grade an gewisse epileptoide Zustände eriunern,
welche man sonst bei ganz zweifellosen Persönlichkeiten findet.
Und von dem schon genannten Sanitätsrath X., der, ihn durch
wenigstens sechs Jahre zu beobaehteu Gelegenheit hatte, wird
amtlich bezeugt, dass er als 14^ — I5jähriger Mensch, wie seine
Eltern, ein sehr weiches Gemüth und eine grosse körperliche Reiz-
barkeit besessen habe, und dass diese letztere unter Anderem
sich durch eine hervorragende Disposition zu Erkältni^en offen-
bart habe. Später verlor sich diese Reizbarkeit und Schwäche
und es stellte sich eine erfreuliche moralische und körperliche
Enet^ie ein; allein ehe es zu dieser Kräftigung kam, zeigte sich
noch lange eine grosse Widerst andslosigkeit gegen äussert Ein-
drücke, und zwar war dieselbe doch immer noch so bedeutend,
dass er z. B. einmal in Ohnmacht fiel, blos weil er seinen älteren
Bruder erkrankt sah, und ein anderes Mal, dass er bei einer
rheumatischen Affection im November 1864, also bereits in seinem
16. Lebensjahre, von den heftigsten Krämpfen befallen wurde, die
vorzugsweise in den Respirationsmuskeln wütheten und zu einer
gewaltigen Erweiterung des Thorax Veranlassung wurden, dem-
nächst aber anch die Muskulatur der Extremitäten befielen und
in diesen ihr Spiel trieben. Aus dieser Zeit rührt darum wahr-
scheinlich auch das Lungenemphysem her, welches wir kennen zn
lernen Gelegenheit hatten, und für dessen Entstehung sonst sich
kein ätiologisches Moment auffinden lässt.
Mit Auszeichnung verliess er im Jahre 1869 das Gymnasium,
um in Berlin Medicin zu stndiren. Er trat in ein Corps ein,
paukte sich als Corpsstudent in fünf Schlägermensuren und trug
in der letzten derselben im Sommersemester 1870 einen Schmiss
^öbyGooi^lc
Kratikböit uder Schamlosigkeit? 55
fort, ZQ dem sich angeblich die Eopfrose gesellte, uod der des-
halb Beine .dreiwöchentliche Behandlung in einem Erankenhanse
Qdthig machte; doch sind von diesem Schmisse ansser einer leicht
eintretenden Schmerzbaftigkeit der Narbe bei Druck keine weiteren
Folgen zurückgeblieben, and irgend welche Aenssernngen eines
krankhaften Gemüths- und Geisteslebens sind weder vor noch
nach dieser Zeit während seines Berliner Aufenthalts von irgend
einer Seite beobachtet worden. Dabei ist indessen nicht zu ver-
gessen, dass entsprechende Erscheinungen leichteren Grades eich
meisteutheils der Beobachtung entziehen oder missgedeutet werden,
und dass somit dieser Mangel an einschlägigen Beobachtungen ans
der beregten Zeit noch keineswegs für eine absolute geistige Ge-
sundheit während derselben spricht. Er selbst hat von Dingen
berichtet, welche gegen eine solche sprechen, und festzuhalten ist,
dass die Disposition zu krankhaften Aeusserungen des Nerven-
lebens, zu denen wir auch die Geistesthätigkeiten zu rechnen
haben, in einer früheren Lebensepoche bei ilim sicher bestanden
hat. Diese Disposition ist zum grossen Theil ererbt. Die ner-
vösen Zustände semer Eltern, namentlich der Mutter, die Schwäche-
zustände seiner beiden Brüder, die erhöhte nervöse Reizbarkeit der
älteren Schwester und des jüngeren Bruders, welche letztere eine
Zeitlang so hochgradig war. dass sie in epileptischen Krämpfen
zur Aeusserung kam, vielleicht nicht minder auch die Sanftmnth
und Duldsamkeit der jüngeren Schwester müssen, wie die Erfah-
■ rung lehrt, als gültige Beweise dafür angesehen werden.
Solche Dispositionen können sieh verringern, können mit der
Zeit gänzlich erlöschen, und dass etwas Derartiges bei dem An-
geklagten auch geschehen ist, dafür zeugt die erfreuliche mora-
lische und körperliche Kräftigung, von welcher der Sanitätsrath X.
'gesprochen hat, dafür zeugt der ganze kräftige Körperbau und das
ganze geordnete Wesen, das wir bei ihm kennen zu lernen Gelegen-
heit gehabt haben. Solche Dispositionen können aber auch wieder-
kehren nnd mit ihnen alle die Zustände, welche wir als Ausflüsse
derselben zu betrachten genöthigt sind, wenn schwächende Einflüsse
den Körper. treffen, durch krankhafte Verhältnisse, aufregende Er-
lebnisse das Nervensystem in seiner Ernährung beeinträchtigt wor-
den ist. Und sie werden um so sicherer zurückkehren, wenn sie
nicht vollständig getilgt waren, sondern nur zurückgedrängt wurden
und gewissermaassen schlummerten, Es bedarf da oft nur eines
^öbyGooi^lc
56 ßrankhcil oder ächaralosigkeit?
geeigneten Anstosses nnd ihre Anwesenheit wird nieht blos nach
Monate, sondern nach Jahre langem Erloschenseheinen sieh durch
irgend eiuen unvermutheteo Änsbrneh einer schweren Neurose
kenntlich machen. Die Geschichte der Epilepsie giebt dafür zahl-
reiche Beläge, und an sie müssen wir denken, wenn es sich um
die Beurtheilnng zweifelhafter Erscheinungen des Nervenlebena oder
Seelenlebens handelt.
Ist nun bei dem Angeklagten die frühere Disposition zu stär-
keren NervenafFectionen erloschen gewesen, oder nicht? Dürften
wir ihm unbedingt glauben , so würden die beiden höchst merk-
würdigen Vorgänge, welche er ans seinem Berliner Aufenthalt be-
richtet hat, als Beweise dafür anführen können, dass dies nicht
geschehen war. Denn so abrupt, so wider allen Sinn uad Verstand,
handelt kein gesunder Mensch. Wer nicht ein krankhaft über-
reiztes Nervensystem hat, rennt nicht in finsterer Nacht bei Sturm
und Regen in den Thiergarten an den GotdGschteich, um sich da-
selbst zwecklos bis auf die Haut einweichen zu lassen und dann
verstimmt und traurig nach Hause zu gehen, und wer eiuen ge-
sunden frischen Sinn in einem gesunden starken Körper hat, denkt
nicht daran, sich von der AVinterkälte zn Tode frieren zu lassen.
Allein der Angeklagte ist eine zweifelhafte Persönlichkeit und wir
dürfen ihm nicht unbedingt glauben, wenil auch seine Angaben
durchaus den Stempel des Glaubhaften an sich tragen und mit
den wirklich nachweisbaren Krankheitszuständen in Einklang zn
bringen sind. Wir müssen uns dämm umsehen, ob wir nicht noch
andere Verhältnisse finden, welche für den Fortbestand jener Dis-
position Zeugniss geben, und wenn das geschehen, dann werden
wir auch seine eigenen Angaben, ohne der Unparteilichkeit zu nahe
zu treten, als Beweis dafür anziehen können.
Als der Krieg gegen Frankreich ausbrach, eilte auch er zu*
den Fahnen. Er wurde mit der Waffe ausgebildet, aber sehr bald,
wie viele seiner Coätanen, als Lazarethgehülfe auf dem Kriegs-
schaupUtz verwandt. Obwohl fortwährend unter den Augen von
Vorgesetzten, die gelegentlich über ihn zu berichten hatten, ist
doch nichts bekannt geworden, was irgend einen Aufschlnss über
Eigenthümlichkeiten oder Sonderbarkeiten seines Wesens in dieser
Zeit gäbe. Es verhält sich in dieser Beziehung mit ihm hier, wie
bei seinem Aufenthalt in Berlin. Um so werthvoller seheint des-
halb eine Sammlung von Briefen zu sein, welche aus jener Zeit
)vGooi^lc
Krankhpit oder Scham losigkeit? 57
vorliegt, nod in dem Schreiber einen Menschen erkennen lässt,
der sich in einer Gefühlsinnigkeit nnd Gefühlsseligkeit geföllt,
welche zu seinem kräftigen Aeussern gar nicht passen will. Da
ist überall ein üeberßiessen von Zärtlichkeit, ein Uebermaasa von
Dankbarkeit für kleine Aufmerksamkeiten und Unterstützungen,
eine Ueberscbvv'englichkeit des Entzückens über all das Gesehene
und Erlebte, dass dem fernstehenden Leser ganz weh zu Muthe
wird, und um so mehr, wenn er sich vergegenwärtigt, dass diese
Briefe nicht etwa an eine Geliebte, sondern an seine Eltern nnd
Geschwister gerichtet sind. Nirgends in ihnen findet sich ein kräf-
tiger Zng, nirgends ein loses Wort, ein derber Witz als Ausdruck
eines kräftigen einmal übersprudelnden Gefühls. L'eherall herrscht
zarte Weichheit und rücksichtsvolle Sanftmnth, die nicht selten in
Wehmuth übergeht nnd sieh in einem Himmeln bis zum Ver-
himmeln verliert.
Er kam aus dem Kriege zurück und wie so Mancher mit ge-
täuschten Hoffnungen nnd. Erwartungen. In der Pfingstzeit des
vorigen Jahres besachte er seine Angehörigen, nnd diese wollen
an ihm, wohl als Folge davon, eine Charakter Veränderung und
zwar eine bis dahin an ihm niemals bemerkte Heftigkeit und
Schärfe wahrgenommen haben. Noch mehr jedoch soll diese Cha-
rakterverändernng hervorgetreten sein, als er im Herbste darauf
sie wieder besuchte und längere Zeit bei ihnen blieb. Er hatte
aber inzwischen auch noch manche andere unangenehme Erfah-
rungen gemacht: ein Liebesverhältniss angeknüpft, das nicht ohne
Folgen gebheben war, Subventionen verloren, weil er den Anfor-
derungen nicht nachgekommen war, mit deren Erfüllung sie ver-
knüpft gewesen. Doch es ist nicht näher gesagt, worin sich diese
Charakterverändemng am prägnantesten gezeigt habe. Es scheint
indessen ein herbes, bitteres Wesen bei ihm hervorgetreten zu sein
und dieses sich in Klagen über Verkennung, Zurücksetzung, Rechts-
verletzung geäussert zu haben. Daneben scheinen aber auch noch
• Klagen über allerhand kfirperliche Leiden, insbesondere über Ver-
daunngsstörnngen und Stuhl Verstopfung mit untergelaufen zu sein.
Im November v. Js. tritt er in Greifswald auf, nm seine in
Berlin begonnenen medicinischen Studien fortzusetzen. Umgang
wählt er nicht. Näher bekannt wird er mit keinem Einzigen;
jedoch zieht er sich auch nicht gänzlich zurück, sondern besucht
ab nnd zu die Kneipe eines Corps, das in Cartellverbindung mit
^öbyGoOi^lc
58 Krankheit oder Schamlosigkeit?
dem Corps stand, welchem er in Berlin angehört hatte. Er selbst
behauptet, viel nnd intensiv gearbeitet zn haben, wenn auch nicht
gerade stetig. Von anderen Seiten dagegen wird behauptet, dass
er auch viel gebummelt und sich Öfters angetninken habe, zumal
ia der letzten Zeit, also am die Mitte des Monats December.
Immer und immer wird jedoch sein anständiges und selbst im an-
getrunkenen Zustande maassvolles Benehmen hervorgehoben, nnd
wie Niemand von ihm eine That wie die incriminirte vermuthet
habe. Im Gegentbeil, er habe sich eher prüde und jOngferlich
gezeigt, habe das Gespräch immer auf wissenschaftliche Gebiete
za lenken gesucht, gern an allerhand Problemen herumgedüftelt,
sich in Hypothesen nnd Projecten ergangen und sei öfters aufge-
standen nnd weggegangen, wenn die Zote auf das Tapet kam
nnd vor den anderen Thematen das Uebergewicht erhielt. Auch
Briefe ans früherer Zeit von Schulkameraden und Universitäts-
freunden lassen in Nichts erkennen, daas man ihm so Etwas zu-
getraut habe. Es weht ein frischer munterer Ton in ihnen. Auch
lose Scherze kommen hie und da vor, aber Nichts, was als An-
deutung einer bereits bekannten Frivolität des Angeklagten gelten
könnte. Alle Recherchen, welche angestellt worden sind, haben
ergeben, däss das Verhalten des Angeklagten in sittlicher Bezie-
hung bis jetzt durchaus tadellos gewesen sei. Die ineriminirten
Handlungen sind die ersten Verstösse von seiner Seite gegen den
§. 183. d. Str.-G.-B. nnd Niemand weiss sieh ähnlicher oder ver-
wandter Vergehen durch ihn zu erinnern. — Sehr beachtenswerth
ist daher, dass er in dieser Zeit Briefe an seine Eltern gerichtet
hat, in denen er klagt, dass er nicht wohlauf sei, sich unpass
nnd beengt fühle. Er habe Wehe im Kopfe nnd sei bange im
Alleinsein.
Verhaftet legt er ein eigenthümlich merkwürdiges Verhalten
an den Tag. Meistentheils erseheint er ruhig nnd gelassen, aber
dann und wann auch sehr bewegt. Der Gefangenwärter will die
Beobachtung gemacht haben, dass er in solchen Momenten ausser-
ordentlich stark geröthet erscheine nnd nicht ganz Herr seiner
selbst sei. Er komme ihm vor wie in sich verloren, und als ob
er sich erst sammeln müsse, wenn er angeredet werde, um zu
wissen, was eigentlich vorgehe ond was zu geschehen habe. Es
handelt sich dabei offenbar um Zustände, welche mit den bereits
erwähnten epileptoiden zusammenfallen nnd mit der anderweitig
^öbyGooi^lc
Kriiiilihcil Oller Scliamlosigkeit? 59
beobachteten Neigung zu Congestionen nach dem Kopfe io Zasam-
menhang stehen. Die Stahl Verstopfung, über welche so oft und
lange Klage geführt worden ist und deren Vorhandensein in der
Haft ■wiederholt constatirt werden lionnte, scheint dabei wenigstens
zum Theü anch eine Rolle zu spielen. — Im ersten Verhör soll
er sich auf das Längncn gelegt haben; aber sowie er sah,, dass
Ernst gemacht wurde, legte er ein ganz offenes ßelcenntnias seiner
Sünden ab and hat -von da an auf Alle, welche mit ihm zu thun
gehabt haben, den Eindrnek eines aufrichtigen und wahrheitstreuen
Menschen gemacht. Er ränmt ein, die incriminirten Handlungen
begangen zu haben und erzählt Yon einigen sogar die näheren
Details. Dann sagt er aber zu Protokoll aus:
Dass ich mich dabei Hatidluiigen schuldig gemacht habe, welche unzüchtig
und geeignet waren, üffentliches ÄergerniHS lu erregen, das bin icb mir jetzt
und auch damals bewusat gewesen und muss mich daher auch des mir Schuld
gegebenen Vergehens ohne Weiteres schuldig bekennen. Wie ich indessen zu
diesen Vergehen gakonimen, darüber Termag ich eine geeignete Auskunft eigent-
licb mir selber nicht zu geben. Ich habe, während ich früher, wie ich nicht ver-
schweigen kann, dem Lasier der Selbstbefleckuag obgelegen, in letzter Zeit meine
geschlechtliche Befriedigung auf natui^emSssem Wege gesucht, wodurch es mir
gelang, »on jenem Laster abzustehen. In den letMen drei Wochen etwa habe ich
an boi mir bis dahin unbeliannt gewesenen geschlechtlichen Aufregungen gelitten,
welche mich zu dorn eingestandenen Vergehen trieben. Während ich bei der
Arbeil auf meinem Zimmer sass und zwar bei Arbeilen, welche zur Aufregung
der Phantasie irgend welchen Anlass nicht holen, z. B- beim Studium der Chemie,
bekam ich Anwandlungen, die ich genauer gar nicht beschreiben kann. Bald
waren sie von Erectionen begleitet, bald nicht, niemals jedoch waren sie so
geartet, dass ich auf den Gedanken gekommen wäre, die Aufregung durch Voll-
ziehung des Beischlafs zu dämpfen, obwohl leb dazu die Gelegenheit wohl zu
finden gewusst bitte. In solchen Aiifregui^eu habe ich dann den Schlafrock,
in dein ifh bei der Arbeit sass, ausgezogen und dafür Rock und Üeherzieher
■/.um Auegehen angelegt; denn ich pflege stets mit Ausnahme des Schlafrocks
v,uia Ausgehen angezogen zu sein, namentlich Stiefeln, Hose und Weste auch bei
der Arbeit zu tragen. — So bekleidet bin icb dann auf die Strasse gegangen,
und wenn ich jungen Damen begegnete, schlug ich den Paletot zurück und zeigte
ihnen meine, zu Hause noch beim Anziehen aus den Beinkleidern hervorgeuom-
menen Geschlechtstheile. — Dass ich irgend eine geschlechtliche Befriedigung
bei der einen oder der anderen That je gefunden hätte, kann icb nicht sagen.
Pollutionen hatte ich bisweilen dabei, bisweilen jedoch auch schon, wenn ich
mein Zimmer verliess, also vor der Vornahme der incriminirten Handlungen.
Von denselben abzusteben, trieb mich eine mit der Zeit, vielleicht durch Ver-
mittelung der Bewegung in frischer Luft mir kommende Ueberlegung dessen,
was ich wohl tbäte, und ich ging dann auf mein Zimmer zurück, mir bittere
Vorwürfe machend, allein ohne Befriedigung oder Abspannung in geschlechtlicher
^öbyGooi^lc
60 Krankheit oder Scbamlo.sigkeit ?
BeziebuDg. Gioe AenderuDg in meinem Zustande spürte ich nur dahin, dass ich
mir jetzt über die Verwerflichkeit meines Thuns und Treibens klar var und
vorher nicht.
Obwohl Dan der Angeklagte ansgesagt bat, dass er sich be-
wuBst sei nnd bewnsst gewesen sei, nnzüchtige HaodluDgen be-
gangen zu haben, welche ein Aergerniss erregt hätten, kann er
doch gar nicht den Giedanken fassen, dass er dafür auch bestraft
werden könne. Obwohl er schon gleich nach dem ersten Verhör
festgenommen und ihm eröffnet worden war, dass er gerichtlich
verfolgt werden würde, ihm in einem zweiten Verhör mitgetheilt
wurde, dass er unter der Anschuldigung des Vergehens gegen
§. 183. d. Str.-G.-B. in Untersuchungshaft bleiben müsste, obwohl
er seitdem schon mehrere Wochen hinter SchlosB und Kiegel in
enger Zelle sitzt, hat er dennoch auch jetzt noch nicht einmal mit
diesem Gedanken sich vertraut machen können. Zwar hat er ihn
einmal in einem Briefe an seine Angehörigen aufkommen lassen,
allein in einer "Weise, als ob ihm alsdann ein grosses Unrecht
geschehe, da er doch seiner nicht mächtig all die Sfheusslieh-
keiten begangen habe, und seitdem ist er nicht mehr auf ihn
zuriickgekommen. Es bittet seine Angehörigen wohl noch in jedem
einzigen Briefe zerknirschten Herzens um Verzeihmig für seine ihn
schändenden Vergehen; aber er thut dies mehr in der Art, als ob.
ihm ein schweres Unglück zugestosaen sei, denn als ob er eine
ihn schändende Handlung begangen habe. Er hält sich eher für
eine Art Märtyrer, der einem tranrigen Verhängnisse, einer bösen
Macht, welche ihn tückisch berückte, zum Opfer gefallen sei, als
für einen Verbrecher, der im Bewnsstsein dessen, was er that,
gehandelt habe. Dazu macht er sentimentale Betrachtungen über
seinen gegenwärtigen Aufenthalt. Er schildert seine enge Zelle mit
den vier nackten, kahlen Wänden nnd den beiden kleinen Fenstern,
sein Strohsacklager mit den wollenen Decken, den hölzernen Stuhl,
den einfachen Tisch.
„Wenn ich einen Schemel an das eine der beiden Fenster rücke und darauf
freie, so kann ich in benscbbarte Höfe und Gärten und auf einen Theil der
Promenade, die um die Sladt läuft, blicken. In den ersten Tagen erhielt ich nur
Wasser, ein Stück Brot" u. s. w
Ein jnnger Mann von 23 Jahren, aus der besten Gesellschaft,
hat sich eines ganz gemeinen Vergehens schuldig gemacht, dessen
Folgen auf die Gestaltung seines ganzen künftigen Lebens schwer
einwirken müssen. Er ist gefänglich eingezogen, um eventuell mit
^öbyGooi^lc
Krankbeit oder Schamlosigkeit? 61
einer längeren Gefängnissstrafe belegt zn werden, Die Eltern, die
Geschwister sind aasBer sieb darüber nnd theilen ihm mit, wie
furchtbar die Nachricht davon sie berührt habe. Sie mögen nicht
glauben, dass mit gesunden ^f Sinnen er. bo schamlose Misse-
thaten habe verüben können. Nur bei umnachtetem Geiste, hielten
sie für möglich, habe er so Etwas than können. Er möge sich nnr
zu Gott wenden, dann würde er ancfa schon wieder anf den rechten
Weg kommen; und wenn er vielleicht auch der zeitigen Strafe nicht
entgehen könnte, so würde er alsdann doch wenigstens nicht des
ewigen Heils verlustig werden. Und darauf ergiesst er sich, sei es
auch immerhin nur gelegentlich, in elegischen Schilderungen seines
Aufenthalts im Gefängnisse, von dem doch Jeder weiss, dasB es
kein Salon ist, in dem man herrlieh nnd in Freuden lebt. Er be-
nimmt sich dabei wie etwa ein politischer Gefangener, der sich ein-
bildet, für irgend eine hohe Idee gefallen zu sein und zu leiden, aber
meht wie ein Mensch, der einen ganz gemeinen Frevel, vielleicht
den gemeinsten an Anstand und guter Sitte begangen bat und nun
dafür büBsen soll. Ja es sieht beinahe so aus, als ob er bis zu
einem gewiBsen Grade an Beiner Lage ein Wohlgefallen habe, und
als ob es ihm eine Art Gennss bereite, sich in dem Schmerz zu
ergehen, den er sich und den Seinen bereitet hat. Auch m der
Wehmnth, der Pflegerin des Schmerzes, liegt ein Behagen; aber es
ist kein gesunder Geist, kein frischer Muth, der sich daran weidet.
An seine Schwester schreibt er zu deren Geburtstage;
Ich hatta gezweifelt, ob icli zum heutigen Feste schreiben durfle. Dena
wo ein froher Tag gefeiert wird, ist nicht mein Platz. Mir ist's, als müsste es
dunkel werden, wo ich biutrete und wo man mich kommen sieht, würde man vor
mir ausweichen. Und doch trete ich unter Euch, Ihr duldet es ja, und ich bitte
Dich, liebe Schwester, ein paar Worte wenigstens von mir anzunehmen. Denk
eine kleine Weile, es spräche noch Dein früherer lieber Bruder zu Dir, der Dich
recht lieb hat.
Gott sei mit Dir im neuen Lebensjahre! Wenn Du zu ihm betest, höre
er Dich. Er gebe Dir, was zu Deinem Glücke Ist,,8tirke Dich, wenn Du Dich
schwach fühlst, und nenn Gefahr Dich umgiebt, so rette er Dich! Er erfreue
Dein Herz und erhalte Dir frohen Uulh, und kommt ein Leid, so sei er Dein
Trost!
Gott gehe mit Dir darch's ganze Leben, nnd ist die Strasse hier zu Ende,
so fähre er Dich in den Garten, wo seine Seeligen sind und ewige Freude und
Wonne lacht.
Mögen wir dereinst uns dort alle wiederfinden, wo kein Weh mehr ist unil
keine TbrBne fliesst! Auf Erden ist ewiges Scheiden — viel Schmerz — doch
n&uf Wiedersehen" rufen wir uns zu. Da reisst uns das Schicksal weit ausein-
^öbyGooi^lc
62 KrBnkbeil oder Schnmloaigbcit?
ander. Da komint der rasclie Tod und das Auge brkhf, and es ist keia Wjeder-
seben. — Wohl dem, der den Olaubes nabrl; „leb fabre loa binnen, aber ich
werde meine Lieben wiederUnden bei Oott!"
Ist das die Sprache eines jungen Iträftigen Menschen in der
Yollsten BIfithe des reiferen Jönglingsalters? — Wenn auch die
augenblickliche Lage den kecken Muth, welchen man in dem
blüliendcn jungen Manne voraussetzen sollte, lahm gelegt haben
mag, zu einem solchen Sermon voll pastoraler Gemeinplätze wird
ein sonst jugendfrischer Sinn sich doch schwerlich verirren. Allen
Eespect vor der Religiosität, welche einem kräftigen Boden ent-
spriesst! Ehrfurcht vor dem Glauben, der hervorgegangen ist
siegreich ans den harten Kämpfen wider dfistere Zweifel. Er
wird gestaltend auf das ganze Leben wirken und nicht blos das
des Einzelnen veredeln, sondern in gleicher Richtung fortwirken
auch auf seine Umgebung in engeren und Weiteren Kreisen. Hinter
diesen Phrasen aber steckt kein kräftiges Gemüth. Dieser Glaube
ist nicht die Frucht heisser Kämpfe, nnd alt genug, um solche
bereits haben bestehen zu können, ist trotz seiner Jngend der
Mensch doch, zumal sein Stadium ihm tagtäglich Anlass dazu
gehen musste. Und wo ist endlich der reale Ausdruck dieses
Glaubens? Welches sind die Thaten, die ihm entsprangen? —
An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen! — Die ganze Religio-
sität, der ganze Glaube dieses jungen Mannes sind Nichts als der
Ausdruck eines trägen Gefühlslebens, in das der Verstand nie-
mals hineingesprochen.
Und was schreibt er weiter in dem zuletzt erwähnten Briefe?
Ich weiss, dass Ihr in freundlicher Theilnaltme, in herzlicber Liebe schreibt.
Das hält mich in meinem grossen tiefen Jammer. Ich vorlebe ruhelose, traurige
Stunden hier. Ich will atudiren; doch immer und immer' treibt's mich herum.
Tausend Gedanken jagen mir durch den Kopf. Mein Gott, wenn man mich ver-
urtheiltP Ich habe harte Kämpfe, um aufrecht zu stehen mit ruhigem Geaicbt.
leb danke Euch tausend Mal für Euem Trost. Betet mit mir um Gottes Hülfe!
Gott erhöre unser Flehen 1
Welche Hülfe soll Gott senden? Welche Bitten soll er er-
hören? — Er ist als Mensch, der dem Knabenalter längst ent-
wachsen und in Gesellschaftskreise eingetreten ist, in denen auf
Form und gute Sitte nnd insbesondere auf Das, was man das
Decorum nennt, so ausserordentlich viel gehalten wird, am hellen
Tage mit offenen Hosen und heraushängenden Geschlechtstheilen
herumgelaufen, bat diese letzteren jungen Damen, Mitgliedern der
Gesellschaftskreise, denen er angehört und in denen er eventuell
)vGooi^lc
Kranlibeit oder Schamlosigkeit? 63
za verkehren hatte, in ostensibelster Weise gezeigt, hat diese
Damen sogar verfügt nnd schliesslich angepisst, hat sich damit
nicht blos gegen den §. 183. d. Str.-G.-B. vergangen und einer
verhältnissmässig harten Strafe ansgesetzt, sondern er bat sich
dadurch in der Gesellschaft geradezu unmGglich gemacht, mag
das gerichtliche Urtheil schliesslich auch lauten, wie es wolle.
Wenn för einen wilden ungezogenen Bauernbnrschen unter glei-
chen Verhältnissen es vielleicht das Schlimmere ist, auf einige
Zeit eingesperrt zu werden, die Verhältnisse liegen da anders.
Die Borfgesellschaft wird durch derartige Handlungen anders be-
rührt. So ein Banembursche macht sich durch derartige Hand-
lungen mehr lächerlich als anstössig im engeren Sinne des Worts,
nnd wenn im ersten Augenblick vielleicht auch noch Zeter und
Uord über ihn geschrieen wird, späterhin wird er ausgelacht, ge-
hänselt und gefoppt. Für den Angeklagten hingegen ist das
Schlimmere, von seiner Gesellschaft geflohen zu werden, weil er
nach den Anschauungen derselben sich nicht blos albern roh, son-
dern gemein aufgeführt hat. Allein daran denkt er nicht. Das haupt-
sächlich Fatale bei der ganzen Geschichte ist ihm das Verurtheilt-
werden. Dass ihn die incriminirten Handlungen an und für sich
in den Augen der Welt mehr schädigen, als die eventuelle Ge-
^gnissstrafe, das sieht er nicht ein, kommt ihm gar nicht einmal
in den Sinn. Dass die letztere über kurz oder lang vergessen
sein würde, die ersteren jedoch als Schläge, welche er der Gesell-
schaft von gutem Ton in das Gesicht versetzt hat, ihm von dieser
für's Erste nicht vergeben, wohl aber nachgetragen werden dürften,
wohin er sich auch wende, darauf kommt er nicht. Und darum
bittet er den lieben Gott, er möge ihn nur vor dem Veurtheilt-
werden schützen.
Der Angeklagte ist eine durchaus subjective Ifatur, die wenig
oder gar nicht reflectirt, sondern vielmehr ein instinctives GemÜths-
leben führt. Nicht wie die Dinge liegen, sieht er sie an, sondern
wie er wünscht, dass sie liegen möchten. Er rechnet nicht mit
Tbatsachen, sondern mit Wünschen und Holfnangen, die ihm in-
dessen gewissermaassen schon Thatsachen sind. Dafür zeugt auch
die naive Unbefangenheit, mit welcher er von seiner Zukunft spricht,
wenn er wieder ans der Haft entlassen sein wird. Anfangs, meint er,
habe er daran gedacht, nach Amerika zu gehen, wohl weil der
Polizeirichter ihm gelegentlich des ersten Verhitrs einen solchen
^öbyGoCK^Ic
g4 Kraabbeit oder Schautlosigkeit?
Rath hingeworfen hatte, und er selbst noch you dem ersten Ein-
drack der Festnahme befangen -war. Jetzt sncLt er bereits nach
einer etwas entfernteren kleinen and billigen Universität, um an
dieser wieder seine Studien aufzunehmen. — Als ihm der Brief
übergeben ■wurde, durch welchen ihm von dem Corps, welchem er
(fl Berlin angehört hatte, die Anzeige gemacht wurde, dass er wegen
Beiner schamlosen Handlungen excludirt worden wäre, konnte er sieb
zuerst gar nicht fassen. Dann aber sagte er mit thränenerstickter
Stimme: „Na, warten hätten sie doch wenigstens noch können."
Der Gedanke, dass er straffrei ausgehen müsse, hat in ihm
so die Oberhand gewonnen, dass er dem anderen, vemrtheilt und
bestraft werden zu können, kaum je Raum giebt, obgleich das
doch der näher liegende ist, und der erstere in einem ruhig er-
wägenden Menschen erst aufkommen möchte, nachdem er so und
90 viele Nebenverhältnisse in Betracht gezogen hat. Der Ange-
klagte hält sich für schuldlos, weil er die incriminirten Handlungen
auf Grund krankhafter Zustände verübt habe. Es ist ihm nicht
einlenchtend und kann ihm nicht einleuchtend gemacht werden,
wie andere Kenschen eine andere Meinung haben könneu. „Er
müsste ja für einen Lügner gehalten werden, wenn letzteres wirk-
lich der Fall wäre, nnd wie könne man ihn dafür halten, da er
doch sein ganzes Leben wahr gewesen sei nnd dies auch durch
sein unumwundenes Geständnisa bewiesen habe," Kurzum, das
Gefühl geht überall mit dem Urtheil durch, weil das Gremüths-
leben über, dem Verstandesleben bei ihm das entschiedene Ueber-
gewicht hat. Es sind nicht klare, abgerundete Vorstellungen, in
denen das Geistesleben des jungen Mannes sich bewegt, sondern
mehr allgemeine und verschwommene Empfindungen, und die Stre-
bungen und Handlungen, wekhe denselben entsprechen, werden
darum weniger den Charakter des Wohlüberlegten und Berechneten
an sich tragen, als vielmehr den des Unmittelbaren nnd Trieb-
artigen. Das aber ist das Wesen der Disposition zu krankhaften
Aeusserungen der Geistesthätigkeit, und die Frage, ob diese Dis-
position auch gegenwärtig noch bei dem Angeklagten bestehe oder
nicht, wfire damit erledigt,
Alleiß wir müssen hierbei auf einige sehr gewichtige Einwen-
dungen vorbereitet sein, und ist es darum zweckmässig, denselben
gleich von vornherein zu begegnen, ehe wir aus dieser Disposition
des Angeklagten endgültige Schlüsse ziehen. Der Haupteinwand
^öbyGoOi^lc
Erankheit oder Schamlosigkeit? 65
jedoeh, der erhoben werden durfte, würde immer sein, daae nnter
den geaehilderten VoransBetzungeD sehr viele Menschen zn Geistes-
BtOruDgen disponirt wären nnd krankhaft handeln müseten, nnd
dass wir diee anzunehmen, wie die Erfahrung lehre, durdians
keine zwingenden Ursachen haben. Einem solchen Einwände liegt
indessen eine nnr sehr oberSächliche Erfahrung zn Gmnde, weil
die einschlägigen Beobachtungen auch nnr sehr oberflächliche waren.
Denn es ist allerdings ganz richtig, es giebt eine sehr grosse An-
zahl von Menschen, bei denen wir ein ganz ähnliches Katnrell
finden nnd die wir darum doch noch nicht gerade krank nennen.
Indessen dies liegt gewöhnlich blos daran, dass wir keine Gelegen-
heit hatten, die krankhaften Züge derselben genauer kennen zu
lernen, weil ihr Leben sich in einem ruhigen Flusse fortbewegte,
ohne je eine stärkere Trfibnng zu erfohren. und was dabei noch
ganz besonders ins Auge zu fassen ist: viele von diesen Menschen
besitzen neben dem eigenthämlichen Naturell eine oft nicht unbe-
deutende, ja in mancher Beziehung vielleicht geradezu hervor-
ragende geistige Begabung. Es sind das z. B. die so oft und viel
beneideten poetisch und künstlerisch angelegten Naturen, und wo
das der Fall ist, da will es denn den meisten anderen Menschen
ganz wunderlich erscheinen, dass bei dieser geistigen Begabung
nichtsdestoweniger etwas Anomales, etwas Krankhaftes mit im
Spiele sein soll, zumal es ihnen gewöhnlich schon mehr als wun-
derlich ist, dass ein Mensch, der in einer gewissen Sphäre nnd
Breite noch logisch zu denken vermag, dennoch geistig nicht mehr
gesund zn sein braucht.
Aber m^ dem auch immer so sein, es liegt jenem im Allgemei-
nen charakterisirten Wesen dessen ungeachtet doch ein geistiges
Deicit zn Grunde, und eine nur einseitige Begabung, ein Mangel an
Objectivität des Urtheils, Oberhaupt eine Schwäche des Vorstellnngs-
prozesses im weitesten Sinne des Wortes (Herbart) mit dem Cha-
rakter der Reizbarkeit, das sind vorzugsweise die Eigenschaften,
welche den Gmndton desselben bilden. In Folge dessen sind denn
aber auch gerade so viele solcher Dichter- tmd KüusÜematnren io
der ganz besonderen Gefahr, geistig zu erkranken nnd zu Gmnde zu
gehen (Taaao, Leaau, Heine, Paganmi, Schumann, Davüon, Blake").
Und da diese Greüahr selbst die Häupter der Besten bedroht, wie
viel mehr die, deren Erbtheil minder günstig ausgefallen ist Die
Irren-Anstalten werden zumeist von solchen eigenthümlieh gearteten,
VI(n>JliihnH)ir. f. t*r. Uti. H. F. XVII. 1. 5
Dq»zeabvG00l^lc
66 Krankheit oder Schamlosigkeit?
oft und lange beneideten, niebt selten als „gottbegnadet"
gepriesenen Kindern der lieben Mutter Xatur bevölkert, weil
schliesslich der krankhafte Zustand derselben eich in dem Maasse
weiter entwickelt hatte, dass sie nnter seinem Einflasse nicht mehr
ihr Thun und Treiben mit den Regeln der Welt in Einklai^ zn
bringen vermochten und äberall anstiessen. Gequält von den
widrigsten Empfindungen und den peinlichsten Vorstellungen, aber
ohne wesentliche StOrnng der Intelligenz im engsten Sinne des
Wortes, suchen sie die Anstalten gar nicht selten noch selbst auf,
und geben damit Zengniss ab dafür, dass sie wenigstens zn Zeiten
noch ihren Zustand zu übersehen und richtig zu tasiren im Stande
sind. Sie beweisen aber damit wieder, dass überhaupt Geistes-
störoag nicht unbedingt das Vermögen, richtig zu denken und zu
handeln, ausschliesst, sondern dass dies nur zeitweise zu geschehen
braucht, nämlich abhängig von dem Grade, in welchem die Bedin-
gungen für ihr Znstandekommen hervortreten oder nicht. Die
wesentlichste dieser Bedingungen aber ist und bleibt die Schwäche
des Vorstellui^sprozesses , auf welche schon einmal hii^ewiesen
worden ist. Denn von dem Vorstellungsprozesse ist abhängig jene
Function, welche wir Willen nennen, da dieselbe ja nichts Anderes
ist, als der Ausdruck des Verhältnisses, in welchem ganz bestimmte
Vorstellungen, die in die Kategorie der sogenannten abstracten ge-
hören, zo entsprechenden Handlungen stehen, mit anderen Worten:
da der Wüle nichts Anderes als die Strebung repräsentirt, welche
ans bestimmten Vorstellungen oder Vorstellungskreisen erwächst,
und die Schwäche des Wollens oder die Unfähigkeit zu
wollen das eigentlichste Charakteristikum geistiger
Erkrankung abgiebt. Ist daher der Vorstellungsprozess selbst
schwach entwickelt, so kann auch der Wille nur schwach entwickelt
sein und mass alle Augenblicke Gefahr laufen, überrumpelt und lahm
gelegt zu werden. Von den Verhältnissen, welche das bewerkstelli-
gen, hängt es ab, ob das Individuum krankhaft handelt oder nicht,
Quä von der Häufigkeit, mit welcher diese Verhältnisse wirken, ob
die krankhaften Handlungen sich häufen oder sich nur sporadisch
zeigen. Unter den beregten Verhältnissen aber spielen eine grosse
Rolle der Grad der Schwäche des Vorstellnngsprozesses und der
Grad der Reizbarkeit, d. i. der Erregbarkeit desselben, demnächst
die Dinge, welche als Erreger vrirken, zumeist äussere oder Sinnen-
reize. Auf Grund der Reizbarkeit werden alsdann nämlich alle durch
^öbyGooi^lc
Krankheit oder Schamlosigkeit? 67
äussere oder BÜmliehe Eindrüeke hervorgernfenen VorsteUnngeo mit
relativ grosser Kraft ins Dasein treten und sieh in Handlungen an-
setzen. Der ans abetract gewordenen Vorstellnngen resultirende
Wille wird dadurch in seiner Bethätignng gehemmt, unter UmsUiii-
den geradezu aufgehoben werden und das Triebartige, bedingungs-
weise Brutale musB daa Uebergewicht erhalten. Denn äas ist ja das
Wesen des Unmittelbaren. Das wird aber am so mehr geschehen,
wenn die entsprechenden Vorstellungen durch heftige oder gar tmter
krankhaften Zuständen erzeugte Sinnenreize herrorgerufen werden,
dadurch selbst energischer auftreten und alle anderen so dominiren,
dasB sie gewissermaassen die Alleinherrschaft ansüben.
Da indessen das Wesen der Schwäche die Unßhigkeit zu grös-
serer oder anhaltender Arbeit ist, 'wie das Wesen der Eraft gerade
die Fähigkeit dazu ist, so wird aach die leichte Erschöpfbarkeit des
Vorstellungsprozesses und der davon abhängigen Strebungen, gleich-
viel ob sie gewollte oder triebartige sind, das Wesen geistiger
Schwäche ausmachen. Die Herrschaft gewisser Vorstellungen und
Strebnngen wird darum bei geistiger Schwäche, wenn nicht noch
andere Verhältnisse mitspielen, auch nie von grosser Daner sein
können. Dieselben vcerden vielmehr nach längerem oder kürzerem
Bestände wie von selbst verschwinden nnd am so sicherer anderen
Platz machen, je intensiver sie geherrscht haben, je mehr Kraft
durch sie verbrancbt worden ist. Und das wird selbst dann noch
geschehen können, wenn anch die Ursachen noch fortwirken, durch
Vielehe sie hervoi^enifen wurden, weil eben ihre Kraft zu sehr
gebrochen ist, als dass selbst ein krankhaft gesteigerter Reiz sie
noch unterhalten könnte. Ein inconseqnentes, wechselvolles , so-
genanntes laouenhaftes Wesen, oft ein jäher Umschlag aus einer
Stimmung in die andere, bestimmte Neigungen und Gelüste, wel-
che dann nnd wann nnwideratehlieh werden, sich vriderspreehende,
abrupte, in den höheren Graden explosive Handlui^en sind die
sichtbaren Folgen davon.
Halten wir das nun fest, so ist anch ersichtlich, wie bei einer
sehr grossen Anzahl geistig gesund erscheinender Menschen doch
eine aasgesprochene Disposition za krankhaften Handlungen be-
stehen kann nnd vrie es nur auf Verhältnisse nnd Kebenumstände
ankommt, ob dieselbe znr Thatsache wird oder nicht. So lange
an die geistige Kraft des Individnuma keine besonderen Anforde-
nmgen gemacht werden, dasselbe in einem gewissen mittleren
^öbyGoOi^lc
68 Erankbeit oder Schunlos^keitf
G-leichmaasse eich fortbewegt, so lange keioe Kraoklieiteii das
ladividanm schwächen tmä seine EmpiUoglichkeit für äosaere Eln-
dräcke steigern, so lange wird dasselbe gesond erscheinen, viel-
leicht sogar bevorzngt vor anderen. Anf einmal ändert sich aber die
Situation. Erhöhte Leistungen werden gefordert nnd sofort zeigt
sich die TJn^igkeit dazu. Mangel an Ceberblick, Mangel an Dispo-
sition ist die erste Erscheinung, und wächst die Schwierigkeit der
Verhältnisse, welcher Art sie auch sein mögen, mehr und mehr an,
kommt es zu Gonflicten, kommen Sorgen, wirken vielleicht gar
noch Emähmngsstöningen , wenn auch untergeordneter Art, mit
ein, so treten die krankhaften Handlungen in auffälliger Weise
hervor und zum Yerwundem der halben Welt geht der vielleicht
als geistreich angestaunte Mensch in das Irrenhans.
Zwischen diesem und dem gewöhnlichen Leben liegt indessen
eine wette Kluft nnd nicht immer brancht sie gerade überschritten zu
werden, lüm die unglScklichsten Individuen müssen über sie wirklich
hinüber. Die Mehrzahl hält sich noch an dem diesseitigen Bande,
weil sie sich erholen, wenn die Yerhältnisee sich ändern, ihr ge-
sunkener Emähmngsznstand sich bessert, weil mit einem Worte,
sie früher gesunden, ehe es dazu kommt. Allein daraus folgt
nicht, daSB sie nicht krank gewesen wären und ihre Handinngen
nicht als krankhafte hätten angesehen werden müssen. Es giebt
Geistesstörungen, welche ziemlich rasch vorübergehen, nnd gerade
bei disponirten Persönlichkeiten kommen dieselben sehr oft vor,
weil eben nur die Einwirkung verhältnissmässig geringer Schäd-
lichkeiten nothwendig ist, um die krankhafte Anlage zur Entvrick-
Inng zu bringen, und mit dem Schwinden der Schädlichkeiten auch
der Bückkehr znr Norm nichts im Wege steht. Der oben als mög-
lich gedachte TomehmUehste Einwurf gegen die noch bestehende
Disposition zu geistiger Erkrankung bei dem Angeklagten kann
somit getrost znrüekgevriesen werden. Trotzdem wir ein gleiches
Katorell bei vielen anderen geistig gesund scheinenden Menschen
finden, ist sie vorhanden.
Als Träger des Geisteslebens kennen wir das Gehirn nnd das
mit ihm zusammenhängende Nervensystem. Von der Integrität
dieser beiden, d. h. von ihrer normalen Entwickloog nnd Erregongs-
ffthigkeit hängt die Integrität jenes ab, und aus anomalen Functions-
äuBserungen derselben werden wir daher in zweifelhaften FäUea
noch immer recht bestimmte Schlüsse auf Anomalien in diesem
^öbyGooi^lc
Ennkheit od«r Scfaanilosigkeit? 69
machen können. Wenn daher die Disposition des Angeklagtea zn
krankhaftea Handlangen noch einem Zweifel onterliegen sollte, so
mnsa darauf hingewiesen werden, dass wir bei ihm eine grosse
Reihe von Störungen kennen gelernt haben, welche 1 . das Gehirn
und Nervensystem unmittelbar betreffen nnd 2. durch Entwicklung
in den Organen, welche der Ernährung und Blntbereitung vor-
stehen, dieselben noch indirect durch mangelhafte Ernährung schä-
digen. Zu jenen gehören die Anomalien des Schädels, welche auch
Anomaliea seines Inhalts, des Gehirns, bedingen ; zu ihnen gehören
die Anomalien der Herzaction, der Blutvertheilnng, das leichte und
vorübergehende ErrOthen und die anhaltenden Congestivznstände,
eodlicb die epüeptoiden An^e. Zu diesen sind zu zählen die
Störungen in den Verdauunga- und AthmongBapparaten, die fort
und fort wiederkehrende Stahlverstopfung, die Eurzathmigkeit und
UnregelmäBaigkeit in dem Atfamungsprozesse Qberhaupt und die
Gründe, worauf die beiden letzten beruhen, das Emphysem and
die chronische Entzündung der Lungen.
Trotz seiner kräftigen äusseren Erschemung, trotz seines sonst
.ansttodigen and haltvollen Benehmens, trotz seiner bis zu einem
gewissen Grade ganz gut entwickelten Intelligenz, die ihn bisher
als einen ganz normalen Menschen hat erscheinen lassen, müssen
wir den Angeklagten dennoch für eine krankhaft nervöse, für eine
neorop&thische resp. psychopathiache Naiur erklären. Auf 6nmd
dieses Naturells und anter Uitwirknng der Störungen von Seiten
des Terdauungs-, des Kespirations- nnd Circulationsapparates kön-
nen alle die Vorgänge als entstanden angesehen werden, von denen
er ana früherer Zeit berichtet hat, nämlich die abrupten Hand-
langen, über welche er sich niemals hat Eechenschaft zu geben
vermocht. Denn sie finden durch diese Verhältnisse ihre vollstän-
dige Begründung und brauchen nicht im Geringsten als fingirt an-
gesehen zu werden. Aof Grund derselben Verhältnisse, die noch
eine Steigerung in den letzten Monaten und Wochen erfahren hatten
einestheils durch Widerwärtigkeiten des Lebens, gleichviel ob sie
verschuldet waren oder nicht, andemtheils durch Unregelmässig-
keiten in der Lebensweise, welche durch unsystematisches Ar-
beiten, durch Bummeln und Trinken hervorgerafen worden waren
und die er ala achwaeh angelegtes and bereits stark angegriffenes
Individaum, das ^er Bangigkeit im Alleinsein und Wehe im
Kopfe klagt, nicht wie andere ohne besonderen Nachtbeil hat aus-
)vGooi^lc^
70 Krankheit oder Schamlosigkeit?
halten können; auf GrniDd dieBer YerhftltniBse müsgea bei gleicfa-
zeitjgem Einäusse eines stark erregten Geechleclitstriebes, welcher
der Beschreibimg nach sogar in hohem Grade krankhaft war,
weil er 1 . ausserordentlich lange anhielt and selbst noch nach der
Ejacnlatio seminis fortbestand nnd 2. weil er nie anf Befrie-
digung dnrch den Coitns gerichtet war, darauf also mSssen aaeh
die incriminirten Handlungen als entstanden betrachtet werden.
Ein anderer Grand für sie ist zur Zeit absolut unerfindlich. Wir
mfissen nns denken, dass wenn der Geschlechtsreiz beim Ange-
klagten übermächtig wurde und das kranke, leicht erregbare Ge-
hirn afficirte, nnr eben die Vorstellungskreise zur Herrachaft kamen,
welche aus jenen erwuchsen. Alle anderen wurden zurückgedriüigt
und schliesslich, aber in Anbetracht des sonst so anständigen
Charakters des Angeklagten wahrscheinlich erst nach mauchem
Kampfe, vollständig unterdrückt. Wenn auch nicht besinnungslos,
so doch ohne Besonnenheit wurde er danach wie ein TMer zu
den obscönen Handlungen getrieben. Und wenn er diese eine
Zeitlang verübt hatte, nnd wahrend dessen das in bestimmter
fiichtnng erregte Gehirn zufolge seiner Schwäche ermattete nnd
lahm wurde, dann traten allmälig auch die herrscheoden Yor-
stellungen zurück, andere tanchten auf und bemhigt und deshalb
wie zur Besinnung gekommen, auch ohne dass der Geschlechta-
reiz verschwunden gewesen wäre, ging er heim, um, klar über
sein Thnn nnd Treiben von peinlichen Vorstellungen gequält, sich
mit Vorwürfen zu überhäufen. Trotz aller anscheinenden Rlarheit
and Ueberlegung, welche der Angeklagte noch bei Ausführung der
incriminirten Handlungen an den Tag legte nnd die sieh z. ß.
darin zeigte, dass er vollständig angezogen ausging und die schon
zu bestimmten Zwecken aus den Beinkleidern hervorgeholten Ge-
nitalien mit den Paletotschössen bedeckt hielt, bis der beabsich-
tigte Zweck, die Begegnung mit jungen Damen, erreicht war,
trotzdem und alledem läset sieh doch das Zwangsmäsaige in den-
selben nicht verkennen. Die Rücksichtslosigkeit auf Zeit, Um-
gebung nnd sonstige Verhältnisse, mit welcher die beabsichtigte
That schliesslich ausgeführt wurde nnd ohne dass er sich damit
irgend einen Vorthell verschaffte, zeugen zu sehr dafür. Die incri-
minirten Handlungen sind sonach aufzufassen als das Resultat eines
krankhaften Gemüths- resp. Geisteszustandes, durch welchen die
freie Willen sbestimmung aufgehoben war.
^öbyGoOi^lc
5.
Feber partielle Vnznrechniiiigsnihigkeil.
Gerichtsärztliches Gutactiten
Stadtpb^sikus Dr. Plncnri in Eönigfsberg i, Pr.
J/as nachBtehende einen Doppelfall von partiellem Wahnstim be-
treffende Gatachten ßlllt noch unter die Herrschaft des alten
PrenBsischen StrafgeBetzbnehB , in welchem nar BlödBinn nnd
Wahnsinn im Sinne des Allgemeinen Landrechts als Straf-
aosschliessnngsgrflnde figuriren. Die Definition, welche das Land-
reeht Th. I. Tit. I. §. 27. nnd 28. von diesen beiden Formen der
Geisteskrankheit als allein maassgebend für alle Fälle gestörter
Selbstbestimmtmg giebt, masste häufig nnd so anch bei dem vor-
liegenden Rechtsfalle zn Bedenken in der formellen Bestimmung
der Znrechniings^igkeit einerseits nnd der wissenschaftlichen
oad praktischen andererseits führen, die den Gerichtsarzt ebenso
wie den Richter nicht selten in Verlegenheit zu setzen geeignet
waren.
Das Landrecht und mit ihm das Strafgesetzbuch kannte kei-
nen partiellen Wahnsinn, keine eng begrenzten fixen Ideen bei
sonstiger, anscheinend vollkommener Integrität des Gemüths-
zustandes, welche einen Menschen fftr eine ganz bestimmte iso-
lirte Handlang straflos oder allgemein dispositionsonfähig
machten. Wer die Folgen seiner Handlungen nicht zu
fiberlegen vermag, wer des Gebrauchs der Vernunft
gänzlich beraubt ist, gilt als blödsinnig oder Wahnsinn^ nnd
war nach §. 40. des Strafgesetzbuchs nicht verantwortlich and
^öbyGooi^lc
72 Üebet psTüelle CnzarechDungsAhigkeit.
diepositionsnofSiiig. Zwischenstufen kannte das Strafgesetzbuch
nicht und civilrecbtlich existiren sie auch jetzt noch nicht.
Dem Arzte hingegen fehlt es nicht an Beispielen, dasa Uen-
scfaen, körperlich wie geistig anscheinend gesand, nach allen Rich-
tungen bin ihrem Bildangsgrade and Fassnngsvermfigen angemessen
l(^sch denkend, überl^end und handelnd, doch anter der Herr-
schaft einer einzelnen fixen, ursprünglich nicht unberechtigten
Idee stehen, die sie willenlos macht und zu strafbaren Handlungen
verleitet. Der Richter verlangt in einem solchen Falle ein be-
stimmtes Gutachten über die Unzurechnungs^igkeit, das der
Gerichtsarzt nach der formellen Definition des Gesetzes, welches
für den Begriff der Geisteakrankheit theils zu enge, theils zu
weite Grenzen zieht, nicht immer zu geben vermag. Dem Sach-
verständigen bleibt dann nichts übrig, als wie es auch in dem
nachstehenden Gutachten geschehen, unter Darlegung des Sach-
verhalts in reio technischem Sinne seine Incompetenz für eine
bestimmte Erklärung im Sinne des formellen Gesetzes abzugeben
and es dem Richter zu überlassen, die Resultate wissenschattUcher
Untersuchungen mit den Paragraphen des Gesetzes in Einklang
zu bringen.
Das neue Dentsdie Strafgesetzbuch erleichtert allerdings das
gerichtsärztliche und richterliche Urtheil, indem es nicht mehr von
Blödsinn oder Wahnsinn im Allgemeinen, sondern von einer krank-
haften Störung der Geistesthätigkeit spricht, durchwei-
che die freie Willensbestimmung ausgesehlossen wird
(§. 51.), also auch ganz speciell auf die Zeit der That und auf
diese ausschliesslich zurückzugehen gestattet Ob hierdurch nicht
wieder anderen Inconvenienzen Vorschub geleistet, ob hierdurch
nicht wieder das Reich der krankhaften Triebe und Gelüste
excessiv emporwuchem wird, muss die Erfahrung lehren. Civil-
rechÜicb sind die Bestimmongen des Landrechts für den Richter
noch aUetu maassgebend, und es wäre interessant gewesen zu
erfahren, wie das Urtheil ausgefallen wfire, wenn es sich nicht
bloB um eine strafbare Handlui^, sondern um die bürgerliche
Stellung der Personen gehandelt hätte, welche Gegenstand des
nachfolgenden Gutachtens waren.
^öbyGooi^lc
%f^'^
Ueber pvtielle DuuTMhnuDgBftbigikdt. 73
EfiDigsbei^, 1S70.
In der ünterBachnngssache wider die Salzfaktor Th ki-
sehen Eheleute ist dem Unterzeichneten laat Beschloss des EOnig-
lidien Ostprenasisclien Tribnnals vom 11. April der Auftrag er-
tbeilt Verden, den Geisteszustand der Th K sehen Eheleute
zn esploriren and aber ihre „Znrechnangsfähigkeit" ein
schrifüicfaes Gutachten abzugehen.
Indem ich nnter Revision der Akten diesem Auftrage in Fol-
gendem hiermit nachzukommen mich beehre, erlaube ich mir als
Motiyimng für die Form und den Inhalt der nachstehenden
AnsffihroDgea einleitend zu bemerken, dass die Art der Frage-
stellaag, die Frage fiber die Znrechaungsfähigkeit, mich
nicht blos auf die Benrtheilnng der im Landrecht Th. I. Tit. I.
§. 27. 28. ond im Strafgesetzbuch §. 51. vorgesehenen genera-
lisirten Gemüthsifaetände hinzuweisen gchien, sondem dass
ich im Sinne der Fragestellung zu handeln glaube, wenn ich, auf
die speciell vorliegende incriminirte Handlungsweise der Ai^e-
klagten eingehend, auch auf die §§. 3- 7. 14. und 2b. Tit. III.
Th. L des Atlgemeinen Landrechts, sowie auf §. 279. der Criminal-
Ordnung in soweit B&cksicht nehme, als mir dies von medicinisch-
forensiachem Standpunkte ans zulfissig und nothwendig erscheint.
Wie weit diese Paragraphen noch allgemeia eine rechtliche Be-
deutung haben, gehOrt wie natfirlich nicht zar Competenz meiner
Beurtiieiluug, und muss ich daher ganz ergebenst anheimstellen,
welcher Werth meinen Deductionen formell und materiell beizu-
legen ist.
Ceschiditlickes.
Die Th Wschen Eheleute, welche in untergeordneten
Lebensverhältnissen geboren nnd erzogen waren und viele Jahre
hindurch von einem geringen amtlichen Gehalte gelebt hatten,
machten im Jahre 1844 vermeintliche Erbansprflche auf ein sehr
bedeutendes Vermögen, fiber 200,000 Thlr., eines verstorbenen
entfernten Yerwandten geltend. Sie haben diesen Prozess, auf
welchen sie alle HoSnungen ihres Lebens setzten und den sie mit
den escessivsten Erwartungen begannen, verloren, nachdem sich
derselbe eine lange Reihe von Jahren hindurch und im Gefolge
der complieirtesten Verhandlungen, Beweisaufnahmen und recht-
lidira Dednctionea hü^ezogen hatte. Ob sie materiell im Unrecht
^öbyGooi^lc
74 Ueber ptrtielle UDzutwhDDiigafUu^Nt.
waren, ob sie blos atiB formellea Gründen mit ihren Rechts-
aoBprüchen haben abgewiesen werden mfissen, vermag ich als
N^ichtjoriBt auB den über taoBend Seiten betragenden Civil-
prozesBacten nicht za entBcheiden. Es geht aber aas den
Criminalacten, die vom Jahre 1861 datiren, zur Genöge her-
vor, dasB sie von der Richtigkeit des Erkenotnisses sich nicht
überzeugen konnten, und dasB ihnen nicht begreiflich zu machen
war, dass nach der einmal rechtskräftig gewordenen Entscheidung
die Wiederan&dime ihres Prozesses unzolässig nnd unmöglich sei.
In zahllosen Eingaben an die Gerichtsbehörden i. nnd 2. Instanz,
an die Präsidenten der Gerichtshöfe, an die Äbtheilungsdirigenten,
an den Jnstizminister und endlich an den Eßnig selbst wieder-
holen die Th (h'schen Eheleute immer auf's Neue ihre Klagen
und Beschwerden gegen das ihnen ungünstige ErkenntnisB, ohne
sich durch die ausführlichsten und klarsten Auseinandersetzungen
von der Erfolglosigkeit ihrer Gesuche überzeugen zu können. Sie
worden in Folge dessen wegen muthwilligen QaemUrens zu
14tfigiger Geßlngnissstrafe Temrtbeilt.
Nichtsdestoweniger haben die Th /rt'schen Eheleute ihr
Quemliren im Jahre 1863 mit erneuten Kräften und mit Hülfe-
leistang eines anscheinenden Juristen von Fach wieder
aufgenommen und in unzähligen an Behörden, Beamte, sogar
wieder an den Jastizminister und an den KOnig gerichteten An-
schreiben ihre vermeintlichen fieehtsaneprüche, das ihnen vermeint-
hch widerfahrene Unrecht aaseinander/usetzen versacht und bis
auf die neueste Zeit annnterbrochen fortgesetzt. Die wohl hundert-
mal widerlegten Gründe ■«■urden immer auf's Nene wiederholt,
Stammbäume wurden angefertigt, Denimciationen gegen einzelne
Personen mit eingeflochten und selbst eine im Jahre 1865 ihnen
wieder wegen Quemürens zuerkannte verschärfte Geföngnissstrafe
hatte keinen anderen Erfolg, als dass sie in Eemonstrationen gegen
das Erkenntniss, in Aufschub- and Gnadengesuchen in Bezug aaf
die Strafverbüssnng immer wieder auf die civilrechtlichen An-
sprüche zurückkamen nnd sie auch bei dieser Gelegenheit geltend
za machen suchten. Sie haben die Strafe verbüsst und kaum
aas dem Gefängniss enthissen, ihr Quemliren auf's Neue begonnen.
So sind sie auch jetzt wieder durch Erkenntniss in erster Instanz
zu vier Wochen Gefllugnissstrafe vemrtheilt. Bei der Appellation
gegen dieses Erkenntniss ist nun zum ersten Male von Seiten des
^öbyGooi^lc
Ueber partielle UnzurechDungs^^keit. 75
ofGcu^en YertiheidigerB die Frage angeregt, ob die za bestrafenden
Personen Qberhaopt znrectmongB^ig, d. b. für die Folgen ihrer
Handttmgen strafrechtlich verantwortlicb zn machen sind.
dntachten.
Die SalzEaktor Th H'schen Ehelente sind hoehbetagte
Personen, die Frau ist 65, der Mann etwa 70 Jahr alt. Sie ge-
hören ihrem Bildungsgrade wie ihren LebensverhftltnisBen nath
dem unteren Subalternen - Beamtenetande an und machen beider-
seits den Eindmck einfacher, harmloBer nnd rechtschaffener Lente.
Die VerBchiedenheit ihres Temperaments nnd Charakters spricht
sich bei dem älteren nnd hinfälligen Manne in mehr passiver
Resignation, stillem nachdenkendem Wesen nnd gednldiger, obwohl
tief empfundener Betrachtung über das ihm vermeinthch wider-
fahrene Unrecht ans, während die sanguinische, noch ziemlich
rüst^e Fraa ihren Ansichten lebhaften Änsdmck zn geben und
Andere zn überzeugen sucht und ihrem Unwillen rückhaltslos Luft
macht. Ihre Lebensweise, ihre einfache und ärmliche Häuslichkeit
macht durch die überall , durchblickende Massigkeit und Genüg-
samkeit, durch die Sauberkeit und Ordnung in ihrer beschränkten
Wohnung nnd ihrer ärmlichen Kleidung einen wahrhaft wohl-
thnenden Eindmck. Sie spreeheu durchaus vernünftig, denken
innerhalb des ihrem Stande und ihrer Erziehung augemeBscneu
Ideenkreises logisch richtig, sie haben für ihr Alter ein trefFiiches
Gedächtniss, und die Frau namentlich scheint von beaonders be-
vorzugten GeisteBanlagen gewesen zn sein. Bei keinem der beiden
Eheleute ist ein zu Geiateazerrüttung disponirendea körperliches
Leiden erkennbar, und sie eracheinen daher jedem unbefangenen
Beobachter ao lange durchaus vernünftig und vollkommen i^hig,
die Folgen ihrer Handlungen zu fiberlegen, ala nicht ihre Prozess-
angelegenheit berührt wird.
Sowie aber dieser Punkt zur Sprache kommt, erscheinen
beide Menschen wie durchaus veräodert. Mit unverkennbarer
Ueberzengungstreue tragen sie das vermeintliche ihnen wider-
fahrene Unrecht vor; sie ergehen sieh, um Andere zn überzeugen,
in juristische Specialitäten , fflr welche sie offenbar selbst kein
VerstSndniss haben und haben können, da selbst viel ifltelligentere
Leute, die nicht speciell Juristen sind, in den mannigfachen nnd
verwickelten Phasen dieses wichtigen Prozesses den leitenden Faden
^öbyGooi^lc
76 Ceber partielle UninrecbDangsabigkeit
Teriierea mflsaeo, wie ich dies an mir selbst erfahren habe, als
ich den Versach machte, mich dnrdi das yolnminOse Actenstück
darchzDarbeiten. Die Fraa ist aber nicht einmal des Lesens und
Schreibens koodig, der Mann hat nur sehr ontergeordnete nnd
dürftige Schnlkeimtnisse. Jeder Yersach, den ich machte, sie za
fiberzengen, dass selbst, wenn sie einmal materiell im Recht ge-
wesen wären, doch jetzt ans formellen Gründen kein Mensch in
der Welt und selbst der König nicht ihnen zn helfen im Stande
wäre, scheiterte an dem Mangel an Terständniss für dergleichen
Dinge nnd an der mit nnerBchütterlicher Ueberzeugong festgehal-
tenen fixen Idee, dass Bestechlichkeit, Böswilligkeit and
Fahrlässigkeit der Rechtsanwälte and sogar der Rich-
ter sie am ihr Erbe gebracht, nnd dass es nur darauf ankäme,
eioflnssreiche Personen oder Behörden von der Richtig-
keit ihrer Anspröehe za überzeugen, am eine nodimaUge Anfnahme
nnd günstige EntBcheidung ihres Prozesses zu bewirken. Statt
in den ihnen znerkannten Strafe eine Widerlegang ihrer Ansichten
za sehen, erblicken sie darin nnr ein Märtyrerthum für das. ge-
kränkte Recht and sie leben der Deberzei^:ang, dass einst, wenn
aach erst nach ihrem Tode, die volle Wahrheit an's Licht kom-
men werde.
Wie es anzweifelhaft anch richtig ist, so behaapten sie kein
einziges der qaendirenden Schriftstücke verfasst za haben, obwohl
sie sich blindlings and offenbar ohne genügendes Verständniss zn
dem Inhalte derselben bekennen nnd sie als mit ihrer Zastimmnng
verfasst nnd abgesandt bezeichnen. Als Verfasser geben sie einen,
vor einigen Monaten verstorbenen, pensionirten Richter an, der
ihnen noch anf dem Todtenbette die Weisung gegeben habe, ihre
' Rechtsansprüche nicht fallen zu lassen. Sie behaupten aach, die-
sem Winketconsnlenteu nie Etwas bezahlt zu haben. Ob dies
richtig ist, lasse ich dahingestellt, indess scheint es mir aach in
Bezog aaf die Beortheilnng des Falles ziemlich irrelevant, indem
sie entweder die Beate eines Betrügers geworden, wenn sie be-
zahlt, oder die Opfer eines Wahnsinnigen, der die eigene fixe Idee
aaf sie Übertrag, wenn sie all die nnzähligen Schriftstücke wirk-
lich onentgeltlich angefert^t erhielten.
Der Inhalt der qaeralirenden Schriftstücke kann daher bei der
Frage über die Zorechnangsfähigkeit der Angeklagten dorchaas
nicht in Betracht kommen; sie haben dieselben nicht verfasst nnd
^öbyGooi^lc
Deber partieUe DnznredmuDgeflUilgkelL 77
sind onfShig den Inhalt, Boweit er Bieh auf die speciellen recht-
lichen Dednctionen bezieht, zn Teretehen; aber dieser Inhalt ist
als ätiologisches Moment Mr die Entstehni^ nnd Ambildtu^
eines krankhaften Wesens, ffir die partielle Yerwirrang
des Geisteszastandes, wie ich denselben bei den Tk ti-
schen Ehelenten annehme, von grOseter Bedentni^. Die Leute
haben seit ihrer Yerheirathnng sidi mit der Hoffiiong getragen,
einst ein für sie wenigstens I)edeateDdea YermOgen durch testv
mentarische Bestimmung za erhalten. Als der reiche Erblasser
ohne Testament starb, sehen sie die Ut^lichkeit oder Ge-
wissheit voraus, in einer Weise reich zn werden, wie sie es nie
geträumt, da sie unter den znrfickgebhebenen und nur entfernt
verwandten Erben sieh für die nächsten und aliein berechtigten
hielten. Näher stehende Erben, denen schliesslich auch das Ver-
DQQgen zuerkannt wurde, glaubten sie nach ihrer eigenen, vielleicht
auch nach der Ansicht ihrer Mandatare, nicht anerkennen zu
dürfen, indem sie dieselben, wie es sdieint, als nicht legitim ge-
boren bezeichneten. Der Prozess dauerte mehrere Jahre; ein
Beweis, dass die Rechtsverhältnisse nicht so guiz einfach gewesen
sein kßnnen, und mit dem Prozesse das Schweben zwischen Forcbt
und HoffiLung, zwischen Vertrauensseligkeit zn irgend einem neuen
Rechtsbeistande und dem Verdachte, sich aus materiellen Inter-
essen verrathen zu sehen, verbunden war.
Es ist daher leicht erklärlich, dass bei so ein&chen und in
80 ärmlichen Verhältnissen lebenden Menschen die ganze Ideen-
ricbtnng eine einseitige war, dass alle ihre Lebensinteressen, alle
ihre Wünsche, Neignngen und Hoffiiungen von dieser einen und noch
dazu verworrenen Ideenrichtnng absorbirt werden musstea, und es
ist nach psychologisdien, durch die Erfahrung hundert^tig be-
stätigten Gesetzen ebenso einleuchtend, dass sie auch nach end-
gültiger Entscheidung sich am so weniger von dieser, ihr ganzes
Leben beherrschenden Idee nicht sobald losreissen keimten, als
sie Andere im Besitz grosser Reichtbümer zu, sehen Gelegenheit
hatten, als sie selbst nach ungehenem Opfern in der grOssten
Armuth znrQckbheben.
So fing denn das Quenüiren, wahrscheinlich durch fremden
eigennützigen und verworrenen Beirath genährt und ai^stachelt,
an. Sie wurden in dem Maasse unfähiger, sich von den Ideen
loszureissen , die erhaltenen Belehmngen zu verstehen, ibre Hoff-
^öbyGooi^lc
78 Deber partielle DnznrMhiHingsnhigkeit,
mmgen aufzugeben, je länger sie derselben die Herrschaft fiber
sich einränmten, je älter nnd hoffiLnngs&rmer sie nadi anderen
RichtoDgen hin warden nnd je mehr anch aUgemein ihre Geistes-
kräfte mit ihren physischen oatargemäss abnahmen. Unter solchen
Umständen hätte selbst in jener Periode schon, wenn sie sich etwa
aas Kachegeföhl fSr ein Termeintliches Unrecht, von dem sie fest
überzeug waren, zn einer verbrecherischen That hätten hinreissen
lassen, die Frage über die Zarechnnngsf&higkeit wohl kaom mn-
gangen werden können. Die Strafen massten sie nnr immer mehr
erbittern, ihnen aber anch zngleicb nene Hoffnungen einflössen,
als sie dnrch dieselben nene Gelegenheit zn haben glaubten, ihr
Anliegen hohem nnd allerhSchsten Ortes vorzubringen.
In diesem Wahn sind sie aber offenbar in den letzten Jahren
durch einen Menschen bestärkt worden, den man entweder ffir
einen raffinirten Betrüger oder einen Wahnsinnigen halten mnsa.
Alle in den Criminalaeten seit 1864 bis 1869 enthaltenen Schrift-
stücke sind von ein und derselben Handschrift; der Inhalt, obwohl
grSsstentheiis aus Wiederholungen nnd verworrenen Sechtsbegriffen
bestehend, lässt doch eine gewisse juristische Routine nnd Gesetzes-
kunde, wenn anch mit falscher Anwendung, nicht verkennen und
man mnss einen ehemaligen Richter oder Eechtsanwalt in dem
Verfasser voraassetzen. Es ist kaum anzunehmen, dass ein solcher
aus blosser Sucht, den armen, von 8 Thaler monatlicher Peamon
lebenden Menschen ein paar Groschen abzuschwindehi , sich füni
Jahre hindurch gegen bessere Ueberzengung mit einer so hoff-
nungslosen Sache befassen würde. Hätte dieser Jnrist von Fach,
als welchen die Th K'schen Eheleute einen gewissen pensio-
nirten Gerichtsrath Weiss oder Weiao^ wenn idi nicht irre, bezeich-
nen, aber nur selbst die Absicht gehabt, die Gterichte aus irgend
einem Grunde Jahre lang zu turbiren, oder wäre er selbst von
dem endlichen Erfolge seiner Bemühungen für die Th ^'schen
Eheleute überzeugt gewesen, so würde ich keinen Anstand nehmen,
einen solchen Juristen selbst für unzurechnungsfähig zu erklären,
da bei diesem sowohl die Motive ffir eine an und für sich gesetz-
widrige Handlung, als auch der beschfJlnkte Gesichtskreis fort-
fallen, der bei den Angeklagten als Erklärung für ihre fortgesetzten
frachtlosen Bemühungen geltend gemacht werden konnte.
Wie dem aber anch sei, so steht es unzweifelhaft fest, dass
durch das Verhalten dieses Mannes die Th ^'schen Eheleute
^öbyGooi^lc
Ueber partielle Ün2nrechnuii^f%bigkeit 79
immer auf's Neufl mid so lange zmn Festhalten einer falschen
Idee angestachelt worden dnd, dass sie dieselbe nicht mehr be-
herrschen können, nnd dass alle ihre Handlangen in Bezug anf
diese eine Idee in sofern als unfrei zn betrachten sind, als sie die
Folgen derselben za überlegen nicht mehr vermögen. Die An-
nahme einer solchen partiellen UnznrechnimgsCähigkeit bei dem
Fortbestehen vollkommener geistiger Integrität nach allen anderen
Richtungen hat ihre wissenschaftliche Berechtigtmg nnd onzweifel-
haft anch ihre materielleB Gnmdlagen im Organismus, wenn es
der patholt^schen Anatomie bisher anch noch nicht gelungen ist,
in diesem wie in anderen viel eclatanteren Fällen dieselben immer
n&chzQweisen. Jede geistige Empfindang, jede freie geistige Be-
stimmong ist nnd mos» mit Moleknlarbewegoog nnd Stoffwechsel
in den feinsten Gehirnfasern verbunden sein; die oft wiederholte
Anregung dieser Molekularbewegung in einer bestimmten Richtung
und örtlichen Begrenzung bedingt die Fähigkeiten, die wir als
Gedächtniss, als Gedankenschärfe, als mannigfache geistige Yoll-
kommenheiten oft zu bewundem Gelegenheit haben, die wir aber
auch als excessive Triebe, als Laster auftreten sehen. Diese leichte
Erregbarkeit durch äussere Eindrficke, wie durch innere Selbst-
bestimmung kann aber auch , indem oi^anisehe durch Missbranch
bedingte bleibende Veränderungen eintreten, krankhaft entarten,
so dass es einentbeils nicht mehr äusserer Einflflsse bedarf, um
ihre Wirkungen hervorzurufen, andererseits die Wirkungen aueb
ohne die selbstbewusste innere Anregung, ja wider den Willen des
Mensehen selbst unwiderstehlich hervorbrechen. Der Mensch ist
dann in Bezug auf diesen Punkt unfrei.
Ein solcher Prozess, geistig wie physisch, ist auch bei den
Th K'schen Eheleuten vor sich gegangen. Von berechtigten
Lebenswünschen und Hof&mngen, wenn man will von Eigennutz
nnd Selbstsucht geleitet, haben sie fast ein Menschenalter hindurch
sich einer einzigen Ideenrichtang mit all ihren Gonsequenzen hin-
gegeben; alle ihre sonstigen Neigungen, Beschäftigungen, geistigen
Bestrebungen "waren Nebensache. So mussten sie immer abhän-
giger von der Herrschaft dieser Idee werden, und endlieh musste
ein Zeitpaukt eintreten, wo die nach den jetzigen psychologischen
Anschauungen vorauszusetzenden materiellen Veränderangen im
Gehirn sie der freien Willensbestimmimg beraubten. Sie haben
trotz erlittener Strafen, trotz Jahre langer vereitelter Hoffnungen
^öbyGooi^lc
80 üeber partielle ünzDrechnungsfifaigkeit.
fort qneralirt, und sie werden es aacti onfeblbar jetzt Doch so
lange than, als sie einen Menschen finden, der fflr sie schreibt,
mögen sie nnn die ihnen neuerdings znerkannte Straie verbfiesea
oder nicht. Sie haben unter Entbehrungen aller Art von ihrem
geringen Einkommen einen Theil, vielleicht den grOssten Theil
einer Chimäre geopfert, und ich bin fiberzengt, dass, wenn sie
jetzt im Besitz eines Vermögens wären, sie unfehlbar die Beute
eines Betrügers werden würden, der ihren Hoffiinngen schmeichelte;
und Bo halte ich sie in Bezug anf ihren Rechtsfail für par-
tiell wahnsinnig und nndiepositionsfähig, obwohl ich sie
in allen mit diesen Bechtsangelegenheiten in keiner Verbindung
stehenden criminal- und civilrechtlichen Fällen für durchaus zu-
rechnungsfähig und verbindlich erklären mösste.
Ob diese bedingte und eng begrenzte Wahnsinnigkeits-
oder im Sinne des Landrechts viehnehr BlOdsinnigkeits-Erklftrong
eine rechtliche Bedeutung hat, muss ich anheimgestellt sein lassen.
Vom medicinischeo Standpunkte aus lässt sich die an mich ge-
stellte Frage nicht anders beantworten. Catpei' (Handbuch der
gerichtlichen Medicin. Biologischer Theil, §. 79. S. 529) sagt:
„Wenn die fixe Idee immer tiefere Wurzeln im Geiste gefasst
hat, wie dies allerdings namenthch der Fall ist, wenn sie nidit ein
reines Phantasiespiel, sondern wenn sie auf dem Boden einer
Leidenschaft gewachsen ist, der Eitelkeit, der Rechthaberei,
der Eifersucht, wenn sie sich dann in der und durch die Leiden-
schaft immer mehr nährt und wächst, wenn sie dann endlich den
Kranken zu einer gesetzwidrigen Handlung, die von diesem Stand-
punkte aus unternommen wurde, hineinreisst, dann ist der Beweis
da, dass der Kranke aufgehört hatte, die Herrschaft über die fixe
Idee zu fähren, dass diese vielmehr selbst die Herrschaft über-
nommen bat, dann ist der Mher nur partiell Wahnsinnige jetzt
als an allgemeinem Wahnsinn leidend, wie er es auch ist,
zu erklären." Ich kann mich dem.Schlosspassus zwar nicht an-
sdiliesseu, weil er die gerichtsärztliche Competenz zu überschreiten
scheint und auch psychologisch nicht zu begründen ist; ein Gefühl,
das Caaper selbst gehabt haben muss, da er in den nachfolgenden
Sätzen seineu apodiktischen und aUgemein gehaltenen Ausspruch
wieder zu modificiren sucht; allein es geht aus Allem doch nn-
zweifelhaft hervor, dass dieser grosse und erfahrene Gerichtsarzt
einen partiellen Wahnsinn mit aufgehobener Selbstbestimmung in
^öbyGooi^lc
Ueber parlielle ünzuiecbnuhgs^igkeit. 81
einer eog begrenzten Sphäre aBerkennt and demselben eine indi-
viduelle recbtliche Bedentung zu vindiciren sacht; eiae Ansicht,
die ich in Bezug auf den vorliegenden Fall durchaus theilen zu
.dürfen glaube.
Soweit das Gutachten. Das Benehmen der Leute im Äudienz-
termin war so charaktBristisch, dass der Gerichtshof mit Zuhälfe-
nahme der obigen Deductionen nicht lange zweifelhaft sein konnte.
Sie hatten dem Vorsitzenden des Tribunals auf die gewöhnlichen
Fragen nach Namen, Alter etc. kaum geantwortet, als sie mit
nicht mehr zu unterbrechender Beredtsamkeit, ohne auf die
vorliegende Sache, d. h. auf das Strafverfahren gegen sie, im
Geringsten einzngehen, ihren Civilprozess vorzutragen begannen,
Gerechtigkeit verlangten, die Wiederaufnahme ihres Prozesses
beantragten, gegen Civilriehter, Rechtsanwälte denuncirten u. s. w.
Sie geriethen in die grösste Aufregung, sprachen gleichzeitig, und
es war nicht möglich in der Sache selbst mit ihnen zu verhan-
deln. Ans dem Sitzungssaale gebracht, trugen sie noch im Vor-
zimmer den dort Anwesenden mit Hülfe flehenden Blicken und in
rührender Einfachheit und Oeberzeugungstreue ihre Beschwerden
vor. — Der Gerichtshof nahm ihre Unzurechnuugs^igkeit als
erwiesen an, und beschioss, dass die Anklage, wie alle ihre
künftigen schriftlichen Eingaben einfach ad Acta zu legen wären.
Ein Civiiverfahren wegen Blödsinnigkeits-Erklärung ist nicht ein-
geleitet worden, und die Leute leben und qneruÜren, wie ich er-
fahren, in alter Weise noch immer fort.
Flaljalirüatir. (. (sr. Had.
^öbyGooi^lc
IL Oeffentliches Sanitätswesen.
6ntachten
der E. Wissensohaftlichen Deputation f&r das Medicinalweseii,
die VerwaltuDgs-Organisation der öfiFentlichen Gesundheits-
pflege im Norddeatschen Bunde betreffend.
(Erster Referent; VlrchoA.)
U nter dem 10. März v. J. ist der gehorsamst unterzeichneten
Wiesenscli aftlichen Depatation für das Medicinalwesen im Anftrage
des Kaü^lers des Norddeutschen Bandes eine im Eeiclistage ein-
gereichte Petition der Herren E. E. Richter, Hpiea» een., G. Var-
renirapp, H. Waiserfuhi und Hobrecht zugewiesen worden, welche
die Verwaltungs-Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege im
Norddeutscheu Bunde betrifft. Indem wir nachstehend das von
uns erforderte Gutachten darüber erstatten, berichten wir zugleich
über eine andere, denselben Gegenstand betreffende Petition des
ärztlichen Zweigvereins zu Leipzig, welche ans am ÜO. April v. J.
zugefertigt ist, sowie über eine Druckschrift des Geheimen Medi~
cinalraths Dr. Benecke zu JHarburg, welche am 31. März v, J, an
uns gewiesen wurde.
Es mnss zugleich bemerkt werden, dass die erste Petition
auch dem jetzigen Reichstage von Neuem in unveränderter Gestalt
unterbreitet ist, ohne dass ans derselben irgendwie hervorgeht,
ob die Petenten ihre Wünsche nunmehr auf das ganze Deutsche
Reich ausdehnen, oder ob sie, wie wenigstens der Wortlaut be-
^öbyGoOi^lc
Gntkchten der E. WUsengcb^icben Deputation' 83
sagt, sie oor auf die Grenzen des ebemaligen Norddentschea
Bondee beschränken. In dieser Beziehnng glauben wir bemerken
. zn sollen, dass anserer Äuffassang nach kein Grand vorhanden
ist, eine Organisation, welche für die sämmtüchen Staaten des
Norddeutschen Bandes zweckmässig wäre, nicht auch auf die neu
hinzugetretenen Staaten auBzadehnen, dass vielmehr die Nicht-
amiahme derselben Seitens der süddeutschen Stallten ein entschei-
dender Grand sein würde, auch für die norddeutschen Staaten
davon abzusehen.
Wir enthalten ans jeder Discnssion der Frage, inwieweit die
Verwaltungs- Organisation der gesanunten afTentlichen Gesundheits-
pflege nach der Verfassungsarkunde, welche sich nur qiit Maass-
regeln der Medicinal-Polizei beschäftigt, der Competenz des Reichs
zugewiesen ist. Unsere Aufgabe kann nur darin bestehen, zu
untersuchen, ob eine derartige Organisation zweckm^siger Weise
dem Reiche vindicirt werden soll.
Die Petenten führen zwei Gründe dafür an. Einerseits haben
sie das Vertrauen, dass die Behörden des Bundes die ihnen an-
gesonnene Aufgabe besser lösen werden, als die Behörden der
Einzelstaateo ; andererseits sind sie der Meinung, dass die wich-
tigsten medicinal-polizeilichen Maassregeln, insofern sie Verhütung
oder Beschränkung epidemischer und anderer ansteckender Krank-
heiten bezwecken, nur von einer CentralgewaJt in wirksamer Weise
zur Durchführung gebracht werden können.
Der erste dieser Gründe ist so sehr individuell, dass er sich
unserer Erörterung fast ganz entzieht. Wir glauben nur einen
gewissen Widerspruch darin zu finden, dass die Petenten, trotz
ihres grossen Vertrauens in die Bnndesbehörden, die Vorarbeiten
für das zu entwerfende Organisationsgesetz nicht diesen Behörden,
sondern einer ganz ausserhalb derselben zu bildenden Commission
von Sachverständigen übertragen wissen wollen. Die erste Peti-
tion will unter den Sachverständigen Aerzte, Techniker und Ver-
waltungsbeamte. Die Leipziger Petition protestirt gegen die Heran-
ziehung der Techniker und Verwaltungsbeamteo, und verlangt aus-
schliesslich Aerzte als Mitglieder der Commission.
Der zweite Grund ist sachlicher Natur, indess bezieht er
sich nur anf epidemische und andere ansteckende Krankheiten,
keineswegs auf das gesammte Gebiet der öffentlichen Gesundheits-
pflege. Er triflt in der Tbat mit der Bestimmung der Bundes-
^öbyGoOi^lc
84 Ontachten der K. WisaeiiKhsftticheD DepntotiOD,
verfassong zusammen, welche von Maassregelo der Medidnal-
Polizei handelt. Es lässt sich nicht verkenoen, dasB gegenäber
ansteckenden Krankheiten, welche sich der Reichsgrenze nud na-
mentlich den Seehäfen nähern, gewisse Maassregeln der Desinfection,
der Qnarantaine oder der Sperre nöthig werden können, welche
am zweckmässigsten von einer Behörde ans geleitet werden nnd
für deren Anordnung allgemeine Vorschriften erforderlich sind.
Wenn man indess erwägt, wie geringe Erfolge bis jetzt die Ein-
fuhmng von Sperren und Quaraotainen an der Landesgrenze ge-
liefert hat, wenn man femer in Betracht zieht, dass die Pest auf-
gehört, das gelbe Fieber ans in grösserer Ausdehnung nie ge-
troffen hat, TOB den fibrigen ansteckenden Krankheiten, die zur
See eingeschleppt werden, e^entlich nur die Cholera Bedeutong
hat, so wird man zugestehen mÜBsen, dass es keines so grossen
Apparates bedarf, um die nöthigen, immerhin sehr einfachen
Maassregeln anzuordnen und zu fiberwaehen.
Die Petenten gehen freilich sehr viel weiter. Sie wollen von
Bnndeswegen eine innere Organisation schaffen, welche sowohl
die peripherischen, als die centralen Behörden herstellt, dieselben
anter einander m ständige Verbindung setzt und jeder einzelnen
wirksame Eigenschaften, um nicht zu sagen, Gewalten verleiht.
Die Aeussemngen der ersten Petitiou sind leider so skizzenhaft,
dass es uns nicht möglich ist, mit Sicherheit zu erkennen, welche
Stellung gegenüber den einzelnen dieser Behörden die Gemeüide,
der Einzelstaat oder der Bund haben soll. Wenn indess nicht
bezweifelt werden kann, dass die Centralbehörde eine Bnndes-
behörde sein soll, dass diese nicht blos für die Heranbildung nnd
Prüfung, sondern auch für die Anstellung tüchtiger Gesundheits-
beamten zu sorgen hat, dass sie die allgemeinen Gesetze und
Verordnungen über die Öffentliche Gesundheitspflege sowohl vor-
zubereiten nnd zu berathen, als auch die Ausführung derselben
als oberstes Verwaltungsorgan zu überwachen und zu leiten hat,
so ist damit eine Keihe von Eordernngen gestellt, wie sie bisher
nnr für das Heerwesen in Anspruch genommen worden sind. Je
eiuflussreicher und bedeutungsvoller im Sinne der Petenten die
Thätigkeit der GeBundheitsbehörden gedacht wird, um so tiefer
würde die Verwaltung des Bundes hier in die innere Verwaltung
der Einzelgtaaten bis zu den Kreisen nnd Gemeinden herunter ein-
greifen müssen. Auch sprechen die Petenten in der Motivirung ihrer
^öbyGoOi^lc
dte Verwaltungs-Organisation der öffentlichen Gerandbeitspflege betrefFend. g5
Forderoagen von zahlreichen Einzeldiagen. Schatz der Fabrik-
arbeiter nnd der Scholkinder, Baupolizeiordnnngeii, Entwässerung
nnd Reinhaltung der obem Bodenschichten in den Städten, Wasser-
beschaffnng, Einrichtnng des Unterriehts an Universitäten, Scbnl-
lehrerseminarien, höheren und niederen Schalen werden namentlieb
anfgeführt. Wir verkennen gewiss nicht, dass in allen diesen Rich-
tungen Aufgaben für die öffentliche Gesundheitspflege liegen, aber
wir müssen es für nnmöglich halten, diese Aufgaben so sehr za
scberaatisiren , dass sie, ohne Rücksicht auf die besonderen Ver-
hältnisse nnd anf die sonatigen Verwaltnngs- Einrichtungen der
Einzelstaaten, zum Gegenstande der Reichsgesetzgebnng gemacht
werden konnten. Nicht einmal wissenschaftlich sind die einschla-
genden Fragen so sehr geklärt, dass es als -wünschenswerth er-
scheinen könnte, durch allgemeine Verordnungen der Antonomie
nnd der fortschreitenden Er^ning der Einzelstaaten Schranken
zu setzen. Eine glückliche Erfahrung, die ans der Initiative einer
Gemeinde hervorgeht, wirkt hier mehr, als eine Schaar von Ver-
ordnungen, zQ deren üarchfübrung es dem Reiche noch viel mehr
an Local- Organen gebricht, als nach den bisherigen Leistungen
den Einzel-Regierungen.
Diejenigen Forderongen, welche die erste Petition unter No. IIl. '
aufführt, sollen in Ermangelung einer klaren Auseinandersetzung
dadurch an Gewicht gewinnen, dass sie als Resolutionen der ver-
einigten Sectionen für dITentliche Gesundheitspflege und für Medi-
oinalreform in der 43. Versammlung deutscher Aerzte und Natur-
forscher zu Insbruck 1869 (und der 44. zn Rostock 187]) ange-
kündigt werden. Mit Recht wendet der Leipziger Verein dagegen
ein, dass weder die Natur dieser BeratbuDgen, noch die wechselnde
Znsammensetzung dieser Versamminngen eine Bürgschaft für das
Gewicht solcher Resolutionen darbiete. Das Plenum der Natar-
forscher - Versammlung hat dies auch wiederholt anerkannt. In
Insbruck wurde, gerade mit Rücksicht auf die hier berührten Reso-
lutionen, in der zweiten allgemeinen Sitzung am 21. Sept. 1869
(Tageblatt No. 5. S. 100) ein neuer Paragraph in die Statuten auf-
genommen, welcher lautet: „Eine Fassung von Resolutionen über
wissenschaftliche Thesen findet in den allgemeinen sowohl als in
den Sections-Sitzungen nicht statt." In Rostock ist derselbe von
Neuem bestätigt worden. Wollte man dagegen einwenden, dass
es sich hier nicht um wissenschaftliche, sondern mn administrative
Aufstellungen handelt, so dürfte die Legitimation einer beliebig zu-
^öbyGooi^lc
gg OutaehteD der K. WiEsenscti&ftlicben DepuUlion,
sarameDgetretenen Versammlung doch nur nach der Bedeutung der
von ihr gesammelten Gründe nnd nicht nach der Stellung der ge-
sammten Naturforscher- Versammlung, an welche sie sieh nur äusser-
licb anlehnt, bemeseeu werden.
Wir unsererseits halten eine administrative Znsammenfasaung
der gesammten öffentlichen Gesundheitspflege im Deutschen Reiche
fär uumCglich, so lange nicht die Centralisation der öfFentllchen
Gewalten noch viel weiter geführt ist, als die gegenwärtige Ver-
fassung vorschreibt. Demnach erachten wir auch eine Geutral-
behörde mit esecutivischer Gewalt für anangemessen. Handelt
es sich dagegen um Uaassregeln der Gesetzgebui^ für Einzel-
heiten, z. B. für die Abwehr von ansteckenden Krankheiten, so
wird es gewiss sehr zweclimässig sein, wenn f^r jede einzelne
Angelegenheit besondere Sachverständigen -Commissionen znsam-
mengernfen werden, wie es jetzt für die Pharmakopoe geschehen
ist. Auch scheint es uns ganz angemessen, wenn dazu im Sinne
der Leipziger Petition und des Geh. Medicinalraths Dr. Benecke
Delegirte der ärztlichen Vereine herangezogen werden.
Anders stellt sich die Frage, ob es wflnsehenswerth wäre,
ein wissenBchaftliches Gentralorgan für die Bearbeitung der medi-
cinischeu Statistik und der allgemeinen Gesnndheitsberichte zu
schaffen. Wir würden eine solche Instanz mit Freuden begrüssen,
wenn wir sicher wären, dass ihr das Material in ausreichendem
Maasse zur Verfügimg gestellt werden könnte. Allein es ist be-
kannt, dasB bis jetzt, mit Ausnahme der Mortalitäts-Tabelleo, jeder
Versuch, sei es auf amtlichem, sei es auf privatem Wege das
Material zu sammeln, fehlgeschlagen ist. Das Buch des Geh.
Med.-Eath8 Benecke handelt weitläufig über die vergebliehen Be-
strebungen, auf dem Wege der Association zum Ziele zu gelangen,
und wenn der Leipziger Bericht das in mehr amtlicher Weise
organisirte Associationswesen der sächsischen Aerzte mit Becht
hervorhebt, so fehlt doch leider etwas Aebnliches in dem grOssten
Theile von Deutschland, und es ist unserer Meinung nicht Sache
des Reichs, sondern Sache der Einzelregierungen, zunächst In
ihren Territorien die Vorbedingungen für die Betheiligung der
Gesammtmasse der Aerzte an allgemeinen Aufgaben herzustellen.
Mögen die Reichsbehörden, möge der Reichstag in dieser Richtung
Anregungen geben, aber glaube man nicht, durch eine gänzlich in
der Luft sehwebende Centralbehörde eine schöpferische Eraft zu
^öbyGoOi^lc
die Verwaltungs-Organinatiun der SffeotlicheD GesniLdfaeitspflege betiefiend. 87
gewinnen, welete im Stande wäre, überall ärztliche Aasoeiationen
zu zeugen and sie mit eigenem Leben zu versehen.
Die Leipziger Petition verlangt nur eine Ceniralbehörde mit
rein ■wissenschaftlichen Attributen, indem sie die eigentliche Medi-
einal- Verwaltung als innere Angelegenheit den Einzelstaaten über-
lassen wissen will. Sie weist diesem Centralorgan nur die Auf-
gabe zu, die allgemeine medicinisuhe Statistik zn regnliren und
allgemeine eanitätlicbe Masssregeln in Hinsicht auf Entetehnng und
Verbreitnng von Krankheiten anzuregen. Ein solches Organ ist.
gänzlich verschieden von der Centralbehörde der ersten Petition.
Es ist nicht einmal nötbig, die Mitglieder ständig zu ernennen;
sie könnten nach Art der preussischen statistischen Central- Com-
mission je nach der Zeit oder den Verhältnissen zusammenbernfen
und gewechselt werden. Denn für eine anhaltende, regelmässige
Thätigkeit würde ihnen der Stoff mangeln.
Die praktische Entwicklung nud die wissenschaftliche Pflege
der öffentlichen Gesundheits-Einrichtungen wird daher nnserer Mei-
nung nach Aufgabe und Pflicht der Einzelstaaten sein, und wenn
wir zugestehen müssen, dass in dieser Beziehung Vieles versäumt
worden ist, so glauben wir doch zugleich darauf hinweisen zu
dürfen, daes die administrative Organisation der Kreise und Bezirke
die erste Vorbedingung für eine wirkungsvolle Organisation der
öffentlichen Gesundheitspflege ist and daher zunächst erledigt sein
muss, ehe es möglich ist, genaue Ausführungen über die Stellang
der Sanitätsbeamten zu geben.
Berlin, am 15. November 1871.
Die Königl. Wissenschaftliche Deputation für das
Medicinalwesen.
^öbyGooi^lc
BenierkiiDgeu über das Reichs-tiesnndheite-Äint.
Knd. VIrchoOT.
Jri r. Georg Varrentrapp hat in dem neaesten Hefte der Dentschen
VierteljahrBschrift für öffentliche Gesundheitspflege (Bd. IV. Hft. 1.
S. 140—145) sich bemfiasigt gesehen, das Gutachten der K. Wis-
senschaftlichen Deputation ffir das Medieinalweaen über die Orga-
nisation der öffeatlichen Gresandheitspflege im Norddeatschen Bunde,
beziebungaweise im Deutschen Reiche einer Kritik zu unterziehen,
noch bevor dasselbe veröffentlicht war. Er erzählt, dass er in
dasselbe oder, wie er sagt, von demselben nicht selbst habe Ein-
sicht nehmen können, dass er vielmehr an vielerlei Orten etwas
Genaueres habe zu erfahren suchen müssen, und dass er auf Grand
von mancherlei Nachfragen den hauptsächlichsten Inhalt desselben
angeben' zu können glaube. Er unterzieht sodann dieses Gutachten
einer herben Kritik, wobei er kein Bedenken trägt, mich als einen
der Referenten persönlich verantwortlich zu machen für ein Schrift-
stück, welches die Unterschrift der geeammten Deputation trägt. So
ungewöhnlich dieses Verfahren auch ist, so ist es doch noch wohl mehr
ungewöhnlich, dass Hr, Varrenlrapp erklärt, es würde ihn („uns" "
sagt er) mit lebhafter Freude erfüllen, wenn er („wir") darübej
falsch berichtet worden wäre; „wir würden dann unter bedauernder
Anerkennung unseres Irrthnms unsere Opposition zurückziehen."
Es mag sein, dass Hr. Varrentrapp keine Ahnung davon hat,
in welcher Weise eine collegialisch wirkende Behörde arbeitet, und
dass es keinem Mitgliede derselben, auch nicht dem ersten Refe-
renten, freisteht, Gutachten oder Berichte derselben ohne Autori-
satjon zu pnbliciren. Sonst hätte ihm doch wohl klar werden
D.qitizeabyG00l^lc
BemArbingen ober das ReicbB-Qesundheits-Amt. 89
mügsen, welche Illoyalität dazu gehört, ein solches Gutachten and
eiDen solchen Referenten zum Gegenstände der heftigsten Angriffe
zu machen, ehe auch nur der Wortlaut des Gutachtens bekannt
war. Wie sollte sich ein solcher Referent vertheidigen ?
Indes» so untergeordnete Räckeichten des literarischen An-
standes braucht wohl der Anwalt der grossen Sache der Reichs-
Gesundheitspflege nicht zu nehmen. Der Zweck heiligt die Mittel.
Man kennt dies Verfahren ja aus den Sitzungen der Section fär
öffentliche Geanndheitspflege auf den Naturforscher- Yereammlui^en,
an denen Theil zu nehmen mehr und mehr lur Jeden, der nicht
Hm. Varrenirapp blind anhängt, eine unleidliche Aufgabe ge-
worden ist.
Nachdem nun das Gutachten der E. Wiss. Deputation für das
Medicinalwesen im Wortlaute vorliegt, dürfte Hr. Varrenirapp eich
zunächst davon überzeugen, dass darin von irgend einer Feind-
sehait gegen das Reich ebensowenig die Rede ist, als von einer
Kritik der Competenz desselben. Persönlich will ich ihm zugleich
bemerken, dass ich oder meine Partei weder jemals dem Deutschen
Reiche als solchem feindlich waren, noch eine Erweiterung der
Competenz desselben als etwas Besorgniss Erregendes betrachtet
haben. Im Gegentheil, wir waren schon 1866 der Meinung, dass
es besser wäre, den ganzen Prenssischen Landti^ daran zu geben,
freilich vorausgesetzt, dass dafür dem Reichstage alle di^enigen
Büi^scbaften gegeben wfirden, welche eine wahrhaft constitutio-
nelle Regierung in Aussicht stellten. Kachdem diese Bürgschaften
nicht erreicht worden sind, so hat sich allerdings unsere Frende
an dem Bliche sehr getrübt; nichtsdestoweniger haben wir den
durch die Verfassung gegebenen Boden betreten, nicht um das
Reich zu bekämpfen, sondern im Gegentheil, um dazu zu helfen,
ihm die noch fehlenden Bürgschaften zu erringen.
Ob zu diesen Bürgschaften auch das Reiehs-Gesundheits-Amt
gehört, ist mir noch immer sehr zweifelhaft. Hr. Vamntrapp und
Genossen, die Petenten von 1869 und 1870, haben leider nicht
dazu beigetragen, diese Zweifel zn zerstreuen. Denn eine schlechter
ansgefübrte und motivirte Petition, als die ihrige, ist wohl selten
VDi^elegt worden. Sie ist so unklar in ihren Forderur^en, dass
die Verfasser selbst nicht zu wissen scheinen, was sie eigentlich
wollen. Hr. Varrenirapp versichert jetzt (S. 144), er lege das
Hauptgewicht auf die Ortsgeeondheitsräthe. Davon war gewiss in
^öbyGooi^lc
90 Bemerkungen äher das Raicfa s- Gesund heiU- Amt.
der Petition nichts zo merken. In dieser war im Gegentheil das
Hauptgewicht gelegt auf die Centralbehörde, welche für die Heran-
bildung, Präfnng und Änstellnng tüchtiger (jesnndheitt^beamten
sorgen sollte, womit dann die Forderung übereinstimmte, daas
diese Behörde sogar die Einrichtang des Unterrichts an den Uni-
versitäten zu überwachen haben müsse. Diese Centralbehörde
sollte nicht blos die allgemeinen Gesetze und Verordnungen über
die öffentliche Gesundheitspflege vorbereiten und berathen, sondern
auch deren Ausführung überwachen und leiten. Wie denken sieh
denn die Petenten eine solche Gentralisation eines grossen Zweiges
der inneren Verwaltung der Einzelstaaten durch das Reich ? Wenn
alle Gesundheitsbeamten durch die Centralbehörde angestellt wer-
den, so werden sie doch Reichsbeamte sein. Wie sollen diese
Reiehsbeamten im Verhältniss zo den Ortsbehörden der Einzel-
staaten und der Gemeinden gestellt werden? Das zu erfahren,
wäre gewiss sehr nothwendig. Welche Befugnisse sollen sie haben?
welche Gewalt soll ihnen eingeräumt werden? und welche Zahl von
Beamten ist dazu nöthig? Hr. Varrmtrapp (S. 142) nimmt mit
Unrecht an, dass die Wissenschaftliche Deputation von einem
Heere von Beamten gesprochen habe. Er tröstet damit, dasa es
sich vorläufig nur nm ein oberstes Gesnndheits-Ämt mit einem
halben Dutzend Beamten handle. Dies wäre ein ostensibler Wider-
spruch, wenn das Wörtchen „vorläufig" nicht wäre. Es ist aber
in der That eine starke Zumuthung für einen denkenden Menschen,
d^s man übersehen soll, was „nachlänfig" gefordert werden wird,
und nach den Aufstellungen der Petition auch gefordert werden
mass. Auch lässt Hr. Varrentrapp darüber nicht im Zweifel, dass
Inspectoren und Kreisbeamte bald nachfolgen werden. Wäre es
denn da so unrichtig gewesen, von einem Heere von Beamten zu
sprechen ? Hr. Varrmtrapp citirt als Analogen die Postbeamten,
ohne auch nur zu ahnen, wie wenig dieses Beispiel zutrifll. Die
Post hat ihren ganz besonderen, abgeschlossenen Wirkungskreis;
die Gesundheitsbeamten dagegen würden in der Lage sein, täglich
und stäßdlich in die Verwaltungseinriehtnngen der Einzeiataaten
einzugreifen und deren Wirkungskreis bald nach dieser, bald nach
jener Seite hin zu beschränken. Bald wäre es eine Schule, bald
eine Fabrik, bald eine Wasserleitung, bald die Anlegung von
Häusern oder Strassen, welche sie ihrer Competenz unterwerfen
könnten. Und wenn sie endlich auch zur Executiou schritten, so
^öbyGoOi^lc
Semerkiingen aber das Reicbe-Gesundheits-Amt. 91
würde die Verwirrung der Gemeinde- and Staatsverwaltnng bald
einen hohen Grad erreichen.
Liegt es denn nicht auf der Hand, dass eine Petition, welche
so Grosses fordert, wenigstens ein klares Bild entwerfen müsste,
nicht davon, was sie „vorlänfig" will, sondern davon, wonach sie
als nach dem eigentlichen Endziele strebt? Wäre es nicht noth-
wendig, die gesammte Organisation, welche sie anstrebt, dentlieh
vorznzeicbnen Bnd namentlich anzugeben, welches im Einzelnen
die Amtsbefngnisse der Orts-Gesundheitsheamten, welche das Reich
durch die Centralbehörde anstellt, sein sollen? Wer nur irgend
einen Einbhck in den Gang der Local-Verwaltnng hat, der mnss
sich doch sagen, dass diese Maschine unter anhaltenden und
schliesaheh nnerträgUchen Friktionen arbeiten wörde.
Damm hat das Gutachten der Wissenschaftiieben Deputation,
wie mir scheint, mit vollem Recht hervorgehoben, dass eine der-
artige administrative Znsammenfassnng der öffentlichen Gesund-
heitspflege eine viel weitergehende Centralisation der Gewalten im
Reiche voraussetzt, als sie gegenwärtig besteht. Vor allen Dingen
wäre eine gleiche Centralisation der Polizei nöthlg. Oder sollen
die Polizeibehörden der Einzelstaaten einfach den Reichs-Gesnad-
heitsbeamten unterstellt werden ? Mit dem gleichen Rechte könnte
man verlangen, dass alle Justizbeamten von einer Relchs-Central-
behörde erzogen, geprüft und angestellt werden müssten, weil sie
unter Anderem nach Reiehsgesetzen zu erkennen haben.
Die Wissenschaftliche Deputation hat es bei dem gegenwär-
tigen Stande der Verfassungs-Gesetzgebung für genügend gehalten,
für bestimmte Falle, wo die Centralgewalt eines sachverständigen
Käthes in Angelegenheiten der öffenüiehen Gesundheitspflege be-
darf, besondere Commissionen von Sachverständigen zusammenzu-
berufen, wie es für die Gebiete der Rechtspflege, der Veterinär-
poHzei u B. w. schon geschehen ist. Dies genügt den Petenten
nicht und Hr. Van'entrapp wahrt sich sehr ernstlich dagegen. Ich
will ihm nicht verhehlen, dass dieser Umstand mir höchst be-
fremdlich ist und dass ein Verdacht, den mir die überaus fremd-
artige Znsanunensetzong der Section für ölfentliehe Gesundheits-
pflege bei den Naturforscher- Versammlungen öfters eingeflösst hat,
dadurch sehr genährt wird. Alle diese Architekten nnd Ingenieure,
welche sonst auf der Naturforscher -Versammlung nicht zu sehen
waren, woher haben sie plötzlich eine so innige Theilnahme ffir
^öbyGoOi^lc
92 BemerkoiigeD aber das Reicbs-Oeaundbeitfi-imt.
die öffentliche Gesundheitspflege? Sieherlich ist diese Theilnahme
erst erwacht, seitdem es grosse Kanal- und Bewässenmgearbeiten
ins Leben zu rnfen galt. Und das BeichB-GresondheitS'-Änit, wel-
ches ausser den Äerzten durchans Techniker, d. h. Architekten,
Ingenieore, Chemiker n. s. w. enthalten soll, bat es nnr die plato-
nische Liebe dieser Techniker erweckt? Oder verstehen sie sieh
so gnt auf die Lehre von den epidemischen nnd contagiösen Rraiik-
heiten, dass man meint, die Madicinalpolizei sei oboe sie nicht zn
handhaben ?
Für die Medicinal-Statistik ein Reicbsorgan zn gründen, hat
das Gutachten der Wissenschaftliehen Deputation nicht znrück-
gewiesen. Es ha,t nur darauf aofmerksam gemacht, dass ausser
den Mortalitäts-Tabellen nicht viel Material zn erlangen sein dürfte,
wenn nicht die ärztlichen Vereine ganz anders oi^anisirt sein
würden. Und selbst dann ist es sehr fraglich, was zu erlangen
sein möchte. Ich habe in diesem Punkt einige Erfahrung. In
Würzburg bildete die physikaliscb-medicinische Gesellschaft nicht
nur einen anerkannten Mittelpunkt aller solcher Bestrebungen, son-
dern es geborten ihr auch fast ohne Ansn^me alle Aerzte der
Stadt als Mitglieder an; trotzdem war es ganz unmöglich, auch
nur annähernd vollständige Morbilitftts-Uebersiehten herzustellen.
Der Verein fQr wissenschaftliche Arbeiten in Deutschland hat
später dieselben Erfahrungen gemacht. In Berlin hat der Magi-
strat sich mit den ärztlichen Vereinen sowohl, als mit den ein-
zelnen Aerzten in Verbindung gesetzt, überall hin seine Formulare
vertheilt, die Ergebnisse amtlich publicirt; das Ende war, dass
zaletzt eine nicht nennenswerthe Zahl von Aerzten die ausgefüllten
Formulare zurücksendete und die ganze Unternehmung als hoff-
nungslos aufgegeben werden musste.
Angesichts solcher Thatsachen gehört doch eine starke Ueber-
windnng dazu, zu glauben, das Reichs-Gesundheits-Amt werde im
Stande sein, eine grössere Thätigkeit für Morbilitäts-Statistik zu
entfalten. Das Gutachten der Wissensehaftliehen Deputation drückt
daher den Wunsch aus, es möchten die Reiehsbehörden und der
Reichstag in dieser Richtung Anregungen geben, namenüieh um
die Bildung ärztlicher Corporationen zu fördern, Hr. Varrenfrapp
ist auch darüber erzürnt; das sei, meint er, die verkehrte Welt.
Die Anregung müsse von unten kommen. Nnn meinetwegen;
^öbyGooi^lc
Bameikungea über das Relcba-Gesuudheits-Amt. 93
möge es ibm gelingen, sie zu schaffen. Er soll meiner lebhaftesten
Sympathien versichert sein.
Vorläufig möge er mir verzeihen, wenn ich meine Erfahrungen
für mehr bestimmend halte, als seine Hofi'nongen. Das indess kann
ich ihm znm Tröste sagen, dass ich an meinem Theil fortfahren
werde, für die Entwickelung der ärztlichen Thätigkeit zu wirken,
wie ich es übrigens immer getfaan habe. Äncb hoffe ich, dass die
Wissenschaftliche Deputation ihre Aufgabe, für die weitere Orga-
nisation der öffentlichen Gesundheitspflege zu arbeiten, nicht aus
dem Auge verlieren wird. Als Preussische Behörde wird sie aber
schwerlich früher etwas Durchgreifendes in dieser Richtung vor-
schlagen können, als bis die Ereisordnnng fertig ist und sich über-
sehen lässt, welche Stellung künftighin die Bezirks -Regierungen
und die Provinzial- Behörden einnehmen werden. Für jetzt habe
ich als Abgeordneter dafür gesorgt, dass durch ein Amendement
zur Ereisordnnng' die öifentliche Gesundheitspflege zo den Aufgaben
des EreisausBchusses hinzngef> worden ist.
Znm genaneren Verständnisse der bestehenden Coutroverse
wird hier der Wortlaut der Petition der Heiren R. E. Richter,
Spies», Varrentrapf und Genossen nebst Motiven nach der Deutsch.
Viertel), f-'öff- Gesdhtspfl. II. 132— 13(i und der Petition des ärzt-
lichen Zweigverelos in Leipzig wiedergegeben:
L Ffltition der Herren H. £. Biohter, Spiess sen., Q. Tarrentrapp,
H. Wasserfuhr and HobreclLt
Der Reichstag wolle bei dem Bundesratb des Norddeutschen Bundes
beantragen :
I. Die Vorlage eines Gesetzes, betreffend die Verwaltungsorga-
nlsation der öffentlichen Gesuadheitapflege im Norddeutschen
Bunde;
n. Zu den Vorarbeiten fSr dies Gesetz die Eineetznng einer mit
dem Rechte der Cooptation ausgestatteten Commission von Sachverstän-
digen (Aeraten, Technikern und Verw&ttimgsbeamten) aus den Staaten des
Norddeutschen Bundes;
^öbyGoOl^lc
14 Die Petitionen an tuen Reichstag,
III. Als Omndlage des Gesetzes die Beräcksichtt^nng folgender,
on dea vereinigten SeclioneD fnt öffentliche Geanndheitspflege
nd för Hedicinalreform in der 43. Veraammlnng deutscher Äerzte
Qd Naturforscher zn Innsbrnck 1869 einstimmig gefnsster ßeso-
ulionen:
„Es sind in jeder städtischen Gemeinde wie in Landbezirken enlspce-
chende, bja zu einem gewiesen Grade selbständige Gesundbeitsaus*
Schüsse (Sonitälscomniissionen] zu bilden, die unter Beaufsichtigung,
beziebnngsweise Leitung, böberer staatlicher Organe die nächste Sorge für
Alles, waa das öffentliche Gesundheitswohl ihrer Gemeinde und ihres Land-
bezirks betrifft, zu äbemebmen haben.
Die Oesnndheitsauaschüaae bestehen aus Gemeindebeamten und Bürgern,
Aerzten und Tecbnibern (Chemiker, Architekt und Ingenieur), nnd lehnen
sich überall an die politischen Behörden der entsprechenden Gemeinden
und Bezirke an.
Die Beaufsichtigung, beziehungsweise Leitung der örtlichen Gesund-
heitspflege ist Sache eiaes vom Staate ffir jeden grössaren Verwaltungs-
bezirk zu ernennenden öffentlichen Gesundheitsbeanten, der neben
diesem seinem Amte keine andere Beschäftigung treiben, namentlich —
wenn Arzt — weder ärztliche Praxis üben, noch Gerichtsarzt sein darf.
Derselbe ist gleichberechtigtes Mitglied der belrefl'enden staatlichen Ver-
waltungsbehörde. In seinem Bereiche übt er aber auch volle Initiative, und
verfügt in Verbindung mit den Oesnndheitsaussc hassen nach Haassgabe
der bestehenden gesetzlichen Vorschriften nber die vorhandenen Polizei-
mittel zur Abstellung der ermittelten Uobelstände. Derselbe ist der staat-
lichen Centralbebörde für das öffentliche Gesundheitswesen untergeordnet. ~
Die aus Verwaltungsbeimtcn, Aerzten und Technikern bestehende Con-
tralbehörde bildet bei der obersten Verwaltungsstelle eine besoiidere
Äbtbeilung, und hat folgenile Funktionen zu übernefamen. Sie hat:
a. für die Erhebung einer fortlaufenden Statistik der Gesundheits-
und Sterblichkeitsverhältnisse zu sorgen ;
b. jährlich einen ausführlichen Bericht über den Gesundheitszustand,
sowie über den Fortgang der Werke der öffentlichen Gesundheits-
ptl^e zu veröffeutlicben ;
c die die öffentliche Gesundheitspflege betreffenden allgemeinen
Gesetze und Verordnungen vorzubereiten nnd zu be-
ratben, die Ausführung der erlassenen gesundheitspolizeilichen
Gesetze als oberstes Verwaitui^organ zu überwachen und zu
leiten, sowie
d. für Heranbildung, Prüfung und Anstellung tüchtiger Ge
aundheitsbeamten zn sorgen. ~
Der Unterricht über die Erkenntniss von Srankbeilaursachen und
über Krank hei (sverhutung ist an den Universitäten, Fach- und Volks-
schulen sorgfältig zu pflegen."
^öbyGooi^lc
die Vernaltungs-OrgaDisation der Öfienttichen GeauDdheitspflege betreffend. 95
ad I. Die Entwickeiung der ärztlichen Wissenscbafl bat dieselbe dabin ge-
führt, ibren lohnendsten Wirkungskreis und ihre höchste Aufgabe nicht sowohl
in der Heilung als in der Verhütung toq Krankheiten zu suoben. Diese Aof-
&ssung ist unter den wissenschaftlichen Aerzten Deutschlands eine nahezu ein-
stimmige geworden, und hat Ausdruck gefunden theils in der reichhaltigen
hygieinischen Literatur der letiten Jahre, theils in den Verhandlungen der deut-
scben Aerzte und Naturforscher in ibren JabresTersammlungon zu Frankfurt a, M.,
Dresden uud Innsbruck.
Theils die letzten schweren Choleraepidemieen, welche in Deutschland Hundert-
tausende Ton Menschenleben hingerafft und das Familien glück sowie den Nalional-
voblstand auf das Tiefste geschädigt haben, theils die verderbliche jüngst« Typhus-
epidemie in Ostpreussen, theils die glänzenden Resultate, welche durch die eifrige
gesetzgeberische Tbätigkeit des Parlaments und der Regierung in England in
Bezug auf die Minderung der Sterblichkeit in letzterem Lande erreicht worden
sind, haben andererseits bewirkt, dass zahlreiche auch nicht ärztliche Kreise,
besonders in den grösseren Städten, überzeugt worden sind von der hohen Wich-
tigkeit der öffentlichen Gesundheitspflege, von dem Unzureichenden der jetzt
in den Staaten des Norddeutschen Bundes in Bezug auf Verhütung epidemischer
und anderer Krankheiten bestehenden Einrichtungen und Qeeetze, und von der
Nothwendigkeit einer baldigen durchgreifenden Reform auf diesem Gebiete.
Diese Ueberzeugung ist zu Tage getreten theils in den grossen Lescrkreiaen der
zahlreich entstandenen populären diätetischen und hygieinischen Schriften, theils
in der Bildung Ton Vereinen für Gesundheitspflege in vielen grösseren Städten,
ü. B. Bremen, Halle, Leipzig, Lübeck, Dresden, Köln, Dü.sseldorf, theils in dem
£mst uod der Sorgfalt, mit welchen verschiedene städtische Kommunen die
Verbesserung ihrer sanitätlicfaen Zustände in Angriff genommen haben. In letz-
teren Beziehungen verweisen wir auf die von den Kommunal beb Orden von Berlin,
Bremen, Danzig, Dresden, Hildesheim, Leipzig, Hamburg, Stettin, Stralsund,
Frankfurt a. M., Wiesbaden, Königsberg, Kassel und anderen Städten theils vor-
bereiteten, theils in der Ausführung begriffenen, theils schnn vollendeten gross-
artigen Wasserleilungs- and Kanalisationsarbeiten.
Leider sind in Vergleich zu dieser zunehmenden Bedeutung und Entwicke-
lung der öffentlichen Gesundheitspflege in der Wissenschaft und im Leben die
Leistungen der mit der SanitätSTerwaltung in den verschiedenen Staaten des
Norddeutschen Bundes amtlich betrauten Behörden weit zurückgeblieben. Zwar
haben es manche Regierungen auch in den letzten Jahren an einzelnen medicinal-
polizeilichen Anordnungen nicht fehlen lassen. Letztere betrafen aber meist
Gegenstände von geringer Bedeutung, hatten nur für kleinere Bezirke Geltung,
ermangelten bezüglich ihrer Ausführung einer genügenden Eontrale, und waren
deshalb häufig wirkungslos Auch haben die Regierungen nicht unterlassen,
nach dem Ausbruch von Epidemieen gewisse medicinal -polizeiliche Maassregeln
eintreten zu lassen. Letztere haben aber, wie die jüngsten grossen Cholera- und
Flecktyphusepidemieen gelehrt haben, auf den Verlauf der Seuchen nur einen
sehr geringen Einfluss ausgeübt, theils weil sie zu spät erfolgten, theils weil sie
auf veralteten Giesetzen und Verfügungen beruhten, theils weil die Maassregeln
^öbyGooi^lc
96 Die Petitionen an den fieichstog,
der einen Regierung nicht selten mit denen einer andern in Widarapruch atsnden,
tbeiis weil es an braucbbareu Orgaaea zu ihrer Ausfäbnmg fehlte. So bildet z. B.
in Preusaen ein. vot bereits 34 Jahren erlassenes Regulativ noch heute die ge-
setzliche Grundlage für das Verhalten der Behörden und Bevölkerungen gegen-
über von epidemischen und ansteckenden Krankheiten, obwohl es von der Wia-
senacbaft und Erfahrung längst überholt und von allen Sachverständigen als
unbraiichbar erkannt ist. In Bezug auf die Grundbedingungen der öffentlichen
Geauudheit; die Beachaffung und Erhaltung reinen Bodens, reinen Wassers,
reiner Luft für die Wohnorte , ist Seitens der Gesetzgebung nnd Medicinslver-
waltung iu den letzten Jahrzehnten nichts der Erwähnung Werthes bei uns ge-
. schehen Die Verordnungen zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die Schäd-
lichkeiten ihrer Beschäftigungen sind zum grossen Theile ungenügend oder ent-
behren der nötbigen Eoutrole bezüglich ihrer Äusfüliruag.' Es fehlt an Ge-
setzen und Vorschriften, welcbe die Gemeinden zu Maassregeln, betreffend die
Entwässerung und Reinhaltung der oberen Bodens cbichlen der Wohnorte, in
einer den heutigen Ansprüchen der Wissenschaft und Erfahrung genngenden
WfiisB verpflichten und ermächtigen. Die verschiedenen Baupolizei Ordnungen
geväiiren den Bevölkerungen gegen gesundheitsschäd liebe bauliche Anlagen von
Strassen, Häusern, Höfen, Wobnungen, Fabrikanlagen und Schlächtereien keinen
ausreichenden nnd wirksamen Schutz. Bestimmungen zum Schulze der Schul-
kinder gegen die Geaundheits Schädlichkeiten der SchnlhlLuser, Scbulstuben, Schul-
einrichtungen und des Schulunterrichts fehlen fast gändich; sachverständige ärzt-
liche Aufsicht in diesen Beziehungen ündet nicht statt Es fehlt ferner an ordent-
lichen Lehrstühlen für die öffentliche Gesundheitspflege an den tlniversitäten nnd
an Dnterricht in den Naturnissensc haften, einschliesslich der Anthropologie und
Diätetik, an den Schul 1 ehre rsemi n are n , Gonie an den höheren und niederen
Schulen, Die norddeutschen Länder gehen insbesondere dem Ausbruche einer
etwaigen neuen Choleraepidemie noch gerade so ungerüstet entgegen wie I8GG,
und sind iu der slaallichen Fürsorge für das öffentliche Gesundheitswesen von
manchen anderen Kulturstaaten, z. B. von England, weit überholt.
Wirksame Einrichtungen für Erhaltung der Volksgesundheit und für Ver
hütung von epidemischen und manchen anderen Krankheiten zu troffen, reichen
aber die Hülfsmittel und Leistungen weder von einzelnen Aerzten und anderen
Privatpersonen, noch von einzelnen grosseren Kommunen ans. Solche Uaass-
regeln herbeizuführen vermag nur ein grosses Staatswesen. Ein grosser Staat
hat aber nicht nur die Macht, sondern auch die durch sein eigene« Interesse
gebotene Pflicht dazu, weil seine Wohlfahrt in erster Linie auf der Gesundheit
der Nation beruht.
Wenn dennoch die Verwaltung und Gesetzgebung der öffentlichen Gesund-
heitspflege in den meisten deutschen Staaten weit hinter den berechtigten An-
sprüchen der Neuzeit zurückgeblieben sind, so liegt der Grund hauptsächlich
darin, dass in dem grössten deutschen Staate, in Preussen, die öffentliche Ge-
sundheitspflege innerhalb des Staats ministeriums einei: sachverständigen und selb-
ständigen Vertretung entbehrt, vielmehr unnatürlicher Weise mit dem Kultus-
ministerium verbunden ist. Die mit Bearbeitung der laufenden Angelegenbeilen
des Medicinal Wesens beschäftigten Räthe und die zwar aus hervorragenden Ge-
lehrten bestehende, aber über bygleiniscbe Gegenstände nur selten befragte
^öbyGooi^lc
die Veriraltnngfl- Organisation der öffenilicben OeaundbeitspBege betreffend. 97
Wissenacbaftliche Deputation für das Uedicinalweeen können für jene MSng«l
nicbt entschädigen. Die Med i ein al coli egien der PrOTinzen sind für die Öffent-
liche OesuQilheitspflege längst bedeutungslos geworden. Unter den Organen der
Medicinalpolizei aber bestehen die Sanitätscommissionen , welche gesetzlich den
Poliseibehörden zur Unterstützung mit Rath und Tbat beigegeben sind, fast
überall nur auf dem Papier; ihre Mitglieder sind einer eignen Initiative beraubt
und pflegen nur nach dem Ausbruch von Epidemieen in Thätigkeit gesetzt zu
werden. Die Kreisphysiker andererseits können der öffentlichen C|esandheitsp9ege
keine Fürsorge widmen, weil sie Tcrtnöge ibr«s kärgliches Oehaita Ton 200ThlFn.
auf den Eriverb durch firztliche Praxis und gerichtsärztliche Funktionen ange-
wiesen sind, veil sie eine fortlaufende amtliche Eenntniss von den Qesundheits-
Yei hältnissen ihrer Kreise zu geninnen nicht in die Lage gesetzt sind, und weil
sie nur in den grösseren Städten gelegentlich zu sanitäla polizeilichen Gutachten
aufgefordert worden, während in den Landkreisen ihre sanit&tspolizeiliche Thä-
tigkeit durch neuere Uinisterialrescripta — wenn man Ton den öffentlichen
Impfungen absiebt — ans fiskalischen Sparsamkeitsrüclt sichten fast gänzlich ein-
gestellt norden ist
Die übrigen norddeutschen Staaten sind theils zu klein und zu mittellos fnf
die Erfüllung höherer staatlicher Aufgaben, theils nicht gewohnt für letztere die
luitiatiTe zu ergreifen, und wenn auch in manchen von ihnen, z. B. in Sachsen,
die Uedicinalverwaltung besser organisirt ist, so befindet sich doch fast in allen
die hfgisinische Gesetzgebung in derselben ,Staguation nie in Prenssen.
Bei dieser Sachlage richten wir Unterzeichnete auf den Hohen Reichstag
und Bundesrath des Norddeutschen Bundes vettranenatoll unsere Blicke, nachdem
wir mit Freude die Bestimmung des Artikels i. N'o. 15. der Verfassung begrüsst
haben, welche dem Bunde die Beaufsichtigung und Oesetzgebung auch bezüglich
Maassregeln der Medicinalpolizei verlieben bat. Es ist aber nicht allein das Ver-
trauen, dasa die Behörden des Bundes die ihnen von uns angesonnene Aufgabe
besser lösen werden als die Behörden der Ei nzels tasten , welches uns bestimmt,
mit unserer Petition vor die Hoben Bundesgewalten zu treten, sondern auch der
Umstand, dass die wichtigsten medicinaipolizeiüchen Haassregeln, insofern sie
Verhütung oder Beschränkung epidemischer und anderer ansteckender Krank-
heiten bezwecken , bei der geographischen Lage der norddeutschen Länder von
den Behörden der Einzelstaaten gar nicht iu «irksamer Weise zur Durchführung
gebracht werden können, sondern nur von einer Centralgewalt Denn die besten
Maassregeln und Einrichtungen gegen die Entstehung und Verbreitung solcher
Krankheiten in einem Lande müssen mehr oder weniger ihre Wirkung versagen,
wenn dieselben in einem angrenzenden Lande vernar blässigt werden. Nachdem
aber die in den Staaten des Norddeutschen Bundes zur Zeit bestehenden Ver-
waltungaorganisationen sich zur Herstellung einer den heutigen Anforderungea
der Humanität und des Staalswohls eotprechenden öffentlicbeu Oeaundbeitspflege
als unwirksam erwiesen haben, mues der nötbigen materiellen gesetzgeberischen
Reform auf letzterem Gebiete eine Vei'waltungsreorganisation vorhergehen. —
Dies sind die Uotive unseres Petitums sub I.
ad U. Da es dem Hohen Norddeutschen Bunde an eignen Beamten gebricht,
welche geeignet wSren, diese Verwaltungsorgan isation zweckmässig in Angriff zu
nehmen, so ergiebt sich die sub II. von uns erbetene Niedersetzun^ einer besour
VUndtU'riHlu. I. HU. U*«. N. t. IVIl. 1. ^
^öbyGooi^lc
98 l^iB PstitioDBii an dea Raichatag,
deren Commiasion tdd SachverstSiidigen lon selbst als aothweiidig, wobei wir
bemerken, dasa «Ir als sachTergtlndig nurUänner erachten, velche positire and
faervorrsgeode viBBenschafllicbe oder praktische Leistungen auf dem Gebiete der
Sffentlicben OesnndbeitspSegB aufzuweisen haben.
ad III. Als Richtschnur für die Arbeiten dieser Commissiön Verden in erster
Reibe die beutigen Anspräche der Entliehen Wissenschaft und Erfabrang dienen
müssen. Für diese Ansprüche giebt es aber zur Zeit keinen zuTerUssigem und
gewichligern Ausdruck, als den von den Tereiniglen Sektionen für öffentliche Oe-
stmdfaeitspfl^ und für Uedicioalreform in der letzten Tersammluug deutscher
Natarforscber und Aerzle durch viele sachrerstindige nnd unabhängige Männer
in jener Beziehung gefassten Resolutionen, welche wir ihrem «esestlichen Inhalte
nach snb Iir. anzuführen uns gestaltet haben.
Möge der Hohe Reicbetag im Interesse der Wohlfahrt des deutschen
Volkes unserer Petition eine eingehende Betücksicbtigucg schenken, und den
segensreichen gemeinsamen EinrirbtuDgeB nnd Gesetzen, welche derselbe im
Verein mit dem Bundesrathe bereits geschaffen hat, neue auf dem Gebiete der
äffesUicben Gesundheitspflege hinzufügen!
n. PetitioD dds Leipziger Zweigreieins.
Den hohen Reichstag bittet der nhterzeicbnete ärztliche Zweigverein zu
Leipzig*) :
Derselbe volle bei dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes beantragen :
L Die Vorlage eines Gesetzes, betreffend die Verwattungs-
Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege im Norddeut-
schen Bunde;
IL Zu den Vorarbeiten für dies Gesetz die Einsetzung einer
mit dem Rechte der Cooptatlon aasgestattaten Commissiön von
Sachreratändigen, d, h. Aerzten, welche zn einem Theile von den
Regierungsbehörden der Staaten des Norddeutschen Bandes er-
nannt, zu einem anderen gleich grossen Theile von den in diesen
Staaten wohnhaften Aerzten, bez. von den in denselben bestehen-
den Irztlichen Vereinen, je nach deren Mitgliaderzabl, als Ab-
geordnete oder Vertreter derselben gewählt werden;
m. Die Berücksichtigung folgender Funkte in dem dieser
Commissiön als Grundlage des Gesetzes vorzulegenden Entwürfe:
1. Bezüglich der Hedicinal-Beamten:
&. Forterhaltnng des jetzigen Instituts der Staatsirats ;
b. Gründung von Lehrstühlen für die (^entliehe Gesundheilspflega
*) Derselbe besteht gegenwärtig ans 63 Uitgliedern und ist eine Abtheilung
der gesetzlich in Sachsen anerkannten ärztl. Ereisvereine, welche zur Pflege des
öffentlichen Gesundbeitsnesens, sowie zur Wahrung der Standesinteresseo berufen
D.qitizeabyG00l^lc
die VervaltuDgs-Orguiisatioii der öffentlichen OesundbeiUpflege betreffend. Q9
auf allen norddeutschen UaiTeraitäten, um den Aerztea Gelegenbeit
zur TOllständigen Ausbildung in diesem Facbe zu bieten;
c. Verbesaerung der finanziellen Stellung der Staatsirzte, um dieselben
Ton der Priiatpraxis unabblngig zu macben;
d. gesetzliche Qewihrung des Rechtes der luitiative an die Staatsärate
und Qle ich Stellung derselben mit den Verwaltungsbehörden.
2. Bezüglich der Betheiligung der Aerzte bei der öffent-
lichen Hygieine:
B. of&ciell anerkannte Uitwirkuug derselben am öffentlichen Hedicinal-
vesen durch Intliche Kammern oder Kreisvereine resp. durch Äb-
geordnele lu Uedidnal-CollegieD;
b. beiorengte Betbeiligung tod nichtbeamtelen Aerzten bei etwa zu
grondendonLocal-Gcsundheits-Auaschössen.
3. Bezüglich der Betheiligung tob Laien bei der Öffent-
lichen Hygieioe:
Zuziehung inlelliganter Laien zu Local-OesundbeiU- Ausschüssen,
die jedoch keine Verwaltangs -Instanz bilden, sondern nur als In-
stitute zur Unterstützung der GeanndheitsbehÖrden zu betrachteu
sind.
4. Bezüglich der Begründung eines norddeutschen Central-
Organa für öffentliche Gesundheitspflege:
B. Bildung einer Behörde, welche die Aufgabe hat, die allgemeine
medicinische Statistik im Norddeutschen Bunde zu reguliren, bezie-
faendlich allgemeine saniiatliche Uaassnahmen in Einsicht auf Ent-
stehung und Verbreitung von Krankheilen 'anzuregen, — wogegen
b. die eigentliche Uedicinal-Verwaltung als untrennbarer Tfaeil der
Verwaltung überhaupt ebenso wie bisher als innere Angelegenheit
den EinzelstBaten des Norddeutschen Bundes zu belassen ist.
Hotiie.
ad I. Die Bedeutung der öffentlichen Jaesundheils pflege für das allgemeine
Wohl wird in neueier Zeit mehr und mehr anerkannt Die fortschreitende Wis-
senschaft und die bei den letzten Epidemien gemachten Erfahrungen haben un-
widerleglich dargethan, dass zu einer gedeihlichen Entwickelung dieses so wich-
tigen Zweiges der Verwaltung Einrichtungen und Haassregeln erforderlich sind,
welche nur vom Staate selbst in das Leben gerufen werden können. Wenn da-
her in den veracbiedenateu Kreisen der BeTölkerung das Verlangen sich immer
lauter kunddebt, dass die Gesetzgebung in eingehenderer Weise als bisher die
hrgieinischen Fragen behandeln möge, haben ganz unTerkennbar gerade die
Aerzte die Verpflichtung, an diesen Beformbestrebungen sieb zu betheiligen.
Die seit 1865 im Königreiche Sachsen bestehende Uedicioal Verfassung hat
zwar den berechtigten Anforderungen auch in Bezug auf die Öffentliche Oesund-
beitspflege in hohem Grade entsprochen und ist jedenfalls einer gedeihlichen
Weiterentwickelung sehr wohl fähig. Da es uns jedoch Tor alleu Dingen wün-
ichenswerth und erforderlich erscheint, dass eine einheitliche Organisation der
Öffentlichen Gesundheitspflege des Norddeutschen Bundes in das Leben gerufen
^öbyGooi^lc
100 . Die Pelitionen an den Reichstag,
irerde, und dass nicht wie hlaher bei der bfgieinMclien OeseUgebung der ver-
aehiedenen Einielstasten die verschieden slen Grnndsälze — zum Theil mit Ver- ,
nacblässiguDK der AoforderaageD der aeverea WiaseDSchaft — zur Qeltiuig Itom-
ineD, so haben auch wir uds für verpflichtet gehalten, den sub I. ausgesproche-
nen Antrag- an den hoben Reichstag zu richten
Wir Bchliessen uns in dieser Beziehung den Wünschen einer auch von
anderer Seile {RUhttr in Dresden, Spiesa ten. in Frankfurt a H., Yarrentrapp
in Frankfurt a. U . Watterfukr in Stettin, Hubrti-ht in Berlin) dem hohen Reichs-
tag vorgelegten Petition an, dagegen veichen «vir, bei alter Aaerkennnag des
Verdienstes, welches sich jene Herren durch AoreguDg dieser wichtigen Frage
erworben haben, in den anderen von dieser Seite her beantragten sehr wesent-
lichen Punkten sub 11. und III. principiell ab.
ad II. Sowohl die private, wie die öffentliche Gesundheitspflege geboren zu
dem Wirkungskreise der Aerzte, denn sie gelten unbestritten als Disciplinen der
Äntlkhen Wissenscbaft. Beide beschäftigen sich lediglich mit Aufsuchung und
Verhütung von Krankheitsursachen. Dia praktische Pflege der Hygieine in allen
ihrer» Tbeileo, sowie das klare Urtheil über hygieinische Fragen erfordern jene
Summe von Kenntnissen und Erfahrungen, «eiche nur dem wissenschaftlich ge-
bildeten Arzte zu erwerben möglieb ist. Wir können demnach der von anderer
Seite an den hohen Reichst!^ gerichteten Petition nicht beistimmen , nach wel-
cher die mit den Vorarbeiten für das Gesetz, betreffend die öffentliche Oeaund-
beitspflege im NorJdeut.seheu Bunde, zu beauftragende Commisdon nicht blos aus
Aerzten, sondern auch aus Technikern {d. h. nach den Motiven jener Petition
Architecten, Chemikrr nud Ingenieure) und zwar als gleichberechtigte Mitglieder
bestehen soll N'ach unserer Ansicht kann ein solcher Gesetzentwurf nur durch
Aeritc bearbeitet werden unter Uilwirkung von Verwaltungsbeamten mit Heran-
ziehung von teeh]iisel:en Beiräthen bei Erörterung speciell technischer Fragen.
Wir legen der oben beantragten Zusammensetzung der Commission eine nicht
geringe Bedeutung bei. Auf Grund der in Sachsen hinsichtlicb der officiell an-
erkannten Mitwirkung und Betheiligung der Aerzfe am öffentlichen Gesundheils-
wesen iu letzter Zeit vielfach gemachten Reobachluugen glauben wir, dass auf
diese Weise die — keineswegs t.m unterschätzenden — Erfahrungen der prakti-
schen Aerzte, sowie die der Medicinaibeamten am besten zur Geltung kommen.
ad 111. Mau würde es wohl einer auf solche Weise zusammengesetzten Com^
mission von .Sachverständigen vollständig und veitrauensvoll überlassen können,
diejenigen Grundsätze aufzustellen, welche bei Ausarbeitung eines Entwurfes zu
dem betreffenden Gesetze maassgebend sein müssen. Allein, es sind von anderer
Seite Vorschläge in dieser Beziehung gemacht worden, welche uns veranlassen,
auf diejenigen Punkte hinzuweisen, welcbe, wie wir glauben, der Com mission vor
allen Dingen zur Berücksichtigung anzuempfehlen sind. Nach unserer Ansicht
kann man näinlicb den Thesen, welche mau als Resolution in den vereinigten
Sectionen für Öffentliche Gesundheitspfl.ege uud Medicinalreform in der 43. Ver-
sammlung deutscher Naturforscher und Aerzte zu Innsbruck 13G9 angenommen
hat, die Bedeutung nicht beilegen, welche ihnen von anderer Seite zugeschrie-
ben wird.
in formeller Hinsicht ist gegen dieselben zuttichat einzuwenden, dass bei
den Sitzungen jener Versammlungen oft keine hinreichende Zeit zu einer so
^öbyGooi^lc
die Verwsltuiigs-OrganisHtiüii iler ü?eutli<:bi'ti Gt'suiiddeitspflege betreffend. ] 1
emeettenden Berathung geboten ist, dass dje TbeiUiebmei' dei'selbea ein sivliere;
Ifrtheil ober die. vorliegendeii Fragen sicli bilden können. Fernei- ist hervoriv-
bebeOi dass das ber&thende Publibum je iiacb der Lage des Veraammlungsorles
eiu jährlich, zum grossen Theil net^bselndes i»t, so da&s, wie die Erfabniog ge-
lehrt' hat, sell)St Widersprüche id den Ergebnissen der ßerathungen bei den
verschiedenen Jahreaver Bammiungen vorkommen bonuten. Auch in malerleller
Hinsicht weicht unsere Auffassung der Aufgaben einer Reform des 'offentlicben
Oesunäheitsnesens ^o□ den in dieser Beziehung von den Innsbrucker Resolutio-
nen aufgestellleo Grundsätzen in folgenden weseuilichen Punkten ab. Unserer
Ueberzeugung zufolge mus6 die Reform des Medicinalnesens überhaupt und der
öffentlichen Gesund heitepSege im Besonderen ihrem Wesen nach darin bestehen,
dasB man die bisherigen Ein rieh lungen, soweit sie sich als zweckmässig benShrt
haben, belasse,' dagegen die sich herausstellenden tläogel derselben auf Grund
der Ergebnisse wissenschafllicber Forschungen und praktischer Erfahrungen be-
seitige. Ferner halten wir es für unsere Pflicht, auf äis EutGcbiedensle stets
darauf zu dringen, dass die Inangriffnahme, Ordnung und Leitung der hjgieini-
sehen Angelegenheiten Denen anvertraut werde, welche durch Lebensberuf und
wiseenscbaftUche Vorbildung allein dazu berechtigt sind, d. h. den Aerzten. Wir
können demnach dem Antrage auf Gründung von Local-Gesundheits-Ausechüsseo,
in nelchen Bürger, Aerzle, Techniker als gleichberechtigte Ullgüeder Sitz
und Stimme haben sollen, durchaus nicht beipflichten. Ebenso wenig können wir
uns damit einverstanden erklären, dass zur Beaufsichtigung und Leitung der
öffentlichen Gesundheitspflege Michtärzte als öffeutlicbe Gesund beitsbeamte vom
Staate ernannt werden können Wir glauben vielmebr, dass für das Wohl der
Bevölkerung durch Einrichtung der Gesund heil epflege in der TOn uns beantragten
Weise am allerzwe et massigsten gesorgt wird. Wir geslatten uns demnach, den
hoben Reichstag zu ersuchen, dahin zu wirken, dass hei der Regelung der Ver-
waltnngs- Organisation der öffentlichen Gesund heil spflege im Norddeutschen Bunde
unsere Wüneche berücksichtigt werden, wie wir dieselben bezüglich der Medi-
cinalbeamten , sowie bezüglich der Betheiligung der Aerzte bei der öffentlichen
Ujgieine in unseren Anträgen sub IIL I. und 3. dargelegt haben. Namentlich
legen wir hierbei auf folgende Punkte grosses Gewicht. Zuerst darauf, dass auf
allen Universitäten den Aertten Gelegenheit zur gründlichen Ausbildung in der
Hygieine geboten werde-, zweitens auf die Ertheilnng des Rechts der Inilialiie
an die Gesundheitsbeamten, sowie die Gewährung einer coordinirten Stellung der-
selben zu den Vervaltnngsbeomlen, indem so den ersteren Gelegenheit geboten
wird, unbehindert und in ausgedehnter Weise für das Gesund heilswohl der Be-
völkerung thätig zu sein.
Was die fietbeiligung von intelligenten Laien an der öffentlichen Gesund-
heitspflege betrifft, so befürworten wir dieselbe ebenfalls, indem wir bereitwillig
den Werth, den sie unter gewissen Verhältnissen haben kann, anerkennen.
Gern vollen wir zugeben, dass in einzelnen Fällen und über specielle Fregeu
auch der Nichtarzt ein competentes Urtheil sich bilden kann, und halten wir es
für unsere Pflicht, hier besonders darauf aufmerksam in machen, dass gerade
in den letzten Jahren Chemiker und Techniker, also Nichtärzle, sich grosse Ver-
dienste um die Hygieine erworben haben. Im Al'gemeinen aber muss die Be-
^öbyGooi^lc
102 Die Petitiolun an <l«i Rriciutag.
tbeiligiiDg der La]«ii' an d«T öfftatlichea GenmdlMitspflcge der Autorität der
Amte uDtergeordoet seiD und binu ilirein Weem Dach vorwiegend mir in Unter-
■tDiZQDK der ärztlichen Gesundbeittbeunten beBteben. Eine lebhafte Entwieke-
lang dieser lelbeltbfitigen Theiloabme der Laien liMt aich jedocb nur von der
fortschreitenden Bildnng erwarten, keineswege dnrch die Gesetigebung^ octroyiren.
Leiitere bat nnr die Aa^be, HiDdernisie m beaeitigen, welche denelben nr
Zeit noch entgegenstehen.
Wenn znletzt Ton anderer Seite beantragt wird, daaa bei der obersten Ver-
waltDDKSRtelle im Norddentuben Bande eine die OesundfaeitspSege nberwacbende
und leitende Central bebörde gescbaffen werde, lo Ecbliesaen wir hob diesem
Wnnecbe Tollkoniinen an, in der aufrichtigen Ueberzengnng TOn der groasen
Nützlichkeit dieser Einricbtung.
Wie empfehlen die Ton nns motivirten AntrSge nochmals dem hohen Heichs-
tage inr geneigten Berorwortong' bei dem Bnndeai&tbe, nnd scbliesaen mit dem
aufrichtigen Wnnsehe, dass dieeelben auf Förderung des allgemeineß Volkawoblee
Ton recbt segeusreicbem BidAbis aein mögen.
Februar 1870.
Dr. Bermann Gvnlher,
d. Z. VonllHBdv.
50byGoo>^le
Die Pfaysikats-Prüroiig nnd die Physikats-
Rcorsaiiisation.
Dr. I-l«!! am.
KSilgl. KnlmuBdarit In BvllD.
Die dritte Nummer der Geatral-Zeitang, sowie mehrere I7iim-
inera der klioiscbeD Wochenschrift, tmterzeichnet mit K., bringen
Artikel oad Notizen, betreffend eine nene Reform der Physikats-
PrQfong. Ich halte mich dnrch langjährige Erfahrimg in dieser Sache
für berechtigt, hierüber ein Wort mitznsprechen. Zuvörderst schicke
ich voraas, dass Prüfangen Oberhaupt nicht imbedingte Beweise
der Tächtigkelt, namentlich der practischen Tüchtigkeit eines
Arztes sind, indem dabei so viele Zn^lllgkeiten concnrriren , die
mit der Sache selbst oft Nichts gemein haben. Es ist bekannt,
dass ganz tüchtige, gnt vorbereitete Candidaten fallen, dass hSchst
mittelmässige Herren glänzend durchkommen. £s ist bekannt, dass
Candidaten, die in der Prüfung vorzüglich bestanden, sich dann
im Leben selbst gar nicht bewährt haben, und ebenso ist es oft
umgekehrt der Fall. Die Persönlichkeit der wechselnden Examina-
toren sowohl, als ein gewisses Geschick oder Missgeschick der
Examinanden spielen dabei eine sehr bedeutende Rolle. Jedermann
weiss dies und wir haben es Alle selbst erlebt oder erfahren, und
es folgt darans nur das Eine, dass die Prüfungen überhaupt nur
deshalb vorhanden sein müssen, damit der Candidat genöthigt ist,
sieb auf alles Mßgtiche und Unmögliche vorzubereiten. Dies gilt
schon bei den bekannten Staats-Prüfnngea, wo man die Eigen-
thfimlichkeiten der Examinatoren kennt, und sich, wie man es
nennt, darauf einpanken lässt. Wir wissen, dass bei den delegirlen
^öbyGoOi^lc
104 Die Pbysikftts- Prüfung und die PbysikalB- Reorganisation.
Prüfnogs-Commiasioneri der mehrjährige tögliehe Conaex des Caadi-
daten mit dem Professor die Prfifnhg fast zu einer gemüthlichen
Con\erBatioQ macht; wir wissen, wie wnnderbar oft der Znfall war
in Beilin, wo der Examinator die meisten Candidaten nnr nach
den Meldungen kennt, die ihm zugehen. Es cnrsiren darüber recht
drastische Anekdoten. t)nd dennoch kann es nicht anders sein;
Prflfangen mässeo sein. Fällt auch der eine oder uidere dtircb,
80 wiederholt er die Prüfung und gelangt doch endlich zum Ziel,
und die Approbation in der Tasche ist es seine Sache, sich das
Vertrauen seiner Mitbürger zu erwerben and zn erhalten. Wollte
derselbe nun sich dem Staatsdienst widmen, (und die Erfahrung
hat mich gelehrt, dass die meisten sich hierzu erst entschliessen,
wenn sie eine gewisse Aassiebt auf eine Anstellung haben, ja
wenn ihnen dieselbe schon interimistisch übertragen ist), so konnte
er sich nach einem bestimmten Zeitraum zur Physikats -Prüfung
melden, und zwar mit der Censur „vorzüglicli gut" sofort, mit
der Censar „sehr gut" binnen zwei Jahren, die übrigen in fünf
Jahren nach erlangter Approbation, cfr. §. 1. des Reglements vom
8. Febr. 1856. Diese Bestimmung wird nun zunächst angegrifTen,
indem die Fristenbestimmung, gestützt auf die Censur, unrichtig
sei, weil diese Censuren von Zufälligkeiten abhängen, und es über-
haupt richtiger sei, eine Physikats-Prüfung sofort mit der Staats-
Prüfung zn verbinden. Das Erstere kann, nach dem, was ich
selbst hier einleitend gesagt habe, als richtig im Allgemeinen zuge-
geben werden, das Letztere nicht, einmal wei! Niemand dazu ge-
zwungen werden kann, eine Prüfung abzulegen, zu der er einen
inneren Beraf gar nicht hat oder von deren Wirkung er vielleicht
niemals Gebrauch machen will, dann aber ganz besonders, weil
ich meine, dass zur Ableistung einer solchen Prüfung die üniver-
sitäts- Studien nicht aasreichen, sondern dass dazu eine ge-
wisse Lebenserfahrung gehört, die man nicht auf der
Schule, sondern erst im Leben selbst sich erwirbt. In
England und Frankreich kennt man gar keine Physikats- Prüfungen,
und doch haben sieh dort in der Hygieine wie in der gerichtlichen
Medicin bedeutende Autoritäten herausgebildet, wie wir sie bei uns
kaum in versehwindend kleiner Zahl haben. Wir sehen aber auch,
dass Oestreich, wo in der Staats-Prüfimg zugleich gerichtliche Me-
dicin geprüft wird, bereits Vorschläge gemacht sind, unsere Einrich-
tungen einzuführen. Man erwäge nnx den Upifang dessen, was eigent-
^öbyGoOi^lc
Die rtijsikals-Hi iifuiig ujid die PL jiiikals- Reorganisation. J05
lieh von einer Phyeikats-Prüfung gefordert wird, und man wird mir
gewiss ZQBtimmen; denn es handelt sich ja nicht nnr um gericht-
liche Medicin, die sich am Ende noch aaf UniverEitäten erlernen
Hesse, wo dieselbe gelesen und mit practiachen Uebungen ver-
banden wird (was übrigens nicht überall der Fall ist), sondern
auch um das grosse Gebiet der Öauitätapolizei, wo man sich mit
Dingen bekannt machen muss, von denen auf Universitäten kanm
die Rede ist und die man erst im Leben selbst kanm lernt. Es
ist zwar jetzt in die ScblussprÜfung die Hygieine eingeschoben, '
allein in 15 Minnten, die hierzn bestimmt sind, kann doth un-
möglich von einer Früfang die Rede sein, auf welche hin man
eine Physikats-Anstellnng beansprnchen könnte. Es ist unmöglich
zn verlangen, dass der Gandidat, der im Quadriennio kanm all den
theoretischen Kram bewältigen Icann, den er fast nur für das Exa-
men braucht, da das Meiste pro vita aHmäblicb verschwindet-, ich
sage, man kann nicht verlangen, dass er auch noch in dem ganzen
Gebiet der Staatsarzneikunde sich bewähre. Ich sage absichtlich :
sich bewahre. Denn ich will nicht längnen, dass er auch in
dieser Prüfung dnrchkommen würde, nai'hdem er im pathologischen,
anatomischen, physiologischen, ophthalmologischen' Carsns auch
durchkommt, die jetzt in die Cursusprüfung eingeschoben sind,
allein er wird dadurch weder ein Gerichtsarzt, noch ein Sanitäts-
beamter, er hat vollauf damit zu Ihuu, sich erst als practischer
Arzt auszubilden, sich Praxis und Existenz zu verschaffen, um
zu existiren; denn unsere Studirenden werden erst in der Praxis
praktische Aerzte. Erst wenn sie dies geworden sind, und Mancher
wird es allerdings im wahren Sinne des Wortes niemals. Mancher
eher oder später, je nachdem ihm gifirkliche Natnrgaben und die
Verhältnisse wohlwollen, erst dann treten die Erfahrungen des
Lebens an sie heran; sie hören und sehen Dinge, von denen in des
Kliniken der hochgepriesenen Meister keine Rede ist, sie werden
von mancher klinischen Täuschung gebeirt und bilden sich ihre
L-igeue Medicin, sie werden dann erat Aerzte, sie werden erfahrene
Männer. Dann erst tritt in der Regel die Frage an sie heran, ob
sie sich der öffentlichen Medicin widmen wollen, und dann ist es Zeit,
dass dies aus freier Entschliessung geschieht, dann be-
sitzen sie diejenige Reife, welche nothwendig ist, um ein Gerichts-
arzt, um ein Physikus zu werden, d. h. um als Sachverständiger und
als Beamter im öffentlichen Interesse zu wirken. — Dazu ist der
^öbyGoOi^lc
106 DiB PbfsikalX'PrärQiig und die Pbjsikats-Reorganisfttioii.
Gandidat der Hedicin Doch nicht reif, da^n kann man ihn anch nicht
zwingen. In Terlegenbeit ans Mangel an Aspiranten za Physikats-
steUen ist der Staat anch noch nicht gekommen, da die Zahl der
Bewerber stets eine sehr grosse ist, and es sehr giflcklicher Con-
junctnren bedarf, nm in einem solchen Hennen zu siegen. Das
Resultat des hier Gesagten besteht also darin, dass die Phyaikats-
PrÜfang nicht mit der Staats-Prüfung vereinigt werden kann, dass
es aber gleichgültig ist, ob man die Frist von der Censnr abhängig
machen will oder nicht, dass es jedoch, in Erwägang, dass diese
Censaren die Bedeutung nicht hüben, die man ihnen gewährt,
genügen werde, eine dreijährige Frist von der Zeit der Approba-
tion an zn fisiren. Ansnahmea sind hier schon gemacht worden.
Hau hat femer gesagt, dass es zweckmässiger sein würde,
die Physikats-Prüfongen vor den Commissiooen ablegen zn lassen,
vor denen die Staats -Prüfungen abgelegt werden. Der Grund,
der dafür angegebeo wird, ist rein finanzieller Natur; man findet
es nnbillig, dass der beschäftigte Arzt sich anf 8—10 Tage aas
seiner Praxis herausreisse nnd einer Sache oft grfissere Opfer
bringe, als er es vermag, oder als sie werth ist, während es sich
doch einfach ohne diese Schwierigkeiten mit der Staats -Prüfung
abmachen liesse. Wer dies sagt, spricht wie der Blinde von der
Farbe. Ich halte es überhaupt schon nicht für richtig, daes die
Staats- Prüfungen von delegirten Gommissionen abgebalten werden;
eine Analogie findet sich weder bei den Juristen , noch bei den
meisten Kandidaten der höchsten Instanz, die alle nur bei einer nnd
derselben Central-Behörde zu Berlin ihre Staats-PrSfungen ablegen
können, nnd im Interesse der einheitlichen Ansprüche an die Aerzte
sollte es auch mit ihren Staats-Prüfangen ebenso gehalten werden.
Es war dies anch ursprünglich die Aosicht der Regiemng, and
wenn ich nicht irre, wenigstens war dies zu meiner Zeit der Fall,
wurde die Eriaubniss, die Prüfungen vor einer delegirten Commis-
sion abzulegen, immer nur ausnahmsweise ertheilt, wenn man
seine Bedürftigkeit bescheinigte oder geradezu ein Testimonium
panpertatis beibrachte. Diese Ausnahme scheint aber zur Regel
geworden zu sein, denn es wird Niemand behaupten wollen, dass
nnr arme Studirende ihre Prüfungen vor den delegirten Commis-
sionen ablegen. Es ist dies Vielen bequemer, und es gehört zu
den grÜBsten Seltenheiten, dass bei einer delegirten Gommission
Jemand durchftllt. Die Ursachen liegen auf der Hand, wie ja
^öbyGoOi^lc
Die Pbysibats-Prafun); und die PfaysittaU-Reoi^uiisatioii. 107
hier in BerÜa die Zahl der nicht Bestehenden in der Regel sehr
gross ist. Es mass also doch nicht sein, wie es sein sollte, oder
CS Terbleiben trnr diejenigen bei der delegirten Commission, die
ans dem Qnadriennio ihrer Sache ziemlich sieher siDd. Bin ich
nnn im Gegentheil der Meinui^, dass die delegirten Prfifnngs-
Commissioneo in den Provinzen anfgehoben werden, wozn ich noch
sehr gewichtige andere Gründe anführen könnte, so kann ich es
doch dnrchaas niciit gntheiasen, dass nnn sogar die Physikats-
Prüfnngen vor diesen Commissionen abgelegt werden kannten. Ich
halte dies für ganz nnmöglich. Ohne Jemandem zu nahe treten
za wollen, wird man doch zageben, dass, wenn es schon schwierig
ist, in der Wissenschaftlichen Deputation diejenigen Männer immer
zn finden, die sich hier za Examinatoren eignen, so werden diese
Schwierigkeiten in den Pro vinzial- Städten oft gar nicht zo iU)er-
winden sein, and soweit ich mehrere derselben kemie, oft geradezu
□nmaglich sein, nm die gewünschten Resultate zu erreichen. Eine
Gentralisation ist hier ebenso nothwendig, wie bei den Candidaten
der übrigen Fakultäten; and so wie diese sich zn diesem Zweck
längere Zeit in Berlin aufhalten müssen, so müssen es anch die
Aerzte mdglich machen, 10 — 12 Tage vor der Prüfung sich hier
aufzuhalten. Dasselbe müsste ja auch der Fall sein, wenn die Fhy-
sikats-Prüfnngen bei einer Provinzial- Commission abgehalten wer-
den, ohne dass sie dabei die Vortheile, sich vorzobereiten, so fänden
wie hier. In den meisten Fällen kommen sie sogar sehr gern
nach Berlin, um sich einmal von der Misere der Praxis loszu-
reissen, und wo sie für die Vertretung Opfer bringen müssen,
sind es gewühnlich diejenigen Fälle, wo auf die Qualifieation so-
fort die Anstellung folgt, und da bringen sie dies Opfer gern. Es
fehlt anch nicht an Beispielen, dass Candidaten am Tage vor der
Prüfung hier angekommen sind, wenn sie sich za Hause hinrei-
chend vorbereitet glaabt^n. Ceberhaupt kommen die Meisten mehr
oder weniger vorbereitet hier an und wollen hier nar einige Tage
verweilen, nm ungestört durch die Praxis, vielleicht auch unter
Beihülfe eines hiesigen Collegen, Alles noch einmal, wie sie sich
auszudrücken pflegen, zn ordnen and zu ergänzen, um sich ein
wenig zQ orientiren und za informiren, worauf es hier und da anzu-
kommen pflegt, namentlich aber, um wieder Gelegenheit zu haben,
einige Leichenöffnungen zu machen. Alles dies ist so ganz in der
Ordnai^, dass ich nicht begreife, wie man darin einen Grund
^öbyGooi^lc-
103 L)>e PbyKikHts-Prufuug uud die Pbysikals- Reorganisation.
finden kana, die Physikats - Piflfangen den delegirten Prüfongs-
Gommissionen zn übertragen. Wenn ich nicht irre, wurden die-
selben sogar früher vor dem Medicinal-Collegio abgehalten, nnd
man iet ans den bekannten Grfioden davon abgegangen, obvi'ohl
es noch leichter war, in diesen GoUegien, in denen meist früliere
Physiker sitzen, competente Examinatoren zn finden, als in den
Elementen, aus denen die PrÜfnagg-Commissionen alljährlich zusam-
mengesetzt werden müssten. Änaserdem würden die Candidaten
dadurch noch anderweitig benachtheiligt werden. Denn während
sie jetzt sicher sind, in Berlin Gelegenheit zu finden, sich zur Prü-
fni^ vorbereiten zu können, würde ihnen dies in den Provinzial-
Städten nicht nur erschwert, ja vielleitht ganz nnmöglich werden.
Es gilt hier auch scblieeslicb ÄUeg das, was ich im Eingänge
überhaupt Aber den Unterschied der Prüfungen bei den delegirten
Commissionen nnd bei der Ober-Examinations-Commission in Berlin
gesagt habe. Aus allen diesen und noch vielen anderen Gründen
wird man es wohl dabei belassen müssen, diese Prüfnngen auch
ferner vor einer Central-Commisaion in Berlin abhalten zu lassen.
Ob diese aber nur ans Mitgliedern der Wissenschafilichen Depu-
tation bestehen muss, möchte ich aus Gründen, die hier nicht be-
rührt werden sollen, stark bezweifeln.
Eine andere Frage ist, ob in dem Modus der Prüfung Äende-
rnngen nöthig oder wünschenswerth seien. Zunächst meine ich,
dasB bisher unser jetziges Reglement voUliommen ausreicht, wenn
dasselbe richtig gehandhaht, d. h. wenn der Zweck der Prüfung
im Auge behalten wird, und welche Vorschläge man auch nach
Aenderungen machen möchte, so werden Andere immer noch dies
oder jenes besser wissen wollen, denn, wie es vulgär heisst, tadeln
ist leichter als besser machen, nnd das Erstere geschieht gewöhn-
lich von denen, die vom Schreibtisch und vielleicht von einigen
Kaninchen-Experimenten aus dus Leben beurtheilen. Vor diesen
Reformatoren möge uns ein gutes Geschick bewahren. Jedoch zur
Sache. Nach dem Edict vom 27. Septbr. 1725 genügten die Dis-
sertation, die Bearbeitung eines Casus medico-practicns, über
welche vom CoUegio medico examinirt wurde. Später wurden
4 Themata medico -legalia zur Bearbeitung binnen Jahresfrist ge-
geben, woran sich eine practische und mündliche Prüfong an-
schlosB, und erst nach dem Reglement vom 8. Febr. 1856 wurden
mehrere Bestimmungen abändernd getroffen.
^öbyGoOi^lc
Die Physikats-Prüfung und die Physikats-Reorganiaation.- ]09
Zunächst hat man aa der Beetimmnng des §. 2. Anetand ge-
nommen, „dasB die Regierung Bich darüber änssern solle, ob der
„Caiididat als wissensRhaftlich gebildeter Arzt einen guten Rnf,
„daa Vertrauen seiner Kranken nnd die Acbtnng seiner Collegen
„erworben, anch sonst sieb so geführt habe, dass ihm ein ßffent-
„liches Amt ohne Bedenken anvertraut werden kann." Diese
Vorsi(^ht könnte allerdings wegbleiben, denn die Eegiernng kann
in den meisten Fällen hierüber gar nichts Positives berichten. Da-
gegen Hesse sieh vielleicht nichts sagen, wenn ihr unehrenhafte
Handlnogen, Bestrafungen, schlechter Lebenswandel unzweifelhaft
bekannt werden, wenn ans der Zulassung zur Prüfung für den
Staat Lasten oder PHiehten erwachsen Allein da auch dies nicht
dei; Fall ist, so könnte dies, sowie überhaupt der schleppende
Geschäftsgang durch die Regierung ganz wegbleiben. Der Can-
didat kann ganz einfach sieh an den Minister wenden, nnd wenn
demselben Bedenken anfstossen, was wohl selten der Fall sein
dürfte, so bleibt ihm ja unbenommen, Rückfrage an den Candi-
daten selbst oder an die Regierung zu stellen.
Der Candidat erhält zwei Themata zur Bearbeitung mit Frist
von G Monaten, welche proberoässig ausfallen müssen, mit der an
Eidesstatt abgegebenen Versicherung etc. etc. rfr. §. 6. Dieser
Modns findet auch in allen Stasts-Prüfnngen statt und es lässt sich
daran nichts ändern, obschon man glaubt, dass solche Arbeiten ohne
Hülfe kaum gemacht werden Icönnen. Man erschrecke nicht, als
ob ich meinte, dass sie von Anderen gearbeitet werden, allein die
Sache kommt beinahe auf dasselbe hinaus. Es giebt, wie ich
glaube, kein Thema, das nicht in dieser oder jener Zeitschrift
schon bearbeitet wäre; die meisten Phystkats-Arbeiten werden
sogar anch abgedruckt, sei es auf Wunsch des Verfassers, sei es
auf Veranlassung der Behörde, und es ist anf diese Art manche
ausgezeichnete Arbeit geliefert worden. Wenn sich unn der Can-
didat aus einer Bnchhandlnng die sogenannte Litteratnr kommen
lässt, so ist er wirklieh in Verlegenheit, wie er sie benutzen soll,
denn die Arbeiten liegen fertig vor ihm. Er bat also nur das
llaterial zu sammeln, zu ordnen, das (ranze in eine schickliche
Form zu bringen und seine eigenen Ansichten hier und da vor-
zutragen. Aus der Art, wie dies geschieht, können die Censoren
recht wohl benrtheilen, ob der Candidat Geschick bat, etwas
Brauchbares zu liefern. Bei allen Staats-Priifungen, z. B. der
^öbyGoOi^lc
110 I)ie Physik als- Prüfung und die PhTsikata-Reorganisatian.
Jartstea, Philologen, ist eine fibnliehe EinricbtnaK getroffen, und
es ist Icein Grand vorhanden, diese gerade bei den Physikats-PrS-
fungen wegfallen za lassen. So sehr man aacb Sberzengt ist, dass
hierbei mancher Missbranch vorkommen kann, so ist doch hierin
nichts ZQ ftndern, nnd es wird scharf daraaf hiogesehen, so dass *
68 vorgekommen sein soll (?), dass Arbeiten gerade wegen ihrer
anffoUend ausgezeichneten Bearbeitung nicht probemfiasig befunden
worden sind. Gewiss eine empfindlichere Strafe, als wenn man einen
Verdacht ausgesprochen hatte, ohne ihn beweisen zu kSnnen.
Sind nun die Arbeiten probemässig befunden (ein Aus-
druck, der mir, beiläufig gesagt, nie recht plausibel erschienen ist),
so kann sich der Candidat zu der practischen und mündlichen
Prüfung melden, die in Berlin vor drei Hitgtiedem der Wissen-
schaftlichen Deputation abgehalten wird.
Zunfichst ist eine Elaasurarbeit vorgeschrieben, welche ent-
weder ein Gutachten über eine Verletzung oder über eine Geistes-
krankheit betrifil. Der Examinator ist während der Stunde, die
dazu bestimmt ist, anwesend und spricht sich in der Regel sofort
mit dem Candidaten über die Arbeit ans. Gegen die Idee selbst
lässt sich jetzt nichts einvl'enden, ich habe sie selbst zuerst in
meinem Handbuch der Sanitäts- Polizei Bd. I. S. 34 angeregt,
aber gegen die Praxis selbst wäre Manches zu erinuem. Zunächst
scheint ee mir nicht richtig, dass einmal Verletzungen, das andere
Mal Geisteskrankheiten Gegenstand der Elansurarbeit werden, was
die Folge hat, daas der Candidat sich speciell auf den Gegenstand
vorbereitet, der für ihn an der Reihe ist. Es wäre einfacher, den
Gegenstand der Klausurarbeit jedesmal durch das Loos zu be-
stimmen, und es konnten dann anch viele andere Materien hier
mit angezogen werden. Es scheint mir auch nicht richtig, dass
hierzu kaum eine Stande Zeit gewährt wird, denn der Eine arbeitet
schneller, der Andere langsamer, und die Herren haben nicht ein-
mal Zeit, die Arbeit gehörig zu redigiren, so dass dann meistens
etwas Halbes geleistet wird, was unangenehm ist, da es wahr-
Bcheinlich als Belag zu dem Prüfungs- Protokoll genommen wird.
Man lasse doch den Herren so viel Zeit als sie brauchen, und
wenn es dem Examinator zu lange dauert, so wird er irgend
einen Beamten der Charit^ zur Vertretung bereitwillig finden.
Aber nun gelangen wir zur practischen und mündlichen Prü-
fung, in welcher an einer Leiche eine legale Obdoction zu vet-
^öbyGooi^lc
Dte Physibats-Prafung und die Ph;siI[at9-Reorgiuii»»tioD. 1 H
richten and der Seetionsbericht vorschriftemäasig zu Protokoll zu
dictiren, und demnächst aus dem ganzen Gebiet der Staataarznei-
konde, einschliesslich der Veterinairpolizei, geprüft werden soll.
Was nun die legale Obdnetion betrifft, so fehlt es für die
Prüfung zunächst an einem legalen Objeet, denn es werden iu
der Regel gewöhnliche Leichen, meist Fhthisiker oder Hydropiker,
genommeu, und da lässt sich legal wenig sagen. Prof. Otto in
Breslau pflegte künstlirhe Verletzungen an der Leiche zu machen,
allein viena dies ancb die BeschreibuQg derselben nothwendig macht,
wenn man auch z. B. sagen wird, dass ein Stich in edle Organe
den Tod zur Folge gehabt hat, so fehlen doch die Reaetions-
Erscheinungen. Ich zweifle daher, ob sich diese Methode zur Nach-
achtuDg eigne. Mau pflegt hier viel Werth zu legen auf die Äussere
Besichtigung einer nicht recognoscirten Leiche und auf die Eröff-
nung der Baui'hhöhle, wie sie bei Vergiftungen vorgeschrieben ist.
Jedeufalls dürfte es sich empfehlen, solche Leichen zu wählen, wo
in Folge von Verletzungen, gewaltsamen Ursachen (Ertrnakene,
Erhängt«, Erschossene, Vergiftete) der Tod erfolgt ist, oder
selbst solche, welche in Folge von Operationen gestorben sind.
Dies gäbe doch Gelegenheit zu einer annähernd legalen Obduction,
wie sie das Regulativ verlangt. An der gewöhnlichen Leiche
haadelt es sich kaum um etwas mehr, als um aoatomische Fer-
tigkeit oder pathologische Anatomie. Natürlich giebt die Obduc-
tion vielfach Gelegenheit zu gerichtsärztüchen Fragen, wie sich
das eine oder andere in diesem oder jenem Falle gestalten würde,
namenthch ist es der Erstickungstod, die Apoplexie, welche viel-
fach beliebt werden. Neugeborene, an denen sieh doch recht,
interessante Fragen knüpfen könnten, kommen sehr selten in der
Prüfung vor. Aber es stellt sich allerdings die schwierige Frage
heraus, wie weit wird sich die Prüfung auf das Gebiet der patholo-
gischen Anatomie erstrecken dürfen? Wir wissen, dass in neuerer
Zeit manche der Herren Examinatoren in diesem Gebiete sehr weit-
gehende Forderungen gestellt haben, und man muss zugeben, dass
der Gericbtsarzt wissen muss, ob ein Befund Folge einer Ver-
letzUDg oder Vergiftang, oder lediglich das Product krankhafter
Prozesse sei. Für den Gerichtsarzt scheint jedoch immerhin die
Bestimmung des §. 20. des Regulativs vom 15. Novbr. 1858 maass-
gebend zu sein, worin es heisst: „Beim Erheben des Leicben-
«befundes müssen die Obduceuten überall den richterlichen Zweck
^öbyGoOi^lc
112 Die Pbysikats- Prüfung nod die Plifsikats-Reo:^^i»atiOD.
„der LeichenöffnuDg und deren Unterachiecl von einer patholo-
flgisch-anatomiBchen Section im Aoge behalten" a. s. w. Ob die
Examinatoren verpflichtet sind, ebenfalls diesen Standpunkt fest-
znbalten, liegt aasser meiner Competenz; jedenfalle liegt ea ganz
in ihrem Ermessen, was sie dabei tragen wollen, leb würde unter
diesen UmstSnden den Vorschlag machen, dase die Prflfuagsgegen-
stände aof Zettel geschrieben und von den Candidaten dnrch das
Loos in einer bestimmten Zahl gezogen würden. Hierdurch würde
ein gewisses Maaes annähernd gezogen und den Candidaten die Vor-
bereitung billig erleichtert werden. Es ist jetzt Mode, mit patho-
lofcischer Anatomie zu coquettireo, und man wird sich darin bei
der Physikata-Prüfung auf sein gutes Glück verlassen müssen, je
nachdem dieses oder jenes Mitglied der Wissenschaftlichen Depu-
tation prüft.
Weitere Vorschlüge vermag ich in dieser Hinsicht nicht zu
machen. Wenn man sagt, dass der Mangel guter pathologisch-anato-
mischer Kenntnisse den Medicinal-Collegien und der Wissenschaft-
lichen Deputation Gelegenheit giebt, bei Revision der Obductions-
Beriehte Bügen anszusprechen , so irrt man gewaltig, wenigstens
habe ich gefunden, dass die Monita nur mangelhafte oder unrichtige
Darstellungen oder unrichtige Benrtheüungen der Sache betreffen,
denn diese Behörden prüfen nur das, worauf es in concreto ankommt.
Für sie sind die Befnn.de an der Leiche und die Lehre der ge-
richtliehen Medicin nur dazu vorhanden, um dem Richter den Zu-
sammenhang mit der Verletzung klar zu macheu, nicht um zu
erörtern, ob ee ein interessanter pathologischer Befund ist. Bei
der Section im Examen kommt Alles darauf an, dass der Candidat
üebnng und Geschick zeigt, und das sehen die Examinatoren so-
fort, wie derselbe sich dabei zu nehmen weiss, wie er das Messer
SU führen weiss n. s. w. Nun schreibt das Regulativ sogar die
Technik vor, wie bei Obdaetionen zu verfahren sei, allein die
neuere Schnle weicht davon in Manchem ab, z. B. bei der Unter-
suchung des Herzens und des Gehirns. Dieses Verfahren lernen
die Candidaten oft erst hier kennen, und üben sich darin ein, je
nachdem sie an diesen oder jenen Examinator angewiesen sind,
oft auch allerdings aus Interesse des Fortschritts. Ich glaube je-
doch, dass man es ihnen nicht als Mangel an Wissen anrechnen
kann, wenn sie dabei lediglich nach dem Regulativ verfahren, bis
wir ein anderes neues Regulativ erhalten, was schon seit mehreren
^öbyGoOi^lc
Dl« PhTaikats-Pinfimg und die PhTSikats-ReorganiMtios. 113
Jahren in Änssicht geBtetlt ist. Wir ergreifen hier sehr gern die
Gelegenheit und sprechen den dringenden WooBch ans, dasB ein
solches recht bald erlassen werde. Wir wünschen dies aach des-
halb, weil seit dem Jahre 18Ö8 die Wissenschaft nnd C^eselzgebong
viel Nenes gebracht hat, wodurch Aendemngen and Zusätze noth*
wendig werden, die für den Gerichtsarzt ungemein wichtig sind,
und die er eigenmächtig zn ändern sich nicht getraut, wie z. B.
bedeutende Gerichtsärzte keinen Werth auf die Messungen der
Fontanelle, auf den Stand des Zwerchfells u. dgl legen.
An die Prüfung über gerichtliche Uedicin reiht sich das grosse
Gebiet der Staatsarzneiloinde incl. der Yeterinair-Medicin, wie
dies ansdrQcklich im Prüfnngs-Reglement voi^eachrieben ist. Ich -
meine , dass man die letztere mit ihren Details wohl jetzt weg-
lassen konnte. Nachdem den Ereis-Tfaierärzten die Teterinair-
arzneilicben Geschäfte übertragen worden sind, haben die Physiker
damit nichts za ihnn and im Nothfalle werden sie sich informiren.
Es ist überhaupt schwer zu sagen, was hier geprüft werden
soll oder nicht, denn das Gebiet der Saaitätspolizei ist so gross
ond erfordert nebst Geschäfts- und Gesetzeskenntniss so viele
Dinge, die ganz ausserhalb des gewöhnlichen ärztlichen Wissens
und Handelns liegen, dass, wenn wir auch zugeben wollten, dass
fär den practiscben Arzt die forensische Medicin mit in die Staats-
prüfung aufgenommen werden könnte, wir dies für die Sanitäts-
poUzei nicht zugeben können. Ich beschäftige mich seit einer lan-
gen Reihe von Jahren bekanntlich mit Repetitorieu; und nach dem
Grundsatz: docendo discimns, lasse ich mir von den Collegen gern
mittheilen, was der eine oder andere Geheimrath gefragt bat, und
da muss ich gesteheu, dass ich oft erstaunt bin, dass man anf
Dinge einen Werth gelegt hat, die einen solchen, um mich recht
gelinde auszudrücken, nicht haben. Es circulircn darüber oft recht
wunderliche Anekdoten, namentlich von dem verst. Geheimrath N.
Viel wird jetzt verlangt, das ist wahr und auch richtig, aber kein
Mensch weiss, in welchen Grenzen er sich vorbereiten muas. So
gehört zu eiaer solchen gründlichen Bildung, sagt Pappenheim
(Sanitäts-Polizei, Bd. II. S. 210), „technologisches, national -ökono-
misches, statistisches, thierfirztlichea, pharmaceutiaches und vor
Allem analytisch'Chemisches Wissen einerseits nnd Eenntniss des
Geistes und des Wortes in der einschlägigen Gesetzgebung anderer-*
seita." Da verlangt er nun demgemäss: „eine chemische Analyse,
VlinalJiluiMhl. r, Str. Uli. N. F. XVIL I. g
D.qitizeabyG00l^lc
114 DIb Ptiysitata-Prüfiiiifr und die Phjsikata- Reorganisation
eine mikroskopiecbe Untersacbung, eine Diagnose im Pferde-,
Rinder- und Hnndeetalle, eine Rinderseetion, eine Apotheken-
RevisioD, eine Fabriken-Hevisi(m.'' Das ist allerdings viel ver-
langt, man vergisst jedoch dabei, dass die jetzige Stellung der Phy-
siker ZB einer aolchen Prüfung gar nicht berechtigt, da, wie die
Sachen jetzt liegen, das Physikat nur Nebensache ist, und
sie mit vielen der von Pappen/ieim hier genannten Dinge nichts
zu thun haben. Das Pharmacentische der Sanitätspolizei t)esorgen
Apotheker, das Veterinairärztliche, wie schon oben ausgefahrt,
Tbierärzte, und so bleibt für den Physikas nur noch die bureau-
kratische GeBcbäftsfühmug, Berichte, Journal, Anfaicbt über das
Personal etc. übrig. Man fragt ihn also dies oder jenes im All-
gemeinen aus der Sanitätspolizei, z. ß. über das Formelle des
Hebammen- und Apothekerwesens, über Thierkrankheiteo, Beerdi-
gongswesen u. s. w., wie es gerade die Persönlichkeit der Herren
Examinatoren mit sich bringt. Allein das Physikat soll ferner
keine Nebensache sein, die Reorganisation der Sanitfitspolizei
mnss dabin führen, dass derPhysikus ein Beamte im wah-
ren Sinne des Wortes werde, dass das Physikat ein Gesund-
heits-Amt werde, das, möglichst getrennt von der cnrativen Praxis
sowohl als auch von der forensischen Medicin, sich lediglich mit
der öffentlichen Gesundheitspflege beschäftige. Dann wird man bei
der Prüfung auch solche und noch höüere Ansprüche machen können,
wie sie Pappenheim hier normirt, dann wird natürlich gar nicht
davon die Rede sein können, eine solche Prüfung mit der Staats-
prüfung zu verbinden. Man wird es den Aerzten selbst über-
lassen , ob sie sich für gerichtliche Medicin und Sanitätspolizei
oder für eine von beiden wollen prüfen lassen; der Staat wird
ihre Anstellung nur auf die Sanitätspolizei beschränken, und die-
jenigen Aerzte alljährlich den Gerichten namhaft machen, welche
die Prüfung als Gerichtsärzte bestanden haben nnd sich znr foren-
sischen Praxis erbieten. Der Gewinn wird ein sehr grosser sein.
Id erster Beziehung wird der Staat von seinen Gesundheitsbeamten
verlangen können, dass sie all ihr Wissen, ihre Zeit dem Wohl
des Staats, der Wissenschaft und ihren Mitbürgern widmen; ein
solcher Arzt wird ein Physikas im wahren Sinne des Wortes
werden, nicht beengt von den Fesseln, die ihm jetzt durch eine
'Fluth von Rescripten, durch jeden Mangel an Selbstständigkeit
nnd besonders durch ökonomische Rücksichten gelegt werden.
^öbyGoOi^lc
Die Physikftts-Prüfung und die Physikata- Reorganisation. 1)5
Aber auch die gerichtliehe Medicin wird dabei gewinnen; denn es
werden sich dann derselben nur diejenigen Aerzte widmen, die
sich dazu bernfen fohlen, während sich jetzt jeder Physikns, weil
er angestellt ist, für einen Gerichtsarzt hält, wenn er auch jähr-
lich kaum eine oder mehr als eine Obduction zu machen Gelegen-
heit hat. Die Sache wird abgemacht, wie es eben geht. Die
Behörden werden diejenigen Geriehtsärzte erwählen, die sich einen
Rnf als solchen erworben haben; die gerichtliche Medicin wird
Gemeingut aller Aerzte werden , die sich dazu berufen fühlen,
nnd nicht mehr denjenigen verschränkt werden, denen es nicht
gelingt, ein Phystkat zu erlangen, sehr oft ohne ihr Verschulden,
weil es ihnen an Connexionen fehlt oder andere glückliche Be-
werber ihnen vorgezogen werden. England und Frankreich bat
nur wenige Gerichtsärzte, aber diese haben sich sehr bald einen
europäischen Rnf erworben; Prenssen allein hat über 1000 Ge--
riehtsärztc, nnd von diesen kann man nur die geringste Zahl wirk-
liche Geriehtsärzte nennen. Die Medicinal-Collegien, welche ihre
Gutachten revidiren, werden diese Angaben gewiss bestätigen").
Das sind in Kürze meine Ansichten und Vorschläge ober die
Reform der Physikats - Prüfung nud die Reorganisation der Phy-
sikate, und ich wünsche, dass sie bei Einführung der Kreia-Ord-
nung ins Leben gerufen werden möchten, die dazu die beste Ge-
legenheit darbietet. Schon das Schnlanfsichtsgesetz giebt uns die
Mittel, die . Competenz der Sanitätspolizei in der Hygieine der
Schule geltend zu machen, und ich freue mich, constatiren zu
können, daas unser Herr Minister bereits in einem Falle einen
Physikns in die Schulaufaicht gewählt hat; aber dieser Fall darf
nicht vereinzelt dastehen, und bei jeder Schulcommission müsste
ein Arzt Sitz und Stimme haben. Die geeigneten Kräfte für das
grosse Werk sind vorhanden; die Pördernng der Volks-
gesundheit sei ihr Wahlsprach.
*) HofTeotlich werden dann auch die EreiswundSrzte, o
dieae Beieicliniing, verscImiQden, die schon jetzt in einer fast unhaltbaren Stel-
lung nur noch vegetiren. Ueine Bitte an Hrn. r, Mühhr, diese Bezeichnung
allgemein abzuändern, ist abgeschlagen worden: vielleicht ist Se. Eicellenz der
Herr Hinister Dr. FiM so freundlich, sie noch einmal in Erwägung zu ziehen.
^öbyGooi^lc
Die Cholera-Erkranknngen za Berliu im Jalire
1871.
Dr. E. H. nniler, Geb. Med.-Bfttb.
Das Vorrüeken der Cholera von Rnssland an und Aber die
Preassische Grenze mnsste im 'Sommer 1871 die Besoi^niss er-
wecken, dasB aacti Berlin davon heimgesucht werden würde, wean
auch die damalige ansserordentliche Verbreitung einer Pocken-
Epidemie hoffen liess, es werde dieser gegenüber die Cholera za
ihrer vollen epidemischen Entwickelnng nicht gelangen. Denn es
lehrt die bisherige ErfahruDg, dass Pocken und Cholera nicht
gleichzeitig in grösserer Verbreitung vorhanden gewesen sind,
sondere einander ausgeschlossen haben. So hat sich denn anch
im Jahre 1871 die Cholera in Berlin gezeigt, ist jedoch anf eine
geringe Zahl von Fällen beschränkt geblieben, und hat auch anf
ihrem Wege hierher die Östlichen Provinzen des Prenssischen
Staates bei Weitem nicht in dem ümtange betroffen, wie dies bei
früheren Ansbrfichen der Cholera der Fall war; nnd wir dürfen
ans kaum schmeicheln, dass die hier nnd an anderen Orten in
Thätigkeit gesetzten sanitätspolizeiHchen Vorkehmngen, wie Des-
inrection der menschlichen Abgänge o. s. w., den anrückenden Feind
besiegt haben. Vielmehr glauben wir annehmen za müssen, dass
es im Jahre 1871 an denjenigen Bedingungen gefehlt habe, durch
welche die epidemische Verbreitung der Cholera begünstigt oder
möglich gemacht wird.
Welcher Art diese Bedingungen sind, ist noch nnbekannt,
nnd auch die Erkrankungen des Jahres 1 871 haben zur Erkenntniss
liq,t7,:-rb;G00<^lc
Die Cholera-ErkrankuDgen m fierlm im Jabre 1871. 117
derselben unBeree Wissens nicht beigetragen. Nichtsdestoweniger
müBsen auch diese Erkrauknngen von der medicinischen Statistik
registrirt werden ; anch sie finden vielleicht später io der Cholera-
Aetiologie ibre Verwerthung.
Die Sterblichkeit während der Sommermonate war in Berlin
ansserordentlich gross. Im Juni Btarben 2711, im Jnli 3480 nnd
im Angnst 3573 Mensehen, während diese Monate im Jahre 1870
nur 2420, 2780 nnd 2943 Todesßille hatten. Die grCssteo Sterb-
lichkeitsziffern kamen auf die DarchfäUe nnd Brechdurchßllle der
Kinder and anf die Pocken. Die Ersteren, in jedem Sommer en-
demisch, brachten indess weniger Todesf^le, als in dem vorher-
gehenden Jahre. Eb starben daran:
Jimi Juli August
1870: 247 1045 1129 Kinder,
1871: 572 839 1118
Dagegen starhen im Jahre 187 1 an den Pocken während der Monate
Juni Juli August
655 541 509 Menschen.
Mit Ansnahme der erwähnten BrechdnrchfäUe und Durchfidle
der Kinder, welche nach den bisherigen Erfahrungen als Vorläufer
der epidemischen Cholera nicht anzDsehcn sind, nnd mit Ansnahme
gutartiger Dnrchfiille Erwachsener, fehlte es an choleraverdächtigen
Erkrankungen, wie sie einer Cholera-Epidemie in der Regel schon
vorherzugehen pflegen. Auch die Provinzen in der Nähe Berlins
waren im Monat Ai^st noch frei von der Cholera. Nur die
Provinz Preussen und insbesondere Königsberg und Neufahrwasser
waren davon heimgesucht. Da ereignete sich am 1 4. August in
BerEn der erste und zwar tödtlieh verlaufende Cholera-
fall. In ätiologischer Beziehung war nichts zu ermitteln, als dass
der Kranke mehrere Wochen hindurch an wiederholten AnfSUen
von Brechdurchfall gelitten hatte, doch mag nicht tmerwähnt
bleiben, dass er mit Verwandten in Königsberg brieflich zu ver-
kehren pflegte und auch kärzlieli von dort eine Geldsendnog em-
pfangen hatte.
Der zweite Fall ereignete sich folgenden Tags ebenfalls mit
tödtlichem Ausgange. Auch hier war Über den Ursprung der
Krankheit nichts zn ermitteln. -
Der dritte Fall betraf einen Kaufmann, welcher am 17. August
bereits cholerakraok auf der Eisenbahn von Lyck in Ostprenssen
^öbyGoOi^lc
II«
D^ Ctokra-ErtnoikiiweB zu Berila va iihit 1^*1
hier ankam und an demeelbeD Tage io emem EraDkenbuse ver-
•tarb.
UiCTaof folgten aodere vereinzelte Fälle, and zwar bü Ende
Augiut 8 Erkrankongen und ä Todes^e, im September 54 Er-
krankungen and 44 Todesfälle, dann bis znm 15. October 5 £r-
krankoogen and 5 TodesfäUe and endlich noch am 2. November
der letzt«, ebenEatle tödtlich endende FalL so dass die Gesammt-
zahl der Erkrankangea aaf 68, die der Todesl^e auf 55 sich
belief.
Dem Aller und Gebcblecbt nach waren:
b» 10 3.
D den
5
Erkruklen:
«dbl-
müil. »ibl.
6 —
von 10—20 -
1
2
—
1
- 20-30 -
6
10
3
7
- 30—40 -
7
9
7
8
- 40-50 -
6
3
6
3
- 60—60 -
5
2
3
2
- 60-70 -
2
3
2
3
- 70-71 -
1
—
1
—
unbekannten Alters
4
2
4
1
Summa
37
31
30
2d
Dem Stande bücIi befinden sicli unter den Erkrankten
1 Balletmeister, 1 Buchhalter, 2 Kaafleate, 3 Handwerker,
1 Kommissionär, 10 SchifTer und deren Angehörige, 11 Arbeiter
and deron Angehörige, 1 Kraukenwärterin, uud ohne nähere An-
gabe des Standes 15 Frauen, 7 Wittweu, 10 unverheirathete
Frauenzimmer und 4 Kinder.
Anf die einzelnen Polizei-Reviere vertheilten sich die ■
Erkrankungen uod Todes^Ue der Zahl nach wie folgt:
1
Erkr.
ÜBSlorb.
Erk
l.P.-R.
1
—
17.
P.-R.
1
7.
1
—
20.
3
8.
1
—
21.
2
10.
1
—
24.
1
11.
4
3
26.
I
13.
2
1
27.
1
14.
2
2
28.
1
16.
I
1
31.
10
1
10
50byGoo>^le
Die rbolera-Erkrankuagen -w Berliu im Jahre 18TI.
Krkr. Qejtorb.
Erkr.
Gestorb.
32. P.
■K. 2 2
41. P.-S.
4
3
38.
2 2
43. -
2
2
39.
1 1
45. -
1
I
40.
1 1
46. -
Snmma
3
3
49
40
dazu Eahnschiffer auf Eähncn
13
9
Fremde
3
3
Obdachlose
Snmma
3
3
68
55
Hiernacb fand nur in dem 31. Polizei-Revier (vor dem Halle-
schep Thore belegen), welches auch im Jahre 1866 die
meisten Cholera-Erkranknngen hatte, eine grössere Zahl
von Fällen statt. — Die Zahl der hiesigen Erliranknogeo ver-
ringert sich übrigens anseholich, wenn man die Kahnschiffer und
die Fremden abrechnet. Die Ersteren erltranltten wenige Tage
nach ihrer Ankunft und die Letzleren kamen bereits krank aas
ebolera-inficirten Orten hier an. Eine weitere Verbreitnng der
Krankheit durch die Schiffer und anderen Fremden war nicht
nachweisbar.
Die Zahl der Uänser, in welchen die oben gedachten 49
Erkranknugsfälle sich ereigneten, belänft sich auf 37, und zwar
sind darunter 19, in welchen auch während der Epidemie des
Jahres 1866 Erkrankungen stattgefunden hatten. In der nach-
stehenden Uebersicbt sind die eiazeloen Häuser, in denen Gholera-
tälle vorkamen, verzeichnet und zugleich angegeben, ob und wie
viele Cholerafälle ebeudaselbst im Jahre 1866 stattgehabt haben.
Cbole
ra 1871.
Chole;
ra 186
Erkr.
Geatorb.
Erkr.
Gestoi
Adalbert-Str. 20 a
1
_
_
Andreas-Str. 2ö
_
10
9
Belle-Alliance-Str. 22
1
1
1
Bernauer-Str. 83
3
1
1
Brunnen-Str. 18
_
3
3
160
I
—
_
Borsig-Str. 8
_
V
6
Derflinger-Str. 4
1
_-
—
EUsabetb-Str. 6
1
_
_
12a
1
2
1
50byGoo>^le
50byGoo>^le
Die eboIera-ErkrankunfeD zu Berlin im J&hre 1871. 121
Str. 25, Bnmaeii-Str. 18, Elisabeth-Str. 12a, Holzgarteo-Str. 8
and Linden-Str. 27.
Der Verlauf der Krankheit hat nichts von den früheren
Erfahrungen Abweichendes geboten, nnd in therapentiscber
Beziehung Bind, wie das SterbUchlceits-VerhiUtoiss der Erkrankten
ergiebt, Fortachritte nicht gemacht worden.
Znr Aufnahme Cholerakranker wurden 2 Heilanstalten
eröffnet, die eine in den Baracken anf dem Tempelhofer Felde,
die andere in dem ehemaligen Folizei-GeföagnisB, Eisenbafan-Str. 22.
In jener wurden 13 Kranke (10 männlichen und 3 weiblichen Ge-
schlechts), in dieser 4 männliche Kranke aufgenommen. Von die-
sen 17 Kranken starben 12 und genasen 5.
Die sanitätspolizeilichen Maassregeln, von denen ee
d^ingestellt bleiben mnss, inwieweit durch sie die Verbreitung der
Cholera gehemmt worden ist, bestanden wesentlich in strenger
Controle der durch Polizei-Verordnung vom 18. Juni 1867 vorge-
schriebenen Pftumung und Desinfection der Abtritts- und Senk-
gruben, in verstärkter Strassenreinigung und Spülung der lÜnn-
steine, Beseitigung von ünreinlichkeiten au alien öffentlichen Orten,
Desinfection der Abtritte der Bahnhofe, Desinfection aller ein-
gehenden Flussfahrzeuge und Desinfection der inflcirten Woh-
nungen.
Kit Bezug anf letztere wurde die hierunter folgende Anweisung
AnweiBimg
zur B«sitifeetion bei Cholera-Grbranknngeii.
I. ^fthrend der Kranke in der WolinuDg sich befindet:
1. Alle AnBleenrngen des Kranken, mögen sie in Steckbecken, Nachttöpfen,
Nacbtstühlen «der Spuckcäpfen sieb befinden, sind, bevor sie ausgeschüttet
werden, mit einer Auflösung von Earbolsäure (1 Tbeil rohe Karbolsäure
in 50 Tlieilen Wasser gelöst) reichlich zu nbergiessen.
Statt der Karbolsäure -Löanng kann auch überniai^ansaureE Kali
oder eine Lösung von Chlorkalk (I Theil in 100 Theilen Waaser)
venreudet werden.
l. Die dem Krankenzimmer benachbarten Käume sind mehrere Haie täglich
mit Cblordimpfen zn räuchern, ihre FussbÖden mit Karboleänre - Lösung
^öbyGoOi^lc
122 ADWeisuoK ^ur iJeüiufectioii bei Cbolsra-Erkruakaugeu.
zu besprengän und ijauacb Thüren und Fenster zu öffnen. Werden die
B&ume bewohnt, so müssen die Bewohner sie während der Bäueherung
verlaBseu.
Die Gblordämpre werden bereitet, indem mau C))lorkel]i in Scbttalen
mit Salzsäure zusammenschüttet.
3. BettwlLsche, QaadlSchBr, Taschenlücber und Wische jeder Art, welche mit
Ausleerungen des Krauken verunreinigt siad, müssen mit Earbolsäure-
Luiung besprengt und dann eine Zeitlang in kochendem Wasser beUssen
werden. Wcrthloss Stücke sind sogleich zu verbrennen.
4. Die durch Polizei- Verordnung vom 18. Juni 1SS7 vorgeschriebene dauernde
Dosinfection der Dunggruben, Abtritte, Closets, Bimisteine u. s- w. ist in
Uänsem, in welchen Cbolera-Erkrankungea vorkommen, besonders sorgßkltig
auszuführen.
11- Nach Entfernung des Kranken aus der Wohnung Cd b, nach seiner
Genesung, seiner Uebersiedelung in eins Heilanstalt oder seinem Tode):
1. Das vollständig geschlossene, von seinen Bewohnern zu verlassende Krankeu-
zimmer, in welchem mit Ausnahme von metallischen Gegenständen alies
dort Befindliche zu belassen ist, ist mindestens mehrere Stunden lang mit
starken Chlordämpfen zu räuchern.
2. Nach der Käucherung sind die Fussbüden stark mit Karbol säure- Auflösung
zu besprengen, zu scheuern und Thüren und Fenster S4 Stunden lang zu
öffnen.
3. Nach der Raucherung sind Betten, Decken, Wäsche und Eleidungsstncke
zu reinigen, und zwar müssen alle naschbaren Gegenstände vor der Wüsche
stark mit Karbol säure- Auflösung besprengt und längere Zeit in kochendes
Wasser gelegt, die übrigen Gegenstände aber trockener Hitze (durch Kes-
seln oder in Backöfen oder in Betlfedcrn-Reinignugsanstallen) ausgesetzt
werden. Alle wertblnsen Gegenstände sind sofort zu verbrennen.
4. Da wo Vordacht vorhanden ist, dass Abgänge der Kranken in die Dung-
grnben, Abtritte, Closets und Rinnsteine undesinlicirt gelangt sind, ist
ausser der Desinfection auch die vollständige Räumung und Reinigung der
Gruben und Riunsteine vorzunehmen.
Ul. Desinfection der Leichen:
Die Leichen sind mit Karbolsäure -Autlosung oder Chlorkalk-Lösung zu
besprengen. Ebenso die Umhüllungen der Leiche.
^öbyGooi^lc
Ucbcr Desiufection der Eisenbahu-Vichtrausport-
wagen.
DepaTtements-Tbiemrzt Ur. Pauli ia Berlin.
Die grosse Erleichterung des Verkehrs durch die Anlage von
EiBenbahoen bis in die entferntesten Gegenden nnseres Contineots,
die überall vorgesehenen leichten Verbindungen der Bahnen unter-
einander hat auch den Handel und Verkehr mit unseren Haus-
thieren aiif eine nie geahnte Höhe gebracht. Besonders hierdurch
und durch den bis zur Massenbewegung gesteigerten Viehhandel
aas den entferntesten osteuropäischen Ländern nach unseren hei-
matblichen Gegenden und dem westlichen Europa ist der Ver-
breitung von Viehseuchen der grCsste Spielraum eröifnet, und es
sind vorzugsweise die Rinderpest, L'uugeuseuehe, Maul- und Etauen-
seuche, welche in letzter Zeit unserem National-Wohlstande tiefe
Wunden geschlagen haben. Vielfache Vorschläge zur Abhülfe die-
ses wahrhaften Nothstandes sind gemacht worden, und man hat
nach allen möglichen Richtungen dem Uebel zu steuern gesucht.
Unter den vielen Hülfsmitteln zur Abwehr von Viehseuchen ragt
vor allen anderen die jetzt allgemein als nothwendig erkannte
Desiufection der Eisenbahn- Vtehtransport wagen nach jedesmaliger
Entladung des Viehs hervor' und ist gewiss eins der besten und
zuverlässigsten Abwehrmittel, wenn es auch allein der so gestei-
gerten Gefahr nicht abzuhelfen vermag. Schon vor mehreren
Jahren hat die österreichische Regierung dieses Uülfsmittel ins
^öbyGoOi^lc
124 Ueber DesinfectioD der Eisenbabn-Viebtrusportvagen.
Äuge gefasst, und die DeeiDfection sSrnmilicber mit der Kordbaha
in Wien anlangenden Vieliwagen obligatorisch eingeführt, za wel-
chem Zweck in Florisdorf bei Wien eine Desinfectiona-Anatalt in
grossem Maassstabe eingerichtet wurde, an der gegenwärtig jede
Woche, und zwar innerhalb zweier Tage, tber 400 Viehtransport-
wagen desinficirt werden.
Diesem Beispiele folgten leider nur die . Regiernngen der
Schweiz nnd von Württemberg. Die von mir in meiner damaligen
Stellnng als Polizei • Thierarzt von Berlin angeregte Desinfection
wurde zwar mit grosser Anerkennung von dem Herrn Handels--
Minister den verschiedenen Babn-Directionen empfohlen, auch auf
einzelnen Bahnhöfen, wenn auch in ganz unzureichender Weise,
eingeführt, gerleth aber bald nach meinem Abgänge von Berlin
wieder in Vergessenheit. Erst die grosse Rinderpest-Invasion im
vergangenen Jahre veranlasste das Bundeskanzler-Amt unter dem
24. August V. Js. zu befehlen, dass sämmtliche Eisenbahn -Vieh-
transportwagen nach jedesmaligem Gehrauch vorschriftsmässig des-
inficirt werden sollten. — Obgleich unn im September dieser Befehl
erneuert wurde, so ist auf keinem Bahnhofe Berlins, wie ich mich
davon persönlich flberzengt habe, in aasreichender Weise desinfi-
cirt worden; man suchte sich lediglich nur der Form nach uait
dieser höchst notbwendigen Anordnung abzufinden. Ich habe in
verschiedenen Berichten auf diesen grossen Uebelstand aufmerksam
gemacht, und es haben sich sowohl das hohe Medicinal-Ministeriom,
als auch das Reichskanzler -Amt f&r diese Angelegenheit auf das
Lebhafteste interessirt. — Endlich ist am 26. April v. Ja. dnrch
einstimmigen Reichstags-BescfalusB der Reichs-Begierang dringend
empfohlen worden, die Desinfection sämmtlicber Eisenbahn-Yieh-
transportwagen nach jeder Entladung für das ganze Deutsche
Reich obligatorisch einzuführen.
Nach diesen wichtigen Vorgängen ist es nunmehr gelangen,
unfern von der Ansladeatelle des neuen Berliner Viehhofes eine
Anlage zu gründen, die zum grossen Theil nach meinen Angaben
eingerichtet ist, und allen Anforderungen zur Desinfection sämmt-
licber in Berlin anlangenden Viehtransportwagen genügen dürfte.
Von der eigentlichen grossen Ausladestelle des Viehs hinreichend
entfernt, jedoch dnrch Schienenstränge mit derselben in Verbin-
dung, ist ein grosser sogen. Wasserthurni von zwei Etagen er-
^öbyGoOi^lc
Deber Desinfettion der EiseDb&bii-Viehtrnnsport wagen. 125
baut. In der oberen Etage beGndea eich 3 grosse Wasserreservoirs
circa 900 — 1000 Cabikfass Wasser enttiaitend, in der onteren
Etage stehen 3 grosse Dampfkessel znr ächnellen Erhitzang des
Wassers im oberen Kaum. Die Keservoirs werden ans der Wasser-
leitung dnrch ein 4 Zoll starkes Hetallrohr mit dem nSthigen
Waaser versehen, während ein gleich starkes Rohr das Wasser in
ein grosses 6 Zoll weites Rohr führt, das zwischen zwei Schienen-
strängen 4 Fuss tief in die Erde gelegt and mit Xhon nmhflllt
ist. Aas diesem Hauptwaaserrohr erheben sich in senkrechter
Stellung 21 kleinere, an ihrer Spitze gebogene Wasserrohre, and
zwar in solcher Entfernnpg voneinander, dass je 2 Wagen beqnem
an einem solchen Rohr desinficirt werden können. Dnrch den sehr
bedeutenden Dmck strömt nnn das Wasser ans den Reservoirs in
das in der Erde liegende Hauptrobr, hebt sich von dort in die
aufrecht stehenden Rohre, nnd strömt aas diesen mit sehr starkem
Strahl heraus. Vermittels Drillichschläachen, welche au die letz-
teren Rohre angeschraubt werden, können nnn sämmtliche Wagen
bequem gewaschen und ausgespritzt werden. Das zur eigentlichen
Desinfection bestimmte Wasser wird soweit siedend gemacht, dass
es selbst aus den entferntesten Rohren mit einem Siedegrad von
75— SO'C. herausÖiesst. — Die anlangenden Eisenbahn- Viehtrans-
portwagen werden nach jedesmaliger Entladung sofort anf die un-
mittelbar an der Desinfection» -Anstalt angelegten zwei Schienen-
stränge geführt, and dort von geübten Arbeitern der Viehhofs-
Verwaltung, nachdem alles Streumaterial, Dnug, Schmutz etc. ent-
fernt- ist, vollkommen rein gewaschen. Diese Waschnug ist die
Hauptsache aud muss schnell bewirkt werden, damit der Schmutz
im Sommer nicht antrocknen nnd im Winter nicht anfrieren kann,
was die Desinfection sehr erbeblich erschwert, ja in der gegebenen
kurzen Frist oft unmöglich macht. Selbige mnss jeder eigentlidien
Desinfection vorangehen, welche letztere darin besteht, dass die
vollkommen rein gewaschenen Wagen so lange mit siedendem
Wasser (äO°C.) in starkem Strahl aasgespritzt werden, bis jeder
animalische Gemch aus denselben entfernt ist. Nach dieser Aus-
spritzung werden alle bisher geschlossenen Oefinnngen der Wagen
wieder aufgemacht, so dass dnrch freien Zutritt der Luft das
Innere der Wagen leicht trocknen kann. — Sobald das Holzwerk
im grossen Ganzen trocken ist, werden die Wagen nochmals
^öbyGoOi^lc
]26 Ueber Deainfectfon der Eisenbahw-V (eh trsn Sportwagen.
untersacht und diejenigen Stellen des Holzes, welche noch nass er-
scheinen und sich durch eine dunklere Färbung leicht erkennen
taasen, mit unverdünnter Carbolsfiure bestrichen. Das Holz ist
an solchen Stellen nicht mehr fest, Tielmehr angestockt oder faul,
so dasa eine blosse Waschang mit siedendem Wasser hier nicht
ansreicbt und, nm auch diese faulen Stellen genügend zn desinfi-
ciren, noch unverdünnte Carbolsänre zn Hülfe genommen werden
mnss. Zur Waschnng nnd Desinfection eines Wagens werden im
Dorchschnitt 15 Cnbikfnss Wasser gebraucht. Nachdem die Wagen
destnficirt sind, wird der ans denselben entfernte Dung etc. in ge-
schlossene Wagen geladen nnd fortgeschafft, der Fussboden aber,
anf welchem die Schienenstränge liegen and der theils mit in
Cement gelegten Pflastersteinen, theils mit in Cement liegenden
Klinkern gepflastert ist, sofort ebenfalls gereinigt.
Wenn man erwägt, dass schon bei einem Hitzegrad von 70" C.
das Eiweiss gerinnt, die desinficirende Wirkung aber in allen Fällen
auf den wesentlichen Verändemngen (Gerinnung der Eiweisskörper),
weiche die Vehikel der Contagien erfahren, beruht, so kann man
mit Sicherheit annehmen, dasa bei einem Siedegrad von 70- 80° C.
die flüchtigen Contagien, auf die es hier vorzugsweise ankommt,
gänzlich zerstört werden, zumal alle kranken Stellen im Holz
nachträglich noch mit roher Carbolsänre getränkt werden. Die
Anstalt hat so viel Schienenstränge, dasa bequem WO Wagen
gleichzeitig aufgestellt werden können, ao dass Stockungen ver-
mieden werden, und ist durchweg mit Gasflammen zu erleuchten.
Die Desinfection selbst besorgt der dort stationirte Kreis-Thierarzt
unter Oberleitung des Departements-Thierarztes, Es werden schon
gegenwärtig seit mehreren Monaten die Wagen einzelner Bahnen
dort deainficirt, doch soll künftig eine Centralisation der Desin-
fection sämmtlicher in Berlin anlangender Viehwagen obligatorisch
eingeführt werden, wofür hauptsächlich folgende Gründe sprechen:
I) Die Desinfection dieser Transportwagen ist, wie schon ans
dem Vorangeführten hervorgeht, keine leichte Sache, möge
man mit Chemikalien, anderen künstlichen Desinfeetions-
mitteln, mit siedendem Wasser oder überhitztem Dampf
desinficiren, die vorangehende Reinigung oder Waschnng der
Wagen ist nnd bleibt die. Hauptsache. Um diese schnell
und sicher ausführen zu können, dazu gehören geübte Ar-
^öbyGoOi^lc
Heber Desinfection dar Eisenbahn- Vlehtransporticagen. 127
beiter , kostspielige Anlagen , grosse ßänmlichkeiten etc.,
wozu sowohl ein grosses Anlage-Kapital erforderlich ist, als
aoch bedentende Unterhaltnugs - nnd Betriebskosten , die
dnrch die Desinfection verhältnissmässig weniger Wagen
nicht gedeckt werden kennten. Es kann daher nar eine
solche Anstalt anf die Oaner bestehen, die in grossem
Maassstabe eingerichtet ist und an der viele Wagen wöchent-
lich desinficirt werden. Für Berlin reicht diese Anstalt voll-
kommen aus, nnd kann ancfa nur dann bestehen, wenn min-
destens 400 Wagen wöchentlich desinficirt werden. Die An-
lage kostet über 45000 Tbaler und verlangt ein Arbeiter-
Personal von mindestens 30 Mann. In Florisdorf sind 30
geübte Leute ein für allemal angestellt.
2) Die Desinfection muss unter sachverständiger Leitung er-
folgen und zwar derart, dass jeder einzelne Wagen im Bei-
sein eines Veterinär-Beamten desinficirt und mit einer amt-
lichen Bescheinigung versehen wird, dass derselbe an dem
ete. Tage desinßcirt sei.
3) Die Anlage einer solchen Anstalt moss an einem möglichst
abgelegenen, vom grossen Verkehr entfernten Orte erfolgen.
Wollte man anf jedem Bahnhofe eine Desinfections- Anstalt
errichten, so würden gerade dadurch die aller belebtesten
und freqnentesten Punkte zn dauernden Infectionsstätten
gemacht, an denen fortwährend Gontagium abgelagert nnd
von dort ans nach entfernten Gegenden verschleppt werden
könnte.
4) Die Erfahrung hat hinreichend gelehrt, dass trotz aller
hohen Befehle und trotz polizeilicher Controle, auf keinem
Bahnhofe Berlins in auch nnr annähernd aasreicheoder Weise
eine Desinfection stattgefunden hat, weil alle Vorbedingungen
dazu fehlten. Bei dem steten Verkehr aller Bahnhöfe unter
einander, bei dem fortwährenden Wechsel der Wagen würde
aber, wenn nur eine Bahn mangelhaft desinficirte, die Des-
infection überhaupt ohne Nutzen sein.
Durch die vorangezogenen Ausführungen und die schliesslich
angegebenen Gründe glaube ich gezeigt zu haben, dass die Des-
infection sämmtlicher Eisenbahn • Viehtransportwagen dringend ge-
boten und in Berlin ausführbar ist, und dass die Centralisation
^öbyGoOi^lc
138 Uebtr D«alDtecliDii dar EiNnbahu-VlehtrADsportingeii.
einer solchea D«8iafection an allen den Orten nothwendig erscheint,
wo verschiedene Bahnen Viehtransporte einrühren. Es ist nna
Sache der höchsten Beh&rden, für die Äasfühmng dieser notbwen-
digen ülaassregeln schleontgat sotten zn wollen*).
*) Die Vertreter i&mmtlicber Staaten l>ei der intenutienalen Conferem,
welche zur Berathung gemeiDsamer Uaeasregela gegen die Verbreitung der Binder-
pest zu Wien in den Uonaten März und April d J. stattfand, haben sich zu
folgendem Grundsatz bekannt:
„Die Reinigung und Desiufection eines jeden Waggons, in welchem
Wiederk&uer, Pferde oder Schweine transportiri; worden sind, ist zu
allen Zeiten ohne Rücksicht auf den Gesundheitszustand und das
Herrschen von Seuchen den Eiseabafan- Verwaltungen zur Pflicht zu
machen. Vor Beendigung der Desiufection darf ein solcher Trausport-
Waggon nicht benntzt werden."
In England besteht diese Vorschrift bereits und hat sich dort nach Bezeugung
des Vertreters der Englischen Regierung bew&hrt,
Anm. d. Red.
^öbyGooi^lc
Erysipelas nach der Vaccination.
nenn« Ealenfacpg.
Am 27. März d. Js. erschienen im Hause des Dr. N. zn D. von
dem Barksehiff „Preusse" der Matrose K. nud der Schiffsjunge B.
mit gastrischen firscheinnogen, welche bei der in D. herrschenden
Poekenepidemie deo Ansbraeh von Pocken befürchten Hessen. Der
Eapitain des Schiffes ging im Einverständniss mit dem Rheder G.
auf den Vorschlag des Arztes ein, die ganze Mannschaft revacci-
niren za lassen. Die Revacciaation nurde bei 13 Mann am
1 . April vorgenommen. Die Lymphe, welche hierzn benutzt
wurde, stammte von einem 5, G und 14 Monate alten Kinde
und war in wohlversiegelten Gläschen aufbewahrt worden. Diese
Kinder sind vor der Vaceination gesnnd gewesen und nach der-
selben auch gesund geblieben. Für die Revacciaation der 1 3 Mann
reichte ein einziges Gläschen aus. Sie wurde mittels Impflanzetteu,
die niemals zu eiaem anderen Zi^cke gebraucht waren, ausge-
führt, und zwar in der Kajüte des Kapitains zu gleicher Zeit
schnell hintereinander. Mit Ausnahme des Bootsmannes P., wel-
cher am Tage vor dem Abgange des Schiffes Fiebererscheinnngen ■
darbot und deshalb eine Solution von Chinin erhielt, erschienen
die übrigen 12 Mann anscheinend ganz gesund.
Das Barksehiff „Prensse" ging, mit eioer Ladung Holz nach
London bestimmt, nach eifler Reise von 8 Tagen am 1 \ April d. J,
auf der Rhede von Helsingör vor Anker. Ein Fährmann meldete
bei der Quarantaine, das» das Suhiff einen Todten und einen
kranken Mann am Bord habe, weshalb sich der Stadtphysikus in
^öbyGooi^lc
130 Erjsipelas n.ich der Vaccination.
Helaingör A. als Quarantaine-Ärzt an Bord des Schiffes begab,
am vor der Gestattnng der GommunicatioD mit dem Lande den
Gesundheitszastand der Mannscliafb zu antersuchen.
Der Qnarantaine-Avzt überzeugte sich zuuächst .von dem Re-
sultat der Impfung bei den 11 gesund Gebliebeneu. Die Meisten
von ihnen hatten deutliche Poekennarben aus einer früheren Periode.
Bei einem von ihnen waren alle Pocken angeschlagen nnd bereits
mit Schorf versehen. Bei einem Anderen fanden sich einige ab-
ortive Pockenposteln nnd bei einem Dritten war eine Pocke an-
gesehlagen, aber im beginnenden Stadium der Abtroeknung. Bei
allen Uebrigen waren die Pocken gar nicht angesehlagen.
Der noch lebende Kranke, Bootsmann P., hatte auf dem
linken Arm, wo die Vaccine eingeimpft war, eine bedeutende
Röthe und eine schmerzvolle Gesehwulst, welche vor 6 Tagen
von den Impfstichen ausgegangen war und sich über den ganzen
Arm erstreckte, auf dessen mittleren Theil, in und bei der Beu-
gung des Ellenbogens, mehrere kaltbrandartige Flecke siebtbar
waren. Er war im höchsten Grade leidend, aber bei vollem Be-
wnsstsein. Sein Puls und allgemeiner Zustand Hessen das
Schlimmste befürchten, weshalb er müglichst schnell ins Oere-
suods- Hospital transportirt wurde, da Seitens der Quarantaine
kein Bedenken hiergegen erlioben werden konnte.
-Bei nSherer Untersuchung im Hospital zeigte sich, dass die
dunkelrothe und ziemlich harte Geschwulst am linken Arm sich
schon auf die nahe gelegenen Parthien des Stammes ausgebreitet -
hatte, ungefähr in der Mitte des Oberarms fanden sich drei
ziemlich tiefe, unreine und brandige Wunden von der Grösse eines
halben Schillings (= eines Silbergroschens). Der Ausdruck des
eingefallenen Gesichts war ängstlich und unruhig, der Puls kaum
fühlbar, die Zunge trocken und braun nnd, die Extremitäten
fühlten sieh kalt an. Bei klarem Bewnsstsein schilderte er seine
Leiden als sehr gross und klagte namentlich darüber, dass er
von Beginn der Krankheit gar nicht geschlafen habe. Brei-
umschläge über den kranken Arm, Opium und Wein schienen
ihm nach seiner eigenen Erklärung einige Erleichterung zu ver-
schaffen. Er behielt das Bewusstsein bis kurz vor dem Tode,
welcher G Stunden nach seiner Einbringung ins Hospital eintrat.
Der Verstorbene soll vor dieser Krankheit ein kräftiges und ge-
sundes Individuum gewesen sein.
^öbyGoOi^lc
Eryaipelaa nach der Vaccination. 131
An der Leiche des während der Fahrt Verstorbenen, eines
kräftigen Zimmermanns, tiessen sich ganz ähnliche Erscheinungen
an dem Arm, auf welchem die Impfung stattgefunden hatte, wahr-
Dass sich wahres nnd phlegmonöses Erysipelas zu den Impf-,
stieheo gesellen kann, ist hinreichend beicannt. Fast stets ist es
ein Ereigniss, welches sehr leicht allen möglichen Verdächtigungen
Raum giebt und den betreffenden Impfarzt in die peinlichste Situa-
tion versetzen kann. Ich halte es deshalb für augemessen, gerade
solche prägnante Fälle wie die -^'orliegenden der Veröffentlichung
nicht vorzuenthalten. Ob auf dem in Rede stehenden Scliiffe in
hygieinischer Beziehung Nachtheile eingewirkt haben, konnte nicht
erörtert werden; wahrscheinlich ist es aber nicht. Bei dem ver-
storbene» Bootsmann hatte sich ausserdem eine individuelle Prä-
disposition zur Erkrankung schon hinreichend durch ein fieber-
haftes Unwohlsein kundgegeben , wodurch er genöthigt wurde,
noch vor der Abreise ärztliche Hülfe nachzusuchen. Unbekannt
ist es geblieben, wie es sich in dieser Beziehung mit dem ver-
storbenen Zimmermann verhalten hat.
Mag dem nun sein, wie ihm wolle; Thatsache bleibt es, dass
epidemische EinHüsse sich nur dann geltend machen, wenn die
individuelle Frädisposition hinzutritt. Nur so ist es erklärlich,
warum die übrigen i 1 Mann, welche mit derselben Lymphe geimpft
worden und unter denselben Verhältnissen gelebt haben, gesund
■ geblieben sind.
Ueber das epidemische Auftreten von Erysipelas liegen viel-
seitige Erfahrungen vor. Ganz besonders in diesem Jahrhundert
wird aus Frankreich und Amerika hierüber berichtet. In Bor-
de aus und an anderen Orten des Gironde- Departements herrschte
eine solche Epidemie im Jahre lötiä, bei welcher auch die gering-
fügigsten Hautverletzungen (Nadel-, Blutegelstiche etc.) von Ein-
fluss auf die Eotstehang von Erysipelas waren. Zu Cherbourg
konnte man dieses epidemische Auftreten von Erysipelas von
18()7— 1869 beobachten * I.
Morland hat im Jahre 18n£) aus Boston über mehrere Fälle
berichtet, in weli'heu Erysipelas nach der Vaccination auftrat und
Vir.-hn,,'. 13Gf.. II -355 iiiiü 1871 1. 168.
^öbyGooi^lc
133 Erygipelas n&ch der Vaccinttioii.
ein sehr heftiges Erkranken hervorrief*). So bekam ein 30jahriger
Manii 2 Tage nach der Kevaccination ein Erysipel, welches über
den Oberarm verlief, aa dessen inneren Seite in Brand überging nnd
einen 5 Zoll langen Einschnitt nothwendig machte. Fieber, Som-
nuleaz nnd Delirien zeigten sich in der S. Woche anf ihrem HAhe-
pnnkt. Erst in der 4. Woche begann die Reconvalescenz. Bei
eiaem 66jährigen Manne, welcher schon 3mal ohne Erfolg revac-
cinirt worden, entstand 6 Tage naclf dem 4. Versuche Erysipelas
an der Impfstelle, welches über Arm, Bmst und Kücken sich ver-
breitete und am 9. Tage tödtlich wurde.
Änsdrücklich verwahrt sich hierbei Morland vor der etwaigen
Annahme der Uebertragaog eines Erankheitsstoffes ; denn nur ge-
sunde Kinder hatten die Lymphe geliefert. Mit derselben wurden
Mehrere geimpft, von denen aber stets nur Einer erkrankte.
Andererseits wurde von einem Kinde, wel(;hes Tags darauf an
Erysipelas erkrankte, abgeimpft, ohne dass einer der Geimpften
davon befallen wurde.
In Deutschland, namentlich in Preussen, hat man von Zeit zn
Zeit ebenfalls diese Complication der Vaccine mit Erysipelas beob-
achtet. Nach den amtlichen Nachrichten, welche mir vorliegen,
wurden z. B. 1840 im Kreise Xeu-Stetttn 40 Kinder mit der
Lymphe eines gesunden Kindes geimpft, welches auch später gesund
blieb. Am Revisionstage waren aber bei 20 Geimpften die Knh-
pocken theiis nicht zur Entwicklung gekommen, theiis hatten sich
die Impfstellen mit einer eiterigen und jauchigen Kruste bedeckt. ■
Der betreffende Arm war von der Hand bis znr Achsel stark
geschwollen und erysipelatüs entzündet. Die Röthe erstreckte sieh
über die Brust bis zum Brustbein und Halse, aber nicht über den
Unterleib. Die Färbung war meistens heltroth, mit baumartig
verzweigten, dem Laufe der Lymphgefässe entsprechenden röthern
Streifen. Bei Einzelnen war die Farbe des Arms blauroth wie
beim Pseudo- Erysipelas. Häufig fanden sich auf dem Arm, anf
der Brust und am Halse fumnkelartige Erhebungen von der GrOsse
einer Erbse bis zu der einer durchschnittenen HaseJnnss. Einzelne
Stelleu wurden gangränOs. Es bildeten sich 3 — 4 Linien tiefe
Wunden mit jauchiger Absonderung. , Die Aehseldrüsen waren sehr
geschwollen und abscedirten. Das Fieber hatte einen typhösen
*j Americ Journ. Oct. 1653. StAm.df's Jahrb. 70. Bd. S 44.
D.qitizeabyG00l^lc
Erysipelas nach defVaccinalion. 133
Charakter, In vielen Fällen traten Convnlsionen ein; welche '2mal
tödtlieb verliefen nnd zwar in den ersten 8 Tagen, Später star-
ben noch 3 Kinder. Die Genesung erfolgte in 3 — 6 Wochen.
Einzelne Geschwüre gebrancbten aber eine viel längere Zeit bis
znr vollständigen Heilnng.
Im Regienmgsbezirk Marienwerder trat in der ersten
Hälfte des Jnli 1863 in mehreren Ortschaften des Conitzer, Fla-
tower und Schiochaner Kreises ein Erysipelas auf, welches von
dem Arm ans üher die Schultern bis zu den Genitalien sich aus-
dehnte und in mehreren Fällen den Tod zur Folge hatte. Gleich-
zeitig kam aneh Erysipelas bei Erwachsenen vor. Nach der Mit-
tbeilung von Dr. Jogeph in Conitz*) wurden von 8ß Kindern 8 von -
dem Erysipelas migrans befallen, nachdem er bereits 200 Kinder
mit dem besten Erfolge geimpft hatte. Die Rose wanderte in circa
14 Tagen Über Vorderarm, Brost und Rücken bis zu den Fnss-
sohlen hin. Das Serotom war ganz enorm geschwollen. Bei dem
heftigsten Fieber fehlten alle gastrischen Erscheinungen und der
Appetit der Kranken blieb ungestört. 3 Kinder starben. In einem
dieser Fälle trat kurz vor dem Tode Leberanachwellnng mit Icterus
auf. Im Kreise Schlochan zeigte sieh unter 50 Geimpften 20mal
Erysipelas mit 2 Todesfällen.
Im Mai und Juni des verflossenen Jahres war es der Neu-
stSdter Kreis im Regierungsbezirk Danzig, in welchem von 34
Geimpften ungefähr die Hälfte an Erysipelas erkrankte. Kurz
nach der Impfang oder 2-3 Tage nachher, bei einzelnen Kin-
dern erst am Tage der Revision stellte sich Anschwellung der
Anne und Hände ein, welche sich nach längerer oder kürzerer
Zeit über den Unterleib, namentlich über die Geschlechtstheile
sowohl bei Knaben, als ancb bei Mädchen ausdehnte. Sie
war von einer intensiven Röthe begleitet, welche später mehr
bräunlich wurde und zuletzt in einen griinlich - blauen Ton über-
ging, ähnlich der Farbe, welche man bei der Resorption von
durch äussere Gewalt entstandenen Blntestravasaten wahrnimmt.
Dabei heftiges Fieber, krampfhaftes Zucken und wirkliche Con-
valsionen, denen mehrere Kinder erlagen. Bei Andern folgte ein
längeres Kranksein und eine anhaltende Eiterung an den Impf-
stellen und an anderen Orten des Körpers.
*) Berl. Klin. Wochenschr. Febr. 1864.
^öbyGoOi^lc
11^4 Erjsipelas nach der Vaccination.
Im Regierangshezirk Frankfurt a.O. zeigten sirb in dieeem
Jahre im Februar, März und Anfangs April mehrere Fälle von
Erysipelaa nach der Vnociaation. Bei einem Impftermin erkrankten
unter 47 Kindern 28 innerhalb 4—12 Stunden an Eryeipelas.
3 Kinder starben, 2 davon angeblich nach hinzugetretener Pleu-
ritis und Meningitis. Bei mehreren geimpften Kindern war der
Verlauf der Vaccine kein normaler. Die Pusteln entwickelten sich
ausserordentlich rasi'h und erschienen bisweilen schon 24 Standen
nach der Impfung. Am 3. und 4. Tage erreichten sie den Höhe-
punkt ihrer Entwicklung und öffneten sieh dann unter Bildung
eines Schorfs, welcher längere Zeit näaste, oder sie sehmmpften-
zusammen mit Hinterlassung eines trocknen Schorfs. Die mangel-
hafte Schutukraft, solcher Pusteln wurde dadurch bewiesen, dass
die Nachimpfung bei diesen Kindern meistens einen günstigen
Erfolg hatte.
In anderen Fällen complicirten sich diese Abortivpusteln mit
Eczem, Erythem, wahrem und phlegmonösem Erysipelas, Eatzfm-
dnng der Lympbgefässe und Achseldrüsen, sinuösen Geschwüren,
Furonculosis und mit der Eruption von Vaccinepusteln über die
Impfstelle hinaus.
Um den hoben und unbestreitbaren Werth der Vaccination
nicht zu verdächtigen, muss man über diese Thatsachen sich klar
werden und anerkennen, daes das Erysipelas nach der Vaccina-
tion nicht mehr als ein blosses Eigenthum der Findelbänser zu
betrachten ist, sondern im innigsten Connex mit epidemischen
■ Einflüsseu steht. Einen ganz schlagenden Beweis dafür lieferte
der Regierungsbezirk Frankfurt a./0., da gleichzeitig auch Er-
wachsene an Erysipelas erkrankten. So wurde z. B. zu der Zeit,
als die Geimpften au Erysipelas Htten, ein Mann geschröpft und
von Erysipelas befallen, welches von den Schröpfwunden ausging.
Eine Frau bekam am i*. April eine Gesichtsrose, welche von einer
kleinen Acnepustel ausging und in eine brandige Zerstörung der
Weichtheile des rechten obern Augenlids überging. Ihr am 4. April
geimpftes Kind litt gleichzeitig an der Wanderrose.
Weder die Besehaftenheit der Lymphe, noch die Technik der
Vaccination wird man in solchen Fällen als Krankheitsursache be-
schuldigen können. Immerhin bleibt jedoch eine solche Complication
ein unglückliches Ereigniss, welches den Arzt zur grössten Vor-
sicht auffordern muss. Nur Aerzte und Laien, welche mit den
^öbyGooi^lc
'Eryaip«las nach der Vaccination. 135
unredlichen Waflfen der „ Impfprotestanten" kämpfen, schlagen
Kapital hteraas, während der eineirhtsvolle Arzt beim cpidemi-
achea Auftreten des Erysipelas es sich zur Regel machen wird,
einstweilen von der Vaccination ganz Abstand zn nehmen, damit
die epidemischen Einflüsse den Wertb derselben nicht beeinträch-
tigen. Die Macht dieser Einflüsse macht sich überall geltend;
warum sollen wir ihr bei der Vaccination nicht Rechnung tragen?
Wenn man während einer Cholera -Epidemie auch nieht den ein-
fachsten Durchfall vernachlässigen darf, so soll man ebenso sehr
bei dem wichtigen Akt der Vaccination nicht ansser Acht lassen,
dass Einflüsse, welche das epidemische Auftreten des Erysipelas
bedingen, auch die einfachsten [mpfstiche in ihren Bereich ziehen
können. Will man Schädlichkeiten verhüten, so muss man sich
zunächst mit ihren Ursachen bekannt machen. Es ist daher die
Aufgabe des Arztes, auch bezüglich der Vaccination die nrsädi-
lichen Momente, welche diese einfache Operation während gewisser
Zeiten zu einem Erankheilsprozesse gestalten können, sorgfältig
zu erforschen. Immerhin können sporadische Fälle vorkommen, in
welchen nur eine individuelle Prädisposition ein solches Erkranken
veranlasst. Solche vereinzelte Fälle sind aber nicht geeignet, den
Werlh der Vaccination herabzusetzen, wenn tausend Andere da-
durch vor Krankheit und Tod geschützt werden. Hat man aber
die Ueberzeugung gewonnen, dass der herrschende Krankbeits-
cbarakter dem häufigeren Auftreten des Erysipelas zu Grunde
liegt, so verschiebe man namentlich die Öffentliche Impfung auf
eine geeignetere Zeit, wenn nicht gerade eine herrschende Pocken-
epidemie dieselbe absolut nothwendig macht, hi letzterem Falte
erfordert es die Vorsicht, wöchentlich nnr eine öftentliche Impfung
zu bewirken und dieselbe nicht auf mehrere Stationen fortzuführen.
^öbyGoOi^lc
Noch eiomal das Reichs -Gesnndheits- Amt und
Hr. Dr. G. Tarrentrapp.
Rad. Vlrehon.
Öo eben erhalte ich das neueste Heft der Dentsehen Vierteljahrs-
sehrift fßr öffentliche Geeundheitspflege (1872. Bd. IV. Heft 2).
Der Redactear, Hr. Dr. Georg Farrentrapp, hat darin (S. 312)
das Gntaehten der Wissenschaftlichen Deputation für das Medi-
cinalwesen im Wortlaute mitgetheilt und wiederum hämische An-
merkungen hinzugefügt. Gleichzeitig bringt er (ß. 307j unter der
Ueberschrift „Darlegung des Reichskanzlers an den Buudesrath,
betreffend Verwaltungs- Organisation der öffentlichen Gesundheits-
pflege" eine ähnliche Darstellung, wie die frühere über das Gut-
achten der Wissenschaftlichen Deputation Wieder hat er sich,
wie er sagt, den Wortlaut dieser Vorlage nicht verschaffen können,
dagegen versichert er, dass verschiedene Blätter (A. Ä. Zeitung,
Pionier , National - Zeitung) ausführliche , meist wortgetreue
Mittbeilungen daraus gebracht haben. Hieraus und „nach eini-
gen sonst zu anserer Kenntntss gelangten Mi tthei lan-
gen" habe er seinen Bericht zusammengestellt, der wesentliche
Gedanken der Vorlage wohl kaum unerwähnt lassen dürfte
Man sieht, der Redacteur der Deutschen Vierteljahrsschrift
für öffentliche Gesundheitspflege setzt sein System fort. Er kann
sich den Wortlaut der Schrift nicht verschaffen und doch weiss
er, dasB die Mittheilungen der politischen Zeitungen wortgetreu
sind nnd dass seine Ergänzungen dazu keinen wesentlichen Ge-
danken der Vorlage unerwähnt lassen. Wie merkwürdig! Glaubt
D.qitizeabyG00l^lc
Noeb einmal das ReictiB-OesaiulheiU-Amt. 137
Hr. Viirt-enti-app , dass sein Pnblikum sich durch solche Spiegel-
Fechterei tänschen lassen wird? Und hält er dies wirklich fär
eine würdige Art der Publicistik? Indess mag er so fortfahreo;
es genügt, seine Methode gekennzeichnet zn haben.
Da mir nicht nnr der Wortlaut des Schreibena des Reichs-
kanzlers, sondern anch der Inhalt demselben überhaupt unbekannt
ist, so will ich einmal annehmen, die übrigens sehr weitläufige
Uittheilnng gebe den Inhalt desselben seinen wesentlichen Gedanken
nach wieder. Hr. Vnn-gnirapp ist mit dieser \Vorlage höchlich zu-
frieden; er wünscht sich Glück zum ersten Schritt; obwohl nicht
Alles erreicht sei, was die Petition forderte, so enthalte die Vor-
lage doch „die Keime zu allen weiteren nöthigen Entwiekelungen".
Dies ist in der That recht bescheiden. Denn in Wahrheit erklärt
die Vorlage (nach den Mittheilnngen des Hm. VarrejUrapp) es als
nnthanlicfa, dass das Reich selbst die Verwaltang der
öffentlichen Gesnndheitspflege übernehme. Weder der
•Landesgesetzgebung gegenüber, noch in Betreff der Verwaltung der
Gemeinden oder der Privatrechte der Einzelnen könne mit mate-
riellen reichsges^tzlichen Vorschriften vorgegangen werden. Wenn
auch eia Reichsgesetz eine gemeinsame Verwaltnngs Organisation
der öffentlichen Gesnndheitspflege anordnen könne, ohne dass da-
durch die Verwaltung den "einzelnen Bundesstaaten entzogen zn
werden brauche, so stellten sich doch selbst in dieser Beschrän-
kung dem Einschreiten der Reichsgeselzgebijng zur Zeit gewichtige
Bedenken entgegen.
Es wird freilieh bemerkt, dass der Erlass eines Reichsgesetzes
über die Verwaltnngs -Organisation der öffentlichen Gesnndbetts-
pilege nicht notbwendig voranssetze, dass das Reich selbst die Ver-
waltung übernehme, und es wird in dieser Beziehung auf die Ge-
richts-Organisation verwiesen. Diese Möglichkeit ist nicht zu bestrei-
ten, wenngleich die Petition der Herren Varrentrapp und Genossen
gerade die Verwaltung durch das Reich forderte, und mit dem Weg-
fall der executivischen Befugnisse des Reichs -Gesundheits- Amtes
wohl die Petition des äratlichen Zweigvereins in Leipzig, aber in
keiner Weise diejenige der Herren Vurrenfrapp und Genossen ihre
Erfüllung findet. Aber es dürfte doch wohl in Erwägung kom-
men, dass Niemand eine gemeinsame Gerichts-Organisation fordern
würde, wenn nicht die wirkliehe Einheit des Rechts gefordert
^öbyGooi^lc
138 Noch einmal das lUiche-Gesaiidheils-Amt
würde. Wenn das Straf- und Civilrecht im DentBchen Reiche
überall dasselbe sein wird, so wäre es nicht recht veretändlich,
dass die Rechtsprecliung in den einzelnen Bundesstaaten anf ver-
schiedene Welse ausgeübt würde. Denn die Gerichte sind keine
blos eachverständigea, bcrathenden oder tbeoretisirenden Behörden,
sondern sie beschliessen und haben die Gewalt, ihre Besehlflsse
ausführen zu lassen. Es scheint mir daher, dass dieses Beispiel
wenig passt für ein Gesundheits-Amt, dem keine einheitliche Ge-
setzgebung über die, öffentliche Gesundheitspflege zur Seite steht,
welches nicht zu beschliessen und auszuführen hat, sondern wel-
ches eine rein berathende und beobachtende, wissenschaftliche
Stellung haben soll. Erst wenn das Reichs-Gesundheits-Amt eine
wirkliche Instanz ist, wenn es nach englischem Muster eine Art
von richterlicher Gewalt erhält, wenn man an dasselbe appelliren,
dasselbe zur Anordnung wirksamer Maassregeln anrufen und die
Ausfübrnng solcher Maassregeln durch dasselbe erzwingen kann,
— erst dann wird es auch nach dem Vorbilde der Gerichts-
behörden beurtheilt werden dürfen.
Was Hrn. Vairentrapp mit so grosser Befriedigung erfüllt,
ist freilich nicht die abweisende Haltung, welche der Reichskanzler
gegenüber der Frage der Verwaltungs-Organisation der öffentlichen
Gesundheitspflege einnimmt, sondern die Tbatsache, dass der
Reichskanzler eine „Centralbehörde", bestehend aus einem Verwal-
tnngsbeamteu nnd zwei Aerzten (oder — statt der beiden Aerzte —
ans einem Ärzte und einem Statistiker) vorsehlägt. Nachdem
Hr. Varrenfrapp in seiner vorletzten Auseinandersetzung eben erst
behauptet hatte, er lege das Hauptgewicht auf die Ortsgesundheits-
rftthe, also auf die Localbehörden, so gehört allerdings ein nicht
geringer Grad von Entsagung dazu, sich mit der Ceatralbehörde
zufrieden zu geben. Natürlich bleibt dabei vorbehalten, dass diese
Behörde von dem Augenblick ihrer Einsetzung an einen agitato-
rischen Charakter annimmt und nicht eher znfrieden sein wird,
als bis sie die ganze, auch die peripherische Organisation in ihrer
Hand hat.
Was Hrn. Varrenfrapp aber noch mehr befriedigt, ist der
umstand, dass „der Reichskanzler direct ausspricht, den rein
negirenden Charakter des Gutachtens der Wissenschaftlichen De-
putation nicht theilen zu können." I^ach dem, was Hr. Van-entrapp
^öbyGoOi^lc
und Hr. Dr. G. Vairentrapp. 139
berichtet, mösste der Beicbskanzler allerdings in einen solchen
Irrtbum gefallen sein. Ich verstehe dies nicht. Die Wisaen-
achaftüche Deputation hat vielmehr erklärt, das« sie „ein wissen-
sehaftliches Centralorgan für die Bearbeitung der mediciniseben
Statistik und der allgemeinen Geanndheitsberichte" „mit Freuden
begrüssen würde". Sie hat nnr ihre Bedenken hinzugefügt, obi
bei dem gegenwärtigen Zustande der ärztlichen Verbältnisse, na-
mentlich bei dem Mangel geordneter ärztlicher Vereine ein solches
Or^an überhaupt eine entsprechende Thätigkeit werde entfalten
können. Trotzdem hat sie dasselbe nicht a limine zurückgewiesen.
Im Gegentheil hat sie auf die Leipziger Petition verwiesen, welche
ein solches rein wissenschaftliches Centralorgan verlangt, und sie
hat hervorgehoben, dass, so lange nicht, wie in Sachsen, die ärzt-
lichen Vereine wirklich organisirt seien, eine Coramission mit
wechselnden Mitgliedern und periodischem Zusammentritt dersel-
ben vollständig ausreichen würde.
Der Unterschied in dem Vorschlage des Reichskanzlers würde
also nur darin liegen, dass er die Mitglieder der Gentralbehörde
fest anstellen will. Dies mag für einzelne Personen recht ange-
nehm sein und ich gönne ihnen eine solche Anstellung von Herzen.
Dass damit aber keine „Verwaltungs-Organisation der öft'eotlichen
Gesnudheitspflege '' geschalfen ist, das werden künftig die 3 an-
gestellten Beamten wolil reibst hervorheben. Wie Hr. Varrentmpp
sich jetzt ausdrückt, „sie werden über ihre eigene Institution ihre
Meinung äussern" (S. 313, Änm.). Sollte unter ihnen in der Tbat
nnr ein einziger Arzt vorhanden sein, so würde begreiflicher-
weise den Gutachten dieser Behörde nicht einmal die Voraus-
setzung der Sachverständigkeit zukommen, und es ist nicht recht
abzusehen, wie sie ^alle die ihr von dem Reichskanzler zugedachten
Geschäfte (Änfsicht über die medieinal- und veterinärpolizeilichen
Angelegenheiten, Eenntnissnahme von den dafür bestehenden Ein-
richtungen der Einzelstaaten, Vorbereitung der Reich sgesetzgebung,
Beachtung der Wirkung der im Interesse der öffentlichen Gesund-
heitspflege ergrifTenenMaassnahmen, Ausknnftertheilung an Staats-
und Gemeindebehörden, Verfolgung der Medicinalgesetzgebung in
ansserdeutschen Staaten, Herstellung einer genügenden mediciui-
schen Statistik für Deutschland) erledigen sollte. Allerdings ist
vorgesehen, dass auch ausserordentliche Mitglieder ausserhalb
)vGooi^lc
140 t^och eituaal das tteicbs-GesundbeitB-Anit
Berlins existiren sollen , and hier sind hinter den Gemeinde-
beamten grösserer deutscher Städte auch Professoren der Medicin
und Staatemedicinalbeamte , sowie Chemiker nnd Architekten ge-
Dannt. Eine etwas bante Mischnng, welche nicht recht erkennen
iSsst', was sich der Verfasser der Vorlage eigentlicli als Änfgabe
'dieser Körperschaft, die keine Executive haben soll, gedacht hat.
Dazn kommt, dass diese aasserordentlichen Mitglieder sieh nnr
von Zeit zn Zeit zu gemeinsamen Berathnngen in Berlin versam-
meln, dass sie sich aber im Uebrigen anf Erfordern des Vor-
sitzenden, also wahrscheinlich des Verwaltnngsbeamten, Aber ein-
zelne Fragen gntachtlich äussern sollen.
Es ist etwas auffaltend, dass die ausserordentlichen Mitglieder
alle ausserhalb Berlins gesucht werden, da man doch noeinen
könnte, gerade Berlin besässe unter seinen zahlreichen Gemeinde-
beamten, Professoren, Medicinalbeamten , Chemikern nnd Archi-
tekten manche geeignete Persönlichkeit, und da es am Ende doch
wohl immer vorzuziehen sein dürfte, wissenschaftliche Fragen in
mündlicher Verhandlung und nicht in schriftlichen, auf Erfordern
des Vorsitzenden erstatteten Gutachten zn erledigen. Indess auch
das ist im Sinne des Hrn. Varrei'trapp. Denn er fragt, wie es
komme, dass aus der Initiative Berlins (welches er, nebenbei
gesagt, wahrscheinlich znr besseren Abrnndnng seiner Phrase, je-
doch leider irrthümlich als meine Vaterstadt bezeichnet) mit sei-
, nen 800,000 Einwohnern seit 1835 nichts auf dem Gebiete der
öffentlichen Gesnndheitspllege geschaffen worden sei? „Die Ant-
wort", setzt er sofort hinzn, „lautet, eben weil keine Organisation,
"weder eine centrale, noch eine locale vorhanden gewesen ist."
Für die Verwirrung, welche sich im Kopf des Hrn. Van-entrapp
ausbildet, ist diese Ausführung sehr lehrreich. Dass Berlin, wel-
ches 1872 bis auf 800,000 Einwohner angewachsen ist, diese Zahl
im Jahre 1835 noch nicht besass, ist auch ihm hoffentlich be-
kannt, aber er scheint auch zu wissen, was mir unbekannt ist,
dass aus der Initiative der damals lebenden Bevölkerung (neben-
bei gesagt, 26f^,00O) etwas Besonderes anf dem Gebiete der öffent-
lichen Gesundheitspflege geschaffen worden sei. Mit bestem Willen
finde ich nichts Anderes heraus, als das Regulativ von 1835 über
die Maassregeln bei' ansteckenden Krankheiten und über die Bil-
dung der Sanitäts-Commissionen, aber ich bin ausser Stande zn
)vGooi^lc
und Hr. Dr. Q. Varrentrapp. Hl
eutdeckea, welchen Einflass die damalige Bevölkerung BerlinB,
selbst wenn es meine Vaterstadt wäre, aaf den Erlass dieses Re-
gulativs auageöbt haben soll, und doch spricht Hr. Vmrentrapp
aa dieser Stelle ausdrücklieb von der Stadtgemeinde; denn seiae
Note knüpft an einen Satz des Gutachtens der Wissenschaftlichen
Deputation an, welcher lautet: „Eine glückliche Erfahrung, die aas
der Initiative einer Gemeinde hervorgeht, wirkt hier mehr als eine
Schaar von Verordnnngen." Dazu schreibt Hr. Varrentrapp: „Ganz
vollkommen einverstanden", nud fährt dann mit der oben ange-
führten Frage fort, worin Berlin mit seinen 800,000 Einwohnern
angeklagt wird, seit 1835 für die öffentliche Gesundheitspflege
nichts geschaffen zu haben.
Es gab eine Zeit, wo die Bevölkerung Berlins nnd mit ihr
ein grosser Tbeil der Aerzte aus eigener Initiative die Organisa-
tion der öffentlichen Gesundheitspflege in die Hand nahm. Das
war in äfiu Jahren 1848 — 49. Die damaligen Gesundheitspflege-
Vereine waren nicht blos auf Behandlung der Kranken, s'ondern
im weitesten Sinne auf Erforschung und Abwehr der Krankheiten
gerichtet. Hr. t. Ilinkddeij hat diese Vereine gewaltsam unter-
drückt und seitdem ist niemals wieder eine ähnliche Bewegung
mit gleich ernsten und grossen Zielen bei uns eingetreten. Hr.
Varrenti-app möge mir jedoch die Frage erlauben, ob denn irgendwo
sonst in Deutschland oder ausser Deutschland,, etwa Nordamerika
und die Schweiz ausgenommen, die freie Initiative der Bevölkerungen .
für die öffentliche GesuudheitspÜege etwas Besonderes geschaffen
hat? Die Bnreaukratie, sei es die staatliehe, sei ea die städtische,
hat es fost überall gehindert.
Seitdem bei uns die i:ommunale Freiheit wieder mehr Boden
gewonnen hat, sind unsere städtischen Behörden rüstig vorgegangen.
Sie liaben grosse Strassendurcbbrüehe gemacht, sie sind nicht müde
geworden, immer neue Gemeindeschulen und Gymnasien mit immer
vollkommneren Gebäulichkeiten zu errichten, sie haben durchaus
mustergültige Einrichtmigen für die Waiseapflege geschaffen; die
neu heranwachsenden städtischen Krankenhäuser werden hoffent-
lieh dauernde Zeugen des Geistes sein, in welchem die jetzige
Generation ihre Anfgabeu zu lösen sucht. Gewiss sind auch bei
uns viele Fehler gemacht worden, und bekanntlich haben „wir"
die E^enschaft, von unseren Fehlern mehr zu sprechen, als von
^öbyGooi^lc
142 I^ocb einiDEil das Reichs- Gesund heits- Ami
unseren gaten EigenscbafteD. Hr. Vairenlrapp als richtiger Frank-
farter nimmt den Mund etwas voller; nachdem es ihm gelangen
ist, die Behörden seiner Vaterstudt auf sonderbaren Umwegen
dahin zu bringen, Schwenmikanäle zu bauen und diese in den
^Main zu leiten, glaubt er allen deutschen Städten auf dem Wege
des Reichg-Gesundheits-Amtes dieselbe Wohltliat oetroyiren zu
müssen. Er weise recht wohl, dass dJe städtischen Behörden
Berlins ans eigener Initiative eine Deputation zum wissenschaft-
lichen und praktischen Studium aller hier einschlagenden Fragen
niedergesetzt haben, in der ihrer Wichtigkeit wegen auch die
Staatsregierung sich hat vertreten lassen und zu deren Ausgaben
sie materielle Mittel freiwillig angeboten hat. Er weiss wahr-
scheinlich, dass die Untersuchungen dieser Deputation sich ihrem
Ende nfihern und dass ihre Ergebnisse eine entscheidende Wich-
tigkeit haben werden, da schon jetzt einzelne ihrer Vorarbeiten,
z. B. über die Desinfection der Abwässer, über die Berieselung,
einen g'rossen EinAuss auf die öffentliche Meinung ausgeübt haben.
Aber gerade der vorsichtige und durchaus wissenschaftliche Gang
dieser Arbeiten scheint ihm zuwider zu sein. Man soll sich Hals
über Eopf zu dem grossen Sprunge entscheiden und für eine
Bevölkerung von 800,000 Einwohnern ohne Weiteres ein Experi-
ment nuternehmen, welches schon bei dem zehnten Theile die
höchste Verantwortlichkeit mit sieb bringt.
Dass es Männern von so unruhiger und verworrener Den-
knngsart, wie Hr. Varrentrapp sich darstellt, gelungen ist, den
Reichskanzler so weit zu treiben, als es wirklich geschehen zu
sein scheint, ist ein Zeichen dafür, dass die Organisation des
deutschen Reiches iu ihrer gegenwärtigen autokratischen Zu-
spitzung in der That recht grosse Bedenken hat. Dass diese
Bedenken sich nicht gegen das Reich als Reich richten, will ich
Hrn. Varrentrapp noch einmal wiederholen, da er auch jetzt
wieder behauptet, es sei dies der Fall. Was ich fürchte, ist die
Gründung einer neuen unverantwortlichen Behörde, deren Thätig-
keit der schon jetzt seinen vielen Aufgaben gegenüber auf die
Autorität untergeordneter Personen angewiesene Reichskanzler zu
überwachen und zu leiten kaum im Stande sein dürfte.
Natürlich erwarte leb nicht, durch diese Bemerkungen die
Ansichten und die künftigen Aeusserungen des Um, Varieiiiiapi>
^öbyGooi^lc
und Hr. Dr. G, Varrentrapp. 143
beeinflasseD zu könnea. Er wird fortfahren, mich als Reiehs-
fsind nod als tadelsüchtigen Referenten zq schildern. Wie er
jetzt findet, dasa es ein Widerspruch des Gutachtens der Wissen-
schaftliehen Deputation war, von den Petenten genauere Angaben
über das Einzelne der geforderten Organisation zu verlangen, zu-
gleich aber das geforderte Maass von Befugnissen für die zu
schaffenden Reichsbehörden als auf zu vielerlei Einzeldinge ge-
richtet nachzuweisen, so wird er anch künftig grossen Staub auf-
wirbeln lassen, um die Unklarheit seiner Organisations- Gedanken
und die Zurückweisung der wesentlichen Theile derselben durch
die Vorlage des Reichskanzlers nach Möglichkeit zu verhüllen.
Für Jeden, der sehen will, ist schon gegenwärtig die Sachlage
hinlänglich k'ar gelegt
^öbyGooi^lc
III, Correspondenzen.
CSIb. Es ist im Interesse des ärztlichen Pablikams nothwendig,
daranf aofmerkssm za machen, dass die aas einer mit kieselsänreh altiger
Seife gewaschenen Leinwand gezupfte Charpie durch ihren Kieseleaare-
gebalt nnd ihre rauhe Oberfläche einen höchst nachtheiligen Einfluss aaf den
Znstand der Wnndeo ansäht. In einem concreten Falle worde bei einem
Verwundeten Charpie angewandt, welche aus reiner Leinwand hergestellt
war. Jedesmal wenn der Verwundete in seinem Qnartter sich einen Ver-
band mit der im üause verfertigten Charpie anlegte, nahm die Wunde
einen höchst entzüudlichen Charakter an, wohingegen der in dem Spital
dem Verwundeten gemachte Verband diese Wirkung nicht zeigte.
Bei einer genauen chemischen Untersuchung zeigte sich nun, dass die
Charpie in dem Qnartier des Verwundeten einen bedeutenden Kieselsäure-
gehalt besass, welcher der Spital- Charpie fehlte; aurh unter dem Mikro-
skop Hessen sich bei ersterer die mechanisch zerrissenen Oberflächen der
Fasern and Faserbündel leicht erkennen, wohingegen bei der Spital-
Charpie die Fasetbündel fast noch in ihrer primitiven Form torkamen.
Weitere Nachforschungen ergaben, dass in dem Quartier des Ver-
wundeten die inr Charpie benatzte Leinwand vorher mit einer sehr
kieselsäurehaltigen ( Wasserglas halt! gen) Schmierseife gewaschen wor-
den war, in Folge dessen die Leinwandfäden mit Kieselsänre geschwängert
waren nnd die Fasern beim Waschen nnd Reiben durch die mechanische
Einwirkung der aasgeschiedenen ranhen and harten Kieselsäure gleichzeitig
eine rauhe Oberfläche erhielten.
Dr. Vahl.
WehieB bei Oldenburg. Die Untersuchung der Brunnen der Stadt
Oldenburg (vgl. Viertel Jahrsschrift 1. Hft. 1872. S. 140 ff.) hat folgende
ResuHste ergehen:
Die den Brunnen auf dem Waffenplatz entnommenen Wasserproben
waren vollkommen klar und farblos, von reinem Geschmack und ohne
^öbyGooi^lc
ConespondsDien. 145
Gecach. Disselbfln UeBEen, naohdem eie eioige "Wochea in veikorfctea
Glasgefässen der Zimmertemper&tuT aasgeietzt gewesen waren, keinerlei
Veränderungen wahrnehmen. — Die WaBBerproben ans dem Brunnen in
der Neuen Strasse waren nicht vollkommen klar, im Uebrigen farblos,
von reinem Geschmack nnd ohne Gernch. Nach mebrtfigigem fähigem
Stehen verlor sich die Trübung; das Wasser wurde klar, während üch
am Boden der Flasche ein geringer Satz angesammelt hatte, welcher sich
sowohl antei dem Mikroskop durch seine Formen und seine fast voll-
ständige Löslichkeit in verdünnter Salzsäure, als anch dnrch die chemische
Analyse als aus kohlenBBurem Kalk and Eisenoxyd bestehend erwies.
Auch dieses Wasser Hess, nachdem es sich geklärt hatte, nach mehr-
wöchentlichem Stehen bei Zimmertemperatur keine Veränderung erkennen.
Eine weitere Präfang der Wssserproben constatirte in beiden die Ab-
wesenheit organisirter Formelemente, den Pilzen, Algen oder Infasorien
augehörender Zellea, Die Resultate der chemischen Analyse der Wasser
waren folgende:
No. 1. Waffenplati.
Kalk 0,26 Gramm
Chlor . . .
Alkalien . .
Bittererde
Schwefelsäure
Koblensäare .
Eisenoxyd
0,09
0,13 - 0,19 - - .
Sporen Sporen
0,03 - 0,0* - -
0,02 - 0,03 - -
Spuren Spnren
Organische Substanz 0,14 - 0,12
Salpetrige Sänre schwache ReacUon schwache Reaction
Salpetergänre - dentliche Reacüou.
Die Gesammtmenge der bei 100" C. getrockneten Abdampfnagsriickstände
betrog bei Wasser No. I. 0,689, bei Wasser No. II. 0,757 Gramm im Liter.
Nach diesen Resultaten sind beide Wasser als branchbare Trinkwasser
aneasehen. Von den früher untersuchten Bronnen am Rathbause und snf
dem Harkt unterscheiden sich dieselben wesentlich durch ihren grösseren
Gehalt an organischen Stoffen nnd besonders durch die vorhandenen, wenn
auch geringen Mengen salpetriger nnd Salpetersänre, weiche als von zer-
setzter organischer Substanz herrührend angesehen werden müssen Wenn
auch die aufgefondeuen geringen Mengen dieser Körper in gesundheitlicher
Hinsicht ohne Einfluss seio werden; so bedingen sie doch einen Vorzog
des Trinkwassers ans dem Rathhana- nnd Marktbcnnnen.
Dr. Kelp.
kagdeborg. In einer Seudnng aus Amerika importirtor , dort
schwach eingesalzener nnd hier erst geräucherter Speckseiten, welche mau
von einem Uandlangsbauso in Bremen bezogen hatte, sind Trichinen,
weiche zum Theil noch in lebendem Znstande waren, in grosser Anzahl
aufgefunden worden. Die Königl. Regierung hat deshalb Veranlassnng
Tlerlell>ht>»)>c. f. g«r. Utd. U.V. XVII. l. 10
)vGooi^lc
146 Correspondeoneu.
genommen, durch eine BelcanDtmikclinng im Amtsblatte das Ptiblikam vor
dem Ankauf derartiger Speckseiten zn warnen. Die Landiäthe sind
gieiclizettig angewiesen worden, die auf den Lagern befindliclien ameri-
kauigclien Speckseiten durch Vermittelung der Kreisphysiker einer mikro*
skopischen Untersuciiang zu unterwerfen and nur diejenigen Speckseiten
zum freien Vorkehr zn verstaiten, weiche sich dabei als trichinenfrei er-
gehen, die mit Trichinen darchsetzten aber entsprechend der Polizei-
Verordnang vom 23. Febrnar 18iJ6 zn behandeln. Hiernach därfen tri-
chinenhaltig befundene Schweine ausgekocht werden, um das so gewonneoe
Fett zu technischen Zwecken zu verwenden. Zn diesem Behufe mnss dai
trichinQse Schwein in angemessener Weise zerhackt und in einem Kessel
mit Wasser nnd Schwefelsäure (\ Pfd. concentrirte ScbwefelsSare auf Je
100 Pfd. Seh wei notheile) versetzt werden. Das Ganze wird mindestens
3 Standen lang gekocht and das ausgeschiedene Fett abgeschöpft. Die
zurück bleibende Fleischmasse wird entweder vergraben oder in eine gnt
verdeckte Düngergrube geworfen. Die ganze Procedur wird von einem
conccssionirten Fleischbeschauer controlirt, weicher während des Kochens
mindestens noch eine Stunde lang gegenwärtig sein muss nnd dafür eine
EnUchädtguug von 1^ Sgr. verlangen darf.
Oiilcnbur^ Es wurden kürzlich dem hiesigen Medicinal- Colle-
gium die Acten über die Differenzen zweier Aerzte in E. zur Abgabe
eines Obergutachtens zugesandt, welche in ihren Ansichten auseinander-
ngen, ob die Absperrung des Hauses des Gastwirtbs T. zur Verhütung
ir Weiter Verbreitung des Contagiums des Varioloida , an welchem die
lefrau T. erkrankt war, nötbig sei oder nicht. Der Pbysikns R. hatte
imiicb, auf seine vielfältigen Erfahrungen gestützt, die Behauptung auf-
stollt, dass durch einen regelmässigen lungeren Gennss des Essigs die
ihre Pocke eine gänzliche Umänderung (Verkröppelung) erfahre, welche
B AnsteckuDgsfähigkeit aufhebe und weitere Maasaregel zur Verhütung
T Weiterverbreitung des Pockencontagiums unn5thig mache. Er lässt
le der Ansteckung ausgesetzte Individuen Essig gemessen, und will so
f prophyiactiscbe Weise dieselben vor der Entwickelang der Variola
liützen. Der Magistrat zn ¥.. konnte sich jedoch nicht bei dieser An-
!ht des Pbysikus beruhigen, sondern zog noch den Gerichtsarzt Dr. 6.
E. zu RatUe, der sich entschieden für die Ansteck ungafähigkeit des
irioloids und Absperrung des Hansea aussprach, indem er erklärte, dass
nur ein Pockeugift gebe, von dem sowohl die Variola vera, als das
irioloid, die leichtere Erkrankung, abhängen, und Bedenken trug, die
ankheit der Ehefrau T, für ein durch Essiggenuss corrumpirtes Varioloid
halten, welches die AnsteckUngsfähigkeit eingebiisst hätte.
Bei dieser Differenz der Ansichten der beiden Aerzte wandte sich
r Stadtmagistrat an die Regierung zu E um weitere Verbal tungsmaass-
jeln. Letztere liess die angeordnete Absperrung des Hauses vorläufig
^öbyGoOi^lc
Correspondenzen. 1 47
beeleheo, 'und wandte sich znr Entscheidung der Angelegenheit an das
Grossberzogl. CoUeginm medicum in C. mit dem Ersuchen, ein Ober-
gutachten abzageben. Der wesentliche Inhalt desselben war folgender:
„Es habe sich herausgestellt, dass, nachdem der Schmiedegeselie K.
Ende Januar an Pocken erkrankt und gestorben war, am 16. Febr. die
Frau T. erkrankte, am 19. rothe Flecke im Gesiebt, an Brust und den Armen
bekam, auf denen sich Bläschen von der Grosse eines Nadelkopfs bildeten;
dass nach '6 Tagen die Bläschen anfingen abzutrocknen ,und am 6. Tage
nur noch '2 Bläschen am Kinn sich wabinehmen Hessen, wahrend alle
übrigen abgetrocknet waren.
Betrachte man diesen Verlauf der Krankheit bei der Frau T. , so
stimme er völlig mit dem des Varioloids überein, welches in dieser kür-
zeren Zeit seine Stadien durchmacht, und bedürfe es zur Erklärung des-
selben gar nicht der vom Pbysikus Dr. R. aufgestellten Hypothese der
Corruption der Variola durch genossenen Essig. Es liegen durchaus keine
Thatsachen in der Medicin vor, ans denen auf eine so eminente Wirkung
des Essigs auf die Umgestaltung eines inneren organischen Prozesses, wie
des der Pockcngiftcrzeagung, geschlossen werden könnte, und dürfte kein
mit den Wirkungen der stärksten Heilpotenzen vertrauter Arzt die Be-
hauptung aufzustellen wagen , dass ein in seinen Wirkungen auf den
menschlichen Organismus so wenig ausgezeichneter Arzneikörper, wie der
Essig, das Variolagift so abzuschwächen vermöchte, dass seine An-
steckungskraft erlischt. Es sei um so bedenklicher, mit einer solchen
Hypothese hervorzutreten, als sie auf so winziger Erfahrung beruhe, und
dennoch eine practi^che Bedeutung haben solle wie im vorliegenden Falle.
Der Ansicht des Pbysikus ß. sei daher in keiner Weise beizustimmen,
vielmehr dieselbe wegen ihrer bedenklichen Folgen für die Gesundheits-
pflege entschieden zu verweifen, während der Ansicht des Dr. B. unbe-
dingt beigepflichtet werden müsse, welches den^tadtmagiatrat veranlasste,
die zur Weiter Verbreitung des Pocken contagiums zweckmässigen Uaassregeln
anzuordnen."
Dr. Ktlp.
Wir schliessen hieran die Versache, welche auf Veranlagung des
Herrn Reichskanzlers mit dem von Dr. Struck empfohlenen rohen
Holzessig als äusseres Heilmittel bei den Pocken in vielen Pocken-
lazarethen angestellt worden sind. Es wurde vorgeschlagen, Abwaschungen
des ganzen Korpers mit dem rohen Holzessig vorzunehmen und zwar I) im
Ausbruch sstadinm der Krankheit einmal dea Tages eine Abwaschung mit
dem unverdünnten Mittel; 2) im Stadium der Höhe der Krankheit täglich
eine 3malige Abwaschung mit einer Verdünnung von 2 Theilen Wasser
auf 1 Theil Holzessig ; bei besonderer Heftigkeit der Ficbererschetnungen
Bäder von 18 — 22" Wärme und zweckentsprechender Dauer mit 10 pCt.
Holzessig; 3) im Eiterungsstadium täglich 2 malige Waschung des ganzen
Körpers mit reinem Holzessig. Zum Uundwasser und zu localen Um-
^öbyGooi^lc
148 Correspondenun.
schlSgen wurde eine HiEOfaDng vdd 10 pCt. Holzesaig mit Wagser em-
pfoblen.
Abgesehen von der angeblich wohltfaätigen Wirkung doB Mittels txtt
den ganzen Erankheiteprozess warde aacb der Vottheil in Aassicbt ge-
stellt, dass hierdurch die AnateckuQgaftihigkelt der Pocken Ter-
mindert werden würde.
Einige Beobachter haben sich für den Natcen dieses Mittels aasge-
sprechen and namentlich bei vorgeb oben , dass äie grosse Hjtie nnd der
Durst vermindert, der penetrant« Gestank im Eiterangsstadinm durch den
charakteristischen Geruch des Holzessigs beseitigt und den Kranken eine
angenehme Köblung verschafft worden sei. Eine besondere Wirkung auf
den eigentlichen VerUaf der Krankheit hat man jedoch nirgendwo nach-
gewiesen. Im Ernptionsstadium habe der Holzessig auch Im verdünnten
Zustande häafig ein ISstigeg Brennen verursacht. In elneni Falle entstand
nach einem allgemeinen Bade eine erysipelatSse ßCtbnng, worauf eine
rasche Conflnenz der Pocken, Collapsus und der Tod erfolgte. In Breslau
hat man ebenfalls die Beobachtung gemacht, dass die Waschungen im
Eraptionsatadium niemals gnt vertragen wurden, weil sie sehr heftiges
Jucken erzengten. Eine Verminderung der Uebertragbarkeit des Pocken-
contaginms hat dort bei diesem Verfahren nicht constatirt werden können,
da das Contagiam anch auf entfernt liegende Kranken und anf das Haas-
personal übertragen werden sei.
Im Regierungsbezirk Oppeln wollen einige Aerzte einen aiemlloh
günstigen Erfolg von der Anwendung des verdünnten Holzessigs
gesehen haben. Im unverdünnten Zustande habe er aber meistens
Schmerzen, ein an ertrag) ich es Gefühl von Brennen nnd Spannen verursacht.
Die ausführlichsten Untersachungen sind in der Abtbeilung für Pocken-
kranke in der Cbarile von Dr. Zuelzer angestellt worden. Er weist
zunächst darauf bin, dass der rohe Holzessig wegen der wechselnden
Menge seiner näheren Bestandtheile (Essigs&ure, Kreosot etc.) ein un-
sicheres Präparat sei. Schon Girtannor habe bei den Pocken sich des
Theorwaasers bedient and durch Reich (Hnfeland's Joarn. 1834.
Bd. 78. S. 79) sei das Kreosot zu Waschungen bei dieser Krankheit em-
pfohlen worden. Alle diese Mittel seien nebst dem von Eisenmann
gepriesenen Chlorwasser wieder in Vergessenheit gerathen. Die ein-
gehen BSder und Waschungen mit Wasser seien schon im 16. Jahrhundert
eingeführt und bis in die neueste Zeit empfohlen worden. Obgleich die
damit verbundenen Annehmlichkeiten für die Kranken nicht zn verkennen
wären, so hätten sie doch keinen Einflass auf die Abkürzung der Fiebei-
dauer nnd die Verminderung der Mortalität ansgeubt. Was speciell den
rohen Holzesüg betrifR, so hätten manche Kranken eine Idiosynkrasie
gegen denselben an den Tag gelegt und behauptet, dadurch Kopfschmerzen
und Uebelkeiten zu bekommen. Er eigne sich überhaupt nicht für Kran-
kenzimmer, In welchen viele Kranken dicht zusammenliegen. Der Geruch
bleibe noch mehrere Tage nach der Anwendung zurück ; ein Umstand,
welcher es dem Hospital -Arzte oft unmSglich mache, zu entscheiden, ob
den Stuben in genügender Weise frische Luft zugeführt sei.
^öbyGoOi^lc
Correspondeozen. . 149
Dr. Zaelsei hat ControIe-VeTga(die angestellt, indem er eine Seihe
TOD Kranken ohne und die anderen mit HoluBSjg behandelte. Bei leti-
teten betrag die Eranhheitsdaner 27, 32, 35, 36, 37 bii 41 Tage, anter-
Mhled sieb somit nicht von der bei anderen Behandlangsioetboden.
Du Fieber beatand in eintelnen FSUen 13, 14, 16 nnd IS Tage
lang. Die absolnte HQbe dei Fiebers im Beginn war bei beiden Befaand-
langsmethoden je 3 mal zwischen 40*", 2 nnd 41* nnd je einmal hQber
als 41'. Die Grösse der Horgenremissionen bot keinen Unterschied. Ein
besonderer Etnflais der Holsessigbehandlnng auf den Qang des Fiebers
konnte hiernach nicht bemerkt werden.
Bemerkenswerth ist die Beobachtnng, dass das Auftreten von Ei-
weiss im Barn bei den mit Holzessig bebandelten Kranken nngleich
länger andaaerte, als bei anderen Kranken. ZaeUer warnt daher davor,
bei stärkerer EntbltJssung der Eant, wo schon an und für sich eine Nieren- ,
reiiang wahrscheinlich wird, ein so diCFerentes Mittel wie der Holiessig in
stärkerer Concantration aniawenden, weil die Grösse der Änfsaugang nicht
vorher berechnet werden könne. Um den starken Gerach bei der Snppu-
ration zu massigen, mochten sich höchstens Bäder, denen aber nur 1 bis
2 pCt. Holzessig zngesetzt würde, empfehlen.
Bei der Variola baemorrhagica bat sich der Holzessig ebenso wir-
kungslos wie jedes andere Mittel gezeigt. Aach die Complicationen, welche
die Gefahr der Krankheit steigern, wie Diphtherie, Erkrankangen der Atb-
mnngsorgane etc., sind durch den Holzessig weder verbätet, noch in ihrem
Verlaufe gemildert worden.
Auf eine bessere Narbenbildnng hatte das Mittel ebenso wenig Ein-
floss. In einzelnen Fällen schien die Anwendung von Oel nnd Glycerin
beznglich der raschen Äbstossnng der Schorfe vortbeilbafter zu sein, als
die Waschung mit Holzessig. (Ueber den Gebraacb der von Heine zu
Einwickelnngen empfohlenen Snblimatlösnngen vgl, Virchow's Aroh.
54. Bd. I. a. 2. Hft. 8. 201.)
Bilcnberg.
SingerhaBseH. In der letzten Zeit habe ich in meiner Praxis
einen Fall von höchst auffallender InfectionsfShigkeit für die Blattern beob-
achtet, welchen ich Ihnen wegen seiner Seltenheit mittheile.
Die Ehefrau des hiesigen Maurergesellen Reichert liegt gegenwärtig
an Variolois krank, während deren Prodromalstadium sie etwa 14 Tage
zn früh niederkam Die Vorboten waren sehr heftig, während der Aqs-
bmch des Exanthems selbst nnr ein massiger blieb. Die Narben der in
der Kindheit überstandenen Vaccination sind noch deutlich sichtbar.
. Im 6. Lebensjahr überstand sie schon die Varioloiden, wovon noch
einzelne vertiefte Narben im Gesiebt zurückgeblieben sind. Vor 6 Jahren
diente sie in ihrem 24. Lebensjahre bei einem hiesigen Kaufmann, von
dessen Hansarzt sie während einer massigen Pockenepidemie mit einem
Bolchen Erfolge revaccinirt worden war, dass bei guter Entwipkelanj
^öbyGooi^lc
X50 I Correspondeniea.
der PoBtein det gante Oborann gerStbet nnd gescbwollen erschien. Gegeo-
vSitig steht Hie in ihrem 30. Lebensjahre nnd hat somit znm zweiten Male
Variolois, obgleich sie auch sweimal mit sehr gntero Erfolg geimpft vor-
den ist.
Kr.-Phys. Dr. Werier.
Berlii. Die Redaktion erbält folgende Zaschrift:
Hochgeehrter Herr ßedakteorl
In dem jüngst erschienenen 1. Hefte des IV. Bandes der Deutschen
Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege setzt der Redakteur
derselben, Herr Georg Varrenlrapp, seine Polemik gegen die von mir
in Gemeinschaft mit den Herren Schwarz (Koslin), Wigard (Dresden)
und Pfeiffer (Darmstadt) dem Deutschen Reichstage öbergebeno Petition
wegen Errichtnng eines Central - Instituts für mediciniscbe Statistik fort.
Ich war eben im Begriffe, eine weitere En^ognung hierauf Ihnen zur ge-
lingen Anfnahme in Ihre Zeitschrill anzuschicken, als ich dnrch Ihre
Freundlichkeit Kenntniss von der (vorstehend gedtackten) Abhandlung des
Herrn Prof. Dr. Virchow über denselben Gegenstand erhielt. Nach den
darin enthaltenen Ausfubrnngen scheint mir jede weitere Kritik überflüssig
und die angeregte Streitfrage hiermit erledigt, leb bitte Sie daher an
Stelle der von mir angekündigten umfangreicheren „Entgegnung" nur diese
Notiz aufnehmen zu wollen.
Berlin, 3. Juni 1872.
Hoch achtungsvoll
Dr. V. Zaelter.
^öbyGoOi^lc
IV. Referate.
Bericht Aber <lie das Grbief der Staatsarzneibunilc betreffenden
lisychiatrisrhen Arbeilen im Jahre 1871.
Dr. W. Sander,
lodern ich im Folgeudea eine ZusammenatelluDg derjenigea Arbeitea ver-
anstalte,' welche im letzten Jalue im Gebiete der Psjchialrie, soweit sie
die StaatsarzDeikuade betUbrt, TernUcntlicht wordea sind, uiiü indem ich
hoffe ond »lOi^schp, damit eine Reibe von derartigen „Jahresberichten" bp-
gioDea la liöonen, glaube irh mir einige Wort» der Einleitnog Ober den
Zweck dieser ZasammeDstellungen erlauben xu dürfen. Ea ist aoch jetzt
noch kaum ineifelhaft, dass das Gebiet der Psychiatrie der groaeen Mehr-
zahl der Aerzte ein fast fremdes uod wenig bekanntes ist. Selbst diejenigen,
welche, sei es aua besonderer Neignn", sei es durch besondere ßerDfapflichten
reranlaast, ihre Anfmerksamkeit der Lebre von den Geistesstörungen zuge-
wandt haben, kOnnen ihre Kenntnisse mit wenigen Ausnahmen nur durch
literarische Studien, nicht durch nnsreiehende eigeue Beobachtungen er-
langen. Dass dies für jeden Zweig mediciniscben Wissens ein grosser
Maugel ist, ist anerkannt; aber wa» bei den anderen Disciiilinen unfehlbar
zur Verweigt-rung der staatlieben Approbatiou als Artt führt, der Hangel
einer pranischen Rfschäftisung mit ihnen, das gilt für dio Lehre von den
Geisteskrinkhuiten als selbstverständlich. Dies kann auch nicht anders sein,
so lange dio psychiatrischen Kliniken an den llniversitäten noch zu d«n
Ausnahmen gehören, und s« lange bei den StaatsprQfungen die Geistea-
sKirungen nicht mehr berüeksichtigt »erden, als dies bisher geschiebt. Es
schadet aber der Mangel klinischen Unterrichte und eigener Beuhachtuug
ausser seinem dirci-lcn Nachtheil auch noch insofern, als dadurch das Ver-
stSndnisH and die Kritik fQr die literarischen Studien nicht die ntithige Vor-
bildang erreichen: aber wenn in ir<;end einem Zweige der mediciniscben
Literatur, so ist in der der P^ychiairie ein »ehr geübtes Urtbeil erfoideriicb,
^öbyGooi^lc
152 Bericht aber die du Oebiet der StaaUarzneikuii4«
am bei den der Quantität nach nicht anbedeateaden Arbeitet] das Braneh-
bare neianBzafiDdea. leb «erde mich daher anch nicht anf eia elafachcB
Referiren beBchränken, aondern je nach BedOrfoiss aach einen kritischen
Haassstab an die etnielneD Arbeiten anlegen, oder aach da, wo mir ein
Satz nicht ganii bewiesen erscheint, wo Differenzen der Ansichten Torhanden
sein kConeD, darauf hinneiseD; namentlich in der Gaaniatik, welche fQr die
forensische Psychiatrie das vesentlichste Uittel der Erkeantniss und Be-
lehrong ist, scheiat es mir erforderlich anzugeben, oh nnd in wie weit die
Beoitheilnng des einzelnen Falles dem hentigen Standpunkte nnserei Kennt-
nisse entspricht, ob sie hinter demselben lOrDckgeblieben oder gar eine
feblerbafle ist. Dasa die etwa erforderiith« Kritik stets nor im Interesse
der Sache geschehen sol), dass mir alles PersCuliche fern liegt, davoo wird
sich, wie ich hoffe, der Leser leicht Überzeugen. Dass eine solcbe Zaaam-
menstellung in dem Sinne und mit dem Zweclte, wie ich sie mir vorgenom-
men habe, nicht ohne grosse Schwierigkeiten ist, daa weise ich recht wohl,
und noch klarer ist es mir, dass ich diesmal noch sehr weit hinter meinen
Absichten znrackgeblieben bin. Indessen aller Anfang ist schwer, nod ich
habe die Hoffnung und CJeberzeugang, dass es mir in den uicbsten Jahren
besser gelingen wird als dieses erste Mal.
Der Gedanke, den Lesern dieser Zeitschrift eine regelmässig wieder-
kehreode Debersicht der psychiatrischen Arbeiten, soweit sie die Staats-
srineikunde betreffen, Torzulegen, ist mir schon Öfters gekommen; dass ich
gerade jetzt an die AusfDhruQg desselben gebe, ist nicht zußllig, sondern
in den Zeitverhältnissen begrQndet. Es ist nicht zn ISagnen, daas sich
Qberatl in den Bocialen Wissenschaften und in ihrem practischen EioBnas
anf die Gestaltung des Staatslebens gegenwärtig eine lebhafte Bewegung
entfaltet, nnd dass vor allen anderen medicinischen Discipünen gerade der
Psychiatrie eine wesentliche sociale Bedeutung zukommt, dürfte kaum in
Abrede zu stellen sein. Die nach langen Kämpfen errungene innige Ver-
bindung der Deutschen Staaten hat zn einer in lebeodigem Flusse beGud-
licben Gesetzgebung geführt, der wir bereits ein eiuheitliches Deutsches
Strafge setibuch verdanken, während Civil- and StrafprocesBordnung in Ans-
sieht stehen und auch das Civilrecbt mehr oder weniger eine gemeinsame
Bearbeitung finden soll Gewiss wird in allen diesen Beziehungen anch die
Lehre von den Geisteskrankheiten zu berücksichtigen oud zu Rathe in zie-
hen sein. Aber noch wichtiger ist es, dass jetzt, wo die allgemeinen gesetz-
lichen Bestimmungen, welche die Geisteskranken betreffen, im Wesentlichen
Ton einer richtigeren, fast mSchte ich ai^en, liberaleren Auffassung jener
Zustände getragen werden, da^B da auch die Benrtheilang des einzelnen
Falles eine sachgemäsae werde, dasa anter den zur Begutachtung berufenen
AerztcQ eine einheitliche nnd richtige ÄnffaasQng Platz greife. Ändetcraeits
kann die Psychiatrie hoffen, eine billige Beräckaichtignng der ihr anver-
trauten Krauken in der Gesetzgebung zn finden, und kann vielleicht jetzt,
wo die Rechte der Geisteskranken Ibeilweise znr Sprache kommen mOssen,
die ErlsDgnng des lange gewünschten und ersehnten Irren- nnd IiienaustaltS'
Gesetzes erwarten, sei es, dasa daaselbe als inr Competeni des Reichea
gebSrig betrachtet und in Angriff genommen wird, oder dasB die einzelnen
^öbyGoOi^lc
betreffenden psychiatrischen Arbeiten im Jabre 1871. J53
SUaten es mdglichBt gleichmSssig la gestalten streben Verden. Dazn kom-
men dann die lielen noch offenen Fragen, wetcbe die Irrenffirsorge betreffen,
die Errichtang psjcbiatriscber Kliniken, die bei der (venigatens Hcbeinbar)
«achsenden Zahl der Geisteakranken immer Bchwieriger «erdende Ver-
pflegung derselben, die Herstellnag von Colonieo u. dgl., die Unterbringung
der irren Verbreuher u.a.m.; alles Fragen, für welche ein gröeaerea Inter-
esse in weiteren Kreisen m verbreiten, nnd deren LSsung dnrch Verbrei-
tatig nnd Besprechung der dabin eiDSchlagenden Arbeiten vorzubereiten,
Aufgabe nnd Zweck dieser von mir beabsichtigten Zasammenitellung sein
soll. Indem ich auf ein wohlwollendes Entgegenkommen der Leser dieser
Zeitschrift hoffe, bitte ich, die MSngel, welche sich bei diesem ersten Ver-
such eines geviss nicht leichten üntetnebmeDS zeigen, eotscbaldigen so
wollen, and hoffe, sie bei weiteren Berichten verbessern za können.
I. StatiilUch». AetUlöghchei.
G. Lock hart Robertson hatte schon früher (1869) die vielbesprochene
Zunahme der GeietesstOmDgea zam Qegenetande eingehender Unter-
suchung gemacht und «ar dabei lu der Ansiebt gekommen, dass jene Zn-
nahme mehr ein populäres Vornrtheil, als eine statistisch nachweisbare
Tbatsscbe ist. Kr kommt noch einmal (A forther note od the alleged in-
crease of lanacy; Jonro. of raent. Science. Jan.) auf diesen* Gegenstand
inrBck. Wir entnehmen der Arbeit zunächst die Angabe, dass die Zahl der
Irren in Engtand und Wales eich in 35 Jahren fast verdoppelt hat, dass
daselbst im Jahre 1844 auf 800 Einwohner, im Jahre 1868 auf i3i Einw.
■l Geisteskranker gezählt wurde; io Frankreich kam IS&l auf 796 und 1861
anf 444 Eiow. 1 Irrer. Diesen Thatsachen gegenüber ist die Unsicherheit
frBherer Zählnngen, die Verbesserung Aft Anstalten nnd die Erleichterung
der Aufnahme, «eiche die Genanigbeit der ZShlang immer mefar begBusti-
geo muss, in Rechnung gezogen, um eine wirkliche Znnahme der Irren zn
bezweifeln. Was die in Anstalten aufgenommenen Geisteskranken anlangt,
so war ihre Zahl iu England nnd Wales vom Jahre 1858-68 von 22000
auf 32000 gestiegen, nnd das Verbältniss zur Bevölkerung toq 1:665 anf
1:653. Aber es zeigt sieb, dass diese Steigerting «esentlich die armen,
auf Qffeutliche Kosten nnterbaltenen Irren betrifft, wahrend die Frivatkntn*
ken, wenn mao auf die Anbäafuog der chronischen und unheilbaren Fälle
in den As^ileu Rücksicht nimmt, eher eine Abnnhme erkennen lassen. Es
waren 4612 Privatkranhe im Jahre 1858 nnd 5244 im Jahre 1868 vorbanden,
oder 1858; 1 auf 4164 und 1868: 1 auf 4065 Einw. Die Zabl der armen
Irren stieg in den zehn Jahren von 17,578 auf 27,361 , von 1 : 1093 Einw.
anf 1:779 Eiow. Besonders bervonuheben ist aber, dass das Verb9lftiisB
der Znnahme der armen Änstalts-Irran ein abnehmendes ist. Es betrng das
VerhSItaiss der Zunahme zur AnstaltsbevQlkernng:
1844-49 . . 5,64 pCt
1849—54 . . 6,09 -
1854-59 . . 3,41 -
1859-64 . . 4,83 -
1864-68 . . 3,82 -
)vGooi^lc
154 Beriebt nbw die das Gebiet der Stnalsarmeikunde
Ein ähnlicbee Verbältnias zeigt sieb in Frankreich,. Wenn maa, waa
Ar die Conetatiraug einer Zunahme der Geistes kranlien am veeenUicheteo
itt, die AnfnabmeD in die Anstalten in Betriebt zieht, so zeigt sich aller-
dings eine Steigerung derselben bei ilen armen Irren (bei den Priiatkranken
eher eine Abnahme), aber diese Steigerung zeigt ein jährlich abnehmeDden
Verh<oiss in England wie in Fraukreich.
Veranlasst durch diese Untersucbungen ßobertson's haben sieb an*
dere Autoren denselben angewandt und sind theils zu ähnlichen Resultaten
gelangt, theils zu eolohen, wekbe eine wirkliche Zunahme der Goistes-
kraoken zu beweisea scheinen. R. giebt Auszüge aus dtu betreffenden
Ahfaaadlungen nnd stellt die Frage schliesslich als noch nicht gelöst hin,,
wenn er selbst auch davon überzeugt ist, dass die vermeintliche Zunahme
der G ei stesBiöi nagen nur eine populäre, von der neueren Statistik nicht
gestützte Täuscbnug ist. Er geht von der Vorauasetiung aus, dasa das
Yerhäitnies der Aufnahmen 'in die Austalten (nicht der Totalaumme der
' Anslalts-Irren) zur Bevölkerung maassgebend ist, (eine Voraussetiang, die
nur da gerechtfertigt ist, wo die Irrenpfiege schon einen genügend hoben
Standpunkt einnimml), und zeigt dann, daes die mittlere jährliche Zunahme
der Aufnahmen in dem Deceuniuin 1859— GS nur 2.04 pCt. betrug, während
die BerfilkeruDg jährlich um 1,11 im UiiCel stieg, so dass die ganze jähr-
liche Sl.eigernng der AuFnaUmen nicht 1 pCt., nämHch 0,93 beträgt, nnd
in dieser Stelgernng macht sich noch ein von Jahr zu Jahr abnehmendes
TerbäitnisB bemerklieb. Diese so geringe Steigerung, welche ntir die Armen
betrifft, erklärt sich leicht 1) dadurch, dass immer mehr Idioten und Blöd-
sinnige aus Siechen- und Arbeitshäusern in die Irren -Anstalten geschickt
werden, and 2) dadurch, dass immer mehr Kranke der Mittelklasse in die
SSentlichen Anstalten als UnvermCgeode kommen. Nach diesen Erfahrungeo
scheint die Annahme einer «irklichen Zunahme der Geisteskranken nicht
gerechtfertigt
Der 25. Bericht der Commisaäre für das Irrenwesen (fQr ISIO)
giebt die Zahl der Irren in England and Wales am 1. Januar 1871
auf 96,756 au, 2042 mehr als im Jahre rorber, so dafs auf IflOO Einw. 249
kommen. Es zeigt sich ein enges Verhältaiss des Irreseins zur Armulh,
ODd wo ein hohes Verhältnis» der Irren zur Bevölkerung sich findet, da ist
auch der Procentsatz der Geisteskranken unter den Armen ein sehr bedeu-
tender. (In einer Grafschaft sind auler den Armen 7,03 pCt. Irre!)
Der Bchottieche (l^.) Bericht führt am I. Januar 1870 in Schott-
land 7Ö71 Geisteskranke (3&ßl M,, 4010 W.) an, bemerkt aber, dass wahr-
scheinlich noch 2000 ungezählt vorbanden sind. Ihre Zahl hatte im letzten
JaWe am 261 xagenommen; seit 1858 wuchs die Zahl der Irren in Schott-
land nm 1664, in jedem Jahre also um ungefähr 150.
In Irland fanden sich im Jahre 1869 im Ganzen 1(>,661 Geis tee kranke,
TOD denen 10,082 in den verschiedenen Anstalten waren.
Da es offenbar von allgemeinerem Interesse ist, die Verbreituog
der Geistesstörnagen gerade anter der armen Bevölkerung kennen
ta lernen, so entnehmen wir einem AoEsatie von H. Boyd (Statietics of
Pauper Insanitj in Journ. of m. Sc. July.) die folgende Tabelle, «ciihe die
^öbyGoOi^lc
betreffendcD paTebiatrischen Arbeiten im JgJire 1871. 155
beBUtodigeZanahme der (bekaDoten und getählteu) OeisUskraiikheiteD unter
den Armen von England und Wales erkenneQ ISsat; die BeTfilkerang Stter-
haupt betrag nacb der Ziblaug von 1861: 20,061,725,
Zahl der Armen
am 1. Jan.
Davon waren
geisteskranke Arme.
Und zwar
Irre und Idioten.
Jahr.
Zahl.
Zahl.
In Proc'
Hlnner.
Frauen.
Summa.
1859
867,5«
30,318
3,50
Irre: 9,280
Idioten: 4,109
12,152
4,777
21,432
6,886
1860
854,896
31543
3,71
[rre: 9,677
Idioten: 4,2-29
12,711
4,936
22,378
9,165
1861
891,808
32,920
3,69
Irre: 10,071
Idioten: 4,342
13.516
4,991
23,587
1862
946,166
34,271
3,62
Irre: 9,825
Idioten: 5,111
13.135
6,200
22,960
11,311
1863
1,142,624
36,158
3,17
Irre: 9,828
Idioten: 5,962
13.204
7,164
23,032
13,126
1864
1,011,753
37,576
3.7
Irre: 11,891
Idioten: 4,580
15,699
5,406
27,590
9,986
1865
974,772
38,487
4,0
Irre: 12,259
Idioten: 4,569
16,207
5,454
28,466
10,021
1866
924,813
39,827
4,3
Irre: 12,763
Idioten: 4,674
16,854
5,536
39,617
10,210
1867
963.200
41,276
4,3
Irre: 13,384
Idioten: 4,773
17,521
5,598
30,905
10,371
1868
1,040,103
43,158
4,3
Idr; '»-«»s
24.125 .
1869
1,046,569
45,153
4,3
St"; ^«-"5
25,108
Wenn die beatSndige Steigernog der geieteahianken Armen anch in
allen Landestheilea sich leigte, so war sie doch am stärkalen in der Banpt-
itadt and dem dam gerechneten Diatribte. Am meisten zngeDommen hatte
die Zahl der armen Irren in den Anstalten, n&cbstdem in den Armen-
bSnsern.
Wie Hasse (Allg. Ztscbr. f. Psych. Bd. 27. p. 550) bericblet, waren am
■ .Januar 1868 im derzogtbnm Braunschweig!
862 Geisteskranke and Idioten, wovon 441 M. und 431 W., und iwar
387 Geisteskranke <191 M , 196 W.) und 476 Idioteo (250 M., 226 W.).
Dia VethSItaias von Oeisteskrauken und Idioten zur BeTfilkerong war
1:851, bei M3anern 1:343, bei Weibern 1:360. Trennt man die Geiatea-
kianken loa den Idioten, so »ar das Verb3ltDisa tur GesammtheTöikerung
bei den Geisteskranken 1 : 733 (bei M. 1 ; 792, bpi W. I : 7731 nnd
- • Idioten 1 : 638 (bei U. 1 : 605, bei W. 1 : 670.
^öbyGoOi^lc
156 Bericht über die das Gebiet der StulsHTzneikuuüe
In der etidtischen BevSlkerang kam 1 GeiBteakranker auf 608, eio
Idiot auf 704 EiDnohner; in der ländticheit l GeistfBkrankei aof 907 und
1 Idiot aaf 609 Bevobner.
Von den 387 GeisteakraDken vorden 34 als nocb prSsumtiv heilbar an-
geiehen. In Familieopfiege befanden sich von den OeiBteskrankeD nnd
Idioten 701 3= 81,6 pCt,, wähTend die aadereo in Anatalten (101) and
ArmeDbanaeTn (57) antergebracbt varen. In Betreff der weiteren geakoen
Angaben Qber Religion, VerinOgeiis verbal tniaae, Familienatand, Alter u. a. w,
mBasen wir auf däa Original verweisen. Die erblicbe Anlage war tod 862
Kranken bei 200 angegeben.
Die Grosaheizogl. Badigche Regiernng läast alle 6 Jabre in jeder
Gemeinde eine Aufzeichnnog der in ibr befindlichen Geiatee kranken vor-
nebmen, welcbe jElbrlicb duich Abgang und Zugang berichtigt wird. Die
gesammelten Berichte werden dem Btatietiscben Bareau und ran dort der
Direction der Anstalt Illenan zu einer Zusammenetellnng Qbermittelt. Dia
letzte aolche Zusammenstellung fand im September 1868 statt. Nach
derselben (Bericht dea Grosaherzogi. Ober-Medicinalratbs. Karlsrnbo 18TI.)
befanden sich damals ansserhalb der Anstalten 3491 (1731 U. nnd 1760 W.),
in den Irren - Anstalten 891 (429 M. und 466 W.) Irre. Bei der weiteren
IsbellaTischen Zusammenetellung eind berQckaichtigt der FamilieostaDd, das
Alter, die eheliche oder uneheliche Gebort, die Erblicbkeit, die Religion,
die Art der Krankheit, ob angeboren oder erworben, ob epilepitiach , ob
Kretinen, endlich die Art der Verpflegung. Auf diese Angaben kann hier
nicbt weiter eingegangen werden. Leider fehlt ebeoBOwobl das VerhBltnisa
lor BeTGIkeiODg, als der Vergleich mit früheren Zusammen stell nagen.
Nach L. Dahl (Monatsbl. für medic. Statistik. 2.) wurden im Jahre
186Ö in Norwegen 619& Scbwacbsinnige, d. b. 1 : 321 Einw. gezfiblt, gegen
1:393 im- Jabre 1855. Die Verminderung bezieht sich aber nur auf die
von Jugend auf Schwacbeinnigen (Idioten), wShrend die anderen (Geiites-
krankea) sich vermehrt haben. Das ziemlich pRItiliche Sinken in der
Häufigkeit der Idiotie (I8öö = 1:G26, 1865 = 1;835) schreibt D. dem
Umstände ta, daaa die jDngeren Alteraklassen Ton einer BeTSikernng ab-
atammen, welche viel mSaaiger lebt, ala daa Geschlecht der vorhergehenden
Periode, indem die Eq t halla am keitsbestre bangen und die veränderte Branot-
weingesetzgebung vor 20 bis 30 Jahren seither eine raache und evideote
Besserung in dieser Hinsicht zu Wege gebracht haben, — Die Idioten sind
dreimal häofiger auf dem Lande als in den Städten, die eigentlichen Geiatts-
kranken etwas häufiger auf dem Lande. Bei den Frauen zeigt eich die
erworbene GeisteustCrung im Verbältniss von 1:519, bei den Männern in
dera von 1.562, ohne dass bierana auf eine grCasere Dispoaition des weib-
lichen Geschlechts zd acblieasen wäre; beim Idiotismus finden sieb etwas
mehr männliche als weibliche Individuen angegeben.
G. Uajer giebt einen Beitrag tat Statistik der bayerischen Kreis-
Inenanstatteo (Bayer, äritl. Intell.-Bl. 13), dessen Inhalt wir hier in sei-
nen Details nicht wiedergeben kCnuen. ffir vollen nur erwähnen, dass
sich am Ende des Jahres 1867 in den bayerischen Anstaltflo 1760 Oeistes-
kranke (892 m. nnd 868 v.) befanden. In der zehnjährigen Periode, Ober
^öbyGoOi^lc
betreffenden psyehialrischen Arbeiten im Jahre I8TI. 157
welche der Beriebt eich erstreckt, macht sieb ein beBiandieee Steigen der
A D s t alte- Irre D bemerklicb, AuKllig tetee, dass die eiaielnen Zahlen fDrBe>
stand, Zagang und Abgang in jedem der 10 Jabre Bummirt werden, und
data unn die Somme aller BestiDde und ZugSnge der statiBtiacben Besprechnng
ZD Ornnde gelegt wird, da ja is dieser Summe (17,701) die meisten Kran-
ken mehrrnftlB in RechnnnR gezogen sein mElsBen'). ,
Die immer mehr Oberhand nehmende Tronksncht and die gar nicht hoch
genng in Anschlag zu bringeoden schweren Folgen derBelben für daa Indl-
ridnnm sowohl, als fSr die Gesellschaft, iBt Gegenstand mannigfacher Be-
aprechangen geworden. WSbrend die französische Gesetzgebung sich mit
der Frage Ober die Bestrafung der Öffentlichen Trunkenheit beBchftftigte,
hielt Ronasel in der Akademie der Medicin einen Vortrag fiber dieses
Thema (Oai. des höpit. Nr. 69— 7ö). Wir können ihm nicht in dem ans-
fnbrlichen historischen Excurs über die Trunkenheit, Trnnkaucht und den
chroniBchen AlkoholismnB folgen, auch nicht die Besprechung der bei den
lerachiedenen Völkern dagegen ergriffenen MaasregelD wiedergeben. Es ge-
nOge, anf folgende Tfaatsache aufmerksam zu machen. Alan kennt die Zn-
n&bme des Alkoholconsums in FraDkreich; es stellt sieb nnn nach JoU;
heraus, dass in den industriellen Landstrichen, wo der Consum nicht nnter
das jSbrIicbe Mittel lon S2 Liter pr. Kopf heruntergeht, die Ziffern des Con-
anms in gradem Verh<niss stehen zn denen der gerichtlichen Vernrtheilan-
') Die Autsfitie TonTiggea und dem Ref. nber Irronstatlstik, welche nbri-
geus nur die Methode betreffen, sind hier nicht mehr erwähnt, da sie den Le-
sern dieser Zeitschrift bekannt sind. Es sei mir aber erlaubt, hieran eine Be-
richtigung zu knüpfen. In den letzten „Bemerkungen über die Zählblättchen"
ele. habe ich mir hinsichtlich der Absichten des psychiatrischen Vereins der Bhein-
provinz ein Miasveratändniaa m Schulden kommen lassen. Wie mir Hr. Geheim
ratb Dr. W. Nasse, der Vorsitzende jenes Vereins, berichtigend mitiutheilen die
Frenndlicbkeit hatte, so bat derselbe nämlich nicht, wie ich die betreffende Notiz
verstanden hatte, mit oder gar am Tage der allgemeinen Volkszählung seine
Fragebogen und auch niclit durch Privatleute ausfällen lassen wollen, sondern
.diese Fragebogen sind bestimmt zur Ausfüllung durch Aerzte und zwir nach der
Zählung, nachdem der Verein in den Besitz des durch die allgem. Zählung auf-
gefundenen Materials gekommen sein würde ' Ich berichtige meine diesbezüg-
lichen Angaben hiermit recht gern. Der Punkt, um dessentwillen ich jene Frage-
bogen anführte, wird dadurch im Wesentlichen gar nicht berührt Es handelt
sich hauptsächlich um den Inhalt der Fragebogen, aus dem ich Hrn. Tigges
zeigen wollte, dass auch andere Irrenärzte mehr Fragen als er und zwar solche
Fragen, welche mit den in nnsern Zählkarten aufgenommenen mehr als mit den
seinigen übereinstimmen, an die Statistik richten wollen. Uebrigens möchte ich
doch bemerken, dass die Aerzte in diesem Falle (den Anstaltsärzten gegenüber}
Privatleuie sind, und was den Zeitpunkt der Ausfüllung anlangt, so dürfte es von
Interesse sein zo erfahren, dass, wie Hr. Oeheimrath Nasse mir gleichzeitig mit-
tbeilt, ,die vom statistischen Bureau gegebenen Aussichten auf abschriftlicbe Hit-
theilung des Uaterials wenig tröstlich sind, indem wir erst zu Anfang 1873 das-
selbe erbalten sollen: für eine genauere Verarbeitung des sehr umfangreichen
Uaterials offenbar zu spät, da mittlerweile zu grosse Veränderungen an demsel-
ben schon vorgegangen sind." —
^öbyGooi^lc
158 Bericht über die das Gebiet der SUatsarzDeikniide
gen, des Betlelos, der Vagabondage, der Morde, Selbstmorde und Geiates-
BlOrungeD. In Paris war 185G die Zahl der im BicStre safgenomoieiien Al-
koholieten 99; 1860 dagegen SOT nnd 1S61: nabeza 300. Die Zahl der
GelBUekranbeD in Jabre 1869 war in Frankreich grCager ale in jedem &o-
deren Lende: ee iiam 1 Geistesliranlcer in England und Wales auf 432 E.,
in Schottland anf 439, in Schweden auf 5IS, in deo Vereinigteo Staaten anf
700, in Belgien anf 714, in Frankreich echoo auf 4iO Binw, — Während
Dach Esquirol 8 pCt. dcrGeistesBtörQogea auf AllioliolismDB beruhen solltea,
berechneten Morel, Parchappe nod andere Irrenirite 20 pCt , dann 28 aod
bi>29pCt. Was die Seibatmorde anlangt, so zeigte Decaiane, dasa in Lon-
don anf ITS Todeefälle, iu Neu -York anf 172, in Wien auf 160, in Paris
dagegen auf 72 Todesfälle ein Todesfall durch Selbstmord kam. Er bewies
ferner, daae die Äotahl der Selbstmorde durch Trunksucht, welche 184S in
gau Frankreich 141 betrog, im Jahre läGtl bis auf 401 stieg. Solchea
Uebelstttnden gegenüber und in Berücksichtignng des Umstandes, dass der
HiBsbranch des Alkohols seine üblen Polgen nicht bloss in den einielnen
Anfillen der Betrankenbeit äoBsert, sondero grade seine scblimmsten Wir-
kungen iu dem ganzen körperlichen nnd geistigen Verfall des Säufers offen-
bart, verlangt R. abweicheud von dem Gesetzentwürfe nicht bloss eine Bestra-
fung der Öffentlichen Trankenheit, sondern aucfa Repressivmasaregeln gegmi
die TrnnkfSlligkeit, namentlich solche, welche die Familien der Säufer
BchOtzen und den SSnfer selbst in seinen bürgerlichen nod staatahörger-
lichen Hechten beschränken. —
Ebenso hielt Lunier in der acad^mie de mädecine zu Paris einen Vor-
trag, Id welchem er die Rolle bespricht, welche die alkohoüscben
Getränke bei der Vermehrung der Geistesstörungen spielen. Wir
geben die Resultate derselben wieder (oach der union medic. Nr. 61): 1. Im
Nordosten Frankreichs hat sich in deo Departements, welche keinen Wein
produciren, zuerst der Rüben- und Kornbranntweln , verbreitet; die Wein-
consnmtion ist seither fast gleich geblieben, die des Cider nimmt ab, wäh-
rend die des Alkohols sieb seit SO Jahren verdoppelt und selbst verdreifacht
bat. 2. Die weinerzeagenden Departetoeals derselben Gegend zeigen die
Verbreitung des Alkohols spater als die anderen, aber der Co neu m der Spi-
rituosen bat sich ebenso fast Qberall verdoppelt. 3. In dieser Gegend haben
die GelstesstCrnngeD durch Alkoholismus belrächllich an Zahl mgeuoramen
nnd anf einigen Stellen ein Verbal tniss von 41 zu 100 bei den Männern nnd
von 21 zu 100 bei den Weibern erreicht. Aber während in den nicht Wein
bauenden Departements die Znnabme meist das weibliche Geschlecht be-
trifft, ist sie in den audero nur beim männlichen merkbar. 4. Im Departe-
ment Orne, welches keinen Wein producirt, wo man aber Alkohol aus Ro-
ben destillirt, werden fast ebenso viel Liqneure als Wein conattmirt, und
war der Conaum vor SO Jahren fast so stark wie heut. Dem entsprechend
ist das Verhältnies der Psychosen ex abneu spirit. seit lange ziemlich be-
trächtlich (13 anf 100) und bat sieb seit 15 Jahren nicht viel gesteigert;
die Steigerung betrifft ausserdem aQsschliesslich das weibliche Geschlecht.
6. Im Oatei., wo mehr Wein gebaut als verbraucht wird, und vo map bis
vor wenigen Jahren nur den im Laude selbst erzeugten Braoutwein kauntt,
^öbyGoOi^lc
betrefTanden psycbiatriscben Arbeilen im Jahre 1871. Ig9
EeigteaichiD Betreff der OeistesstSrungeo keio sehr hervoHrcteoderBinBnsB;
eeitdetn über die Alkohole des Nordens eingeführt siod, vetmebreii sich dort
die Fälle von GeiBteehrankheit durch AlkobolisuuB in starker PropottioD,
besonders bei den Uännern. G. Jm Ganzen also epielt der AlkobolisDias
eine bedeutende Rolle für die ^anabine der GeiBtcssluruDgen und bietet, Jn
dieser Hiagicbt vie in mancher anderen, eine ernste Gefahr fQr die Gesell-
schaft, besonders in den Departements des Nordens und (lorda;cstenB.
Mit der Tranhsncht beschäftigt man sich, «iein Praakrei<:h, so auch
in England. Bier ist von Dalrymple im (Joterhanse eiue Bill für eine
Aendernng im Iriengesetze eingebracbt, damit habituelle Trinker, auch ohne
Zeichen geistiger StGrnng, lingere Zeit in Verirahrung gebalten vorden
kennen. Man verweist dabei auf die in Amerikanischen Anstalten für Po-
tatoien gemachten gnten Erfahrungen. Die erste derartige Anstalt (Med.
cbir. Rev. 93) wurde tos Dsy IBöl in Boston gegründet und gab bald
durch ihre Erfolge Veranlassung lum Entstehen andrer Anstalten in den
vereinigten Staaten, von denen einzelne von bedeutendem Umfange und auf's
Beste eingerichtet sind. Die Kranken sind freiwillig da, und ihr eigener,
fester Wille, gebeilt in werden, wird auch als erste und wichtigste Bedin-
gung der Genesung angesehen. Die dankbaren geheilten Trinker, unter-
stützen die Anstatt nach ihrer Entlassung. In derT^at soll der Erfolg ein
günstiger sein.
Den verh<nissmässig ziemlich häufigen Geistesstörungen bei Soldaten
hat man bisher nicht die Aufmerksamkeit zagonandt, welche sie verdienen.
Es ist daher sehr anzuerkennen, dass man ancli diesen durrhauj nit^ht un-
wichtigen Gegenstand in Betracht zu ziehen beginnt. So verMentlicht
Koster unter dem Titel Militaria (Irrenfrend 1—3) einen interessanteD,
• die Sacht! in das richtige Licht setzenden und daher'sehr beacbtenswertben
Aafeati, dessen tbatsäcbliche Grundtagen zo bestätigen jeder Arzt einer
grösseren Anstalt Gelegenheit bat. K. führt ans, dass wirklich Geisteskrank«
und in hohem Grade zur Geisteskrankheit Disponirte zum Uititärdlenste her-
angezogen werden, dass Geisteskrankheit in der Armee nicht selten, dass,
der Selbstmord aber sehr bäofig und häufiger als im Civil, dass er in der
prenssischen resp. deutschen Armee häufiger als in anderen, namentlich io
der franzCsiscben und englischen sei. (Dies erklärt sich, da die Selbstmorde
auch im ersten Dienstjabre am bfiufigsten sind, wohl aus den verschiedenen
Rekratirungssystemen. Ref.) Er geht bei dieser Gelegenheit auf die Sta-
tistik der Selbstmorde nach den bisher vorliegenden Berichten näher ein.
Es scheint daher nothwendig, bei den Aushebungen zum Mililär mit grSsse'
rer Vorsicht zu Werke zu gehen, da natürlicher Weise eine Anzahl von
Geisteskranken, welche ais solche noch nicht ernannt sind, mit ausgeboben
werden; besonders gilt dies auch von Geistesschwachen, welche den bishe-
rigen Anforderungen noch gewachsen waren, es aber unter den neuen Ver-
hältnissen nicht mehr sind. Kurz werden dann noch die EinQüsse des Krie-
ges und die dadurch hervorgerufeDen StArungen der Nerven- und Geistes-
thäligkeit berührt. K. selbet beobachtete in Uarsberg in den letzten 6 Jab-
^öbyGoOi^lc
160 Bericht fiber die dta G«biet der Stuts&rzneikiuid»
ren etwi 23 geisteakraDke Hilitärpersotieii, allerdingg oar etn 2 pCt. der
AaroftbineD, aber doch in Anbetracht der VeihiltDisee ein bedeiit«Ddea Con-
tiogent. Ton dieaea 22 wurde bei 8 die Furcht Tor dem Dienste als elniige
Ureacbe angeaeben; 7 waren geaond, aber disponirt and erkraabten «ftb-
Tend dea DieoBtea, 3 im 'Kriege, aber 12 waren ecboo vor der Einiiehnng
geiateskrank oder dnrch Torani gegangene Geieteakrankheit oder mangel-
hafte geiatige Gonatitntion im hCcheten Grade diaposirt
Gteichieitig pnblicirte W. Naaae Bemerkungen DberGeiateaatO-
rangeo bei Hilitirperaonon in Folge des Kriegea tod 1S6S.
Er berichtet (Allg. Ztscb.f. Psjch. Bd. 37 p. 517) 14 Fllle, welche bei Sol-
daten in oder nnmittelbar nach dem Feldinge to3 18t>6 eDtatanden und ii
der Siegbnrger Irrenanslalt inr Beobacbtnag kamen. Ale prSdiaponireode
Momente kommen in ö Fällen die Erblichkeit, in 3 geachlechtlicbe Ana-
■chweifongeo, in 3 Trnnk nnd in 1 Falle durch frflhere Erkrankung erwor-
bene Anlage in Betracht. In den Obrigen ö Pllleo war die Erkrankung nn-
mittelbar in Beiiehung lum Feldznge in aetien. Bei der einen Bilfte der
Erkrankten war nnmittelbar nach der RBckkehr ana dem Peldinge nur ein
Terindertea geistiges Verhalten, Dnetetigkeit , GemQlbsreiibarkeit oder Ge-
müt hsdepreasion wahranaehmen , nnd erat auf dieaem Boden bildete sich
■piter, nnr lom Theil unter nachweisbaren Gelegenheitsuraaohen, die voll-
kommene Psychose aus. In der anderen EftKte trat die Krankheit in un-
mittelbarer Folge des Rriegedienetes anf. Bei faat allen diesen Fällen trug
die Psychose, was K beeondera betont, von Torn herein einen Charakter der
Schw&cbe, nnd aie gingen aoch meist in BlCdainn Qber. Bestimmte UrsacheD
fflr dieses tiefere Ergriffensein des Centralaerrensfatems aDEnffihren, ist
oicbt möglich, wenn gleich ea natürlich nahe liegt, aaf die in raacher Folge
einwirkenden auflegenden nnd Bchnärhendea EicflUeee des Krieges hinin-
weiaen. Bot der Feldiug von 1866 noch wenig Uateiial, daa N. aber für
verhSltnissmlssig grSsser hält, als nach den wenigen Fällen tu «chliessen, '
welche ihm zur Beobachtung kamen, bo dürfte, worauf Vf. hinweist, der
Krieg mit Frankreich wohl eine grOssere Zahl tod GeieteEkrankbeiteu lat
Beobachtung bringeu. Diese Voraussetzung hat sich, wie jetzt wohl schon
■tiemlich allgemein bekannt ist, in höherem Grade beatitigt, als ea wQa-
Bchenswerlh war.
Im AnBchluBse an die Beobachtungen loo Nasse berichtet H. Flnp-
pert (Allg. Ztscbr. f. Psych. Bd. 28, p. 3:!Ö) aber acht Soldaten, welche er
nach dem Feldzuge von I8t)6 in der Irreuanstiilt Colditz beobachtete. Bei
sweien derselben lieae sich uachweiseJi, dasa die GeiBteBstöriing schon toc
dem Feldzuge beetand. Bei 3 Fällen konnte der Krieg allein, bei 1 wenig-
atena wesentlich als StiologiacheB Moment angesehen werden, während «r
in den 3 Qbrigen nur als letzte Ursache zu andern vorausgegangenen hia-
tnkam. In allen Fallen zeigten sich neben den psychischen noch paralyti-
sche oder epileptieche Erscheiunngea.
Anachliessend hieran beginnen auch bereite die Uittheilungen ober gei-
stige Erkraukungeo im fran zQsiachen Feldznge. So theilt Libr
(Allg. Ztechr. f. Psych. Bd. 38 p. 338) mit, dsBB unter 40 Kranken, wekhe
er in einem kleinen Lazaretb hatte, Q waren, welche als an Rheuuatismai
^öbyGoOi^lc
betreffenden psycbiatriscben ÄriMiten Im Jafare 1871. IQl
leidend angegeben varen, velcbe aber an denilicbpn Pxychoscn litten. Von
ihaen geDaeeD 2, ntlhrend 2 andere nach Aussiebt aurileilune gpbeo, einer
aber nnbeilbar ist. Aach Scbraeter [s. demg. 0. p.343} (heilt eisige Fille
TOD GeistesatCrang oder eigen tbQmlicber GeiHtesbeachaffeaheit mit, velcha
er als Truppennrit im Felde aelbst za sehen Gelegenheit hatte. Recht wird
ihm Jeder, der ähnliche Beobachtungen zu macbenjGelegenheitbatie, gebeo,
wenn er sagt, dass manche Vergehen gegen die Disciplia, aber such manche
Auaschreilungen der Vorgeeetiten auf GeisteeBiörung beruhen, und daaa hier
manches Unheil verbatet werden könnte, wenn die MilitSrärzie immer auch
psych iatri s 17b e Ausbildung hätten und ihr Auge auf deiartige Vorkammniese
richten machten. — Einen interessanten Fall geistiger Sitirung bei einem
Soldaten in Folge von Inanition, veranlasst durch die Anstrengungen
und ungenügende Ernäbrnng im Kriege, theilt auch Wiedemeister (Berl.
Iclia. Wocbenscbr. Nr. 3.) mit.
2. IrrenirMei. IrreuulalfcB.
In dem zweiten Jabreebericht des Landes-Medicinal-Colleginms Ober das
MedicinaloeBen im Ksuigreicii Sachsen auf das Iaht lä<i8 (Dresden
ISTl), welcher des, Interessanten so viel bietet, finden sich auub bemer-
kenswertbe Uittbeilungea Ober das Irrenweaeu. Darnach geht
man in Sacbsea im Wesentlichen auF die Ideen Grieainger's ein. h'Qr
Leipzig ist die Errichtung einer psychiatrischen Klinili ine Auge gefaisst,
welche logleicb den Charakter eines städtiacbeti Asyls fUr die StarJt und
event. die weitere Umgegend haben soll. Die Einrichtung anderer i.tä>lii-
scber Asyle (im Sinne Griesinger's) unterbleibt Torläuüg, namentlich in
ROcksicht anf den Mangel psychiatrisch ausgebildeter Aerzie, welche solche
zu leiten im Stande wireo. Dass aber ein BedCrfniss für deirinioe Ansial-
teo oder enlaprecbend eingerichtete Abibeilungen anderer Kranki^nhäui-er vor-
banden ist, und dass dieser Vorscnlng Griesinger's in der Ttiat berech-
tigt war, dafür spricht der folgende Passus des Berichts, den vir des darin
enthaltenen Details wegen wQnticb wiedergeben; ^Uei den Krnnkenliausvur-
ständen einer Anzahl giösserer Städte eingezogene Erkundigungen bauen
das interessante Resultat ergeben, dass jährlich etwa 'iOO Geiatesknnke in
städtische Kraukenbäuser aufgenommen und von ihnen nur etwa der fünfte
Theil an die Landesirrenanstalten abgegeben werden, nShreud die tihngen
nach Abzug der etwa S— 10 pCt. betiajienden Grsiorbenen an die Fflnilien
zurttcbgpgeben oder frei entlassen werden konnten. Die an Sfiuferwubu-
sinn Leidenden, die ohnehin nicht in die Icrcnana'alten gelnnsen, betrugen
nur etwa 60 bis 70 jährlich, also nen>g über den fünften Tbeil »Her Auf-
nahmen; alle übrigen betreffen andere Formen des lrr<-seina.* (p. 105). Auch
mit einer freieren VerpBegungsforro der Irren ist ein Versuch gemacht Hor-
den, indem von der PQegeanstalt Culdit): eine Anzahl geisteahrankcr ftlSu-
ner in ein in der Nähe gelegenes Dorf (Z^chndla^) zur Begründung einer
Aekerbaucolonie verlegt worden sind. Die Resultate dieses Versuchs kötinen,
sowohl was das Befinden der Pfleglinge, als auch uns die finamielle Seite
anlangt, als dnrchaua befriedigend bezeichnet werden. Als Anhang zu dem
VltiiuJiihiHclu. f. im. Uad. N. P. XVII. 1. 1 1
^öbyGoOi^lc
162 BericLt über die das Oebiet der Staatsarzneikimde
allgemeinen Bericht findet sieb noch ein specieller Ober die Keilanstalt
Sonnensteio tod dem Direldor derselben (Lesging), anf velcheo vir nnr
verweisen können.
M. Hnppert bescbüftigtc sich, mit der Frage, welche Aufgaben
bleiben neben deo staattichen Irren- Anstalten der tiemeiDde
rar die Versorgung ihrer Irren und welche Einrichtungen hat
sie deshalb zn treffen (Schmidl's Jjfarb. Bd. 150). Er geht von dem
Gedanken ans, dass bisher der Staat die PQrsorge für die Irren, anders
als bei der sonstigen Armen- und Krankenpflege, übernommen hat, (Ea ist
dies nnr für die kleineren Staaten richtig, in grflssercD, Prenssen, England,
Frankreich, ist es nicht der Staat, welcher die Itrenp&ege übernimmt, son-
dern es sind die Gemeinden, welche allerdings ta diesem Zwecke zn gros-
seren Betiiken lusaromentretcn]. Doch kann der Staat, da notorisch die
Zahl der in die Anstalten anfzunehmenden Irren immer mehr steigt, allen
diesen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Es muas daher ein be-
stimmtes System der IrrenpSege geschaffen werden, welches nur einen Theil
der Irren den (staatlichen) Anstalten Oberweisl, den andern in anderer, an-
gemessener Welse versorgt. la seinen dabin gerichteten Vorschlägen schtiesst
H. sich i<n Wesentlichen an das System Griesinger's an. Nnr glanbC er,
dass Gr. sein Stadtasyl nur in Berücksichtigung der grosseren Städte vor-
geschlagen, nnd modificirt dies dahin, dass es auch der fievOlkerong des
Landes und der kleineren Stidta zngSngig sein soll; es soll daher in die
Nähe der giössten Sindt eines Kreises, für den es bestimmt ist, placirt
werden. Ferner sei bei Gr. nicht an die irren Verbrecher und an die
Idioten gedacht. Für erstere scheint nnn H. die Errichtung einer beson-
deren Anstalt in der NShe der (grCssteo) Strafanstalt wünscheoswerth [wo-
hin er übrigens ebensowohl die irre gewordenen Verbrecher, als (sehr mit
Unrechi) auch die verbrecherischen Irren bringen will]. Derartige Anstalten
soll, ebeuso wie die DaterrichtsanBlalten für noch erziebnngsfäbige Idioten,
der Staat errichten. Dagegen solle die Gemeinde die Verpflichtung haben,
die Verpflegungsb&nser fGr die unheilbaren, barmloseo BIfidsinnigen ta er-
richten, und auch die Sorge fQr die Stadtasyla wQrde ihr zufallen. Es
bleiben dann noch die grOseeren Ifindlichen Anstalten mit Ackerbau-Gola-
nien, welche für die arbeilsßlbigen nnd störenden unheilbaren Kranken
bestimmt sind; diese wtirden ihrer grösseren Kostspieligkeit wegen nnd
wegen ' der den staatlichen Schutz erfordernden Art ihrer Insassen wieder
anf den Staat übergehen. H. stellt es noch als mJIglicber Weise wDnschens-
«erth hin (ohne sich absolut dafür angzusprechen), dass man die epilepti-
schen Pfleglinge von den übrigen aussondere und in eine besondere An-
stalt unterbringe. — Die specielle Anwendung dieser Vorschlage auf das
Königreich Sachsen öbergehen wir hier.
In dem , Bericht des Grossherzogl. Ober-Medicinalraihs Ober den Zu-
stand des Medicinalwesens im Grosgherzoglbum Baden im Jahre ISGa**
(Karlsruhe 1S71) heisst es, nachdem die Irren -Anstalten besprochen sind:
,Uit der anerkannt wachsenden Zahl der Geisteskranken wird aber auch
die Möglichkeit einer rationeileD Lokal Verpflegung für dieselben anxubnhnen
seiu, damit der Staat nicht Über Gebühr in Anspruch genommen zu werden
^öbyGoOi^lc
tMtrelTendeii psychiatrisch en Arbeiten im Jahn läTl. 163
brancbt. Diea wird durch geeignete HerrichtDogeo io den grosseren Orts-
BpiUlern zu diesem Zweck und durch Errichtang Ton Beiirkespitälern zd
erreichen sein. Bei Erbaonng tod oenen OrtsBpitftlern nehmen wir Sberall
hierauf RQcksicht. *
Die „Eingabe der Stztlichen Nennercommission an die St an de Versamm-
lung, betreffend das «Urttembergische Irren w«Ben'' (KGatlin,
WDcttemb. medic. Corresp.-Bl. No. 38} ernäbnen wir besooders deshalb, weil
es erfreulich ist zu sehen, daas die Äerite WQrttembergs sieb des Irren-
«esens, welches alleidings dort nach dieser Schrift eiheblicb zurQckgeblia-
ben sein mnss, so «arm und sachkundig annehmen, und weil wir wohl
wBnscben, dass die Aerite auch anderwärts, wo dieselben nnd grossere
Mängel torbandcn sind, sich bethäligten an dieser .Sacbe, welche fQr das
Gtaase von höchster Bedeutung ist und nur darum die ärztlichen Kreise
besonders berührt, weiL diesen TermCge ihres Berufs die herrschende Noth
und die Mittel zu ihrer Hebung niher Tor Angen liegen, als anderen Be-
rufskreiseo.* Nach einer beigefQgten Uebcraicht konnten 18B5 von 100,000
Einwohuern in Anstalten aufgenommen werden im (iamaligen) Königreich
Prenssen 24, ia Bayern 38, in Baden 63, im Königreich Sachsen SA Irre.
In WQrttemberg bieten die beiden Staatsanstaiten (Wienentha! und Zwie-
falten) Platz für 334 Geisteskranke, d. h. nach der Einwohnerzahl von 1865
fQr 19 Irre ron 100,000 Einwohnern; da aber noch ca. 300 Irre vom Staate
in Privatan stalten untergebracbt sind, so ergiebt sich ein Verhältniss Ton
35 auf 100,000. Inzwischen sind aber in allen jenen Nachbarländern noch
weeeDtliche Portschritte gemacbt worden. Daher, und da die Unterbringung
in Privatao stalten nicht opportun erscheint, liegt die Nothwendigkeit der
Errichtung neuer Anstalten auf der Hand. Dazu kommt das BedOrfniss
einer psych iatriscben Klinik an der LandesuniTersilät, der Mangel einer
freieren Form der Verpflegung in Ackerbau- Colonien. Die Eingabe achliesst
mit einem Hinweis auf die Nothweodigkeit des Recbtsscbutzes der Irren,
eines Irren-Gesetzes.
Die üeberfQilung der englischen Irrenhäuser und das bestSn-
dige Bedüifoiss, sie zu vergröasero, scheint theilweise auch io dem mangel-
haften System der Entlassung begründet zu sein. Wenigstens muss es auffällig
erscheinen, dass Williams, Arzt am Snssez Asylum, wiederholt (Lancet
vom 12. Aug. und vom 16. Dec) aU Mittel zur Entlastung der An-
stalten den Vorschlag macht, ungefährlii^he unhe'Ibare Geisteskranke, wo
es die Verhähnisse gestatten, zu ihren Angehörigen zu eutlaasen; ein Ver-
fahren, das doch eigentlich selbstverständlich und in Deutschland wobl
überall gebräuchlich ist. Freilich erwidert ihm darauf Shaw, der Director
einer der Anatalteu der Hauptstadt, dass er dies System auch befolgt, dass
aber in einer Stadt wie London nur selten die Verhältnisse geeignet sind
und sein können. (Lancet vom 30. Dec)
Die so häufigen Beschuldigungen, dass die Irren- Anstalten
die persönliche Freiheit bedrohen, hatten in Fraukreich in den
letzten Jahren des Kaiserreichs, 7. Tb. wohl unter dem Einflüsse dt-r poli-
^öbyGoOi^lc
164 Beriebt über die daa Oebtet der Staalganaeikande
tiicben VerhSltDtase, eine acute Steigeraog und bedenkliche HChe erreicbt.
Die politischen Journale beacbäftigteo sii^h eifrig mit dieser Aogelegenbeit
and wareo voll von den albernen Phrasen Aber Beraabung der individuellen
Freiheit, anberechtigte SeqneBtration u. a. m. Die Oeseilschaft für gericht-
liche Medicin in Paris uahm sii^h die MQbe, diese Anklagen einer genaiierea
Untersuchung zu anteriiebea und die Beschnldigaogen gegen das FrauzS-
■ische Irren-Gesetz von 1838 zu prüfen Sie kam natDilicb xn dem Resul-
tate, dass von einer Bedrohung der persönlichen Freiheit keine Rede sein
kOane nnd dass das Gesetz genügende Garantien dem Kranken wie dem
Staate biete. Bei dieser Gelegenheit unterzog sie anch einen *on Oam-
betfa und Maguin eingereichten Entwuif zn einem Irren-Qesetz einer
Ternichtenden Kritik. Es hiesae hier Zeit verachtenden, irenn man auf
diesen Gntnurf noch weiter eingehen vollte; für treitere Inrormatioaen «er-
weist Ref. anf einen ausfilbrlichen Auszug dieses Berichts im Psych. Cen-
tralbl No. 8. u. 4. Doch sei die Bemerliong erlaubt, dass diese Vorgänge
beweisen, dass selbst ein Irren-Gesetz, welches, wie das FranzSjische, die
Aufnahme der Krauken und ihr Verweilen in der Anstalt einer ungemein
starken Gontrole unterzieht, die Anstalt^ärzte durchaus nicht vor unberech-
tigten Rerrirainatioaen uud verlSumderischen Angriffen schützt.
Auch Brierre de Boismont weist (Annal d'bjg. pnbl. Bd. 36, p. 166}
die Anscbnldiguageo intück, welche gegen das Irren-Gesetz von 183S und
gegen die Irren- Aerzte erhoben worden sind. Er beweist aus reicher Er-
fahrung und mit vielfachen interessanten Beispielen, wie leicht sich das
Publikum, sei es über die Genesung .eines Kranken, sei es über die Unge-
fährlichkeit eines solchen täuscht. Er weist aut die Notbwendigkeit hin,
im Interesse einer bescbleuniglen und nicht zu sehr in die Oiffenllicbkeit
driogenden Aufnahme keine Maassregeln zu treffen, welche die Aufnahme
in dieser Uinsicht zu sehr erschweren wiJrden. Er führt an, dans kein ein-
tiger Fall in Prankreich vorliegt, in welchem ein Anstaltsarzt wirklii'h wegen
widerrechtlicher Freiheilsberauhnng verurtbeiU worden väre. Er giebt übri-
gens in, dass man zur Beruhigung der einmal aufgeregten fiffentticben Mei-
nung einzelne Aeodernngen des Gesetzes treffen könne. Viel nothwendiger
aber sei es, die Bestimmungen Gber die Vormundschaft abzuSadero, da der
Vorronnd eine za freie Verfagnng Aber daj VermSgen und die Person des
Geisteskranken bat nnd von dieser Freiheit nicht immer im Interesse des
Geisteskranken Gebrauch macht. Dies gilt nicht nar für Frankreich. Auch
bei ans sind die Fille nicht seilen, dass Geisteskranke in einer ihrer frühe-
ren LebenssteiluDg und ihren VermCgensverbSItnissen nicht entsprechenden
Weise untergebracht und verpflegt werden, und dass in Obel angebrachter
Sparsamkeit ihnen Manches versagt wird, was ihnen das Leben angenehm
machen konnte.
Die gegen das Gesetz von 1838 erhobenen Vontllrfe veranlassten anch
Lnnier, über die Isolirung der Geisteskranken zn sprechen (Annal.
m<dic-ps;cbo1. Jan. p. ST). Abgesehen von den geMrlicheo Geisteskranken,
welche ihre Aufnahmen ans GründeD der fifientlichen Ordnung nftthig machen,
«•iat er Dameollich darauf hin, dass die Isolirnng oder vielmehr die Ent-
fernnDg ans der gevrohnten tlmgebong und den früheren Verhiltnissen als
^öbyGoOi^lc
betreffeuden psycbwtrischeD Arbeiten im Jahre 1671. 165
ein wesentlicher Theil dee tberapeutiecbeD Eiagreifens in den Krankbeits-
procese zu betrachten ist. Wichtig ist, waa er gegeo deo S^hlaea hio engt.
Nicht io den geeetilich aotoiisirteu AoetalleD siod heut zu T&ge geeetz-
'widtige FreibeiteberaobuDgeD zu fQrchtea, eondera vielmehr io der Familie
eelbet oder in jenen llSusera, ireicbe man nicht recht beieicbnen kann,
wo man oft Monate hindurch gegen ihren Willen Kranke hält, deren Geistee-
zaetand zu prüfen Niemand zugelassen nird. Die Ankläger gegen das Ge-
setz TOD 1838 wenden eich also an eine falsche Adreeee: anstatt Aufbebnng
jener BeBtimmangen zu fordern, welche von den Aufnahmen auf Antrag der
Angebfirigen handeln, sollten sie lieber verlangen, dase Niemand als Geistes-
kranker in seiner Behausung, bei An^ehCrigeo oder Fremden, eingesperrt
gehalten werden daif, ohne dass die Obrigkeit daTon unmittelbar beoach-
. richtigt werde.
Eine KUge gegen einen Ehemann, velcher seine Fran in eine Pri-
vat- Irrenanstalt gebracht hatte, kam in Italien vor (Arch. ital. perle malat.
nerv. etc. Unggio.). Es wurde behauptet (allerdings o. A. auch von eiaeqi
Ante], die Frau sei gesund. Folgeade Thatsacheo waren n. a. constatirt:
sie lief zweimal halbnackt aus ihrem Üanse und wollte durchaus anter
freiem Himmel schlafen; bie iusserte die Furcht, vergiftet zu werden und
verweigerte detibalb snweilen die Nahrung; sie wollte betteln gehen trotz
ihres Vermögens; sie lud eich Gäste ein, vergass ea aber und bereitete
sich in keiner Weise vor u. a. m. Uan sollte es nicht glauben: der Ehe-
mann warde verartbeilt zu 2 Jahren GefSngniss und einer Geldstrafe. Ei
waren mehrere italienische Irren -Aerzte zugezogen; man legte ihnen aber
keine Fragen Ober den epeciellen fall vor, soadern fiber allgemeine Pria*
cipien and Ansicbteo und zwang sie, ohne ihnen genaue BiuMcht in dio
Proceseakten zu gewähren, sogleich zu antnorten. — Es wäre doch sehr
merkwÜTdig, wenn dieser Fall nicht bald wieder durch die Bl&tter ginge
als ein constatirtes Beispiel der Gefahr der Irrenanstalten [Qr die pcrsSn-
liche Freiheit!
Auch TOD V. Krafft-Ebing wird ein ihnlicher Fall einer Anschnl-
digong wegen vermeintlicher widerrechtlicher Preiheitsberan-
bung berichtet, wie sie die UDkenntniss der Geisteskranken und der Irren-
anstalten von Zeit zu Zeit immer noch hervorruft (Allg. Ztschr. f. Psych.
Bd. 27, p. 570). Unter dem Titel: .eine Untter im Irrenhaus* wird die
interessaate Krankengeschichte und das Guiachten mitgelheilt; beide be-
weisen die unzweifelhafte GeistesstCrnng, zugleich aber auch, wie immer
in derartigen FSllen, mit welchem Leichtsinn solche Anklagen erhoben
werden.
Anf die von Stark herausgegebene Uebersetzuiig zweier Vorträge .Ober
gefährliche Geisteskranke und die Specialaeyle für die soge-
nannten verbrecherischen Irren* von Falret nndBrierre de Bois-
mont (Stuttg. 18710 können «ir nicht näher cingeheo, da sie eigentlich einer
vor unserer Derichteporiode gelegenen Zeit angehören. Wir wollen aber nicht
nnterlasBen, auf diese interessanten und durch reiche Casuistik ausgezeichne-
ten Vortrüge, welche durch die Ueberset^ung weiteren Kreisen zogängig ge-
^öbyGoOi^lc
166 Beriebt über die das Gebiet der Staatsarznei künde
ivorden alod, noch speciell aofmerksam tu machen. Bs giad Qbrigeae in
der BrochQre nicfat zwei, goadern di«i Vorträge, iwei tod Palret mit den
obeo geaaDDteo Tileln und einer tod Brierre de Boiemont mU dem
Titel: nDie verbrecherischen Irren EnglandB."
Im Vereine fQr PejchiUrie etc. in Wien hielt Leides dorf einen Vortrag
flb,er „gefÜhrlicbeGeiateatiranke*, welchen wir hier nach dem Referat
im pHjchiatr. Ceotralbl [Nr. 4.) wiedergeben. Geht man näher anf den Be-
griff ein, was man nnter einem gefährlichen Irren zu terstebn habe, so leigt
sich, da«8 dieser Begriff kein absoluter sei nnd dass mancher Geisteskranke
nicht Bo sehr dorcb selaen abnormen psychiBchen Znstand, als dnrcb nn-
gDnstiiie, seinen Bedürfnissen nicht entsprechende Aussen Verhältnisse ge-
fährlich werde. Es bandle eich anch nicht darum m erSrtern, welche Gei-
steskranken möglicherweise geßbriicb werden können, da man alle über-
haupt als solche betrachten mQsste, sondern xn bestimmen, welche als ge-
ßhrlicb wirklich ta betrachten sind. Zn diesem Bebnfe tbeiltL. die Krau-
ken in solche, weiche aasserbalb der Anstalten und in solche, welche inoer-
halb derselben sich beflnden; nnd hebt berror, dssa die Gefäbrijcbkeit eines
psychisch Kranken durchaus nicht identisch istmitdeiNothwendigkeit, den-
selben in einer Irrenanstalt unterzobringen, daas dabei ounentlich swei Mo-
mente bestimmend wirken: die Pflege und Ueberwachung, welche der Kranke
za Banse geniessen kann, nnd die Daner seines krankhaften Seelenznstaodes.
Ist letztere voraussichtlich eine knrze, so habe man kein Recht, deo
Kranken einer Irrenanstalt znzuführeni fflr solche Leidende, wenn sie id
Haune keine genügende Pflege haben können, soll es Abtheilnngen in den
KiankenhSnsern geben, gerade so gut, wie fOr zweifelhafte Fälle von Gei-
steskrankheit. Ein an alkoholischer, narkotischer oder an einer andern, hef-
tige Cerebralsymptome erzeugenden Vergifiung Erkrankter gehört doch wahr-
lich nicht, wenn er aacb fflr die Dauer seiner Delirien als g«fShrlich za be-
trachten ist, ins Irrenhans. Man mUsste sonst auch alle Typhus kranken,
alle acuten Leberatrophien, alle mit lieberhaften Delirien Behafteten, viele
Bysterische in solche Anstalten bringen. Dies vorausgeschickt, beschränkt
sivh L. darauf, vorzugsweise von andauernden psychischen Störungen lu
sprechen, welche sich in einer gewissen Reihenfolge la entwickeln pQegen.
Er macht vor Allem darauf aofmerksam, daes die meisten von den Irren
verübten Gewalttbaten in den ersten Stadien der psychischen Erkrankung
vorzukommen pflegen, nnd sieht eine günstige Comhination darin, dass die
zwei Momente der Heilbarkeit nnd grösseren Gerabrlicbkeit insammeatreffeD,
da beiden durcb die Ünlerhringnng der Kranken in eine Anstalt entspro-
chen wird.
Die Melancholischen werden dnrch ihre schmerzliche Verstinimnog, dnrcb
die Angstgefühle nnd Uallucinationen gefäbrlich; wo in Folge dieser Hang
mm Selbstmorde auftritt, ist der Kranke, als sich im bScbsten Grade ge-
filbrlich zu betrachten. — Kommt es au ff ahn Vorstellungen, so ist in maO'
eben Fällen der religiöse, ganr besonders aber der Veifolgnngswahnsinn zu
berücksichtigen. Um die Gefährlichkeit der mit Verfolgungswahn Behafte-
ten za beurtbeilen, ist es nOthig, wie dies anch Falret hervorhebt, den
fiüheren Charakter des Kranken zu kenneu, weil erfahiungsgem&sB, heftige
^öbyGoOi^lc
betreffeudeo psychiatrischen Arbeiten im Jahre 1871. 1(37
Charaktere auch im Irrsion leichter zn Gewaltthätigbeiten biogerisseD wer-
den, als geduldige, gutniQthige. Ferner sei tu beachten, ob das Verfol-
enngsdelirium ein vages, objectloses, oder ein bereits gewisse Individueo
io's Ange fassendes sei, wodurch die Oefährlichkoit orbSht vird; ebenso
sind ioteDsiv and hSufig auftretenden GebJIrshallucinationen eine bedenk-
tichö Erscheinnag, Dadurch, dass derartige Kranke ihre Wahoideen lange
Zeit TerboTgeo halten kOnnen, wird ihre Getährlichkeit noch erhöht, da man,
auf ihre anssc breit enden Haadlungeo nicht gefasst, denselben auch keinen
Damm entgegensetzen la müssen glaubt Was hier an Vorsichtsmassregeln
TersSnmt wird, wird bei den Tobsüchtigen nur ta sehr nachgeholt, welche
io der Regel sieb drohender geberden, als sie wirklich sind, und an Gefähr-
lichkeit den erwähnten Melancholischen weit nachstehen. Anders verhalten
sich die Uaniakaliscben in dem Zustand heiterer Verstimmung, io welchem
sie durch die Störung der öffentlichen Ordnung, sowie durch ein sinnloEeg
Gebaren gefährlich werden; spiterhia, wenn an die Stelle der alten eine
neue Persönlichkeit getreten, wenn sie sich fOr Minister, Könige u. s w.
halten, kommen sie bei der Rücksichtslosigkeit ihres Gebarens, bei der
Unduldsamkeit jedes Widerspruches, leicht in Cocflict oder schreiten auf
Kosten der hiuslichen und öffentlichen Ordnung zur Verwirklichung ihrer
krankhaften Pläne.
Von den secundären Formen lieht L die Verrücktheit und den Blöd-
fiina in den Kreis seiner Betrachtungen und meint, mau könne bezfiglich der
Geßhrlichkeit in dieser Beziehung keine allgemein gültigen Regeln anf-
stellen. Bei den Verrückten sei die Art ihrer Wahnideen, sowie die par- .
oz^BmenweiseauftretendeAufiegaag entscheidend; sind die Paroijsmen vor-
über, so fehle den Kranken in der Regel die nöthige Energie zur AnsQbnog
einer Gewaltthat, wenn nicht Sinnesdelirien gefährlichen Inhalts sie dazu
treiben.
Die Blödsinnigen seien der Mehrzahl nach, bei nur einigermassen ge-
nügender Ueberwacbung, in der Regel ungefährliche Individneu, doch kön-
nen sie ohne solche Üeberwachung vermöge der von keiner Ueberlegung und
keinem sittlichen Gefühl geiOgelten Triebe gefährliche, oft schaudererre-
gende Handlungen begehen. Es kann im Allgemeinen nur die Untersuchung
jedes einzelnen Falles Aufschluss geben, ob der betreffeude Blödsinnige als
ein gefährlicher oder ungefähr lieber Irre au betrachten sei.
Im weiteren Verlaufe des Vortrsges wird noch der Gefährlichkeit der
Sänfer und der Epileptiker gedacht. — Die Folgen des Uissbranches gei-
stiger Getränke treten als Delirium tremens und als chronischer Alcoholis-
muB auf. Die Gefährlichkeit der au Delirium tremens Leidenden ist bekannt ;
sie gehören, wie schon erwäbot, nicht in Irrenanstalten, bedürfen aber sorg-
fältiger Üeberwachung. fiel IndividueD, die schon zu wiederholten Malen
an Delirium tremens gelitten, ist das Unheil ihrer muthmaaslichen Geföhr-
liebkeit dnrch den bekannten Umstand erleichtert, dass die psychischen Stö-
rungen bei den einzelnen Anfällen sich gleichen nnd daher die vorausge-
gangenen bezüglich der Gefibrlicbkeit des Kranken einen berechtigten Schluss
ftof die auch folgen den Anfälle gestatten.
Die mit chronischem Alkoholismus behafteten Kranken seien, wenn auch
^öbyGoOi^lc
168 Bericht über die doa (jtebiet der Stuturzncibunde
reizbare and etreitsOchfige Lente, doch in Allgemeinen keine B?br geßbr-
lichen Kranken (?). Was die EpilcptiBcbfa anbelangt, so ergebe sich, dass
eio Tbeil da*0D, abgesehen von einigen CharaktFreigenlbümlichkeiien, psy-
chisch gesund sei, ein Theil geisteskranker Epilcpiiker ist bereite stupid
und harmlos, bei einem andern Tbeile kommt es aber ta anseerordeDtlicb
heftigen ps^rbischen Ersrbeinuugen, nelcbe dem epileptischen Anfalle Tor>
ausgpbeD, nachrulgen oder ihn ersetzen.
Die grosse Geßhrlichkeit dieser Erscheinungen liegt in der Piatilieb-
kelt ibree Auftretene, in der blinden Wgtb nnd KDcksichtsloBigkeit der bei
erloschenem Selbstbewusstsein vollzogenen üandlungen.
Das gelindere oder heftigere Auftreten der epileptischen Anßlte giebt
keinen Anbalt»pitDkt fQr die GefShrliuhkeit der darauf folgenden psychischen
Stillungen. Es ist nur zu bemerken, dass diese StSrungen bSuEg bei jedem
errjeuerteu Ai>falte oft bis io die kleinsten Details immer den gleichen Cha-
raktrr an sich tragen und daher in geviesen Gienzen einen Scblnss beiQg-
lieh der Geßlbrlichkeit des Rraokeo ermCglicben.
Leidesdorf gebt onn lar Betrachtung der in den Irrenanstalten be-
findlichen Irrrn aber und glaubt sieb hier kürzer fassen zn kOunen, veildie
Frage der Gt^fätirlicbkeit dieser Kranken von Sachverständigen anf Grund-
lage fortgesetzter BeobachtUDg gelSst wird. Redner bebt tor Allem benor,
daSB vide ruhig und gefubrios gewordene Irre aus den Anstalten entlassen
werden könnten, venu es mSglicb wäre, sie ausserhalb derselben unter eine
humane Aufoicht zu stellen, uod ist der Meinnog, dass solche Verhältnisse
Ton Seite des Landes und der Commune angestrebt werden müssen; dass
man Fiimilien, welche derlei Kranke zu pflegen und beaufsichtigen bereit
sind, mit Geldbeiträ;;en unter^tQt^en soll} dass diese Familien aber selbst
wieder einer gewisseo Aufsicht in Bezug auf ihre Fflichterfailnng ihrem
POeglinge gegenüber zu unterwerfen seien.
Scbvieriger aber als für die eben emäbnte Kategorie von Irren sei die
Sache bei den intermittirenden Formen, bei der habituellen Trunksucht und
bei Individuen, die im geisteskranken Znstande eine verbrecherische Hand-
lung begangen haben.
Gewisse Formen von Geistesstörung bind durch auftretende Anfälle
charakterisirt, Ȋhrend welcher die Kranken als absolut gelShrlich zu be-
trauLten sind. Mit dem Schwinden dieser Paroxysmen schwinde nicht die
Kranklieil, aber die Gefährlichkeit des Kranken.
Dahio gehCre die sogenannte Folie circnlaire. Die periodisch auf*
tretenden Aufregungeiu^täiide pflegen aber hier sich nur allmählich zu hohen
Gruden zu steigern und gewähren der Umgebung Zeit, die nCthigea Vor-
sichlitmasaiegela tu treffen.
Drr gauze Cyi^lus der Erscbeiunngen pflegt ein so regelmässiger zu
sein, dass sieb mit der Zelt genau bestimmen lässt, wann der Kranke als
gefahrlos zu entlassen, wann aU gefährlich zn spquestriren sei.
Engii'btaber noch eine andere, fDr die Beurtheilung schwierigere Form
der Intetmiiteni, welche man bei gewiesen Melancholikern beobachtet
Ein massiger Grad von Melancholie bildet den Grundcharakter ; der Zu-
stand wird aber durch gkicbsam plötilicb und zu bestimmten Zeiten anf-
iel byGoOt^lc
b«treir«ndeD psychiatrischen Arbeilen im Jahre 1871. Jgg
tretende ÄngstgefQble , OallDriDatioDea, getrfibtes SelbetbewoBstaein noter-
brocben. DerAcfall kkno einige Wochen lang, venn auch nicht in gleicher
IntenBitlt, anbalteD und macht erst allmählig dem frübereo mSssigeD and
gefabrloBen Orade ron Melancholie Platz.
DsB plOtilicbe, DDenvartete, nicht rorauaEubeetimmende Auftreten der
eben eriFfihnten Aaffille, während welcher der Kranke als hCcbst gefährlich
erscbeint, macht ea frsglich, ob solche Kranke nicht vielleicht ao lange »Ib
' ge^rlich an betrachtea eeien, als ihre Aufälle sich überhaupt viederhoten.
Bezflglich der habitaellen Tranksucht zieht L. jene Kranke in Brtrata-
nnog, nelche eich dem GenoBse geistiger GetrSnke hingeben und in Folge
deBBen vft schon bei kleinen Quantitäten in einen geisti^BkraDken Zustand
mit maniakalischer Aufregung oder mit melancholischer Depreseion, mitBal-
locinationen, Hord nnd Selbstmordideen verfallen nnd geßbriich Verden.
Die Kranken bessern sich noter dem EinfluaBe des regelmäesigea, ihrem
Hange znr Trunkenheit virkBam entgegentretenden ADstaltslebeos nnd pfle-
gen bald zn genesen.
Ans der Anstalt entlassen fallen eie wieder ihrem frfiheren Laster und
somit vieder der sich daraus ergebenden OeisteBkrankheit anheim.
Sie kommen 3, 4, 6 bis lOmal nieder in die Anstalt, to sie immer
wieder besser werden, bis endlich ein gewisser Grad geistiger und sittlicher
Stampfheit bleibend wird. L. wirft nun die Frage auf, ob man solche
Kranke nach der 2,, 3., 4. Recidiie in der Anstalt behalten oder sie ent-
lassen soll.
Bezüglich der Irren, die eine ver brechet Ische Handlnng begangen haben,
nnd in der Anstalt geueseo, glaubt L., dass man sie allerdings lange nnd
äusserst sorgf<ig beobachten soll, diss aber, wenn die Genesung sich als
eine lollstlndige erweist oder die Uobeilbarkeit in einer gefabilosen Form
sich entwickelt bat, der Kranke als entlaseen und als nicht weiter gefSbr-
lich zu betrachten Bei.
Was L. in den frOberen Abschnitten Ton den Epileptikern Überhaupt
gesagt, halte er auch fQr die in Anstalten befindlichen aufrecht.
Die paralytische Geisteskrankheit habe er nicht besondera gewQrdigt,
da die dabei auftretenden psychischen SiCruogen in irgend einer der be-
sprochenen Categorien ihren Platz finden dürften.
Ueber acute SeelenstOrnog io Gefangenschaft hat H. Reich
(Allg. Zlscbr. f. Pajrch. p. 405) daukenswerthe Studien terCffentlicht. Er
bespricht darin, im Gegensatze in den nach langer und meist schwerer Haft
auftretenden Seelenatörungan, diqenigen, welche in Untersuchnngs- oder
nach kQnerer Strafbaft vorkommen. Von den 19 ausfObrlicb mitgetheiltcn
FSIIen Bind als ptUdisponirende Momente bei 6 eine hereditäre Anlage, bei
i angeborene Gel stesschwSc he, bei 1 Epilepsie, bei 3 excentrische GernDths-
beschaffenheit angeführt. (Diese vier Momente kOnnen in jeder Art von
Verbindung zusammen bei demselben Individuam vorbanden sein; es wlre
daher wünscbenswerth gewesen, genauer aniugebea, ob die erbliche Anlage
bei der GeistesschwSche d. s. w. nicht constatirt wurde.) Die angeschul-
^öbyGoOi^lc
1 70 Bericbl über die dus Gebiet der ätaati^arzii ei künde
digteo VergebeD waren 1 mal Nachlässigkeit im HilitStdieost, 1 mal StraBKo-
betteln, 2 mal bosliafte BescbSdij^uDg des Eigentbums, Smal EbrenkiäDkaag,
Smal Diebslahi, je tmal Unzucht, BIutichaDde, Nothzucht, ManzfilschaDf,
BrandstiftuDg, Gattenmord, je 3mal TOdtong aod Kiadeamord. Die Seelen-
etörung bmch meist in den ersten seht Tagen der Haft, in einigen Fälleo
nach venigen Stundea aus. Während in zwei Fällen sieb ziemlich scbn«)!
and Bcbeiobar oboe Vorboten iDteDsive OehötstSuacbnngeD entwickelten, in
zwei andiren eine sehr Bchnell sich steigernde Tobsucht ausbrach, Terlief
die Urbrzahl unter dem Bilde der MclHnchoIie mit SinneaiäuschangeD und
WaboToratelluDgen von Vergifcuu»;, fremder Einwirkung, ADgetgefObleo etc.
bis ta bochj^mdiger hahf^aag. R untereibeidet sehr richtig von diesen acat
entstandenrn GeisteBstilrungen die durch die Gerangeoacbaft bedingten Es-
acerbationeu von ISogst bestehenden Psychosen, wenn auch die too ihm
fQr dieselben vorgeschlagene Üezeicbnung als .Paeudogofangenen Wahnsinn'
venig BeiTall finden daifle. Wichtiger as der Name ist es zn «insen,
dass solche meist als tobsflobtige Aufregung sich markirende Eiacerbatio-
nen ihres Zustandes naeh der Detention zeigen BtOd- und SchwacheinDige
verschiedinen Grades, AikohollsteD, Paralytiker und Epileptiker. Es sei
noch erwShnt, dasa R. als ureilchliches Moment fQr die so ronataaten Er-
acheinuDgen bei jenen acutrn Psychosen der Gefangenen die mit der Uuter-
enchnog und Gefangenschaft verbundenen tieFgebeaden Affekt« ansieht,
deoeo die sonst vorhandenen Mittel zum Ausgleiche fehlen.
Bine Abhandlung von Wiederaeister (Allg. Ztschr. fOr Psych. Bd. 28.
p. ITf^) bescbsrtfgt sich mit der Errichtung von Specialasjlon für
verbrecherische Irre unter besonderer Berücksichtigung der VerbSIt-
niese in der ProvioE Hannover. Er erwähnt zunächst, wie in England die
besonderen Anstalten für irre Verbrecher historisch entatandea sind, und
fOhrt dann, gestStzt auf den Reisebericht von Pelman, aus, daas daa
Specialasyl in Broadmoor bei grossen Kosten durchaus nicht die Erwar-
tnngen erfüllt, «reiche man darauf gesetzt hat, dase es als ein Experiment
zn bettachten ist, welches zu ähnlichen Versuchen nicht ermuthigen dflrfte.
Niher auf die Dbeihaupt in Frage kommenden Fälle eingehend, entwickelt
er (wohl in Ueberein stimm nag mit allen Irrea-Aerzten) die Ansicht, dass
Personen, welche im Laufe einer gegen sie geführten Dntersnchung als
geisteskrank erkannt werden, dereu Process daher niedergeschlagen wird,
BOivie solche Personen, welche durch gerichtlichen Spruch fQr nnzurecb-
Dungsfäbig erkannt und wegen Geistessiüruog frei gesprochen werden, ohne
Weiteres wie alle anderen Geisteskranken den Irrenanstalten lu Überweisen
sind. Was dagegen die in Strafhaft befindlichen Verbrecher anlangt, welche
geisteskrank geworden sind, so glaubt W., dass nur in einer sehr geringen
Zahl von Fällen die Ueberweisnng in eine Irrenanstalt erforderlich ist, da
ihre Heilung, wenn sie noch heilbar sind, durch geeigneie Vorkehrungen
in der Strafanstalt selbst bewerkstelligt werden kann. Er glaubt nicht,
dass mao zn rigoros sein darf in der Forderung, jeden geisteskrank ge-
wordenen Sträfling sofort einer Irrenanstalt zu übergeben. In diesem
Punkte kann Ref. nicht recht mit dem Verf. Obere instimmen. Der beilbare
Irre, mag er Verbrecher oder sonst etwas sein, gehört in die Irrenauslalt,
^öbyGoOi^lc
belreffemieü psycliial rischeu Arbeiten im Jabre iS71. - 171
d. b. nfcht dem Namen nach, aondern der Sache nach, iu eioe AnsUU,
welche alle die Eiorichtangen und vor allen Dingen das Personal, wie es
ZDT Behandlung GeiateBlcTaDker gehOrC, besitzt. Hat man eine derartige
Eiarichtung bei dem Geßngniss selbst, dann ist es ja nur noch ein leerer
Wortstreit. Aber es durfte schon der Konten wegen fQr die wenigen heil-
baren, geisteskrank gewordenen Verbrecher scbwer sein, das Personal and
die Einrichtungen der Irrenanstalt in Bewegung zu setzen. Und es sind,
wenigstens nach den Erfahrungen des Ref., nur wenige Verbrecher, wenn
sie geisteskrank worden, heilbar. Man lasse eich durch die merkwQrdig
schnellen Heilungen der Aerzte in Strafanstalten nicht täuschen. Es ist
dem Ref. schon mancher Sträfling nach TerbQsster Strafe in die Anstalt
gekommen, der während der Haft mehrmals geisteskrank und wieder gesnnd
geworden und dessen Krankheit ihrer Natur nach bei genauerer Anam-
nese nnd Untersuchung als eine schon ror der Strafe bestandene chronische
OeistesstSrutig sich auswies. Also die heilbaren Irren (soweit dieser Begriff
sich Oberhaupt festhalten ISsst) gehören in die Irrenanstalt. (Auf die Be-
merkungen, welche Veif. über ^ie SUhnang des Verbrechens macht, will
Ref. nicht eingehen.)
Verf. wendet sich nun denjenigen Klassen geisteskranker Verbrecher
ta, deren Unterbringung noch am meisten zweifelhaft ist, es sind dies die
Dobeilbaren Strafgefangenen, welche ihre Strafzeit abgebQsst haben, und
jene recht zahlreichen Verbrecber, häufig Vagabunden, „die eine so innige
Mischung von Wahnsinn und Verbrechen darbieten, daas es fast unmöglich
ist zQ sagen, ob sie mehr geisteskrank oder mehr verbrecherisch sind."
Für diese könnte ein besonderes Asyl in Vorschlag gebracht werden; aber
es scheint dem Verf. in Rücksicht auf die in England gemachten Erfah-
rungen ond auf die dadurch entstehenden Kosten nicht gerechtfertigt, eine
besondere Anstalt za errichten, selbst nicht, wenn diese in Verbindung mit
einer der anderen Iirenan stalten gebracht wQrde. Vielmehr empfiehlt er,
in den eiotelnen Gefängnissen kleinere AbtheÜungeu für die Geisteskranken
einzurichten, wodurch jene nicht in viel höherem Grade als jetzt belastet
werden würden.
Uit den geisteskranken Verbrechern beschäftigt sich anch Baer
in seinem Buche über die Gefängnisse in hjgieiniBcher Beziehung (p. 212).
Er bespricht das Vorkommen der GeistessiCrungen, ihre fISaligkeit, ätiolo-
gischen Momente, ihre speciellen Gigenthümlichkeiten u. s. w. derartig, dass
er io Uebereinstimmnog mit den meisten Autoren steht, weiche sieb mit
diesem Gegenstande beschäftigt haben. Was ilie Unteibringnog der geistes-
kranken Verbrecber angeht, so resumirt er sie in folgender Weise: Irre
Verbrecher, bei denen sich herausstellt, dass sie das Verbrechen schon im
geisteskranken Zustande begangen haben (d. h. richtiger: Geisteskranke,
welche eine gemeingefährliche Handlung begangen], sollen in die gewöhn-
lichen Irrenanstalten geschickt werden; unheilbare Kranke dieser Art und
auch solche, die im Zucbthause erst geisteskrank geworden nnd fSr un-
heilbar erklärt werden, sollen ans der Haft entlassen und in die Ueimath
resp. in die gewöhnlichen Irrenpflegean st alten gebracht werdeui diejenigen
^öbyGoOi^lc
172 Bericht ober die das Gebiet der StaatEftTzneikuude
Verbrecher, die an acater SeelenstöriiDg leiden, gotlea in der Strtfaostalt,
getrennt ^on deo anderen Krankea uod von den anderen ^esuDdeo Stilf-
lin^en, behandelt Verden; endlich in den Fällen, wo die Anfälle von GeUteB»
atOruns b&ufiger werden, wo MaliULinationen oder Wahnideen fiiirt auf-
treten nnd die StOruns; chronisch lu werden droht, soll ohne langes Ab-
varien die Uebereiedelunfi; in eine mit einer Sirafaustalt in Vvrbindnog
siehende Irrenstation etat I Enden, Be würe weBenttiih, genauer festznetelleD,
was Verf. zn den .acuten Seelenstörungen* und zu Aea ^h&uG^eren An-
flllen von Geistesstörung' rechnet, und wodurch sich dicj-^nigen, bei denen
.llalluclnalionen oder Wahnideen Hiirt auftreten', untTbcheiden von denen,
„welche im Zuchihause ReisteBkr.ink geworden und fQr unheilbar erklSrt
werden.* Der Ilaupröbelntiind aller dieser Begrenzungen *on Gategorien
und ihrer hesonderi^n Verpflegungsweisa liegt darin, das» sie nicht nach der
Art der Krankheit oder nach dem Chiirakter Akt betreffenden Fiirsooea
nnterBCbieden wrrden, was allein naaiisgebcnd sein kann, sondern nach
unwesentlichen umstanden. Est wird oft pnr nicht von der Art des Zu-
standes, sondern so zu sagen von einem Zufall abhängen, ob ein Geistes*
kranker bei oder nach der Untersuchung als solcher erkannt wird. Nach
des Verf. Grundsltten kann der Umstand eintreten, dass dieselbe Person
zD verschiedenen Zeiten in verecbiedenen Anstalten in verpflegen ist, oboe
dasB sieh in ihrem Charakter oder in ihrem Krankheitsinstaade etwas Ter-
ändert hat.
Bereits Tor längerer Zeit hat der Verein Dentscber Irren-Aente darcb
seinen Vorstand sich an die LebeDs-Vetsicberungs- Oesellechaflon
gewandt, nm sie zo veranlassen, bei Selbstentleibung in geistes-
krankem und also nniurecbnungsfähigem Zustande die volle Versiebe-
rnngSBDOime zu zahlen. Ee liegt auf der Hand, dass diese Foidernng nur
billig ist, dass die bisherigen entgegenstehenden Bestimmungen der Unma-
niiät streng genommen nicht entsprechen. Theoretisch scheinen auch die
Lebens-Versicherungs-Gesellachaften selbst die ßerechiignng einer derarti-
gen Om^nderung ihrer Statuten einiuaeben, doi^h haben sie aus TeiBchie-
denen practischen RQcksictaten den \YanBchcn noch nicht Folge geben zu
können geglaubt. Der Vorstand des oben erwähnten Vereins bat eich dud
der daukenswerthen BenQbung unterzogen, die gegen seine Wünsche voD
Seiten der Versicherungs-Gesellschaftcn vorgebrachten Bedenken einer ein-
gehenden Beleuchtung zu unterziehen, und sie theils als irrelevant, tbeile
als anf ^Ischen Voraussetzungen beruhend hinzustellen. Wir wQnBchen die-
seo BemDhungen, welche für maocbe vom Unglück schwer heimgesnchte
Familien eine nicht ta unterschäUende Bedeutung haben, die tnoralieche
UntersiQtznng nicht blos der Irreo-Aente, sondern aller Aerite, namentlich
der TOD den Versich erungS' Gesellschaften selbst angestellten, und machen
daher noch speciell auf den Abdruck der betreffenden ErklSrung (Allgcm.
Zischr. f. Psych. Bd. 27. p. 71-1} aufmerksam.
^öbyGoOi^lc
betrelFeiiden p»;chfatmchen Arbeiten im Jahre 1871.
3. FartDslselics.
In der von v. [Toltzendorff heranggegebeDen Allgem. Dtscb. Slraf-
rfchtszeituDg (Jg. 6} 6udet sich ein Aufanti von E. Friedel: Über du
Liberam atbitrinm. Derselbe ist im Wesentlichen eine Analyse einer
Abhandlung von Alexander Herzen fils: nna questioae dl psicologU
sociale (in archiv. per t'antbropologia e la ethnologia. Bd. 1.}. Obgleich
diese allgemeinen Fragen zunächst nur noch theoretische Wichtigkeit haben,
so ist es doch von Interesse zu sehen, wie hier die Annahme eines freien
WilleDB ftia eine solche dargestellt «itd, welche in logischer Incoiieeqneni
and im Gegensatz zu jeder soatitigen ErkenDtDiss den Zufall als maaaa-
gebend inläsGt, durch die Erfahrnag nirgends gerechtfertigt ist and eigent-
lich in ihren practischen Consequeozen zur socialen Heuchelei führt. —
In den eialeilenden Benerknogen macht Fr. aehr richtig darauf aufmerksam,
dass die bisherige philosophische BebaodluDg der allgemeinen strafrecht-
iiehen Fragen zur LCsoag derselben nicht mehr ausreicht, dass man einen
tbatsfichlichea Boden braucht und dass man sich zu diesem Zw.eck dea
Ergebnissen der Statistik, der Anthropologie und der Ethnologie und auch
der pFjcbiatrie wird zuwenden nOsseo. Er äussert gegen den Scbluss hin:
,Eine biitere Wahrheit liegt in dem Nachweise der Unklarheit und Begriffs-
verwirrung, mit welcher die wichtigsten ciimlDalpsychologischen Vorfragen
In manchen eiiifluasreichen engeren and »eiteren Kreisen behandelt werden,
eine furchtbare Anklage gegen die Gesellschaft in der durch eine sorgsame
' Statistik festgestellten, bisher unverrflckharen proportionalen Stetigkeit der
Verbrechen. Aber trifft den Juristen die Schuld hiervon? Oder vird der
Zustand geändert werden, nenn die Juristen Ihre der Verbesserung aller-
dings noch sehr bedürftigen Ideen Über die fiele Willensbrstimmuag ändern ?'
Dadurch alletdioga allein uicht; aber dadurch, dars t-ie ihren auf den ua-
TerinJerlich fortgeerbteu Vorstellungen berubeiidro Widerstand gegen alle
durch die Erfahrungswissensi haften sich entwickelnden neuen Ideen anf-
geben und siih mit ihnen, wie es ja ihfllweise schon geschehen ist, ver-
traut machen, wird die Gesellschaft, für welche sie in dieser Beziehung
naassgebend sind, neue und wahischeinliuh erfolgreichere Maassregeln
treffen können.
Bin «esenllicher Fortschritt der gerichtlichen Psychiatrie Ifiest sich
eonslatjren, wenn man die neue, von Liman besorgte Ausgabe des
Casper'schen Lehrbuches der gerichtlichen Medicin mit den
früheren vergleichl. Der früher im Ganzen doch mehr oder weniger feet-
gehaltene Staniipunkt des Criminalbeamten, welcher Qberall Betrug ver-
muthet, vor Simulanten und Yerbrecherpiaktiken warnt und von seiner
elDseitig gewonnenen Erfahrung aus sich Ober das eingeh^ode Stadium der
Geisteskrankheiten hinwegseut, ist verlassen; vom .guten und bösen Prio-
cip* findet sich nur noch eine («ohl nur durch Zufall stehen gebliebene)
Andeutung im Texte. Dafür Enden wir überall die RUcksicht auf die For-
' tcbuDgeD nnd Erfahrungen der Irren-Aerzie und das BemQben, sie in der
foreosischen Praxis anruwendeo Und nutzbar zu macbenj ein Verfahren,
^öbyGoOi^lc
174 Bericht über die das Gebiet der Staalsanneikunde
walches von der gerichtlicben Uedicin sonst allen anderen Zweigeo der
Mediein gegenüber als selbstventSndllcb aogeaehes, onr der Psycbiatiie
gegeoQber meist vernacbläsBigt wurde. Dm den bedentendeo Fortechritt,
welcher zwischen dieser Auflage und der ToraDgebeoden gemacht ist, recht
m wOrdigeo, braocht mau, um Einzeinbeiten la abergeheo, nur einige Ab-
BChnilte ins Auge zu fassen, welche, streog genommen, Casper's gerechtes
Brstaocen, sie In seiner gericbtlicheD Mediein lu findeD, erregen «Orden.
Was Qber .die Erinneinng au die Tbat nnd die nShereo, dieselbe beglei-
tenden Umstände' gesagt wird, dasCapilel Qber „neuro- und paychopathiscbe
Merkmale znr Diagnose des Irreseins*, die Bemi.*rlfUDgeD Dber .die erblichen
formen der GeistesstOioDg", Ober Epilepsie, über Simnlatiou u. a. m., alles
das ist in einer gam anderen Weise und zum grCssten Tbeil In einer der
froheren Weise entgegengesetzten bearbeitet. Bei einer so grossen Verschie-
denbeit des allgemeinen Staudpanktes aber scheint es uns ein Missgriff zu
sein, das» sich Liman, wie er es in den aoderea Theilen des [landbnches
mit Recbt that, auch in dem psychonosologiscbeo Theile anf eine blosse
Umarbeitung beschrSokte und nicht eine ganx neue eigene Bearbeitung des
Gegenstandes vornahm. Es ist in Folge dessen die einheitliche Auffassung
Terloren gegangen, und was die tnm giOseteo Theile noch Casper ange- ■
hörige Casnistik aplaugt, so kann man wobi sagen, dass sie bSnGg den im
Texte gegebenen Lehren nicht entspricht. Die Tersebiedenen Gutachten
zeigen meist von einer rein paychologiethen Auffassung; da ist von erb-
licher Disposition nur seltiru uod nebeneäcblicb, von einer neuro- oder
psychopatbiscben Constitution, von der Entwickelung des Angeschuldigten
n. s. w. nie die Rede, dagegen wird fast stets das psychologische Raisonoe-
ment dabin zugespitzt, dass der Angeklagte Recht nnd Unrecht, Gutes nnd
BOses UDterscbeiden konnte, dass er sich der Strafbarkeit der Handlang
bewusst war u. a. m.
Bei einem so reicbbaltigen, alle Gegenstände der gerichtlichen Psy-
chiatrie bebandetaden Werke ist es nalElrlich nicht mCgIicb, bier auf EJn-
lelnheiten einzugeben, und beschränken wir uns daher darauf, nur noch
einen Punkt hervorzubeben. In Betreff des VerbrecbervabnsiDns nämlich
ist eben docb festzubalteo, dass die Verbrecher, wenn sie geisteskrank
werden, gewisse EigenthDmIichkeiten in der Entwickelung und Form der
Psychosen zeigen. Kann sich dies auch nicht auf den zn Grunde liegenden
Krankbeitsprocess, sondern nur auf die äussere Erscheinungsweise beziehen,
so ist doch, so lange Oberhaupt die letztere für die Terminologie noch
maassgebend ist, gegen die Bezeichnung ,VeTbrecherwabnsinn' Nichts ein-
zuwenden. Wenn nun Casper (Liraan) nur gegen diesen Ausdruck sich
sträubte, so wOrde dies immer nur ein Wertstreit sein. Wesentlich aber
und wichtig ist es, dass man damit nifht auch denjenigen thalsächlichen
Beobachtungen entgegentreten will, welche die Häufigkeit der Seelenstörun-
gen bei den Verbiecbern und die den letzteren eigenen körperlichen nnd
geistigen Abnormitäten betreffen. Was die Zahleaangahen anlangt, welche
das Lehrbuch den Listen der Berliner Stadtroigtei entnimmt, so ist es klar,
dass dieselben nicht mterlässig sind. Rin Verhältoiss von 3— & Geistes-
kranken anf 10,000 Personen würde bei der thatsäcbllcheu Verbreitung der
^öbyGoOi^lc
hetreftenden psychia Iris eben Arbeilen im Jahre 1871. 175
GefateBstfiriingeD in der BevOlkeraog eine anfßllige ImmoDitSt der Ver-
brecher gegen G ei steakraDk heilen beweisen, und wenn man das plöUlicIie
Ansteigen der Qeieteskranken in den Listen der Stadtvoigtei seit dem
Jahre 18G6 in Betracht zieht, so ist deutlich zu erkenneo, .da»s es sich hier
nm tufSIlige (wie irh glaube, z.Th. persCuliche) Verbältüisse handelt, welche
eine Täuschung herbeiführten. Diese Zahlen könaen gegenQber den posi-
tiven Angaben aas anderen Ge^ognissen keine Beweiskraft haben.
In dem „Bandbach des Dentschen Strafrechts, in Binietbettr&gen her-
ausgegeben Ton Dr. Fr. v. lloltiendorff (Berlin 1871)* eathSIt derzveite
Band die allgemeinen Lehren nnd darunter auch eine Abhandlung von
Skneczkai Die Geisteskrankheiten imVerhältniss zurZnrech-
DQDgslehre (p. 231— 26G). Es iat dies eine für das juriBtiscbe Pablikum
berechnete, daher etiras populär gehaltene Uebersicht der Lehre von den
OeiBtesBtßruDgen und der verwandten die Willeusfreiheit ausBcbliessenden
ZuBtfinde und ihrer forensischen Beaitheilung. Dass dieselbe eine eachge-
mSsBe, den Bedürfnissen des Juristen und auch dem Standpunkte der Wia-
senscbaft entsprecbeude, zugleich durch eigene Erfahrung gestützte Dar-
Btellnng tat, dafür bürgt erbon der Name des Verfassers, fiesauders gut
und Dbemicbtlich bearbeitet sind die Capitel, welche von den Formen (nach
der alten EinlheilüDß) und der Diagnose handeln. Ein besonders tiefes Ein-
gehen auf die Pathologie der ^euleustCrungen war natürlich hier nicht am
Platze. Aber so wie die Abhandlung gehalten ist, dlirlte sie dem Z>recke
und der Stelle, welche sie im gaozeo Werke einnimmt, vollsiäodig enlepre-
chen. Wenn wir too unserem Stacdpunkte aus eiue B merkuog nicht unter-
drücken können, so ist es die, dasa bin und wieder sich eine nx grosse
Connivuni findet gegen die Anschauungen rettp. Vorurtheile der Juristen,
denen übrigens an andern Stelleo auch die gebQbrende Beleucblnng zu Tbeil
wird. Es ist z.B. die Annahme einer mania occulta gewiss, die einer mania
sine delirio vielleicht Qberflüäsig; aber den Juristen gegenüber anzuführen, dasa
anter jenen Beieicbnungen wirkliche Verbrecher, geistig gesunde Menschen
mit unterliefen (p. 235), waa noch dazu mindestens sehr zweifelhaft iat (da
die einzelnen publicirten Fälle bei genauer Untersuchung doch wobl immer
eine Geisteastörung ergeben, es sich also nur um schlecht gewählte Bezeich-
nungen handeil), das iat unpolitisch und k:inu nur die ohnehin herrechenden
Vorurtheile bestärken; es ist ja bekannt, dasa die Meisten nur das heraus-
lesen, wofür ihr Geist schon vorbereitet ist.
Brenner veififfentlicbt: „Grundzüge eines Irrengesetzes, dem
Verein der Schweizerischen Irrenärzte vorgitlegt' (Basel 1811). Wir können
das, »as diese Grundlage enthalten, obgleich wir von jeder einzelnen Be-
stimmung ihre Berechtigung, wenn auch picht immer ihre praktische Durch-
führbarkeit zugeben, nicht als eiu Irrengeaetz bezeichnen. Ein solches
uDsste vor Allem die Anfnahme in die Anstalten, die Controle derselben,
die Vormundscbaft u. dgl, regeln, Es handelt sich hier vielmehr um die-
jenigen Bestimmungen, nach welchen der Irte in seinen Beziehungen zum
Gericht behandelt werden soll, und ist der Inhalt des Entwurfes ein Theil
einer Proceaaordiiunf, wobei aus leicht erklärlichen Grüdden der criminelle
Tbeil bedeutend überwiegt. Ea ist aber recht wünsuhenawerth, dass die
^öbyGooi^lc
176 Bericht fiber die das a«biat der StulMTzneikonde
JnriateD mit deo Vorscbligea dieses Bnlvorfes sich Tertraot macheo, da sie
dukos ersebcn kSoDeo, Toraof sie ihr Angeometk tu richten bibei).
Wie «eole noch immer der Geiste&snstxDd von Aogeklagteo
beiflebsichtigt wird, daraaf hiDinv^isen nabm Witlacil in dem Vereioo fBr
Psychiatrie etc. in Wien Gelegenheit (Psjchiatr. Central bl. Nr. IJ. Br (tthrt
drei Pille an, in irelcben ÄDgetcIagte troti leicht erteonbarer nad z. Tb.
bekaoDter geistiger Stfiruag verurtbeilt worden. (Interessant ist der letzte,
welcher einen elfjlhrigen, an Krlmpfen leidenden Knaben betrifft, der we-
gen arterer Hiesbandlnngen Tier Singtögel des Sttbnleios seiner Fflegemat- .
ter erdrosselte nnd wegen eines Streites mit einem HitpSegliog nm einen
Krenter dessen Bett aniQndete). In jenem Vereine bemerlite Beer, dasa er
lahlreiche Beobachtungen in derselben Richtung gemacht habe, nnd auf
seinen Vorschlag warde beschlossen, dass der Verein beim Entwarfe eines
neaen Strafgesetzes nnd einer Strafproceaaordnnng (fBr Oesterreicb) anf die
Vermeidung ähnlicher Voikommnisse hinwirken solle.
Deber simnlirte, diflBitDnlirte.Torgeschatzte ondangeac hul-
digte SeelenetSrungen nnd deren SrmitteluDg in foro verCffeotlichie
1. Krafft-Ebiog einen Aofeati (Friedr. Blatt, p. 161). Derselbe bescbif-
tigt sich naturgemSss am ansführlichsten mit der Simulation; er enthllt xwar
nichts wesentlich Neues, giebt aber die bekanDten, den Irrenäriten gelSuS-
gen Anschanungen in guter und Tollatändiger Zusammenstellung. Btwas
mehr nnd strengere Kritik dGrfle wohl grade in diesem Theil der forenai-
Bcben Literatur geboten sein. Die Fälle von Simalatioo, welche ecblicsslicb
in wirkliche geistige Stßruug öbergingen, geboren hauptsäcblicb der llteren
Literatur ao; ein genaues Eingehen auf dieselben dürfte wobl zeigen, dass
es sich meist nicht um Simulation gehandelt hat Wenn v. Er. bei Gele-
genheit der „angeBchnldigteD" Geistesatdrongen sagt: „FrQher mag dies
(Imputirung von GeistesstCrcng und Einsperrung eines Gesunden in eine
Irrenanstatl) oft genug vorgekonmiea sein und vielleicht in England hier und
da sich noch ereignen", so mliasen wir seibat diese hypothetische Uffglicb-
keit so lange bestteiten , als nicht ein sicher conatatirter Fall berichtet
wird").
Unter dem Titel: ,ProBper Despine und seine Ideen Qber Zn-
rechnangsfähigkeit and Behandlung der Verbrecher', giebt v,
Krafft-Bbing einen Ausiug aus dem Werke des vielgeoaonleQ Antors
(f. Holtzendorff'a allgem. dtsch. Strafrecbtazeitung Jg. 10 p. 483). So
Tiel darans hervorgeht, handelt es sich bei D. nicht um Geiateskrauke im
gewOhnlicben mediciniacben Sinne des Wortes, sondern um Uenacben, denen
der moralische Sinn abgeht, allerdings darrh organische Ursachen und häufig
schon durch ihre Anlage bedingt, so dasa eine Verantwortlichkeit derselben
im Sinne des Straf rechts nicht vorhanden ist. Demgemäss sollen auch keine
eigentikbeo Strafen verhSngt, sondern nur eine Besserung in entsprechend
eingerichteten Aoalallen und uaib entsprechenden Principien versucht wer-
den. Schon nach diesem Austuge, noch mehr aber nach einer Besprechong
*) Eine andere Arbeit desselben Verfassers übsi' Lucids intervalla ist bereits
in dieser Zeilscbrifl (XV. p, 112} refetirt.
^öbyGooi^lc
betreffemlen pgycliktrlacben Arbeiten im Jahre 1871. 177 <
von Hetiel (dies. Ztachr. Jg. 2 p. 68) zeigt Bicb, daas ee sidi dabei mir
nm recbtgpbilosophisctie AnschaancgeD handelt, weiche am so weniger ei-
ner natarwiBBenschnftlichen ForscbuDg entapieciien kQnaeD, als das zu Ginnde
liegende Material der Tbataacheo einer selir zveifelbaften und nagenauen
Quelle, der Gaaette desTribuDaux entstammt. Jedenfalis werden wir damit
nicbt viel weiter kommen, uod wir kOnnen frob sein, weDO dadareh nicht
die gerechtfertigten Bestrebnogec, die anerkannt Geistee kranken vor ange-
rechter Verurtheilang zu acbützen, io Misaciedit kommen.
Derselbe veröffentlicht (v. Holtzendorff s allg. dtacb. Straf recht B»tg.
Jg. G) einen Auszug aus dem Anfsatze von Thomson, welcher bereits in
dieser Zeitschrift (letztes Heft p. 334) referirt ist, ,nDd fSgt einige eigene
Bemerkungen Über die Verbrecher und deren Behapdiaog hinzu, welche sich
im Anszug nicht wiedergeben lassen.
Die Lehre vom moralischen Wahnsinn nnd ihre Bedeutung
fUr das Forum erörterte v. KraFft-Ebing [Priedr. Blatt, p. 360) in ei-
nem ansfGhilicben, interessaDteo Anfsalz. Es giebt Zustände sittlicher Er-
krankung, verbrecherischer Gewöhnung und Lebensführung, die ntir dem
Schein, niclit dem Weaeu nach rein ethische Degeneration (Verbrechen), son-
dern vielmehr Ausdruck einer angeborenen oder erworbenen Hirnerkrankung
siod. Aber nach dem gegenir artigen Stande der Erkenntnias und Rennt-
Dias psjehisch abnormer Zustände wird ethische Entartung auf Grund einer
Birnerkrankung viel öfter für reine Immoralität und zurechenbares Ver-
brechen gehalten, als fDr das, was sie wirklich ist. Der bekannte Lemaire
wird angeführt. Derselbe tödtete eine Frau, die Braut seines Vaters, der
zum zweiten Male heiratbon wollte; er sprach darüber mit der grössten
Ruhe, zeigte ein äusserst frivoles Auftreten vor Gericht; „seinen Vater nm-
zubringen war ihm grade so viel, als einem Andern eine Fliege;" nach dem
Horde zeigte er seine blutbefleckten Hände lachend mit den Worten; „Da
habe ich Handschnbe, nm zur Hochzeit meines Vaters zu gehen;* dem
Richter äusserte er: ,wenn Sie mich leben lassen, um spazieren zn geben,
ist mir's recht, wenn ich aber arbeiten muss, will ich lieber sterben." Enrz!
eine in seiner Depravation monströse Erscheinung. Seine Zurecfa nun gsßhig-
keit wnrde ernstlich gar nicht in Frage gestellt. Mach seiner Hinrichtung
ergab die Sektion: .Ausser einer von der kaukasischen Race durchaus ab-
weichenden, inferioren nnd dem Typus der mongolischen sich nähernden
SchSdelbildnng sind sämmtlicbe ScbädelnShte bereits verknöchert Die
Schadelhöhle namentlich im vorderen Theil enorm klein und enge. Das Ge-
birn mit Inbegriff der Pia wiegt nur 1183 Gramm, also SIT weniger als das
Durchschnittsgewicht, Die Pia mit der Corticalis fest verwachsen (Spuren
von Meningitis), das Stiruhiru atrophisch, allem Anschein nach (angeborne)
Uemmungsbildung. Man kann hier also wohl davon sprechen, dass die mo-
ralische Perrersion bedingt war durch organische Processe; (ob wirklich die
intellektuelle Seite so frei war, wie im Leben angenommen, aber nicht ge-
nau untersucht wurde, dQrfte wohl doch zweifelhaft sein). Es ist also zu
unterscheiden r ^Erfolgt eine freiwillige Hingabe an die egoistischen GelQste
und Bestrebongen, werden die Gesetze der Moral von ihnen überwunden
a. UmI. B. S. XVII. I. IS
^öbyGÖOl^lc
178 Bericht aber ilie dtu Gebiet <[er StKatsanneikonde
und wird im Siooe der egoistigchen gehandelt, etwa weil das Gewicht der
HittlicbeD Correktive durch mangelnde Ausbildang oder positiv achlecbte Er-
Eiehdng trotz guter Natnraolage id schwach oder die egoistischen Antriebe
darcb atfectvolle, leidecschaftticbe StimroangeQ poteniirt waren, so habea
wir den zurechnungsfähigen, wenn auch moraliach unfreien Verbrecher
lor uns; ■~- fehlen dagegen alle sittlicbeu Correttife, weil eine aboorme
HirnorganigatioQ ihre AuBbildung Domöglich machte oder eine Gebirnlcrank-
heit lie nntergebea liess, sind die normalen sinnltcfaea Antriebe durch eine
Gehirnaffcction (wie dtee Regel bei GeigteeatGrungeo) pathologisch gestei-
gert, krankhaft entartet, so fehlt nicht blos die moralische, sondern ancb
die gesetzliche ZurechnDQgBnhigkeitj denn die Freiheit einer Wahl, die
Möglichkeit eines sittlich freien Wolleoa ist anfgeboben nnd dnrcb ein
Zwaagswollen, das nur noch im Sinne der perversen GelQste nnd egoisti-
schen einnitchen Antriebe geschehen kann, ersetzt. * Die ODteractaeidnng
dieser beiden, iusserlicb oft gana gleich erscheinenden ZustSnde ist nicht
dnrch rein psychologische Kriterien zn begründen, eoudern erfordert den
medicinischeo, den anthropologischen Standpunkt. Die GrQnde fSr das Be-
stehen eines solchen moralischen W^ibnsinns bestehen 1) in dem Nachweise
einer entweder angeborenen oder erworbenen krankhaften R im Organisation;
2) in dem VorbandeneeiD anderweitiger FnnctionsstCruogen des Nerven-
systems nnd physischer Deformitlten; 3) in der daneben bestehenden Dis-
position ZQ den Terscbiedensten Birnerkrankungen und Psychosen, welche
Disposition auch auf die Descendenz fibergeht; 4) in Geneigtheit zu Hirn-
congestionen bei geringeren Veranlassungen als gevChnlich, Intoleranz gegen
Alkoholica, leichte Stimmungswechsel, Reizbarkeit und pathologische Affekte;
5) Beeinträchtigung des Umfaogs der Intelligenz bis in wirklichem Schwach-
sinn; 6) Anomalien der nattirlicben Triebe, namentlich des Geschlechts-
triebesi 1) der Verlauf ist, Dnabhänglg von Süsseren Umständen, z. Th. ab-
hfingig von organischen ZnslSnden (Pubertät), vielfach progreasiT und nicht
selten periodisch in einzelnen Erecheinungen, Was die psychischen Erschei-
nungen anlangt, so zeigt sich besonders abnorm das G«blet des Fohlens
dnrch ein Fehlen der moralischen Drthcile nnd ethischen Begriffe, dem
entsprechend ein Ueberwiegen der egoistischen Interessen, ein iDcbaichtS'
loses Hingeben an alle die perversen Triebe, welche in ihnen aufsteigen
nnd welche sie eben in Conflikt mit der Gesellschaft bringen mQssen. Ein
wirkliches Freisein der intellektuellen Frocesse ist fibrigens nicht aninneb-
men, da eine genauere DntersDcbnng meist ihre Doßbigkeit zu irgend wel-
chen Leistungen, die Einseitigkeit der Ideen nnd das beschrSnkte Urtheil
erkennen läset, besonders aber aacb den Mangel an Einsicht.
(Im Allgemeinen mit der Tendenz des Verfassers einverstanden, kann Ref.
doch nicht nmhin, seine Bedenken gegen die Brwettemng des Begriffes dar
Moral insanity auszusprechen. Die gewiss gerechtfertigten Bestrebnngen
Thomaon's, durch Einweis auf die bei Verbrechern h&nßgen Abnormi-
täten physischer nnd geistiger Art, welche eine Degeneration derselben be-
bnndeo, sowie anf das zahlreiche Auftreten von Neurosen nnd Psychosen
bei ihnen selbst und in ibrer Verwandtschaft; darauf aufmerksam zo machen,
dass die verübten Verbrechen bedeutend häufiger auf organische Belastung
^öbyGoOi^lc
betrefFenden psychiatrischen Arbeiten im Jahre 1871. 179
mrQckznmhrea sind, als gewöhnlich aDgenomaieD wird; diese Bestrebungen,
welche oSenbaT znaSchst nur anC eine Läuterung gewisser recbtsphiloBo-
phischer Anschauungen, auf die UmäDderong des Begriffes and System^ der
Strafen d. a. hinsielen, mGsaen doch erat eine breitere Unterlage gewiDoen,
ehe man die betreffenden Individuen mit aQderen, als geisteslirank schon
allseitig anerkannten identiflciren kann. Noch weniger geeignet dürfte es
sein, derartige Individuen in eine Reihe mit Personen zu stellen, welche an
beginnender Dementia paraljt. leiden oder im Anfangsstadium einer Psy-
chose Oberhaupt sieb befinden. Dadurch kann es leicht kommen, dass der-
artige Kranke, deren Störung immerhin oft schwer zu beweisen, aber doch
unzweifelhaft ist, nur deshalb zn den zweifelhaften gerechnet werden, weil
sie einer Art von GeietesstQrnng angehören sollen, deren Existenz noch von
manchen Seiten gelSagoet wird. Dnd diese Gefahr in praktischer Beziehung
(welche sich nach ähnlichen Erfahrungen in früherer Zeit wohl TermotheD
lisst) wird heraufbeschworen, ohne dass eigentlich ein innerer Grund vor-
handen wäre, jene Zustände mit den Anlagen der Verbrecher zn identiCciren,
ohne dass sich behaupten Hesse, dass es sich nm ähnliche Vorgänge handle,
oder duss etwa die Veränderungen oder Zustände des Gehirns in beiden
FSUen gleiche seien. Liegt denn Uberhanpt ein thatsächlicher Grund vor,
von .erworbenem" moralischem Wahnsinn zu sprechen, wie es v. Kr. thnt,.
wenn man nicht eben die Änf»Dgsstadien von Uirnerkrankungen, deren
BenenauDg feststeht, ohne Ursache mit in jene Rubrik hineioziehen will?
Ref. scheint es gerade charakteristisch für jenen „moralischen Wahnsintt"
zn sein, und zwar ebensowohl für die eigenartige Beschaffenheit jener mon-
strösen Verbrecher, als auch für die eigentliche Moral ipsanity der Irren-
Aerzte, dass er angeboren oder wenigstens noch während dec Entwicklung
des Hirns aufiritt, d. h. eine dorcb die Anlage bedingte Degeneration ist.)
Fränkel berichtet (Virchow's Arch. Bd. 52. p. 560) über den von
Lombroso beobachteten Schädel eines Vorbrechers, welcher die
jedenfalls seltene and noch nicht beschriebene Anaraalie einer mittleren
Hintethauptsgrobe zeigte, indem die Grist. occip. intern, fehlte nnd statt
ihrer zwei seitlich auseinander gehende Leisten vorhanden waren. Wie
nach der Anaschliessang anderer MSglicbkeiten anzunehmen ist und ein
Wachsabgnas zeigte, muaste ein dreiiappiges Kleinhirn vorhanden gewesen
sein, wie es beim Fotos im Laufe des S. Monats vorübergehend erscheint
und in der Thierreihe zuerst bei den Lemuriden vorkommt. Ob und in
wie weit eine derartige Missbildang, selbst wenn sie intra vitam hätte er-
kannt werden können, die ZurecbnungafUbigkeit bei der (wie angegeben ist)
normalen Intelligenz beeinflussen kann, das ist eine Frage, die nach unseren
heutigen Kenntnissen noch nicht einmal anfgeworfen, gewiss nicht beant-
wortet werden kann.
Unter der Bezeichnung .Hebephrenio" beschreibt E. Becker
(Virchow's Arch. Bd. '52.) eine seiner Ansicht nach von anderen Psy-
chosen sich deutlich t^hebende Form von GeistesstSrung, welche im An-
schlüsse an die Pubertät auftritt, in wechselnden Phasen melancholische
12*
^öbyGoOi^lc
180 Bericbl aber die das Gebiet der StaaUarineikunde
Dod maDiakaliBcbe Symptome darbietet and verbSltoiBsmäBBig schnell io
einen Scbwäcbezastand übergeht. An dieser Stelle iDteressirt wesentlich
nur die Bemerkung, dass derartige Kranke dnrcb eigentbümlicheB DirriBches
VerbaUen, welches zuweilen eine gewisse Absicbtlicbkeit rerräth, der SimQ-
]ation Terdächtig werden kOnnea, wenn sie, wie es bei ibrem zeitweise aof-
tretenden Hange mm Umherstreifen oder &ns aaderen Ursachen wohl der
Fall sein kann, zur forensischeD Beartbeijnng kommen.
Zar Lehre von der Mania sine deürio brachte Uejfnert einen Bei-
trag (Allg. Wiener med. Zeitscbr. 36 ff.)> ^^^ I^"^'- ''^*' »"r '*" einem
Referate in der Piager Vierteljahrsschrift kennen lernte. Er tbeilt drei
KrnnkeDgescIiichten mit, welche grosses Interesse haben and deshalb immer-
hin lesenswertb sind. Doch können vir uns mit der Annahme einer Hania
sine detirio im ersten Falle nnd besonders im dritten nicbt befreunden;
eher im zweiten, wenn man damit eben nnr den gerade rorbandeneB Zu-
stand psychologisch bezeichnen will; wahrscheinlich aber liegt der Beginn
paralytischer Geistesstörung za Grunde, welcher zuweilen, wenn auch nicht
häufig, in diesem Bilde sieb darstellt
Einen Fall von Mania transitoria theiltStark (Irrenfrennd 9 n. 10.)
mit. Ein 39 Jahre alter buchhindler, bisher gesund nnd nicht disponirt,
der aber schon im Augnst 1870 einen dem beschriebenen ähnlichen Anfall
'hatte, reiste im October 1870 nach Strassbarg, um die Zerstörung dnrch
das Bombardement za sehen. Dadnrch gemflthlich aufgeregt uod dnrcb
be^Sndigen Regen durchnSset, brachte er den ganzen Tag nnd eine Nacbt
lu; als er am anderen Tage zurQckfuhr, äussert er mitten in der Unter-
haltung plötzlich LebensGberdruss, Selbstmordgedanken, nnd liogt dann in
blinder Wnth zu toben an, zerscblng die Fenster nnd benahm sieb so, dass
man ihn kaum halten konnte. Zeichen von Congestion im Gesicht. Der
Anfall dauerte>5j Stunde, und nachdem Patient zn sich gekommen, sank
er in tiefen Schlaf. Vollständige Amnesie des Vorgefallenen; nnr dessen
erinnerte er sich, dass es ibm plötzlich war, als werde er Ton den oeben
ihm sitzenden Persoueo angehaucht Am anderen Tage erschien er noch
benommen nnd etwas ängstlich.
Einen anderen Fall tou Hania transitoria erzählt v. Krafft-
Ebing (Allg- Ztschr. f. Psych, bd. 38 p. 119). Eio Landwehrmann war
ans kalter Luft in eine heisse, dunstige Wirthsstnbe eingekehrt nnd £el
beim zweiten Glase Bier wie ohnmächtig tom Stuhl. Nach 6 Minuten wurde
er unruhig, schlug um sich und wQthete. Der Kopf war heiss und ge<
rSthet, die Pnpille mittelweit, träge reagirend, Puls 100, die Carotis voll,
heftig pnlsirend; dumpfes Stöhnen, öfteres Zähneknirschen; Pat., offenbar
bewuBstlos, stiesB heulende Tdue aus und schaute stier um sich. Br wurde
ins Lazareth gebracht, fiel dort bald in mehrstündigen Schlaf und erwachte
geistig TÖllig intakt. Von dem, was Torgefalleo, wnsste er gar Nichts.
Derselbe Autor erzäbit (Irrenfreund 12.) noch drei ähnliche Fälle aus
seiner Praiis, welche ebenfalls Soldaten betreffen.
Den Fall von j,Mania transitoria", welchen Röchling (AUgem.
Ztschr. f. Psych. Bd. 27. p. 595) veröffentlicht, können wir als solche nicht
anerkennen. Eine 34jfihrige, nnverbeirathete, bisher psychisch gesunde mä
^öbyGoOi^lc
betreffenden psfchiatrischen Arbeiten im Jabre 1871. |gl
Dicht dispoDirte PerBon litt seit läegerer Zeit an einer bSsartigen Gegchwulet
am rechten Beine, welche ach zweimaliger Ezstirpatioa recidivirte nnd die
Kranke sehr hemoterb rächte. Aaf Zaredea der ÄDgehöngen nahm sie einen
anderen Ärat, statt des Verfasaera, nachdem Torher eine bedeutende Bin-
tnng eingetreten. Bald darauf wurde die Kranke aafgeregt, lachte, weinte,
Bang and schrip, ecblug und tobte. Gegen den irieder la Rathe gezogecen
R. benahm aie eich erotiach. Doch berahigte sie sich am zweiten Tage
und nach fBnf Tagen war sie voihtäadig frei. K. findet keinen weiteren
Orood der acbnell entetandenen und verlanfenden Hanie, ala die psychische
Erregung in Folge dea ihr anfgedrangeoeo Wecheels dea Arztes. (Sollte
oicbt die vorher eingetretene Blutung hei der schon geichwichten Person
anch in Anschlag in bringen aein? War Tielleicht gerade die Zeit der
Periode?) Ein solcher Fall ist, ao intereaaaut er BonBt an sich ist, wenn
auch eine schnell entatandene nnd verlaufende „Manie", doch keine Mania
transitoria; eine Bezeichnang, welche doch bisher für andere Fälle in Ge-
branch gezogen worden iet. Es ist wichtig, um die in Betreff der Nomen-
klatur Bchon vorhandene Verwirrnng nicht noch zn vermehren, möglichBt
genau die Begriffe feafznhalten.
EbeDBoweaig können die beiden von Cbatelain mitgetheilten Fälle
(Ann. mäd.-psych. Jnl.} zur Categorie der tranaitorischen Hanie zählen.
In beiden handelt es sich vielmehr um längere Zeit bestehende chronische
Zustände, welche eine Biacerbation etfabren. Im ersten Falle ist ea ein
66 Jahre alter Landwirth, der schon einige Uonate an metaacholischer Ver-
atimmang litt. Eines Uorgena geht er ans, ohne dass seine Frau etwas
llDgewöbnlicbes in seinem Benehmen bemerkt hätte. Er macht einen
Spaziergang im Dorfe, schlägt dann den Weg za einem etwas eotfernten
See ein. Er begegnet mebreren Bekannten, deren Gruss er nicht erwiedert,
was diesen aufßlllt. Am See angekommen, gebt er rnhig in denselben hin-
ein, watet im Wasser, welches dort nicht tief ist, angekleidet weiter nnd
•setzt sich auf einen aas demselben etwas hervorragenden Stein, schCpft
mit den Bänden Wasser ans dem See nnd trinkt es; endlich heim Heran-
nahen eines Bootes lässt er sich ins Wasser sinken und verschwindet. Als
man ihn herauszog, war er bewusatlos nnd kam erat nach einer Stunde
wieder zu aich. Er war sehr erstaunt, aicb im Bett itt finden nnd konnte
sich des Vorgefallenen nicht erinnern. Er versicherte, nie einen Selbstmord-
gedanken gehabt in haben. Seit dieser Zeit Hess die melancholische Ver-
BtimmuDg nach und verlor sich bald gam.
Der zweite Fall betrifft einen 50jäbrigeo Arbeiter, der seit 15 Jahren
in Folge einer lußiligeo Bemerkung sich mit dem Gedanken quälte, dasa
seine Fran ihn nicht mehr liebe, nnd dadnicb qielancfaoiisch wurde. Seit
2 Jahren trat der Gedanke wieder stärker hervor. An einem Tage fühlt er
sich des Uorgens unwohl, hat keinen Appetit nnd legt sich zn Bette, Gegen
3 Uhr ist ihm wohler, er kleidet sich an and geht ins Dorf apazierer,
schiebt Kegel und trinkt eine halbe Flasche Wein, worauf er sich abertnals
unwohl fühlt, wie betrunken ist und nach Hanse begleitet werden mnss.
Bald darauf kommt die Frau nnd will ihm Abendessen bereiten. Da wird
er pldtiliGh von Tobsucht befallen, zerbricht nnd zerirllmmert Alles in seiner
^öbyGoOi^lc
182 Beridit über die das Gebiet der Stafttearzneikunde
Nibe, reiBst den Hot Beiner Frsa in Stücke, lersUlrt den Ofsn, atQrzt eich
endlich auch aof seine Fr&u, om sie zn erwUrgen; sie entfloh aber. Gegen
Hitternscht kommt der Mann wieder zu sich, findet Bicb entkleidet im Bett,
sein Geist ist vollkommen klar nnd er wundert eich nur über die Abwesen-
heit seiner Frau. Erst von dieeer, welche des Morgens znrDckkommt, erfahrt
er, was vorgefallen. Er iat darDtier entsetzt, veies aber gar nictatB davon.
Einige Zeit vorher war der Schlaf schon anrnbig und angenQgend.
Deber einen recht interessanten Fall von .transitoriacher Verwirrt-
beif berichtet Flechner (PBjch. Centr.-Bl. No. 6,). Ein 28 Jahre alter
ScbuBter geselle geht, nachdem er erst Wein, später KaSee getrunken und
Karten gCBpielt hatte, mit einem Kameraden und fordert dieeen auf, mit
ihm zasammen den Inhaber eines Geschäfts zn ermorden nnd zu berauben;
er führte ihn zn jenem Geschäft hin, dessen Lokalität er tod früher her
kannte, besprach die Werkzeuge znm Morde und Raube u. b. w. Angezeigt
and znr DoterBuchnng gebracht, wnsste er nicht das Geringste von der
ganzen Angelegenheit und glaubte einer ganz anderen unbedeutenden Sache
wegen vor Gericht zn kommen. Der Angeklagte war bisher unbescholten
nnd erhielt von allen Seiten die besten Zeugnisse. Dagegen stellte es sieb
heraus, daas er ale Knabe von einem Ochsen hin und her geworfen und
gestossen worden, hierauf einige Jahre an epileptischen Krämpfen litt und
zeitweilig auch gelBteageatart war. Die Krampfaofälle verloren sich später,
aber zeitweise sprach er abwesend; er klagte häufig Über Kopfschmerz und
habe auch den Tag vor der Verhaftung deshalb zn Bette gelegen. Bei der
gerichtsärztlicben Untersuchung sprach der Angeklagte zasammenhüngend,
machte Ober seinen GesundheitBinetaad die schon erwähnten Angaben und
fügte noch hinzu, dass er sich, wenn er jenen Anfall von Kopfschmerz hat,
.manchmal gar nicht susfiudet nnd wie im Traume za sein glanbt.' Diese
An^le sind häufiger und stärker, seitdem er einen Typbas 3 Jahre vorher
Qberstanden. Von der Ursache seiner Verhaftung weiss er nichts, erzählt
das, vras er an jenem Tage gethan, richtig bis auf die Vorgäuge am Abend,
namentlich aucb, dass er ziemlich viel Weio getrunken. Am anderen Tage
war er, nachdem er die Nacht schlaflos zugebracht, ooch leidend, Bei der
DnterreduDg wurde er allmälich erregt, echimpft auf seinen Angeber, spricht
von Selbstmord, weil er doch um seine Ehre gebracht etc., und wird con-
gestionirt Bei einer zweiten tJnterredung sagte er noch,' er sei mit dem
Kopfschmerz zuvreilen von der Arbeit gegangen, wo er es nicht sollte; er
vergesse oft, was ihm aufgetragen, was ihm wiederholt erzählt oder ans
der Zeitung vorgelesen wurde. — Das ärztliche Gatacbt»n fand in dem
Vorstehenden die Annahme einer periodischen Verwirrtheit mit congestiven
Kopfschmerzen begründet und fahrte ans, dass die ,Verfflhruag znm Raub-
morde", worauf die Anklage erhoben war, in einem solchen Zustande ge-
schehen sei, der noch durch Weingenuss und Kartenspiel gesteigert worden.
Schumacher theilt .Lebenscurrikel und Gutachten Sber deu
Geistes- and Gemüthszustand des Joseph R." mit (Friedr. Bl. p.l76).
Gleich beim Darchlesen der ersten Seite ist die Diagnose zu machen, dass
^öbyGoOi^lc
beireffenden psjcbialriscben Arbeiten im Jahre 1871. 18S
es sieb nm einen an parslytisifter GeiateBstfiraDg Leidenden bandelt, wel-
cher im Stadiam der Anfregang allerlei verkehrte, aniweckmlaaige nnd
gewaltthätige Bandlangen begeht.
Laober Bchiidert unter dem Titel: Gatacbten, den Geistesin-
stand desBanern A.B. vonC. betreffend (Frtedr. Bl. p. 58), einen Mann,
welcher selbst angiebt, dass er seit täoger a]s einem Jahre an einer zeit-
weise hochgradigen GemOthsveraÜmmang leide, welche sich id steter Ge-
drQoktbeit, Traurigkeit, Angst und Unruhe ünsaere; er hOre dann in aeinem
Kopfe Stimmen, welche Ihn dnrch Drohungen ond Voifftlrfe schrecken,
welche ihn mahnen, dies und jenes zn thao oder zd lassen; unter dieaen .
Umständen nehme dann aeine Angst, welche von der Berzgrabe aaagehe,
in dem Grade zo, daas er aich nicht za rettoo wisse n. a. w. Nach diesen
Angaben, welche im Wesentlichen bestätigt trerden, nimmt L. ganz richtig
eine Helancbolie mit PrScor dialanget und Sionestäuschungeti an, nnd er
hSIt deshalb die Vollstreckung einer Haft an dem Kranken, nm welche ep
sich handelte, fOr nicht ausfahrbar ohne Gefahr fSr dieaen. Nicht ganz
ein Jahr später wird die Haft vollstreckt; bald nach AbbüsBung deraelbeu
misshandelt der betr. Baaer seine Praa und ergfht sich in EbrenkränkuageD
gegen den Gemeindevoratrtnd. Während der Haft war_u. A. Folgendes an
ihm beobachtet norden : , Kommt man auf seine Frau oder auf die Gemeiode-
verwaltung seiner Beimath za aprechen, so gerälb er in roaasalose Anf-
regnng, ergebt sich Über Frau und Vorsieher in heftigster Weise, sagt von
ihr, dasa sie mit S5 Andern im Ooncubinat gelebt, und dass der Vorateber
der schlechteste Kerl nnd die Schande der Gemeinde sei, und Termiast sich,
dass diejenigen, welche ihn in diesen Ort (Frohnfeste) gebracht, wenn er
hinauagckoiumen, nicht mehr das Licht sehen werden." Schon ein Jahr
vorher hat die Gemeinde aaf sein .QDsinciges and gefahrdrohendes Ver-
halten" aufmerksam gemacht; die Ehefrau sagt aus, dass er bereits zwei
Jahre vorher „wegen Irrainnaausbrflchen , welche sich achoo seit mehreren
Jahren uuzweideutig hei ihm zeigen*, unter Aafaicht geatellt wurde, daas
er in dar letzten Zeit „in Aashrfichen seines Wahnsinns nicht nur albernes
Zeng gemacht*, sondern sie auch missbaDdelt habe, Kin Bezirksarzt er-
klärt, daas A. B. „ohne «eisteskcank zu sein, vermöge seines Temperamente
flbermSssTg erregt and in Wahnvoratellungen befangen ist, welche ihn zu
Eicessen verleiten" (und doch nicht geisteskrank?!). Und nach allen diesen
und anderen Erhehnngen, welche eine geistige StCrnng unzweifelhaft machen,
deren gnaz direkter AdsSuss jene Missbandlungon und Ebtenkränknngen
sind, wird eine nur verminderte Zurechnuogsfähigkeit angenommen, (A B.
litt an' chronischem Alkoholismus mit den diesem eigenthümlichen Sinnes-
tSuschungen und Wahnideen, waa leicbt zu erkennen, auch bevor man ganz
am Ende liest, dass er sich , fortwährendem übermässigem Biergenass' hin-
gegeben. Daher auch der öftere Nacblass der Erscheinungen und die in
der Haft bald eintretende Beruhigung.)
Stahl, Oberarzt zur Karthaos Prüll, veröffentlicht ein sehr lesenswerthes
nad lebneiches Gutachten über ein der Eigenthumsbeschädigong,
der Brandstiftung nnd der Kßrperverletiong anECBchaldigtes Indi-
viduum (Irrenfreuod U.)- fer Angeklagte brach ohne Verauiassung jange
^öbyGooi^lc
184 Bericht fiber die das Gebiet der St&atsarzneikunde
OhaaaseebSame nm, warde dafOr gezOchtigt, und rSchte gich aaa darch
BraodsliiftDDg. Die KCrperbescbädigODg beging er gani unmotitirt im Ge-
fängoiaB. Obgleich verhaUnisamigBig leicbt za beortbeilen, irnrde er doch
TOD zwei OericbtBSrztea als Simahnt aogeseheD. Interessant ist deT von
Stab! EDüSchBt gegebene NacbweiB, durch Beschreibang der Kopfbildang
nnd geoana Messang des Schädels, dass es sich um einen in aeioer Hirn-
□ nd SchädelentnicIclaDg gefaeminten , also auch geistig inrUckgebli ebenen
HeoBcheo bandelt, nm einen von jenen Ualb-Idioten, «elcbe ihr Leben it-
gabnndireod and t»ld in Arbeitehäusern, bald in Straf- oder Irren uiaUlten
zubringen. Anf dieser Basis hat sich eine dentlicb nachweisbare geistige
StSrnng mit Sin n es tau sc hu n gen und oft sehr Btailieu Agitation BznstSndeu
ausgebildet, deren Be^teheo in den eioielnen psychischen Erschemaogen
sich unzweifelhaft nachweiien Iftsat. Von Simulation konnte gar nicht die
Rede sein.
Oeber einen Vagabunden und Bettler, der wegen Drohnng und
ein andermal wegen schwerer Verletzung angeklagt war, stattete Schu-
macher zwei Gotachteu ab ( Fried reich 's Blätter p. 12). Beide Male er-
klärte er den Angeklagten für geistig gesund, was offenbar der Sachlage
nicht entspricht, Die Gulachteo enthalten von dem körperlichen Veihalten
des Menschen nichts, nichts von seiner Entwicklung, von etwaiger heredi-
tärer Anlage, nichts von den Aussagen der Angehörigen Ober ihn, und .*on
seinem psychischen Verbalteu ist eigentlich nnr angegeben, was sich auf
die Tbat selbst bezieht, nnd dies in rein psychologischer Weise anfgefasst.
Wenn Verf. deducirt: ,1) Rnpert h, bat dem Anton B. die Verletzung beige-
bracht a. bei Tollem Bewnsstsein seiner selbst, b. der Handlung und ihrer
Polgen; 2) R. L. hat die HandluDg mit Bewn^etsein ihrer Strafbarkeit voll-
bracht; 3) R. L. hat die Handlong mit WülkGr unternommen; 4) R. L. bat
die Handlung vorsätzlich, d. h. mit dem wirklichen (? was ist ein nicht
wirklicher Entschluss?] iWillens-) Entschlüsse ToUbracht;" so kann man dies
alles zugeben, (obgleich es ans den Aenesernngen, welche als Beweis dafSr
angegeben werden, noch lange niibt hervorgeht); aber trotzdem ist die
Frage, womit Seh. sein Gutachten einleitet: .Ist Rupert L. geisteskrank?*
entschieden zu bejahen, denn dafür sprechen ganz positiv folgende Aeusse-
rnngen des Angeschnldigteo: .Die Leute feinden mich immer so an, daas
mir ganz letz (Bbel) wird. Ich glaubte verzweifeln zu mQssen, weil man
mich so anfeindet. Die Leute thun es ihm an, er sehe sie nicht, aber der
Kopf sei ihm ganz lab (dnmm) davon, auch hOre er sie .lesen*. Er habe
sich ,in seiner närrischen Weise' vpr Jahren mit einem Halstuche anf dem
Dachboden erhängen wollen, aber Leute seien dazu gekommen nnd hätten
ihn daran gehindert. Bei jeder Gelegenheit fühle er, dass er im Kopfe
ganz verkehrt sei, und er fürchte das bQse Anwünschen. Wenn sie (seine
Angehörigen) mich nur ansehen, so wird mir schon lelz; ich bekomme
Kopfweh, Sausen, und der Kopf wird mir so schwach. Ich kann es zn
Hanse nicht mehr auehalten, meine Mutter und Schwester thnn es mir an.
Ich habe geglaobt, wann mich auch der Teufel holt, wenn ich ewig ver-
loren bin, so kann ich es ihnen doch nicht verzeihen, dass sie es mir an-
thuD nnd mich so anfeinden. Wenn die Oedigkeit im Kopfe wieder eintrete,
)vGooi^lc
befreffenden psychifttriachen Arbeiten im Jahre 1871. 185
so vrisae er nicht, was er tbae; er bedaure sehr, wenn er Jemandem tn
Dahe trete. Ich hStte da« Anfeinden nicht mehr 14 Tilge ansgehalteD, bo
wire ich ganz zerrflttet worden, ' Diese und ähnliche Aeassernngen ent-
sprechen nicht dem Äberglanben; dies sind atlerdinga such nicht .fixe
Ideen', sondern es sind Wahnvorsteilnngen eines Verrückten. Scb. meint,
wenn L. geisteskrank wäre, so mfjaste er an Melaacholie leiden; dem wider-
spreche aber aeio eonetiges Verhalten. Es ist ein misBlichea Verfahren,
sich eine Diagnose zn machen und nnn die Erscheinnit^en damit zu ver-
gleichen; aber wenn man eine Diagnose machen wollte, so würde es sich
nm „melaneholieche Verrflcbtheit*, d. h. nm einen gekuad&ren Zustand han-
deln, nnd damit liesse sich ebensowohl die Daner der StCrong, ah das
aonsMge Verhalten gans gut io Einklang bringen. Ein Uomeet ist gar nicht
besprochen, welches ancb der Äafklärung bedarf. Wie kommt es, daas
Rupert L. ein solcher Vagabund wurde, da seine Familie aosissig ist, offen-
bar ein Interesse fDr ihn hat nnd ihn von seinem Vagabnndiren lurQck-
halten will, da er selbst seiner Mutter 50 Gnlden geliehen haben will oad
Anwartschaft hat, ein Hinsehen zn erben? Eine Verfolgung dieses Momentes
wQrde wobt zn einem weiteren Einblick in die psychische Vergangenheit
des Rnpert L. geführt nnd sein dermaligee Verhalten in ein anderes Licht
gesetzt haben.
Ueber , Kleptomanie" verCffentlicbt einen Anfsatz, der zugleich der
Beginn einer Reihe von Aufsätzen über die verschiedenen „partiellen mora-
lischen Manien* zn sein acheint, Balfour Browne (Tbe brit. Rev. Apr.).
Der Verf. (ein Advokat) geht anf den alten Standpunkt zurück nnd nimmt
einen Stehl-, Mordtrieb n. s. w. an. Obgleich ihm bekannt ist, daas der-
artige Triebe nur in Verbindung mit andern Symptomen geistiger StSrnng
Beachtung finden können, so glaubt er docb, dass eine solche Verbindung
nicht in allen Fällen stattfindet, and dass die Stehlsucht ohne weitere gei-,
stige AbnormitSt in krankhafter Weise vorkommen könne. Die von ihm
angeführten Beispiele sind meist Marc and andern älteren Autoren entlehnt,
und diejedgea, welche er selbst beibringt, sind viel zn oberflScblich eriShlt,
um eine rechte Benrtheilnng möglich ^n machen. Das Raiaonnement des
Verf.'a, sich stützend anf allgemeine philosophische Aoscbanungen, wird
kanm geeignet sein, die alte Lehre von den krankhaften Trieben wieder
hcriu stellen.
Dr. Tborne referirt (Journ. of m. Sc. Jan.) Ober einen Epileptiker,
welcher seit einigen Jahren anch an plötzlich eintretenden Tobsnchtsanßlten
litt, in denen er aein und Andrer Leben bedrobte, und welcher auch zeit-
weiae Anmie von Verlust dea Bewnastaeina hatte, in denen er scheinbar
sacbgemäsa handelte, aber nacl^hef keine Erinnerung 4aTon beaaas. In
einem der letzteren Aoßlle beging er einen Diebstahl, wegen dessen er in
Uotersncbung kam, aber freigesprochen wurde. Tb. erinnert daran, wie
schwierig solche Fälle zu beurtheilen seien, wenn die epileptischen Anfälle
nicht bekannt sind. In der That können derartige Fälle nicht of genug
nnd nicht eindringlich genug besprochen werden, nm ihr Vorbanden aein
^öbyGoOi^lc
186 Bericht ober die du Gebiet der StaatsArzneikunde '
ond die richlig« BenrthetluDg derselbeD in weiteren Kreigen bekkoot lo
mache D.
Lombroaa theilt eioeD Fall tod pellagrOser OeiategatSinDg
mit StehlsDcht mit (Arcbiv. jtal. per le alieaai. ment Jan.), welcher eiaeo
ISjfihiigen Bauern betrifft, ia dessen Familie Pellagra nnd GeisteskraDk '
beiten mebrracb vorgekommen, und der seit dem 18. Jahre, wo er einen
Dolchsticb in den Itopf bekommen, an pellagrOaer GeisteBstOruug litt 1d
'jedem Sommer hatte er mehrmals den Trieb, in grader Ricbtang 5—6 Tage
lang nach einander zu laufen (Scelotj'ibe feetinaDe), ohne RBckaicbt auf die
Oertlicbkeit, die Wege oder etiraige HindernigBe, bis er entkräftet hinsank
nnd mehrere Tage soporös war. la den letzten Jahren nahm er in diesen
Anfällen weg, wae ihm grade in den Weg kam, nnd zeretOrte es meist,
oder machte soDstigen zwecklosen Unfug. Trotzdem die Symptome des
Pellagra eowohl, wie der Geisteskrankheit deutlich ausgeprigt waten, wie
Lombroeo sie ansfUhdicb auseinandersetzt, wurde der Kranke verartheilt.
In einem Gutachten von Mote (Annal. med. psych. Nov. p. 368) ban-
delt es sich om eine des Diebstahls angeklagte Frau, welche mit
hereditärer Belastang in hohem Grade uervOs, hysterisch und reizbar, ob- .
gleich scheinbar verständig, doch sich als geistig schwach dokamentirt.
Dieselbe wurde als unzurecboungsfähig' von der Anklage freigesprocheD.
Das ansfDhrliche Getackten ist nicht ohne Interesse, da es sich um einen
in der That zweifelhaften und nicht leicht zu entscheidenden Fall handelt,
und da es auch die Schwlche der lotelligepi, welche wob 1 meist Abersehen
worden wSre, in geschickter Weise nachweist.
Salaville veröffentlicht ein Gutachten Über einen jungen Mann,
Pbotographen, welcher seiner Qauawirtbin ganz plCtzlich and scheinbar an-
raotivirt eine ätzende Flüssigkeit ins Gesicht schlenderte [Anna), mäd. psych.
März p. 204). Derselbe ist nach den Zengenaussagoo schon lange als Gei-
steskranker bekannt, ein toq Jngend auf schwachsinniger, eicentrischer
Uenscb mit pei'versen Stimmungen aller Art Warum S. in diesem Falle
eine Schwierigkeit der Beurtheiinng findet, warum er eine nur vemninderte
ZurecbnuDgsfähigkeit annimmt, das ist nicht recht klar. Er wurde zu iwei
Jahren Ge^ogniss veruttheilt; aber bald wurde er der Irrenanstalt zuge-
fflbrt, nachdem er noch einen Angriff auf einen Kranken gemacht nnd, des-
halb isolirt, aicb die Knochen des Vorderarms zerschlagen hatte. Verf.
sagti „Wenn leb selbst durch die öffentliche Meinung, welche theilweise
den Angeklagten fDr offenbat geisteskrank, theilweise nur für excentrisch
hielt, weniger voreingenommen gewesen wäre, nnd wenn ich jede fremde
Unterstellung von mir weisend und von nnwiükDhrlichen Beinflussungen
mich losmachend, mich auf die direkte Beobachtung des Individuum be-
BchrSnkt hätte, so würde ich, wie ich heut ohne Zandern gestehe , entschie-
dener in den Schlüssen meines Berichtes gewesen sein und nicht Austand
genommen haben zu erklären, dass der Angeklagte an GeiotesstSrung mit
Torwaltenden VeTfolgDOgsideen leidet und desshalb von jader Verantwort-
lichkeit frei ist.' (Wenigstens ein offenes Eingestehen, das man unter
ftbulicben Verhältnissen nicht immer findet.)
^öbyGoOi^lc
betretenden psychiatrische» Arbeiten im Jfthre 1871. 187
Der Bericht Aber die Trieater IrrenaoBtalt in den Jahrea 1868
—70, erstattet von Dr. Dteer, eath< nach dem psjchiatr. Centralbl.
(1872 Nr, 2 a. 3) d. a. die Geechichta eines 40jäbrigeD Mannes, welcher
seine beiden Kinder ermordet hat. Der Kranke hat im 10. Leben^ahre'
einen Typfaas (iberetaDdeo ond hierauf, vielleicht in Folge zurficltgebliebeoer
Schw&cbe, durch viederholtea Hinfallen sich mehrere Kopfwunden ingezogen,
derea Narben noch sichtbar sind. Er war ein arbeitsamer Baner, in seiner
Kfae, obwohl er aus derselben 10 Kinder hatte, doch nicht glQcklicb ond
vielen h&nslicheD Zerwürfnissen auggesetzt. Die damit verbnndenen Oe-
mbthabewegangeu verstimmten ihn. Im Jahre 1862 hatte er plClzlicb eine
Gesichtshallucination; es erschien ihm nämlich die Mutter. Gottes and ver-
sprach ilim grossen Keicbthnm: gleichzeitig wurde er sehr aufgeregt und
musste einer Irrenanstalt übergeben werden, aus welcher er aber schon
nach 8 Tagen gebessert, aber nicht geheilt entlassen wurde. Er fuhr fort
zu halluciniren, vernachlässigte seiue Geschäfte und wurde brodlos. -- Er
ermordete in kaltblütigster Weise seine Ewei Kinder in der UeberieugUDg,
es sei seine PSicbt, sie dem Elend und der Armath id entreissen. Bei sei-
ner Aufnahme in die Anstalt vergriff er sich an einem Wärtor und musste
auf einige Stunden beschränkt werden. Aehnliche Anfälle wiederholten
sieb später, wurden dann seltener, die HalluGinationen schwanden und der
Kranke 'konnte nach vierjährigem Aufenthalte in der Anetalt, wo er zulettt
Wärterdienste zur allgemeinen Zufriedenheit versah, geheilt entlassen
werden.
luteressftDt und wichtig ist der Bericht über den Geisteszustand
des Legendre, weicher eines Mordversuchs gegen seine Mutter be-
schuldigt ist, veröffentlicht von Fayen (Ann. mäd. psych. Mai p, 383). L,,
dessen Vater «ich erhängt hat, ist Aikobolist, üfter im Streit mit seiner
ihn tadelnden Mutter. Seit einiger Zeil ist er gereift und unzufrieden mit
seiner Stellnng; wenige Tage vor der unter Anklage stehenden Handlung
trinht er noch mehr als gewöhnlich; er verläset seine Arbeit, beklagt sieb
Ober Unwohlsein, Uebelbeit, Schlaflosigkeit und Kopfechmerz; die Nach-
barn Enden ihn anders als sonst and wie wirr; am Morgen will et den
Arit holen lassen, er räeonnirt auf die Mutter, empfängt einen Nachbar,
der ihn in seinem Zustande unterstützen wjll, sehr schlecht, wird plötzlich
heftig, schlägt auf jenen mit einem Stück Uolz, läuft dann in den Pferde-
stall, misshandelt mit einer Bengabel das Pferd, und als die Matter ihm
gut zuredet, schrägt er auch auf diese mit der Gabel los, bis sie zusammen-
bricht. Nachher delirirte er noch eine Zeit lang, sprach von Gift, welches
er in seinem Zimmer gerochen, von einem brannen Bunde etc. Am aadero
Tage war er wieder bei sieb. Von dem ganzen Tage, an welchem, dies
Alles geschehen, hatte L. absolut keine Erinnerung. Das Gutachten, welches
alle Momente gut an sein and ersetzt, nimmt elgeothnm lieber Weise nur be-
schränkte Zurecbnongsfihigkcit an; doch wurde L. ganx frei gesprucheo.
Man kann auf derartige Fälle, welche sich so häußg wiederholen, nicht oft
, genug aufmerksam machen.
Needham erzählt (Journ. of ment. Science Oct) einen Fall von Mord
dorcb einen Geisteskranken. Bei sehr starker erblicher Anlage hatte
^öbyGooi^lc
188 Bericbt aber die das Gebiet der SU&tMnneiknnde
der 82 Jahre alt« Mann, welcher eioeia Tanbatammen' Institute vorstand, nnd
ia der Anstalt allein mit eioem taubBtommen Ehepaare lebte, schon lun-
gere Zeit Zeicbea geistiger Störung gezeigt, Ober Schlafloaigbeit , Kopf-
schmerz, Uolast zur Arbeit, Aeagatlichlieit gelilagt, sprach von Vereuchnng,
der er aasgeBetzt sei, von schrecklichen Gedanken, die ihm durch den Kopf
gingen etc. Eines Morgens tfldtete er, nachdem von den beiden mit ihm
lusammeavobnendeo Personea der Mann ausgegangen, die Pran desselben,
der gegenBber er in letzter Zeit sich geschlechtlich aufgeregt gezeigt h»tte,
nnd meldete dann der Polizei den Mord, sich selbst als den MCrder be-
zeicbnend. Die gerichtellrztliche Begutachtung des Faltee war nicht schwie-
rig', ron Interesse aber sind die eigenen Angaben des Kraotcen, ans denen
hervorgeht, dass er in der Nacht vor der Mordthat schlaflos war, dass er
kleine schwarze Geister in seinem Zimmer bernmfliegen sah, welche ihm
zuriefen, dass er verloren sei, da^s er sich tadten solle; in der That habe
er erst sich selbst tCdten wollen, auch ein Raairmesser dazu geholt; aber
er betete zn Gott um Hilfe und konnte widerstehen. Erst gegen Morgen,
als er den Ebemano ausgehen hCrte, Sei ihm ein, dass jene Frau ihn ver-
dorben habe, und er müsse sie tOdten. .Ich stand auf nod ging io ein
anstossendes Zimmer, ond ging herum, während beständig die Auffordernng
mir in den Gedanken kam: „„Tödte sie, tAdte sie.** Ich ging dann in
mein Zimmer zurQck und nahm ein Rasirmesser. Es war dasjenige, welches
ich hingelegt hatte, nachdem ich der VersacfauDg znm Selbstmorde wider-
standen. Ich ging die Treppe hinauf in das Zimmer der Frau. Die Tbflr
war verscblosseo, aber ich öffnete sie nnd trat ein. Sie schlief im Bett.
Ich setzte mich an das Bett, legte meinen Arm um ihren Nacken nnd kflsete
sie. Ich hatte grosse Neigung zu ihr, aber ich fQhlte, dass ich sie tOdten
mflsse. Nachdem ich einige Augenblicke dort gewesen, ertCnte die Haus-
glocke, und ich ging hinnoter zu sehen, was wäre. Ich hiess den Knaben,
welcher kam, später wiederkommen. Ich fehlte mich sehr ärgerlich, dass
er mich gestört, bevor ich die Frau getfidtet hatte. Dann ging ich zurück
ia ihr Zimmer mit dem Gefühl, dass ich sie tödten müsse. Sie sass auf
dem Bette und zog licb die Strümpfe au. Ich setzte mich wieder an das
Bett, legte meinen linken Arm nm ihren Nacken nnd schnitt ihr in
den Qals mit aller Kraft. Sie sank anf das Bett zurück, nnd ich bedeckte
ihr die Füsse mit den Kleidern nnd verlies» das Zimmer, mich im Gemüth
sehr erleicbteit fehlend. Dann ging ich in mein Zimmer hinunter nnd
wusch die Hände, welche mit Blut bedeckt waren. Hein Hemd war anch
blutig, desshalb wechselte ich es. Nachdem ich dies gethan, begann ich
zu fühlen, dass ich etwas Cnrechtea gethan, nnd desshalb zog ich mich an
und ging in das Polizeibnreau und gab mich an. Ich weiss, dass es un-
recht war, die Frau zu ermorden, weil sie immer sehr freundlich in mir
gewesen ist; aber ich ^hlte, dass ich es thno musate, und ich schien un-
fähig an widereteben.* Es ist noch anzuführen, dass die Untersuchung,
so weit dies Qherbaapt mCglicb, diese Angaben bestätigte, dass namentlich
Nichts auf einen etwa stattgefundenen Kampf oder anf eine Stupration der
Pran hindeutete.
^öbyGoOi^lc
betreffendeD psjctiiatjrischeii Arbeiten im Jabre 1871. 1S9
Pay«ii TerßffenUicbt (Annal. m^d. psychol. Mai p. 377), ein Gntftch-
' ten Bbei deo Geisteezustand eines 36 Jahre alten, tob Kiodbeit an
an epileptiBcbea Anfallen nad Geistesschwäche leidenden Menschen, welcher
in eioem Anhlle tod g&nzlicher Verwirrtheit and Anfregnog, wie sie zeit-
weise bei ibm eintreten, seine beiden Eltern erschlug.
Die Oeachichte der Lehre vom Braodatiftungstriebe (Pyro-
müDie) besprach Beer (Psych Centr.-Bl. 1 a. f.). Wir erwShnen daraus
nur den Nachweis, dass das Irrthümliche dieser Lehre nicht von Platner
herstamnit, der im Gegentheile diesen Gegenstand in seinen Pillen gani
richtig behandelt habe.
Ftecbner (a. d. 0. Nr. 2.) trng über Pyromanie vor und theilte 11
Pille von Brandstiftern mit, welche er zn begutachten hatte. Unter diesen
waren 10 geisteskrank, wShrend 1 als geistesgesond erkannt wnrde. Seine
Anffassung des Gegenstandes entspricht volIstäDdig den jetzt wobl ziemlich
allgemein herrschenden Ansichten. Von den 11 Brandstiftern waren 7 mtlna-
lichen und i weiblichen Geschlechts, S im Alter von 15 bis 25, 3 Über 30
Jahre; acht gehörten dem Banernstande, 1 war Wagenmacher, I Bickof'
geselle, I Handlungscommis. Von den 10 geuteskraok Befnodenen waren
6 blödsinnig, 1 von Melancholie mit Angst and Selbstmordtrieb, 3 von
chronischer VerrOcktheit mit Hallocinationen und Wahnideen befallen.
Ueber den Gemüthsznstand eines Brandstifters veröffentlicht
Bnchner (Friedr. Blatt, p. 102) ein Gutachten. Der betreffende Bauer,
mit hereditärer Disposition zu Psychosen, wird als eio Mensch geschildert,
der in nüchternem Zustand finster,, miirtiscb und still ist, wenn er aber
getrunken hat, was oft der Fall war, ,L&rai macht, und mit Anzünden drobt,
händelsOchtig ist, über Gott und die Welt schimpft, aber auch predigt."
In einera solchen Zustande beging er, als er das Wirthshans verliess, die
Tbat. Bei der Verhandloog sagte ein Zeuge ans; Der Angeschuldigte ,sei
nicht n&rrisch, aber er studiere ein Bischen, er habe halt ein Blattei zu
viel, nDchtern sei er ein bischen tiefsinaig, wenn er aber truoken sei, werde
er ,ISsiig, dass man ihn hinausthun müsse. " Der Bezirksarzt hatte das
Gntacbten abgegeben, dass der Angeklagte die Tbat in einem Zustande be-
gangen habe, in welchem seine freie Selbatbestimmungsßhigkeit vollkommen
aufgehoben war; das Ob <>rgu lachten nimmt eine nur verminderte Selbstbe-
atimmungsfUbigkeit an. Demgemäss erfolgte die Verurtheilung zo 5 Jahren
Zachtbaus, (Konnte man diesen Mann im gewöhnlichen Zustande vielleicht
IDr vermindert zurechnungsfähig halten, so wurde er unter der Einwirkung
des Alkohol ganz gewiss ganz uniurecbuangBfähig. Wie wird wohl der
geistige Zustand eines selchen Hannes sich gestalten nach öjähriger Zncht-
hausatrafe ?)
Ein Gutachten Ober einen der Brandstiftung Angeklagten erstattete,
und veröffentlicht Hildenbrand (Annal. mäd. -psych. Jul. p. 55). Obgleich
nicht zweifelhaft, bietet der Fall docfa viel Interesse wegen der starken Fami-
lie ndisposition und wegen der gut eroirten und geschilderten psych opathischen
Grscbeinnngen acbon in der Kindheit des Angeklagten, so wie wegen der
^öbyGoOi^lc
190 Bericht über die dae Gebiet der Staatsareneikuode
LncMiat, mit vrelcber er selbst Bber seioe krankhaften Qedanken nnd Triebe,
BO wie seioe SioneBtänschnDgeD nrtheilt. Der Kranke ist aasBerdem starker
Atkoholiit.
Eine wegen Brandstiftung Angeklagte hatte Grabacber xa nnter-
sncben (Psych. Centr,-Bl. 6). Es bandelte sich in diesem Falle nm etoe
dreiaBigjihTJge, körperlich nnd geistig znriickgebliebene and rerwabrloste
geiBtesBchwache Peraon, welche dnrch Bcblecbte Behandlang seitens der
Angehörigen zar Brandstiftang angetrieben wurde. Eine Strafe worde nicht
Ober sie verhängt.
Derselbe fand in einem anderen Falle too Brandstiftang (Psych.
Centr.-BL Nr. 10. nad 11.} in dem 61 Jabre alten AngekUgteo einen BIM-
slDoigen „niederen Grades," der schon einmal im 22. Jabre in der Irreo-
ftBBtalt var, dessen Zurecbnangsfähigkeit er als eine verminderte betrachtet,
der aber zur Zeit der Tbat auch trunken war, so dass sein damaliger Zd-
■tand die ZarechonagsIShigkeit hinsichtlich deS ihm lar Last gelegten Ver-
brechens ausschliesst.
Boonet veröffentlicht (Aanal. möd. psych. Sept. p, 19B) ein Gatachten
fiber den Geistesenstand eines der vorsttzlichon Brandstiftung An-
geklagten, Derselbe, hereditär disponirt und von Jagend anf geistesschwach,
ist seit langer Zeit Alkoboüst und leidet schon Jahre lang an allgemeiner
geistiger Schw&che mit zeitweisen Delirien. Bei der Dntersuchuog zeigte
er sich blödsinnig, and B. diagnosticirt das Anfangsstadiom paralytischer
GeistesstCrnng. Er wurde dessbalb als nnzarecbonngsMIg angesehen und
einer Anstalt Übergeben.
Braoet (Rapport sur l'^tat mental de la nommäe V...) berichtet in
den Annal. m^d.-psych. (Jan. p. 42) tOD' einem ISj&brigea Hfidchen, welches
in kurzen Zwischenräumen zwei Mal Fener bei ihrem Dienstherrn anlegte.
Es stellte sich heraus, daas sie von Kindheit an scbwacbsinnig war, an
epileptischen Anfällen litt und seit dem Eintritt der Periode, der karz vorher
erfolgte, hSnhgen Anfällen kataleptischer nnd ekstatischer Art nnterworfen
war. Verf. konnte sie io seiner Anstalt längere Zeit genan beobachten, nnd
anf Grand seines Gutachtens wnrde die Anklage fallen gelassen.
In einem Falle fand Bnchner (Friedr. Bl. p. 71) einen wegen .wider-
DatOrlicher VTollast* angeklagten, 86 Jahre alten Bauer, dessen Ver-
handlang sf&bigkeit io Frage stand, gSeiner Sinnes- nnd Geisteskräfte ge-
nügend mächtig, um zu verstehen, was man mit ihm spricht und vec-
haadelt"
Deber einen geisteskranken Qnerolanten berichtet Buchner
(Friedr. Bl. p, 140). Derselbe halte, als er zur Begutachtung des Medi-
cinal-Comit6 kam, scbon seit mehr als 10 Jahren, an einen gegen ihn ent-
schiedenen Proceee anknQpfend, die verschiedensten BebCrden nnd Persön-
lichkeiten mit seinen schriftlichen nnd mändlicben AuseinaDdersetzangen
belästigt, beschuldigte alle dabei Betheiligten, erging sich in Schmähungen,
^öbyGooi^lc
betreffenden psfchiatriscben Arbeiten im Jahre 1871. 191
beging dnrch SchriftatQcke and dnrch die Presse vielfache Ebrenkrtokaa-
geo, war schoa mebrmals bestraft, mehrmals aber auch als nnzurecbaungB-
fShig bezeichoet worden, kan leign in jeder Weise das charakteriBtische
Verhalten nnd in seinen AenssernDgen schon einen ziemlich hohen Grad
TOD Verworrenbeit. Daa Gutachten lautete dabin, dass bei dem Angeltlagten
die Selbstbeatimmnngsfähigkeit aufgehoben ist in Beziehung auf all das,
was mit seiner Verurtheilung wegen Verbrechens des Versuchs lum Ver-
brechen dea betrügerischen Bankerota d. d. März 1858 in Zneammenhaog
ateht; sie ist aber anch in Beziehung auf andere, in das rechtliche Gebiet
einschlSgige Gegenstände getrQbt. (Also eine partielle Unzurechnungsfähig*
keit, die wiederum theilweise vollkommen, tbeilveise nur vermindert ist!
Der Kr>nke beschäftigt sich mit Nichts weiter, als mit seinen Processen und
Akten.)
Walcher erzählt (l'noion möd. 74.) einen Fall von simollrter Ca-
tftlepsie, welchen er bei einem Soldaten beobachtete. Derselbe ward«
durch die Anwendung derZwangsfittternng, der Nahrnnggvetweigerung wegen
erlordertich, bewogen, seine bisher eingehaltene Lautlosigkeit, die Uuskel-
Bteifigkeit und wächserne Biegsamkeit, die scheinbare Anletbesie und Anal-
gesie Cg^gen Nadelstiche und Kitzeln der Fosssohlen) aufzugeben.
Bin .Gutachten, die Curatel Qber A. B. Ton C. und dessen
Geisteszustand betreffend", tbeiit Lauber mit (Friedr. Blatt, p. 193). Der
A. B., hereditär disponiit, seit länger als 10 Jahren geistcakrauk und so
verwirrt, dass es Allen Buf6el, die mit ihm in Berührung kumen, halte
durch verkehrte UnternebmuDgen sieb an den Bettelstab gebracht. Das
, Gutachten geht sachgemäss dabin, dass er geistesverwiirt und nicht im
Stande ist, seine Angelegenheiten selbst ta verwalten. „Es ist die höchste
Zeit, daas A. B, unter Curatel gestellt wird.' Dies geschah auch. Das
Vermögen ist aber dadurch weder dem Kranken, noch der Familie gerettet
Bei Gelegenheit der Anfechtung eines Testaments hatten Lasägne
nnd Legrand dn Saulle ein Gutachten abzugeben (Aonal. d'hyg. pnbL
Bd. 36. p. 346). Der Erblasser sollte nach einem Gutachten von Tardien
und Baillarger schon mehrere Jahre lang an OeistesstCrung (d^lire dee
pers^cotions) leiden, während die Verfasser ihn nur als einen sonderbaren,
mias trän lachen und eigensinnigen Greis betrachten, der aber mit voller
Ueberlegung ein wohl durchdachtes Testament selbst niederschreiben konnte,
in dessen Bestimmungen sich der Einfluss von Wahnvorstellnngen nicht zeigt.
Wenn nun auch ingestanden werden mnss, dass das vorliegende Material
zwar den Verdacht einer Geistesstörung erwecken kann, aber durchaus nicht
genügend ist, um das Besteben einer solchen aicber zu begrfinden, so musa
doch andererseits das Gutachten in mancher Beziehung als verfehlt gelten.
Von dem ganzen körperlichen Zustand des Mannes ist Nichts erwähnt, selbst
^öbyGoOi^lc
50byGoo>^le
Y. Litteratur.
Versuch einer Mechanik der psychischen Zustände.
Von Dr. C. Laiigwie«er, Secundärarzt in der Niederösterr.
Land-Irrenanstalt zu Ybbs. Wien, Czermak. 1871.
Verfasser tbeilt mit »Ddern „GründerD einer wissen achafilichen Psycho-
logie' nichl nur die Neignog, der bisherigen Psychologie die wnhre wissea-
Bcbaftliche Bedeatuag abzusprechen, sondern aacb die (vielleicht absicht-
liche?] DokeDDtDiaB der verchvollsten Leislnngen vorangegangener Forschnn-
gen, nShread ihm andere minder nichtige keineswegs entgangen sind. Die
Klage Gber unsere unwissenschaftliche Kenntniss der psychischen Zustände
wird zuerst damit begründet, daes vir dieselbe nnr ans nnserm Selbatbe-
wusstsetn schöpfen, welches kaum das erste notbwen<ligBte Material für eine
Wissenschaft biete, nichts Qber die Natur und das Wesen der psychischen
Zustände aussage und gerade durch seine nnmittelbare Vertrautheit einer
wissenschafilichen Auffassung die gröbsten Schwierigkeiten bereite. Dies
hat bekanntlich im Jahre 1824 schon Herbart auseinandergesetzt nnd dess-
wegen die Psychologie als Wissenschaft neu gegründet auf Erfahrung, Meta-
physik und Mathemalik und Trird seitdem in jedem Compendium der Her-
bart'scheo Schule wiederholt.
VerhSngniasvoUer Weise für das Schicksal der Psychologie sei die In-
nerlichkeit ganz besonders zum Charakter der bewusateo VorgSage erhoben
worden; da nun mit den innein Thatigkeiten sich keine extensive bekannte
Grösse in Vergleicbung bringen Hesse, so hätten wir auch gar keinen festen
Ponkt, von dem wir ausgehen könnten. So klagte schon Pries in seiner
Neuen Kritik der Veraanft, cur bezeichnete er noch als das einzige mathe-
matische Naturgescti, welches eine Anwendung auf innere Erfahrung leide,
das Gesetz der Stetigkeit im AbHuss a'ller Veränderungen. Verf. hat sich
vor diesem Irrthum bewahrt, wahrscheinlich gewarnt durch Drobisch,
Empirische Psychologie p. 333. Die Ilauptsch Gierigkeiten lägen in den
Voiurlheilen und in den bezüglich der Methode obwaltenden Irrthümern.
Nur die deutlich erkennbare äusserliche Leistung sei massgebend. Hätten
wir diese Leistung erbaunt, dann sei zu fragen, mit welchen Uitteln eine
solche Leistung kfioue vollbracht werden. Verf. sacht nun nicht etwa die
^öbyGoOi^lc
194 Litteratur.
maglichet einfachen Elemeole de§ psychologiachen TbatbestftDdes hervor,
nm sie als KrkenntDisaqD eilen cd Problemen m bennUen, nooderD gelit mit
Frieg nach einer kleinen AbBchweifuDg in Daririn'sche Lebren zur Form
des [Inneraj Lebens, erklärt die Lebendigkeit aber nicht mehr mit diesem
als Selbattfaätigkoit , sondern mit dem von Uerbirt entlehnten Worte als
Selbsterhaltong, wohin alle Leistungen, eethst die höchsten in Wissenachaft,
Kanet, religiösem und socialem Leben gerichtet eeien. Nno geht der Verf.
snrDck lu Aristoteies, dem Vater der in ein System gebrachten Seelen-
vermCgen, nnterscheidet nach ihm die Fähigkeit (dvVa^i«) tod der Fertigkeit
['itt), beschreibt nach Weise der Scholaetiker die Terechiedenetea compli-
cirten Brscheioangen als Tjpen der psychischen ThStigkeit mit leichten
historischen Umrissen und belegt diese Abstractionen — das Wort Seelen-
vermögen fingstlich vermeidend — mit dem Namen Fähigkelten nnd Fertig-
keiten. Dem Organismns werden die verschiedensten Fähigkeiten substilairt;
eine Eotwicklungs- und AccomodationsfShigkeit, eine BestimmungsfShigkeil
nach eigeoeo Interessen, die Fähigkeit sich vonubereiien, zerstrente Bio-
«irkuDgen zu einem eiolieitüchen Ganzen zasammenzufassen, die sensitiven
EinwirknngeD zu sichten und zu systcmiren, die Fähigkeit der Begriffaver-
voliat^digang und Begriffuherichtigung, die Fähigkeit in verscbiedener Art
verlegen zu werden u, a. w. Vom Orgaoismus wird ein sensitiver Aufuahma-
apparat poBtnlirt, ein moturischer Abhilfs- und Auelüsungsapparat, ein
iwiscben beiden eingeachalteter Apparat für die Ueberlcgnng u. e. w.,
die sich der Orgauiemua achaffeo muss. Alle Leistungen gehen sehr einfach
von Statten, aie gehen von demselben Pnncip, von der Erregung der peri'
pfaerischen Nervenfaser nnd der sofortigen Tbätigkeit der centralen ans.
Nor beruht auch die scheiobar eiufachste LeistQug auf der gleichzeitigen
AnslCsnng einer gewissen Anzahl von Nervenhahnen, die durch dieses wie-
derholt geübte Znsaramenspiel dauernde Zusammengehörigkeit und eine ge-
wisse Fertigkeit gewinnen. So bilden sich gleichsam Sammelpunkte, Uaite-
gt«lleD in bestimmten Regionen der Nervencentren, welche mit einer gewis-
sen Zibigkeit die empfangenen peripherischen EmdrScke festhalten nnd in
gleicher Weise von sich geben. Diese Samnjelstellen scbliessen sich indeas
nicht hartnäckig gegen die Aufnahme neuer Bindrücke ah, soudern ajjsocii-
reu sich in nnzähligen Wendnngen mit anderen Sammelstellen, deren Zahl
ao sich schon onDbersehbar, fort nnd fort eich zn vervielfältigen im
Sunde ist
So werden die psychischen Brscbeinnngeo als Leistungen, Fertigkeiten
n. s. w. in einer gewissen Snccession aus der Möglichkeit in kilbner Bat-
wicklnng bis zur Unendlichkeit constrnirt, bis diesen kShaeo Gang die
Wahrnehmung zu stören scheint, daäs diese verachiedeneo ohne Gesetz ver-
laufenden Tbätigkeiten sich gegenseitig durchkreuzen und aufheben könnten,
and dass kein Platz fSr die Erklärung der physischen Erkrankungen Qbrig
geblieben ist Doch der Pbjaiotoge weiss auch hier Rath. Das kleine Oe-
him ist noch nicht vergeben; es werden schnell noch Jlemmnngsapparate
aufgesetzt, ein Sa hjectivi tätsorg an nach dem Vorgang von Jessen in dan
kleine Gehirn verlegt, was nun wieder mit Leichtigkeit obige zwei und noch
ein balbes Dutzend andere Leietnngen zu übernehmen hat. Die phjsiolo-
^öbyGoOi^lc
Litteratar. 195
gischeo BeliauptuDgen entbehren natürlich jeder thatsSchlichea Gmndbge;
die psychologischen Meinnngea lasRCD znireileD Reproductionen Ton gaten
VorstellungBreihen wiedercrkcDoeD; leider verhindert dus zu mächtige Sub-
jectivitäteorgan des VcrfaBsera — am mich der Sprache desselben ta be-
dienen — ihr treaes Ablaufen, so daas sie Verbindungen nnter einander
eingehen kounten, die sie bei vollständiger GTolation würden aasgestossea
haben.
Dr. Wiebecke,
Handbnch des deutschen Strafrechts, beransgegeben von
V. Holtzendorff. 2, Bd. VIII. Die Geisteskrankheiten
im Verhältniss zur ZnrechnaiigBlehre. Von Slarzeczka.
221—266. Berlin, Lüderitz'sche Buchhandlung. 1871.
Die vorliegende* Abhandlung zeichnet sich dnrch Kiirie, PräcisioD und
Deutlichkeit von allen gerichtlichen RajichologieD nnd Behandlaagen des
Themas in den Lehr- nnd HandbUchern über gerichtliche Hedicin vortbeil-
haft ans. Zuerst bespricht der Verfasser den Einfluss der Geisteskrank-
heiten auf Zurecbnungsfähigkeit und spricht sich oatnrgemiae fQr Grade
der ZnrechnungsfShigkeit aus. In Betreff der Freiheit der Willensbestim-
mang kann die Befürchtang nicht unterdrückt werden, dass die Erläuterun-
gen Über dieselbe die bekannten Miss verstand niese und Confusionen nicht
beseitigen werden, die die Statnirung der Willensfreiheit als Criterinm der
Geist BSgeaundheit mit sich führt. Soll Freiheit des Willens, wie gewCbo-
lich im gemeinen Leben, nur die Motivität bezeichnen, so kann sie dem
Geisteskranken nicht abgesprochen werden, denn aach sein Wille wird durch
Motive bestimmt, auch er kann „mit Bevnastsein, mit Brkenntnies der Qua-
lität der Handlung und ihrer Folgen nnd zugleich auch mit öeberlegDog
handeln* nnd doch kann er iS Betreff dieser Handlung nur als unzurech-
nungafäbig gelten. — Der zweite Abschnitt behandelt den Begriff nnd das
Wesen der Geisteskrankheit und die krankbaften Veiäudernngen der Geiates-
thätigkeiten durch dieselbe nnd hebt die charakteristischen Erecheinungen
nnd Verhältniase treffend hervor. Verf. sagt hier: das Vorstellen kann
schon allein durch die GemQthsatimmung intensiv alterirt werden. Genauer
betrachtet kommt die Gemüthastimmung nur dnrch Alteration des Voretel-
leni zu Stande. Ebenso kann das Wollen nie primär, wie daa Empfinden
nnd Vorstellen, durch Geisteskrankheit alterirt werden (p. 231); denn der
Wille ist kein primäres, für sich bestehendea Seelenvermögen ; könnte er
in der Weise alterirt werden, so müsate auch eine Mania sine delirio, Mono-
mania nnd dergleichen der Natur gemäss zagelassen werden.
Der dritte Abachnitt beschreibt die Ursachen, den Verlauf nnd die
Formen der Geisteskrankheiten, als letztere die Depreaaionaiustände: Ue-
lancbolie und B;pochondrie; die Bxaltations-Zuatände (Mania); Tobsucht
und Wahnaino, den paralytischen Blödsinn, die Epilepsie; die Schwäche-
lustände : Verrücktheit, Idiotie, BtOdsinn. Eine Allen genügende Classiiica-
tioD der G eiste sk ran kb ei tco eiietirt bekanntlich noch nicht; die Schilderung
^öbyGooi^lc
196 LitteratOT.
der Formen, »orzQglich derer, die den Richtern and OeacbvoreDen Tiel
Zveifel za machen pflegen, Bbertrifft die bisherigen BeacbreibungeD der
gerichtlichen Medieiu, nur vBre noch eine eingehendere BerGckeicbtiguog
der zweifelhaften SchwächemBlInde in wanschen. Zn waroeo ist noch vor
einer allznweiten practischen Verwerthung tod Gasper, dasB ein Sonder-
ling die BerUhraBg eeiner üieD Idee wohl ertrage, dass dagegen bei dem par-
liell Verrückten jedes Bekämpfen etc. seiner WahnTorsteilungea gtosBe Auf-
regung bervorrnfe.
Der vierte Abschnitt gicbt die allgemeine Diagnose der Geisteskranb-
heiten, behandelt die psychologische Analyse der incriminirten That nach
Cssper; der fSnfte Abschnitt endlich „die den Oeisteskrankheiten «er-
wiindten Zustande, welche die freie Wiliensbestimmung aosschlieaseD
kennen.''
Da die Abhandlung einen Theil eines Buches ansmacht, das haupt-
sächlich iura Gebrauch für Juristen bestimmt ist, fo ist nnr zu hoffen, dass
die Bearbeitung des Stoffes durch seine kurze, bündige und doch umfas-
sende Darstellung mit Vermeidung aller fiberdilssigen Raisonnemenls die
Aufmerksamkeit der Juristen auf die Erforschung und Beurtheilnng der
richtigen Punkte, lenken wird.
Dr. Wiebecke.
Nevbauer und Vogel: Anleitung zur qualitativen und
quantitativen Analyse des Harna. 6. vermehrte Auf-
lage. Wiesbaden 1872.
Die BchDelie Aufeinanderfolge drr neuen Auflagen, die das rorliegende
Werk bereits erlebt hat, ist der beste Beireis dafür, dass dasselbe in den
wissenschaftlichen Kreisen, für die zunäcbst^es bestimmt ist, nngetheilteo
Beifalls und besonderer Anerkennung sich erfreut. Und in der Tbaf, wenn
klare und übersichtliche Anordnung des Materials , trenn wissenschaftliche
Gründlichkeit und erscbüpfeade Behandlung des Stoffs ein Anrecht darauf
begründen, so verdient das Werk Beifall und Anerkennung im vollen
Maasse.
Die vorliegende sechste Auflage hat, verglichen mit ihrer nächsten Vor-
gängerin, der fünften, manche beachtenswerthe Bereichernngen aufznweisen:
Alles, «as seit dem Erscheinen der Ictiteren auf dem Gebiete der üarn-
Analyse erforscht und beobachtet worden ist, hat an passender Stelle ge-
bührende Berücksichtigung gefunden.
Als solche beachten Bwerthen Bereichernngen sind namentlich zn ver-
xeichnen das von Neubauer selbst angegebene Verfahren zn der mit der
NachweisuDg des Xanthins verbundenen Abscheidung des Kreatinins und
Harnstoffs aus eiu und derselben tlarnmenge, Bonie das zur Nachtreisang
selbst sehr kleiner Mengen von Chinin im Harn von Kerner vorgeschla-
gene interessante Verfahren der Flaoreseenz-Analjse. Femer sind dem
Abschnitt über die normalen IIa rnbestandth eile die Oialursänre und das
Urobilin als neue Glieder eingereiht worden; in die Reihe der abnormen
^öbyGooi^lc
litteratur. 197
HarobeBtaadtheile dagegen ist die von Schnltien und Riesa bei acuter
Leberstrophie im Harn beobacbtete OxymaDdelBSare eingetreten.
An quantiUtiTen BeetimmaDgen sind nea aafgenommen die colorime-
Irische JudbeatimmDog nacb Strare, soirie die BestimmaDg Ana Zuckers
nach Knapp. Was diese letztere Methode betrifft, so vermügen wir ans
jedoch dem lleraasgeber, der dieselbe der beliaanteii Fehling'BcheD Me-
thode aa Leiatuagefäbigkeit gleichzustelIeD geneigt scheint, Dicht unbedingt
aniuscbliesaen. Ohne zu beztreifeln, dasB auch das ICuapp'scbe Verfahren
in der Hand eines geübten Experimentators brauchbare Resultate liefern
kOone, scheint nna doch der Umstand, dasa die Beendigung der Analyse
nicht an den in der FIKssigkeit eelbat eintretenden Erscheinungen erkannt
Verden kann, daas vielmehr in jedem einielnen Falle Tüpfel versuche zu
Hülfe genommen werden müssen, dem Verfahren nicht zur besonderen Em-
pfeblung zu gereichen.
Was endlich die äussere Äusstattong des Werkes betrifft, so lässt die-
selbe auch in der vorliegenden neuen Auflage an Oediegeubeit und Elegau;
Nichts zu wünschen Übrig.
Prof. Dr. Schneider.
Dr. Oiio Dammer: Chemisches Handwörterbuch, znm
Gebrauch für Chemiker, Techniker, Aerzte, Pharmaceuten,
Landwirthe, Lehrer und Freunde der Naturwissenschaft über-
haupt. Erste Lieferung. Berlin, Oppenheim. 1872..
Dieses Werk, von welchem das erste Heft erschienen ist, trägt, soweit
es sich bis jetzt übersebeo lässt, den Stempel einer sorg^ltigeu Zusammen-
stellung aller derjenigen chemischen Thatsachen, welche ein allgemeineres
Interesse zu erregen im Stande sind.
Die einzelnen Artikel sind bei ihrer kurzen Fassung doch ausführlich
geuDg, nm ein Bild von dem betreffenden Gegenstande zu gewähren.
Da demnach das ganze Werk ein knriea and dabei üb ersichtlich es zu
werden verspricht, welches in einem engen Rahmeii das im Allgemeinen
VTichtige enthält, so ist dasselbe als Kachscblagebucb allen Denjenigen zu
empfehlen, welche ein tieferes Eindringen in die Wissenschaft nicht beab-
sichtigen, aber bei den tSglichen Fortschritten der Chemie mit der Ent-
wicklung dieser einSussreichen Wissenschaft bekannt bleiben wollen. Es
werden 12—13 Lieferungen a 12 Sgr. erscheinen. Schon der Titel weist
auf die Pfllle von Artikeln hin , über welche man Belehrnng suchen kann
Prof. Dr. Sonnenschein.
Dr. G. Klesa, Obermedicinalrath in Stuttgart: Impfung und
Pocken. Stuttgart 1871.
Der würdige Verfasser ist 14 Jahre lang Referent über das Impf- und
Pockenwesen Würtembergs gewesen und demnach berechtigt, eia znver-
^öbyGoOi^lc
198 Litteratur.
lässiges Drtheil in dieser vichtigen Angelegeoheit abzageben, welche, ob-
gleich vielfach darcbforscht aad bearbeitet. Dach Verfa. Änaicht stets neaen
Stoff, neue Fiobleme und neue Anregung liefert.
Die Schrift lerf&llt ia 3 Abschnitte: 1) Vaccination, '2) ReTaccinatioa
und 3) Henschenpocken.
BeiOgllch der Vaccination liefert Verf. znnSchst Statistisches Aber
die Zahl der geimpftea Kinder, Über den Erfolg der Impfnngen nad eiae
Schildernog der Erscheinangen im Verlaufe der Vaccine. Als eine hSuGge
Complication der Vaccine wurde der Rothlauf beobachtet, obgleich in den
14 Jahren im Ganzen nor 4 Fälle von tOdtlichem Aasgange notirt voiden
sind nnd zwar unter mehr als einer halben Million von Impfnngen. Dasa
Vaccine nnd Variola nngestart neben einander verlaufen, wnide aach
in Würtemberg hSnfig beobachtet. Dort ist aber bis jetxt noch kein sicher
canstatirter Palt znr Kenntnisg gelangt, vo die Pocken bei gelungener
Vaccination nnd Revaccination später als am 13. Tage zum Ausbruch ge-
kommen vfiren. Die ersten Versnche hierüber hat bekanntlich der am die
Vaccination sehr verdiente italienische Arzt Sacco gemacht, welcher nach
der Vaccination die Variola einimpfte und zu dem Resultat gelangt«-, dass
dia Allgemeininfection oder die Schotzkraft der Vaccine ?om 11,— 13. Tage
an eintritt. Sehr erfreulich ist die Tbalsache, dass in WUrtemberg seit der
Einführung der Vaccination nicht ein einziger, auch nur veidäcbtiger Fall
von Uebertragnng der Syphilis dnrcb die Vaccination zur Veidffent-
lichnng oder zur amtlichen Anzeige gekommen ist
Der Impfzwang ist in Wflrtemberg ein indirecfer, d. b. ein dnrch
Erlegnog von Geldstrafen zn umgebender, der Überdies mit Erreichung einer
gewissen Altersperiode, des vierzehnten Lebensjahres, erlOscbt. Den abso-
iDten, d. h. durch Geldstrafen nicht abzulesenden Impfztrang
hält Verf. für verwerflich und unausfChrbar. Aber anch die Bei-
behaltung des indirecten gemässigten Impfzwanges ist neuerdings in WBr-
temberg in Folge der dagegen erhobenen Agitation nnd Renitenz mehr oder
weniger in Frage gestellt worden, nnd vielfach wird auf die Entscheidung
dieser Frage gedrungen. Die StaatsbehJirde hält jedoch den Impfzwang für
eine Institntion zu Gunsten der Öffentlichen Wohlfahrt und Gesondheits-
pflege, welche man ohne directe Beschädigung derselben nicht fallen lassen
könne. Als im Jahre 1853 alle praktischen Aerzte zu einer Aeusserung
bietQber veranlasst wurden, ergab sich eine der Einstimmigkeit nahe kom-
mende Uajorität der praktiscben Aerzte, welche sich für die Noth wendigkeit
der Beibehaltung des Impfzwangs aussprach.
In den 43 Jahren von 18SÖ— 18G8 sind im Ganzen 341 Fälle von ori-
ginären, durch erfolgreiche Impfnng auf Menschen erprobten Knhpockea
zur amtlichen Anzeige nnd gesetzlichen Belohnung gekommen. Die soge-
nannte animale Vaccination ist bekanntlich dnrch Negri in Neapel
eingefühlt nnd neuerdings auch in Holland, Belgien und Deutschland ge-
pfiegt worden. Der englische Arzt Seaton, welcher auf Veranlassung der
englischen Regierung diese Impfmetbode an verschiedenen Orten studirt hat,
hat gefunden, dass die animale Vaccination häulig misslingt nnd es bOehst
schwierig ist, die Impfung vom Kalb stetig fortzuführen. Dem Umstände,
^öbyGoOi^lc
Litteratur. 199
dass die Tom Kalb gcwoDaeoe Lymphe leicfat verdirbt, kSunte wahrschein-
lich durch VermischeD derselben mit Glyceria abgeholfen vetden. Wo Bie
haftet, ist ibre Örtliche nnd altgemeioe Wirkung anf den Organiamaa auch
nach den Erfahrungen Ton Clesa im Dnrcbechnitt eine intenaiTere. Die
Bnt Wickelung der Pusteln ist um einen, hOcheteae zwei Tage verzögert.
Sie sind aber sehr ijmphreich bei einem blfiulicben und silbetfarbeDen Aas-
sehea. Der Hauptnacbtheil besteht in der KoBtapieliglieit des Verfahrens,
welches selten einen Gewinn abwirft und nur mit llQlfe von Öffentlichen
Uitteln ausfahrbar ist. Gerade mit BerQckgichtignng der beständigen Bin-
wQrfe gegen die Vaccination von Arm zu Arm und der eingewuraeUen Vor-
nrtheite Ober die Uebertragung vieler Krankheiten durch diese Impfung
sollte man der Empfindlichkeit des Publikums mehr Rechnung tragen und
die animale Vaccination eu fördern und zn heben snchen. Durch Oewin-
nnng des Vertrauens des Publiknms wird man meines Erachtena mehr er-
reicbeu, uls durch Zwang.
Den Vortbeil der Vermischung der Vaccinelymphe mit Gly-
cerio nach Müller erkennt Verf. bei Maasenimprungen an. Die Erfah-
rungen in WGrtembcrg haben gleicbfalls bewiesen, dass ihre Wirksamkeit
dadurch nicht beeinträchligt wird.
Die RotroTaccination d, h. die Uebertragung der humanisirten Vac-
cine auf Kälber ist in ^Y^rtenlberg vrejfaob. ansgefibt worden. Die anf
Rinder übertragene Lymphe gab PostclD, die den der originären Vaccine
entstammten identisch waren, Anch auf KQhe übertragen haftete die
Itetrovaccine gut, gab aber kleine, wenig Flüssigkeit entbaltende Pusteln.
Verf. hält den Werth nnd die Bedeutung der Regeneration
des Impfstoffes durch originäre Vaccine und Retrovaccina-
tion für Dbertrieben. Die von Vielen behanptete allmählich fortschreitende
Abschwächnug und Entartung der Vaccine anf ihrem Gange dnrch viele
Generationen menscblicber Organismen verwirft Verf. gänzlich, da keinerlei
Beweis fQr diese BehanpluDg vorliege. UutnaDisirte Vaccine bleibe unver-
ändert, wenn sin ans vollkommenen Pusteln, in rechter Zeit genommen und
beim Anfbewahren vor Verderben geschützt werde. Wenn dies Jabrzebente
möglich sei, so werde es auch ein Jahrhundert lang gehen. Aber der Staat
tbue dem Publikum gegenQber wohl daran, die zeitweise Regeneration des
ImpfBloffes sich angelegen sein zu lassen.
Möchte dies zur Beförderung des Impfwesens recht oft geschehen, um
den vielen Bedenken entgegen zu treten.
Dass Verf. die Re vaccination lebhaft befürwortet, lässt sich bei sei-
nem vor u rt h ei Is freien Urtheil erwarten. Auf Grund statistiBcher Beobach-
tnngen gelangte er zu dem Resultat, dass von der Zeit der kindlicheD
Vaccination an bis zum Eintritt ins Greisenalter die An-
stecknngsfäbigkeit von Stufe zu Stufe und zugleich die
Schwere und Tödtllchkeit der Eikrankang zunimmt. Aus diesem
Grande sei die Revaccination nicbt bloss den jungem Altcrsstafen, sondern
vorzugsweise den höhern zu empfehlen. Trotzdem verlangt Verf keine ob-
ligatorische Revaccination , weil sie unausführbar ist. Ein Revaccinations-
Zwang, der alle 10 ,lahre Ober die gesammte BcvöUeiung sich zu erstreckeii
^öbyGooi^lc
200 Lltteratur-
b&tte, wäre eine wahre Monsttositli Die Aofgabe dca chilisirteD Staates
bealände nur jd der Beförderoog der Revaccioation. Nur über das Militär
besitze der Staat alle Macht, wesshalb auch in WQrtemberg seit Jahrzehn-
teo bei demeelben die allgemeine Revaccinatioo eingefQbrt ist. Verf. macht
aber aach auf die Slraf»DstalteD, die Waisenhäuaer, die Schuüebrer- nod
andere Seminarien, auf daa Forst- nnd Schulwesen, auf die nicdern Be-
dieastetea und ihre Familien in dieser Beziehung aufmerksam. Ein Zasaiu-
menwiiken von Regierung, Ortabebörden und Privaten, und ganz heB,onders
von Aerzten vermöge allein die ßevaccinatinn volksthümlicb zu machen.
Der Staat bähe die Aufgabe, in jeder möglichen Weise Vaccination nnd Re-
vaccinatiou zu hefBrderQ. Nur för die Vaccination verlangt Verf. Zirang,
fQr die Revaccination nur BefSrderang und für die Pocken Freiheit,
d. h. er verwirft die Absperrung, welche sich nicht erxviDgeu lasse nnd
DDr einen illoBoriechen Schutz darbiete, weil der menschliche Verkehr immer
wieder die Schranken durchbreche, abgesehen davon, dass nur ein Theil
der Erkrankungen zur polizeilichen Cognition gelange, ein anderer im Ver-
borgenen verbleibe und sich jeder Massregelung unterziehe. I^iemand kOnne
trotz aller Vorsicht und aller Polizei sich und die Seinigen vor Gefahr der
Ansteckung im täglichen Verkehr verwahren, Man habe keine polizeiliche
Hilfe nötbig, wo Jeder sich selbst durch die Vaccination helfen könne.
Die ewige poliieilicho Uevorujundung leiste nur der Trägheit und Gedanken-
losigkeit Vorschub, statt dass man die Menschen auf die Selbsthilfe ver-
weise.
Mehrere Beilagen: 1) Ober die Ausfilhrung nnd den Verlanf der Schnti-
pockenimpfuDg; £) Geschichte der allgemeinen Einführung der Kuhpocken-
impfuDg in Würtemberg; 3) über Pocken und Kuhpocken; 4) über das Ver-
hättniss der Varicellen zu Varioloiden, beschliessen das lehrreiche Werk,
welches ein Allgemeingut der Aerzte zu werden verdient.
Bericht über die Thätigkeit der vom Militair-Inspectenr
geleiteten Deut sehen freiwilligen Krankenpflege
während des Krieges J870 — 1871. Berlin' 1871.
Der Bericht liefert eine genane Auskunft über die Aufgaben und die
geleisteten Dienste der freiwilligen Krankenpflege. Gleichzeitig macht er
dapauf aufmerksam, dasa in dem zeitweisen Aufenthalt einer grJSsseren ADiahl
von Delegirteo, Freiwilligen-Colonnen etc. keineswegs auf „Schiachten-
bummelei" und eine fehlerhafte Einrichtung der freiwilligen Krankenpflege
ohne Weiteres geschlossen werden dürfe, sondern dass im Gegentbeil diese
Aopammlung vielfach gerade auf guter Voraussicht und zweckmässiger Or-
ganisation beruht habe. Die Offenheit, womit alle Verbältnisse besprochen
werden, und daa grosse Ziel, welches der K. Commissar, Filrst Pless,
immer mehr zq erreichen strebt, ist mit grossem Dank anzuerkennen.
In sanitätspoliieilicher Beziehung erwähnen wir hier noch eine Bekannt-
machung des K. Commissars vom 16. Aagust 1870, und zwar nach Masa-
gabe der Bekanntmach ungen des Kfinigl. Kriegs-Uiniateriums vom S5. Juli
und 13. Aug. ej. anni.
^öbyCoOi^lc
Litteratur. 20 1
1) VereiDB- oder Fmat-Lazaretbe m3BseQ mitidesteDa fOr 30 Krnoke
oder Verwandele eingerichtet werden; jedoch ist den ünteroehroern xu em-
pfehlen, derartige Lazaretbe zur Äarnahme einer grOasern Zahl tod Kranken
eiazurichteo, vreil liierdorcb die GcneralkoBten fQr die ünrerfaaltung dersel-
beD sieb vorbältDiesmässig wedentlicb verminderii. Am vortbeilhaftesten ist
ibr unmittelbarer Anscüluss au bereits bestehende Reserre-Lazarethe.
2) Vereins- und Privat-Laiaretbe, in welche verwundete Soldaten anf-
genommen werden Bolleo, mÜBBen an einer Eieenbahn-Station liegen, um den
Macbthell dee Transports solcher Patienten auf andern Wegen zu Termeiden.
3) Der Untergrund für den Banplatz muss trocken und durchlässig sein
und der Platz selbst aaseerhalb eines schädlichen Dnoetkreises liegen und
leicht entnässeit werden banoen.
4) Die einielaen Räume mQsaen eine fI6be Ton mindesteDs 12 Fass haben
and ^r jeden Kranken einen Luftranm von mindestens ISiX) KubikfuM ent-
halten. Bei BerecbDDDg des Knbik-Inhalts muss die Raamhöbe über lü
Fuas ausser Berechnung bleiben.
5) Bebofs Ventilation der Krankeniimmer empfiehlt sich die Anwendung
Ton GlasjalonsieD, die in einer der obern Scheiben der Fenster anza-
bringec sind, so wie die Anwendung von HoUjalonsien in den nntern
FQllnngen der EingangstbQren , nm hierdurch eine dauernde diagonale
Lnftbevegnng zu erzielen.
6) Behufs Bersteilung lon Lazarethen in stark bewohnt gewesenen
Räumen mflssen vor der AutDahme von Kranken der Wandputz aufgerieben,
Decke nnd Wände frisch geweisat and die Fussböden gründlich gescheuert
und desinßcirt werden.
7) Wo es an Watercloseta fehlt, i
mfiglicbst entfernt vom Brunnenkessel a
aber deu Kranken leicbt zugänglich sein.
Ü) Behufs Desinfection gebraucht man übermangansaures Kali
oder Natron und Karbolsäure in Lösung: inr Desinfection von Wunden;
Karbolsäure in Pulverform: zur Deainfection der Eicremente; in Palvet-
form durch Erhitzen auf heissen Schaufeln: zur Desiufection der Luft, io
schwacher Lösung: zur Desiofection der Bettsiellen, des Fuasbodens nad
der Wäsche; Chlorkalk (1 Th. mit 1\ Tb. Salzsäure) zur Desinfection der
Laft nicht bewohnter Räume; Eisenvitriol zur Desinfectioo der Excre-
meote; Cblorzink in Lösung: zur Desiufection der Wäsche.
9) Die Bettatellen müssen wenigstens 6 Fuaa lang sein; eiserne sind
den hdizernen vorzuziehen. Zur Unterlage genügen Strohsäcke mit reiner und
trockner Füllung; für achwere Kranke sind geeignete Matratzen zu beschaffen.
10) Für je lÜO Kranke müssen 1 ordinirender Arzt, 2 Assistenz-Aertte
und 10 Krankenwärter vorhanden sein. Auch bei der geringsten zniässigen
Zahl von SO Betten mosa 1 ordinirender Arzt fungiren.
11) Die PortionssStze der Lebensmittel und die Extradiät bestioinit der
Arzt. Dasselbe gilt für die Beschaffung der Arzneien nnd chirurgischen
Bedürfnisse. Für das Bedürfnias an Bädern ist Sorge zu tragen.
12) Die Gründer der Lazarethe haben sich der Controle des Kfinigl.
Oommiasars za unterwerfen.
13) Die Belegung der Vereins- und Privat- Latarethe mit Kranken erfolgt
durch Vermittelung der staatlichen Reserve-Lazarethe.
14) Vereine, welche von der Errichtung fCrmlicher Lazarethe ab-
sehen, bCnoeD nach §. 61 nnd §. 74 der SaniiSts-lnstrnction FflegestSt-
ten gründen, d. h. solche Reconvaleszentou, welche einer ärztli-
chen Pfl&ge nicht mehr bedürfen, in Privatpfloge nehmen.
Elbg.
^öbyGoOi^lc —
VI. Amtliche Verfügungen.
I. Verf., betreffend die Anweudnng der Mediciual-Gewicbt«.
Der in dem Bericht der Königlichen Regierung vom 30. Januar d. Jb. (16.
L. 107.) anfgestelllen Ansiebt, dass es zur Durcbfütirung der in unBerem Circnlsr-
Erlass TOin 13. Januar er. (IV. 14015. Minist, f. Handel, M. 6775. Minist d.
geisll. Äug.) enlhdlenen Weisung bezüglich der Hedicinal-Uewichte des Erlasses
einer Pol i'.ei- Verordnung bedürfe, vermögen wir niclit beizupflichten.
Die, Kraft der Autorisalion im Gesetz vom 10. März 1867, das Preussische
Medicinal - Gewicht betreffend, von dem Minister der geistlichen etc. Angelegen-
heiten erlassene Anweisung an die Med icinal- Behörden vom 29. August dess. Jahres
(mitgetheilt durch die Circular- Verfügung von demselben Tage — IV- 9806.
Minist, f. Raadel, U. 4T7I. Minist, d. geistl. Ang) enthielt schon die Vorschrift,
dass ,in den Dispensirloealen der preussischen Apotheten* an Oewichlsatücken
sau '200 Gramm abwärts nur solche , vorhanden sein oder in Gebrauch genom-
men werden" dürfen, welche den im Fortgang der Anweisung beschriebeneu
Eigenschaften als flMedicinal-Gewichte" entsprechen.
Diese Vorschrift ist durch die neuere Gesetzgebung nur insoweit berührt,
als durch die Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 6. Dezember 1869
[B.-O.-B. 8. 698) sub C. S., ferner durch die Anweisung der Normal - Elcliungs-
Commission vom 6. Mai v. Js-, die Meiücinal- Gewichte betreffend {Beiiaga zu
No- 33. des Keichsgeset/.blatts), die äussere Beschaffenheit und die Fehlergrenze
für die Med icinal- Gewichte anders und zwar denjenigen der neueren Präcisions-
gewichte identisch bestimmt sind.
Hucksichtlich des Anwendungsgebiets der Medicinal- Gewichte verbleibt dem-
nach die ältere Bestimmung vom 29. August 1867 , mit welcher auch das mit-
getheiite Gutachten der Normal -Eichungs-Commisslon vom 30. Dezember v. Js.
übereinstimml, in unveränderler Gültigkeit und ist mit denselben Zwangsmitteln
wie früher zur Durchführung zu bringen.
Dasselbe gilt von der Bestimmung über die Mas imal grenze der Gewichts-
slücte, welche den Charakter von Medicinal-lPiäcisions-)Gewichten tragen müssen,
und ist in Uebereinslimmung hiermit die fortdauernde Gültigkeit der früheren
Vorschriften Seitens der Normal-Eicbungs-Comuission ausdrücklich anerkannt
worden-
Die Eöoiglicbe Uegiening bat daher hiernach auch Ihrer Seits su verfahren.
^öbyGooi^lc
Amtliche Verfügungeu. 203
la Betreff der HediciDal-WaBgen, «elcbe die Eöniglicbe Kegiening in dem
Beriebt vom 30. Januar übrigens nipht efwabot, bleibt weitere Terfäguog vor-
beballen.
Berlin, den 16. M&n 1872.
Der Uinister fnr Handel, Gewerbe Der Uinister der geiatliGheo etc.
und üSentlicbe Arbeiten. ' Angelegenheiten.
Graf toa lizt»i,Ut:. Falt.
An
die Königliche Itegieruug zu M. und sämmtliche übrige
Königliche liegieningen, die Königlichen Landdrosteien
und das Königliche Polizei -Präsidium hierselbst.
II. Gosetz, betreffflud die den Httdicinalbeamten für die Besorgung
gBiiohtauztlic&er , medlcinal- oder sanitätapollxelllcliei Oeschäfte sn
gewährendea Vcrgütnngen.
(Ausgegeben m Berlin dea 30. Hin 1872.)
Wir Wilhelm, oon GoUet Oaaäeii -K0«<!/ i'un Preuaaen elr.
verordnen, mit Zustimmung l>eider Häiuer des Landtages der Monarchie, für den
Önfiuig der letzteren, mit Einschlnss des Jadegebiels, was folgt:
§. 1. Die Hedicinnlbeamten erbalten für medicinal- oder sanitätspolizeiMche
Verrichtungen, welche sie im aUgemeinen staatlichen Inlereeae an ibrem Wohn-
orte od^r innerhalb einer Viertelmeüe von demselben la vollziehen haben, ausser
ibrer etats massigen Besoldung lieine andere Vet^ütung aus der Staatskasse, als
eine Entschädigung vos 15 Sgr. für Fuhrkosten bei jeder eiuielnen Ämts-
verrichtuDg.
Ist die Verrichtung durch ein Privatinteresse veranlasst, so haben sie von
den Betheiliglen, ausser den etnaigen Fnbrkosten, eine Gebühr bis zu 5 ßthlrn.
fnr den Tag zu beanspruchen, wobei sie berechtigt sind, die Zeit in Ansatz zu
bringen, welche auf das zu erstattende Gutachten nothwendig verwendet werden
muaste .
Das Gleiche gilt gegenüber den Gemeinden, wenn die Thätigheit der Uedi-
cinalbeamteu für solche ortspolizeilichen Interessen in Anspruch genommen wird,
deren Befriedigung den Gemeinden gesetzlich obliegt.
§. 3. Sind die im g. 1. bezeichneten Verrichtungen ausserhalb des Wohn-
ortes, und zwar mehr als eine Viertelmeile davon entfernt, vorzunehmen, so er-
hallen die Medicinalbeamten folgende Sätze:
1. Kreisphysiker, Kraiswundärzte und Departements-Thierinte, letztere in-
dessen nur bei Reisen, welche sie nach einem ausserhalb ihres engeren
kreislhier&rztlichen Bezirks gelegenen Orte hin vornehmen:
a) an Tagegeldern S ßthlr. 15 Sgr.
für jeden Tag, welcher auf das Geachäft, ein-
scblieaslich der Reise, verwendet werden musste; *
b) an Beisekosten:
. für jede Meile auf dem Landwege .... 1 - — -
für jede Heile, die auf der Eisenbahn oder dem
Dampfschiffe zurückgelegt werden kann ... — - 10 -
^öbyGooi^lc
304 Amtliche Verfägungen.
c) bei Reisen auf der Eisenbahn oder dem Dacopf-
schifTe für Ab- und Zugang zusammen ... — Rthlr. 20 Sgr.
Die Reisekosten, eiusrhliesslich der Nebenlfosten, werden für die Hin - und
die Rückreise besonders berccbnet.
Beträgt die Entfernung veniger als «ine Meile, so wird diese für voll so-
genommen; bei grosseren Entfernungen wird das Meilengeld nach Vieri elmeiien
vergütet und eine angefangene Viciteimeite für voll angenommen
Haben in besonderen Fällen für die ganze Reise nachneislich höhere Fnbr-
kosten, als die vorstehend bestimmten, aufgewendet werden müssen, so sind die-
selben zu vergülen.
II. Kreis-Thierärjle und Deparlemenls-Thierärite, soferu letztere Reisen inner-
halb ibres kreisthierärztlichen Bezirks zu machen haben, erhalten:
a) an Tagegeldern 1 Rthlr. 15 Sgr.
b) on Reisekosten;
für jede Meile auf dem Landwege .... — - 35 •
för jede Meile, welche auf der Eiseubahn oder
auf den) Dampfscbiffe zurückgelegt werden
kann — - 7; -
c) an Nebenkosten — - 15 -
im Uebiigen finden die Bestimmungen sub I. Anwendung.
§. 3 Für alle von Gericbtcn oder anderen Bebürden ihnen aufgefrageuen
Geschäfte haben die Uedicinalbi'amten, soweit sie nicht gemäss §. 1. oder durcb
bereits bestehende besondere Bestimmungen, oder vermöge privatrecfatlicheu
Titels, zu uuenigeltlicber Dienstleistung verpflichtet sind, nach folgenden Sätzen
zu liqnidiren:
1) Für Abhärtung eines Termins 2 Rthlr. - Sgr,
und, insofern der Termin über drei Stunden dauert,
fi'ir jede folgende ganze oder angefangene Stunde — - 15 -
Diese Satze finden auch Anwendung für die Zuziehung zur mundlieben Haupt-
Verhandlung lu Unters uchungssachen, und zwar werden dieselben, wi nu die Zu-
ziehung an mehreren Verhandlungstagen stattgefunden hat, fSr jeden Tag be-
sonders berechnet
3j Für die Besichtigung eines Leichnams ohne Obduction (einschliesslich
der Termii(sgebühr) 2 Rthlr.
3) Für den Bericht hierüber (zu 2), falls derselbe nicht so-
gleich zu Protokoll gegeben wird 1
i) Für die Besicbti^og und Obduction eines Leichnams ;ein-
schliesslich der Terminsgebühr) 4 -
War der Leichnam bereits 6 Wechen oder länger begraben, oder hatte der-
selbe 14 Tage oder länger im Wasser gelegen, so sind für die Besichtigung und
Obduction (einschliesslich der Terminsgebühr) ......... 8 Rthlr.
zu bewilligen.
5j Für den vollständigen Obduction s beriebt 3—6
6) Für jedes andere mit wissenschaftlichen Gründen unter-
stützte, nicht bereits im Termin zu Protokoll gegebene Gut-
achten, es mag dasselbe den körperltcben oder geistigen
Zustand einer Person oder einer Sache betreffen , ■ . 2—8 -
^öbyGooi^lc
Amtliche Yerfägfungfen. 205
Di« höheren Sätze sind insbesondere dann zu bevilligen, wenn eine zett-
ranbeode Einsicht der Akten notbwendlg war, oder die Untersuchung die An-
wendung des Mikrosliopa oder anderer Instrumente oder Apparate erforderte,
deren Eandhabui^ mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist.
7) Fär die Ausslellung eines Befundscheins ohne nähere gutachtliche
Ausfährung 1 ßthlr.
Wenn Medicinalbeamte sich zur Reinschrift ihrer Berichte oder Gutachten
(No. 3. 5. 6.) fremder Uülfe bedienen, sind ihnen Copialien zum Satze von
3 Sgr. 6 Pf. für den Bogen zu bewilligen.
§. 4. Der bei der Besichtigung oder Obdnclion eines Leichnams Kugeiogene
zweite Medicinalbeamte erb< für den Bericht 1 — 3 Rthlr.
Sind zwei MedictDalbenaite m ciaein gemeinschaftlichen Gutachten über den
Gemüthszustand eines Henscben aufgefordert, so erhält joder derselben die Ge-
bühr (§. 3, No. 6).
^. 5. Werden die im |. 3. ernähnteii Verrichtungen in einer eine Viertel-
meile übersteigenden Kntfernung vom Wohnort des Medicinalbeamten vorgenom-
moD, SD hat dieser die Reisekosten (§. 3. b.) und nach seiner Wahl entweder die
Gebühren (§. 3.) oder die Tagegelder (§. S. a ) zu liquidiren.
Diese Bestlmmui^ findet auch dann Anwendung, nenn die Verrichtung an
und für sich gemäss |. 3. uneutgeltlich vorzunehmen ist
§. C. Sind zu der verlangten sachkundigen ErmilteluDg besondere Vor-
besucbe nöthtg, so ist, falls nicht die Voraussetzungen vorliegen, unter denen
Tagegelder und Reisekosten liquidirt werden dürfen, für jeden Vorbesuch eine
Gebühr von 1 Thaler zu bewilligen.
Für mehr als drei Vorbesuche pasalrt die Gebühr nur insoweit, als die Vor-
besuche auf ausdrückliches Verlangen der requirirenden Behörde gemacht sind.
§ 7. Nichlbeamtete Aerzte und Thierärzte erhalten, wenn sie zu vorstehend
C5§. I— G.) bezeii'hnetcn Verrichtungen amtlich aufgefordert werden, in Ermange-
lung anderweiter Verabredung, dieselben Gebühren, Tagegelder und Reisekosten,
welche den beamteten Aer^teu oder Thierarzteu zustehen.
I 8. Macht eine gerichtliche oder medicinal polizeiliche Feststellung die
Zuziehung eines Chemikers nothwendig, so erhält derselbe für seine Arbeit, ein-
schliesslich des Berichts, eine Gebühr von 4 — 25 Rthirn,
Die verwendeten Reagentien und verbrauchten Apparate, sowie etwaige Aus-
lagen für Benutzung eines be.sonderen Locals, sind ibm neben der Gebühr zu
vergüten.
§- 9, Bei Apolhekenvisitationen erhält der medicinische Commissarius an
seinem Wohnort 2 Thaler Tagegeld, ausserhalb desselben reglemenls massige
Heisekosten und Tagegelder.
Der pharm aceuti sehe Commissarius erhält Reisekosleu und Tagegelder nach
dem den Kreisphysikern zustehenden Satze; ausserdem 15 Silbergroschen für
jede revidirte Apotheke als Ersalz für verbrauchte Reagentien,
§. 10. Insoweit die Gebühren vorstehend nicht nach festbestimmten Sätzen
geregelt sind, ist der im einzelnen Falle anzuweisende Beirag nach der Schwie-
rigkeit des Geschäfts und dem zur Ausricblung desselben erforderlich genesenen
Zeitaufnande festzusetzea Diese Festsetzung hat, wenn sich Bedenken gegen
^öbyGooi^lc
206 Amtliche TerfSgnngmi-
die AngemeBsenlieit des liquiilirten Betrags crj^oben^ die xnständige ßegiening
oder Landdroatei cndgnllig zu bewirken
§. 11. Dag TOrstebeode Gesetz tritt mit dem 1. Aprii 1872 in Eraft
Alle diesem Gesetie entgegensteb enden BestimnHingen werden hierdurch
aufgehoben.
Urkundlich unter Dnaerer TTücbstei genbändigen Unterschrift und beigedrucklem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 9. Uärz 1872.
(L. SO Wilhelm.
Forst B. Sitmank. Gr»t r. Hbvn. Graf o- Ilienplih. r. StlcAov.
Graf in Eulenburg. Leanhurdt. Cnmphautrn. Falt.
ni. Verf., betreffend das Porto für die Elncoudung der Beltr«B" ■<>
dem Hebammen - nnteiitütsnng« - Fondi.
Anf den Beriebt vom e. t. Uta. — I. Pa. 1014. IV. ~ eröffne ich der
Eüniglicben Regierung im Einverständnisg mit dem Herrn Finanx- Hinister, dass
das Porto für die Einsendung der Beiträge zu dem Hebammen - DnterstntxungB-
Fonds an die Staatskasse von der letzteren zu tragen ist, da die Erhebung dieser
Abgabe auf Anardnuiig des Staats im öffentlichen lutcresse erfolgt.
Berlin, den 28. Hin 1872.
Der Hinister der geistlichen etc. Angelegenheiten.
I. Ä. (gez.) Kueri.
An
die Königliche Regierung zu L. und sämmtliche
übrige Königliche Regierungen.
IT. BekanntinRcIiDtig , betreffend die Phumacopoea OertnaLiiica.
Auf Grund eines vom Bnndesrathe in seiner Sitzung Tom 22. Hai d. J. ge-
fassten Bescblnases wird hierdurch bekannt gemacht, dass das Arzneibuch, wel-
ches unter dem Titel .Pbarmacopoea Germanica" Ten einer, durch den ßundes-
ratb eingesetzten Commission festgestellt und in dem Verlage der Königlich
Preussiscben Geheimen Ober-llofbnchd ruckerei (R. v. Decker) zu Berlin erschienen
ist, mit dem 1. November d. J. an die Stelle der in den einzelnen Bundesstaaten
geltenden Pharmakopoen tritt
Berlin, den 1. Jnni 1872.
Der Beicbskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
T. T«rf., betreffend die Taxe lür WnndXrste.
Nachdem durch den Circular-Erlass vom 24. Februar d. J. (No. 327. M.)
anerkannt worden ist, dass die Pteussischen 'Wundärzte erster Klasse innerhalb
des Geltungsbereichs der Gewerbe-Ordnung vom 21. Jnni 1869 zur Ausübung
der vollen äntliclien Praxis befShigt und berechtigt sind und sieb als „Aerzte'
^öbyGooi^lc
Amtliche Verfügungen- 201
bezeichnen dürfen, bestimme ich auf GniDd des §. 80- der gedachten Gewerbe-
Ordnung für den Umfang der Monarchie unter Aufhebung der entge^enstebenden
Bestimmungen, dass die Wundärzte erster Klasse für ihre ärztlichen Bemühungen,
in Ermangelung eiuer Verabredung, nach den for Aerzle erlassenen Taien lu
iiquidiren befugt seio sollen.
Die Königliche Regierung etc. hat diesen Erlass durch das Amtsblatt zur
öffentlichen Eenntniss zu bringen.
Berlin, den 7. Juni 1873.
Der Minister der geistlichen etc, Angelegenheiten.
Falle.
An
simmt]iche Königliche Regienuigen und Landdrosteien
nnd das Königliche Polizei -Präsidium hier.
TI, Verf., betreffend die aus Amerika eingeführlen Irichinenlialtigen
Speckseiten.
Es sind in neuester Keit schwach eingesnlzene Speckseilen ans Amerika über
Bremen importirt und nach einer nachträglichen Räucherung in den Handel ge-
bracht worden. Durch die miliroskopiscbe Untersuchung ist in denselben eine
grosse Anzahl von Trichinen, welche theilweise noch in lebendem Zustande
waren, nachgewiesen worden.
Die Königliche Regierung etc. wird hiervon in Kenntniss gesetzt mit der
Veranlassung, die betrefTenden Polizeibehörden mit einer diesfülligen Anweisung
7U verseben, das Publikum vor dem Ankauf und Genuss soJcher Speckseiten
in warnen und die Verkäufer derselben auf §. 367. No. 7. des Strafgesetzbuchs
hinzuweisen,
Berlin, den 21. Juni 1872
Der Minister dor geisllicben ett. Angelegenheiten,
In Vortretung: At/ienbiuh.
An
sSmmIliche Königliche Regierungen und Landdrosteien
und das Königliche Polizei 'Präsidium hier.
^öbyGooi^lc
45. Versanunlung deutsohtr Naturforscher und Atrzte zu Leipzig.
Die SectioB für «ffentliohe Gesundheitspflege nnd Medlctnalr«fOnn
wird gemäEa den im Yergaogeneii Jahre in Kosfock gefassten Beschlüssen auch
bei der bevora lebenden VersammluDg deutscher Naturforscher und Äerzte zu
Leipzig vom 12. bis 18 August zusammentreten
Die unterzeichnete, in Rostock zu diesem Zneclie gewählte CemmissioD ladet
deshalb zu recht zahlreicher Betbeiligung ein und erlaubt sich — vorbehaltlich
näherer Bestimmung durch die Section selbst — als Tagesordnung für die Ver-
handlungen vorzuschlagen:
I. Welche besondere gesetzliche Bestimmungen bat die ufTentliche Ge-
sundheitspflege von den Baupolizei- Oidnungen grösserer Städte zu
fordern? (Referent: Bauiath Hobre^ht — Berlin)
II. Ist es gegeoüber den bisherigen Erfahrungen gerechtfertigt, die Des-
infection bei der Cholera aufs Neue zu empfehlen? (Referent: Dr.
Sander - Barmen,)
III. Die speciellen Aufgabeu der Orlsgesundheilsrälhe (Sanitäts-Commis-
sionen) und die Befugnisse, mit welchen sie hierzu ausgestattet sein
müssen. (Referent; Dr. Göttisheim — Basel- Correferent: Dr.
Leat - Cöln.)
IV. Daa Vaccinationswesen und die Impfproteste. (Referent: Geheimer
UedicinalraUi Dr. Eulenberg — Berlin.)
Die am 23. September 1871 zu Rosio;^k erwählte Commission:
Geheimrath Dr. Eulenberg — Berlin; Dr, Grat — Elberfeld! Baurath
Hobrecht — Berlin; Professor Krauff — Heidelberg; Professor Dr. H. E.
Richter — Dresden; Dr. Ludw, Sachs — llalberstadt; Dr F. Sander —
Barmen; Dr. Q. Varrentrapp — Frankfurt a. M und Dr. Wanserfuhr —
Sirassburg.
12 1. weil im gegebenen Falle st. weit er sie im gegebenen I
12 1. bedauern t l J ut
. 1 V. n, 1. ent b d n unt scheiden.
12 I. durch d u Ag nt n d per Post st. und per Post.
4 V. u. 1. etwa 1 la he et. oder.
26 I. anferhleti f ti n
^öbyGooi^lc
L Gerichtliche Medicin,
1.
Gutachten
der E. Wissensohaftliohen Deputation für das Medicinalwesen,
betreffend die Terminologie bei Oeisteskrankheiten.
(Erster Referent: SltrsECCzh».)
Das Kgl. Medicinal-Collegiam der Provinz hat in einem
Sehreiben an das Kgl. Ober-Präsidinm derselben Provinz vom
23. Januar 1872 gewisse Bedenken ansgesprocben wegen der
Terminologie, deren sich die ärztlichen Sachverständigen bei
den Gutachten über zweifelhafte Geisteszustände in be-
dienen. Die Sachverständigen geben in solchen Fällen häufig
ihr Gutachten dahin ab, dass Explorat ^blödsinnig im Sinne des
Gesetzes" sei und weisen dabei oft direct auf das allgemeine
Landrecht hin. Einige Gerichte nehmen hieran keinen Anstoss,
sondern verlangen sogar die Anwendung der ländrechtlichen Ter-
minologie, andere protestiren dagegen, weil das allgemeine Land-
recht in 0.... keine Geltung hat, was Veranlassung zu man-
cherlei Weiterungen giebt. Das Kgl. Medicioal • Collegium deutet
ztJ^leich vom wissenschaftlich -medicinischen Standpunkt ans auf
die allgemein anerkannten Mängel der tandrechtlichen Defini-
tion für die Begriffe „Blödsinn" und „Wahnsinn" bin und bittet
das Kgl. Ober-Präsidium, dem ferneren Gebrauehe der landrecht-
lichen Terminologie in — entgegenznwirken. Das Kgl. Ober-
Präsidinm hat diese Eingabe dem Egl. Uinisterio der geist-
ViMI»U»lir«MKr. f. gft. M*d. N. V. XVll. !. 14
^öbyGooi^lc
210 Ontechten der K. Wiisenschaftlicfaeii DepaEktion,
licbeo etc. tmd Medicinal-AogelegeDheiten zur Entsilieidimg vor-
gelegt nnd letzteres hat ao ans ein (jntachten über den be-
regten Gegenstand erfordert, welches wir nachstehend gehorsamst
erstatten.
Die Eingabe des EgI. Uedicinal-Collegü kann sieh wohl nur
anf die Gutachten in dem Civil-Verfahren wegen sogen. Blftdsin-
nigkeitS'Krklänmg beziehen. Im Criminal- Verfahren, wenn die
ZnrechnnngBföhigkeit eines Menschen in Frage steht, ergiebt sich
die Fassang der Gutachten mit Kothwendigkeit ans dem Wortlaat
des §. 51. des Dentschen Strafgesetzbuchs.
Im Civil- Verfahren ist die Aufgabe der begntachtendea Sach-
verständigen im Wesentlichen natürlich überall dieselbe, indem
sie znnlchst medicinisch-techniseh den Geisteszustand des Explo-
randen zu untersuchen und eine wissenschaftliche Diagnose der
etwa yorhandenen StOmng festzastellen haben. Abweichend wird
nur die schliessliche Formnlining sein, die dem Gutachten zu
geben ist, da diese dem Wortlaot der geltenden Gesetze entspre-
chend eingerichtet werden mass. — In den alten Provinzen wird
stets die Frage beantwortet werden müssen: ob der Provocat nn-
verm9gend ist, die Folgen seiner Handlungen zu äberlegen, resp.
ob er des Gebrauchs seiner Vernunft gänzlich beraubt ist, weil
diese Fragestellung sich aus Tbl. I. Tit. 1 . §§. 27— 29. des hier
geltenden allgem. Landrechts ergiebt; in ähnlicher Weise mnss
sich, wenn das allgemeine Landrecht in keine Geltung
hat, die Fragestellung, welche dort für die Fassung der be-
treffenden Gutachten maassgebend ist, aus den Landesgesetzen
ergeben.
Der Ausdruck „blödsinnig im Sinne des Gesetzes" kann in
den alten Provinzen als direct unzulässig nicht erachtet werden,
weil das allgemeine Landrecht eine ganz bestimmte Definition für
die Begriffe „Blödsinn" and „Wahnsinn" giebt; trotzdem wird er
besser vermieden, weil dabei von den Aerzten das Wort „Blödsinn"
(resp. Wahnsinn) in einem der medicinischen Wissenschaft ganz
fremden Sinne gebraucht wird, während sie jede Collision der
medicinischen und juristischen Termini umgehen, wenn sie ihr
Gutachten nur dahin abgeben, dass Provocat au dieser oder jener
Geisteskrankheit (welche mit dem medicinischen Terminus zu be-
zeichnen ist) leide and deshalb „unvermögend sei, die Folgen s«-
ner Handlungen zu überlegen", resp. „des Gebrauchs seiner Ver-
^öbyCoOi^lc
betrefiend die Teriiimol<^e bei GeisieBkrankheiten. 211
nunft gänzH(:h beranbt sei." — Wenn der Richter einen solchen
Menschen dann später als „WödBinn^" oder „wahnsinnig" nach
seiner juristischen Terminologie bezeichnet, so berührt dies den
medieiniBcben Sachverständigen nicht weiter.
Wenn in das allgemeine Landrecht Iteine Geltung hat,
so stimmen wir dem Kgl. Medicinal-Collegio dieser Provinz darin
ganz hei, dass es dort dnrchans nnznlässig ist, wenn die medi-
ciniachen Sachverständigen den EegrifT „Blödsinn" im Sinne des
allgemeinen Landreehts anwenden, und die Phrase: „blödsinnig
im Sinne des Gesetzes " ermangelt dann jeder bestimmten Be-
dentang, wenn nicht etwa das in . . . . geltende Gesetz gleichfaUs
für „Blödsinnige" die Gnratel anordnet und den Begriff „Bl&dsinn"
definirt, ihm einen bestimmten „Sinn" giebt.
In 0...... sowie in den übrigen Provinzen, wird sich zweifels-
ohne die Formalirang der ärztlichen Gutachten zn richten haben
nach den von den Gerichten gestellten Fr^en, imd es wird Sache
dar letzteren sein, auf eine den Landesgesetzen entsprechende
Fragestellung zu achten und auf correcte Antworten Seitens der
Sachverständigen zu halten.
Berlin, den 28. Febmar 1872.
Die König!. Wissenschaftliche Deputatioo für das
Medieiualwesen.
(Unterschriften.)
^öbyGoOi^lc
Gatacliteii über den GemfithszDstaiid der sepa-
rirten Klara B. geb. F.
Ubgleifh im Civilverfahren abgegeben Latte das folgende Gutachten
doch aach criminalrechtliehe Bedentnug, da mit der Blödsinnigkeits-
erklärong der betreffenden- Person eine gegen sie erhobene Anklage
fallen gelassen werden innsste. Zum Vetständniss des Gutachtens
selbst dürften daher einige voransgebende Bemerkungen erforder-
lich sein. Die D. war von ihrem Manne geschieden; selbstst&ndig
konnte sie olTenbar mit ihren Kindern nicht leben ; Vater und Stief-
mntter sahen sie nicht gern bei sich, and so wurde sie endlich,
nachdem vielfach andere Versuche vergeblich gemacht waren, von
einer Schwester, welche eine kleine Privat-Irrenanatalt hatte, zn
sich genommen, formell nicht als Kranke, sondern zur Aushülfe
in der Wirthschaft, in der Tbat aber doch, um sie besser beaaf-
sichtigen zu können. Denn ihrer Schwester war die geistige
Schwäche nicht entgangen, wenn sie auch Fremden gegenüber nicht
davon sprach. Unter diesen Umständen lebend wurde die B. Ton
denl Wirtbe des Hanses, in dem ihre Schwester wohnte, Namens IJ.,
geschwängert. Sie verheimlichte ihrer Schwester die Schwanger-
schaft und gebrauchte anf Auffordern des M. von diesem herbei-
geschaifte Abortivmiltel , nämlich Abkochungen von Sabina, aber
in einer Quantität, welche eine Wirknog nicht haben konnte. Als
es nicht mehr gnt zu verbergen war, dass sie sich in anderen
Umständen befand, theilte sie es ihrer Schwester mit. Diese naLm
nun die Angelegenheit in die Hand, führte sie aber in einer solchen
^öbyGoOi^lc
Gutacbten über dea Gemüthszustand der K. B. -213
Weise ans, zeigte sich so gehässig und interessirt, dass sie im
Pnblikom wie auch später bei den Richtern Anstoss erregen
masste, dem Vertheidiger zu manchem geschickten Seitenhiebe
Gelegenheit bot uod dadarch anch gegen die B. ein Vomrtheil
erregte, welches die ohnehin grosse Schwierigkeit, dem Laien ihren
Eraakheitsznstand klar zn machen, noch bedeutend erhöhte. Da
der U. die li. weder heirathen, noch eine so enorme Abfindangs-
satume zahlen wollte, als verlangt wurde,, so dennncirte ihn die
Schwester der B. dem Staatsanwalt, wie sie vorher gedroht hatte,
wegen versuchter Abtreibung der Leibesfrucht. Die Anklage wurde
erhoben, aber wie natürlich, was sie aber wohl nicht erwartet
hatte, auch gegen die B. selbst. Nun erst nahm die Schwester
der B. diese in ihre Anstalt als Kranke auf, provocirte auf Blöd-
sinnigkeitserklämng und trat zugleich in dem Criminalprocess mit
der Angabe hervor, dass die B geisteskrank und nicht znreeh-
nnogsfähig sei; eine Aogabe, die aa sich allerdings richtig war,
aber nnter den Umständen, welche vorlagen, natürlich sehr ange-
zweifelt und als Ansflacht betrachtet wurde.
Die verschiedenen Zeugen, darunter einige Aerzte, welche
die Angeschuldigte zeitweilig gesehen, sagten wie natürlich aus,
dass sie nie ein Zeichen geistiger Störung an ihr wahrgenommen;
nnr die Schwester und der geschiedene Ehemann der fi. traten
mit Angaben hervor, welche anf geistige Störung hindeuten massten.
Der zugezogene Physikus erklärte die S. für geistig gesund und
zurechnungsföhig, indem er in seinem Gutachten hauptsächlich jene
Angaben in Zweifel zog oder in ihrer Bedeutung herabsetzte, bei
der persönlichen Untersuchung der B. aber zu einem positiven
Resoltate nicht kommen konnte. Inzwischen hatte sich die Schwester
der 11., um die Provokation einleiten zn können, an mich gewandt,
und ich bescheinigte meiner Ueberzengnng nach, dass die B. im
Sinne des Gesetzes „blödsinnig* sei. In Folge dessen beschloss
das Gericht, das Criminalverfahren wegen des Versuchs der Frucht-
abtreibung vorläufig auszusetzen, bis die eingeleitete Provokation
entschieden Bein würde. Nach dem Explorationstermine erstattete
ich das folgende Gutachten.
In Sachen, betreffend die Untersuchung des Gemütbszustandes
der separirten Frau Khra B. geb. F., habe ich mich sowohl durch
die persönliche Untersuchung der Exploratin (bei mehreren Vor-
bei byGoot^lc
314 Gutachten über den Oemäthszustand der K. B.
besachen and beim Termin), als aoch durch Besprechangeo mit
ihrer Scbvester und ihren Eltern, sowie endlich durch Bingidit
in die Gxplorationsakten und in die H.'echea UnterBachungsaktes
aebst deren Adhibendis (im Ganzen 6 Vol.) informirt. Es dürfte
wohl angemesaen sein, von vornherein darauf aniinerksam za
machen, dass von allen mir dadurch bekannt gewordenen Uate-
riaUen natürlicher Weise- die durch die persönliche Untersnchaag
erhaltenen am meisten nnd wesentlichsten bestimmend für das
abzugebende Urtheil waren. Nflchet diesen ist die Aussage der
Schwester der Provokatin, sowie die ihres früheren Ehemannes
und anderer Personen ans ihrer Umgebung, soweit sich dieselbe
dnrch die eigenen Angaben der Provokatin controliren liess, oder
soweit sie im Einklänge mit dem von mir selbst gefundenen Ver-
halten derselben steht, als maassgebend von mir betrachtet worden.
Dagegen konnte ich weniger Gewicht auf die i/.'schen Dnter-
suchungsakten etc. legen. Die Durchsiebt derselben war mir nur
insofern von Wichtigkeit, als von gewisser Seite auf sie besonders
hingewiesen wurde, als ob in denselben Momente, welche eine
geistige Störung in Zweifel ziehen Hessen, enthalten seien. Nach-
dem ich dieselben darchgesehen, glaube ich aber sagen zu können,
dass in diesen Akten zwar nicht viel Momente vorhanden sind,
welche für eine Geistesstörung direkt sprechen, dass aber erst
recht Nichts darin zu finden ist, was dem Vorhandensein einer
Geistesstörung widerepricht. Es sind in dieser Beziehung haupt-
sächlich nur die Aussagen verschiedener Personen in Betracht zu
ziehen, welche angeben, dass sie die etc. B. nie für geisteskrank
gehalten haben. Dies ist wohl zuzugeben, beweist aber gar nicht,
dass die etc. B. nicht geisteskrank ist; denn abgesehen von den
bekannten unzutreffenden Anschauungen der Laien, selbst der so-
genannten Gebildeten, über die Geistesstörungen, liegt es ja anf
der Hand, dass, wenn die geistige Störung immer dem Laien so
leicht erkennbar wäre, es dann gar keine zweifelhaften Ge-
müthszustände mit ihren oft so grossen Schwierigkeiten geben
würde. Anders verhält es sieh allerdings mit den in den Akten
befindlichen ärztlichen Aeussemngen, obgleich noch lange nicht
jeder Arzt als wirklich Sachverständiger in der ErkeuntnfBS der
Geistesstörungen zu betrachten ist. Ich glaube aber keine Veran-
lassang zu haben, mich auf eine Kritik der in dieser Sache abge-
gebeneu ärztliehen Gutachten einzulassen, nnd zwar nm so weniger,
.^Google
Qutacbten über den Gemätbszustaad der E. B. 215
als ich hoffe, meine Ansicht ohne eine solche durch die dafür ange-
fahrten Grande stützen zu Icönnen, und als ich bei Gelegenheit
der zur Sprache kommenden Thatsachen nnd ihrer Verwerthung
oft genug Veraulassuag haben werde, auf die Ursachen hinzu-
weisen, welche zu einer von der meinigea abweichenden Ansicht
ffthrten. —
Die separ. Klara B., gegenwärtig 32 Jahre alt, stammt von
einer Matter, welche geisteskrank gewesen und gestorben ist. Eine
Cousine (ßmdertochter der Mutter) ist epileptisch und geistes-
Bchwacb. Zwei Brüder der Provokatin sind int zweiten Lebens-
jahre, der eine an „Hirnerweichuog", der andere an „HimentzÜn-
dung" gestorben, jedenfalls ■ also unter Erscheinungen, welche ein
schweres Leiden der centralen Nervenorgane annehmen liessen.
Ein anderer Bruder hat bis zum fünften Lebensjahre an „schweren
HimentzÜndungen " gelitten; derselbe verbüsat gegenwärtig nach
einem unsteten Leben, in welchem er bisher zu keiner reellen
Stellung sich emporarbeiten konnte, eine mehrjährige Strafe wogen
Wechselfälsohung u. dgl.; seine Briefe, welche ich gelesen habe,
geben dem Verdacht Raum, dass er die schmale Grenze, welche
ihn noch von Geisteskrankheit trennt, vielleicht schon übersehritten
hat. Endlich ist anzuführen, dass der Vater der Provokatin be-
reits einige Male Anfälle von Bewusstlosigkeit gehabt hat, wobei
ich es dahingestellt lassen will, ob dieselben durch sein schon
ziemlich hohes Alter bedingt sind. — Aus dem Vorhergehenden
ergiebt sieh, dass die Provokatin ' unter der schweren Belastung
der erblichen Anlage zu Nerven - und Hirnkrankheiten steht, und
wenn auch die Disposition zu Geistesstörungen noch nicht an sich
der Geisteskrankheit gleich zu achten ist, so erfordert sie doch
hohe Beachtung bej Benrtheilung einer Person, deren Gemüths-
zustand zweifelhaft geworden ist, und wirft ein helles Licht auf
miuiche, sonst vielleicht zweideutige Eigenthümlichkeit derselben.
Was das bisherige Leben der Provokatin anlangt, so ist in
Betreff ihrer äusseren Verhältnisse das Wesentliche in den Akten
vorbanden. Ich will nur kurz anführen, dass sie im 9. Lebens-
jahre ihre Mutter verlor nnd bald nachher eine Stiefmutter erhielt.
Bei dieser und dem Vater lebte sie bis zu ihrer Verheirathung
im Jahre 18ö7. Die Ehe war nur kurze Zeit (nach ihrer eignen
Aussage aber doch vier Jahre lang) glücklich; bald traten
Differenzen zwischen den Eheleuten ein, welche znr Trennung der
^öbyGooi^lc
216 Oulacbten über den OemOlbsiusUDd der K B.
Ehe im Jahre 1865 führten. Während der Ehe gebar sie vier
Kinder. Noch ehe die Scbeidang ansgesprochea war, hatte eie
schon längere Zeit von ihrem Manne getrennt gelebt, znerst S&r
BicL allein, später bei ihrer Schwester, der F., welche sie gegen-
wärtig in ihrer Privat -Irrenanstalt aofgenommen und die Provo-
kation veranlasst hat. . Im Jahre 186G bat sich die Provokatin
von dem Besitzer des Hauses, in dem sie wohnte, dem 56 Jahre
alten fl. schwängern lassen und ist in Folge dessen am 0. Jnni
1867 znm 5. Male entbunden worden. Nach Lage der gegen den
//. geführten, noch schwebenden IJntersachnng scheint sie während
dieser Schwangerschaft Abortivmittel verschiedener Art gebrancht
zu haben, welche aber weder ihrer eigenen Gesundheit, noch der
des Kindes schadeten. In BetrefT dieser letzteren Handlungen,
welche eine criminalrechtliche Untersnchung veranlasst haben, werde
ich mich hier, wo es sich nicht nm die 2urechnnngs-, sondern nm
die Dispositionsfähigkeit bandelt, nicht auszusprechen haben; es
scheint mir vielmehr geboten, bei Benrtheilong des geistigen Zn-
standes von den Factis abznsehen, welche die Untersuchnng ver-
anlasst haben, obgleich es nicht schwer sein würde, ans den
üntersnchnngsakten so Manches zn entnehmen, was für die geistige
Schwäche der Provokatin sprechen würde. —
Was nnn die früheren Krankheiten der Provokatin anlangt,
so kennen einige derselben, wie die von ihr und ihrer Schwester
angegebenen öfteren nLeber-Entzüadnngen", Brustfell-Entzündung,
kaltes Fieber a. a., hier als anwesentlich bei Seite gelassen werden.
Wichtig dagegen für die BeartheÜnng sind die häuGg wieder-
kehrenden Symptome nervöser und geistiger Störungen: Kopf-
schmerzen, Schwindel- und Ohnmachtsanfälle, Sinnestänschnngen,
Selbstmordversuche n. a. ; sie gehören aber so wesentlich mit zur
Beurtheilnng des gegenwärtigen Zostandes der Provokatin, dasa
sie, nm Wiederholungen zn vermeiden, besser im Zusammenhange
mit diesem besprochen werden. Dagegen dürfte es hier wohl am
Orte sein, die frühere geistige Eigenthümlichkeit der Provokatin
nach den Angaben ihrer näheren Umgebung zu besprechen Die
in ihrer Provokation: „Sie zeichnete sieh (während
lurch recht gutes Betragen, nicht aber durch be-
anlagen aus." „Schon als Kind beging sie bis-
3 verkehrte Handlungen. So entsinne ich mich,
Is 1 1 jähriges Mädchen im besten Sonntagsstaat auf
^öbyGoOi^lc
Qut«chten nbar den Oemüthszn stand der S. B. 217
öffeatlicher Strasse auf die Erde legte." — Die Stiefmutter, welche
mir im Ganzen nur widerwillig antwortete ond dnrchans von einer
Krankheit nichts wissen wollte, musste mir zugeben, dass Provo- «
katio zwischen dem 12. mid 16. Jahre einige Mal Anfälle voa
Bewnsstlosigkeit gehabt hat, und daes sich in dieser Zeit eine
Aenderung ihres Charakters eingestellt hat. Das früher mhige
nnd folgsame, gntmüthige Eind wurde eigensinnig, trotzig nnd
boshaft. Aus späterer Zeit (nach der Verheirathung) liegt die
Angabe vor (Provokation der Schwester): „sie ist z. B. gesehen
worden, wie sie mit eiaer ausgeputzten Puppe auf dem Arme anf
der Dorfstrasse hin und her spazieren ging." — Sehr wichtig ist
endlich noch die Aussage des Mannes. Er wirft ihr Heftigkeit
des Charakters, Vergesslichkeit und Neigung zu Luxus und zur
Unthätigkeit vor. Er sagt aber auch: „das Betragen war ein
solches, was man im gewöhnlichen Leben als „Verrücktheit" zu
bezeichnen pÖegt;" und ferner: „meine Frau war in ihrem Be-
nehmen dnrchans auffallend und escentrisch, und war jedenfalls
nicht 80, wie andere Frauen," Diese Aeussernngen verlieren da-
durch durchaus nicht an Werth, dass sie von dem Manne nicht
auch während des Scheidungsprocesses gethan worden sind; denn
es ist eine ganz gewöhnliche Erfahrung, dass Laien die krankhaften
geistigen Eigenschaften ihrer Umgebung als moralische Fehler auf-
fassen, dass sie ferner an das Vorhandensein von Geistesetörui^
nur bei gänzlicher Verwirrtheit denken. Um so weniger auffeilend
ist das Verhalten des Mannes, wenn man daran denkt, dass er
frQher nie auf die Möglichkeit geistiger Anomalien bei seiner Frau
aulinerksam gemacht worden ist, nun aber, wo er direkt darnach
gefragt wird, anf eine andere Benrtheiinng seiner Beobachtungen
gerade durch diese Frage gefuhrt wird. Es ist dies, wie jeder
Kundige weiss, nicht nur nichts Auffölliges, sondern sogar das
dem gewöhnlichen Verhalten der Laien Entsprechende, Endlich
aber sind, seine Angaben aicht nur nicht sich widersprechend,
sondern sogar für einen Laien so esact, sie geben so genau das
Bild der Epilepsie mit ihren Folgeznständen , dass sie allein hin-
reichen würden, um Jeden auf die richtige Spur zu leiten, der
mit solchen Zuständen vertraut ist. — So lückenhaft und mangel-
haft also auch die Berichte über das bisherige Verhalten der Pro-
Tokatin sein mögen, so dürften sie doch wohl ausreichen, um zo
zeigen, dass dasselbe schon längere Zeit ein abnormes war. Wenn
^öbyGoOi^lc
2t8 Gutacblen äb«r den Gemäthuustand der K. B.
maD bifiher, so lange keine besondere Veranlassnog daza da war,
diese psychische Anomalie nicht ber&cksichtigte , wenn man sie
namentticb nicht fremden Leuten preisgab, so ist anch dies nichts
Anfluges Dnd gewiss kein Gmnd, an ihrem Vorhandensein zn
zweifeln; anch dies ist das gewöhnliche Verfahren der Menschen.
Wie sidi aber nunmehr gegenwftrtig jenes abnorme Verhalten
darstellt, and inwiefern es das Vermögen, die Folgen ihrer Hand-
Inngen zq fiberlegen, der Provokatin nimmt, soll im Folgenden
anseinandei^esetzt werden.
Die etc. B. h&t im Ganien ein ihrem Älter entspreebendei ÄnwelieD; mittlen
Körpergrösse, demlicfa guten Ernähniiigsiiistand und scbwacb entwiclielte Uus-
kolatnr. Die Scb&delbilduDg bietet bis auf eine breite Nuenwareel nicbtB Anf-
CUI%es. Die Win)^D sind achwich geröthet, die Angen feucht und glijuend,
die GagichtsEDge noch etwas jugendlich. Dia Untersuchung der Bniit und de(
Unterleibs ergiebt keine AbnormilSt; eine*Eiploratioii der Oenitalien habe ich
nicht angestellt. Die Znnge ist rein; der Appetit ist wechselnd, im Ganzen
schwach; die ProTokatin isst oft drei bis rier Tage bein Uittagbrod. Der Stuhl-
gang und die Uriuentleerung sollen regelmässig sein. Der Puls ist im Ganzen
ruhig und klein; es wird aber über öfteres Herzklopfen geklagt Die Periode ist
allerdings regelmässig, aber man darf nicht nnterlaMeu, darauf 'bimuweisea, dass
zur Zeit derselben nicbt nur Unterleibsscbmenen , sondern auch häufige und
heftige Kopfschmenen (die übrigens auch sonst oft TOrbanden sind) sich ein-
Btellen, und dass zugleich die bald zu besprechenden Anßlle häufiger eintreten.
Dieselben Beschwerden haben, wie hier ebenfalls m bemerken, die bisherigen
Scbwangerscbaften begleitet.
Die Motilität verhält sich normal, namentlich finden sich keine Pupillen-
diffcrenzen, kein Zittern der Zunge u. dgl. Ebenso verhalten sich die Sensibi-
lität und die Functionen der Sinnesorgane normal. Es ist aber eine zu starke
Empfindlichkeit gegen unangenehme Eindrücke, namentlich Geräusche vorhanden,
welche als ein deutliches Zeichen gesteigerter nenöser Reizbarkeit betrachtet
werden muss. Die Provokatin klagt beim ExploraUonstennin aber Unbehaglich-
keit, weil die Feder kritzelt, und wird ersicbllicb dadurch sehr unangenehm be-
rührt; sie kann die Stimme des einen ihrer Einder nieht leiden, die sie ,krei-
sehend* findet, und wird deshalb ärgerlich und heftig g^en das Kind n. a.
Darnach wird auch die Bemerkung der Schwester glaubhaft erscheinen, welche
mir angab: „zeitweilig konnte sie kein Sprechen lertragen; sie hielt sich oft
plötzlich bei einer gewöhnlichen Unterhaltung den Kopf mit den Worten: mein
Kopf, mein Kopf, ich kann nicht mehr.*
Diesen Erscbeinimgen, welche schon theilweise in die psy-
chischen Vorgänge hinäberspielen imd welche jedenfalls bei Bear*
theilaog der Handlangen einer Person mit in Anschiß gerächt
werden mässeD, schliesst sich die Besprechnng des Schlafe an.
Derselbe ist nnregelmäss^ oß, unterbrochen ; die ExploratJn träumt
^öbyGoOi^lc
Ciutacbtea aber den Gemüthszustand der E. B. 2t9
zuweilen, (und dies war eine Angabe, die sie mir ganz spontan
machte), dass sie die Treppe hinnnterfalle n. a. Diese Art Träame
Bind, wenn sie öfters bei Erwacfasenea wiederkehren, charakte-
ristisch für Epilepsie.
Was nun die mehrfach erwähnten Anfälle anlangt, so cha-
rakterisiren sich dieselben ganz dentlich als epileptische, wie Jeder
ans der einfachen Znsammenstellnng der nachfolgenden Schilde-
mngen ersehen wird. Die vor dem EsplorationsterniiDe befragten
Leute im Hanse geben an, dass sie einfach nmßillt, dann eine
Weile ohne Zuckungen daliegt und nach einiger Zeit wieder auf-
steht; ein Mal hat sie dabei das Kind, das sie gerade in Händen
hatte, hingeworfen, ein anderes Mal ist sie vom Sopha gefallen;
die Anfälle sind aach oft gelcomnina, wo Niemand im Zimmer
war; man hörte sie fallen oder fand sie in bewnsstlosem Zustande.
Aehnlicb schilderte mir die Stiefmutter den Anfall. Herr Dr. S.,
welcher Gelegenheit hatte, einen solchen Anfall zu sehen, sagt:
„Sie fiel plötzlieb um, ward bewnsstlos, kam nach U Minuten
wieder zur Besinnung und sagte: „nun ist es vorüber", indem
sie nach einiger Zeit tief Athem holte." Der geschiedene Mann
der Provoltatin sagt aus: „Bereits in den ersten Tagen unserer
Ehe hatte ich Gelegenheit, an meiner Frau krampfartige Zufälle,
die nachher während des ganzen Verlaufs unserer Ehe wieder-
gekehrt sind, zu beobachten. Diese Anßllle waren ganz plGtzlich
und ohne sich vorher durch ein anderes Zeichen als durch auf-
fallendes Rothwerden im Gesicht anzukündigen. Meine Frau fiel
dann um und blieb stets längere Zeit, manchmal 3-4 Stunden
bewnsstloa. Nach dem Erwachen war sie stets sehr geschwächt
und sprach sehr weoig." Endlich die eigene Schilderung der Pro-
vokattn: „Vorgestern ging es mir schlecht; da ist mir wenigstens"
40mal das Blut so zu Herzen gestiegen. Das Blut rieselt mir
von hier hinauf (vom Unterleib zur Herzgrube) und mir ist, als
ob ich den Blutsturz kriege." Wissen Sie dabei, was um Sie
vorgebt? „Ja; aber 6 — 7 Mal bin ich umgefallen; dann weiss
ich nichts von mir und was um mich vorgeht." Es hält 2 — 3
Minuten an. Sie leidet seit dem 12. Jahre daran. „Manchmal
ist es eine ganze Zeit fortgeblieben, manchmal ist es öfters hinter
einander gekommen; Brnstkrampf habe ich Öfters gehabt." —
Jeder Arzt, der irgendwie nnr mit Epileptischen zu thnn ge-
habt bat, wird, wenn er vorstehende Scbildenmgeu liest, sogleich
^öbyGoOi^lc
220 Outftcbten aber den Gemüthszustand der E B.
die epileptische Natnr dieses Leidens erkennen. Wenn aber Herr
Dr. N. mittele eines künstlichen Raisonnements zn dem Scblassa
kommt, dass sieb die Schildemng des etc. B. (des geschiedenen
Mannes) nicht vereinigen lasse mit epileptischen Krämpfen, (wöbet
er von dem dnrch Herrn Dr. 8. beobachteten Anfalle ood den
eigenen Angaben der Provokatin ganz absiebt), so glaube ich kaum
Veranlassung zn haben, aaf eine Widerlegung dieses Raisonnemeats
näher einzageben. Kur das eine mOchte ich erwähnen, dass es
ganz natürlich and bei Laien gewöhnlich ist, dass sie als Ursache
epileptischer Anfälle Aerger betrachten. Aber ganz abgesehen da-
von, dass nach Aussage des etc. B. die AnföUe gleich nach der
Verheirathnng, so zn sagen noch in den Flitterwochen schon auf-
traten, in einer Zeit, wo nach beiderseitigen Aeasserangen der
bänsliche Friede noch nicht gestJJrt war, abgesehen sage ich selbst
hiervon, so ist es doch ein kaum zu rechtfertigender ScUnss, dass
eine Fran, die „leicht erregbar und zu krampfartigen Zuständen
geneigt" ist, bei jeder heftigen Gemüthsaufregung in Krämpfe
verfallen' mass, und dass deshalb, weil die Gemüthsanfregangen
nur „meist" und nicht „jedes Mal" in Krampfanfölle ansiiefen,
die Natur der letzteren selbst „mindestens zweifelhaft" und die
Schildemng derselben unvereinbar mit der Annahme von epilepti-
schen Krämpfen wird. Wesentlicher dürfte der Einwand erschei-
nen*), dass der etc. B. von einer mehrstündigen Bewnsstlosigkeit
spricht, die anderweitig nicht beobachtet wurde. Aber es l&sst
sich dies anf vielfache Weise erklären; erstens kann es sehr wobl
sein, dass die Anfälle ihre Erscheinungsweise geändert haben, was
er^hrnngsgemäss oft genug vorkommt; es kann auch sein, dass
er bei seiner Beschreibung gar nicht die kurz dauernden An^e
im Auge hat, welche ihm vielleicht sogar entgangen sind, sondern
nur die mit Zuckungen verbundenen Anlälle, an welche sich ge-
wöhnlieh ein mehrstündiges Stadium sogenannten Sopors ansehliesst.
Letztere Ansicht bat für mich viel Wahrscheinlichkeit, läset sieb
aber deshalb nicht bestimmt aussprechen, weil der etc. B. nicht
von einem Arzte verhört worden ist, sondern von einem Laen,
der bei seinen Fragen natürlich nicht genauer auf die Sache ein-
geben kann.
*) Diesen Einirarf mediciniacber Natur macht aber Herr Dr, N. nicht.
^öbyGoOl^lc
Ontochten nb«T den Qemntbronitend der K. B. 221
Kurz, die Provokatio leidet gaaz sicher an epileptischen
Anfällen, welche ihrer eigenen Aussage nach zweierlei Art sind:
nnvollständige ohne Verlust des Bewnssteeias („Brustkrainpf") und
vollständige mit Verlust des Bewasstseins. Diese AnßÜle bestehen
mindesteDB seit dem 12. Lebensjahre; sie kehren, wenn auch za-
weilen längere Zeit aussetzend, verhältnissmäs&ig sehr oft (an
einem Tage 6 — 7 Mal) wieder and werden namentlich znr Zeit
der Periode, in den Zeiten der Schwangerschaft und bei Gemfiths-
anfregnngen häufig. Jeder mit der Epilepsie vertraute Arzt weiss
aber auch, dass gerade diese kurze Zeit dauernden An^lle von
BewuBstlosigkeit ohne Zncknngen (das sogenannte „petit mal" der
Franzosen) diejenigen sind, welche die schwersten Folgen für die
geistigen Eigenschaften der Kranken nach Bich ziehen. Dass dies
auch bei der Provokatin der Fall sein wird, läset sich zumal bei
der Häufigkeit der Anfälle mit Sicherheit erwarten, lässt sich aber
auch, wie ich im Folgenden zu zeigen hoffe, direkt nachweisen.
An die epileptischen Anfälle schliesst sich zauäcbst aber noch
die Beobachtong eines Anfalles von gewissermaassen traumartigen
Handlungen an, welchen die Schwester zu beobachten Gelegenheit
hatte Die Provokatin ging einmal, als gerade gewaschen wurde,
dnrch das Haus die Treppe hinab in den Wasehkeller, ohne ihre
Umgebung zu erkennen, offenbar ganz abwesend, and wusste, als
sie in dem Keller wieder zu sich kam, nicht, wie sie dahin ge-
kommen, nichts von dem, was sie in der Zwischenzeit gethan.
Solche Zustände von gänzlicher Entfremdung der Aussenwelt mit
anscheinend zweckentsprechenden Handlangen sind zwar nicht
häufig, aber für die Epilepsie sehr charakteristisch. Sie sind ge-
wiss wesentlich bei der Beurtheilung der psychischen Eigenschaften
der Provokatin und ihres Einflnsses auf ihre bfirgerliche Stellnng,
da sie sich täglich wiederholen können und wie in dem erwähnten
Falle anwichtige Handlungen, in anderen Fällen auch wichtigere
im Gefolge haben kennen. —
Was nun das psychische Verhalten der Provokatin an-
langt, so darf man freilich nicht sehr augenfällige Zeichen von Er-
krankung, wie gänzliche Verwirrtheit^ Wahnvorstellungen, unsinnige
Antworten und Handlungen n. dgl. erwarten; dergleichen kommt
wobl auch zeitweise vor und ist ihrer näheren Umgebung, die
beständig nm sie war, nicht entgangen, und hat eben veranlasst,
dass man sie „nicht wie andere Frauen", dass man sie „yerrflckt"
^öbyGoOi^lc
222 Gutachten über den Gemüthszusland der E. B.
fand. Der habitaelle ZustEmd dagegeo, in welchem sie die ihr
fremderen Personen natürlich gewöhnlich sahen, ist schwieriger
zu beortheilea. Er trägt den Charakter allgemeiner geistiger
Schwfiche. Die Provokatin hat ein sebeoes and gedrücktes Wesen
an eich, aach wenn man ihr mit Frenndlichkeit entgegenkommt
and BchoD bekannter mit ihr ist. Sie ist im Ganzen still, spricht
TOn selbst fast gar nicht und mnss best&ndig abgefragt werden,
woranf tie langsam, zOgernd ond meist einsilbig antwortet. Sie
spricht dabei mit leiser Stimme nnd sieht vor sich hin. Anch
das Aussehen ist ein befangenes; Herr Dr. ^. sagt selbst: „sie
konnte für eingeschüchtert gehalten werden", and sie mache den
Eindruck einer „eingeschüchterten aad anter irgend welchem änsse-
ren Drucke stehenden Person." Hierbei müsste die Frage ent-
stehen: wodurch ist sie eingescbfichtert und welches ist der äussere
Druck .^ Die Provokatin verneint jede dahin gehende Frage, wie
es auch za erwarten ist; denn der Druck ist kein äusserer, son-
dern ein iooerer, durch eine Hirnkrankheit bedingter. Was soll
man auch von einer 32 Jahre alten Frau denken, die sich ein-
Bchächtem iSsst, zamal wenn sie kurz vorher als eine solche ge-
schildert wird, welche unter Umständen Messer, Teller u. dgl.
anderen Personen an den Kopf wirft? Die geschilderte Befai^en-
heit und Zurückhaltung steigert sich bei längerer Unterredung;
beim Explorationstermin wird sie schliesslich ungeduldig, das
Gesprftch wird ihr lästig: „so viel kann ich nicht sprechen",
sie will nicht mehr antworten and scheint ermüdet, so dass die
Unterredung abgebrochen wird. Erscheint nnn die Provokatin für
gewöhnlich deprimirt und schüchtern, so entspricht es ebenso voll-
kommen dem Verhalten aller Epileptiker, dass sie als reizbar und
hefUg geschildert wird; sie ist launenhaft, verzieht die Knder
bald, bald schlägt sie sie ohne jeden oder wenigstens ohne aus-
reichenden Grand nnd zwar so in blinder Wuth, dass man sie ihr
entziehen muss. Der Epileptische reagirt eben auf verhältniss-
mässig geringe Einwirkung der Aussenwelt stärker und verliert
schneller die Selbstbeherrschung als der Gesonde.- Der frühere
Ehemann wie die Schwester geben übereinstimmend die Schilde-
rung der Anfälle von Heftigkeit, welche unter solchen Umständen
eintritt. Der H. sagt: „sie gerieth (bei stattfindendem Wortwechsel)
häufig in solche Wnth, dass sie mit Hesser, Gabel oder sonstigen
Geräthschaften, die sie gerade bei der Hand hatte, auf mich los-
^öbyGooi^lc
OnUehten aber den Gemöthsziutand der K. B. 223
gii^ and mich zu erstechen drohte." Aach die Schwester er-
zählt, da88 sie einmal mit dem Messer auf sie loagegtuigea ist.
Die ProTokatin selbst läagnet dies gar nicht ab, sie will es nar
nicht wissen, was sehr leicht möglich ist, zumal da diese An-
falle von Wnth gewöhnlich mit einem Krampfanfall enden.
Bei fiesprechong der Stimmoag and des Gefühlslebens der
ProTOkatin sind noch zwei Punkte zu erwähnen. Sie leidet mit-
unter ihrer eignen Angabe nach an Angstgefühlen, für die sie
keinen Grand weiss, auch in der That keinen andern hat, als
ihre Krankheit. Ob in manchen Fällen SinnestüuBchangen dabei
mit ins Spiel kommen, muss dahin gestellt bleiben. Die Schwe-
ster erzählt in ihrer Frovokation Folgendes: „Eines Abends hatte
sie meine ältere Schwester besucht und ging gegen II übr be-
gleitet vom Dienstmädchen derselben nach Hause. Beim Oelfnen
der Entreethüre vermeinte sie auf dem Boden ein Geräusch zu
vernehmen, welches das begleitende Mädchen aber nicht gehört
hat. Sie eilte in plötzlichem Angstapfalle nach den Betten, in
welchen ihre beiden Kinder schliefen, nahm dieselben anf den
Arm und eilte mit ihnen zu meiner Schwester zurück, indem sie
dieselbe bat, sie mit ibren Kindern über Nacht bei sich zu be-
halten, da auf ihrem Boden Diebe wären. — Sie weigert« sich
M^T am andern Moi^en ihre Wohnung wieder zu bezieben and
konnte nur mit Gewalt dazu gebracht werden." An diese Angst-
anfäUe reiht sich zweitens eine Erscheinung eigentbümlicher Art,
welche von einem französischen Irrenarzte in letzter Zeit anter
demNamen dälire emotif beschrieben ist. Der Name thut nichts
zur Sache, das Faktum selbst aber ist interessant und wichtig
genug*). Die Provokatin ist seit einiger Zeit nämlich nicbt im
Stande, über eine Brücke zu gehen (Prov. Akt. p. 35); als Grund
giebt sie an, sie könne das Wasser nicht sehen, sie werde schwind-
lig; mitten auf der Brücke ist es aber noch schlimmer und bei
zugemachten Ai^en fühlt sie den Schwindel. Mir gab sie beim
Yorbesnche an, es ziehe sie hinein, als wenn sie hinein müsste
ins Wasser; „weil es mich hinzieht." Eine Erklärung für diese
Sensation kann sie nicht geben; es zeigt sich eben auch hierin die
abnorme, krankhafte Reaktion gegen die Eindrücke der Aussenwelt.
") Seitdem Obiges geachrieben, hl jene Erscbeinunt; Yon Wetiphal ausfuhr'
lieb erörtert und unt«r der Be:ieichiiuug , Ägorepbobie" bescbrieben wordeo.
^öbyGooi^lc
224 GutMtiteo aber den Oemöthsziut&nd der K. B-
Neben diesea Anomalien des Gefüblslebena macht sich in
der Sphäre der Intelligenz ebenfalls eine allgemeine Schwäche
bemerklich. Der ganze Denkproeess geht, wie man in der Unter-
haltung leicht merkt, nnr langsam vor sich; die an sie gerichte-
ten Fragen nod Bemerkungen fasst sie langsam, oft genng anch
mangelhaft anf; ihre Antworten erfolgen nach längerer üeber-
legang ond sind häufig nicht treffend. Von Einzelnheiten ist her-
vorzuheben die Gedächtnissscliwäcbe. Dass eine solche und zwar
in ziemlich hohem Grade vorhanden ist, wie dies bei den meisten
Epileptischen namentlich bei häufigen Anßüleu der Fall ist, soU
im Folgenden gezeigt werden. Zunächst spricht es durchaus nicht
gegen das Bestehen derselben, wenn Provok. ihr Alter, Geburts-
jahr, das Todesjahr der Mutter u. a. angeben kann ; solche Daten
bleiben gewöhnlich den Geistesschwachen am längsten, znmal
wenn sie, wie in diesem Falle, so oft abgefragt wurden. Aber
es ist gar nicht einmal richtig, dass sie alle solche Daten genau
inne hat, nud lassen sich auch in dieser Beziehung Beweise vom
Gegentheil anfahren. So z. B. giebt sie gegen Herrn Dr. N. als
Jahr ihrer Verheirathung 1858 statt 57 an; sie weiss nicht ge-
naa, wann sie geschieden ist und mnse sich lange darauf besin-
nen, wann ihr jüngstes Eind geboren ist u. a m. Indess man
kann diese Unsicherheit in den Zeitangaben attf sich beruhen las-
sen; charakteristisch für die Art der Gedächtnissschwäche, wie
sie sich in solchen Fällen findet, ist, dass sie kurz vorher Ge
hOrtes und Geschehenes bald veigisst, dass sie im Begriff, einen
Auftrag auszuführen, ein Geschäft zu besorgen, nicht mehr weiss,
was sie eben thun wollte. Der D. und die Schwester der Pro-
vokatin geben unabhängig und übereinstimmend an, dass sie in der
Wirthschaft sieh vergesslich zeige; eine Angabe, die durchaus
nicht als vage zu bezeichnen ist, die vielmehr bei ihrer inneren
üebereinstimmung mit dem sonstigen Verhalten sehr ins Gewicht
fällt. Die Schwester gab nun ferner an, dass die Provokatin die-
selbe Frage oft wiederholt, häufig vergisst, was ihr erzählt wor-
den, und dann im Gespräch, wenn der Gegenstand wieder berührt
wird, sich wundert, dass man ihr das nicht gesagt habe u. a. m.
Die Provokatin erinnert sich beim Explorationstermine nicht mehr,
dass sie wenige Tage vorher Herrn Dr. ß. von ihren Selbst-
mordversuchen erzählt hat, so viel sie selbst davon wusste.
Sie klagt eudlicb selbst über einu „nicht unerhebliche Gedächtniss-
^öbyGooi^lc
Qatacbtea über den Gemäthsziutand der E. B. 225
schwäche" (gegen Herrn Dr. A^. der sie aber nicht gefragt za
haben scheint, woran sie dieselbe bemerkt). Kach alle dem dürfte
wohl kein Zweifel darüber sein, dass das Gedächtuiss der etc. B.
als ein schwaches za bezeichnen ist. Es ist dies aber insofern ein
wesentlicher Puokt, als er einmal zeigt, dass die psychischen
Fonclionen der Provokatin dnrch die Epilepsie bereits beeinträch-
tigt sind (nnd zwar schon seit einigen Jahren nnd in erheblicher
Weise), dann aber auch deshalb, weil beim Ueberlegen der Fol-
gen einer Handlang das Gedächtniss gewiss mit eine wichtige
Rolle spielt. —
Ein anderes Element geistiger Schwäche ist der Mangel an
Urtiieil, den Provokatin zeigt. Es tässt sich dieser li-eilich schwer
an einzelnen Dingen zeigen, doch glaabe ich, nnr aaf ihre Ant-
worten im Termine hinweisen zn dürfen, nm ihn Jedem klar za .
machen. Gefragt, warum sie ihren Vater so selten besucht, meint
sie: „Ich gebe ja zu meiner Schwester auch nicht," und daon:
„Ich gehe zu Niemanden." Ob sie eine Curatel will? „Ich mache
mir Nichts daraus." „Wenn's nicht ist, dann ist es gut." "Glau-
ben Sie mit Ihren Kindern ohne Curatel fertig werden zu können ?
„Ich habe es noch nicht versacht." Aufgefordert von ihrem Leben
zu erzählen, äussert sie: „mein Leben ist immer still dahin ge-
gangen " (1). In charakteristischer kindlieber Weise sagt sie bei
einer Aufforderung, sich auszusprechen: „Sie sehreiben hier Alles
aof." Für ihre (.bald zu erwähnenden) Selbstmordversuche hat
sie keine andere Bemerkung als: „Es haben es ja schon Viele
gethau''i und als man ihr gegen ihre Annahme, dass sie die
Mutter mehrmals gesehen, den Einwurf macht, dass Todte doch
nicht wiederkehren, weiss sie Nichts zu sagen, als sie habe das
doch öfter schon gehört. Bei einem Vorbesuehe hatte ich in Be-
treff des gebrauchten Abortivmittels folgende Unterredung mit ihr:
Wossten Sie denn, was Sie einnahmen?
Ja. Es war so etwas in Flaschen. Was es war, weiss
ich nicht.
Was wollten Sie damit?
Ich habe es sollen einnehmen.
Wer hiess Sie das?
Der Wirth aus dem Hause.
Was sagte er dann, zu welchem Zwecke?
Er sagte, wenn ich es nicht einnähme, schiesse er sich todt.
TiarMIJiluuehr. L gel. H«tf. K. F. ZVIJ. 9. 15
D.qitizeabyG00l^lc
226 OntacbMii über den Gemäthaziutand der K. B.
Haben Sie denn das geglaubt?
Ja, wena er's sagt.
Glauben Sie deaa Alles, was man sagt?
Na ja; Ich kann mir doch nicht denken, dass ein Mann
von 56 Jahren noch so lügt. —
Die hier mitgetheilten Antworten werden wohl Jeden von
dem Schwachsinn der Provokatin überzengen, obgleich eigentlich
noch die ganze, nicht zu beschreibende Art des Sprechens dabei
mit in Anschlag za bringen ist. Sie entsprechen nicht einer er-
wachsenen, durch Lebenserfahrungen gereiften Frau, sondern einem
nnerfabrenen Mädchen. —
Die Provokatin ist sich ferner über ihren Gesundheitszustand
ganz unklar. Sie erklärt sich für gesund; auf Fragen nach frü-
heren Krankheiten nennt sie alle möglichen relativ unbedeutenden
AfTeetionen, an denen sie je gelitten; erst auf direktes Befragen
spricht sie von ihren Anfällen, deren Bedeutung sie nicht erken-
ueo kann.
Sie zeigt die. mit Geistesschwäche gewöhnlich verbundene
Willeniosigkeit nnd Indillerenz selbst bei wichtigen Angel^enheiten,
wodurch übrigens durchaas nicht Launenhaftigkeit und Eigensinn
ausgeschlossen ist. Man lese ihre Aeusserungen Über die Elie-
Scheidung und man wird zugleich erkennen, welche Bedeutung
den ihr zugeschriebenen Aussagen in den £hescheiduogs<Akten
beizulegen Ist. Sie sagt: „Es passirte gar Nichts; mein Mann
hat gespielt; mein Vater wollte, dass ich geschieden werde."
Haben Sie sich blos auf Wunsch Ihres Vaters scheiden lasseu?
„Nein; mein Mann hatte Alles verspielt und ist nach Amerika
gegangen (?)". Sie müssen doch anf Scheidung angetragen haben?
„Ja; mein Vater ist zum Rechtsanwalt gegangen. — Ich habe
mich nicht so darum bekümmert; —ja, einmal bin ich doch mit
hingegangen" u. s. w. — Ebenso spielt die etc. li. jetzt eine
vollkommen passive Rolle in der Untersuchungssache gegen H.
nnd bei ihrer eignen Blödsinn igk ei ts-Erklärung; sie hat spontan
in diesen Angelegenheiten noch Nichts gethan; sie thnt, was ihr
gesagt, nnd beantwortet, was sie gefragt wird; das ist Alles.
Auf die Fragen, ob sie denn immer mit ihren Kindern bei der
Schwester bleiben wolle, was sie anfangen wolle, wenn diese aus
irgend einem Grunde sie nicht länger behalten kOnne u. a,,
wnaste sie keine Antwort. Sie hatte offenbar noch nie daran
^öbyGooi^lc
Gutachten über den Oemnihsznstand der K B. 227
gedacht, auch hierin allen andern Geisteskranken dieser Art
gleich. — -
Eine sehr nahe liegende Frage bei Geisteskranken ist die,
ob Sinnestänschungen vorhanden sind. Bei der etc. ß., welche
aoch hierin den anderen Epileptischen gleicht, sind im gewöhn-
lichen Zustande Hallucinationen nicht vorhanden, aber ea treten
hin und wieder bei grösserer Erregung, vielleicht auch durch inter-
Gurrirende körperliche Störungen veranlasst, Sinnestäuschungen auf,
die man wohl als „Phantasmen" bezeichnen kann. Provokatin hat
mehrmals (mindestens 4-5 Mal) eine weisse Gestalt gesehen, die
sie als ihre verstorbene Mutter bezeichnet. Sie ist, wie sieh aus
ihren Antworten im Explorationstermin ergiebt, vollkommen von
der Realität dieser Erscheinungen überzeugt; sie ist nicht im
Stande, diese nur subjektiven Wahrnehmungen von der objektiv
vorhandenen Aussenwelt zu trennen, und eie gehören ganz ebenso
dem Kreise ihres Bewusstseins an, wie alles wirklich Erlebte.
Es sind aber diese „Phantasmen" durchaus nicht so harmloser
Natur, wie man glaubt; denn abgesehen davon, dass sie den Be-
wusstseiusitthalt vermischen und ein bei der vorhandenen geistigen
Si^w&che sehr zu beachtendes Element von Wahnvorstellungen
abgeben, so können sie auch unter Umständen einmal zu Hand-
lungen führen, welche der Provokatin selbst oder ihrer Umgebung
Gefahr bringen.
Es sind endlieh noch die Selbstmordversuche zu erwähnen.
Es ist zunächst au deren wirklichem Vorhandensein durchaus nicht
zu zweifeln; die ganze Erzählung derselben durch des früheren
Ehemann der etc. li. giebt em deutliches Bild der plötzlichen,
scheinbar oft ohne rechtes Motiv und ohne rechte Vorbereitung
ausgeführten Selbstmordversuche, wie sie eben auch bei Epilepti-
schen nicht selten sind. Von Simulation ist dabei gar keine Rede.
Provokatin selbst kennt ans eigener Erinnerung nur den letzten,
vor etwa einem Jahre begangenen; die ersten während ihrer Ehe
begangenen kennt sie nur durch die Berichte ihres Mannes und
das öftere Sprechen darüber; auch das ist das gewöhnliche Ver-
halten der Epileptischen und zeigt eben, dass sie in einem Zn-
stande gänzlicher Sinnesverwirrtheit begangen worden sind. Dass
diese Selbstmordversuche während der Schwangerschaft gemacht
wurden, ist durchaus kein Umstand, der ihre* Bedeutung für die
Beartheilung des geistigen Zustandes der Provokatin schwächt.
15*
D.qitizeabyG00l^lc
228 Ontaditeii über den GemüthazuEtand der E. B.
Selbst wenn man annehmen wollte, dass Selbelmord bei gehwan-
geren, geistig aber gesunden Personen (von den unehelich Ge-
sebwängei'ten natürlich abgesehen) wirklich so bäafig wäre, wie
Herr Dr. N. zu glauben scheint, so mnss man doch in diesem
Falle wohl annehmen, dass die Schwangerschaft nnr als occasio-
neues Moment bei vorhandener Disposition anzusehen ist; was
aber in dem einen Falle die Schwangerschaft bewirkt, kann aach
jede andere körperliche St&mng bei Gelegenheit thon"). Aber
bei der B. ist die Schwangerschaft offenbar ein sehr nebensäch-
liches Element gewesen. Dies sieht man ans der Art, wie sie
sich noch jetzt über den Selbstmord ohne jede Einsicht ansspricht.
Es ist dies für sie gar nichts Besonderes; „es haben es ja schon
Viele gethan," Bis vor Enrzem trug sie noch stets Streichhölz-
chen bei sich, nm es gelegentlich wieder zu versuchen, und mir
sagte sie beim Vorbesnche, sie „müsse es doch noch thun." So
dürfte wohl kaum zu bezweifeln sein, dass auch jetzt noch der
Gedanke an Selbstmord der Provokatin sehr nahe liegt und dass
ihm bei Gelegenheit die That nachfolgen kann. —
Nachdem ich nunmehr das körperliche und psycbische Ver-
halten der etc. B. in seinen wesentlichen Elementen besprochen habe
dürfte es wohl kaum zweifelhaft sein, dass dieselbe als geisteskrank
zu betrachten ist. Ihr Zustand ist als Epilepsie mit Schwach-
sinn zu bezeichnen, zu welchem zeitweise grössere Aufregung
und selbst intercurrirende Sinnesverwirrtheit sich gesellen. Dass
gerade diese Zustände von allgemein geistiger Schwäche den
Laien am meisten täuschen, ist bekannt und dämm auch in die-
sem Falle nicht auffällig. Der Laie lässt sich durch das gewohn-
beitsmässige Fortbestehen der gewöhnlichen Ansdrucksweise, der
mechanisch eingeübten Umgangsformeln, durch die reinliche nud
ordentliche Kleidung und Haltung u. dgl. m. in seinem Urtheil
beirren; der Arzt mnss in solchen Fällen von diesen Dingen ^-
'j Herr Dr. A'. wollte die Selbsimoril versuche durcb die Schwangerscbaft
erklären, obna darauf binzuneisen, dass docb Dicht alle Frauen in der Scbwan-
gerschaCt Selbslmord versuche machen , dass also bei dieser Frau nocb etwas
Besonderes vorbaaden sein muss, wenn sie in dieser Weise durch die Schwan-
gerschaft beeinflusst wird- Noch weniger abet dachte er daran, dass dann bei
der h'ra^B der Zurech nungs Fähigkeit in Beireff der Versuche zum Abortus die
(diesmal unehelicbe) Schwange rscbaft er^t recht hätte in Anschlag gebracht wer-
^öbyGooi^lc
Oulacbten über (l«ii Gemüthszuslftnd der K. B. 229
Beben und sich dem Wesen der zn untersaehenden Person zu-
wenden. Dazu gehört aber, dass man schon oft ähnliche Kranke
anter nicht zweirelhaften Umstäaden, d. h. also nicht als Ange-
schuldigte beobachtet hat. Diese Bemerkungen mßgen aar dazu
dienen, die vielleicht auffällige Differenz zwischen meinem Urtheil
und den von Anderen über die Provokatin abgegebenen Aeusse-
rangen zo erklären.
Ist nun die etc. B. auch geisteskrank, so bleibt noch die
Frage zu erledigen, ob sie auch als „blödsinnig" in gesetzlichem
Sinne zn betrachten sei. Diese Frage ist zu bejahen. Eine Frau,
welche an so häufigen epileptischen Anfällen leidet, welche so
nervös und reizbar ist, dass sie durch ihr unangenehme Geräusche
verstimmt, und zn Zornesausbrüchen gereizt wird; welche, im All-
gemeinen schwachsinnig, eine ziemlich bedeutende Gedächtniss-
achwäche und Urtheilslosigkeit zeigt; wölche sich willenlos und
indifTerent bei wichtigen Lebensverhältnissen zeigt; welche für ge-
wöhnlich deprimirter Stimmung ist, in ihrer Stimmung aber dnich
jede körperliche Störung oder äussere Einwirkung beherrscht wird;
welche zeitweise Sinnestäuschungen unterworfen ist und dieselben
in ihr Bewusstsein wie wirklich Erlebtes aufnimmt; welche endlich
Anfällen unterworfen ist, in denen sie, unbewnsst und ohne sich
dessen später erinnern zu können, verschiedene Handlongen be-
geht, und die ausserdem Öfters Selbstmordversuche gemacht hat;
eine solche Frau kann nicht für fähig gehalten werden, die Folgen
ihrer Handlungen zn überlegen. Ich stehe daher nicht an, die
separirte K. B. geb. F. für „blödsinnig« im Sinne des Gesetzes
zn erklären. —
Nachdem der andere Sachverständige sein Gutachten mit der-
selben Schlussfolgerung abgegeben und auch das Medieinal-Golle-
gium dieselbe Ansicht ausgesprochen hatte, wurde die Untersuchung
gegen die blödsinnig erklärte B. niedergeschlagen. Doch wurde
eine Untersuchung gegen den H. als Anstifter und Theilnehmer
an dem Versuche der Fmchtabtreibung eingeleitet, welche mit Frei-
sprechung des H. endigte, da die Geschworenen von vornherein
die Frage, ob ein Versuch der Fruehtabtreibung stattgefunden,
verneinten, da die Uittel nicht dazu geeignet waren, einen Abortus
hervorzurufen. Aber bei der Öffentlichen Verhandlung traten zwei
Umstände hervor, welche zwar in diesem Falle nach Verneinung
der ersten Frage keine weiteren Folgen hatten, welche mich aber
^öbyGoOi^lc
230 Gutachten ober den UemäUiazDKtaiul der E. B.
doch veranlasseD, sie hier kurz za berGbreo. zniual dieselben Doch
nicht besprocbeo za sein scheinen.
Der Vertheidiger des B., indem er in gewandter Rede stete
ironisch dnrchleachten liess, dass er dnrchane nicht von der -Geistes-
krankheit der ete. B. aberzengt sei, dass er aber im Interesse
seiner Vertbeidignog die Blödsinnigkeitserklärang derselben darcb
die Aerzte bestens acceptire, ging n. A. darauf hinans, auseinander-
zDsetzen, das», da die Thäteria znr Zeit der That blödsiniiig ge-
wesen, nach §. 40. des früheren Strafgesetzes ein Verbrechen oder
Vei^eben nicht vorhanden war, dasa also auch von einer Theil-
nahme oder von einer Anstiftung zu einem solchen nicht die Rede
sein könne. Wenn man diese Schlassfolgerong acceptiren wollte,
(nnd ich bia überzeugt, dass ein geschickter Vertheidiger mit die-
sem TrugscfaluBB bei den Geschworenen renssirea kann), so liegt
es auf der Hand, dass in nicht seltenen Fällen die Schnldtgea
ihrer Strafe entgehen werden. Ea ist nicht gerade selten, dass
Geisteskranke von ihren Angehörigen zu manchen Vergehen (na-
mentlich Diebstahl) oder zu Störongen der Oflentlichen Ordnung
angeleitet werden, da ihre TJnzurechnaugslUhigkeit sie vor Strafe
schützt. Ich erinnere mich einer ganzen Diebesbande, zu der die
Angehörigen eines Irren gehörten, welche diesem immer bei ihren
Unternehmungen den schwierigsten nnd strafbarsten Theil übertrug.
Einem derartigen Missbraache scheint mir auch das neue Deutsche
Strafgesetz kein Hinderniss entgegenzusetzen; denn die entspre- -
chenden Paragraphen desselben sind in dieser Beziehung den
früheren Bestimmungen im Wesentlichen analog. Es ist mir des-
halb erforderlich erschienen, auf diese Lücke in der Gesetzgebung
aufmerksam zu machen.
Andererseits machte sich die Ansicht geltend, dass der E.
eine nUnmÜDdige", eine „in willenlosem Zustande beGndliche Per-
son" zu unzüchtigen Handinngen yerleitet habe; ein Verbrechen,
das noch äusserst schwere Strafe nach sieh gezogen hätte. Konnten
jene BezeichnanRon auch kaum auf die D. bezogen werden, so
würde in ähnlichen Fällen der entsprechende Paragraph (176.)
des jetzt geltenden Strafgesetzes ohne Weiteres Anwendung finden,
da in demselben auch von dem Missbrauch „einer geisteskranken
IVanenapersou " zum ausserehelicben Beischlaf die Rede ist. Es
ist wohl aber klar, dass diese Bestimmung in vielen Fällen eine
verhältnissmässig sehr harte sein wird. Freilieh wenn die Geistes-
^öbyGooi^lc
Glitschten über den tieDiütbB;tustand der E. B. 231
krankheit einer PersoD sich von Jedem immer so leicht erkenuen
Hesse, wie der Laie das glaubt, dann wäre die Strenge wohl ge-
rechtfertigt- Aber wie oft wird sich der Thäter, wie in dem Falle
der B., dieses Verbrechena sehnldig machen, ohne dass er nnr
die geringste Vermuthung einer bestehenden Geisteskrankheit haben
kann. Dazu kommt noch eine andere Erwägung. Es giebt geistes-
kranke Frauen, welche in Folge ihrer Krankheit der Verführong
mindestens auf halbem Wege entgegenkommen; und gerade dies
sind Fälle, in denen die Geistesstörung schwer zu erkennen ist
und deshalb forensisch gewöhnlich auch zweifelhaft erseheint, wie
z. B. die leichteren Grade von Manie, jene auf hereditärer Basis
sich entwickelnden Arteu des mehr oder weniger ansgebildeten
Schwachsinns mit perversen Neigungen. Wenn nun auch jener
Paragraph mildernde Umstände zulässt^ und als ein sokher würde
wohl die Unkenntniss gelten, so ist doch selbst dann noch Ge-
föngniss nicht nnter sechs Monaten eine gewiss zu harte Strafe.
Es mag wohl die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, von
Frauenspersonen zu sprechen, welche als geisteskrank bekannt
sind, aber ausgesprochen ist dies jedenfalls nicht, und dasB die
Gerichte dies als selbstverständlich annehmen werden, ist gerade
im Hinblick auf die Möglichkeit der mllderndeR Umstände sehr
zweifelhaft. Es dürfte daher wohl auch hier eine genauere Be-
stimmung noch nothwendig werden.
^öbyGoOi^lc
3.
Freie Willcnsbestimmnng oder nicht?
Gerichtsärztliehes Gutachten
Rudolf Arndt.
jhe verehelichte Arbeiter V., welche gegenwärtig 47 Jahre alt
ist, ist angeklagt, am 30. März 1870 aaf dem Jahrmärkte zu
P. einen Taechendiebstabl begangen zn haben. Da dieselbe län-
gere Zeit vorher wiederholt an GeistesstÖmag behandelt und von
zweien ihrer Äerzte, den DrDr. Westykid und Jaslrowitz für dan-
emd schwachsinnig, von einem dritten N. dagegen allerdings auch
für geisteskrank, aber nnr für zeitweise der Uebertegnng baar
und unfähig erachtet worden ist, weil sie Lncida intervalla habe,
in denen sie dnrehans verständig rede, scharfsinnig artheile und
jede Handlung, sie sei gut oder schlecht, mit Ueberlegung wie
jeder geistesfreie Mensch aaszufübren im Stande sei, so ist 1 . die
Frf^e erwachsen, ist die incriminirte Handlang der etc. V. in
einem solchen Lucidum intervallum vollführt worden oder nicht
und 2. ist es überhaupt denkbar, dass eine notorisch geisteskranke
Person in den sogenannten Lucidis intervallis sich in einem voll-
ständig geiatesfreien Zustande und nicht vielmehr in einem ihre
freie Willensbestimmung aussehliessenden , krankhafter Störung
der GeistesthStigkeit befinde?
Heber die ganze Entwiekelung der etc. V., ihre Kindheit imd
die Verhältnisse ihres elterlichen Hauses, über etwaige Krank-
heiten, welche sie zu überstehen hatte und die einen nachtheiligen
Einfluss auf ihren Geisteszustand auszuüben vermochten, über ihre
Erziehung, ihre späteren Lebensschicksale bis zur Verheirathung
D.qitizeabyG00l^lc
Freie WüleasbestimmuDg oder uicbt? 233
nnd in der Ebe, kurzDm über alles das, was den Charakter des
Kensehea in seinem Werden nicht blos beeintlnsst, sondern ihn
geradezu machen hilft nnd deshalb zur Beurtheilnag des udh m
einem gegebenen Momente entgegentretenden Charakters notb-
weodig ist, darüber fehlen uns alle sicheren Änbaltepankte. Die
etc. V. begegnet uns zuerst im Anfange des Jahres 1866 als
hochsebwai^ere Untersuehnngsgefangene der Berliner Stadtvogtei,
welche behnfs ihrer Entbindung am IQ. Januar in die Eönigl.
Charitö geschafft werden musste Hier wird sie als eine zwar
gesunde, aber kleine und schwächliche Person bezeichnet, die an
Albuminurie leidet. Am 7. März -wird sie von ihrem zehnten
Einde entbunden. Dasselbe wird zwar gesund nnd ausgetragen
genannt, ist aber nur 7 Pfund schwer, mithin nur ein schwäch-
liches Kind , die schwächliche Frucht einer schwächlichen und
dorch Etweissverluste noch mehr heruntergekommenen Mutter. Am
16. April wird diese sammt ihrem Kinde als geheilt aus der
Charit^ entlassen, und wo sie danach bleibt, was sie treibt, ist
völlig unbekannt geblieben.
Erst am \^. Jaui 1S68 begegnen wir Ihr wieder und zwar
ganz unter denselben Verhältnissen wie das erste Mal. Sie ist
wieder in der Stadtvogtei und hochschwanger und soll ihrer be-
vorstehenden Entbindung wegen in der Charit^ untergebracht
werden Als Strafgefangene, die wegen Betruges zu einer zwölf-
monatlichen Gefänguissstrafe verurtheilt ist, wird sie am 18. Au-
gust nach derselben übergeführt und bleibt in ihr bis zum 31.,
wo sie seit sechs Tagen entbunden der Stadtvogtei wieder zu-
rückgesendet wird. Leider ist aber Nichts vorhanden aus dieser
Zeit, was zur Beurtheilung ihres ganzen Gesundheitszustandes
dienen könnte, und es ist das um so mehr zu bedauern, als sie
kaum eine Woche später, am 6. September, als Geisteskranke
wieder zur Charit^ zurückgebracht werden musste. Um so mehr
muss hervoi^ehoben werden, dass dieses das elfte Mal gewesen
ist, dass sie geboren hatte und dass das Kind so wenig lebens-
fähig war, dass es schon in den ersten Tagen mit Tode abging.
In der Charit^ zeigte die etc. V. die ausgebildetsten Wahn-
vorstellungen, liesa Hallucinationeu und Illusionen erkennen, er-'
holte sich aber in nnverbältaissmässig kurzer Zeit von diesen
Leiden und legte nur noch eine gewisse Aenptlichkeit an den
Tag. Allein auch diese scheint nach und nach verschwunden zu
^öbyGoOi^lc
234 frtU WilleQsbeitimmung oder nicht?
sein — denn es ist darüer uirhtB weiter in Erfabrang za bri]ig«ii
gewesen — nod Patientin in einen wenigstens relativ gesunden
Znatand eingetreten zu sein. Wie sieh in der Charit^ ergeben
bat, will die V. etwa sechs Jahre früher, also angefähr im Jahre
1862, an einer Eopfkrankheit gelitten haben, in welcher sie plian-
tasirt nnd ihre Kinder nicht zn erkennen vermocht habe, und in
ihrer Jugend schon manchmal von Zuständen befallen worden
sein, welche eine Art Greistesabwesenheit dai^estellt za haben
Am 18. October entweicht sie ans der Charit^ auf eine un-
erklärte Weise, und erat am 8: Juli 1869 finden wir sie wieder
in der Stadtvogtei, wo sie noch immer ihre alte Strafe Terbüsst.
Doch in welchem Zustande treffen wir sie da? Der Bezirksphysi-
kuB hat der Direction derselben die Anzeige gemacht, dasa die
et«. V., nachdem sie seit einigen Tagen durch ihr anfföUiges Be-
nehmen den Verdacht erregt hätte, sie sei geisteskrank, in der
letzten Nacht, d. i der des 7,^8. Juli, den Versuch gemacht habe,
sich zu erhängen und wünscht deshalb ihre möglichst bescbleu-
' oigte Üeberführnng nach der Königl. Charit^.
Wann ihre Aufnahme in die Charit^ erfolgt ist, steht nicht
fest. Doch haben bereits unter dem 29. Aug. die beiden Aerzte
DrDr. Westp/mltindJaslroaiit^ auf Grund einer mehrwOehentlichcn
Beobachtung ausgesprochen, dase die etc. V. Symptome unzwei-
felhafter Geistesstörung habe erkennen lassen, wenngleich dazwi-
schen auch viele Anzeichen von Simulation zar Beobachtung
gekommen seien. Unter dem 7. Februar 1870 aber haben sie
in einem ausführlicheren Gutachten die GeistesstOrui^ der etc. V.
nfiber bestimmt und sie auf epileptische Anf&lle znrQckgeführt,
die bald deutlicher bald weniger deutlich ausgesproeheu gewesen
wären, bald von völligem Verlust des Bewusstseins , bald nur von
einer Benommenheit desselben — Schwindel — , stets aber von
sehr bedeutenden psychischen Störungen, die mit Sinnestäuschungen
verbunden namentlich in der ersten Zeit den Charakter der Tob-
sucht an sieh trugen, begleitet gewesen seien. Die epileptischen
An&Ue stellten sich meist zur Zeit des sonstigen Eintritts der
Menstruation ein, kamen also praeter propter alle vier Wochen
und ab und zu auch zwischendurch. Ausserdem aber stellten sich
auch noch Anfälle von leichteren Störungen der Geistesthätigkeit
aus anderen Ursachen ein, und ein massiger Grad von Erregtheit,
^öbyGoOi^lc
Freie WillensbeBtiramung oder nicht? 236
verbunden mit einer mäasigeo Verwirrtheit, also einer Art epilep-
toideu Zastaudea, konnte anch nach heftigen Gemäthsbewegongm
oder anderen Gelegen heitsurBaehen beobachtet werden, maDchmal
jedoch auch, ohne dasa eine solche aofzofinden gewesen wäre. ■"
Zu den zwischen solchen Anfällen liegenden Zeiten konnten allere
dings nicht sonderliche Beeinträchtigungen der Geiateathätigkeiten
wahrgenommen werden. Die Kranke betrug sieh oft ganz ver-
ständig, offenbarte auch eine gewisse Schlauheit und Berechnung
der Verhältnisse, legte aber nichts destoweniger auch oft eine
Reihe von schwachsinnigen Symptomen an den Tag. In Folge
allea dessen glaubten die beiden Aerzte die- Aussieht auf Heilung
der Kranken ansschliessen zu müssen und erklärten, dass trotz
aller Symptome von relativer Geistesfreiheit in den von hervor-
stechenden Kranliheitserscheinungen freien Zeiten die etc. V. den-
noch nnfähig sei, ihre Handinngen zu reguliren und zu überlegen,
weil diese freien Zwischenzeiten durch unberechenbar
und schnell auf einander folgende Anfälle geistiger
Störung unterbrochen würden. Sie sei deshalb auch im
Sinne des Gesetzes für blödsinnig zu erachten.
Die gerichtliche Blödsinnigkeitserklärung ist indessen nicht
erfolgt. Die etc. V. ist als angeheilt aus der Charit^ am 14.
Februar entlassen uod ausserhalb derselben, wie ea scheint, wie
eine G«8unde behandelt worden.
Erst am 30. März 1871, also nachdem mehr als ein ^lahr
vergangen war, treffen wir wieder mit ihr zusammen. Wo ist
sie bis dahin gewesen? Was hat sie bis dahin getrieben, was ist
mit ihr getrieben worden? Darüber fehlen jegliche Notizen und
doch wären sie za einer möglichst sicheren Beurtbeituug der gan-
zen Person sehr nothwendig.
Am 30. März kommt in P. der Taschendiebstahl vor, dessen
sie bezüchtigt wird. Wie die angestellten Nachforschungen erge-
ben haben, ist die Angeklagte etc. V. am Abende vorher in Be-
gleitung eines jungen Mannes mit dem Berliner Zuge in P. an-
gekommen und in einem kleinen Gasthofe eingekehrt. Sie hat in
demselben genächtigt und am anderen Morgen ziemlich früh es
wieder in Begleitung jenes jungen Mannes verlassen. Wo der-
selbe indessen gebliebeu und wer er gewesen, konnte nicht aus-
findig gemacht werden. Doch spricht ausserordentlich viel da-
für, dass ea einer ihrer erwachsenen Söhne gewesen, die beide
^öbyGooi^lc
236 Freie WitleiubestimmuDg oder nicbt?
bereits mehrTaeh für allerhaod BctrügcrcieD und Gauaereieo be-
straft worden siad.
Die etc. V. besacht nanmehr den Harkt und sacht sich aaf
demselbea ihre Opfer ans. Eines derselben ist die Fraa Q., an
welcher der in Rede stehende Diebstahl begangen wird. Nach-
dem sie, wie Zengenaassagen. bekunden, der Fraa Q. eine Zeit
lang auf Sehritt und Tritt von Bude zn Bude gefolgt ist, stiehlt
sie derselben in dem Äugenblicke, vto diese die Hand aas der
Tasche nimmt, in welcher sie ihr Geld trägt, nm in einer der
Jahnnarktbadeu ein Paar Ohrringe näher zu besehen, das Geld,
im Betrage von circa 14 Thalem, aus der Tasche aod macht
sich anf and davon. Sie wird sofort verfolgt, wird eingeholt and
noch in einem Momente betroffen, wo sie mit den H&nden anter
ihrer Schürze allerhand Hau&ver aasführt. Man findet bei ihr
verschiedene Geldtaschen, aber nicht das Portemonnaie, in welchem
die Fraa Q. ihr Geld gehabt hatte. Uan findet ferner bei ihr
circa 24 Tbaler baares Geld in verschiedenen Üünzsorten, unter
denen offenbar auch die sind, welche der eben bestohlenen Fran
Q. gehört haben, die aber nielit näher recognoscii-t werden ken-
nen aod endlich auch ein Notizbuch, in welchem unter mannig-
fachen gleichgültigen Änfzeichnangen und Liedern sentimentalen
und frivolen Charakters, anch Verzeichnisse von Jahrmärkten der
verschiedensten Städte der Provinzen Brandenburg, Pommern,
Sachsen etc. enthalten sind. Die Scbriftzüge in dem Notizbache
tragen verschiedenen Charakter an sich. Die meisten gehören au-
genscheinlich einer ungeübten Hännerhand an, andere durften in-
dessen auch von einer noch weniger geübten Franenhand herrüh-
ren. Doch ist Sicheres darüber nicbt zn ermitteln gewesen.
Dessennngeacbtet dürften immerhin die Angaben der Angeklagten
richtig sein, dass das Notizbuch ihrem Sohne gehöre und dass, .
soviel sie wisse, auch die Änfzeichnangen in demselben von seiner
Hand gemacht seien. Was jedoch die Jahrmarkts Verzeichnisse
darin sollten, sei ihr völlig unbekannt. Die Manöver unter der
Schürze, bei welcher die etc. V. betroffen wurde, dienten, wie
nun einmal die Sachen liegen, augenscheinlich nur dazu, das eben
gestohlene Geld mit schon vorhandenem zu vermengen, nm anf
diese Weise das Corpus delicti vollständig zu zerstören, dessen
theilweise Vernichtung bereits durch die Beseitigung des Porte-
monnaies geschehen war. Mit diesen Handlungen legt die Angeklagte
^öbyGoOt^lc
Freie WilleDSbestimmung oder nicht? 237
aoD allerdings Üeberbliek und Bereebaui^ der Umstände und
Verhältnisse an den Tag: sie zeigt Ueberiegung nnd selbst Schlau-
heit. Was aber tbut sie, als sie beinahe auf der That ergriffen,
80 dass kaum noch der leiseste Zweifel über ihre Th&terschaft
obwalten kann, nm sieh wieder los zu machen P — „Sie habe
einen Theil des bei ihr vorgefundenen" Geldes, 5 Thaler, von einer
Landwehrfrau- bekommen, von welcher sie gesehen, dass sie den
der Frau Q. entfallenen Beutel aufgenommen und eingesteckt habe.
Sie wolle von Herzen gern der Frau Q. den erlittenen Verlast
ersetzen. Sie erbiete sich, ihr die 5 Thaler, welche sie von der
Landwehrfrau bekommen habe, und noch 5 Thaler von ihrem ei-
genen Glelde za geben."
Kann man sich wohl eine albernere und schwachsinnigere
Ent&cbaldigung und Anerbietung zur Lösung der Verhältnisse
denken? Die plumpe Lüge, durch welche sie sich unter allen'
Umständen zur Mitschuldigen macht, zeigt, wie wenig ßlhig sie
ist, ihre Handlangen, und dazu gehören doch auch Äeussenmgen,
in ihren Wiricnngen zu berechnen, wie wenig sie im Stande ist,
die Folgen derselben za überlegen. Eine gewisse Berechnung
and Schlauheit hat sie bei Verübung der That fteilich an den
Tag gelegt, das ist keine Frage. Aber das ist die Schlauheit des
Handes, der dem Fleischer die Wurst stehlen will und deshalb
abwartet, bis der Laden leer ist. Das ist die Berechnung der
Katze, welche in einem Winkel vor der EammerthSre lauert, bis
diese geöifnet wird, um sich-hineinzaschleicheo und einschliessen
zu lassen, damit sie in Ruhe naschen kann, und die, wenn sie
satt geworden ist, sieh ruhig wieder in der Nähe der Thür ver-
büß und wartet, bis sie von Neuem geöffnet werde, um ohne
bemerkt und geprügelt zu werden hinauszakommen. Diesen Grad
von Schlauheit und Ueberiegung findet man ganz gewöhnlich noch
bei den verkommensten Blödsinnigen nnd aas ihm noch auf Geistes-
freiheit und Verstandesschärfe schliessen zu wollen, heisst denn
doch die Anforderungen an dieselben niedriger taxiren, als Selbst-
erkenniss und Bescheidenheit zulassen.
Nicht anders sind ferner auch so manche ihrer Angaben zu
beurtheilen, welche sie gelegentlich der eingeleiteten Untersuchui^
machte. So behauptet sie z. B. im ersten Verhöre, dass sie erst
den laufenden Tag in P. angekommen und ganz gelegentlich ab-
gestiegen sei, dass sie eigentlich auf der Reise von Berlin nach
^öbyGoOi^lc
238 ¥nK WillensbestimmuDg oder nicht!
S. begriffen gewesen sei, nm daselbst einen Arzt zu consultiren
and nur ganz znl^Uig und voriibergebeiid in P. Halt gemacht
habe, dasB sie in einem Gasthofe noch gar nicht gewesen nnd
endlich, dass sie aach noch niemals bestraft worden sei; Dinge,
die jeden Angenblick nnterancht nnd festgestellt werden können,
nnd von denen sie sidi sagen mnss, würden sie als erlogen be-
funden, BD müssen sie ihre ganze schlimme Angelegenheit nnr
noch verBcblimmern. Und wie im ersten so anch im zweiten
Veriiöre zeigt sieh diese Unfähigkeit und geistige Schwäche in
vollstem MaaBBe. In diesem gesteht sie ohne Weiteres nnd zwar,
wie es scheint, blos weil sie ihre früheren Anssagen vergessen
hat, ein, dasB sie schon Tages zuvor in P. angekommen sei, dass
ein junger Mann sie begleitet habe, den sie auf einer Geschäfts-
reise getroffen habe, und aucb dass sie in dem fraglichen Gast-
hofe über Nacht geblieben. Doch will sie dem jungen Menschen,
welchen sie ziemlich genau d. h. detaillirt beschreibt, nicht näher
gestanden haben. Sie wisse zwar, wie er heisse, dasB er Jude
sei etc. Beziehnngen habe sie aber nicht weiter zu Ihm gehabt
nnd wisse auch nicht, wo er geblieben. Enrznm, ein Widerspruch
folgt dem anderen, eine plumpe Lüge der anderen und Alles trägt
den Stempel der Schwachsinnigkeit handgreifbar an sich. Mehts
destoweniger aber macht die Angeklagte den Eindruck, als ob sie
glaube, sie werde sich doch dadurch ans den Banden des Gesetzes
noch frei machen nnd retten können.
Aber weiter! die etc. V. ist festgesetzt. Sie giebt bei ihren
ferneren Vemehmangen an, geisteskrank gewesen zn sein. Der
genannte Arzt A'^. wird mit ibrer Beobachtung betraut und zur
Begutachtung ihres Geisteszustandes aufgefordert. Unter dem
20. Mai hat er dieses Gutachten abgegeben und darin gesagt,
dass die etc. V. wirklich geisteskrank sei und nach seiner Mei-
nung an einer Seelenstörnng leide, die auf hysterischer Grundlage
beruhe und mit periodischen Wutbanfällen verbunden sei. Dabei
beschreibt er, wie allabendlich die Kranke zwischen 10 ond 11
Ühr einen eigenthümlichen Knunpfanfall bekomme, dem ein gei-
stig benommener Znstand und endlieh ein letbai^ischer Schlaf
folge, ans welchem sie erst gegen Mittag gewaltsam erweckt
werden müsse, und nach dem sie dann wohl geistig wieder frei
sei, die an sie gestellten Fragen sehr ricbtig beantworte, über
ihre VerhiÖtnisse nnd Lage scharfsinnig nrtheite, aber eine so
q,t,7c-nbvG00i^lc
Freie WülensbeatiBimung oder nicht? 239
aaeserordeiitliclie Reizbarkeit nud Heftigkeit an den Tag lege,
daes Bie mit grösster Vorsicht nnd ScboniiDg behandelt werden
mflsBe, wenn sie nicht in jene WothausbrOche gerathen solle,
deren als periodischer Erwähnung gethan worden ist. Wenn in
diesen Zeiten die Wärterin z. ß. , welche mit ihr am hätifigsten
ZQ thnn hat, nur im Geringsten ihr widerspreche, werde sie so-
gleich heftig, ereifere sich nnd zanke, nnd selbst anf die Kranken,
die mit ihr zasammen sind, nehme sie nicht die mindeste Rück-
sicht, sondern behandle auch diese roh, fahre auf sie los und
werde selbst thätlich, wenn sie durch irgend Etwas sie unvor-
sichtiger Weise gereizt haben. Dazu leide die etc V. an der
hartnäckigsten Unterleibsverstopfnng und könne nur unter fort-
gesetzter Behandlung zum Stuhlgänge gelangen.
Die Erampfanfälle mit den darauf folgenden Zuständen, der
geistigen Benommenheit, dem tiefen Schlafe, sind allen Umstän-
den nach als eine Form epileptischer resp. epileptoider Anfälle
aufzufassen und als die nämlichen Zustände anzusehen, die We«t-
phal und Jasti-owiti beobachtet und beschrieben haben. Es be-
steht zwischen ihnen nur der Unterschied, dass vor länger als
Jahresfrist diese Anfälle seltener, ungefähr alle vier Wochen ka-
men, jetzt tagtäglich sich einstellen. Die Lacida intervalla waren
damals länger nnd wenn auch nicht selten darch anderweitige
Zueile unterbrochen, so doch nicht so kurz wie jetzt, wo sie
kaum über einen halben Tag sich ausdehnen und ebenfalls durch
jede Kleinigkeit noch unterbrochen werden können. Und wie sie
in der That sich gestalten, geht ans einem Schreiben der Orts-
bebOrde von P. d. d. 34 Mai hervor. Dieselbe ersucht darin
nämlich das Gericht, die otc. V. aus dem Erankenhause, in wel-
chem sie sich beobachtungshalber beende, herauszunehmen, weil
sie zu den närgelndsten, unfügsamsten und lärmendsten Bewoh-
nern desselben gehöre, die, ohne irgend welche Rücksicht anf
ihren Anfenthalt und ihre Umgebung zu nehmen, bei jeder Kleinig-
keit in Erregung gerathe, maule and schelte, aber nicht selten
auch heftig losschreie nnd herumtobe, Möbel nnd sonstiges Sta-
bengeräth durch einander werfe nnd einmal, in den letzten Tagen,
sogar ihren Holzpantoffel mit solcher Wnth gegen eine Mitkranke
geschleudert habe, dass, nachdem diese noch gerade ausgewichen,
er durch das Fenster bis in die Mitte des Hofes geflogen sei.
Die unruhigen Scenen, anf web^he der Sachverständige A'. hinweist,
^öbyGoOi^lc
240 Freie Wille Dsbesiimmung oder nichl?
scheinen demnach doch ziemlich oft vorzakommen, und wenn sie
auch oicht immer so aaaarten, dase man in ihaen eigentliche
Wuthanfälle zn sehen 'bekommt, so seheinen sie dennoch auch an
leideoscbaftlicher Erregbarkeit und jähzornigem Aufbransen Nichts
zu wfiDSchen übrig za lassen.
Mit den vollständig freien Zeiten, jedenfalls wenn man dar-
nnter längere Zeiträume versteht, kann demnach also nicht gar
zu viel sein. Und hielten schon vor Jahresfrist, als dieselben,
so weit sie von den epileptischen Anfällen begrenzt wurden, noch
länger und weniger trübe waren, Wentphal und Jagti-oiviu nicht
viel von ihnen, weit sie so oft und nnvorhergeseben nnterbrochen
wurden, so werden wir das jetzt noch weniger thun dürfen. Die
Geisteskrankheit, welche sich ganz allmählig entwickelt hat und
einestheils anf der schwachen Anlage der ganzen Persönlichkeit,
anderentheils anf dem Einflüsse einer Menge erschöpfender und
sonstiger schädlichen Einflüsse beruhend wabrscheinhch schon
ziemlich früh in ihren ersten Anfängen vorhanden gewesen, jeden-
iallB aber seit dem September 1868 als ausgebildet beobachtet
worden ist, hat nach und nach so zugenommen, dass die Lucida
intervalla immer kürzer geworden und durch allerhand Gelegen-
heitsursachen immer öfter und leichter unterbrochen worden sind.
Gegenwärtig sind dieselben, so weit sie durch die epileptiaeben
Anfälle abgemarkt werden, kaum über einen halben Tag ausge-
dehnt und werden zudem noch durch allerhand Gelegenheitsur-
sachen so nnterbrochen, dass die etc. V. zu den unruhigsten und
unbändigsten Personen gehört.
Erfahningsgemfiss leidet unter solchen Verhältnissen immer
auch die rein intellectaelle Sphäre und eine Abschwächung der-
selben wird nach und nach auch in den ruhigsten Zeiten bemerkbar.
Schon Westpkal und Jaitirowit^ hatten darauf hingewiesen, duss
80 Etwas auch im vorliegenden Falle bereits geB<hehen und ein
gewisser Schwachsinn ganz deutlich zu bemerken sei, weshalb sie
denn auch die Person für blödsinnig im Sinne des Gesetzes hiel-
ten. Trotz der entgegenstehenden Auslassungen des Sachver-
ständigen N. ist darum anzunehmen, dass der Schwachsinn der
etc. V. noch weiter gediehen sein werde. Es ist anders gar nicht
möglich. Ihre Intelligenz mnss gelitten haben. Sie muss beein-
trächtigt nnd bereits in einen gewissen Blödsinn übergegangen
sein. Und diesen Blödsinn finden wir tbatsüchlich auch schon
^öbyGoOi^lc
Freie ■Willeuabeatimmung oder' nicht? 241
anBgesprochen in den albernen nnd sdi'wachsinnigen Entschnldi-
gQDgen und Schnindeleiea, welche wir obea kennen gelernt haben.
Schon ans diesem Gründe kann man deshalb behaupten, selbst
wenn sich hin nnd wieder wicklich noch ein höherer Grad von
Umsicht kenntlich gemacht haben sollte, dass die Angeklagte znr
Zeit der incriminirten Handlung nicht wie ein geistesgesimder
UeoBcb sich befanden habe nnd in Folge dessen auch nicht wie
dieser frei und mit voller Ueberlegong habe handeln kßunen.
Aber wenn hier and da der suppouirte Blödsinn der etc. f.
noch nicht ausgesprochen genug erscheinen sollte, um es selbst-
verständlich zu finden, dass sie aach zur Zeit der That unter
seiner Herrschaft gestanden, weil sie nicht überall sich so blöd-
sinnig betragen hat, als man von einem Menschen, den man för
wirklich blödsinnig hält, voraussetzen zu dürfen glaubt, so muss
darauf Folgendes zur Erwiderung kommen. Die etc. V. ist nach
dem Urtheile aller Aerzte, welche sie beobachtet haben, geistes-
krank. Ihre Krankheit tritt, weil sie epileptischer Nator ist, par-
oxysmenartig auf. Anf Zeiten hochgradiger geistiger Gestörtheit
folgen Zeiten , in denen eine gewisse Ruhe und Besonnenheit
herrscht, die Lucida intervalla. Viele meinen nun, dass Gerstes-
kranke in solchen Lucidie intervallis Oberhaupt gar nicht mehr
geisteskrank seien, und von der in Rede stehenden Eranken, der
Angeklagten, hat der Sachver8tän<iige N. sogar gemeint, sie sei
in diesen Lncidis intervallis so verständig und scharf nrtiieileod,
dass sie vollkommen im Stande sei, jede Handlung, sie sei gut
oder schlecht, mit Ueberlegnng wie jeder geisteefreie Mensch aus-
zuführen. Es ist das aber durchaus unannehmbar, und die Gründe
warum P sind folgende:
Wie ein Menseli, der am Wechselfieber leidet, an den Tagen,
wo er nicht vom Fieberfrost geschüttelt und dem darauf folgenden
Hilzestadium gequält wird, dennoch nicht gesnnd ist, sondern
noch eine Menge von Erankheitssymptomen , Milzauächwellung,
Blutarmuth, Schwäche und HiniUlligkeit, Widerstandslo&igkeit ge-
gen sonst unschädliche Einflüsse, z. B. gegen massige Temperatur-
Wechsel, leichte Diätfehler u. dgl. m. zeigt, wie dieser also an
den sogenannten, fieberfreien Tagen doch nicht gesund ist, wenn-
gleich die Erankheitserscheinnugen gegen die während eines
Paroxysmus bestehenden unendlich zurücktreten, so ist auch ein
Mensch, der an paroxysmenartig auftretender GeistesstOrong leidet,
ViarMI](hri>shr t ttF- W*i f. F. XVII. 2. IG
^öbyGooi^lc
242 frei« Willeosbestimmung oder nicht?
znmal wenn die Paroxysmen Bicb rasch folgen, in den Lacidis
intervalli» nicht für geistesgeBnnd zn erachten. In beiden Fallen
steht er zum Mindesten immer noch anter dem Einflnsse der
Schädlichkeit, welche jene Parosysmen hervorrufen, nnd diese
machen sich auf seinen Gesammtznstand , d. h. sein Allgemein-
befinden und damit anf sein VerhäJtnisa zur Anssenwelt geltend.
Die Lncida intervalla sind somit keine absolnt, sondern nnr re-
lativ gesande resp. freie Zeiten. Die Krankheit besteht in ihnen
fort, wie in den Paroxysmen, aber ihre Symptome kommen in
ihnen in sehr geschwächter, oft geradezu veränderter Weise zur
Auch bei der Angeklagten zeigt sich das. Wie bereits her-
vorgehoben worden ist, ist es mit den Lacidis intervallis bei ihr
ein eigen Ding. Obwohl sie sieh dem Sachverständigen A''. gegen-
über in ihnen sehr scharfsinnig gezeigt und sehr verständig auf
die Fragen geantwortet hat, welche ihr vorgelegt worden waren,
vertrug sie doch keinen Widerspruch, namentlich nicht, wie es
scheint, von Seiten der Wärterin oder einer der Mitkranken, d, h.
von Leuten ihres Standes, Ihresgleichen. Sie wird im Gegentheil
äusserst heftig und lässt sich, wird dem nicht vorgebeugt, durch
ihre Heftigkeit so fortreissen, dass sie in blinde Wutli geräth nnd
gewaltsame Handinngen begeht. Also auch dann, wenn sie ganz
ruhig, verständig und acharfsinnig sich zeigt, kann sie doch im
Handumdrehen zum Tollen gebracht werden. Sie leidet demnach,
auch wenn sie ganz gesund erscheint, an der bereits mehrtacb
angedeuteten hochgradigen reizbaren Schwäche des Charakters,
so dass unter dem Einäusse von krankheitsbegünstigenden Mo-
menten sie sofort alle Selbstbeherrschung verliert und lediglieh
den Trieben folgt, welche durch jene Momente erweckt worden
sind. Und das geht, wie die verschiedenen Berichte besagen,
unter Umständen soweit, dass die daraus resultireuden Handlun-
gen geradezu den Charakter der Tobsucht annehmen.
Zu solchen begünstigenden Momenten mnss man nun eine für
das Individuum heftige AnreizuDg von aussen oder innen bei
gleichzeitiger Abwesenheit hemmender Momente rechnen. Jene
kennen in aller möglichen Form geschehen, durch einkche Sinnen-
reize, Wollnst, Schmerz, Hunger, Dnrst oder durch psychische
Reize, Neckereien, Aergernisse, Zurücksetzungen, Demüthigun^en ;
diese können schon durch die blosse Gegenwart einer imponiren-
^öbyGoOi^lc
Freie Wülensbestimmung oder nicht? 243
den Persönlichkeit gegeben sein. Denn dass eine solche einen
hemmeDden Einflnss auf etwaige triebartig hervorbrechende Hand-
loogen anszn&ben wohl vermag, das ist keinem Zweifel unter-
worfen. Nicht blos das alltägliche Leben beweist dies, sei es im
Kreise der Familie, sei es im öffentlichen Wirken; in jeder Irren-
anstalt macht man beinahe stündlich die Erfahrung, dass aufge-
regte Kranke sich in Gegenwart der Aerzte und oberen Beamten
noch zusammen nehmen nnd beruhigen kODueo, zumal wenn sje
noch nicht vollständige Nullen geworden sind, während die Wär-
ter, mit denen sie immer zusammen sind und die sie wegen ihrer"
untergeordneten Stellung, ihrer Machtlosigkeit nicht respectireu,
denselben Eiofluss anf sie nicht haben. TJeberdies musa es eben-
so sehr für ein Zeichen geistiger Schwäche angesehen werden,
gewisse ß^nngen durch Einflnss von aussen nicht in Handlungen
umzusetzen, wie es ein Zeichen von Schwäche Ist, dass anders
alte ßegnngen sofort in Handlungen umgesetzt werden, wenn ein
Reiz auf das Vorstellungsorgan einwirkt.
Die Angeklagte zeigt dies Alles uod ist deshalb auch aus
diesem Grande als geistigschwach zu bezeichnen. Ihre Ent-
aehliesBungen hängen nicht ab von dem festen Willen 'einer ge-
schlossenen Persönlichkeit, die durch Natnranlage, Erziehung,
Lebensschicksaie fest gemodelt stets nach einer Richtung hin
sich offenbart und somit, wie man das ausdruckt, nach Grund-
sätzen handelt und zu woblerwogenea Zielen und fest bestimmten
Zwecken ihre einzelnen Handlungen einrichtet; sondern ihre Ent-
schliessungen werden bedingt durch die Umstände. Die .Ange-
klagte ist ein lasches Rohr, das nach dieser oder jener Seite
schwankt, 30 wie ein Wind weht, uud das ruhig nnd still nur
dann da steht, wenn rund herum Alles ruhig und still ist. Durch
Reize im gewöhnlichen Sinne des Wortes wird sie sofort zu ent-
sprechenden Handlm^en bestimmt. Bei Abwesenheit solcher
Reize bleiben diese aus, uud durch die Anwesenlieit einer ihr im-
ponirenden Persönlichkeit, z. B. ihres Arztes, welche ihren Willen
ihr zu octroyiren im Stande Ist, kann sie selbst davon abgehal-
ten werden. Der fremde Wille ist in diesem Falle eben auch ein
Reiz für sie, und zwar ein solch starker, dass die durch ihn her-
vorgebrachten Strebnngen das Uebergewicht über die vorhande-
nen bekommen und ihre unmittelbare Umsetzung in Handlungen
verhindern oder zum Wenigsten doch so hemmen, dass sie an
a-bvGoQi^lc
244 ^rei« WillensbeatimmiiDg oder nicht?
ihrem nrBprüDglieheii nnmittelbareii leidenschaftlicheD Charakter
verlieren. Das ist aber gerade das Elgenthümliche aller scbwacb-
sinoigkranken Individuen: sie handeln nach Regungen nnd nicht
nach festem Plan, nnd wenn sie sich dabei wirklich bis zu
einem gewissen Grade bewasst werden, dass sie Unrecht thnn
oder nachher anch einsehen, dass sie Unrecht gethan haben, in
der Erregtheit werden sie von derselben, die ffirsie znm Drange
geworden ist, fortgeriBaen und denken nicht an die späteren Fol-
gen. In dieser Erregtheit ist ihr ganzes Sinnen und Trachten,
wenn man überhaapt noch von einem solchen sprechen kann, nnr
aof den Punkt gerichtet, der ihnen Befriedigung und damit Ruhe
verspricht, nnd das macht sie unfähig, mit vollständiger Freiheit
an die Folgen der jeweiligen Handinngen zu denken und sie nach
allen Richtungen hin zu fiberlegen.
Solche Erregungszustände, hervorgerufen durch einen Reiz,
können Tage lang, Wochen, selbst Monate lang bestehen, wenn
der krankhafte Zustand des Individuums , beziehnngswelBe der
Reiz nicht weggeschafft wird, und sie werden erst dann in Hand-
lungen umgesetzt, wenn alle Umstände so angewachsen sind, dass
die dadurch gesetzte psychische Spannung zur Explosion kommt.
Bei tief iäelaneholischen, welche keinen Zweifel fiber ihre Geistes-
störung lassen, kommt das vor. Es findet sich namentlich bei
jener Klasse von Geisteskranken, die man als Verrfickte bezeich-
net, die noch nicht ganz verblödet, aber eingenommen von einem
einzigen Plane, d. h, also nach einer ganz bestimmten Richtung
hin erregt, diesen Plan mit Hintansetzung aller fibrigen ßücksich-
ten nnd Interessen und- - ich will den volksthümlichen Ausdruck
dabei nicht ausser Acht lassen — mit der Hartnäckigkeit eines
Wahnsinnigen verfolgen, bis Zeit und Umstände, die aber wieder
ganz einfach mechanisch erregend wirken, denselben zur Ausffih-
rung kommen lassen. (St/eloffe , Oscar Becker.) Die etwaige
Handlang bekommt dadurch den Charakter des lang Geplanten
und wohl Üeberiegten, nnd ganz besonders dann, wenn solche Leute
noch mit einem Recht von Intelligenz anscheinend ganz scharf-
sinnig denken nnd durch allerhand Gründe ihr Vorhaben recht-
fertigen oder die vollendete That beschönigen nnd entschuldigen.
Die Franzosen haben deshalb geradezu von einer Folie raison-
nante gesprochen. Gewöhnlich wird es indessen nicht schwer
werden, Punkte aufzufinden, welche uns die ganz schiefe Geistes-
^öbyGoOi^lc
Freie Willensbestiannung oder nicht? ' 245
richtQng ^ nnd die bereits erfolgt« Depravation des ürtheils des
betreüFendeo Snbjectes aufhellen und. seine Handlungen als krank-
hafte erkennen lassen. Zu bemerken ist deshalb noch dabei, dass, -
wenn solclie Erregni^sznstände, welcher Art sie auch sein mögen,
immer und immer wieder dureh denselben Reiz hervorgerufen
werden, sie auch eine gewisse Gleichmässigkeit bekommen und
sich als bestimmte Neigungen, als bestimmten Hang offenbaren.
Und wenn die Handlungen, welche als nothwendige Folge dieser
Erregungszustände sich ergeben, mit dem Strafgeaetzbuche in
CoDflict stehen, so bekommen diese Neigungen einen verbrecheri-
schen Charakter, und wir haben es mit sogenannten verbrecheri-
schen Neigungen, mit verbrecherischem Hange zu thun. (Moral
iuaanity.) Ob nun bereits dieses der Fall ist oder nicht, das
mus unter allen Umständen festgehalten werden: dass, weil ein
Mensch nicht gerade unverständig spricht, zn Zeiten sogar ganz
verständig spricht, noch ganz und gar nicht folgt, dass er auch
überhaupt verständig sein müsse. Sein Fühlen, sein Wollen kann
ein ganz perverses sein, weil seine Erregbarkeitsverhältnisse and
damit seine ganze Stellung zur Welt andere geworden sind. Es
kann jemand sehr klng über allerlei Dinge reden und doch dabei
wahnsinnig handeln bis zum Excess.
Und so dürfte es nach Allem, was wir in Erfahrung gebracht
haben, in vieler Hinsicht auch bei unserer Angeklagten liegen.
Darum, weil sie zu gewissen Zeiten nicht unverständig sich ge-
behrde,t bat, well sie sich rnhig benahm, ganz richtige Antworten
auf die ihr voi^elegten Fragen gegeben und scharfsinnig dem
Sachverständigen N. gegenüber hinsichtlich der Lage geurtheilt
hat, in der sie sich befand, lässt isich noch nicht im Geringsten
schliessen, dass sie überhaupt zu diesen Zeiten auch geistesgesund
gewesen ist. Im Gegentheil, wenn er den Rücken gekehrt hatte,
und die Wärterin die ete. V. durch Widerspruch reizte oder eine
der Mitkranken sie durch einen Scherz oder ein unüberlegtes
Wort beleidigte, so' ging es los. Dann kam das Närgeln, Man-
ien, Schimpfen und Schelten und manchmal noch mehr. Solche
Personen sind eben immer krank, nur das eine Mal mehr, das
andere Mal weniger, and es bedarf das eine Mal nur eines gerin-
geren, das andere Mal eines stärkeren Anstosses, damit die Sym-
ptome ihrer Krankheit zum vollen Ausbruch kommen. Damm ist
aber auch die etc. V. zur Zeit der incriminirten Handlung geistes-
^öbyGoOi^lc
246 Freie Willeusbestimniung oder nicht?
krank gewesen und hat sich gaoz gewias nicht in dem Vollgenasse
der geistlgeo Kräfte befiiudeu , die ein Individnnm haben mass,
wek-hes geiatesfrei ist, weil es nicht geisteskrank iat Die schwach-
sinnige Angeklagte hat allem Anscheine nach die That in einem
Uomente begangen, wo alte Umstände die Erregung, welche Geld
nnd Geldeswerth als änaeerer Reiz hervorgernfen hatten, steiger-
ten und eine imponirende Persönlichkeit, ein zn^liger Beobachter,
ein Sicherheitsbeamter, als hemmendes Correctiv fehlte.
Solche schwachsinnige Personen sind die gemeingefährlichsten
Subjeete, welche ea wohl in der Welt geben kann, nnd zwar nicht
blos dämm, weil sie ans sich heraus gemeingefährliche Handlan-
gen anf bestimmte Änreizungen begehen können j sondern weil
ihnen solche Handlungen auch von andern Individnen gewiaser-
maaaen eingeflftast werden können. Denn weil sich eben diese
Kranke vermöge ihrer geistigen Schwäche so leicht von einem
fremden Willen beeinflnaaen lassen, in heilsamen Verhältnissen
z. B. ihre Triebe durch denaelben behemmen laasen, so werden
sie sich ihm auch unterwerfen, wo dieser Recht nnd Ordnung
ZBwider läuft, und werden ihm um so lieber folgen, wenn er mit
ihren etwa schon vorhandenen krankhaften Neigungen 'zusammen-
fällt, gewissermassen als eine Verstärkung der Reize auftritt,
welche diese erzeugt haben und unterhalten.
Die Angeklagte scheint bereits eine solche gemeingefährliche
Person zu sein. Der Reiz, den fremdes Gut auf sie aasübt, nnd
den sie achwaehsinnig genng schon wiederholt durch Betrog und
Diebstahl befriedigt hat und, wie es den Anschein hat, auch noch
weiterhin zu befriedigen bestrebt ist, hat sie schon so corrumpirt,
dass eine olTenbare Neigung zu unrechtmässigem Erwerbe in ihr
sieh entwickelt hat. Aber wird diese Neigung vielleicht nicht
noch ausserdem unterhalten und genährt durch andere Reize, als
blos durch den, welchen lediglich das fremde Gut auf sie ausübt?
Das bei der Angeklagten vorgefundene Geld ist wenigstens
zum Theil gestohlenes. Denn wie einmal die Sachen liegen', bat
sie eben der Frau Q. das Geld gestohlen. Nichtsdestoweniger
reclamirt ihr Ehegatte vom Gerichte im Monat Juli das bei ihr
gefundene Geld als seinen Kindern gehörig, was um so auffälliger
ist, als er in zwei früheren Schreiben aus den Monaten April
und Mai dessen auch nicht im Geringsten Erwähnung thut. Aber
inzwischen hat er, wie aus den Akten hervorgeht, seine Frau in
^öbyGoOi^lc
Freie Willen^bestimmuiig oder mcbt? 247
■ P. besucht Bnd Reimtiiiss von dem Vorhandeneein des beregten
Geldes erhalten. Bis dahin bat er nichts von ihm gewusst. Be-
kannt war ihm nur, das» seine Fran bei einem Diebstahl ertappt
und festgenommen war. Was aber und wie viel sie sich durch
denselben angeeignet hatte, das war ihm unbekannt. Der muth-
massliche Helfer, mit- dem die etc. V. nach P. gekommen war,
und in dem wir ihren Sohn finden zn dürfen glaubten, wusste
auch nichts davon. Er war und blieb verschwunden; vielleicht
weil er es nach dem üblen Ausfalle des Unternehmens für gera-
then hielt, demselben für alle Zeiten so fem als möglich zn blei-
ben. — Die ganze Familie V. scheint nicht viel werth zu sein
und mit dem Strafgesetzbuch in ewigem Goufiict zn leben. Das
Haupt derselben, der Ehegatte der Angeklagten, hat sich zwar
noch immer mit ihm zurecht zu Süden vermocht; wenigstens ist
nichts' bekannt geworden, was das Gegentheil beweist; aber die
Kinder haben vielfach gegen dasselbe Verstössen und die beiden
ältesten Söhne deshalb auch bereits längere Strafen verbfisst. Es
ist nicht unmöglich, dass der Schwachsinn der Angeklagten be-
reits von den Ihrigen in verbrecherischer Absicht ausgenutzt wor-
den ist, um selber straffrei zn bleiben , und dass die incriminirte -
Handlung gar nicht auf ihre Rechnung zu setzen ist, sondern dass
sie nur der abgerichtete Falke war, der den Reiher beizte, nach
dessen Federn seinem Herrn lüstete.
Fassen wir das Alles noch einmal kurz zusammen, so kom-
men wir zu dem Schlüsse, dass die etc. Y^ welche schwachsinnig
und selbst bis zu einem gewissen Grade blödsinnig im Sinne der
Wissenscjiaft ist, die incriminirte Handlung unter der Herrschaft
krankhaft gesteigerter Regungen und Triebe und somit unter dem
Ausschlüsse einer freien Willensbestimmung begangen habe, dass
sie aber eben wegen dieses Schwachsinnes und der krankhaft ge-
steigerten Triebe, welche verbrecherische Handlungen involviren,
auch eine ganz gemeingefährliche Person ist, deren Sicherstellung
im öffentlichen Interesse dringendst geboten erscheint.
^öbyGoOi^lc
Beinerkongeu za §. 334. dfs Deutschen Straf-
gesetzbuches.
Prof. HkrzeexU«,
■oeit Emanation des Dentschen Strafgesetzbnches babe ich schon
mehrfach Gelegenheit gehabt, mir ein ürtheil darüber zu bilden,
wie sich die Anwendung der Bestimmungen des §, 224. in der
Praxis gestaltet, und halte es daher für nicht ganz äberflüBsig,-
znm Theil auf Grand jener Erfahrungen diejenigen Bestimmungen
einer kurzen Erörterung zn unterwerfen, welche nicht schon in
dem analogen Paragraphen des Preussiaehen Strafgesetzbuches
enthalten waren. Die letzteren kann ich übergehen, da sie ihrer
Zeit genügend besprochen sind und sich bei uns betreffs ihrer
Anwendiing schon eine .ziemlich feste Gewohnheit gebildet hat. —
Es ist nicht eine Kritik des §. 224., welche ich im Folgenden
unternehmen will, denn diese scheint mir zur Zeit ganz zwecklos,
als vielmehr der Versuch, darzulegen, wie man als Gerichtsarzt
mit den neuen Bestimmungen, wie sie einmal sind, bei Abfassung
von Gutachten über Körperverletzung meines Erachtens am besten
operiren .wird, um dem Sinne des Gesetzes gerecht zu werden.
Der letztere ist kein so verborgener, dass man richterlicher-
seits in diesem speciellen Falte eine Gefahr darin sehen kdnnte,
wenn der Geriehtsarzt ihn zu erfassen sucht und bei der Anwen-
dung der gesetzlichen Bestimmungen im Auge behält, falls diese
dem Wortlaute nach verschieden aufgefasst werden können,
Während das Preussische Strafgesetzbuch die Körperverletzun-
gen in leichte, erhebliche und schwere eintheilte, werden im Deut-
schen Strafgesetzbuch nur leichte und schwere unterschieden, und
)vGooi^lc
Bemerhong«! za §. 334: des Deutschen StTafgewtsbuches. 249
die Erhöhung des Strafmaximi^ms für die ersteren gestattet dem
Richter die grössere Erheblichkeit der Verletzungen, welche jedoch
als schwere nicht charakterisirt sind, im speciellen Falle gebührend
zn %rücksichtigen. — Wenn die Vereinfachung der Eintheilung dem "
Richt«r ein genaueres ludividualisiren möglich macfit, so kann man
auch vom medicinischen Standpunkte sich damit nur zufrieden
erklären; denn die TJebelstände, welche damit verbunden sind, wenn
man den vorkommendea Fall in eine bestimmte starr umgrenzte
Eategorie hineinpressen muss, hat die Erfahrung zur Genüge er-
geben. Wir wären als 6eri(;htsärzte am besten daran und könnten
uns auf dem uns eigenen, sicheren medicinischen Gebiete unge-
zwungen bewegen, wenn es gar keine strafrechtliche Claseifieirnng
der Verletzungen gäbe, und wenn sich, wie es ja bei den iahr-
lässigen Körperverletzungen der Fall ist (§. 230,), unsere Aufgabe
nur daranf beschränken würde, in jedem speciellen Falle die Folgen
vom medicinischen Standpunkte aus darzulegen, welche eine Ver-
letzung für den Verletzten gebabt hat. Jedoch ist auch schon der
Wegfall der erbeblichen Verletzungen als ein Vortheil anznei^en-
nen. Der Sache nach ist übrigens die Unterscheidung selbst der
beiden Kategorien der leichten und schweren Verletzung lange
nicht von der Wichtigkeit, als 'früher die der erheblichen . und
schweren. Das in der Untersuchung von dem Gerichtsarzte ab-
gegebene Gutachten, nach welchem die Verletzung strafrechtlich
classifieirt wird, hat zunächst nur die Folge, dass danach die
Form des weiteren Verfahrens bestimmt wird, ob die Sache vor
dem Sebwurgericht oder vor der Gerichts -Depotation verhandelt
wird. Bei der Aburtheilung selbst ist es' nnn aber von grosser
Wichtigkeit, dass das niedrigste Strafraaass für schwere Verletzung
noch zurückgeht unter das höchste Strafmaass für leichte Ver-
letzui^. Wo also irgendwelche Zweifel besteben können, ob die
Verletzung mit Recht als eine schwere angesehen worden sei,
■ oder ob sie nicht im entgegengesetzten Falle, trotzdem sie als
eine leichte beurtbeilt war, doch nach der Grösse des gestifteten
Schadens den schweren Verletzungen des §. 224. mehr oder we-
niger vollständig gleich käme, kann der Richter dnrch Wahl des
niedrigeren oder höheren Strafmaasses vermittelnd und ausgleichend
wirken. . •
Das Fundament der Eintheilung in leichte und schwere Ver-
letzungen ist lediglich in der Grösse des für den Verletzten er-
^öbyGoOi^lc '
250 Bemartungen zu |. 224. des Deutschen Strafgesetzbuches.
wachseoeo Nacfatheils zn finden, and wenn der Gesetzgeber eine
Anzahl der nachtheiligeten Folgen, welche eine Verletznng Ober-
haupt haben kann, ohne dass sie den Verletzten zum Tode iuhrt,
im §. 224. als MerkmiUe der „schweren Verletzung" zasammen-
stellt, so kann er nicht die Absicht gehabt haben, andere Ver-
letzungen, welche zweifellos ebenso grosse Nachtheile herbeiführen
als die namentlich aufgezählten sind, anszuschliessen und sie als
leichte mit gelinderen Strafen zu ahnden. — Wenn also die Aus-
legung der einzelnen Bestimmungen des §. 224. nach dem Wort-
laut zweifelhaft sein kann, so werden wir diejenige Änglegong als
die richtige tind allein znlässige anzusehen haben, welche die an-
gedentete Inconsequenz in der strafrechtlichen Benrtheilung der
Verletzungen zn vermeiden gestattet. Denselben Gesichtspunkt
werden wir bei der Interpretation selbstverständlich festzuhalten
haben, wenn die Fassung des §. 224. dazu Veranlassung geben
könnte, Verletzungen unter denselben zu subsumiren, deren Folgen
zweifellos viel geringfügiger sind, als die übrigen im §. 224. auf-
geführten, über deren Deutung ein Zweifel nicht statthaben kann.
Ein solches. Interpretiren des Gesetzes wird dem Gerichtsarzt
natürlich nur in einem beschränkten Uaasse zustehen, und wird
nur -da zulässig sein, wo der Wortlaut einer Bestimmung sowohl
eine dem Sinne des Gesetzes entsprechende , als eine demselben
widersprechende Auslegung zulässt.
An neuen Bestimmungen, welche einer Besprechung bedürfen
könnten, finden wir im §. 224 des Strafgesetzbuches folgende :
1} Hat die Körperverletzung zur Folge, dass der Verletzte ein
wichtiges Glied des Körpers verliert,
2) dass er in erheblicher Weise dauernd entstellt wird,
3) oder in Siechthum,
4) Lähmung verfällt, so etc.
]) Verlust eines wichtigen Gliedes, des Körpers,
Der Verlust eines Körpertbeils war der wesentlichste Inhalt
des Begriffs der Verstümmelnng im Preussischen Strafgesetz. Im
Deutschen Strafgesetz ist derselbe gewissermaassen aufgelöst wor-
den in „Verlust eines Gliedes", erhebliehe dauernde Entstellung
nnd Lähmung.
Der Ausdruck „Verlust" ist ein so klarer und bestimmter,
dass sich an ihm nicht hemmdeuteln lässt. Es wird unstatthaft
^öbyGoOi^lc
Bemerkungen zu §. 334. des Deutschen Strafgesetzbuches. 351
sein, von dem Verlast eines ßliedea zn sprechen, wenn dasselbe
sich noch am Körper befindet, mag es auch noch so diiTorm nnd
nnbranchbar sein.
Für deu Beschädigten ist der Nachtheil ziemlich derselbe, ob
er ein Glied verloren hat oder ob es in einem tinbrauchbaren Zu-
stande noch am Körper hängt, und es wäre offenbar eine empfind-
liche Lücke, wenn die Fassung dös Gesetzes es nicht gestatten
sollte, anch Zustände der letzteren Art als schwere Verletzungen
zu bezeichnen. Wir würden dann auf demselben Punkte stehen
wie früher mit der „VerstümnleluDg", in die allmählich durch
Obertribnnals-Entscheidungen so viel hineta interpretirt wnrde, bis
der BegrifT dem Sinne des Gesetzes zwar entsprach, aber seinen
ursprünglichen Inhalt ganz nnd gar verändert hatte. Sollte das
auch jetät sich bei dem Begriff' „Verlust eines Gliedes" als noth-
wendig herausstellen, so würde dies ein Beweis sein, dass die
Fassung des Gesetzes eine unrichtige ist. Meiner Ansicht nach
wird aber der Begriff „Lähmung" ^nz geeignet sein, alle Zu-
stände von Unbrauchbarkeit eines Gliedes ohne Verlust desselben
zu umfassen.
Anch was unter „Glied" zu verstehen ist, ist im "Allgemeinen
klar, und die anatomische Nomeaelatur wie die vulgäre Redeweise
treiTen in diesem Punkte zusammen.
Der Verlast eines Ohres oder der Nase ist selbstverständlich
nicht der Verlust eines Gliedes, sondern eine BEntstellnug". Die
Glieder des Körpers sind nur: Arme, Beine, Hände, Füsse, Finger
und Zehen. Die Glieder der Finger und Zehen sind keine Glieder
des Körpers, sondern nur Theile dieser Glieder.
Was nun die Wichtigkeit der einzelnen Glieder betrifft, so
stimme ich Limon*) darip völlig bei, dass dieselbe nicht,, wie
ScIm-arUe**) verlangt, nach allgemeinen medicinischen An-
sichten benrtheilt werden kann. Es dürfte kaum möglieh sein,
besondere medtcinische Griinde bei Beurtheilung der allgemeinen
Wichtigkeit eines Gliedes geltend zu machen, und Jedermann weiss,
welches der gewöhnliehe Gebraach nnd Nutzen des Gliedes ist.
Nicht zurückzuweisen ist dagegen die Erwägung, ob nicht auch
die Wieht^keit in Betracht gezogen werden müsse, welche ein
•). C,i>/ie.'s Handb. d. gerichtl. Med. von U-mu,. 1. 399.
"•) Strafgeaettb. f. d Norddeutschen Bund. Leipz. 1870 S 250.
:q,t7,:rb;G00l^lc
352 Bemerkimg«!! m § 224. üei Deutschen SlrtfcteietibuehM.
verlorenes Glied speciell für den Verletzten hatte wegen des Ge-
branchs, den derselbe in seinem Berafe, seiner Arbeit davon
machte.
Es ist zweifellos, daea die Beartbeilung der Wiclittftkeit eines
Gliedes nns nothweodig auf die BegrifTe der ÄrbeitsMiigkeit and
Brwerbsfähigkeit zurückführen rnnsa. — Ich halte dies für keinen
Uebelstand; denn die Jurisprudenz wird darüber wohl ins Elare
kommen kOnnen.nnd müssen, ob die atlgemeine oder individuelle
Wichtigkeit eines Gliedes, ob die allgem^eine Arbeitsunfähigkeit
oder die Unfähigkeit zUr Berufsarbeit das Maasagebende sein soll.
Diese Zweifel werden übrigens nur znr Geltung kommen, wo es
sich um den Verlust von Zehen oder'Fingem handelt; denn dass
Ann und Bein, Hand und Fnas wichtige Glieder sind, wird wohl
nie beweifelt werden. Bei Verlast von Zehen würde — wenn
der Verletzte nicht etwa Ballettänzer ist — entscheidend sein, ob
derselbe im Stehen und Gehen wesentlich dadurch gestOrt wird;
dagegen würde die Benrtheilnng der Wichtigkeit der Finger gewiss
oft Schwierigkeit machen. Den Daumen halte ich unbedingt fßr
ein wichtiges Glied, weil er zum sicheren Fassen und Halten
durchaus unentbehrlich ist, und nur bei den übrigen Fingern würde
eventuell ihre Bedeutung für bestimmte Arbeiten in Betracht kom-
men. Wie die Sachlage zu beurtheilen wäre, wenn ein Verletzter
zwei Finger verloren hat, von denen jeder für sich als wichtiges
Glied nicht anerkannt werden kann, aus deren gemeinschaftlichem
Verlust* aber dem Verletzten ein grosser Nachtheil erwachsen ist,
ist Sache der Richter zu entscheiden. Üeberhaupt scheint mir,
dass zur Feststellung des „Verlustes eines wichtigen Gliedes des
Körpers" es der medicinischen Gutachten selten bedürfen wird.
Ob ein Glied verloren ist oder nicht, sieht Jedermann; ob es im
Allgemeinen ein wichtiges ist, weiss Jeder zu beurtheilen; ob es
für den Verletzten für Ausübung seines Gewerbes, für seine spe-
cielle Beschäftig^g ein wichtiges ist, darüber werden die Berufs-
genoflsen desselben das competenteste Urtheil abgeben können.
Nur in den Fällen, wo es zweifelhaft ist, ob der Verlust des Gliedes
die Folge der Verletzung war, und wo man etwa aus der
Beschaffenheit der Verwundung auf die Art ihrer Entstehung
zurück scbli essen will, wird es der medicinisch-technischeD Unter-
suchung und Begutachtung unbedingt bedürfen.
^öbyGoOi^lc
Bemerkangen za §. 324. des Deutschen Strafgesetzbuches. 253
2) Entstellung.
Während alle übrigen im §. 2'M. anfgeführten Kriterien der
schweren Verletzung sich auf sehr reelle Kßrperbeschädigungen
beziehen, welche die Leistungsfähigkeit eines Menschen in erheb-
lichster Weise herabsetzen, tritt uns mit dem Begriff der „Ent-
stellung" ein rein ästhetisches Moment entgegen, and es könnte
fQr den ersten Äugenblick zweifelhaft erscheinen, ob einß nocK
so bedeutende Entstellung des Menschen, die doch immer nur das
Aeussere verunsehönt, dem Körper aber sonst keine seiner Fähig-
keiten ranbt, als ein ebenso schwerer Schaden betrachtet werden
-dürfe, als Blindheit, Geisteskrankheit, Verlust wichtiger Glieder etc.,
und ob deshalb Entstellung als Folge einer Verletzung die letztere
mit Kecht als eine schwere charakterisirt. — Erwägt man aber,
dass es so ai^e Entstellungen giebt, dass dieselben den Menschen
im Verkehr mit Seinesgleichen auf das Empfindlichste stOren kön-
nen, weil er jedem Fremden Abscheu und Ekel einflösst, dass
ihm die Möglichkeit, in mancherlei Berufszweigen sich eine Stel-
lung zu schaffen, benommen werden kann, so mass man zuge-
stehen, dass allerdings der aus einer Entstellung hervorgehende
Nachtheil für den Verletzten ein ebenso grosser sein kann, als
der von den im §. 224. anfgeführten EÜOrperbeschädigungen ver-
anlasste. — Natürlich wird der Begriff „erheblich" nicht zu weit
zu fassen sein, und die Entstellung wird eine recht aufiSllige und
bedeutende sein müssen, um ihretwegen eine Verletzung für eine
schwere zu erklären. Ich würde alle Verunstaltungen, die mit
Leichtigkeit verborgen werden können, nicht als erhebliche an-
sehen, und sogar bei Verlust von Gliedern darf meiner Ansicht
nach der Umstand, dass zugleich damit eine mehr oder weniger
grosse Entstellung verbunden ist, nicht in Betracht kommen, wenn
es sich darum handelt, festzustellen, ob das Glied ein wichtiges
sei. Eine verkrüppelte, verstümmelte Hand sieht allerdings un-
schön aus, aber weder sie, noch der leere Aermel eines Menschen,
der einen Arm verloren hat, benachtheiligen den Verletzten we-
sentlich, wenn man von dem verlorenen Gebranch des Gliedes
absieht. Hauptsächlich würde es sich wobl,nm Entstellung des
Gesichts handehi, wie sie nach Verbrennungen mit Säuren oder
heissen Flüssigkeiten vorkommt, um Verlust der Ohren, der Nase
und Achnliches. Bei Verkrüppelnng und Verkrümmung der Wirbel-
nd byGoOt^lc
254 Bemerkungen zu §- 234. des Deutschen Strafgesetzbucbes.
Säule kommt nicht aar die EntBtelltmg, sondern gleichzeitig die
Functiongstfirnng nichtiger KOrpertheile in Betracht, und die Er-
heblichkeit dieser wird zunächst maassgebend sein und einen Gnmd
abgeben, die Verletzung nicht wegen der £ntBteUni^, sondern wegen
der ünbranchbarkeit der betretTenden Eörpertheile als schwere zu
beurtheilen.
Die Aufgabe des Gerichtaarztes wird sein, festznstellen , ob
die vorhandene Entstellnug die Folge der incriminirten Körper-
verletznng nnd ob sie eine danemde ist; ob sie dagegen eine er-
hebliche ist, ist kanm eine Frage, deren Beantwortung ihm zu-
steht, weil er für dieselbe keine Grundlagen in der medicini-
sehen Wissenschaft findet. Ueber den Grad einer Entstellnog
urtheilt der Laie ebenso competent, wie der Gerichtsarzt, und
vielleicht noch mehr, weil der letztere durch sein Stadium und
seine Beschäftigung nicht selten gegen widerliche Eindrücke, wie
sie hier znr Geltung kommen würden, abgestampft ist. Ich habe
in den mir vorgekommenen Fällen, zwar auch auf Verlangen,
mich über die Erheblichkeit der Entstellung ausgesprochen, jedocb
mit Billigung des Gerichtshofes dabei erwähnt, dass ich hierin
nur meine persönliche Ansicht, nicht ein sachverständiges Gut-
achten kund thäte.
Es mnss übrigens noch besonders darauf hingewiesen werden,
dass auch jede Bescbädignng der Gesundheit als Körperverletzung
gilt; denn der §. 213. sagt ausdrücklieh: „^et vorsätzlich einen
Andern körperlieh misahandelt oder an der Gesundheit beschädigt,
wird wegen Korperverletzung ^ — bestraft." Es würde also
eventuell auch ein Mensch, der Jemand mit Syphilis oder Pocken
ansteckt, wegen der dadurch herbeigeführten erheblichen und
dauernden Entstellung (Pockennarben, syphilitische Narben im
Gesicht, Einsinken der Nase n. dgl.) wegen schwerer Körper-
verletzung nach §. 224. zu beurtheilen sein.
Was nnn die Dauer der Entstellung betrifft, so ist der BegrilT
„dauernd" allerdings nicht ganz bestimmt; man spricht einerseits
von längerer, kürzerer, gemessener Daner eines Zustandes, anderer-
seits ist aber „dauernd" als stricter Gegensatz von ^^orübergehe^id''
völlig synonym mit „bleibend". Dass der Gesetzgeber eine in
kurzer Frist wieder vorübergehende EntstoU^g nicht gemeint
haben kann, ist selbstverständlich, ob man aber als „dauernd"
eine Jahre lang andauernde oder eine ftr immer bleibende Bnt-
^öbyGoOi^lc
Bemerkungen zu §. 234. des DeuteCben StcufgeseUbncbes. 255
stellaog bezeichnet, kemmt practisch ziemlich anf dasselbe binaas.
Da der Geriehtsarzt sein ürtheil über die Dauer der Entstellung
prognostisch abgeben mass, wird er nnr in einigen Fällen mit
BeBtimmtheit sagen können, daas eine Entstellung darch KuDSt-
bfllfe zn beseitigen ist oder nach einiger Zeit verschwinden oder an
Erheblichkeit verlieren wird, — in anderen wird er mit Bestimmt-
heit sagen können, dass weder Zeit noch Künste die Eotstellnng
bessern oder gar beseitigen können, in vielen Fällen aber wird er
sich auch nicht bestimmter ausdrücken können, als dasB er an-
giebt, die Entsteliong würde durch Kunst schwer oder gar nicht
zu beseitigen sein und wahrscheinlich auch von selbst sich wenig
oder gar nicht verbessern. — Ist eine Entstellung nicht durch
Operation zu beseitigen und verschwindet von selbst nicht nach
ein oder ein paar Jahren, so bleibt sie auch wohl für immer be-
steben. Die Fälle, wo es sich um die Entscheidung zwischen sehr
langer und immerwährender Daner handelt, werden prognostisch
meist zweifelhaft sein, und der Richter wird, wenn schwere Ver-
letzung angenommen wird, ein niedriges Strafmaass, wenn leichte
Verletzung angenommen wird, ein hohes Strafmaass wählen. Nnr
so kann den thatsächlichen Umständen Rechnung getragen, der
Gerechtigkeit Gen^e gethan werden.
3) Siechthum.
Der Begriff „Siechthum" ist kein medieinisch-teehnischer, und
man versteht unter einem siechen Menschen nach dem gewöhn-
lichen Sprachgebrauch einen dauernd Kranken, Kränkelnden, der
durch sein Leiden im Allgemeinen elend, zu anhaltender und ener-
gischer Arbeitsleistung wie zum Lebensgenuss unfähig gemacht
wird. — Der Begriff des Siechthums schllesst in sich den einer
chronischen Krankheit, einer gewissen Erheblichkeit und einer
langen Daner derselben.
Der Verlust oder die Unbrauchbarkeit eines Beines setzen an
sich kein Siechtbnm voraus, weil damit kein Krankheitsznstand
verbunden ist, wenn aber z. ß. eine Verletzung chronische Knochen-
erkrankungen , Kniegelenkleiden u. dgl. zur Folge hatte , die sich
Jahre lang hinschleppen, nach zeitweiser Besserung immer wieder
auf's Neue den Kranken bettlägerig machen, ihn zwingen, dauernd
die Hülfe des Arztes zu benutzen etc., so würde ich nicht daran
zweifeln, dass der Verletzte in Siechtbnm verfallen ist. In ähn-
iq,t7,:rb;G00<^lc
256 B«merkuiig«a zu |. 224- des IHutadMa Strafgesetibnchw.
lieber Weise könnte starke Verkröniinang der Wirbela&ole, wenn
sie chronische Leiden der Respirations-Oi^ane, Stflnmgen der Cir-
cnlation n. dgl. bedingte, die Ursache eines Siechthnms werden.
Qnetscbong, Verwnndnng der Organe der Bmst- oder Unterleibs-
höhle kann leicht chronische Krankheiten derselben und somit
Siechthnm erzengen.
Senkungen der Gebfirmatter and UoterleibsbrSche würden
meiner Ansicht nach an sich noch kein Siechthnm bedingen, ob-
gleich sie ja die Lelstnngsffihigkeit des Körpers bedentend beein-
trächtigen können. Wenn* dagegen ein Prolapstts nteii chronische
EntzOndnng der Gebärmntter und der mit ihr znsammenhänge&den
Organe veranlasst, hänGge nnd danerade Schmerzen, StOrnngen
der Menstmation, wiederkehrende fieberhafte Zustände a. dgl. znr
Folge hat, so kann man anter Umständen ein Siechthnm wohl als
vorhanden .annehmen.
Epilepsie, als Folge einer Verletzung, wfirde zweifellos als
Siechthnm zu beurtheilen sein; die cbronischen Hirnleiden dagegen,
welche Folge von Verletznng sein können, wfirden wohl meistens
Zustände herbeiführen, die eher als Geisteskrankheit zu bezeichnen
wären.
Siechthnm wird auch eine nicht seltene Folge der Gesnnd-
heitsbeschädigong durch Uebertragnng von Krankheiten (Syphilis)
und durch Beibringnug von Giften und anderen Stoffen sein, welche
die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, nnd diese criminellen
Handlungen würden dann also eine schwere Körperverletzung zur
Folge gehabt haben. —
Was nun den Maassstab betrifft, nach dem man zu beur-
theilen hat, ob das chronische Leiden schwer genug ist, um als
Siechthnm bezeichnet werden zu können, so werden wir wieder
kaum umhin können, auf die Arbeitsfähigkeit zurück zagehen, deren
Beeinträchtigung mit der Schwere der Gesondbeitsschädigung ziem-
lich in Proportion stehen dürfte. In Fällen, wo man nach dem
Lebensalter, dem schon vor der Verletzung vorhandenen Körper-
zustand oder aus anderen Gründen von Arbeit resp. Arbeitsfähig-
keit des Verletzten nicht eigentlich sprechen kann, würde natür-
lich die Schwere des Krankheitsznstandes an sich ins Auge ge-
fasst werden müssen, sowie die Störungen, welche er für den
Kranken im Verkehr, in den Lebensgewohnheiten resp. im Lebens-
genuss mit sich bringt.
^öbyGoOi^lc
Bemerkangan m §. Üi. des Deutschen Stia^esetzbnchea. 257
4) Läitmung.
Hat die Eörperverletznng zur Folge, dass der Verletzte „ia
L&hinimg verfällt", so gehört sie gleichfatls in die Kategorie der
schweren.
Diese BeBtimmoDg dürfte unter allen im §. 224. enthaltenen
die meisten Zweifel und controversen Ansichten bei der practi-
schen Anwendung in foro hervorrufen. Fasst man die BegriiFe
„in Lähmnng verfallen", „Lähmung" in ihrer engeren, und man
k&nnte sagen, in ihrer natürlichen Bedeutong auf, welche ihnen
der gewöhnliche medicinische Öpracbgebraueb beilegt, so stellt sich
ganz deutlich heraus, dass der §. 224. zu eng getaast ist und
dass Verletzuupfolgen , welche seinem Sinne nach anzweifelhaft
wegen der Schwere der Schädigung, die sie für den Verletzten
bedingen, den übrigen im §. 'J^4. genannten gleichkommen und
also nothwendig müssten in denselben sabsamirt werden können,
ausgeschlossen bleiben würden. — Aus diesem timnde wird es
gestattet und nothwendig sein, nicht etwa den genannten Bestim-
mungen willkürlich einen ihrem Wortlaut entgegenstehenden Inhalt
zQ geben, wohl aber dieselben so weit zn dehnen, als dies der
Wortlaut irgend gestattet. Es li^t auf der Hand, dass eine Fas-
sung des Gesetzes, die eine solche Nothwendigkeit bedingt, besser
vermieden worden wäre; wir müssen aber jetzt versuchen, mit
gegebenen Grössen zu einem ■für die Sache befriedigenden Resultat
zu gelangen.
Zunächst kannte der Ausdruck „in L&hmung verfallen"
sehr wohl die' Auffassung begünstigen, dass hier ein durch Läh-
mung bedingtes Al^emeinleiden gemeint sei, analog dem Siech-
tbum, neben welchem im §. 224. die Lähmung unmittelbar auf-
geführt wird Man würde dann nicht einen Menschen, dem eine
Hand oder ein Bein gelähmt wird, als „in Lähmung verfallen"
betrachten, sondern nur Apoplectiker, Hemiplegiker, mit fortschrei-
tender Muskelatrophie etc. behaftete Menschen. — In einem Schwur-
gerichtsfalle bewirkte der Vertheidiger hauptsächlich dadurch die
Freisprechui^ des wegen schwerer Körperverletzung Angeklagten,
dass er ausführte, Jedermann würde unter einem in Läbmung ver-
fallenen Menschen einen schwer Leidenden verstehen, der höch-
stens im Rollstuhl geschoben oder an Krücken an Gerichtsstelle
erscheinen könnte, nicht aber einen Mann, der, wie der verletzte
^öbyGoOi^lc
258 Bemerkungen m §. 3t!4. des Deutschen Strafgesetzbuches.
Zeoge, frisch uod blühend vor den Geschworenen stände, nnd dem
nichts fehlte, als dass er den einen Arm nicht recht gebraachen
könnte.
Dem Sinne des Gesetzes entspricht diese Anffassnng ent-
schieden nicht. Ein Mensch, dem ein Arm vfillig gelähmt ist,
ist nicht nur ebenso schwer geschädigt, wie der, der ihn ganz
verloren hat, sondern häutig noch mehr, denn das unbranchbare
Glied, das er bebalten hat, ist ihm eine Last, oft der Sitz heftiger
Schmerzen n. dgl.
Der Wnrtlant der in Rede eteheuden Bestimmung ist aber
aacii gar nicht derartig, dass man jene Bedeutung ihr nothwendig
beilegen müsste; es widerspricht dem deutschen Sprachgebranch
keineswegs und wfirde sich durch zahlreiche Analogien recht-
fertigen lassen, wenn wir „in Lähmung verfallen" einfach als
identis<'!i mit „gelähmt werden" auffassen, wie es dem Sinne des
Gesetzes angemessen ist. Die Königliche Wissenschaftliche De-
putation hat demgemäss in dem Gutachten vom "20. Juli lf«7l
(s. diese Zeitschrift Januar lH7:i) eine Unterscheidung zwischen
„ in Lähmung verfallen " nnd „ gelähmt werden " gar nicht f Ör
nöthig erachtet.
Wir haben uns somit nur mit dem Begriff „gelähmt werden"
— „Lähmung" an sich zu beschäftigen.
Es kann nicht bestritten werden, dass nach der gebräach-
lichen medicinischen Terminologie unter Lähmnng eines Bewegnngs-
apparates die Aufhebung seiner Function, die Fähigkeit bewegt zu
werden, verstanden wird, insofern dieselbe bedingt ist durch krank-
hafte Alteration der nervösen Theile des Apparates ( Nerven,
Nervencentren) oder der contractilen Theile desselben (Muskeln),
und dass man für gewöhnlich rein mechanische Bewegungshem-
mungen durch Narbencontraetur, Gelenkverwachsungen etc. bei
intacter Beschaffenheit der Nerven und Muskeln als Lähmung
nicht bezeichnet.
Die "Wissenschaftliche Deputation erklärt in ihrem vorerwähn-
ten Superarbitrium , sie habe bei dem Entwurf des §. 224. im
Gegensatz zu dem höchst zweideutigen Ausdrucke der Verstüm-
melung die Bezeichnung der Lähmnng vorgeschlagen, „nm die
Störung einer wichtigen Function in dem Bewegungsapparat des
Körpers auszudrücken", stützt sich, um die Znlässiglteit einer
weiteren Fassung des Begriffes Lähmung zu beweisen, anch auf
)vGooi^lc.
BeraerkuDgea zn §. 334 des Deutschen Strafgesetzbuches. g59
die ältere medicinisehe Terminologie, und definirt seilieSBÜch die
Lähmaog als „die Unfähigkeit, einen bestimmten Bewegungsapparat
des Körpers zu denjenigen Bewegungen zu gebrauchen, für welche
er von Natur eingerichtet ist." Man könnte hinzufügen, dass auch
die gewöhnliche (nicht mediciniBche ) Sprafhe den Ausdruck der
Lähmung im weiteren Sinne benutzt; z. B. bedeutet: „schon wird
die Hand mir lahm" nichts anderes als: „ich kann die Hand
nicht mehr bewegen", und ein labmer Fuss ist ein Fuss, der zum
Gehen untauglich ist.
Wichtiger als alle sprachlichen Erörterungen ist der Umstand,
dass dem Begrifte der Lähmimg diese weilere Bedeutung beigelegt
werden muas, wenn nicht gegen den Sinn des Gesetzes Verstössen,
und Verletzungen, weiche ihren Folgen nacii den übrigen im §, 2i4.
genannten völlig gleichwerthig sind, als in denselben nicht einbe-
griffen betrachtet werden sollen, was zu den auffälligsten Ungleich-
heiten in der Rechtsprechung führen müsste. So würde z. B. eine
Verletzung als eine schwere (nach §. -'M.) beurtheilt werden
müssen, wenn durch dieselbe gewisse Nen-en eines Armes ge-
troffen nad so durch Lähmung (im engeren Sinne) der Arm völlig
und dauernd unbrauchbar geworden wäre; sie müsste aber als
eine leichte (nicht im §. 2'2i. vorgesehene) betrachtet werden, wenn
eine ganz gleiche Unbrauchbarkeit des Armes und dieselbe Schädi-
gung für den Verletzten eingetreten wäre durch Zusammenziehung
oder Verwachsung der Gelenke.
Wenn also der Begriff der Lähmung auch andere Deutungen
zulässt, 30 mnss man unzweifelhaft, um dem Sinne des §. 2:i-l.
gerecht zu werden, der Definition der Wissenschaftlichen Deputa
tion folgend, alle Zustände als Lähmung anerkennen, welche eine
(dauernde) Bewegungsunfähigkeit eines Gliedes resp. Bewegungs-
apparates des Körpers bedingen.
Die Wissensehaltliche Deputation ging in ihrer Definition
des Begriffes „in Lähmung verfallen" nur bis zu diesem Punkte,
weil der zur Begutachtang vorliegende Fall ein Mehreres nicht
erforderte; im Allgemeinen aber wird es noch weiterer Erörte-
rungen bedürfen, um die Bedeutung der in Rede stehenden Be-
stimmung des § 224. nach allen Seiten hin scharf zu umgrenzen
and sicher zu stellen.
Eine. Lähmung (in dem eben acceptirten Sinne) kann ver-
schiedMie Grade haben; sie kann vollkommen oder unvollkommen
^öbyGooi^lc
260 Bemerkungen zu §. 224. dea Deutsch
seifl, da in Folge einer Verletzung die I
ten Bewegnngaapparat dea Körpers zi
zu gebrancben, für welche er von Natu
gar vernichtet oder nur in mehr oder
schränkt worden sein kann. — Offenba
absolute Unfäbigkeit zu Bewegungen, s<
Beschränkung der Bewegnngsfäbigkeit a
anerkannt werden, weil man sonst beis
gelangen würde, ein Arm sei nicht gelät
keit, ihn zu den ihm eigenthümlichen E
sei nicht vorhanden, weil eine oder die
sei es auch in beschränkterem Grade, uu
der Verletzte den Arm zu irgend welch
nicht gebrauchen könnte.
Andererseits wird nicht jede leich
den Bewegungen eines Gliedes, wenn sii
geführt ist, die letztere zu einer sdiwf
massige Steifheit eines Gelenkes, eine i
ehung der Kraft und Energie der Beweg
selbst wenn die letztere wirklich durch
des Wortes bedingt wäre, doch kein*
§. 224. sein. — Hieraus folgt, dass w
keit, mit einem Gliede oder sonstigen
welche Bewegungen auszuführen, noch
Fähigkeit ein Kriterium der erfolgten L
vielmehr es darauf ankommen wird, ol
brauch" gemacht werden kann, „zu ■
gerichtet ist." Nicht ob die Finger, d
gewisse Bewegungen ausführen können,
Greifen und Halten, der Arm zum He
Bein zum Stehen und Gehen gebraucht
Maassgßbende sein. — Diese Gebrauch
auch wieder vollständig verloren gegangi
beschränkt worden sein, und wir könne
Falle von dem Königlichen Ober-Tribt
halten und erklären : der Gebrauch eine
apparates müsse „gänzlich oder in sei
hoben sein, wenn eine Lähmung anger
Unbestimmtheit, die dieser Definition n
theil für die Praxis, da in jedem einze
^öbyGooi^lc
J
Bemerknngen t.a §. 334. des Deutscben Strafgesetzbuches. gßt
die Geschworenen nach Darlejining des Thatsächlichen durch den
medicinischen Sachverständigen werden erkennen kßnnen, ob nnr
eine mässiKe Beeinträciitiguna: oder eine dem Verlast gleichkom-
mende wesentliche Beschränkung der Gebrauchsffihi^keit Torliegt.
Dass aneh hierbei wiedeniro die Arbeitsfähigkeit nicht ganz un-
berücksichtigt bleiben wird, lässt sieb wohl denken, da der Ge-
brauch, der von einem Gliede gemacht werden kann, ein dnrchans
passendes Maass in der Grösse seiner Arbeitsleistang findet.
Sehen wir nnn anch als festgestellt an, was nnter „Lähmnng"
zu verstehen ist, so bleibt doch Qoch eine Lücke in der Bestim-
mung des Gesetzes zu ergänzen. Es geht unmittelbar ans dem-
selben nicht hervor, was gelähmt sein mnss, damit die Ver-
letzung als schwere bezeichnet werden dürfe.
Unter den Bewegungsapparaten stehen an Wichtigkeifobenan
die Glieder des Körpers, und sie sind es auch, welche am häußg-
sten durch Verletzungen gelähmt werden. Unmöglich kann der
Gesetzgeber gemeint haben, dass ein Verletzter wegen der Steifig-
keit eines kleinen Fingers als „in Lähmung verfallen" betrachtet
werden solle. Da der völlige Verlust eines Gliedes nur dann als
eine schwere Verletzung gilt, wenn das Glied ein „wichtiges" ist,
so wird auch die Wichtigkeit des Gliedes in Betracht kommen
müssen, wenn es sich nicht um völligen Verlust, sondern nur um
die ünbrauchbarkeit desselben handelt.
Die ünbrauchbarkeit anderer Bewegnngsapparate des Körpers
wird meistens für die Thätigkeit und Leistungsfähigkeit des Kör-
pers von geringerer Wichtigkeit sein, als die der Glieder, aber
sie kann eventuell Entstellung oder Siechthum zur Folge haben,
so dass deshalb die Verletzung als schwere wird gelten müssen.
Gehen wir die wesentlichsten Bewegnngsapparate kurz durch,
80 sind am Kopfe die Gesichts- und Augenmuskeln zu berück-
sichtigen.
Aufhebung der Bewegungslahigkeit der mimischen Gesichts-
muskeln, sei es durch Narbenbildung , sei es durch Paralyse des
N. facialis, wird beurtheilt werden müssen nach dem Grade der
dadurch bedingten Entstellung, da die mimische Thätigkeit der
betreffenden Muskelgruppen kaum als eine wichtige anerkannt
werden dürfte. Die ünbrauchbarkeit der Bewegnngsapparate an
sieb könnte nur unter besonderen umständen in Betracht kommen,
z. B. bei Musikern, welche dadurch die Fähigkeit, Blasinstrumente
zu spielen, verlieren.
^öbyGoOi^lc-
262 Bemerkungen zu §. 224. des Deufsoheu Strafgesekbuches.
Bewegungsuniähigkeit des Kan-Apparates, ,wie sie z. B. dareh
Änchylose des üoterkiefergeletikes als Folge von Verletzung auf-
treten kann, dürfte woli) als ünbrauthbarkeit eines wichtigen
Bewegnngs-Apparates aufzufassen sein. Sie beeinträchtigt eventuell
die Sprache and stört in erheblicher Weise die Ernährung. Der
Znstand ist häufig ein dauernder, und wenn wirklich durch An-
legung eines falschen Gelenkes die Bewegung des Unterkiefers
tndgtich gemacht wird, so tritt dann meistens eine erhebliche Ent-
stellung durch Schiefheit des Gesichts ein.
Die Bewegungsstörung der Augenmuskeln kann Strabismus
erzeigen, welcher eventuell als Entsteilung in Betracht käme,
oder auch wohl die Sehkraft eines Auges bedeutend beeinträch-
tigen, sogar verloren gehen lassen könnte. In diesen Fällen wäre
allerdings za erwägen, ob der Zustand als ein dauernder gelten
dürfe, da die vollendete Technik der Schieloperationen eine Besei-
tigung desselben häufig als durchaus möglich erscheinen lassen wird.
VoD den Lähmungen, welche die ßewegungs- Apparate des
Halses und Rumpfes betreffen können, dürften nur die der Wirbel-
säule in Betracht kommen. Diese kann in Folge von Verletzungen
die Fähigkeit, bewegt zu werden, mehr oder weniger einbüssen,
und es kann hierdurch die Leistougsfäbigkeit des Verletzten in
verschieden hohem Grade beeinträchtigt werden, indem derselbe
dadurch unfähig wird, den Rumpf frei zu drehen, sieh zu bücken,
liasten zu heben, zu tragen, zu schieben etc. Dieser Zustand an
sich könnte eventnell Veranlassung geben, die Verletzung wegen
der Lähmung eines wichtigen Bewegungs-Apparates als eine schwere
zu bezeichnen; doch werden hierbei meistens zugleich Verkrüm-
mungen der Wirbelsäule eine Entstellung, mitunter ctironiatüi ent-
zündliche Zustände der Knochen und Ligamente, eiu Siecbthum
zur Folge haben.
Lähmungen der Sphin<'teren , der Blase und des Afters be-
dingen Incontinentia urinae resp, aivi und diese Zustände würden
wohl meistens als Siechthum bezeichnet werden müssen.
Wir kommen hiernach zu dem Schlüsse, dass ein Mensch in
Folge einer Verletzung als „in Lähmung verfallen" anznsehen
ist, wenn er durch die Verletzung den Gebrauch eines wichtigen
Gliedes oder sonstigen zu wichtigen Functionen bestimmten Be-
wegungs- Apparates gänzlich oder in seiner Hauptbeziehung und
dauernd verloren hat.
)vGooi^lc
Ueher eiu iicnes Rcngeiis ant'Blat niid Aiiwendaiig
desselbeu in der forensischen Clieinie.
W, li. 8anncnsch«in i
i/nrcb fr&here Beobachtungen habe ich mich davon äberzeagt, dass
Molybdänsäare ebenso wie Wolframsänre nnter gewissen Umständen
mit allen sog. Proteinkörpern Niederschläge geben, welche in sanren
Flüssigkeiten unlöslich sind*).
Znr Hervorrnfang dieser Reactionen ist es erforderlich, dass
die erwähnten Metallsäuren in einer löslichen Verbindung, d, h.
an ein Alkali gebunden, sich befinden, und dann ist darauf zn
achten, dass eine andere freie Säare zugesetzt werde, welche an
und für sich weder mit dem metallsanren Salze, noch mit dem
Proteinkörper einen Niederschlag hervorbringt. Gewöhnlich habe
ich mich zu den hier zu erwähnenden' Versnoben des wolfram-
sauren Natrons bedient.. Eine gesättigte Lösung dieses Satzes
ist mit einer organischen Säure, z. B. mit Essigsäure, oder auch
mit '6 basischer Phosphorsäure stark anzusäuern und bildet so das
zom Gebrauch fertige Reagens.
Dasselbe giebt mit. Albumin, Casein, Blutserum und Leim,
auch selbst in höchst verdünnten Lösungen, voluminöse Nieder-
schläge. Diese Niederschläge nehmen bei dem Erwärmen ausser-
ordentlich an Volumen ab und bilden dann eine weiche, faden-
*) \'or 10 Jabrea ist ein von mir angegebeoes Verfahren, durcli Wolfram-
säure Protei osubstauien zu techniathen Zwecken 7.u fällen, in England und
Deutschland patentirt norden.
^öbyGooi^lc
264 Vetier ein neues Reap
ziehende, klebriKe Masse, die nach di
zerreiblichen Körper erstarrt, und
ninschlichen Brnoh zeigt.
In schwach augesänertem Wasi
löslich, jedoch, namentlich beim Erwi
sfhen Flüssigkeiten.
Hierans folgt, dass die LOson^
setznng ein sehr gutes Reagens für ;
gehörende Körper iat, welches an
Millon'B-Reagens (salpetersanres '
nnr gleich kommt, sondern dasselbe
nirtes Blnt verhält sich, was Empfinc
das erwähnte Säure^emisch ähnlich,
ristisch, dass es als Reagens znm
pfohlen zn werden verdient.
Eine verdünnte und filtrirte Bin
beschriebenen Reagens einen volumii
choeoladenfarbigen Niederschlag, w(
Klümpchen von geringem Volumen z
kroakope zeigt sich derselbe im frisc
Bläschen bestehend, welche durch "i
sammenschrumpfen.
In Ammoniak sowie in anderen >
löst sich der Niederschlag, wie erwi
neten Znstande leicht anf nnd bild
Lösung von intensiverer Färbung, als
Menge reinen Blutes mit Ammoniak
Durch Zusatz einer Sänre wiri
Niederschlag wieder gefällt.
Bei lOd^C. getrocknet bildet er
rige Masse, welche 49,7 pCt. organ
dieser Masse sind alle Elemente des
Durch Schmelzen mit Natrium i
dnng von Cyannatrium dargethan.
Wird nach dem vollständigen '.
Wolfram säure bestehende Rückstau
unter geringem Salpeterzusatz gescl
Auslangen der Schmelze wolframsauri
Oxyd des Blutes ungelöst zurückblei
^öbyGoOi^lc
und Anwendung desselben in der forensischen Cbemie. 265
Hieraus geht hervor, A&ss dnrcb das neue Reagens das Blnt-
roth in seiner Totalität gefällt wird, nod sich nicht Eiwelss daraoe
abspaltet*), wie es bei der Einwirltnng anderer Reagentien, z. B.
bei dem Hillon'schen, der Fall zn sein scheint.
Sfolybdänsäare verhält sich der ihr so verwandten "Wol-
framsänre anch hierin analog. Dieselbe übt nämlich auf die Ei-
weisskörper nnd das Blntroth eine sehr übereinstimmende Wirknng
ans. Der Niederschlag ist jedoch etwas lebhafter roth, und ebenso
ist die Änflösting in Ammoniak etwas lebbafter geerbt. Das Ver-
halten vor dem Spektroskop habe ich noch nicht erschöpfend stndirt,
jedoch gedenke icb, die darüber gemachten Beol>achtnngen später
mitzutheüen.
Ans Vorstehendem geht hervor, dass das angegebene Ver-
fahren für forensische Dnterauehnngen son Wichtigkeit werden
kann. Wenn es sich in Criminal-Untersnchnngen z. B. nm die
Feststellang von Blutflecken anf Zeng etc. handelt, so kann man
die befleckte Stelle ausschneiden, mit Wasser anslangen ond die
filtrirte Lösung mit dem Reagens fftllen und weiter unlersochen.
Hierbei gereicht der Umstand 7um Vorlheil, dass man eine
sehr verdünnte Bintlösnng zum Fällen verwenden kann. Filtrirt
man nun den Niederschlag ab nnd behandelt denselben nach dem
Auswaschen mit wenigem Ammoniak, so erhält man noch eine
deutlich gefärbte Lösung, auch wenn der ursprüngliche Blutaoszug
so wenig gefärbt war, dass derselbe durch das Spectroskop niclit
mehr erkannt werden konnte. Man kann auf diese Weise die
Färbung gleichsam concentriren. Bei Anwendung von Phosphor-
sänre zum Änsänern ist es erforderlieh, den Niederschlag vor der
Behandlung mit Ammonialc vollständig auszuwaschen, weil sonst
weisse Niederschläge von phosphorwolframsanrem Ammoniak ent^
stehen, welche die Deutlichkeit der Reactiou beeinträchtigen.
In einigen Fällen kann man den Fleck mit Ammoniak aus-
ziehen und die- Lösung zur Fällung benutzen , oder auch den zu
untersuchenden Lappen selbst mit dem Reagens digeriren, dann
auswaschen und schliesslich mit Ammoniak behandeln.
Uebersteigt die zum Trocknen des Niederschlags angewandte
Wärme nicht 105''C., so bleibt er sehr leicht in Ammoniak lös-
lich. Man kann auf diese Weise Blut-Niederschläge beliebig con-
•i Die Blutkryitalle Ton Preyn-, p. 107, Jens, 1871.
D.qitizeabvG00l^lc
266 Ueber ein aeues Keagens auf Blut.
serviren, welche dann za gelegener Zeit in Ammoniak gelöst
zunächst durch die charakterietiache grön-roth dichroieirenäe Fäi'-
bnng erkannt werden können. Wird nnn wieder durch eine Sänre
ge^lt, so hat mau Material zu den übrigen Blntreactiooen, welche
einerseits auf den Nachweis von Stickstoff durch die Cyanbildnng
beim Schmelzen mit !Natriam, andererseits nach dem Einäschern
auf den Nachweis von Eisen in einer ursprünglich keine Eisen-
reaetioQ mit den gewöhnlichen Beagentien gebenden Lßsnng basirt
sind.
^öbyGoOi^lc
Ob liehinicrschutteruiig oder llinischlagflass?
(Apoplexia saiigninea rerebri.)
ürschichÜiches.
Am zweiten Weihnachtsfeieitage , den 26. Det^ember v. Js. , be-
Bcbloasen die im Dienste des GnindbesitzerB 0. anf dem Abban G,
stehenden Knechte ./. P. und G. K. — es mochte ungefähr 3 Uhr
Nachmittags gewesen sein — nach der Stadt L. zu gehen. K. war
von seinem Herrn ausgelohnt, hatte noch 9 Sgr. als Rest seines
Lohnes erhalten, sich jedoch kein anderes Geld besorgt. In der
Stadt besuchten sie zwei verschiedene Schenken und verzehrten
in denselben im Ganzen 1 ; Quart Schnaps. Nachdem sicli Jeder
noch in eine Flasche einen Halben Branntwein hatte einfallen
lassen, verlieasen sie — es war inzwischen der Abend herange-
kommen — die Stadt, um sich auf den Rüclsweg nach Hanse zu
begeben. — Unterwegs sprachen sie ihren Flaschen zu, A'. häufiger
als /'. Nachdem sie in dem Dorfe G. mit den Knechten J. und
L.y sowie mit dem SchmiedegeselJen B, noch Schnaps getrunken
hatten, schickten sie sich an, ihren Heimweg weiter fortzusetzen.
Nach P.'s Angabe war der Schnaps aus den Flaschen vertilgt und
trug K. die leeren Flaschen in einem Päckchen; letzterer war
bereits sehr stark angetrunken. Auf der Hauptstrasse — wenige
Schritte hinter der Schmiede des Dorfes G. — fiel K. zum ersten
Male hin, vermochte aber sich selbst noch aufzurichten. Nachdem
sie einen Berg überschritten hatten — /', voran, ff. hinter ihm ~
passirten sie eine Brücke, hinter welcher letzterer zum zweiten
^öbyGoOi^lc
268 OehirnBrüchüitoninp oder Hinwchlaftfluaa?
Male niederstürzte. Er vertnocbte aich jedoeh Dicht selbst anfzn-
richten, und als /'. ihn anfhoh, will er bemerkt haben, dass er
im Gesicht nnd am Kopfe blntete. Sie verfolgten nun die Strasse
weiter und schlugen den Weg rechts ein, der nach dem 0. 'sehen
Abbau führt. Als sie eine Strecke auf der linken Seite des
Grabens gegangen waren, — P. hatte aeinen Genossen unter den
linken Arm gefasst, — da verloren beide die Balance und stfirzten
in den Graben; l\ fiel nach nuten und Ä". anf ihn. Der Graben
ist daselbst nur ganz fiach und auch nur mit ganz kleinen Steinen
versehen. P. Hess den K. liegen nnd ging nach der O.'achen
Chaluppe, um Hülfe zq holen. Er klopfte an das Fenster, will
aber die erstere nicht betreten haben, und als er keine Hülfe er- -
hielt, begab er sich zu K. zurück. Er rüttelte ihn auf und
schleppte ibn mit sich fort. Anf ihrem Weitergange fielen sie
wieder hin, bei welcher Gelegenheit eine Flasche zerbrochen wurde
und wobei sieh P. den kleinen Finger der rechten Hand zer-
schnitt. (Die mit letzterem am Obduetionstage am 29. Deeember
V. Js. vorgenommene Unteranchung ergab eine kleine frische Wunde
an der inneren Seite des kleinen Fingers der rechten Hand, die
allerdings von einem Schnitt mit Glas herrühren konnte.) Der
Finger soll aber bereits geblutet haben, als er die Chaluppe be-
trat, um dem K. Hülfe und Beistand zu verschaffen.
Nunmehr schleppte P. den K. bis an die grossen Bänme, die
auf dem Wege nach dem 0. 'sehen Gehöfte stehen. Hier liesa er
ihn liegen, setzte sich neben ihn und schlief ein. Als er erwachte,
lebte K. noch, er knirschte aber mit den Zähnen. P. ging nun-
mehr nach dem Gehöfte seines Brodherm, holt^ von dort eine
Schleife nnd ein Pferd nnd brachte K. in den Stall, wo beide
sonst zu schlafen pflegen. In demselben verstarb letzterer. So-
wohl auf dieser Fahrt als auch im Stall soll er kein Wort mehr
gesprochen haben. Die Loslente M. und N. in der Chaluppe des
0. will P. vergeblich nm Hälfeleistung bei K. gebeten haben.
Der Losmann M. läugnet dieses. Dagegen will P. im Stall den
Versuch gemacht haben, K in das Bett zu bringen, was ihm aber
nicht gelnngen sein soll. Somit blieb letzterer auf dem Rücken
im Stalle am Boden liegen, der überbrückt ist, wurde aber früh .
Morgens todt und auf dem Gesieht liegend vorgefunden
Die am 29. Deeember pr. durch mich und Dr. 5. angestellte
Legal-Obduction ergab folgende bemerkenswertbe Befunde;
^öbyGoOi^lc
Qebimeracbättemng oder Himschlagflnss? 269
3. KrUtiger Körper von c. 40 Jahrea, 5 FuBS 2^ Zoll gross; das Gesicht,
von ruhigem Ausdtucli mit eingetrocltoetem Blut und Sand besudelt. Die Hände
geb&llt, mit Schmutz aoA Saud bedeckt.
8. Auf der Grenze des Scheitel- und Stirnbeins liokerseita zeigte sich eine
klafTende, schräg verlaufende Wunde, ^ Zoll lang, mit glatten Rändern.
9. Eine gleiche Wnnde war oben auf dem Scheitel, ebenfulls quer ver-
laufend und i 2oll betragend.
10. Auf der rechten Wange lefajid sich eine Suglllalion, ebenso am uutej'en
Augenlide beider Augen.
13. Auf der Nasenspitze und der Oberlippe kleine Excoriationen.
14. Nachdem die allgemeine Scbädelbedeckung durch einen Querschnitt
getreunt war, zeigte sich auf der inneren Fläche derselben ein bedeutendes Blut-
extravasat, nelcbes besouders stLirk auf der linken Seile entwickelt war.
15 Gehirnmässe derb, sonst nichts Abnormes.
16 Unter der harten Hirnhaut zeigte eich auf dem linkeD Hirnlappen oben
auf dem Scheilel eine 2'% Zoll lange Cystengeschwulst, welche ganz genau einer
alten, glänzend weissen Narbe auf der Kopfscbwarte entspracb.
17. Die Hirnhäute sind nur in massigem Grade mit Blut gefüllt; die HJrii'
Substanz zeigte auf den ScboitCfläcbeo nur geringfügige Blutpunkte.
10. Das Herz war in der linken Hälfte hypertrophisch, in der rechten
dilatirt.
SO. Das BlutadergeSecbt war sehr massig mit Blut gefällt.
31. Uuter der Haut des linken Handrückens wurde durch Einschnitte ein
bedeutendes Blntextratasat gefunden.
22. Die Hirnhühlen enthielten ein kaum neunenswertbes Blutwasser.
Wir gaben niiBer vorläufiges Gutachten in Folge der durch
die Legal-Obdaction erbaltenen Resultate dahin ab:
„Denatus ist an Gehirnerechütterung des höchsten Grades
und dadurch eingetretener Lähmung des Gehirns gestorben,
wozu eine gewisse Disposition die auf der linken Hemi-
sphäre des Gehirns befindliche Cysteugescbwulst gab, und
die nur durch eine Gewaltthätigkeit von Aussen bewirkt
worden sein kann "
Da3 Königliche Kreisgericht zu L. hielt es nach geschlossenen
Untersuchungs-Äcten für nothwendig, von uns ein motivirtes Gut-
achten zu erfordern, dorn wir unter Benutzung derselben nach-
stehend entsprochen haben.
Notivirl«» GuUchtni.
Was die Todesart and Todesursache des Knechts G. K., der
muthmaasslich 40 Jahre alt und von kräftiger Körperbeschaffen-
heit war, betrifft, so glauben wir nnser Gutachten darauf stützen
^öbyGoOi^lc
270 6«himerscbütteruDg oder Hirnschi agflusg?
ZU müssen: I, auf die am 29 December v, Js. gewonneneo Seetions-
resaltate und II. auf den actenmässigeii Thatbestand, der aas der
VonmlersuehuBg resultirt,
l. Die Sectiouaresultate bieten nach zwei Ricbtnagen hin
wichtige, reelle Ergebnisse zur Beurtbeilnng des vorliegenden
Falles dar, und zwar die beiden Kopfwunden nnd ein bedeutendes
Blutextravasat zwischen der Kopfsehwarte und dem Schädel. Die
eine Wunde befand sich auf der Grenze des Scheitel- und Stirnbeins,
war IdafTend, verlief in schräger üichtong, war mit glatten Rändern
versehen and von \ Zoll Länge (8)- Eine gleiche Wunde zeigte sich
■ auf dem Scheitel, war ebenfalls schräg auslaufend und von ■: Zoll
Länge (i*.). Auf der rechten Wange und den beiden unteren Augen-
lidern befand sich eine Sugillation ( 1 0.) und zwischen der Kopf-
schwarte und dem Schädel zu beiden Seiten ein sehr bedeutendes
Blutextravasat, welches besonders auf der linken Seite des Kopfes
stark entwickelt war (14.). Änf dem Bücken der linken Haod
befand sich ebenfalls ein grosses Extravasat (^1-)- Die übrigen
Organe des Denatus kommen hier weiter nicht in Betracht; nur
ist zu bemerken, dass das Herz in seiner linken Hälfte hyper-
trophisch, in seiner rechten dagegen dilatlrt 'und mit schlalTen
Wandungen versehen war; — übrigens ein Fettherz, wie so häaßg
bei Säufern (19.).
In den vorgeuaunten Sectionsresultaten glauben nun die Ob-
ducenten die Todesart des Denatus mit Sicherheit zu erkennen:
„ Derselbe ist ohne Zweifel an Gehirnerschütterung des
höchsten Grades gestorben, in Folge deren Lähmung des
Centralnerven Systems des Gehirns eintreten musste."
Es darf dabei durchaus nicht befremden, dass die Gehirn-
masse und der Schädel seihet keine Abnormitäten zeigten (20),
da erfahrungsmässig der Leichenbefnad bei Gehirnerschütterungen
ausserordentlich verschieden ist. Man hat nämlich mitunter das
Gehirn zusammengefallen gefunden, so dass sich zwischen Sebädel-
wandung und Oberfläche des Gehirns ein merklicher Abstand be-
findet. In anderen Fällen wird das Gehirn und seine Häute zer-
rissen, einzelne Stellen desselben erweicht, ja eine ganze Hemi-
sphäre in eine mussige Masse verwandelt gefunden. Dagegen
giebt es auch viele Fälle, wozu denn auch der vorliegende
gehört, wo die durch die äussere Gewalt bewirkte Erschütte-
rung des Schädels, die sich von diesem der Gehirnmasse mittheilt,
^öbyGoOi^lc
GebirnerschStterang oder Hirnschkgfluss? 271
gleich dem Blitzschlage eine Läbmang der letzteren oder ein Ans-
einanderweichen ihrer kleinen Markpartikel ohne sichtbare Ver-
Sndernng bewirkt. Es erfolgt in der Regel da Gehirn-
ersehütternng, wo der Schädel nnverletzt bleibt. Ein
solcher Vorgang kann aber nar dann eintreten, wenn eine äussere
Gewalt auf den Schädel einwirkt, welche anch im vorliegenden
Falle' sfcattgefnndeu haben muss, weil sieh nur auf diese Weise
das bedeutende Blatextravasat zwischen Kopfschwarte und Schädel
bilden konnte. Kur auf diese Weise musste eine Znsaminenhangs-
trennung der GeiUsswände in Masse erfolgen! — Es ist nun zwar
nicht abzuläugncn, dass Biutextravasate auch durch krankhafte
Entartung der Gefässe bei gleichzeitigem Bestehen grosser Con-
gestionen entstehen können. Diese KventuBlität müssen wir aber
im vorliegenden Falle zurückweisen, da dieser Vorgang eine Menge
von Krankheitserscheinungen voraussetzt, an denen Denatus bis
zu seinem Tode nicht gelitten hat. Ferner würde die Section die
krankhaft entarteten Gefässe nachgewiesen haben. - Aach dürfen
wir andererseits nicht unerwähnt lassen, dass die auf dem hnken
Sirnlappen des Denatas befindliche Cystengeschwulst von 'i'-, Zoll
Länge und I Zoll Breite allerdings durch Druck auf das Gehirn
eine gewisse Disposition zu Erschütterung desselben darbot (16.).
Was das Extravasat auf dem linken Handrücken betrifft, so
müssen wir dasselbe, nach seiner Beschaffenheit zu urtheilen,
gleichen Datums halten mit dem eben geschilderten. Beide Ex-
travasate an und für sich waren aber nicht im Stande, den Tod
zu bewirken, sie würden theilweise durch die Natur oder durch
zweckdienliche Mittel zur Aafsaagung oder zur Abscedirung ge-
bracht worden sein; — sie sind aber in unserem Falle zuver-
lässige Zeugen, dass auf Denatus eine äussere starke Gewalt
oder vielmehr Gewalttbätigkeit eingewirkt haben müsse! Endlich
glauben die Obducenten nicht unerwähnt lassen zu müssen, dass
die Hypertrophie des linken und Dilatation des rechten Herzens
mit der Todesursache des vorliegenden Falles in gar keinem Zu-
sammenhange stehen, wenngleich zugegeben werden muss, dass
die Prognose eine nngünstige ist, weil bei dergleichen Herzkranken
der Tod in Folge der Kopfcongestionen durch Gehirnerweichung
Tiud Schlagfluss früher oder später erfolgt.
II. Eß bleibt uns nun noch übrig nachzuweisen, ob der
actenraässige Thatbestand' uns Handhaben darbietet, welcher
)vGooi^le
272 OehimerBchötterang oder EimBchli^ifltus?
Art die äussere Gewalt gewesen, die den Tod des Denatas her-
beiffihrte.
In dieser Beziehung halten wir von Wichtigkeit die Zeugin
Losfrau C. M., weluhe deponirt:
„ E kam Abends am zweiten Feiertage in unsere Chaluppe oud
erzählte, er habe dem K. die BranntweinÜasche entreissen wollen,
wobei er ihm Ohrfeigen gegeben habe und mit den Absätzen
auf den Kopf trampelte."
Die zweite Zeugin, Losfran M. N.y sagt aus:
„P. gagte zu mir, er habe den K. geschleppt, so weit er konnte,
die Branntweinflasche konnte er ihm aber niuht entreissen; da
brachte er ihn wieder in den Graben; er habe ihm Ohrfeigen
gegeben und mit den Absätzen auf den Kopf getrampelt,"
Die Zeugin setzt noch hinzu, P. war nicht „sinnlos" betrun-
ken, als er diese Aeusserung that.
In den beiden Zeugenaussagen liegt der Gedanke nahe, dass
die äussere GewaU, d'e auf den Kopf des Denatns einwirkte, zu-
nächst im „Tvampeln" mit den Absätzen der Stiefel des P. be-
standen haben mag. In dem Audienztermiue am 27. Januar c.
sind uns die Stiefel, deren Absätze mit Hufeisen beschlagen wa-
ren, vorgezeigt, und müssen wir unsere damals ausgesprochene
Ansiebt hier wiederholen, dass n&mli'cb dieselben als wohl ge-
eignet zu betrachten sind, die Kopfvei'etznngen, die Extravasate
und die Gehirnerschütterung zu bewirken, wenn die Tritte oder
Stösse (Trampeln auf den Kopf) mit Nachdmek und Kraft aue-
gefübrt wurden. Nicht minder müssen wir dabei stehen bleiben,
dass auch eine Flasche als ein Instrument zu betrachten sei, wel-
ches die bezeichnete Wirkung hervorzurufen im Stande war.
Durch kraftvolle Schläge nämlich nach dem Kopfe können sehr
wohl Blütextravasate und Gehirnerschfitteraog und, wemi die
Flascbe dabei zerbrach, vermochten ihre scharfen Ränder auch
Schnittwunden, wie wir sie bei der Section vorfanden, zu bewir-
ken. Was endlich die aufgeworfene Frage betrifft:
„Ob nicht die an Denatus vorgefundenen Kopfverletzungen
und Blntextravasate vielleicht auch durch einen Sturz auf
einen Steinhaufen bewirkt werden konnten",
so glauben wir diese Ansicht dadurch beseitigen zu müssen, wenn
wir bemerken, dass es zwar feststeht, es sei Denatns öfters ge-
fallen auf ojfener Strasse oud in Gräben, die nur von geringer
)vGooi^lc
Oehirnerai^ättenui^ oder HirosehlogfioBB? 373
Tiefe waren, und in denen nttr einige kleine Steine lagen, daas
jedoch keineswegs dieser UmBtand genügit, die erheblichen Blnt-
extravasate aof beiden Seiten des Schädels zn bewirken. Es wilre
dieses nur denkbar, wenn Denatna von einer bedeutenden Hohe,
also r. B. von einem Dache oder von einem Abhänge gählings anf
einen Steinhanfea gestürzt wäre, der überdies zufälliger Weise
eine ganz eigenthümlicbe Constniction gehabt haben müsste, näm-
lich eine Oeffonngf die den Kopf des Herabstürzenden gleicbsam
wie eine Hanbe nmschlOsse. Auch scharfkantige Steine müssten
daselbst nicht fehlen, um die Kopfverletzungen zn erklären. Dass
diese Annahme als eine sehr gesuchte erscheint, ist klar; anderer-
seits widerspricht sie auch dam actenmässig festgestellten objecti-
ven Thatbestande vollständig. Wir erfahren hier nur, wie schon
bemerkt worden ist, dass Denatas Öfters fiel auf offener Land-
strasse nnd~ in Gräben von geringer Tiefe; einmal hatte er sogar
den P. als schützende Uateriage. Die kleinen Steine, auf
welche er fiel, konnten wohl die anf der rechten Wange
und den beiden unteren Augenlidern befindlichen Sn-
gillationen, aber nimmermehr die erheblichen Blnt-
extravasate anf beideo Seiten des Schädels hervor-
rufen! — Es ist klar, dass Sngillationen als ein gerit^erer Grad
eines Extravasats auch nur einer geringfügigen äusseren Gewalt
bedürfen, um GeRisse in geringem Umfange zn zerreissen. Da-
gegen erfordern Gehirnerschütterung und bedeutende Blntextrava-
sate, wie in unserem Falle, eine erhebliche Gewalt oder Gewalt-
thätigkeit, welche den Schädel mit einer gewissen Breite und Aus-
dehnung trifft. Dadurch erklärt sich denn auch am besten der
onverletzte Schädel bei Erschütterung, indem die denselben tref-
fende Gewalt sich nicht in Brüchen desselben erschöpft, sondern
auf di4 Gehirnmasse selbst sich überträgt, die sie lähmt.
Wir fassen nach all diesen Betrachtungen unser motivirtes
Gutachten in folgende Sätze zusammen:
1) Denstus ist an Gehirnerschütterung hGcheteu Grades und
dadurch bewirkter LäbmUDg des Gehirns gestorben, wozu
eine gewisse Disposition die auf der linken Hemisphäre be-
findliche Gystengeschwulst gab;
2) die Gehirnerschütterung ist in Folge äusserer Gewalt ein-
getreten, wodurch ein erhebliches Blutextravasat zwischen
Kopfscbwarte und Schädel beiderseits entstand;
v. HM. K. r. zvu. a. 18
^öbyGoOi^lc
>74 Qahirnerscliütteniiig oder Hinuclila^fluaa?
3) dass diese äassere Gewalt sehr wohl dnrch kräftige StOsse
mittels der mit Hafeisen beschlagenen Absätze oder darcfa
' eine Flasche ansgeübt werden konnte;
4) dass ein Stnrz Ton einer bedeutenden Hohe, z. B. vom Dache
oder Bergabhange gäblings in einen znfftllig elgentbümlicb
constmirten Steinhaufen die an Denatns gefundenen Ver-
letzongeu und Extravasate, sodann die Gehirnerschtltterung
und deren Ausgang herrorzurafen vermochte.
Auf Grund dieses Gutachtens erhob die EDoigliche Staats-
anwaltschaft gegen den Knecht J. P. die Anklage „auf Körper-
verletzung, die den Tod zur Folge gehabt hat." Der Criminal-
Senat des Appellationsgeriebts aber hatte mehrere Bedenken gegen
das Gatachten, namentlich stellte er die Vermuthung bin, es kCnne
Denatns seinen Tod durch Schlagflnss (?) gefunden haben. Wir
beseitigten diese Bedenken durch nachstehende Erörterungen.
Auf die Resolution des Criminal-Senats des Königl. Appella-
tionsgerichts zu N. vom 24. April c, welcher in Betreff unseres
motivirten Gutachtens über die Todesart und Todesursache des
Knechtes .J. K. vom 18. M&rz c. Bedenken erhoben hat und uns
zu weiteren Anslassnngen darüber veranlasst, äussern sich die
unterzeichneten Sachverständigen in nachstehendem Gutachten foj-
gendermaassen.
ZnvSrderst erkennen wir mit dem hohen Gerichtshofe an, dass
der in Eede stehende Fall von hoher Wichtigkeit ist, sind aber
der Meinung, dass derselbe weniger Schwierigkeiten macht in Be-
zug auf die Todesart, als in Rücksicht der Todesursache, welche
letztere ganz gewiss ein hohes psychologisches Interesse darbietet,
über welches wir vielleicht bei der schwurgerichtlichen Verhand-
lung ans auszusprechen Gelegenheit haben werden. Vorweg wollen
wir nur bemerken, dass es gewiss sehr auffällig erscheinen mnßs,
wenn ein von Natur friedliebender Mensch, wie den Angeklagten
die Acten bezeichnen, seinen Kameraden, mit dem er stets freund-
schaftlich verkehrt hatte, der Art misshandelt, dass der Tod ein-
tritt. Allein abgesehen von dem niederen Bildungsgrade und dem
geringen moralischen Gehalt desselben, so ist der betrunkene Zu-
stand natnrgemäss weit eher zu Ausschreitungen aller Art dispo-
uirt als der nüchterne. Dazu kommt nun noch, dass der Ange-
la byGoot^lc
QehirnerschätteruDg oder Hinuchl^asB? 276
klagte ein gewisses Anrecht aaf den Schnaps des K. zu haben
glaubte, das er sich durch deo diesem geleisteten Beistand er-
worben zu haben erwähnte. Belolmte nun Denatns die Frennd-
schaftsdienste des P. so schlecht, dass er freiwillig den Schnaps
nicht hergab, dann ist es psychologisch nichts Widersinniges, wenn
ersterer im trunkenen Zustande znr gröbsten Thatsächlichkeit
äberging, die leider so tranrige Eolgen nach sich zog.
Das Bedenken, es könne Denatua an Gehimachlagflnss (Apo-
plexia cerebri sangninea) gestorben sein, wozn die starke Betrun-
kenheit desselben, das öftere Hiofallen anf seinem Heimwege und
das eine längere Zeit im Freien stattgehabte Liegenbleiben zu
einer rauhen Jahreszeit (vom 26. zum 27. December 1868) aller-
dings veranlassende Momente darzubieten scheinen, vermögen wir
nicht zu theilen. Diesem Bedenken steht zunächst die amtliche
Bescheinigung der meteorologischen Station zu C. vom 8. Mai c.
entgegen. Nach derselben war der 26. December v. Js. ein für
diese Jahreszeit sehr milder Tag, indem das Thermometer 3'',4
bis 4'',4R. zeigte; noch um 10 Uhr Abends ergab die Beobach-
tung 3'',6R. bei Südwestwind. In der Nacht vom 26. zum 27.
December pr. sank die Temperatur gegen Motten nur bis auf
l",öR. über Null; es herrschte also in dieser Nacht gar
kein Frost. Unter solchen Verhältnissen konnte also Denatns
auch nicht seinen Tod durch Erfrieren gefunden haben, welcher
letztere allerdings meist durch. Grehimschlagfluss, zuweilen jedoch
auch darcb SufTocatioa erfolgt. Müssen wir also von dieser Even-
tualität absehen, so ergab der Obdactionsbefond der Leiche selbst
uns keine Veranlassung zur Annahme von HimschlagBuss. Dieser
beruht in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf Blutanstre-
tnngen in die Schädelhohle, namentlich in die Gehimhemisphäre
selbst; es zeigt sich DeberfüUung der Himgefässe mit einem
dunkeln, wahrscheinlich auch abnorm gemischten Blute, femer
Blutanstretung in der Gehimsnbstanz und erweichte, blntfarbige
Stellen zwischen den Himfasern, auch grössere mit geronnenem
Blute und zertrümmerter Hirnmasse angefüllte Höhlen, deren Um-
gebung erweicht, röthlich und missfarbig wird. Die Obduetions-
resultate in unserem Falle sprechen aber gerade 'gegen einen
Hirnschlägfluss: „In den Hirnhöhlen war kein nennenswerthes Blnt-
wasser enthalten, die Gehiram^se war derb und zeigte keine Ab-
normitäten, die harte Hirnhaut war massig mit Blut angefüllt,
18'
DqitizecibvGoOl^lc
376 Gebiraerschgtternng oder HirDscblsgflnas?
ebenso das Blatadergeflecbt; die Hirnlappen zeigten auf ihrer
Sehnittttäclio nur sehr geringfügige Blntpnnkte" (15, 17, 18, 19, 20).
Diese letzteren haben mit dem Vorgange einer HimerBchflttenmg
gar keinen Zasammeohang, sowie sie allein ffir sich nnd
„nur in geringfügiger Menge" anch nicht zur Annahme eines Him-
schlagflnsses berechtigen. Es war daher auch nicht ohne Absicht
im ObdacÜons-Protokoil verzeichnet worden: „nur sehr gering-
fügige Blutpunkte", om dadurch anzuzeigen, dass sie eben nicht
der Art seien, wie sie bei Himscblf^nss vorzukommen pflegen;
sie sind in diesem Falle wie in vielen anderen ohne Bedentung. —
Wenn also Denatus nicht durch diesen letzteren seinen Tod ge-
funden hat, zu deren Annahme allerdings scheinbare Gründe, wie
die bereits erwähnten, vorliegen, and die Hypertrophie des linken
and Dilatation des rechten Herzens nur prognostische Bedeutong
haben, d, h. einen Hirnschlagfluss in Aussicht stellen, so müssen
wir bei noaerer im motivirten Gutachten vom 18. März c, nieder-
gelegten Ansicht stehen bleiben, dass n&mlich derselbe einer Ge-
hirnerschütterung des hfichsten Grades, die durch eine Gewalt-
thätigkeit bewirkt warde, erlegen ist, Ist dieses aber der Fall,
wie wir es zur Genüge nachgewiesen zu haben glaubten, so müssen
wir auch jede andere Todesart ausschliessen und dieses um so
mehr, als wir nicht die Aufgabe haben, uns mit etwaigen Mög-
lichkeiten und Vermuthnngen zn befassen, sondern mit Ergeb-
nissen, die uns die Section der Leiche darbietet, deren Deutung
den Principien unserer Wissenscliaft anheimelt!
Es bleibt uns nun noch übrig, die einforderte n&here Erklü-
nmg über den Begriff der Gystengescbwolst zu liefern.
Cysten bestehen ans einem häutigen, allseits geschlossenen
Sacke, von meist rundlicher Form, der einen sehr verschiedenen
Inhalt einschliesst. Nach diesem Inhalt ist denn auch die ver-
schiedene Eintheilong der Cyslengeschwülste gemacht worden. In
unserem Falle bestand der Inhalt aus einer wässerigen Eiweiss-
lösung (Serum); die Geschwulst kann also im wahren Sinne des
Wortes eine Hydatide genannt werden. ,
Somit glauben wir den Anfordenu^en des oben erwähnten
Beaolats genügt zu haben.
Dr. Dorien, Dr. Schmidt.
^öbyGoOi^lc
QebirnerscbSttenuig od«r HlrnscblagfloBa? 277
Darch die Torstehenden Erörtenmgea Bcfaienen jedoch die
BedenkeD des KOmgl, Appellationsgerichte noch nicht vollstfindig
beseitigt und wnrde daher von dem Königl. Medieinal-Collegiam
der Provinz P Toin 9. Juni c, ein
Supcrarbitriiim
ober folgende Fragen eingefordert:
a) Ergiebt der objective Thatbestand irgend einen Anhalt dafür,
dasB, abgesehen von den Misshandlangea, welche Ange-
klagter /*. an Denatus verübt haben soll, etwa ein Schlag-
flnss seinem Leben ein Ende gemacht hat, resp. ist im vor-
liegenden Falle irgend eine andere Todeanraache als die
erhaltene Missbandlung denkbar?
b) Können, Gehimerscbütternngen mit tOdtlichem Ausgange statt-
haben, ohne eine Spar in der Gehimmftsse znrückziUasBen?
Die genannte hole Behörde änssert^ sich darüber folgender-
maassen:
Wir wollen mit der ad b. gestellten Frage beginnen, weil sie
sofort eine bestimmte Antwort zulässt und zwar eine bejahende.
Es ist keinem Zweifel unterworfen, daas Gehirnerschütterung mit
tüdtlichem Ausgange stattfinden kann, ohne eine Spur in der
Leiche znrückzulasaen. Ja der Begriff der Gehirnerscbüttening
im strengen Sinne echliesst sogar grObere nachweisbare Ver-
letzungen aus, indem sie anf eine Vibration (Ersehöttening) der
Himmolecüle zurückgeführt werden muss. Dass aber Gehirn-
erschütterung im strengsten Sinne tödtlich sein kann, ist nicht
zu bezweifeln, und wir müssen uns auch darin den Ausführungen
der Obducenten anschliessen, dass gerade solche Gewaltthätigkeiten,
welche keine Verletzung der Schüdelknocben bewirken, zwar nicht
ausschliesslich, aber besonders leicht Gehirnerschütterung hervor-
rufen.
Wenn also den Eopf des Denatus eine beträchtliche Giewalt
bei Lebzeiten getroffen hat, so erscheint sie als eine vollkommen
ausreichende Todesursache durch die Gehirnerschütterung, welche
eie begleiten musste, auch wenn keine weiteren Verletzungen im
Gehirn vorgefunden wurden.
Wenn nun aber die Frage vorgelegt wird, ob nicht möglicher
Weise eine andere Todesursache, insbesondere ein Schlagfluss, dem
Leben des Denatus em Ende gemacht haben kßnne, so mnss
^öbyGooi^lc
278 OeUriieTBChöttcnuig oder IlimBchlagfltiBB?
diese Frage in Röcksicht dös vorhandenenen ThatbestaudeB er-
firt«rt werden.
Ffir die Annahme eines gewObaltchen SchlagSasaes, zu dem
nach der richtigen Meinung der Aerzte in der Herzvergröeserong
eine DiepoBitiou gelegen war, fehlen die objecttven Zeichen; denn
diese setzt einen Blntaastritt in der HirnBubatanz voraus, wovon
hier keine Rede ist. Auch können wir in der vorhandenen Cyste,
welche offenbar mit einer irüheren Verletzung im Zusammenhange
Bteht, keine DiBpoaition zum Schlagflass erkennen ; sie hätte allen-
fallB Disposition zn epileptischen Krämpfen setzen können, wovon
aber nii^ends etwas erwähnt ist. Sie scheint vielmehr ohne alle
Folgen ond Störungen geblieben zn sein.
Dagegen fordert ein anderer Punkt zu genauerer Erörternog
auf: ob nicht der Rausch des Denatns direct Todesursache durch
Nervenecfalag gewesen sein könne. Allein bei näherer fieleuch-
tung mSsaen wir dieseji Gedanken zurückweisen. Zwar kommt
es vor, dass auch alte, erfahrene Säufer in einem starken Rausche
sterben, allein dies erfolgt in unmittelbarem Zusammenhange mit
dem Rausrhe, der in Schlafsucht und tiefe Benommenheit über-
geht. Derartiges kann hier nicht angenommen werden. Der
Rausch des K. ist immerhin noch so gewesen, dass er gehen
konnte, and kann nicht lange bestanden haben, als er die Ver-
letzungen empfing; denn schon als /'. in die Cbaluppe der Los-
leute kam, erzählte er, dass er dem K. auf den Kopf getrampelt
habe. Ferner hinterlässt ein solcher Tod anatomische Zeichen,
insbesondere eine BlutöberfflUung der Hirngefösse und der Hirn-
häute, welche im Obductions- Protokoll direct in Abrede gestellt
sind. Aus diesen Gründen muss der Gedanke zurückgewiesen
werden, daas der Tod in Folge des Rausches selbst erfolgt sei,
vielmehr mnss die mit der Verletzung verbundene G-e-
hirnerschütterung, welche den Denatus unzweifelhaft
bei Lebzeiten getroffen hat, als Todesursache ange-
sehen werden. Allein es ist doch hervorzuheben, dass der tiefe
Rausch, welcher einen Zustand von Depression im Nervensystem
bedingt, eine Depression gesetzt haben mag, wodurch die Gehirn-
erschütterung um so leichter tödtlich wirken konnte.
Hierauf geben wir unser Gutachten mit Röcksicht auf die
uns vorgelegten Fragen dahin ab:
^öbyGoOi^lc
Gebirnvschätternng oder 'EirDschla^nsB? 279
a) Der objective Thatbestand giebt keinen Anhalt dafßr, dass,
abgesehen von den Misshandlungen durch den P., etwa
ein SchlagBass dem Leben des Denatns ein Ende gemacht
hat, noch ist überhaupt im vorliegenden Falle eine andere
directe Todesnrsache anzunehmen;
b) Gehimerachütteningen können mit tödtlichem Ausgange
statthaben, ohne eine Spar in der Gebirnmasse znrück-
znlassen.
K , den 12. JuU 1869.
Kömgl. Medicinal-Coilegium.
(Unterschriften.)
In Folge des Saperar{)itrii des Eönigl. Medicinal-Collegii, wel-
ches unserem Gutachten völlig beigetreten war, wurde die An-
klage gegen den Knecht P. wegen Körpermisshandlung unter er-
schwerenden Umständen, die den Tod des Knechts K. zur Folge
gehabt, erhoben und die Verhandlang im October c. an das hiesige
Schwurgericht verwiesen. Bei der mündlichen Verhandlung der
Sache hob die Defension folgende Vertheidignngsmomente hervor.
P. habe nur in seiner Trunkenheit mit der Redensart, dass
er dem K. auf den Kopf getrampelt, renommiren wollen. Ferner
läge es ja in der Möglichkeit, dass in der Zeit, wo K. im Freien
allein liegen blieb, irgend ein Anderer ibm die Kopfverletzungen
beigebracit haben könne; ebenso wie es aach in der Möglichkeit
liege, dass K., nachdem er bereits von P. in den Stall geschafft
worden war, sich durch schneidende Instrumente — wie Drescb-
maschinen, die daselbst vorhanden waren — die Verletzungen an
dem Kopfe zugezogen habe.
DasB diese Einwände nicht stichhaltig waren und auf das
ürtheil der Geschworenen nicht influiren konnten, versteht sich
von selbst. Die Geschworenen haben denn auch die Frage:
Ist der Angeklagte /■'. schuldig, am 26. December 1868 vorsätz-
lich den Knecht K. gemisshandelt zu haben, welche Misshand-
lui^ den Tod des K. znr Folge gehabt hat?
mit „ Schuldig " mit mehr als 1 Stimmen auch in Betracht des
erschwerenden Umstandes beantwortet.
Auf die fernere Frage aber:
War zur Zeit der That die freie Willensthätigkeit des Ange-
klagten darch vollständige Trunkenheit ansgesehlossen?
)vGooi^lc
280 Qehimenchdtteniag oder Hinucbt^uBiT
haben die Geechworeneii geantwortet:
Ja, die freie Willensthätigkeit des Angeklagten war aos-
geschlossen.
Es nrnsste deshalb die Freieprechong des Angeklagten er-
folgen. .
Ob dieser Wahrspraeh allseitige Billigung finden werde? —
Ich glaube es kanm; denn von einer „Yollst&ndigen Tmnkenlieit''
des P. kann wohl nicht die Eede sein. Ein Mensch, der voll-
ständig betrpnken ist, vermag gewiss nicht einen anderen voll-
ständig Betrnnkenen, wie es entschieden Denatns war, ein Ende
mit sich fortzuschleppen; er vermag es ebensowenig ein Pferd vor
eine Schleife zu spannen, den K. anfzuladen, ihn nach dem Stall,
ja alle Anstrengung zu machen, ihn zn Bette zn bringen. Einem
total tnmkenen Znstande widersprechen ausserdem vollständig alle
die von P. über Denatus gemachten Beobachtungen, wie z. B. dass,
als jener neben ihm eingeschlafen und bald erwachte, er bemerkte,
sein Camerad lebe noch n. dgl. m. '
Ist also eine „vollständige Trunkenheit" bei P. nicht anzu-
nehmen, so kann aneh nicht bei seiner Handlungsweise „die freie
Willensthätigkeit " ausgeschlossen werden; höchstens konnten ihm
als stark Angetrunkenen nnd seiner Sinne noch Mfichtigen mil-
dernde Umstände zur Seite stehen.
)vGooi^lc
IL Oeffentliches Sanitätswesen.
Der Werth der mikroskopischen Uiitersnehaug für
das Anffinden der Trichinen im Schweinefleisch.
Gutachten
erstattet
Prof Dr. Llmitn, Qeti. Hed.-Rsth.
Das nachBtebende Gutachten dürfte von allgemeinem Interesse sein.
Es waren im Anfange des Jahres 1871 fast nm dieselbe Zeit eine
Anzahl Ton Personen hier an Trichinose erkrankt, wovon eine Per-
son starb, and es hatte sich als rnnthmaassliche Quelle der Krank-
heit Fleisch, vom Schlächter F. entnommen, ergeben. — Es wurde
gegen Letzteren Anklage ertioben wegen fahrlässiger Tödtung and
ausserdem mit Bezug auf §.367. No. 7. des St.-G., und der An-
geschuldigte iu erster Instanz vemriheilt, — Er appellirte. —
In zweiter Instanz wurde zwar von der Vertheidigung, nicht
aber vom Gerichtshof, in Zweifel gezogen, dass der Tod des Ver-
storbenen durch Trichinen herbeigeführt sei, und dass das Fleisch
vom Angeschuldigten hergestammt habe; wohl aber erschien dieThat- '
Sache dem Gerichtshof zweifelhaft, dass die mikroskopische Unter-
Buchnng beweiskräftig sei für die Reinheit des Fleisches. Aus diesem
Grande wurde ich ersucht, über die unten näher präcisirte Frage ein
Gutachten abzugeben, welches ich hier folgen lasse und ans dem
alles weitere Wissenswerthe über die Sachlage klar werden wird. —
In Folge Beschlusses des Egl. Eammergerichts vom' 22. Febr.
1872 bin ich aufgefordert, mich darüber zu äussern:
eöbyGoOi^lc
283 Der W«rth der fflUtroskopiacfaen trDtorenebnng
„Ob die mikroakopiBcbe üntersaehimg geeignet ist, vOlUge
Gevissbeit darüber zu geben, ob in Schweinefleiscb Tri-
ebinen entbalten sind."
Ein eingehendes Stadium des in Rede stehenden Gegenstan-
des, die Durchsicht der Acten und Ädhibenden, namentlich der
AppellatioDsrechtfertigungsscbrift veranlassen mich, bei der ein-
schneidenden Wichtigkeit nnd der Tragweite des zn erwartenden
ürtbeilsspraches des Kgl. Gerichtes auf das Gemeinwohl gleich-
zeitig ergänzend auf die beiden Vorfragen zurückzukommen:
Ist BaltrvszatU an Trichinose gestorben? und
Zu welcher Zeit ist das krankmachende Fleisch genossen
worden?
Zunächst aber halte ich %x erforderlich, um in der Folge
lichtig verstanden zn werden, in EQrze Einiges von dem voraus-
. zuschicken, was die Forschung über die Entwickelang der Trichi-
nen Dud die durch sie hervorgerufene Krankheit festgestellt hat,
soweit es für die vorliegenden Fragen erforderlich ist. —
Wenn trichinenhaltiges Fleisch von einem Schwein resp. einem
Menschen genossen wird, so sind nach 24 Stunden die Trichinen ans
der Kapsel, in welcher sie etwa in dem Fleische lagen, befreit, nach
wenigen Tagen gescblechtsreif und schon in der ersten Woche be-
ginnt die Eierproduction und mit Ablauf derselben das Ausschlüpfen
lebendiger Jungen aus den Mutterthieren (Darmtrichinen).
Die nengeborenen Embryonen verlassen sofort den Darmcanal.
Sie durchbohren dessen Häute und beginnen eine Wanderung, deren
Ziel die Muskeln sind. Auf der Wanderung fand man sie vom 8.
bis 30. Tage, und zwar so, dass die Auswanderung aus dem Darm-
canal und die Fortwanderang nach den Muskeln gegen Ende der
ersten Woche (nach der Fütterung) beginnt, in den nächsten vier-
zehn Tagen lebhaft fortdauert, gegen Ende der dritten Woche den
höchsten Grad erreicht. Die Prodaction von neuen Embryonen
ist allerdings alsdann noch nicht vollständig erschöpft; denn es
finden sich um diese Zeit noch einzahle trächtige Trichinen im
Darm vor, aber die Wanderung des grossen Trichineuheeres ist
damit vorüber und was nachfolgt, sind Nachzügler.
Die Erzeuger dieser Brut, Weibchen wie Männchen, deren
letztere in viel geringerer Anzahl, etwa zum vierten Theil, vor-
banden sind, sterben im Darm ab und verschwinden bis zur sechs-
ten Woche.
^öbyGooi^lc
fnr du Auffinden deT Trichineii im Schweinefleisch. ggS
Man' berechnet die von einer Triebine geborenen Jangen im
Dnrcheehnitt anf 1000.
Das Endziel der Wanderang der Trichinenbrat sind, wie schon
bemerkt, die Moskeln. Hier sind sie anfangs als Qberans kleine,
selbst bei mikroskopischer üntersnchnng höchst schwer auffindbare,
wenigstens leicht übersehbare Wärmchen vorbanden, welche sich
in die feinsten Mnsketfibrillen einbohren, hier von dem FleischstofT
ibr9 N'ahrang bezieben, wachsen und, sobald das Wachsthum voll-
endet ist, sich aufrollen, so dass sie, indem Kopf- und Schwänz-
ende sich einkrümmen, spiralförmig aufgerollt liegen. (Mnskel-
trichinen).
Hier hat die nnn anfgerollte Trichine ihren bleibenden Aufent-
halt, ihr Lager, welches sieh nach und nach im weiteren Verlauf
zn einer wirklichen abgeschlossenen Höhle mit einer TJmhällnngs-
membran, Kapsel, ausbildet. In dieser Zeit entwickelt sich die
Trichine setbat noch etwas mehr, so dass sie ihre volle Eot- '
Wickelung mit wirklicher Abkapselung TjO— 60 Tage nach Auf-
nahme des trichinösen Fleisches erreicht. Die Kapsel trübt sich
und verkreidet schliesslich. Die Trichine aber bleibt in ihr lebend
und harrt gelegentlicher neuer Verspeisung, - um dann wieder
geschlechtsreif und Darmtricbine zn werden. Wie lange dieselben
lebens- und entwickelungs^hig bleiben, ist noch nicht festgestellt;
dass sie aber nach \-i Jahren noch entwickelnngsfähtg sind, ist
festgestellt.
Hiemach kann man, was die Entwickelung betrifft und was
für die Beurtheiloi^t des Alters der Trichinen nicht unwichtig ist,
folgende Stadien unterscheiden, die ich der classischen Schrift von
Gerlach*) über diesen Gegenstand entnehme.
1. Stadium der Einwanderung. Es beginnt mit dem 7. — 8.
Tage nach der Fättemng, ist im Wesentlichen mit drei Wochen
beendet; nur eine geringe Anzahl Embryonen wandert als Nach-
zügler noch bis zur 4. höchstens 5. Woche ein. Zur Entwickelung
der Embryonen im Fleisch bis zum Aufrollen gehören ungefähr
10—14 Tage. Die zuerst eingewanderten Embryoneu haben des-
halb Ende dieses Stadiums die Entwickeluüg bis zum Aufrollen
erreicht. Bis zum 20. Tage sind die Mnekeltriehineu noch nicht
entwickelungsfähig zn Darratrichinen.
•) Orrlaeh, Die Trichinen. HwinoTec 1866.
D.qitizeabyG00l^lc
284 I^ Weith dw mikrOBhopisehsn nntennehiiiif;
2. Das Stadmm des Aofrollens und der Einkapselim^. As-
fai^ mit der 4. Woche, Ende mit 2 Monaten nach der Ffittenmg.
Die ^testen beginnen am Anfang, die jängsten in der letzten
Hälfte dieses Stadiums sich aofzuroUen. Mit dem An&ollen beginnt
der erste Act der Kapselbildung, zu deren VoUeadung etwa 5
Wochen gehCren, bo dass am Ende dieser Periode der grOsste
Theil Tollstfindig eingekapselt ist.
3. Das Stadium von vollendeter Eapselbildong bis zur. be-
ginnenden Eallcablagening. Anfang mit dem dritten, Ende mit
dem 18. Monat nach der Ffltterang mit trichinösem Fleisch.
4. Stadium der Verkalkuag. Eis beginnt mit 1^ Jahren, tritt
mit 2 Jahren deutlicher hervor, ao das» in den ersten Monaten
des dritten Jahres einige Kapseln gänzlich verdnokelt werden, so
dasg man sie als kleine helle Pünktchen von Grösse einer Steck-
nadelspitze in dem rothen Fleisch wahrnehmen kann.
Mit diesen Vorgängen halten die Krankheitserscheinnngen
gleichen Schritt.
Durch die in den Darm gelangten Trichinen wird ein Reiz
auf die Schleimhaut ausgeübt. Es steigert sich die Absondemng
und die wurmförmige Bewegung. Die Reizung und Röthung der
Schleimhaut beginnt sofort nach der Auskapselung der Darm-
tricliinen und dauert bis nach dem Höbestadium der Answanderung
der Embryonen fort.
Diesen anatomischen Veränderungen entsprechen die am Kran-
kenbett beobachteten Erscheinungen eines Reizzustandes des Darm-
canals, als Darmcatarrb, rnhrartige, choleraähnliche Zufälle beschrie-
ben und beobachtet. In der Hederslebener Epidemie glaubt«
man Anfangs mit Cholera asiatica zu than zu haben, bis bei einem
am sechsten Tage Verstorbenen — gleichzeitig ein Beweis, dass
auch schon die durch die massenhafte Aufnahme von Trichinen
in die Verdanungsorgane gesetzte Reizung und deren unmittelbare
Folgen den Tod herbeiführen können — man bei Abwesenheit von
Trichinen in den Muskeln, deren unzählig^ im Darm vorf^d, wo-
mit bewiesen war, dass es sich nicht um asiatische, sondern um
trichinöse Cholera handelte.
Mit der Einwandernng der Triehinenbrut in die Muskeln be-
ginnt hier der wesentlichste und wichtigste Krankheitsprocess, der
seinen Verlauf in den Maskelfibrillen nimmt, eme Entzündung,
deren Grad und Ausdehnung gleichen Schritt hält mit der An-
)vGooi^[c
für du Anfflnden der Trichinen im Schveinefleiech. 385
zahl der eingewanderten Tricbinenbrnt, in der Nähe des Trichinen-
lagers am intenBlTsten ist, and so lange fortdauert, bis die Tri-
chine für die Maakelfaser eliminirt, d. h. eingekapselt und als
fremder Körper beseitigt ist; ein Krankheitsprocess , der mikro-
skopisch genaa verfolgt ist, in dessen Details einzngehen hier aber
■ za weit führen w&rde.
Die Symptome dieser MaskelafTection beginnen mit Ablanf
der zweiten, spätestens innerhalb der dritten Woche nach Auf-
nahme des trichinenhalt^en- Fleisches, und schliessen sich denen
' der DarmafTection an, welch' letztere abnebmea, indem das Fieber
znnimmt und die MukelafFectioneo sich daneben entwickeln. Die
Symptome dieser letzteren bestehen in Schwäche, Scbmerzhaftig-
keit, Härte der afficirten Mnskeln, denen sieh Oedeme au verschie-
denen Stellen, namentlich der Augenlidergegend hinzugesellen.
Der Tod tritt auf der Höhe der Krankheit nicht selten durch
hochgradige Athemnoth ein, hervorgerufen dnrch Durchsetzung des
Zwerchfelles und der äbrigen Eespirationsmuskeln mit Trichinen,
deren Bewegungen durch die Tricbinenniederlassuag gehemmt sind.
Mit der Abkapselnng der Trichinen und Abnahme der Mus-
kelentzflndnng geht die Krankheit in Genesung Aber. Es regene-
riren sich, namentlich bei sehwacbcr Bevölkerung, die die Kapsel
umgebenden Maskelbündel. Aber auch im Stadium der Rück-
bildung kann der Tod noch durch Marasmus nnd Erschöpfung er-
folgen. In der grossen Hederslebener Epidemie (1865) starben,
während dieser Ort nur überhaupt 2000 Einwohner zählt, von
337 Erkrankten 101 Personen.
Die Obductionen ergaben grösstentheils ein negatives Resultat,
was Organ-Erkrankungen anbetrifft; die mikroskopische Unter-
suchung ergab die frische Trichineneiuwanderung in die Muskeln,
und eben diese als Ursache des erfolgten Todes.
Aus vorstehender Darstellnng ergiebt sieb:
1) dass i^e Trichinen niemals von selbst entstanden sein kön-
nen, sondern stets von aussen aufgenommen sind, und dass
die in den Muskeln vorgefundenen Trichinen stets im Darm-
kanal des Individuums, in dessen Muskeln sie gefunden wor-
den, geboren sein müssen, dass eine Vermehrung derselben
in den Muskeln selbst nicht stattfindet;
2) dass die Trichineaeinwauderung im Stande ist, eine Krank-
heit zu erzeugen;
)vGoogh;*^-
Der Wertb Aer mikroskopischen üoterBnchanj;
kss die Gefährlichkeit nod Bedentung derselben
chritt hält mit der Meoge der eingewanderten Trichinen;
iäs die Krankheit in Genesaog übergehen, aber auch zum
'ode resp. zu Siechthnm ffihren kann;
aas ein Mensch zwar lebende Trichinen in sich bergen,
ber doch an einer anderen Krankheit sterben kann,
es sind keine Hypothesen, sondern Thatsachen, gewonnen
uühsame sorgfältige Detailbeobachtangen der verschieden-
aabhängig von einander arbeitenden Forscher,
eseu Thatsachen gegenüber sind die in dem zn den Acten
.chten Gutachten des Med.-Raths Johannes Müller ansgespro-
Behauptnngen, dasa im vorliegenden Falle die Saehverstän-
rster lostanz dem Richter „nicht die Wahrheit gesagt hätten,
Wissenschaft bis jetzt noch nicht die Behauptung aufgestellt
lasa die Trichinen das menschliche Leben tßdten künnen",
„dass die an sogenannter Trichiuenkrankheit Verstorbe-
Arzneivergiftung gestorben seien", femer, „dasa diese se-
ien Trichinenepidemien viehnehr Trichinomanien seien, durch
man sieh selbst oder Andere täusche", hinföllig.
ese von grober Unwissenheit oder bösem Willen zeugenden
tnngen des sogenannten Medicinal-Rathes — sogenanDt,
eser Titel aus Saehsen-Meiningen oder irgend einem anderen
bezogen ist — entbehren jeder thatsächlichen Begründung
id durch die positiven oben angeführten DetaÜbeobachtungen
ie Aufnahme, Fortpflanzung, Entwickelung der Trichinen,
xh sie angerichtete Verwüstung und die durch sie erzeugte
leit, deren Symptome, Verlauf und Ausgänge, hinlänglich
gt, und komme ich nicht weiter auf das zur Unehre des
en Standes abgegebene Gutachten zurück. Vielmehr wende
:h zu der Frage:
Ist Balfrus:alis- an Trichinose gestorben?
ir Entscheidung der Frage, ob ein Mensch an Trichinen
eu, müssen in foro erwogen werden: 1) die Krankbeits-
me, 2) die Ergebnisse der mikroskopischen Untersuchung,
Leichenbefund, 4) die begleitenden Umstände.
ie AppellationsrechtfertiguDgsschrift bemängelt es mit Recht,
a vorliegenden Falle eine Obduetion nicht verrichtet worden,
der Ansicht, dass mithin es an der Ermittelong des ob-
1 Thatbestandes fehle.
^öbyGooi^lc
fnr du Aafltnden der Triebinen im ScbneioelleiBch. 287
Die Nichtverfägnng einer Obduction ist gehr za beklagen.
Dies habe ich bereits gelegentlich meiner Veroehmang in erster
Instanz aasgesprochen. Kicht allein dass höchst wahrscheinlich
dnrch dieselbe eine eingehendere mikroskopische Untersuchung
ermöglicht worden wäre , sondern hanptsSchlich , weil dieselbe
eventuell die Abwesenheit jeder anderen Todesursache als die der
Trichineneinwanderung nachzuweiaen -vermocht hätte.
Mag der Decernent des Kg!. Polizei-Präeidii den Bezirks-
Physikus entsenden, am „in geeigneter Weise die Todesart des ver-
Btorbenen Bakruszalü zu constatiren", und für seine Zwecke
sich damit begnügen, dass der Bezirks - Pfaysikns berichtet: „ich
habe in einem aus dem Biceps (Armmuskel) genommenen Mnskel-
stäckchen die Anwesenheit von 4 lebenden Trichinen constatirt",
und danach den Tod durch Trichinen für „constatirt" anseben, so
ist dies seine Sache.
Fflr den Richter resp. den Staatsanwalt war der Tod des
Balb-titzatU nach den bis dabin bekannten Thatsachen nicht con-
statirt, weil die Diagnose des Arztes am Krankenbett eine irrige
sein konnte, und weil die nackte Thatsache, dass , lebende Tri-
chinen im Armmuskel des Terstorbenen gefnqden seien", nicht
ausreichen konnte, bereits den Gansalzusammenhang zwischen Er-
krankung, Tod und Trichineneinwanderung, wie wahrscheinlich
immer, als festgestellt zu erachten. Anch der ermordete Gr^gy
hatte lebende Trichinen und war doch an den vorgefundenen Ver-
letzungen gestorben. Auch jene Dame, der im Jahre 1861 die Brust
wegen Erebserkrankung abgenommen werden musste und bei der
man damals eingekapselte Trichinen fand, welche ans einer Er-
krankung im Jahre 1856 datirten, die 1864 starb, und in deren
Fleisch also nach 8 Jahren noch lebende und bei Fütternngsver-
suchen noch entwickelungs^ige Trichinen vorgefunden wurden,
etarb an einer anderen Krankheit. Dergleichen Fälle sind mehrere
bekannt, und zwar bisher bis nach 13 Jahren.
In allen Fällen zweifelhaften Todes durch Trichinen ist also,
ebensogut wie bei gemuthmaassten Vergiftungen, für forensische
Zwecke die Obduction zu verrichten.
Wenngleich die Unterlassung derselben in easu ein Fehler ist,
so fragt es sich, ob nicht dennoch aus den nachträglich und bislang
bekannt gewordenen Thatsachen die Todesursache sich feststellen
Usst.
)vGooi^lc
288 Der Wertb der mikroakaplichea UnlemidiuDg;
Bereits in meinem früheren Gutachten habe ich angeführt,
daBS nach den wahrgenoniineaea ErankbeitBer&(;heiiiangeu, nfimlich:
Odematüsen Anschwellungen des Gesichts, namentlich der AageQ-
lidgegend, zaweilen nachfolgender Qdematöser Anschwelliuig der
Waden, mit Symptomen von Hinfälligkeit, Schwäche und Sehwer-
beweglichkeit der Extremitäten,, bei einigen Kranken mit Fieber
begleitet, bei anderen mit vorausgehenden gastrischen Katarrhen,
welche sich gleichzeitig bei einer relativ grossen Anzahl von ud-
gel^r nm dieselbe Zeit, Mitte bis £nde Februar a. p. erkrankten
Personen vorfand , mit grosser ßestimmtheit darauf hingewiesen
wird, ^s diese Personen durch eine gemeinschaftlich auf sie
eingewirkt habende Schädlichkeit erkrankt waren, nnd dass dieBe
Erscheinungen den durch Trichineneinwanderang bedingten Sym-
ptomen entsprechen. Nicht unwichtig ist, dass die betreffenden
Personen von drei verschiedenen Aerzten behandelt wurden, deren
jeder unabhängig von dem anderen seine Diagnose auf Trichinose
stellte, und zu wünschen wäre nur gewesen, dass Dr. Jasclihmiiz,
welcher auch einen Hund in ähnlicher Weise erkrankt fand, von
diesem ein Stück Fleisch zur Untersuchung entnommen hätte, was
ihm von der verehelichten De/ipeniian/i für ihre eigene Person ver-
weigert worden war.
Aber nicht allein diese bei anderen in derselben Gegend
wohnenden Personen wahrgenommenen, sondern die diesen ähnli-
chen Erkrankungen in der Familie des Dultrunzatis unterstützen
den Beweis, dass auch dieser letztere an Trichinose erkrankt war.
Bei ihm sind die Erscheinui^en besonders prägnant beob-
achtet worden, und es entspricht vollkommen der Erfahrung, wie
oben durgethan worden, dass im weiteren Verlauf der Krankheit
sich Schlingbeschwerden und Athemooth einstellten, ohne dass für
diese eine materielle Veränderung in den Lungen naohgewiesen
werden konnte.
Hierzu kommt nun, dass die Untersuchung des MuskelSetscheB
wirklich nach dem Tode das Vorhandensein von Trichinen nach-
weisen iiess, und zwar von lebenden Trichinen.
leb meinerseits habe keinen Zweifel nach den vorstehenden
Thatsachen, dass diese Trichinen mikroskopisch sich als frisch
eüigewanderte, d. h. aufgerollte, mit an den Enden noch offenen
oder eben geschlossenen, d, h. noch nicht deutlich contourirten
und abgerundeten Enden, jedenfalls zarten and ungetrübten Kapseln
^öbyGooi^lc
luT AufSndung der Triebinen iid Schweinefleisch. 289
bei noch krankhaft beschaffenen Mnakelfibrillen (zerfallene Qaer-
streifnng) in der Umgebnag dargestellt haben; indess, am jeder
Einwendung in dieser Beziehung vorzubeugen, dürfte es gerathen
sein und beantrage ich:
denGeh.-Rathffbfi/aMci und Dr. T. noch darüber zu hören, ob
ihre mikroskopischen Wahrnebmtmgen sie zu dem Schlüsse
berechtigen, dass die bei Baitrm:atk von ihnen vorge-
fundenen Trichinen frisch eingewanderte gewesen sind*).
Im Falle der Bejahung würde jeder Zweifel gehoben sein, und
trotz versäumter Obdnction der stricte Nachweis geliefert sein, dass
Baltrm:atii wirklich an Trichinose gestorben ist.
Anlangend die zweite Frage, so haben wir oben bereits aas-
ein^dergesetzt, dass die Fortwanderung der neugebornen Tri-
chinen mit Ablauf der ersten Woche nach der Aufnahme von
Trichinen beginnt, dass erst von 13—14 Tagen ab die embryo-
nalen Trichinen in den Uuskelfasern vorgefunden werden, dass
dagegen am 20. Tage bereits Trichinen in den Muskeln vorge-
funden werden, dass der eigentliche Erankbeitsprocess 30-40 Tage
nach der Einwanderung seine Hohe erreicht und etwa mit 2 Mo-
naten beendet ist.
Hiernach kann das inficirende Fleisch frühestens 13 Tage vor
den die Muskelerkrankung anzeigenden Erscheinungen von den
betreffenden Personen genossen worden sein und sein Genuss
füglich nicht später als 4 Wochen zurückdatirt werden.
Alle anderweiten in den Acten vorkommenden Angaben, wo-
nach die betrefTenden Erscheinungen von Gesicbtsschwellung etc.,
von schlecht schmeckendem oder aussehendem Schinken, welcher
Tags zuvor oder einige Tage zuvor genossen worden sein soll,
hergerührt haben sollen, sind hini^lig.
Das die Familie Baliruszatia krank machende Fleisch muss
danach, weil sie am 17. Febr. resp. 34. Febr. an Gesichtsanschwel-
Inng etc. erkrankte, etwa anfangs Februar, Ende Januar genossen
worden sein, and ist namentlich auf den Mitte Februar von F.
geholten Schinken, auf welchen Seitens der Mücke und des l'nul
Bah)-m:atu Gewicht gelegt wird, weil er schwärzlich und unan-
sehnlich aussah und nach welchem die i/uc/:« bereits am 17. Febr.
*) Ist im ÄudienztermiD geschehen und bestätigte Dr. K., dass er nach den
oben aufgestellten Kriterien die von ihm anfgefundenen Trichinen lüB friscb ein-
gewanderte erkennen müsee.
Vlettiljiliriiohi. f. (er, Hid. N. F. XVIL 1. \_^
DqitizecibvGoOl^lc
290 l*Br Worth der mikraskopischSD Untersucbuog
erkrankt sein will, ein Gewicht nicht zu legen. Der am 1 i>. Mfirz
erfolgte Tod des liahrmzatig l&sst ebenfalls darauf zurflekschlies-
aea, dasa das inficirende Fleisch aufangB Febraar geuossen wor-
den ist.
Der Beweis, dass das krank machende Fleisch wirklich ans
dem Geschäft des F. hergerührt habe, ist aber meines Erachtens
nicht dadurch zu führen, dass der Nachweis geliefert wird, dass
ein Stück Schinken, welches aus seinem Geschält stammte, krank
gemacht habe, sondern vielmehr dadurch, dass die sämnitlichen
um dieselbe Zelt erkrankten Personen einstimmig angaben, einige
Wochen vor ihrer Erkrankung Schinken von F. bezogen zu
haben, und namentlich schlagend ist das Beispiel der Delius, welche
am 6. Februar aas dem Wochenbette aufstand, Schinken aus dem
Geschäft von F. holen liess, davon ass nnd nm Fastnacht heniDi
(21. Febr.) erkrankte, schlagend am deshalb, weil sie weiter kein
Schweineßeisch gegessen za haben angiebt. Nicht minder wiclitig
ist, dass auch die Änfwärterin der Deliua, welche von diesem
Schinken genoss, nnter Erscheinnngen der Trichinose erkrankte.
Auch die Deüua würde mithin mindestens 1 1 Tage nach dem
Genuas des Fleisches erkrankt sein, wahrscheinlich aber einige
Tage später.
Die dritte Frage anlangend:
ob die mikroskopische Untersuchung geeignet ist, völlige
Gewissheit darüber zu geben, ob in Schweinedelsch Tri-
chinen enthalten sind,
mnsB mit „Nein" beantwortet werden, aber hinzugesetzt werden,
worauf es doch wesentlich ankommt,
dass die mikroskopische Untersuchung mit Sacbkenptniss,
Fertigkeit und Gewissenhaftigkeit ausgeführt in dem Grade
Sicherheit gewährt, am Tricfainenerkrankang vermeiden
za lassen.
Die ordnnngsmässige mikroskopische Untersuchung setzt vor-
aus, dass bei einem frisch geschlachteten Schweine bei einer 40
bis 50 maligen Vergrösserung die Kau- (Zungen-, Kehlkopfs-) Muskeln,
die Augenmn&kehi, Stücke desZwerchfells, der Schulter-, Hals-, Len-
den-, Zwillings-Mnskeln je in mindestens fünf Schnittehen von ver-
schiedenen Stellen untersucht werden.
Es kann nun einerseits vorkommen, dass das Schwein we-
nig mit Trichinen bevölkert ist, mithin trotz einer solchen Unter-
)vGooi^lc
zur Auffindung der Trichinen im Schwein eäeiscli. 291
aacbniig von also etwa 50 mikroskopieclien Scbnittchen Trichinen
nicht gefunden irerden, andererseits aneb, dass zwar das Schwein
reichlicher iMvölkert ist, dass aber die jnnge Brat wegen ihrer
anfangs gestreckten Lage and Durchsichtigkeit schwer zu erken-
nen ist und überschea wird. Um so mehr kann dies der Fall
sein, wenn beides, spärliche Bevölkerung und relativ frühzeitige
Untersuchung nach der Einwanderung zusammentrifft.
Indese beide Umstände sind nicht geeignet, den Wertb der
mikroskopischen Untersuchung illusorisch erscheinen zu lassen;
denn eine spärliche Einwanderung in die Muskeln des mensch-
lichen Körpers von nach kaum Tausenden zu berechnenden Tri-
chinen ist nicht geeignet, eine ernste Erkrankung nach sich zu
ziehen.
Wo schwerere Erkrankungen oder gar Todesfälle beobachtet
worden sind, da bat man auch massenweise (nach Millionen zu
berechnende) Einwanderui^ gefunden. Wie wäre es sonst mög-
lich, dass bei durch die Krankheitssymptome hervorgerufenem
Verdacht auf Trichinose bei Lebenden in so vielen Fällen die
Diagnose hätte gesichert werden können durch Untersuchung und
Aa^nden frisch eingewanderter Trichinen in einem kleinen aufs
Gerathewohl den Arm- oder Wadenmuskeln entnommenen Stück-
chen Muskelfleiscb. Dass dies vollends bei an Trichinose Verstor-
benen der Fall gewesen, bedarf keiner weiteren Erörterung.
Wir' haben schon oben gesehen , dass der Grad der Erkran-
kung gleichen Schritt hält mit der Grösse der Einwanderung, und
während eine grosse Einwanderung schwere Krankheit, möglicher-
weise den Tod zur Folge hat, ist eb so spärlich mit Trichinen
bevölkertes Schweinefleisch, dass sie bei ordnungsmässiger Unter-
suchung nicht entdeckt werden, für den Genuss geradezu als un-
schädlich zu betrachten *)
Der zweite Einwand, dass nämlich relativ viel Triebinen vor-
handen sein, dieselben aber wegen ibrer Kleinheit und Durchsich-
tigkeit kurz nach der Einwanderung in die Muskelu übersehen
werden könnten, somit dennoch nach ihrer Verspeisang und wei-
teten Reifung die grössten Verwüstungen anrichten könnten, wird
dadurch hinfällig, dass die frisch eingewanderten Muskel-
trichinen bis zum 19. Tage incl. nach der Aufnahme
•) Gtrhich, Trifhinen, 1866. S. 28.
19*
DqitizecibvGoOl^lc
Sd2 t^r We^th der mikroskopischen [Jnteriuchimg
deB ioficireadeo Fleisches nicht fähig sind, eich zn
geechlechtsreifec DarmtrichiDen zn entwickeln, daes
diese Fähigkeit mit dem 20. Tage zwar beginnt, dass aber mit
den Trichinen vom 20. bis 25. Tage die Infection nicht sicher
ist, dass ebenso viele Fütterangsversnehe mit denselben fehlschla-
gen, als gelingen, wie Gedach dies nachgewiesen, hat, dass aber
nach dem 20. Tage die Trichinen leicht za erkennen sind nnd
fBglich nicht mehr Übersehen werden, weil am diese Zeit sie sich
BDfznrollen beginnen.
Diese dnrch directe Beobachtungen gewonnenen Thatsacheu
werden aber, was das wichtigste ist, gestützt durch die Erfah-
rungsthatsache, dass bis jetzt keine Trichinenepidemia
nach dem Genass des sachverständig mikroskopisch
untersuchten Fleisches vorgekommen ist, dass von den
bis zum Jahjre 1868 in Norddentschland nachgewiesenen 26ä tri-
cbinflsen Schweinen mindestens 200 durch die mikroskopische
Fleischbeschaa entdeckt worden"), somit tansende von Erkran-
kungen verhütet worden sind. —
Da ich voraussetzen kann, dass die Vertbeidigong auch den
Einwand der Nichtdurcfafübrbarkeit der mikroskopischen Fleisch-
beschau erheben wird nnd sich hierbei auf das Minist. Rescr. vom
20. April 1866 stützen konnte, welches zwar eine mikroskopische
Untersuchung befürwortet und empfiehlt, aber eine zwangsweise
Einführung verwirft, weil sie nicht aus- nnd durchführbar sei, so
will ich anführen, dass zwangsweise Untersuchung in der Stadt
Hannover und mehreren Städten der Provinz Hannover, Braun-
schweig, Regierungsbezirk Magdeburg etc. besteht und mit Er-
folg ausführbar gewesen ist. Wenn in einer Stadt z. B. von der
Grösse Brannschweiga bei relativ grossem Schweine-Consum das
nöth^e Personal zur Untersuchung von 15—18000 Schweinen jähr-
lich ••) zu finden und heranzubilden war, so ist dies auch für grös-
sere Städte noch dazu bei relativ geringerem Schweineconsum mög-
lich, und wenn wirklich auf dem platten Lande in zerstreut lie-
genden Gehöften etc., wie das Min. Rescr. ausführt, eine zwangs-
weise Untersuchung nicht ausführbar ist, so wollen wir zugeben,
dass dies einstweilen vielleicht der FaU ist, aber ea kann dies
•) amrtach. Die TrichineD. Vortrag,
**) Virvhovi, Die Lehre von den Trichinen. 1866. S. 75-
^öbyGoOi^lc
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DlHirli^tPii, W(i Ti'IrliltiPii viiiidpriiiinii. »Iiio tili'lil< /ii i)i)lt>rlHNnfiitili>
l'ltichi, lind rillH 1«!' Hlutil) (lln (l»iifi''illp ti1<'li|. liImniFtlinitiii Kit
ktiititoii itlHiilili, InI. JniltT Miiin V^rknitr Hiil)lH<«liit>iiilf< vni'ldindtiti, Nirli
In (lloxpr Mit/Ipliiinti m Mtprni dtinii F<n lmnili>li mIcIi lilnr Kif 'il'^lil.
iiiti diti Vmvi« d(>i' »wntiKHWHiNtin lliitfi'niM'liiHiK, Hundnrti ditnim, nti
diirrl) ltllkriiMhti|ilf)i<liti l'iitflritni-liiinit itnn KlflNi'lmn hIiihh k'*'i<>I<Iiiii|i-
Mi)ii Ki^ImnliinN tllti (Iffnhr (tue THi'liliit)ii»ii'krflnliniiKt<it vnriiilniltin
Wftril»!) k'tiiiiti, lind dl<>i>n Kmitn iiitinFi Ich )mi>li Vornlolinintpin lio-
,)ntifln.
tri) Imniiiwoi'ln Mm dli> nili* Hr<)l»iiH don Ki)til|tl, Kmnmtii'
llKrIi'lilN viicijflniit.f Krnitn ditliini
(lnni> dif nilkcdttkniilfX'lin llntni'Nni'liiitiii «tw^r nli-lil itnnlitntt).
InI, vi)llli{tt (InwlRNlifll. dnHllmi' kii itflimi. uU Iti Mi'liwnliio-
llflncli TfliJiliipn ftillinllpri Mind, tlnxN nln nlit>r Hrlhlininiti«-^
(IPinHoN KOfliEtini InI., illc (ItiNlir dor Ti'lrliln»>nfrkrniiklHiHnli
tn VHCttifldiiit,
IWIIn, d«ti 11. AitttiiHt IH7^^,
hHh Knnlttl. KntiimnriiM'ii'hf N|imrli ilnii Aii|ii"«'hnldl|(tDii »WKr
dt>i' rHlii']HMHif|F<i) todtiMiiE tilrlit nrlniliUiii woll niWili urwIpHtin,
ilnNH Kttritd» ititn dttn lUHmufiih Ltidlnridti Klplnnh hmn dfim (lit-
»rliurtr dtiN h'. t<iilFilniiiiiil' linlif. ii|ii'(ti^li ttlinr den Z'^. wntiitii Vor
kHHrh irii'liinctdinlllftfn Klnlüidifln fni' nrliitlill«, wt>ll dloM flir mwpI
fAllt) tirwInNPii PF>I, iitid vnriifllitilllp mi »\\m (lolillitinHe,
^öbyGooi^lc
Beitrag zur Lehre von der TSdtliehkeit
triehiaöser Eiiiwandernng.
Dr. C. HCFBiann Schaaenburrt
KrelipbilllH in QnidllilmrE.
I.
JMach einer Legalaection in A, am 18. März c. erhielt ich die
erste Nachricht der Trichinose in W. vom Hrn. Dr. G. nnd za-
gleich Fleischproben des gescblachteten trichinCsen Schweines,
Wnrst nnd Schinken, beide sehr reichlich mit Eapseltricbinen
dnrchsetzt. Noch im Augenblick der Abfahrt setzte ich die
Polizei-Vetwaltnng Ton W. von dem Vorfall in Eenntniss, hinza*
fügend, dasB dem einstweiligen Saisiren der noch massenhaft vor-
handenen trichinösen Flelscbwaaren kein Hinderoiss entgegenstehe.
Andern Morgens berichtete ich dem Egl. Landrath und in einem
von der Kgl. Regierang eingeforderten Sehreiben, betr. eine Tri-
chinose in K., glaubte ich auch dieser Behörde über diese neue
Trichinose im Kreise eine knrze vorläufige Anzeige erstatten zu
sollen.
Anf Requisition des Kgl, Landraths war ich am U. Febr.
selbst in W. anwesend, um die Krankheit zu eonstatiren, alles
Erforderliche anzuordnen nnd besonderer Anweisung gemäss „den
bei der Schlachtung benutzten Hackklotz mikroskopisch auf Tn-
cbinenhaltigkeit zu untersuchen." Es hatte nämlich der Fleiscb-
beschauer L. zu polizeilichem Protokoll erklärt: das am 10. JaD.
von ihm untersuchte .ö.'sche Schwein sei von ihm frei von Tri-
chinen befanden und die später auch von ihm selbst nachgewie-
^öbyGoOi^lc
Beitrag zur Lehr« von der Tödtlicbkeit tricbiuöser Kin Wanderung. 295
senen Trichinen konnten nnr von dem vor Jahren bei Schlachtung
eines trichinöaea Schweines gebrancht gewesenen Hackklotze des H.
beratammen.
Wiederholte nnd sehr sorgfältige mikroakoj)i8i;he Untersuchnng
des Hackklotzes nnd zwar der Hackflfiehe ergab weder Trichinen
von älterem noch von neuerem Datum, wie ich in meinem dem
Kgl. Landrath am 15. Febr. erstatteten Berichte ausführte, wenn
es f&r den Sachverständigen dieses Nachweises anch deshalb nicht
bedürfte, weil Trichinen, auf einer Hackklotzilfiche zurückgeblieben,
nicht Jahre, sondern nnr Stunden bedürfen, um nach stattgefnn-
dener Vertroeknung zu Grande zu gehen.
Gleichzeitig mit dem eingeforderten Schlnssberichte über die
Trichinose in R. glaubte ich der Kgl. Eegierung Bericht Über meine
Ermittelungen ia W. erstatten zu aoUen, und habe mich dieser
Aufgabe in correctester Weise erledigt. Gegen mich hätte der
Fleischbeschaner L. , den ich noch in der am 7. Decbr. 1871 in
A. abgehaltenen Nachprüfung mit Hinweis auf die R.'8che Epidemie
die gewissenhafteste Dntersnchung dringend zur Pflicht gemacht
hatte, keineswegs in Abrede gestellt, dass er sich bei Untersuchung
des y/.'schen Schweines grobe Fahrlässigkeit habe zu Schulden
kommen lassen; er bef heuerte, jede Strafe und ConcessioDsverlust
gern ertragen zu wollen, wenn ich ihn nur bezüglich des Ausgangs
der durch seine Fahrlässigkeit veranlassten Erkrankung beruhigen
könne. Diese ßeruhigung konnte ich ihm indess in keiner Weise
geben. Die Ehefrau //. hatte ich schwer erkrankt und „stocksteif
im Bette angetroffen; Herr Ü. selbst litt am 1 1 Febr. verhältniss-
mässig wenig — geringes Gesicbtsödem, „Lähmigkeit" in den Kau-
und Halsmuskeln und Beschwerde beim Gehen — die Wittwe G.
erklärte sieh damals für noch vollkommen gesnnd, aber sie klagte
in verzweifelter nnd wirklich ergreifender Weise, sie wisse, dass
sie trotz ihrer noch vollkommenen Gesundheit doch sterben müsse,
so gut wie ihre Tochter ; denu sie wisse, wie grosse Portionen sie
einige Male von dem vergifteten Fleische genossen habe. Und sie
hatte Recht. Herr //. selbst ist genesen und ich bin nicht ab-
geneigt, ihm beizupflichten, wenn er behauptet, dass bei ihm durch
entBpr,echend grosse Dosen gleichzeitig genossenen guten Korn-
branntweins die Wirkung des Giftfleisches abgeschwächt worden
sei ; er habe in der ganzen Periode von dem Schlachttage ab stets
so viel Branntwein getrunken, dass er nur eben noch föhig ge-
)vGooi^tc"
Beitrag tur Lehre Ton der Tödtlichkeit trichinöser Ein Wanderung.
, seinea GeBcb&^n nachzagehen. Denn lehrt atich das
Experiment, daea Alkohol- nnd selbst Benzin Trichinen nicht tfidtet,
venigsteos nicht leicht, so steht doch auch der Annahme kein
triftiger Grand entgegen, dass Eapseltrichinen, von einem eifrigen
Schnapstrinker genossen nnd dnrch Einwirkung eines stark alko-
holisirten Verdaunngssaftes von ihren Kapseln befreit, nunmehr als
geschlechtsreife Darmtrichinen doch anch selbst so weit zar Ge-
nüge der betäubenden Alkohol vir kaug unterliegen, am der grösse-
ren Uehrzahl nach sich nicht festzusangen , „im Darme sich vor
Anker zu legen", wie Virckow's Ausdruck ist, und von ihrer am
2. Tage nach der Infection beginnenden Geschlechtsreife Gebranch
zu machen, sondern im trunkenen Zustande den Weg des Kothes
zu gehen, während der kleinere Theil der weiblichen Darmtrichinen
allerdin^ sich festhohrt und jene Hunderte lebender Jnnge ge-
biert, die wir oft genug beobachtet haben, aber Jui^e, die in der
alkoholisirten Umgebung wieder der grösseren Mehrzahl nach ihren
natnrgemtlssen Lebensberuf verfehlen and nicht alsbald die Ein-
wandemng in die Muskelsubstanz beginnen, sondern in betäabtem
Zustande mit dem Eothe auf dem Afterwege fortgerissen werden.
Hierzu kommt, dass Herr H. als Zielobject von selbst reichlichen
Trichinen -Invasionen denselben einen robusten nnd sehr wenig
vulnerabelen Organismus entgegenzusetzen hatte, der Art, dass
die in seinem Körper geherbergten Trichinen sich nunmehr ver-
kapselt haben, ohne sein Leben einstweilen sonderlich zu ge-
fthrden, wobei nicht in Abrede gestellt wird, dass sein Fleisch
ffir dritte Individuen nicht noch nach seinem, wenn auch erst
Aber ein halbes Saeculum erfolgenden Tode ein gefährliches und
tßdtliches Gift ist*).
Die Ehefrau E. JJ. war zarter organisirt. Sie hat niemals
geboren, sie war nervöser Constitution und selbst von einem ge-
ringen Grade sog. Hysterie nicht frei. So bot sie der Invasion
geringeren Widerstand nnd erkrankte schon innerhalb der ersten
Woche nach dem 10. Januar, dem Schlachttage des triehinöseiu
Schweines, von dem sie bei zunehmender Kränklichkeit späterhin
nur jedes Mal wen^ genossen haben soll.
*) Es darf an dieser Stelle ku«h wobt daran erinnert werden, tfass in
isrs'^hieden artigen heterop1astiB''hen Gebilden, aucb solchen von entschiedener
Malignität, Eapseltrichinen als mutbrnaassliches Entstehungsmoment der Hetero-
pTasie nachgewiesen worden sind.
)vGooi^lc
Beitrag anr Lebre von der Tödtlichkeit tricbinöser Sinirandening. 297
So lange die Leideo der H. aaerheblicher Natur schienen,
hat ihr EhemanQ sie, wie er es als Landesgebraach bezeichnet,
homöopathisch behandeln lassen. Erst als Bürgersleate in A. sie
gesehen mid der charakteristischen Geaichtsgeschwulet wegen ihr
erklärt hatten, sie litte an der Trichinenkrankheit, ist sie in die
Behandlung des Heim Dr. S. in A. gegangen, der mit Herrn
Dr. G. daselbst die Diagnose bestätigte, mir die Eingangs er-
wähnte nnd spätere Anzeige zagehen Hess und die Behandlnng
bis zar Genesang des Mannes nnd znm Tode der beiden Fraaen
fortsetzte. Der Tod der Frau H. erfolgte nach angeblich recht
schweren Leiden am 18. Febmar.
Der Tod der Wittwe G., die den Eindmck einer Frau von
ungewöhnlicher Geistes- und Willenskraft auf mich machte, erfolgte
vier Tage später, am 22. Februar, und zwar soll sie sich eigent- «
lieb erst von dem Tode ihrer Tochter ab „krank gegeben", das
Bett Tags über aber nur periodisch aufgesucht haben. Noch am
Tage ihres Todes, der ziemlieh plötzlich nnd anerwartet nach be-
gonnener Dämmerung eingetreten ist, hat sie sich Vormitt^s
erhoben, am das Mittagsessen fär ihren Schwiegersohn zu be-
reiten, nnd ist nur erst auf ernstliches Zareden desselben in ihr
Bett zurückgekehrt. — Somit lebte die junge Frau nach dem
Schlachttage noch 38, die Mutter noch 41 Tage.
Ueber den Verlauf der Krankheit aller drei Personen ver-
danke ich dem Herrn Dr. S. die nachfolgenden Notizen:
„Am 4. Febr. c. kam B. zu mir, und jeder Arzt, der viel-
fach Trichinosen gesehen, musste sofort sagen: „das ist ein tri-
chinöses Gesicht" Das Examen ergab: allgemeine Unbehag-
lichkeit seit drei Wochen, Appetitmangel, grosse Un-
ruhe, Reissen, Ziehen and Schmerzen im ganzen Kör-
per, Schlaflosigkeit, grosse Mattigkeit, massiges Fie-
ber und massigen Zungenbelag und dabei Ödematöse Ge-
schwulst des Gesichts und der Unterestremitäten. —
Ueber das Wesen seiner Krankheit war der Kranke durchaus im
Klaren, was bei dem Arzte, der ihn acht Tage lang behandelt,
nicht der Fall gewesen, and brachte Proben des qa. Schweines
mit, in denen Dr. G. nnd ich lebende Trichinen vorfanden. Dass
es Mittel gebe, Trichinen im Darme zu tödten, ohne dem Kranken
Schaden zuzufügen, ist mir nicht bekannt, weshalb meine Behand-
lang auf Abführmittel, um womöglich Darmtrichinen zu entfernen,
;aoyGoO*^Tc
298 Beitrag zur Lehre von der Tödtlichkeit trichinöser EiDwanderung.
nnd anf roborlrende Speisen ond Getränke sich beschränkte. Die
Klagen der Frauen waren ähnlicher Art; nur die jnnge Fran lag
im Bette, mit geringem Oedem in den Füssen behaftet. Nach
meinen Erfahmngen, war die Prognose keine bedenkliche, dennoch
starben beide Fraaen, ohne dass eigentlich schwere Symptome
eii^etreten wären. In Hettstedt und Hedei^leben würde man
beide Fälle zn den leichtesten gezählt haben. Meine Schlnss-
sentenz geht dahin: die beiden Frauen sind in Folge der Trichi-
nose gestorben und zwar in Folge einer besonderen Vulnerabilität,
während der Mann seiner grossen Widerstandsföhigkeit wegen voll-
sl&ndig genesen ist>
II.
Cepia ridiiiata der Obdaclionsverhaiidlaiigen.
W. 18. März 187.. In der Voruntersachangssacfae wider den
Barbier und Fleischbeschaner L. hatten sich die unterzeichneten
Gerichtspersonen nach hier begeben, um die Section der Leichen
der Ehefrau H. und deren Mutter, der Wittwe G., durch die
Herren Üerichtsärzte vornehmen za lassen und nm festzustellen,
dase der Tod dieser Personen dnruh Trichinose
herbeigeführt ist.
Kachdem sich die vorbezeichneten Deputirten mit dem Orts-
schnlzen B. und Tischlermeister K. nach dem Eircbhofe der W.
Gemeinde begeben und daselbst zwei Särge unweit des Leichen-
hauses*) bloesgelegt fanden, erklärten die etc. li. nnd K.: „die
beiden in den Särgen befindlichen Leichen gehören der Ehefraa
des Kaufmanns //. nnd der Wittwe f?. an; wir erkeunen dieselben
genau wieder."
Hieraof wurden beide Leichen den Gerichtsärzten Kreis-
physikus Dr. S. und Kreischirnrg W. zur Obduction übergeben und
') In diesem sogen. Leicbenhause, einer fensferlosen, nur durch die geöffnete
grosse Thnr Liebt erbalteoden Steicbötte, in der nur für eine Todtenbsbre mit
der Leicfae und einen kleinen Tisch Tür d«n Protokollfäbrer Platz nar, musste
die Section beider Leichen in einem sehr rauhen Tage, gewissermsassen im
Freien , Torgenommen werden. Es feblle an allen Erleichterungen. Die Mikro-
skope standen im Freien auf Gräbern und eitemporirten Tischchen. Unter sol-
eben Umständen mussten die Protokolle einen etwas summarischen Charakter
annehmen.
^öbyGooi^lc
Beitrag zur Lehre von der Tödtliohkeit trichinöser Einwanderung. 299-
, and dieselbe nnter Zuziehaug des Seitens des KreisphysicDS Dr. S.
mitgebrachten UeilgehWen L. aas W. wie folgt statt:
I. Section der Leiche der
Ehefrau H.
n. SectioQ der Leiche der
Wittwe G.
A. AeiMen BeelckU^ang.
1. Nachdem die seit 18. Febr. c.
terstorbeoe und seit 31. ej. begrabene
Ehefran B., geb. S-, 33 Jabra alt,
ausgegraben und lollstindig rec^gnoa-
cirt war, wird eine specielle Schilde-
ruDg der Leiche übergangeo.
2. Dia Fäuloiss iat ferhältnisamüs-
sig wenig vorgeschritten!
1. Nachdem die seit 22. Febr. c.
Terstorbene und seit 24. ej. begrabene
Wittwe G., geb. B., ca. 60 Jahre alt,
ausgegraben und voilständig recogoos-
cirt war, wird eine specielle Schilde-
rung der Leiche übergangen.
2. Die Fftulniss ist wesentlich vor-
geschritten:
<i} Weicbtheile von Nase und Uund massig geschrumpft und livide;
b) Augen eingesunken und glanzlos
c) Bauch blaugrün geßrbl, mSssi^.
aufgetrieben; -
d] Räckenfläcbe des Rumpfes tief-
blau mit intensivem Roth wech-
selnd , dazwischen baumnuss-
grosse, mit achwarzrother Flfis-
sigkeit gefällte Päulnisablasen ;
f) intenaivo Eöthe der Oberachen-
kel, durch Einschnitte als Todten-
t) Bauch aufgetrieben, sehr fett- .
reich und livida gefärbt; unter
beiden Brüsten blasige Erhebung
mit schmutzig rötblich er Flüssig-
keit gefüllt;
d) die ganze RuckenSIche theils
von der Oberhaut entblösst.theiJs
mit eigrossen , mit schwarzer
Flüssigkeit erfüllten Blasen be-
deckt;
e) intensive Bötfae der Oberschen-
kel mit zahlreicher, fleck weiser
blauer Haute ntfiirbung; hinten
blasige Ablösung der Oberhaut,
3. cfr. I.
4. Sämmtlicbe natürliche Oeffnungen
sind frei von fremden Körpern.
3. Keine Spur von Leichen starre.
4. Aus Mund, Nase und After er-
glesst sieb wenig blutige Flüssigkeit.
Die übrigen natürlichen Oeffnungen der
Leiche sind frei von fremden Körpern,
5. Auf dem rechten U. bicepa und
dem rechten Wadenmuskel nach Aussen
sind bis S Clm- lange Einschnitte vor-
findlich, aus denen erkennbar Fleisch-
proben entnommen sind.
B. Innere fiealchllguDg.
L Kopfhöhle.
6. Nach vorscbriftsmässiger Eröff- 6. Die weichen Kopfbedeckungen
nung der weichen Kopfbedeckungen werden entfernt und der Schädel auf-
5. Auf beiden Oberarmen bis 8 Ctm.
lange Einschnitt« vorfindlich, aus denen
erkennbar Fleischproben entnommen
)vGooi^le^
300 Beitrag lur Lehre *on der Tödtlicbkeit trichinöser Einwwiderimg.
«ard«, ds nichts Besonderes auffiel, zur
AufeSgung des Schldels geachritteD,
7. dessen Inhalt sich in normaler
iMge lorfaüd.
8. Injection der SchädelgeAsse und
Erfällang der Blutleiter mit dfinnflös-
sigem, schwärzlichem Blute massig;
übrigens boten die Schädel- und Hirn-
häute nichts Besonderes dar.
9. Das Qehim matacb und im Be-
ginn der ZerfliesBung zeigt nur wenig
Blnlponlle.
10' In den Ventrikeln befindet sich
keine FiDSsigkeit; die Adergeflechte bei-
derseits mlasig blutreich.
11. Das kleine Gehirn und ebenso
13. die Brücke und das verlängerte
Mark sind im Beginn der Erweichung,
übrigens normal.
13. An der Scbidelbasis keineriei
Abnormität, die Blutleiter massig mit
rotbschwftrzUchem Blute erfüllt.
U. Brusthöhle
14. Nach kunstgemäeser Eröffnung
der Brusthöhle finden sich sämmtliche
Eingeweide in ihrer natärüchea Lage,
nnr erscheioeu beide LuBgen in hohem
Grade cotlabirt und zurnckgesnnken ;
dieselben sind normal marmorirt, über-
all lufthaltig und fast ohne alle Säfte-
senkung (Hypostase) Auf den Bron-
chialschleimhäutenreichlich blutig schlei-
mt Flüssigkeit und die Schleimhäute
selbst in aufgelockertem Zustande.-
15;. Auf Bippen- und Luugenbrust-
tell rechterseitH Spuren alter, iangfadi-
ger Adhyionen und beiderseits bis ca.
lOO Gnu. blutig trnblicher Flässigkeil
im Pleurasack.
16. Der Herabeutel entbält 70 -75
Grm. blutig wässeriger Flüssigkeit.
17. DasBerz, TerbältnJssmässig klein
gesägt, ohne dass ausser den Sjm-*
ptomen vorgeschrittener Verwesung et-
was Bemerkenswerthes auffällt.
T. An den Schädel- and Hirnhäuten
nichts Abnormes] die blutführenden
Membranen massig gefüllt,
8. In den Blutleitem wenig schwän-^
liches, schmieriges Blut.
9. In dem bereite zerfiiessenden Ge-
hirn nur bin and wieder Blntpunkte.
10- In den Ventrikeln lässt sieb
Flüssigkeit nicbl nacbweiseu; die Ader-
gefl echte dunkel geerbt und auf ge-
trieben -
11. Das kleine Gehirn und ebenso
12. die Brücke und das verlängerte
Mark sind gänzlich ohne Blatapurea
und in der Fäulniss wesentlich vorge-
schritten.
13- In den Blutleitern wenig schwarz -
rötblicbes Blut und nichts Abnormes an
der Schädelgrund Bäche -
nd Hals.
14 Bei kunstgemässer EröfFuung
der Brusthöhle grosser Reichthum an
gelbgrünlicher Fettanhäufung und über-
all vorgeschrittene Fäulnisss'ymptume.
Beide roth und schwarz marmorirte Lun-
gen sind in den vorderen und oberen
Partien lufthaltig, in den unteren von
versacktei braunrother Fäulnissflüssig*
keit im Beginn der Zersetzung begriffen.
Auf den lockeren Broucbialachleimb&u-
ten sehr reichlich blutige Flässigkeit
15. Beide Brustfelle normal, nur
von TorgeBchritteuer Fäulniss misshr-
big imd auf jeder Seite ca. 60 Gim. '
dicklicher, blutig gefärbter Flüssigkeit
im Pleurasack.
16. Im Henbentel ca. 80 Gnn. dick-
licher, donkelröthlicher Flüssigkeit
17. Das normal grosse Hera auSal-
^öbyGoOi^lc
Beitrag zur Lehre von der Tödtliebkeit trichinöser Einwanderung. 30t
und in seiner Substanz vorgeschritten
erweicht, wird in seiner natärlicben
Lage untersucht. In der linken Kam-
mer eine geringe Quantität theils flüs-
sigen , iheils geronnenen schwärzlich
rothen Blutes, die rechte Kammer da-
gegen ganz oiit dicltlichem , echwaiz-
TOthem Blute angefällt Debrigens sind
die Klappen- und Balkensysteme Ton
normaler Ausbildung.
18. Simmtllche Teaöse Qef&sse der
Brusthöhle enthalten sehr reichlich
schwarzrotbes geronnenes Blat.
19. Die Nerrenstimme im Balse
und der Brust bieten nichts Bemer-
kenawerthes dar.
20. Die Halswirbel befinden sich in
31. Die ihrer ganzen LInge nach
aufgespaltene Speiseröhre entbllt keine
fremde Q Körper, massig roth trüben
Schleim und zeigt geringe Auflockerung
der Schleimhaut.
22. In Kehlkopf und Luftröhre sind
geschritten; sehr reichlich röthllcb trübe.
lend weich, dunKelbrann geftrbt, wird
in seiner natürlichen Lage untersucht
und entbMt in der rechten Herzkammer
sehr reicblicb schwarzrothes Blutgerinn-
sel im Zerfall, während sich in der
linken Kunmer wenig theils flüssiges,
thails geronnenes Blut vorfand. Die
Balken kräftig entwickelt und beide
Klappen normal.
18. SämmtHche Geisse, besonders
die Hohtadern, reichlich mit schwarz-
rolhem dicklichem Blute erfüllt
19. Alle NerTenst&mme normal.
richtiger Beweglichkeit und Stellung.
31. Die Speiseröhre ist leer, die
Schleimhaut aufgelockert, brannroth ge-
färbt und gleichmässig mit dunkelrotbem
Schleim überzogen.
die Verwesungserscheinungen stark vor-
scbmierige Schleimmassen.
' in. BauchbÖble.
23. Die Eingeweide in ihrer natürlichen Lage, nur dass nach kunstgemässer
EröSnnng die gasig aufgetriebenen Ged&rme massenweise hervorquollen.
Beide Netze wenig fettreich und
wenig Ton bluterfüllten Gefässen durch-
zogen.
35, Der zusammengefallene, auf den
Aussen M'änden trüblich livide Uageii ist
ohne. Inhalt und die Schleimhaut der
Innenwand aufgelockert und trübe gc-
26. Der gesammte Darmschlauch von
schmutzig rötblicher Farbe und stark
aufgetrieben, ohne Eotbmassen, aber
stellenweise reichlich mit einer schmie-
rigen, schmutzig rothen Flüssigkeit er-
füllt und die Schleimhaut überall suc-
eolent, durch Fäulniss aufgetrieben und
locker aufbaftend.
27. Leber von normaler Grösse und
Co&iistenz, brannrolh, blutreich; Oal-
24. Beide Netze sehr fettreich.
35. In dem zusammengefallenen,
aus serlich mlssfarbenen Uagen kein
Inhalt ausser reichlichem dirklichem,
dunkelroihlichem Schleiei ; die Schleim-
haut selbst gelockert und leicht abzu-
heben.
2(1. Der gesammte Darmschlauch von
schmutzig röthlicber Farbe, stark auf-
getrieben, reichlich mit einer schmie-
rigen, schmutzig rothen Flüssigkeit er-
füllt, der nur in den unteren Partieen
Kothmassen spärlich beigefügt waren.
Die Schleimhaut selbst aufgelockert und
leicht abzuheben.
27. Die Leber weicher als normal
und von scbieferartig scbwirtlicher
^öbyGoOQlc
302 Beitrag zur Lehre von der Tödtllcbkeit IricbtnSaer EinwBiideniifg.
Fsrbe, blutreicb. Oallanblase ohne
Inhalt. .
26. Hill klein, sehr erweicht und
matsch und ebenfalls yon blatiBcbwaner
Farbe.
29. Beide Nieren blutreich, braun-
roth, sehr erweicht,
30. Sämmtliche Blut^ßese reich-
lich mit dicklichem, scbväizlichem Blut
erfüllt.
31. Harnblase leer.
32. Qebünnutler von duakler Farbe
uad auf den Omfai^ des jungfräulichen
Zustandes zusammengelogen.
Nach Schlnss der Seclion werden Proben der Zwiscbenrippenmnakeln etc. mikro-
skopisch untersucht. Es ergeben sich sehr bald freiliegende Trichinen, vreicha
bei Erwärmnng des Objectglases sich deutlich erkennbar als noch lebend er-
weisen •).
lenblase sehr reichlich mit achn&rallch
grfiner Galle erföUt
38. Hill normal gross, etwas matsch,
brannroth.
39. Beide Nieren braunroth , blut-
reich und etwas erweicht
30. Die Blutgeftsse ziemlich reich-
lich mit dickäÖBsigein , schwarzrötbti-
chem Blute erfüllt.
31. Harnblase leer und wenig miss-
farbig.
32. Qeblrmutter in jungfriulichem
Zostande.
Behufs Ausmittelung der Frage, ob
der Tod wirklich in Folge trichinöser
Einwaoäerung erfolgt sei, werden sechs
bereit gehaltene gläserne StandgeMsse
mit nachfolgenden sechs Fleischstücken
gefüllt: 1) Augenmuskel,' 2) Kehlkopf,
3) Oberarm, 4) Zwerchfell, 5) Zwischen-
rippenmuskel, 6) Herz und 7) ein Stück
des beiderseits unterbundenen Darmes,
und dem Sgl, Ereispfaysicus zur wei-
teren quantitativen mikroskopischen Un-
tersuchung übergeben.
Behufs Ausmittelnng der ricbterlicben
Frage im Requisitionsschreiben vom 14.
Hin c, ob der Tod wirklich durch Tri-
chinose herbeigeführt sei, werden sechs
gISseme Standgeflsse, die eigens zu
diesem Zweck besorgt und vorbereitet
mitgebracht waren, mit folgenden sechs
Fleischproben gefüllt: 1} Augenmuskel,
2) Kehlkopf, 3) Oberarm und Waden-
muskel, 4} Zwerchfell, ä) Zwischen-
rippenmuskel, 6) Herz und 7) auch
ein Stück des beiderseits unterbundenen
Darmes, und dem Egl. Kreiaphjsicus
zur weiteren quantitativen ;mikh)sk epi-
schen Untersuchung übergeben.
Nach geaehlosseoer Obduction geben Obducenten auf die rich-
terliche Frage ihr vorläufiges Gratacbten dabin ab:
*) Diese qualitatiTen Untersuchungen, durch die das Vorhandensein und das
Leben der vorgefundenen Trichinen constatlrt wurden, fanden im Oasthofzimmer
in W. in Gegenwart der Gerichts -Deputation statt. Es konnten derselben die
lebenden Trichinen gezeigt werden, wie auch der Wittwer und der Bruder der
Frau H., der Ortsscbutze und viele Anwesende dieselben ansahen. Die Unter-
suchung der Aderge&echf e , des Herzbeutel wassers und des Blutes, schon auf
dem EIrcbbofe vorgenommen, hatte nur negatives Resultat ergeben.
^öbyGooi^lc
> Beitrtifr zur Lehre von der Tödtlichbeit tricbinöser Binwandariu)^ 303
1) dass bei beiden Denatia Erscbeinnngen, welche auf eiae
anderweite Todeearsache zn scbliesBen berechtigten , nicbt
anfgefnnden seien, und
2) dass mit einem hoben Grade von Wahrscheinlichkeit ange-
nommen werden müsse, dass der Tod in beiden Fällen
Folge eingetretener Trichinose geweswi sei.
Dr. S., Kr.-Phyeicus. H'., Kr.-Wnndarzt.
UI.
Beridit Ab» die quaBtilative inihrosk«pische UntersNchmg
4er Leichen der Franeit H. nad G. auf Tricbiu».
Nachdem die am 18. März c. in Beisein und unter Zengniss
■der Gericbtsdepntation A. in W. selbst und zwar während der
Obdnctioasverhaudliingen vorgenommene qualitative mikroBko-
pisehe Untersuchung der Leichen der Frauen //. und G. das Vor-
bandensein lebender, in der Einrollung begriffener Trichinen con-
atatirt hatte, waren dem Königlichen Kreispbysicns Dr. S. bebufa
Beantwortung der richterlichen Frage im Kequisitionsaehreiben
vom 14. März c: ob der Tod wirklich durch Trichinen herbeige-,
führt sei? unter gerichtlicher Versiegelung secha Fleisehproben
ans verschiedenen Kßrpertheüen und ebenso ein Darmstück nebst
Inhalt, beiderseits abgebunden, also von jeder Leiche sieben Pro-
ben, zusammen vierzehn mikroskopische Untersuchungsobjeete über-
geben. Es erschien der Gerichtsbehörde eine weitere quantita-
tive mikroskopische Untersuchung der Leichen beider Frauen auf
Trichinenhaltigkeit erforderlich, damit deren Ergebniss den Aus-
ffihrungen eines defiuitiven Gutachtens zum Grnnde gelegt werden
könne.
Diese weitere Untersnchong hat zunächst Gelegenheit geboten
zn finden und festzustellen, dass in den Leichen der beiden Frauen
die vorgefundenen Trichinen zum geringeren Theile gestreckt, zum
grösseren Theile eingerollt und die Einkapselung vorbereitend an-
getroffen wurden. Zahlenmässig befand sich nur noch ungefähr
ein Drittel in der sog. Streckung.
Die gestreckt angetroffenen Trichinen befanden sich theils
nur in den Zwischenräumen der kleinsten Muskelfasening (Inter-
stitien der Primitivfibrillen resp. ausserhalb der Sarcolemmen),
theils nach Durchbohrung der Scheiden der kleinsten Fasern in-
^öbyGoOl^C
304 Beitrag zur Lebre Toa d«t TSdtlicfakeit ttichioöser Einwanden] ng.
aerhftlb der Scheiden und in der eigentlichen Pleischsubstanz, wo
sie sich, wie es ans der comparativen Betrachtung der Terachiedeo
entwickelten Exemplare ansser Zweifel gestellt erscheinen musste,
ans dem gestreckten ebenfalls in den eingerollten Zustand zn be-
geben nnd auf Kosten der in entsprechenden Gradverbältnissen in
theilweisen Schwund gerathenden eigentlichen Fleischfasem und
nnter den Erscheinungen von AbfallBkörnem, interstitieller Zellen-
wncheruDg and theilweiser Verödung des Sarcolemma's (der Faser-
Bcheide) zu sog. Eapseltrichinen zn werden begannen. Bei diesem
Vorgange wurde, wie vielfach wiederholte Uatersocbimg und Ver-
gleicbnng aufzeigte, die Fleischsubstanz der Fibrille grOBstentheils
absorbirt und entsprechend die Scheide als Kapselmaterial in Ver-
wendung genommen, in der Regel für ein Trichinenexemplar, —
der Art, dase gesagt werden darf, die Mnskulatar musste fast '
um ebenso viele PrimitivEbrillen ärmer werden, als eingewanderte
Trichinen zur Einkapselung gelangen. Die gestreckte Form der
Fasern worde dabei meisthin gradweise bauchiger bis schliesslich
zn der bekannten citroneaälmlichen Rund- oder Eiform, die indess
nur in sehr wenigen Fällen vorkam, während die entleerte Partie
<)er Scheide .oberhalb and nnterhalb der Kapsel sich zusammen-
legte nnd nur noch als geschlossener linearer Strang erschien, von
den intact^D Naebbarfasern wie ein fremder Körper ttmfasst.
Bei vorsichtiger Erwärmung ist es fast aasnahmslos gelungen,
sowohl die gestreckten, als die mehr oder weniger aufgerollten Tri-
ebinen, welche gemäss Ausweis der Polizei-Acten mit und resp. in
den von ihnen bewohnten Leichen fast 4 Wochen begraben gewesen
waren, zu deutlichen Bewegungen als Wahrzeichen nnbestreitbar
ununterbrochenen Fortlebens zu nöthigen, obgleich dieselben das
Älter der Geschlechtsreife, welches sieh erst dai-eh vollzogene Ein-
kapselung docnmentirt, aach ihrer GrOsse nach noch nicht erreicbt
hatten.
Was nun das Qnantitätsverhältniss der in die Körper beider
Frauen eingewanderten Trichinen, resp. die Tricbineubaltigkeit der
übergebenen Fleischproben aus beiden Leichen betrifft, so ersehieo
es bei der Neuheit der für criminalistische Zwecke gestellten Auf-
gabe erforderlich, für diese Untersuchung besondere Grund-
sätze, die an sich nach keiner Seite hin der Anzweiflung ihrer
Richtigkeit und Opportunität sich anasetzen, aufzustellen und nach
^öbyGoOi^lc
Beitrag zur Lehre von der Tödtlichkeit trirbinöser Einnauderung. 305
iboen zu verfahren. Der erste dieser Grundsätze ist: es
giebt vier Grade der Tricbinenhaltigkeit dea Fleisches:
!. den Grad sehr geringer j Durchsetzung, einerlei, ob
2. „ „ massiger f mit noch gestreckten oder
3. „ „ reichlicher, und ? schon sich aufrollenden
4. „ „ sehr reichlicher , \ oder bereits eingekapsel-
ten Trichinen und es entspricht — zweiter Grundsatz —
dem ersten Grade, wenn in einer PräparatflUche von im
Ganzen 10 Qa.-Ctm. resp. dem Umfange ungefähr eines
Preussisrhen Thalers sich nur eine Trichine findet,
dem zweiten Grade, wenn sieh in dieser Fläche 2— 10,
dem drilteu Grade, wenn sich 11— IC'O und
dem vierten Grade, wenn sich 101 — 1000 und mehr Trichinen
in einer Präparatfläche von diesem Umfange finden. — Zu einer
Präparatfläche von diesem Umfange ist aber eine Quantität
Schweinefleisch von annähernd 0,5 Grammen erforderlich.
Bei der Au^ndung von Trichinen spielt nuturgemäss, wie
bei der Auffindung werthvoller Bestandtheile des Erdinneren, der
Zufall keine untergeordnete Rolle. Wo der Muskel in Sehnen über-
gebt oder am Knochen sich ansetzt, wo demgemäse die Wander-
schaft auf Schwierigkeiten stösst, ist erfahrungsgemäss die Durch-
setzung stets eine reichlichere. Um nun in dem gegebenen Falle
das Spiel des Zufalls möglichst zu beschränken, wurden — einem
dritten Grundsätze zufolge — sechs Fleischprobeu ans ver-
schiedenen Eörpertheilen beider Leichen und die Stückchen für
die als Einheit aalgeBtellte Präparatfläche aus den verschiedensten
Theilen dieser sechs Fleischproben entnommen. Nach sehr ange-
strengtem Mikroskopiren ergaben sich dann, für die Aufsuchungs-
reiben I. und III. durch Zählung, für die Reihe II. durch ergän-
zendes Calcul endlich folgende Resultate;
Trichiuen befanden sich in def Leicbe der B. der G-
I u m I u 111
. 1. In den ZitiseheiirippenaiuskeiD 35 If. 18
2. In dem Zwerchfell .... 33 34 34 326-
3. In Oberarm und Wade ... 32 40 48 (Oberarm) 25 2 3
4. In den Augenmuskeln ... 16 2 000
5. Im Kehlkopfe 18 8 24 . 6 4 22
G. Im Herzen
Total 103 114 136 34 8 31
^öbyGooi^lc
|. 306 Beitrag zur Lehre von der Tüdtliirhkeit tricbinSser Eini
[
I Amtliche Bedeutung hat die ÄafsacboDgsreihe
j fem 108 nnd 34, wfibrsnd für die ÄnfsnchnngBrei
welche die Herren Uilitair-RoBsarzt Clemw nnd
Schuhe auBznführeD die Güte hatten, der Wertb cootro
tung in Ansprac^h genommen wird. DaB Herz iat
das Bereich der ohnehin sehr nmBtändlichen Dnte
fibernommen, nm das von fast allen Beobachtern s
aach uiBerer Seita bestätigen za kjjnnen, dass, wie
schenherz an anderweitigen Leiden partieipirt, das
trichinöser fiinwanderong in seine Substanz absola
und nur secnndtü* and moralisch mitleidet.
Wird nnnmehr anter AbBtraction vom Herzt
scbnittBziffer aad der entsprechende DarcbsetzaE
beiden Leichen ermittelt, so ergiebt sich
fär die Leiche der H. amtlich 31,6, I. Cootrole
trole 25,2,
für die Leiche der G. 6,8 L Cootrole 1,6, IL C
bei Addition der amtlichen and der Cootroleztffer L f
bei Addition der amtlichen nnd der Controleziffer IL t
bei Addition der amtlichen n. beider Controleziffern fi
bei gleicher Verrechnung beider Controleziffem alleint
also amtlich nnd dnrcb die t'outrole beetätigt für
der dritte Grad, resp. reichliehe, für die
zweite, resp massige Dnrch&etznng der .
mit Trichinen, während das Schwein, nach einigen
proben geschätzt, im 4- Grad trichinöH war.
Nicht ^mindei' sorgfältige nnd vielfach wieder!
schnng der Därme aaf Darmtrichinen und Embryo
aiu> negative Resultate ergeben.
IV.
Gntachtea.
In Bezng atif die beiden richterlichen Fragen
c. in Betreff der Ursache des Todes der zwei Frau
der ersten Frage, ob irgend welche Krscheinungen i
^öbyGoOi^lc
Beitrag lar L«hie von der Tödtliehkeit Irii^binöaer EinvandeniDg. 307
weite Todesarsache zu scMieseen berechtigten, and der zweiten,
ob ajigeaommeQ werden müsse, dass der Tod in beiden Fälleo
Folge eingetretener Trichinose gewesen sei, beantworten die Sach-
verständigen auf Grand des'Seuüonsergebnisses vom IS. März c.
die erste Frage mit Nein, die zweite auf Crrnnd der quantitativen
mikroskopischen vom 1 2. April c. ohne jede ßecrimination mit
Ja und beschäftigen sieh zunächst, wie es logischer erscheint,
mit Begründung der positiven zweiten Antwort.
Wenn zugegeben wird, dass den umständen gemäss die mi-
kroskopiscbe Untersuchnng nicht soi^ättiger und gewissenb^ter
voi^enommen werden konnte and dass behofs Bezeichaang des
GrradverhältniBses der trichinösen Vergiftung Grandsätze von up-
bestreitbarer Znlässigkeit und Zweckmässigkeit aufgestellt and
befolgt worden sind, so wird auch Niemand, der sich mit trii^-
nologischen Stadien ernstlich behsst hat, bestreiten, zunächst, dass
die im drittstärkstea Grade, also in ihren Mnskeln reichlich mit
Trichinen dorchsetzte Frau fJ. dieser Yergiftnngskrankheit erlegen
ist. Wir wissen, dass das Sehwein, welches am 10. Januar von
der //;'8chen Familie geschlachtet und nach dem Wahrspruche, es
sei trichinenfrei, sofort als Nahrongsmittel gedient hat, in hohem
Grade, nach den Würsten abgeschätzt, sogar im höchsten vierten
Grade tricfain&s gewesen ist. Wollten wir ans auf Autoren stützen,
so könnten wir von Einem der Angesehensten hören, dass ein
Gramm, also annähernd eine einzige Scheibe solcher Wurst tödt-
liche Vergiftung zur Folge habe. Aber einer Autorität sind wir
um flo weniger bedürftig, als wir wissen, dass die grazil gebaute
and von Hysterie nicht frei zu sprechende Frau S. — sie ist
in sechsjähriger Ehe nie schwanger gewesen, — im dritten Grade
trichinös geworden ist und dass besonders die der Respiration
dienenden Mnskeln des Brustkorbes, Zwerchfells und des Kehl-
kopfes reichlich mit Trichinen durchsetzt waren. Man bat im
Dorfe von Lungenentzündung gesprochen, die ihr Leiden beendigt
habe, aber für eine solche Krankheit ergab die Section keinerlei
Anhalt; Hysterie an and für sich ist keine tödtlithe Krankheit, — '
and für die beobachtete AthmungserschweruDg war die durch die
Trichinose bewirkte Fnnctionsstöning der Bespirattonsmnskeln ein
vollauf genügendes ursächliches MomenL Denata bat längere Zeit,
wenn auch nur etwa im Januar, ab und zu von den gifti-
gen Fleischwaaren genossen. Während dieser ganzen Zeit sind
)vGooi^lc
308 Beitng i'if Lcbre tod der Tödllichkeit trätÜDiaer EiDWEndnuDf.
Schweinetrichioeii dan'b die Verdannng der Kapsel frei geworden,
die aelteneres MänndieD haben die zahireiehen Weibeben befrach-
tet und scboD io der ersten Worbe haben Embryonen DannwSnde
und Baacbfell dnrrbbohrt und die grosse, allgemeine nnd eot^bei-
dende Wanderung in ihr Gebiet, da« HnskelHeisrh, angetreten.
Das Weibchen setzt das Gebären worbenlang fort and kann Mat-
ter von noch viel einzelnen jungen Trichinen werden, ehe es ab-
stirbt nnd mit dem Kothe abgeht. Erwägt man, dass noch län-
gere Zeit immer wieder von \enem Fleisch mit männlichen and
weiblichen Trichinen verspeist wnrde and dass die Xenentstehmig
junger Trichinengenerationen ebenso fange sich wiederholt, so wird
e» begreiflieb, wie endlich eine so grosse Zuhl dieser gesnndbeits-
tmd lebensfeiadlichen Würmer and zwar verschiedenen Alters im
Fleische der jungen Frao vorbanden sein mnsste, als die Zählung
nachgewiesen bat. Es ist möglich, dass wenn DeitaUi sieb dorrb
nnr einmaligen Genass vergiftete , ihr Leben erhalten worden
wäre, dass sie n. Ä. die Einbnsse, welche die Integrität ihrer
Muskeln dnrch die einmalige EiDwaodemng erlitt, überstand ; aber
wir fanden nicht bloss gerollte und mit der Einkapselang be-
schäftigte Trichinen, die nnr wie mikroskopische Fremdkörper den
Organismus ineommodiren, sondern auch noch gestreckte, also nofb
wandernde Trichinen, zehrende, wachsende, vorwärtsarbeitende und
diese sind es gewesen, die den NacMass der Krankheit und der
Erankheitssymptome verhindert and die ErscbApfang der Wider-
standskräfte des Körpers und den endlichen Tod veranlasst
haben.
Aof eine weitere Specialistrung der trichinösen Todesart ein-
zugehen, erachten wir für den criminalistischen Zweck dieser Dar-
legung nicht am Orte, aber wir haben behufs Aufrechthaltnng der
negativen Beantwortung der ersten richterlichen Frage, ob nfimlieh
Erscheinungen aufgefunden seien, welche auf eine anderweite To-
desursache zu schliessen berechtigten, nunmehr das //.'sehe Sec-
tionsprotocoll zu revidiren , aus dessen eämmtlichen betreRenden
Nummern zunächst hervorgeht, dass die Leichenfäolniss in das
Stadium eingetreten war, in dem sie sieh vom 20.— 100. Tage
nach Tod und Begräbnisa ohne sonderlich weitere Fortschritte der
Verwesung zu befinden pflegt. Verbältnissmässig ist dieselbe wenig
vorgeschritten (2 a, b, e, d, e), weshalb mit um so grösserer
Sicherheit auBgeaprocben werden darf, dass die matsche Beschaf-
fe) byGoot^lc
Beitrag lur Lehre »on Jer TÖrflliclikeit trichinöser Einwandenu^. 309
fenheit des Gehirns (0), der massige Blatreichthnm beider Ader-
geflechte (10) und der dünnSfissige Zustand des schwärzlichen
Kopfblotes (8), ebenso die Lockerung der Schleimhänte in den Re-
spirationsorganen (14, 22) und die Bedeckung derselben mit
schmutzig röthlichem, schmierigem Schleime (14, 22) nicht Sym-
ptome überhaupt irgend eines Krankheits Vorganges, sonder" ""
erreichten Verwesnugsatadiums sind. Derselbe Befund ei
sich in Betreff sämmtlicher Schleimhäute des Digestionsappi
(4, 22, 25, 26). Kothmassen befinden sich selbst im Mast(
nicht; ein Beweis, dass Denata in ihrer letzten Lebenspt
Nahrung nicht mehr zn sich genommen hat. Die Beschafft
und Bedeckung der Schleimhäute des Darmtractas ist ab€
reits ein derartig fauliger, dass weder Spuren einer Erai
noch eines Heilmittels nachweisbar sind, wie denn auch di'
kroskopische Untersuchung auf Darmtrichinen und Embryone
vollständig negatives Resultat ergeben hat. Ebenso erkenne
in den blutig wässrigeo Ergflssen in beide Pleurasäcke (lä
in den Herzbeutel (IG) einfach Leichenerscheinongen, währen
Vorhandensein von zum Theil geronnenem, schwärzlieb rc
Blote im Herzen und besonders in dessen rechter Kammer
und ebenso in den Hohladern (18) bei verhältnissmässiger
leere der Lungen (14) nur darauf hinweist, dass die Thät
des Herzens einige Momente länger stattgefunden, als die I
ration. Da weiter ebenso bei Untersnehnng von Milz, Leber,.N
Harnblase etc. das Ergebniss der Protocoll-ReYlsion ein negi
ist, 80 formuliren wir unser definitives Gutachten dahin,
dass die Ehefiau H. au keiner anderen als an dei
chinenkrankheit gestorben ist.
Beschäftigen wir uns nunmehr mit der Todesart der c
jährigen und ungewöhnlich fettleibigen (2 e. 14) Wittwe 6
gelangen wir, auf die mikroskopischen und makroskopischer
tersDchnngsergebnisse gestützt, zu derselben Ueberzeuguu^
geben hinsichtlich ihrer unser definitives Gutachten ebeufall
hin ab,
dass die Wittwe G. an keiner anderen als an dei
chinenkrankheit gesturben ist.
Wir müssen es nämlich, sowohl im Einverständniss mit
haften Autoren als unseren eigenen Wahrnehmungen und wi
schaftlichen Ueberzeugungen folgend, als im Wesentlichen i
^öbyGooi^lc
310 Beltng mr Lehre von der Tödtlicbkeit triGhinöset Einwaaderung.
vaot bezeichneD, dass das QnantitätsverhfiltDiss der eingewanderten
Tricfainenbrnt bei dieser älteren Frau ein weniger ungünstiges war,
dass sie nach der fiblichea Bezetchaongsweise trichinGs nar leicht
erkrankt war; wälirend die Tocht«r den dritten Grad der reichli-
ehen, hatte die Mntter nar den zweiten Grad der massigen Dnrch-
eetzang erreicht. F&r die der Respiration dienenden Muskeln stellt
sich die nnmerlsche DitTereoz sogar überraschend gross, bei der
Tochter die Ziffer 16, yiro für die Mutter nnr Ziffer 9 anfgefonden
wurde. Aber es beweist dies nicht, dass die Mutter an einem
andern Leiden gestorben ist, sondern dass bei geeigneter PrSdis-
positioQ der Tod auch Folge einer massigen Tricbinendurehsetzung
sein, dass der Menscb an einer leichten Trichinenfcronkheit ster-
ben kann. Die Symptome, unter welchen der Tod erfolgt, sind
dabei wirklich nebensächlich und ebenso verschiedenartjg hinsicht-
lich ihrer Intensität und PrognoBe, als das Wanderziel einer jun-
gen Trichinenbrut ein verschiedenes ist. Geräth ein solcher grös-
serer Haufe bei übrigens geringer Dnrchsetznng in die Waden-
muskeln, so kann der Patient seiir bald genesen; geräth er aber
z. B. in die Eehlkopfmuskeln, so kann die Athmungsbeschwerde
sehr bald zur Erstickangsnoth und wirklicher Erstickung sich
steigern, weil die Muskeln zeitweilig ihren Dienst versagen und
zumal auf dem Lande nicht stets ein zum Luftröhrenschnitt be-
reiter Arzt bei der Hand ist. Und die Eehlkopfmuskeln der
Wittwe' G. ergaben dem dritten sehr sorgsamen Zähler sogar die
Ziffer 22, die Durchschnittsziffer 13, also immer den dritten Grad
der reichlichen Durchsetzung. Welche Rolle überhaupt dem Zu-
fall in dieser Hinsicbt gelassen ist, zeigte für den Oberarm der
Wittwe G, die amtliche Ziffer 25, wo die Controleziffem nur ü
und 3 sind.
Der höhere Vulnerabilitätsgrad bei der 60jährigen Matter als
bei der 30jährigen Tochter, bei dieser als bei dem sehr widerstands-
fllhigen und thatsächlich geretteten Ehemann H. ist unbedenk-
lich von namhaftem Gewichte; es kann dieser Umstand aber von
dieser Stelle nicht wohl Discuasionsgegenstand werden. Dagegen
ist es von durchschlagender Wichtigkeit, dass beide Frauen täg-
lich, vielleicht wiederholt, von den trichinösen Fleischwaaren bis
zu dem Momente gegessen hatten, wo die Tochter aufhörte, ho-
möopathische Hülfe zu gebrauchen nnd ein rationeller Arzt con-
sultirt wurde und aussprach, es läge eine trichinöse Vergiftimg
^öbyGooi^lc
BeitT^ zur Lehre von der Tödilicbkeit tricbiDÖHer Binwsndeniog. 3|1
vor. Das ist erkonnbar vom Scblacbttege, den 10. Januar, bis
ziemlicb zn Eade deaselbea Monats der Fall gewesen, und mit
jeder neuen Mahlzeit worde eine neue Brutstätte im Darmschlancbe
etabUrt, deren Nacbwucbe schon wenige Tage später in den Eör-
' per auswanderte, also zwanzig und mehr banpts&chliche Wander-
züge hinter einander. Und dieser Umstand begründet die grfissere
Gefahr, weit der Reiznngsvorgang, der dnrcb die Wandemng in
den Maskeln gefolgt, anf das Nervensystem fortgesetzt und von
diesem allseitig reflecürt wird, ein continairlicfaer ond deshalb so
sehr zerstörender ist. Drei menschliche Trichinenepidemieen, die
in demselben Winter 1871/^2 zu unserer amtlichen Beobachtung
und Beurtheilung gelangten, liefern hier den Beweis und lassen
erkennen, dass öinm^iger, wenn auch reichlicher Genass trichinfisen
Fleisches nach kürzerem oder längerem Kranksein wohl überstan-
den wird, wiederholter und besonders oft wiederholter — nicht
oder nur aosnahmsweise. — In A. nnterliess man es in einem
Falle, von einem geschlachteten Schweine Fleischproben mikro-
skopisch untersuchen zu lassen. „Die ganze, aus vier Personen
bestehende, Familie mosste diesen unverantwortlichen Leichtsinn mit
ihrem Leben bfissen," wie der Herr Ereisthierarzt Jott m seinem Ve-
terinär-Sanitfitsberichte für das Winter- Semester 1871/72 mittheilt.
Von dem eben&Ils für den Familienbedarf geschlachteten Schweine
in W. genossen nur die Familienangehörigen und \ derselben star-
ben. Dagegen war in R. ein trichinöses Schwein im October für
den Verkauf verworstet, in zwei Tagen verkauft und verspeist;
ermittelter Weise erkrankten alle Personen, die von der Wurst
genossen hatten, 63 an der Zahl, bis auf 7 leicht, und genasen,
wie mir der Herr Medicinalrath Dr. Kunze in Ballenstedt gütigst
amtlich mittheilte, sämmtlich.
Dass Herr E. selbst gerettet ist, schreibe ich der energischen
Behandlung zu, deren Hauptzweck war, die gebärenden Weibchen
zn entfernen, der ungewöhnlichen Widerstandskraft seines Körpers
und endlich der fortgesetzten starken Alkoholisirnng des Speise-
breies, in dem die einverleibton Trichinen entkapselt und mit ih-
rer Descendenz sich zu entwickeln venirtheilt waren, und füge
hinzu, dass viele Beobachter ersten Ranges meine Ansichten be-
züglich dieses letzten Pnaktes theilen.
Es ist noch übrig, aus dem Ergebniss der makroskopischen
zweiten L«cheDaot«rsuchuDg anderweitige Todesursachen auszq-
^öbyGooi^lc
312 Beitrag inr Lehre von der Tödtiicfakeit trichinöser Einwanderung.
schliessen. Ffir solche liegt in der Tbat keinerlei positiver An-
haltspunkt vor.
AUe nnter I, No.2a, b, c, d, e, ß, 9, 10, 11,12, 14, 15, 17, 21,
'22,23,25,26,27,58,29 aufgeführte Angaben befinden sich in üeber-
einatiminung mit denen nnter 11, No. 2 erwähnten, dass nämlich die
FäulniRä wesentlich vorgeschritten und dassin allen Theilen der Verwe-
snngBzerfall namhaft erheblicher ist, als bei denselben Theilen der
Leiche der vier Tage früher verstorbenen Fran H. ; eine Thataache, fttr
die wir in erster Reihe den erheblichen Fett- nnd Säftereichthum (*i!c.
14) dieser Leiche im Gegensatze za der entschiedenen Magerkeit
der Leiche der //. als ursächliches Moment hervorbeben, andere
Momente, wie die mit dem doppelt hohen Lebensalter verringerte
Widerstandskraft nnd die durch den Einfiuss des Grams Über
den Tod der Tochter gesteigerte Vulnerabilität dieses KOrpers bei
Lebzeiten, als von klar erweislicher Mitnrsächlichkeit ansser Be-
tracht stellend, Dass beide Lungen in den unteren Partieen von
versackten, braunrothen Fänlnissflössigkeiten in Zersetzung begrif-
fen Cl4), dass ebenso beide Brustfelle von vorgeschrittener Fftnl-
niss missfarbig sind (15), kann nm so weniger auf vorhanden ge-
wesene Pneumonie schliessen lassen, als für eine solche keinerlei
Symptome des Erankheitsverlaufes sprechen, wobl aber und zu-
mal in Betracht der mikroskopisch erwiesenen Thatsacbe, dass in
den Zwlschenrippenoiuskeln keine nnd im Zwerchfell nur sehr
massige Trichinenwanderung stattgehabt hatte, dass die Respira-
tion mitbin auch nicht mecbantsch gehemmt gewesen war, dafür,
dass die Circnlation in den Lungen bis zu dem Momente des To-
des fortbestanden hatte und dass deshalb die Lungentäuluiss in
den unteren Partieen eher erfolgen musste. Der in den Därmen
noch voi^efundene Koth (i!6) und der Umstand, dass die Gallen-
blase entleert war (27), bestätigen nur die durch die Krankheits-
gescbichte mitgetheilte Thatsacbe, dass Denata sich nicht vor dem
Tode der Tochter als bettlägerig kraiik erklärt und in gewohnter
Weise Speise nnd Trank zu sich zu nehmen nur erst in ihrer
letzten Lebensfrist aufgehört hat.
Im Uebrigen gilt altes von der Leiche der Tochter Gesagte
von der Leiche der Mutter in höherem Grade, vornehmlich aber,
dass die vorgeschrittene Zersetzung eine überzeugend genaue Un-
tersnchung des gesammten Darmschlauches sammt Inhalt zur Un-
möglichkeit gemacht hatte.
)vGooi^lc
I
Beitrag ^ur Lehre Ton der Tödtlichheit trichinöser Einnanderung. 313
Eines solchen Ergebaiasea bednrfte es aber auch bei beiden
Leichen nicht mehr, da das in Magen und Darm aufgenommen
gewesene Gift, das trichinöse Schweinefleisch, dort znr Entstebnng
einer Bratstätte Veranlassung geworden war, deren Individuen in
zahlloser Verbreitung beide Körper durchsetzt hatten und noch durth-
zogen, den Körper der Mutter im zweiten Grade, den der Tochter
im dritten, beide Körper jedenfalls in genügendem Grade, ura nicht
bloss mit erheblicher Wahrscheinlichlieit , sondern nunmehr mit
positiver Gewissheit aussprechen zu müssen,
dass der Tod in beiden Fällen, bei Frau //. und bei Fraa
G., directe Folge der eingetretenen Trichinose gewesen ist.
Nachwort
Es wird vielleicht auf geringen Widerspruch stossen, wenn ich streng
zu handhabende Poli sei- Maassregeln, betr. die mikroslcopiscbo Fieischscbau,
in allen den Districten für anerläulich erkläre, in denen dem ekelhaften
Herkommen nicbt gesteaeit werden kann, Schweinefleisch in rohem oder
halbrohem Zustande, d. h. nicht über SO'^E. und nicht gran gekocht, zu
verspeiaen. Ich will nicht die von Eirgiaen, Kosaken and ähnlichen halb-
wilden Völkerschaften bewohnten Diatricte einbegreifen, sondern nnr von
den centralen Gebieten des hochcnltivirten Deatschlanda sprechen, aas
denen zamal viele balbrohe Fleiachwaare weitbin versandt wird. — Wohin
die Liebhaberei, Schweinefleisch roh zu verzehren, aach in den Gegenden
führt, in denen angeblich Trichinen nicht vorkommen, erfuhr ich im letzten
Hai in Bitsch , wo drei ans dem Sächaiachen stammende Soldaten sich
ihr beliebtes Hackfleisch aas dortigem Schweinefleisch, hatten bereiten lassen
nnd dann aach alle drei tricbioQs wurden , wie mir mein Freund und
früherer Zuhörer Heit Stabsarzt Dr. Rothe daselbst mittheilte, während
fibrigens kein solcher Krankheitsfall im Orte zur Cognition gelangte. In
amerikanischen Speckseiten nnd Schinken, die c. ^ — !^ wohlfeiler als hiesige
solche Waare feilgeboten werden, kommen erfahrungs gemäss Kapseltricbinen,
die ihre vita minima keineswegs aufgegeben haben, in dem Grade häufig
TOr, dass die Magistrate auf die Prämienzahlung für die glückliche, aber
keineswegs schwierige Auffindung derselben Verzicht zu leisten genothigt
waren, — Das Schwein ist einmal ein unreines Thier, und wer sich be-
züglich 'seines Genasses auf den Standpunkt der Kirgisen stellt, soll Vor-
sicht üben, d. h. die geringen Unters uchungskosten nicht scheuen, oder
die nachtheiligen Folgen in der Hauptsache sich selbst und seiner Indiffe-
renz und Indolent zuschreiben.
SchaaeBbiirg.
^öbyGoOi^lc
3.
Die Pocken-Epidemie zd Berlin im Jahre 1871.
Dt. B. H. Iiailer, Orii. Hsd.-Bath.
oeit den beiden letzten Decennien iat Berlin von den Pocken nie
ganz verschont gewesen. Nnr im Jahre 1855 starh Kiemand an
den Pocken. Die Zahl der Pocken-Todes^e betrag im Jahre:
1852 30 1862 23
1863
16
1863
227
1864
17
1864
620
1866
—
1866
247
186«
5
1866
216
1857
64
1867
149
1868
39«
1868
89
1869
38
1869
147
1860
7
1870
122
1861
9
1871
8552
Wie sich hierans ergiebt, fanden ziemlich regelmässige Scbwui-
knngen statt. In jedem sechsten oder siebenten Jahre steigerte
sich die Frequenz bis zn einem Haximnm, welchem ein allmählicher
Nachlass and dann wieder eine Steigerung bis zu einem neaen
Uaximimi folgte. Dabei wurden die Maximalzahlen mit jedem
Male hoher, und die Remission ging, namentlich in dem letzton
Zwischenranm zwischen 1864 und 1871, nicht anf so geringe
Zahlen zurfick, wie dies früher der Fall gewesen war.
Die Epidemie des Jahres 1871 nimmt ihren Anfang bereits
in dem vorhergehenden Jahre, sowie sie auch erst in dem daraof
fönenden Jahre 1872 allmählich schwindet. Ich glaube sie jedoch
^öbyGoOi^lc
Ue Pochen-Bpjdemie la Berlin im Jahre 1871. 315
mit Redit sIb Epidemie des Jahres 1871 bezeichnen zu dürfen,
denn gerade mit dem Beginn dee Jahrea 1871 trat eine plMzlfehe
ond unerhörte Steigerang der Erkrankongen ein; während dee
ganzen Jabrea erreichte die Zahl der Erkrankungen eine Höhe,
wie sie nie vorher stattgefunden, ond nach den ersten Monaten
des Jahres 1872 fiel ebenso rasch wieder die Zahl der Erkran-
kni^en. Ich beschränke mich daher im Folgenden wesentlich auf
Berichterstattung fiber die Epidemie des Jahres 1871, wenn auch
die Erwähnung mancher in dem vorhergehenden und folgeodeo
Jahre stattgehabten Verhältnisse dabei nicht ausgeschlossen wor-
den kann.
Zur Aetiologie.
Uan hat die grosse Verbreitung der Rocken dem FraozCsi-
schen Kriege zogescbrieben. Gewiss trl^ derselbe einen sehr
grossen Theil der Schuld daran ; denn es steht fest, dass, nachdem
in Frankreich schon in den vorhergehenden Jahren die Pocken
in farchtbarster Verbreitung geherrscht hatten, die französischen
Eriegsgefangeaen die Krankheit mit sich nach. Deutschland ein-
schleppten, so dass ihre Depots die fleerde bildeten, von denen
aus der Anstecknagsstoff sich verbreitete. Aber es ist nicht ausser
Acht zu lassen, dass auch andere, Deutschland benachbarte Länder,
wie Rassland, Holland u. s. w., schon vor 1871 unter der epide-
mischen Verbreitung der Pocken stark litten, dass Deutschland
selbst schon in den Jahren 1869 ond 1870 mehr als gewöhnlich
davon heimgesncht war, und dass nach den bisherigen Erfahrungen
auch lur uns von dem Jahre 1871 eine fernere Steigerung der
Epidemie erwartet werden musste.
Unter diesen Verbälbiissen kann die ungeheure Ansdehnang
der Epidemie von 1871 nicht befremden.
Zahl der Erkrankangen und Todesfälle im Verhältniss
zur Einwohnerzabi und za der übrigen Sterblichkeit.
Die Zahl der Erkrankungen des Jahres 1871 betrug in Berlin
17074, die der Todesffillß 355Ü.
Mit der dnrch Zählung im December 1871 ermittelten Ein-
wohnerzahl von 826341 Seelen verglichen, kam 1 Erkrankuogsfiall
auf 48 Einwohner und 1 Todesfall aaf 232. Es geben jedoch
diese Zahlen insofern nicht ein vollständiges Bild |von dem Um-
^öbyGopi^lc
316
Di« PockCD-Epiilcmie la Betlin im labn tSTl.
fonge der Epidemie, als dies« bereits in den vortiergehendeii Jahren
begonoeo ood mit dem Schlmse des Jahres 1?^71 asch ihr Ende
n4Kb nicht erreicht hatte. Zählt man die Zahl der ErkrankoDgen
Dnd Todes^le der ersten Hälfte des Jahres 1872 den obigen
Zahlen noch binzD, so ergeben sich 2Ct476 Erkranknngen und
4449 Todesßllle, so dass 1 Erkranknog anf 43 und t Todesfall
anf |}<5 Einwohner kommt.
Zar gesammten Sterblichkeit des Jahres 1871 Terhielt sich
diePockea-Sterbliehkeit WiO 1 : 9,11, znr Gesammtzahl der Pocken-
Erkranknngen wie 1 :4,77 (oder 20,80 pCt).
Alters- und Geschleehts-Verhältnisse der Erkrankten
and Gestorbenen.
Bs eikraDkteii I Erkranknog Es st&rben
902 -20 Eiaw. -^70 266 53d
173 181 3.53
im Aller
■n.
w.
bis 1 Jabr
434
468
OD 1--2 Jahreo
39-2
408
- 2—3 -
313
320
- 3-4
243
224
- 4—5
159
167
- 5-10
416
469
- 10-15
255
339
- 15-20
940
744
- 20-30
2318
2S21
- 30-40
1451
1666
. 40-50
802
880
. 50-60
408
510
- 60-70
16G
248
- 70-80
29
36
. 80-90
1
3
bekanntes A
ter
31
5;3
64 56 120
95 121 216
210 275 435
220 212 43-2
134 156 290
Snrama 835» 8716 17074 1705 Itfl? 3552
Die vorstehende Tabelle zeigt, dass die Disposition zur Pockeo-
Erkranknug am grössten im ersten Lebensjahre ist and bis zam
lö. Lebensjahre immer mehr abnimmt. Es steht dies wohl damit
in ursächlichem Zusammenhange, dass mit jedem Lebensjahre die
Zähl der durch die Schntzpockeu-Impfnng geschützten Kinder zu-
nimmt. Nach dem 15. Lebensjahre steigert sich wieder die Zahl
der Erkrankungen, und es bleibt von 15 — 50 Jahren das Ver-
hältniss der Erkraukungen zur Zahl der der betreuenden Alters-
klasse angehOreaden Einwohnerzahl ungefähr dasselbe, ein Beweis,
;abyGoO<^lc
Die Pocken-EpidetDie zu Berlin im Jahre 1871. . 317
dass Dach dem ]5. Jahre die Sihutzkratl der Vaccine abge-
schwächt ist.
Zwischen dem 50. nud 70. Jahre nimmt die Zahl ä "
krankungen wieder ab und ist endlich in der höchsten Alter
ausserordentlich gering. Abgesehen von etwaigem Mangel i
Position zu Pocken-Erkranknngen im höchsten Lebensalter
Umstand vielleicht nicht ohne Einfluss, dass die betreffendi
sonen in geringerem Verkehr mit der Aussenwelt der Anst
weniger ansgesetzt sind, als jüngere Personen.
Die Tabelle zeigt ferner, wie sehr die Sterblichkeit c
krankten in den verschiedenen Altersklassen von einand
weicht. Sie betrug:
im 1. Lebensjahre 59,42 pGt.,
44,12 -
37,75 -
35,11 -
36,80 -.
24,68 -
0,22 -
4,27 -
9,34 -
15,55 -
25,68 -
31,59 -
35,74 -
29,23 -
25,00 -
Unverkennbar spricht sieh auch hier der Einfluss der I
aus. Die Sterblichkeit in den Kinderjahren, besonders im
Lebensjahre, ist ansserordentlich gross, weil die Mebrzi
Erkrankten nicht geimpft ist. Die Sterblichkeit ist am
sten zwischen delh 10. und 20. Jahre, dem Lebensalter,
cbem mit ausserordentlich seltenen Ausnahmen die übersi
Impfung vorauszusetzen ist. Die Sterblichkeit endlich s
sich vom 20. Jahre ab mit der abnehmenden Schutzkraft
der Kindheit überstandeDen Impfung.
Weit geringer als der Einflnss des Alters ist der Einfli
Geschlechts auf die Pocken-Erkrankungen. Es kam 1 1
kungsfall anf 44 männliche und auf 46 weibliche Eini
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
vom 5.-
-10.
- 10..
-15.
- 16.
-20.
- 20..
-30.
- 30..
-40.
- 40..
-ÖO.
- ÖO..
-CO.
- 60.
-70.
- 70..
-80.
- 80.-
-90.
„Goo>^le
Sl8 T)ie Poekon-Bpycinie zu Berlin im Jabre 19T1.
VoQ den männltclieu ErkrankteD starb I vod 4,90 (oder 30,39 pCt.),
von den veiblichen Erkrankten 1 von 4,71 (oder 31,19 pCt.)-
Impfverhältnisse der Erkrankten ood Gestorbenen.
Die amtlichen Listen ergaben:
Nicht geimpft waren:
untoi den
aDtor deD
BTkWlkt«Il;
im Alter bis 1
Jahr
723
437
von 1 — 2 Jahren
602
226
- 2-3
338
128
- 3—4
223
36
- 4-6
151
51
- 6—10
224
66
- 10-16
38
2
- 16-20
84
5
- 20-30
203
38
- 80-40
127
87
- 40-50
60
20
- 60—60
32
19
- 60-70
20
3
- 70-80
7
3
- 80-90
1
—
im aabekaonten Alter
18
7
2731 1133
Die Sterblichkeit der nicht geimpften Erkrankten betrag hier-
nach 41,4>j pCt., wogegen von 14343 Geimpften 3419 starben, also
die Sterblichkeit der geimpften Erkrankten 15,74 pGt. betrag.
Von den Geimpften waren 1036 revaccinirt; von diesen star-
bea 162, also 15,4 pCt.
Die in den amtlichen Listen enthaltenen Angaben über die
Impfverbältnisse sind jedoch für vollkommen tüchtig nicht zu er-
achten. Es steht fest, dass nicht selten die Angehörigen erkrankter
Kinder diese für geimpft anheben, w&hrend sie nicht mit Erfolg
oder zn spftt oder vielleicht überhaupt gar nicht geimpft waren.
Ebenso ist rücksichtlich der Bevaccination nicht ausser Acht za
lassen, dass vieläich zn spät oder auch mit nnwirksamer Lymphe,
welche in Apotheken oder von Händlern gekauft war, revaccinirt
worden ist. Dazu kommt noch, dasa för die Beartheilung des
^öbyGoOi^lc
Die Poi^en-Biiädeinie so fierlln fm J«bn 1871. 319
EiDflaBBes der Revacciaation ' aaf Pocken -Erkranktuig die Zeit,
wann jene etattgefmtden hat, hanptB&chlich maasegebend ist. So
wie von der Revaccination , die erat im Stadinm der Incabation
der Pocken gesetiiebt, ein Einflnss auf diese niclit zu erwarten ist,
so verringert sich auch die Wahrscheinlicbkeit dieses EiaflaBsefi,
wenn die Etevaeeination vor einer langen Reihe von Jahren
stattfand.
Um m genaueren Ergebnissen fiber die Schntzkraft der
impfnng nnd der Revaccination zu gelangen, sind die Aerzte
der Pocken'HeilaDBtalteo za A.afzeiehDtii^en hierüber veranlasst
worden.
In der Pocken -Heilanstalt No. 1. fanden die Ermitteloi^en
statt bei löSO Erkrankten. Hiervon waren nicht geimpft 44,
einmal geimpft 1510 nnd revaccinirt 19. Es starben von den
oicbt Geimpften 34, also 54,55 pCt., von den einmal Qeimi^a
203, also 13,44 pCt., von den Revaccinirten Niemand.
In der Pocken-Heilanstalt No. 2. betrug die Zahl der Kranken
1504. Hiervon waren nicht geimpft 31, eimnal geimpft 1400,
revacciiiirt 73. Es starben von den nicht Geimpften 22, also
70,97 pCt., von den einmaJ Geimpften 207, also 14,79 pCt., von
den Revaccinirten 3, also 1,11 pGt.
In der Pocken- Heilanstalt Ko. 3. betn^ die Krankenzabl
1427. Davon waren nicht geimpft 9, einmal geimpft 1376, re-
vaccinirt 34. Es starben von den nicht Geimpften 6, also 66,67
pCt., von den einmal Geimpften 220, also 15,99 pCt., von den
Revaccinirten 2, also 5,88 pCt. Bei 8 Kranken, von denen 2
starben, konnten die Impfverhältnisse nicht festgestellt werden.
1d der Poeken-Heilanstalt No. 4 betrag die Krankenzabl 1853.
Davon waren nicht geimpft 48, einmal geimpft Id62, revaccinirt
143. Es starben von den nicht Geimpften 39, also 81,25 pCt,
von den einmal Geimpften 241, also 14,5 pCt. , von den Revac-
cinirten 13, also 9,09 pCt.
Von den in der Pocken-Heilanstalt No. 4. verstorbenen Revac-
cinirten waren 8 ohne Erfolg revaccinirt (4 im letzten Jahre),
1 war im Stadinm der Incnbation mit Erfolg revaccinirt nnd 4
waren früher mit Erfolg revaccinirt worden, und zwar 1 vor 50
Jahren, 1 vor 47 Jahren, 1 vor 36 Jahren und 1 vor 2 t Jahren.
Ich glaube, dass durch die Erfahrungen des Jahres 1871
die Schntzkraft der Impfung gegen die Pocken-Erkrankungen and
^öbyGoOi^lc
320 I^ie Pocken-Epid^ie ^a Berlin im Jahre 1871.
insbesondere gegen die tödtlicli verlaufenden ErkrankungeQ be-
stätigt ist. Man darf sicher behaupten, dass die rechtzeitig and
orfolgreirh ausgeführte Impfung auf eiuen Zeitraum von etwa
10 Jahrea gegen Pocken-Erkrankung schützt, and das», wenn
letztere aasnahmsweise dennoch vorkommt, sie einen gutartigen
Verlauf nimmt. Es folgt daraas aber auch die Nothwendigkeit '
der Revaeeination und zwar nicht eiumaliger, sondern auch in
etwa 10jährigen Zeiträumen zu wiederholender Eevaccination.
Von gleicher Ueberzeugang darchdningen haben Aerzte viel-
fa<-h am den Erlass eines den Impf- und Revaccinationszwang
vorschreibenden Gesetzes petitionirt. Mir scheint dabei nur das
bedenklich, dass das beantragte Gesetz nicht nur nicht zu Stabde
kommen, sondern dass auch der bedingte Impfzwang, den die bis-
herige Preossische Gesetzgebung vorschreibt, darüber abhanden
kommen könnte. Ich erwarte von der Gesetzgebung kaum eine
Förderung der Vaccination, Die Zukunft der Impfung seheint mir
vielmehr einzig davon abhängig, dass die Aerzte and besonders
die Impfärzte es verstehen, das jetzt vielfach erschütterte Ver-
trauen zur Impfung bei dem Publikum wieder herzustellen.
Verlauf der Epidemie.
Um die Zu- und Abnahme der Epidemie darzustellen, ist es
nothwendig, über die Grenzen des Jahres 1871 hinauszugehen.
Ich lasse daher die Zahlen der Erkrankungen und TodestUlle der
beiden Jahre 1870 und 1871 und der ersten Monate des Jahres
1872 folgen.
187 1. 1872.
Erkrank. Toilesßlle Erkrank. Todesmile
229 34 1404 330
383 70 846 213
2872
1708
1303
1293
1750
187
0.
Erkrank. Todesföll
Janunr
137
13
Febrnar
163
19
März
207
14
April
184
17
Uai
181
13
Jon!
139
10
Juli
92
8
Augnst
46
5
September
40
4
October
36
3
November
39
3
December
73
14
sibyGoo^^le
Die Pocken -Epidemie lu Berlin im Jabre 1S7I.
Oertliche Verbreitung der Epidemie.
Die grössere oder geringere Verbreitung der Pockei
von 1871 in den einzelnen Stadttheilen ergiebt sich au
stellenden ZusammeuBtellung :
16588
511
74
210 Einw
25
27192
626
176
9763
88
14
697 -
26
21172
436
90
11»20
162
33
368 ■
27
16216
44a
77
14149
214
83
428 -
38
16764
325
46
186^3
215
47
39G -
39
17128
338
45
15860
252
48
320 -
30
16583
271
45
20240
613
162
133 -
31
27713
659
.124
22311
538
104
208 ■
32
24914
266
44
16941
561
122
138 .
33
11208
52
a
19415
626
163
118 ■
S4
17817
246
63
19209
574
113
169 -
35
16218
346
71
11716
303
72
163 -
36
14965
347
58
13480
287
57
236 -
37
14618
201
3ü
14863
229
34
437 -
38
12180
185
28
12903
405
79
163 -
39
13781
298
63
14634
445
95
152 -
40
10219
188
se
23005
652
127
181 ■
41
15188
285
&s
17919
354
72
248 ■
42
17798
373
ti«
24790
623
97
255 -
43
33735
605
158
17097
369
65
261 ■
44
18237
357
111
16810
296
39
431 -
46
16572
387
IK
16996
324
69
246 -
46
19455
526
HS
21172
444
369
118
89
179 -
203 -
Pol.-GewabrasB
Snmma"
I 73
(
18101
17074
■365i
Latus »341 1924
Die Pocken-Sterblichkeit in den einzelnen Revierej
hiernach zwischen dem Maximuio von 1 Todesfall an
wohner im 7. Polizei -Reviere und dem Hiniranm von
auf 1401 Einwohner im 33. Polizei-Reviere. An jenes
sich zunächst das 9., 10.» U., 12., 15., 16., 17., 23
45. und 46. Revier an, in denen 1 Todesfall auf v
200 Eiuwohner kam; an dieses das 'J , 4., 14., 21., 3
38. Revier, in denen 1 Todesfall auf mehr als 400 Emw
In den übrigen 25 Reviereu kam auf 2 — 400 Einwohner
Todesfall.
r. UhI. H. f. XVU. 3
21
:q,t7,:rb;G00<^lc
322 t)ie Pocben-Epidemie zu Berlin im Jahre 1871.
Fragt man, wodurch die Reviere, welche die grösste Pocken-
Sterblichkeit hatten, and diejenigen, welche die geringste hatten,
sieh charakteriairen , so ergiebt sich, dass jene Bämmtlieh nach
Norden oder nach Osten belegen sind nnd dasg sie die anbemit-
tetten, zam Theil die ärmsten Einwohner haben, wogegen die
Pocken-Sterblichkeit in den wohlhabenderen Revieren, besonders
vor dem Potsdamer Thor, im Thiergarten nnd in der Friedrich-
stadt, ansserdem anch in Moabit am geringsten war.
Es sind dies Verhältnisse, welche von den gewöhnlichen Sterb-
licbkeiteverhaltuissea der einzelnen Stadttheile kaum abweichen.
Zur Nosologie.
Nach den Berichten der Aerzte der Pocken Heilanstalten bot
die Epidemie in ihren Symptomen nichts Abweichendes von dem
gewöhnlichen Verlaufe der Pocken; jedoch wie die Epidemie in
einer bisher nnerbörten Verbreitung auftrat, so waren auch bös-
artige Erkranknngen häufiger als sonst, und es wurde gerade in
dieser Epidemie die hämorrhagische Form überans häufig beob-
achtet.
Dr. London, Arzt der Heilanstalt No. 2-, berichtet, dass an
Variolois 1166, an Variola confluens 268 und an Variola hae-
morrbagica 70 Kranke litten Dr. Lothar Meyer, Arzt der Heil-
anstalt No. 1., beobachtete unter 1580 Erkrankungen 119 hä-
morrhagische Fälle, von denen 108 tödtlich endeten. Die letzteren
Fälle beobachtete er häufiger bei weiblichen als bei männlichen
Kranken, und sie endeten anch bei jenen häufiger tödtlich als
bei diesen.
Von den in der Heilanstalt No. 2. behandelten weiblichen
Kranken waren 8 schwanger Es starben davon 3, nachdem 2
von ihnen abortirt hatten. Von den 5 geheilten wurde I leicht
entbunden, das Kind starb aber nach wenigen Tagen.
Der Arzt der Heilanstalt No. i . beobachtete in der Mehrzahl
der Fälle, dass die Deutlichkeit der Impfnarben zu der Intensität
der Erkrankungen im umgekehrten Verhältnisse stand.
Heber den Erfolg der Schutz blättern -Impfung im Stadium der
M enschenpocken-Incnbation berichtet derselbe Arzt, daus derartige
Impfungen in der Anstalt 48 mal ausgeführt wurden, und zwar
9mal bei niemals Geimpften nnd 39nial bei früher Gleimpften,
dass in 12 Fällen Vaccine -Pusteln neben der Variola erschienen
)vGooi^lc
Die Poclwn-Epidemie zu, Berlin im Jahre 1871. 323,
nnd dass keio Fall tOdÜieh verlief, sondern der Verlaaf der Yariola
iD allen Fällen gemildert wurde, and zwar am so mehr, je früher
die Impfnng gesohab.
In derselben Anstalt worden anch alle au Variola Erkrankte,
welche noch nicht geimpft waren, geimpft. In 4 Fällen anter 7
glückte die Impfang.
Mehrfach wnrden Pocken-Erkrankangen bei solchen beobachtet,
welche früher bereits die MenBchenpocken überstanden hatten, und
zwar in der Heilanstalt Nö. 1 . 7 Personen im Alter von mehr als
60 Jahren, ven denen 3 starben; in der Heilanstalt No, 2. 4 Per-
sonen, welche nach leichtem Erankheitsverlaaf sämmtlich genasen.
Dr. Guiutadt, Arzt der Heilanstalt No. 4,, hatte anter 1853
Kranken 85 aa hSmorrhagisehcn Pocken Leidende.
Zar Therapie.
Die Behandlung der Poeken scheint durch diese Epidemie
eine Bereicberaog nicht erfahren zu haben. Der Arzt der Heil-
anstalt No. ]. berichtet ober die von ihm mit mehreren theils
älteren, theils neueren gerühmten Mitteln angestflilten Versuche,
dass die Tinctura Sarracinae purpareae in 60 Fällen ohne
jeden sichtlichen Einfluss, das von Dr. Züizer empfohlene Xylol
wegen des Widerwillens der Kranken nnd wegen der dadurch her-
vorgerufenen gastrischen Störungen nur in einer sehr geringen Zahl
von Fällen angewendet worden sei, dass der Gebranch des Chinin
zwar die Temperatur herabsetzte und in vielen Füllen nicht un-
günstig zn wirken schien, dass jedoch durch Zahlen ein besonders
günstiger Erfolg nicht nachweisbar sei; denn es seien von 300 mit
Chinin ■ behandelten Kranken 47, d- h. 15,b pCt. gestorben und
von den gleiclizeitig exspoctativ. behandelten Kranken 48, d. b.
1.0,3 pCt., und dass auch die Kaltwasserbehandlung nicht
besseren Erfolg gehabt habe. Der letzteren Behandlung, welche
darin bestand, dass der Kranke, sobald seine Temperatur r>9'*,5
überstieg, etwa 15 Minuten lang in ein Bad von 14' gesetzt wurde,
unterzog mau 2'6l Kranke, während ebenso viele gleichzeitig auf-
genommene Kranke exspectativ behandelt wurden. Von den orste-
ren starben 16,0, von den letzteren 15,2 pCt.
Zur Verhütung von Diphtheritis und Erysipelas wurde in der-
selben Anstalt, neben grösster Reinlichkeit, der Fussboden Morgens
mit schwacher KarbolsäurelCsuug gewaschen. Als Mittel zur Herbei-
:q,t7,:rb;G00l^h?^
324 Die Pocken- Epidemie zu. Berlin im Jahre 1871.
führaog scbnelleo Äbtrockneos der Pocken nnd Verhütimg voa
Narben schien Jodtinctur am meisten sich zu empfehlen.
Auch der Arzt der Anstalt No, t. berichtet, dass weder
Mineralsäure, noch Xylol, noch Chinin die Sterblichkeit zo ver-
ringern oder den Verlauf der Krankheit abzukürzen vermocht habe.
Sa.nitätBpolizeiliches.
Den Pocken gegenüber bat die Sanitätspolizei eine dreifache
Aufgabe: 1) Vernichtung des Ansteck ungsstofTes und Verhütung
seiner Verbreitung, ü) Tilgung der Disposition der BeTölkemDg
für die Aufnahme des Krankheitsstoffes, 3) Sorge für Heilaastalten
zur Aufnahme deijenigen Kranken, welche in -ihren Wohnungen
nicht belassen werden können.
ad 1. Die hierzu erforderlichen Maassregeln, Isolirung des
Kranken und Desinfection seiner eigenen Person und aller mit
ihm in Berührung gewesenen Personen und Gegenstände, sind
vollständig nicht durehzuffihren. Das Isoliren des Kranken ist
nur in Heilanstalten möglich. In ihren Wohnungen die Kranken
zu isoliren, kann man wohl anordnen, aber bei einer so verbrei-
teten Epidemie, wie die Pocken es waren, nicht überwachen.
Es hat daher in dieser Beziehung anch hier die Sanitätspolizei
auf Errichtung von Beilanstalten sich beschränken müssen. Die
Desinfection bei einer so Überaue ansteckenden Krankheit, wie
die Pocken es sind, macht es nöthig, dass die Räume, in welchen
die Kranken sich befunden haben, mindestens einige Tage ausser
Gebrauch gestellt werden. Dies ist bei dem grögsten Theile der
Bevölkemng unausffihrbar.
Wenn daher auch die hiesige Sanitätspolizei in Uebereinstim-
mung mit den gesetzlichen Vorschriften die Desinfection anordnete
und ihre Ausführung möglichst überwachte, so durfte. sie doch der
Illusion des vollständigen Gelingens nicht sich hingeben, und musste
um so mehr bemüht sein, ihrer zweiten Aufgabe zu genügen.
ad 2. Die Sanitätspolizei ist keiner Krankheit gegenüber
in einer so glücklichen Lage, die ganze Bevölkerung schützen zu
können, wie den Pocken gegenüber. Es hat sich der Schutz der
Impfung auch in dieser Epidemie wieder auf das Vollständigste
bewährt. Die in der Kindheit mit Erfolg vollzogene Impfung
schützt während des Kindesalters vor jeder ernsteren Pocken-
Erkrankung und die spätere Revaccination schützt ebenfalls wieder
^öbyGoOi^lc
Die Pocken-Epidemie m Berlin im Jahre 1871- 325
auf eine Reihe von Jahren. Daher läsat sich eine jede Pocken-
Epidemie in der kürzesten Zeit nnterdrüclcen , wenn ein jedes
Individaam, welches nicht in den letzten Jahren mit Erfolg geimpft
oder revaecinirt worden ist, geimpft oder revaccinlrt wird. Selbst-
verständlich mnse dies mittelst tadelloser Lymphe geschehen, was
leider, seitdem die Lymphe Gegenstand des Bandeis geworden,
nicht immer der Fall ist.
In der hiesigen Königl. Schntzblattem-lmpfongsanstalt bietet
eich dem Publikam die Gelegenheit zur nnentgeltlichen Impfung
und Revaccination in den Jahr aas Jahr ein allwöchentlich einmal
oder je nach dem BedürfniBs mehrmals stattfindenden impfterminen.
Während hier das Pnbliknm freiwillig sieh ein&ndet, ist in den-
jenigen Häasern, in denen eine Poeken- Erkrankung zur polizei-
lichen Anzeige kommt, die Zwangsimpfnng der noch nicht ge-
impften Kinder durch Polizei- Verordnung vorgeschrieben und wird
von einem polizeilichen Impfarzte ausgeführt.
Wegen der immer grösseren Verbreitung der Pocken wurde
im Jahre 1871 durch Polizei- Verordnung die Impfung sämmtlicher
über ein Vierteljahr alter, noch nicht geimpfter Kinder vorge-
schrieben. Die Erwachsenen aber wurden fortdauernd durch Be-
kanntmachungen zur Revaccination aufgefordert. Um dem Publi-
kum die Gelegenheit zur Impfung und Revaccination so zugänglich
wie mCglich zu machen, wurden ausserhalb der Impfungsanstalt
noch an fünf Orten öffentliche Impfungen and Revaccinationen ein-
gerichtet. Diese Anordnungen hatten den Erfolg, dass nicht nur
die Kinder zur Impfung gebracht, sondern auch Tansende und .
wieder Tansende zu den Revaccinationen, welche in solcher Aus-
dehnung ohne Bereitung von Glycerinlymphe kaum ausführbar ge-
wesen wären, sich drängten. Dass die Epidemie in verhältniss-
mSssig kurzer Zeit fast ganz getilgt worden ist, darf einzig und
allein diesen massenhaften Impfungen und Revaccinationen zuge-
schiieben werde».
ad 3. Bei der Zunahme der Epidemie ergab sich nur zu
bald, dass die vorhandenen Pocken- Heilanstalten zur Unterbringung
derjenigen Pockenkranken; welche in ihren Wohnungen nicht blei-
ben konnten, nicht ausreichten. Da die Charit^ eine Pockenstation
von nicht mehr als 30 Betten hat, so unterhielt die Stadt bereits
seit einer Reihe von Jahren ein Poekenhaus auf dem Grundstück
Pallieadcn-Str. 60 für etwa 100 Kranke. Zur Erweiterung des-
^öbyGoOi^lc
326 INe Pocken-Epidemie zu Berlht im Jabre 1871.
selben worden vier Bwacken auf dem GnmdstSck aufgestellt.
Ancb dies gen>e nicht. Es wurde am 27. Hiiz 1871 ein zweites
Lazareth in dem ehemaligen Polizei-Geffingnisse Eisenbaluistr. 22
erSfinet. Schon am 26. April mnsste eine dritte Anstalt in dem
ehemaligen Ge&i^isse zd Moabit nnd im Jnli die vierte Anstalt
in den ehemal^en Hilitärlazareth- Baracken anf dem Tempelbofer
Felde eröffnet werden. Da der Abbrach dieser Baracken militä-
rischer Seits biB znm 1. Februar 1872 verlangt wnrde, so errichtete
die Stadt in Moabit ein nenes grosses Barackenlager, das zunächst
fär das etwaige Bedürfniss der gegenwärtigen Epidemie dienen,
dann aber anch weiterhin als Anstalt fBr epidemische Krankheiten
verbleiben sollte. Die Belegung dieser Anstalt mit Pockenkranken
ooterblieb, weil die Epidemie von den ersten Monaten 1872 ab
sich verringerte, so dass am 1. Febmar nicht nar die Anstalt
No. 4-, sondern anch Ende März die Anstalt No. 3. and Ende
11« die AnsUlt No. 2. geschlossen werden konnte nnd die Anstalt
No. 1. dem Bedürfniss vollständig genügte.
In der Anstalt No. 1. worden im Jahre 1870 375 Kranke auf-
genommen and es starben 23 Kranke ; im Jahre 1 STl 379-1 Kranke,
von denen 571 starben, so dass das MortalitätsverhäHniss des
Jahres 1J?70 6,1 pCt., des Jahres 1871 15,0 pCt. betrug.
In der Anstalt No. 2. wurden während ihres Bestehens 1504
Kranke aufgenommen, von denen 232 starben (ir>,4 pGt. Mortalität).
In der Anstalt No. 3. betrog die Gesammtanfnahme 1427
Kranke, von denen 225 starben (15,7 pCt. Mortalität).
In der Anstalt No. 4. betrug die Gesammtanfiiahme 1863
Kranke, von denen 29Ü starben (15,8 pCt. Mortalität).
Der höchste Erankenbestand in den vier Anstalten betrug
704 und fand am 22. November 1871 statt.
Der höchste Zugang sämmtlicher 4 Anstalten fand an dem-
selben Tage statt und betn^ 50 Kranke.
^öbyGooi^lc
Heber die G«sandhei(»Terliälüiisse der Banm-
wollenweber.
Dr. aiMMkli« in Bwlin.
Die KattnuiabrikatioD.hat in Deutschland, Torzngsweise in Berlin,
einen so bedentenden Umfang gewonnen nnd bo viel Menschen-
kräfte in Ansprach genommen, dasB die hygieinischen Verhältnisse
der in solchen Fabriken beschäftigten Arbeiter Berücksichtigung
verdienen. Die Nothwendigkeit derselben tritt nm so mehr hervor,
als die wöchentlichen statistischen Nachweise über Sterblichkeits-
verbältnjsse am hiesigen Orte dartbnn, dass in epidemiefreien
Zeiten Lungenkrankheiten beständig das grösste Contingent liefern.
Wenn anch Deutschland in Bezng auf Fabrikation nnd Industrie
von England sich emancipirt hat and selbstständig reichlich den
eigenen und fremden Markt mit seinen Baumwollprodacten ver-
sorgt, so wird es das Gute, woher es auch geboten wird, oiemals
zurückweisen. Als solches verdient folgender bemerkenswerthe
Artikel: ^'^ct'i'^fi^iiä ^^^ Gesnndheitsverhäitnisse der Baumwoll-
weber ", in der Lancet vom 1. Juni d. J. die grösste Beachtung
Seitens der öffentlichen Gesundheitspflege.
Vor 20 Jahren bestand das Leimen der Banmwolle in dem
Auftragen von Kleister und Talg, damit die Kette Steifigkeit er-
halte. Um nun zu verhüten, dass bei dem Gebrauch von schlech-
ten Mehlsorten die Baumwollenstoffe eine braune, schlechte Farbe
bekommen, wurde der Masse Chinaerde hinzugefügt, wodurch
ausserdem die Klebrigkeit vermindert und Talg erspart werden
konnte. Im Erimkriege nahm bei den thenreu Talgpreisen der
D.qitizeabyG00l^lc
328 Ueber die Gesandheitsierhälüiissfi der Baamwollenoeber.
Gebranch der Chinaerde zu ood das Verfahren fand za Zeiten
des amerikaniBcben Bürgerkrieges noch mehr Eingang, da man
mit der kurzfaserigen Baumwolle arbeiten nnd mebr Leimongs-
masse als bei besseren Sort«n gebrauchen musste. Je knapper
die Baumwolle war, desto mehr wurde anf das Gewicht als auf
die Länge gesehen, nnd man bediente sich zur Erlaogmig der
Steifigkeit einer Masse, zusammengesetzt aus Mehl, Talg nebst
Epsomsalzen, Magnesiumchlorid, schwefelsaurem Zink und Zink-
chlorid. Bei dem Weben der Kette ans schlechter Baumwolle
von Chinaerde, Kleister und den erwähnten Salzen
uf gesehen werden, dass die Arbeitsräume stets feucht
rden, damit die Kattune nichts an Gewicht verlieren
m nicht bricht. Bei einer Äussentemperatur von 48" F.
die Temperatur in den Arbeitsräumen stete 62" F.
lit üeberscbuBs an Feuchtigkeit und Vermeidung jedes
iknen der Stoffe bewirkenden Luftzuges Hierdurch
i Gesundheitsverhältnisse der daselbst beschäftigten
beeinträchtigt, dass diese die Hülfe des Gesundheits-
(uchten.
'chanan wurde mit der Untersuchung beauftragt und
in 13 Baumwoll- Fabriken einen aus feinen Stanb-
«tehenden Nebel. In den Räumen, in denen die Webe-
Bstellt waren, fand derselbe überall eine mit opaken
en mehr oder minder angefüllte Atmosphäre je nach
Fenheit der verwendeten Baumwolle.
■ nnd Haare der Weber waren weiss von Staub, der
Reizung der Nase nnd eine geringere in den Augen'
Brust bewirkte, die von den daran gewohnten Arbeitern
ihrer Lunge nicht gespürt wnrde. Um die Wirkungen
ignng dieser Arbeiter zu prüfen, untersuchte Buehanan
(ortalitäts- Statistik, befrag dann die dort practieirenden
beobachtete schliesslich die Gesandheitsverhaitnisse der
it. In Todmorden fnnd derselbe eine bedeutende An-
ler 50 Jahr alten an Lungenkrankheiten Verstorbenen
«n aufgeführt. Alle in Baumwolldistricten practici-
äte eonstatirten , dass Lnngenkrankheiten vorwiegend
und Kalliko-Fabriken herrschen, dass die Arbeiter den
ihren Kindern mittheilen und dass sie meist- über
:lagen. Mit wenigen Ausnahmen behaupten alle Sach-
^öbyGoOi^lc
Ueber die Gesundheile Verhältnisse der BaumWollenweber. 329
verständigen in den dortigen Districten, dass die Lungenkrank-
heiten in den letzten Jahren zugenommen haben and dass die
GesTindheits Verhältnisse der dortigen Arbeiter ebenso schletht seien
wie die der Wollkämmer. Die Lungenaffectionen der Weber be-
standen in Eurzathmigkeit , Emphysem , Bronchitis , snbacater
Dyspepsie, Öfterem Nasenbluten; Leiden, welche schwanden, sobald -
diese Arbeit verlassen wurde. „Wenige Weber giebt es", bemerkte
ein gewissenhafter, ärztlicher Beobachter gegen Buchanan, „die
das mittlere Lebensalter zurücklegen, ohne dass sie einen bedeu-
tenden Sehaden an ihren Lungen bekommen haben." Die Erfah-
rung bestätigte ihm und anderen Äerzten, dass die Bescjiäftigung
in staubigen Räumen die Ursache der wenn auch nicht rapid
tödtenden Krankheiten sei. — So lange wie die Opfer dieses
Fabrikation szweiges blos über die Beschwerden klagen, wird keine
Rücksicht auf die Häufigkeit und Wit;bttgkeit genommen. Erst dann,
wenn die Gesundheit der Arbeiter zerstört ist, diese eine andere
Beschäftigung aufgenommen haben und sie nach 10 Jahren eines
traurigen Daseins sterben, werden die Fälle im Sterblichkeitsregister
aufgeführt. — Um die Zunahme der schon übergrossen Sterblich-
keit in den Baumwolldistricten zu verhindern, müssen Verände-
rungen in der Art der Leimung oder der anderweitigen Bearbei-
tung eingeführt werden, womit auf Antrag BuckanarCa das Ge-
sundheitsamt beschäftigt ist.
Dass auch eine Enquete am hiesigen Platze nothwendig er-
scheint, unterliegt keinem Zweifel. Es dürften die Resultate der
Untersuchung Über die Gesundbeitsverhältnisse der hiesigen Eattun-
Arbeiter von denen Burkanan'B nicht abweichen, und nach dem
Ausspruche „ cessante causa cessant effectus " die nothwendigen
Vorbeugungsmaassregeln sich nützlich erweisen.
^öbyGoOi^lc
5.
nie Stellung der Aerzte zu den Lehensversiclie-
rnngs-Anstalten.
Eine Replik
Bftak-Director uDd Finanzratb 6. Hopf in Gotbs.
Im 2. Hefte des XII. Bandes (N. F.) dieser Zeitschrift ist das Ver-
liältniBB der Aerzte 2U den LebeDevergicberangs-ÄDstalten besprochen
■ worden. Der betreifende Aufsatz stellt« sich zur Aufgabe, die bei-
derseitigen Interessen, welche bei diesem Verhältnisse in Bernhrong
treten, mit möglichster Unbefangenheit abzuwägen und im ver-
söhnlichen Sinne eine Ausgleichung zu Tage getretener Meinangs-
verschiedenheiten anzustreben. Von dieser Tendenz geleitet, ge-
langte derselbe schliesslich zur Aofstellnng von fünf Thesen
(S. 294 und 295), in welchen wir eine der Billigkeit und Gerech-
tigkeit entsprechende und beide Theile befriedigende Lösung der
hauptsächlichsten Schwierigkeiten finden zu dürfen glaubten.
Neuerdings hat nun Herr Dr. Vmelin zu Stuttgart im 2. Hefte
des XVf. Bandes jene Arbeit einer umständlichen Kritik unter-
worfen. Mit einigen der dort vertretenen Grundsätze erklärt er
sieh einverstanden, Anderes dagegen findet in seinen Augen keine
Billigung, und zwar betrifft seine abweichende Ansicht:
1) die vom Arzte wahrzunehmende Discretion,
2) die Vergütung des Honorars für die hausärztlichen Gesund-
heitszeugnisse.
Ausserdem hat Herr Dr. Gmelin in seiner Erwiederung einen
dritten, in jener Abhandlung nicht berührten Paukt, die Einrich-
tung der Formalare für die haasärztlichen Zeugnisse, in nähere
D.qitizeabyG00l^lc
Die Stellung der Aerrte zn den Lebensreraichenings-AnsUlten. 33I
Erörterung gezogen. Wir ftbergeben hier diesen haapts&chlich in
das Ciebiet der ärztlichen Wissenschaft einschlagenden Gegenstand
und bemerken nur beil&nfig, dass auch die Formulare zn den
bansärztlichen Zengnissen so eingerichtet sein müssen, dass die
□ach denselben ertheilten Atteste ein ToUst&ndigeB Bild von dem
Gesoodheitsznstande des Geschilderten liefern, weil die Fälle gar
nicht selten sind, in denen Versicheningen lediglich auf Grund
der hausfirztlichen Zengnisse abgeschlossen werden, — sei es,
dass die Versicbernngs-Austalt am Wohnorte des zu Versichernden
oder in dessen NSbe überhaupt noch keinen Vertrauens-Arzt be-
stellt hat oder dass die Stelle eben erledigt ist oder aas anderen
Gründen.
Indem wir nna aber zn den unter 1. nnd 2. von Herrn Dr.
Gmelin erOrterten Punkten wenden, kennen wir nicht umhin, uns
gegen taiehrere der dabei von ihm ausgesprochenen Ansichten zu
erklären und die in 'der angegrifTenen Abhandlung aufgestellten
Gntndsätze weiter zn rechtfertigen.
Zunächst muss daran erinnert werden, dass der Gegenstand
um deswillen znr öfFentlichen Besprechung gelangt ist,
a) weil manche Aerzte sich jetzt überhaupt weigern, in ihrer
Eigenschaft als Hausärzte Zeugnisse zum Zweck der Lebens-
versichemng über den Gesundheitszustand ihrer Clienten aus-
zustellen, und weil mehrere ärztliche Vereine (in Casael,
Dresden, Mannheim u. s. w.) Beschlüsse gefasst haben, wo-
durch ihre Mitglieder zu einem solchen Verfahren geradezu
verpflichtet werden sollen,
b) weil andere Aerzte solche Zeugnisse zwar ertheilen wollen,
jedoch nur auf Verlangen der betretenden Versicherungs-
Gesellschaftea und nur unter der Bedingung, dass letztere
das Honorar dafür vergüten, ohne es den Versicherten an-
rechnen zu dürfen. In diesem Sinne haben ebenfalls mehrere
Vereine (z. B. in Crefeld, Stettin u. s. w.) Beschlüsse gefasst
und durch dieselben ihre Mitglieder zn binden gesucht.
Durch solches Verfahren der Aerzte sind der weiteren Aus-
breitung der nützlichen Institution der Lebensversicherung Hinder-
nisse in den Weg gelegt worden, welche Manchena es unmöglich
gemacht haben, eine Lebensversicherung überhaupt oder doch bei
derjenigen Anstalt zn erlangen, welcher er sein Vertrauen schenkte,
weil diese die Veräieherung ohne hausärztliches Zeugniss nicht
)vGodi^le
332 Dl« Stellung der Aerzte zu des Lel>eD»emcberuaKs-Aiis(alteD.
abernehmeQ wollte, aeiß Hansarzt aber sieb zur Ertheilnns eines
solchen Attestes nicht verstand, sondern meinte, die Untersachnng
Seitens des Vertrauensarztes der Anstalt müsse dieser genügen.
Dieses wichtige Moment hat Herr Dr. Gmelin in seiner Erwiede-
rung gänzlich unberücksichtigt gelassen, überhaupt die obige Ver-
anlassung zur Besprechung des Gegenstandes nicht gehdrig ge-
würdigt. Während er die Wichtigkeit eines hausärztlichen Zeng-
nissee zum Zwecke der Lebeosprognose, also zur Bestimmung der
mit der Versicherung eines Lebens verbundenen Gefahr anerkennt,
hält er doch die Weigerung der Aerzte für berechtigt, weil sie
bei der jetzigen Einrichtung der Formolarä zu den hausärztlichen
Zeugnissen die „Discretion" nicht genügend wahren könnten. Dies
führt uns auf den ersten gegen uns geltend gemachten Punkt.
ad I. Die vom Arzte zu wahrende Discretion ist von uns
selbst auf das Schärfste dahin betont worden, dass der Arzt nicht
ohne Wissen und Willen seines dienten ein Zeugniss über dessen
Gesundheit ertheilen dürfe. Wenn aber der Client zu irgend einem
erlaubten Zweck, also znm Zweck der Versicherung seines Lebens
eines solchen Zeugnisses bedürfe und ihn darum bitte oder ihn
beauftrage, dasselbe der Versichemngs- Anstalt zu ertheilen, so
meinen wir, sei er legitimirt, das Attest anszastellen , ja es sei
Qin nicht zu rechtfertigendes Verfahren, wenn er jenem Verlangen
seines Clienten nicht nachkomme.
Herr Dr. Gmelin behauptet dagegen, dass auch bei aasgespro-
chener Zustimmung des Clienten zur Ertheilung des Zeugnisses
doch die Discretion vom Arzte zu wahren sei, und da dies nach
den von den Versicherungs-Gesellschaften gestellten Forderungen
nicht geschehen könne, so bleibe nichts Übrig, als das Zeugniss
bei solchen Forderungen ganz zu versagen. In der Hauptsache
stützt er diese seine Ansicht darauf, dass einestheils fast alle
Anstalten — die Gothaer Bank ausgenommen — die directe und
verschlossene Einreichung des Gesundheitszeugnisses verlangen,
also eine Eenntnissnahme des Versicherungs-Candidaten von dem
Inhalte desselben nicht gestatten, und dass andererseits die meisten
Anstalten von dem Arzte die Versicherung fordern, nichts Wesent-
liches in seinem Zeugnisse verschwiegen zu haben.
Es wird unschwer nachzuweisen sein, dass bierdurcli die
Weigerung des Arztes, Zei^nisse zum Zweck der Lebensversiche-
^öbyGoOi^lc
Die Stellung der kentn tu deo Lebens versitherungs-AnRlalten. - 333
ruDg äberbanpt oder doch in der von den Versicheniogs-Anetalten
verlangten Vollständigkeit zn ertheilen, nicht gerechtfertigt wird.
Die Baais der von uns vertretenen Anschannng bildet das
rückhaltlose Anerkenntniss: daas die Pflicht der Verschwie-
genheit dem Hausarzte nur dann die Ausstellung eines
Gesundheitszeugnisses für die Veraicherungs-GeBell-
Schaft erlaubt, wenn der Client seine Zustimmung dazu
ertheilt. Mit dieser Zustimmung an sich halten wir aber auch
Alles ffir erschöpft und den Arzt im Punkte der Discretion ffir
vollkommen gedeckt, ohne Rucksicht darauf, ob der Client von
dem Inhalte des ZengniBses Eenntniss erhält oder nicht. Was
Dämlich diesen Inhalt anbetrifft, so ist, wie auch Herr Dr. Gmelia
zugeben wird, doch wohl so viel von vornherein ausser Frage,
äaa» derselbe wahr sein muas. Zur Wahrheit aber gehört nicht
blo3, dass die gemachten positiven Mittheil'ungen den Thatsachen
entsprechen, sondern ebenso, dass TJmst&nde nicht verschwiegen
werden, welche zu erwähnen der Arzt durch die ihm gestellten
Fragen veranlasst ist. Für Reservationen irgend welcher Art bietet
dieselbe keinen Kanm; sie sind ebenso verwerflich, wie directe
Unwahrheiten. Selbstverständlich hat für die Anstalt überhaupt
nur ein Zeugniss Werth, welches der Wahrheit in jenem ganzen
und lauteren Sinne entspricht. Derjenige, welcher- die Aufnahme
in eine Lebensversichernngs -Anstalt wünscht, ist rechtlich wie
moralisch verpflichtet, derselben znr Beurtheilnug seiner Geeund-
heitsverhältnisse und der durch die Beschaffenheit derselben be-
dingten Gefahr richtige, zuverlässige und vollständige Unterlagen
zu liefern. Diese Verpflichtung besteht nicht blos fQr die eigenen
Erklärungen, welche er selbst in seiner Declaration abzugeben,
sondern in gleichem Maasse für die Aensserungen Anderer über
seine Person, welche er beizuschaffen und der Anstalt zu liefern
hat. Ebenso unzweifelhaft ist, dass der Client von seinem Arzte
nur ein wahres Zeugniss verlangen und dass jener ihm nur ein
solches geben kann und darf. Hiernach halten wir dafür, dass
der Inhalt des Zeugnisses schon durch den einfachen und schHehten
Begriff der Wahrheit gleichsam zum Voraus bestimmt, damit aber
auch der ängstlichste Serupel beschwichtigt ist. Soweit daher der
Arzt bei der Wahrheit bleibt, bandelt er innerhalb der Grenzen
seiner Ermächtigung und verletzt in keiner Weise die Discretion,
mag sein Zeugniss dem Clienten bekannt werden oder nicht.
^öbyGoOi^lc
334 Die Stellung der Aente zu den LebeosversicbeTDiigs- Anstalten.
Wir behanpteo geradezu, daas wenn ein Hausarzt in die Lage
. käme, sich bei Ausatellnng eines derartigen Zengnisaes auf Ver-
langen seines Clienten die Discretionefrage zu stellen, der Fall
immer an sich schoii bedenklich sein müsste. Denn es könnte
dies eben nur dann eintreten, wenn der Client seiner Ermächti-
gung, die volle Wahrheit zu sagen, eine Einschränkung hinzu-
fügte, mit anderen Worten also: dem Arzte zumuthete, gewisse
Umstände, die er nicht zur Eenntniss der Anstalt gebracht zu
sehen wünscht, zu unterdrücken oder in einem onrlchtigea Licht
darzustellen. Hier ergiebt sich allerdings ein Conäict widerstrei-
tender Pflichten, wenn man einer solchen Zumuthung g^geoGber
überhaupt noch von einer Verpflichtung zur Verschwiegenheit reden
will, indem letztere aar auf Kosten der Wahrheitsliebe gewahrt
werden kijunte. Vor diese Alternative gestallt, wird aber auch
dem Arzte die Wahl nicht schwer fallen. Er wird seine Wahr-
heitsliebe ebenso hoch stellen, wie seine Discretioo, wird nicht
nur mit vollem Rechte, sondern auch aus voller Pflicht das Zeug-
nisfi im Sinne säiner Clienten verweigern, und zwar nicht
der Anstalt verweigern, sondern dem Clienten. Denn der Con-
flict wird durch die Unehrenhaftigkeit des letzteren, nicht durch
die Zudringlichkeit der ersteren geschaifen.
Von dieser unseres Erachtens unwiderleglichen Auffassung
ausgehend, mnss einleuchten, dass die Eenntniss des Versichenings-
Candidaten von dem speciellen Inhalt des Zei^nisses — die wir
nnserer Seits auch gar nicht ausschliessen wollen — durchaus von
untergeordneter Bedeutung ist und mit dem Discretionspuukte
schlechterdings nichts zu schaffen hat. Wenn eine Anstalt fordert,
dass der zu Versichernde ihr das Zengniss darch seinen Hausarzt
direct und verschlossen zugehen lasse, ohne von dessen Inhalt
Eepntniss zu nehmen, so ist dies eine ihrer Versicherungsbedin-
gtingen, und wer bei einer solchen Anstalt Versicherung sucht,
unterwirft sich im Voraus derselben. Der Arzt hat also auch
seinerseits keinen Anstoss daran zu nehmen, am wenigsten darf
er sich aber dadurch abhalten lassen, in seinem Zeugnisse wahr
zu sein und zwat die volle Wahrheit zu sagen. Letztere darf ihn
daher auch kein Bedenken finden lassen, ausdrücklich zu ver-
sichern, in Betreff der zu bezeugenden Punkte nichts Wesentliches
verschwiegen zu haben. Liegt überhaupt für den Arzt der
Auftrag seines Clienten zur Ertheilnng eines Zeugnisses vor, so
^öbyGoOi^lc
Die Stellung d«r Aerzfe zn den Lebens versicberaugs-AnstsIteiL. 335
kaDn nicht davon die Rede sein , dasB dasselbe, weil der Client
keine Kenntniss von dem Inhalt nehme, hinter dem ßficken
desselben ertheilt werde; ein Ausdrock, der immer aof einen
Verrath an anvertranten Interessen hindeutet, während bei unserer
Annahme der Arzt darchana loyal verehrt und nur einen von
seinem Clienten selbst geforderten Dienst leistet. Herr
Dr. Giitelin scheint uns bei seiner Polemik von einer unrichtigen
und sehr bedenkliehen Äaffassnng des Diseretionsbegriife auszu-
gehen. Aus seinen Aenaserangen muss man herauslesen, dasa er
sich unter ftrztlicher Verschwiegenheit die Verpütehtung denkt,
nichts zu sagen, was seinem Clienten Naehtheil brin-
gen oder ihm unangenehm sein konnte, selbst auf die
Gefahr hin, dabei hinter der Wahrheit znrQckznbleibeni Das aber
sieht sehr danach ans, die Diseretion zn einem blossen Vorwimd
herabzusetzen, hinter dessen Deckmantel der Täuschung und Ueber-
vortheilung Thor und Thür geöffnet vFäre. Dagegen muaa ent-
schieden Verwahrung eingelegt werden. Die Wahrheit, anch wenn
sie unerwünscht sein mag, mass die oberste, selbstverständliche
und gar nicht zu diacutirende Bedingung fQr jedes Zeugniss des
Arztes über die Gesundheit seinea Ciienten bleiben; die Diseretion
kann nur darin bestehen, dass er nicht ohne Wissen und
Genehmigung desselben wahrheitsgemässe HittheilmtgCD über
ihn an dritte Personen gelangen lägst.
Schon ana dem bisher Gesagten geht hervor, dass Herr Dr.
Gmelin eine unserer früheren Aeussemngen gänzlich miasverstauden
und unsere klare Meinung vollständig auf den Kopf gestellt hat.
Es ist uns indeas darum zu thun, diesen Fehlgriff noch ganz aus-
drücklich zurückzuweisen. In der früheren Abhandlung war unter
Anderem gesagt worden, dass die meisten deutschen Lebens-
versicherungs - Anstalten von dem zu Versichernden die Beibrin-
gung eines hausärztlichen Zeugnisses fordern und es ihm über-
lassen, sich mit dem Arzte über die Ausfertigung desselben zu
verständigen. Unser Gegner meint nun: das kOnne doch wohl
nur heissen, dass der Arzt aus Rücksicht und auf dea Wunsch
des Clienten gewisse Umstände, die dieser der Versicherungs-
Austalt nicht mitgetheilt sehen wolle, in seinem Atteste ver-
schweige. Nichts konnte uns ferner liegen als dies. Der voraus-
gehende Znsammenhang, in dem jene Aensserung steht, zeigt^ dass
wir an der betreffenden Stelle, gegenüber der Weigerung mancher
)vGooi^lc
336 [><e Stellung der Aente lu den LebensTerBirberuitgs- Anstalten.
Aerzte, fiberhaupt ZeogniBse zum Zweck der LebeiiBTersicherang
zu geben, nur von deren Ansstellimg an sich luid ihrer Beibrin-
gung durch den Gandidaten selbst, im Gegensatz zu einer direeten
GommnnicatioD zwiRcben Ar/t und Anstalt, sprachen. Hätte sich
Herr Dr. Gmelin die Mühe genommen, uur einige Zeilen von jenen
ihm so verdächtigen Worten an weiter zu lesen, anstatt eine ein-
zelne Aeusserung ans dem Zusammenhange heransznreissen , so
würde er gefunden haben, dass da. gerade ein Wegschweigen be-
denklicher Umstände in den entschiedensten AuBdrfieken gemies-
billigt worden ist. Wie jedem Anderen, so hätte auch ihm hier-
aus einleuchten müssen, dass wir nur von einer Verständigtmg
zwiBchen Arzt und Clienten über die „Aosfertigung", d. h.
also lediglich über .das äussere Factum der Ertbeilung des Zeug*
nisses, keineswegs aber von einer Verständigung Über den Inhalt,
wie er sie uns in verletzender Weise unterlegen will, gesprochen
haben. Er hat nns mithin nicht blos dem Sinne nach total miss-
verstanden, sondern er confnndirt selbst die Wortbezeichnang
geradezu entgegengesetzter Begrifie mit einer in der That. schwer
zu begreifenden Flüchtigkeit.
Sehen wir uns nun aber Herrn Dr. Gmelin's eigene Vorschläge
an. Hier muss es Wander nehmen, denselben nach seiner Phi-
lippika gegen die bisherigen indiscreten Zamuthungen der An-
stalten an die Hausärzte der za Versichernden am Schlüsse seiner
Abhandlung als einen Anhänger des direeten Verkehrs zwischen
beiden sich entpuppen zu sehen." Unter 3. und 5. seiner Thesen
präcisirt er seinen Staudpunkt dahin, dass der Hausarzt auf
Gesuch (!) der Gesellschaft dieser gegen Honorarver-
gütuug durch sie die erforderlichen Zeugnisse und zwar
unmittelbar liefern solle; er stellt nur den Vorbehalt, dass bei
Gesnndheitsattesten entweder eine ganz freie Bearbeitung stattfinde,
oder Formulare nach seiner Angabe verwendet würden, bei Todes-
zeugnissen aber es vom Arzte abhänge zn entscheiden, ob nicht
Kücksichten der Discretion ihm die Ausstellung ganz untersagen,
welchenfalls die Gesellschaft natürlich Zahlung verweigern könne.
Von einer vorherigen Anfrage bei dem Clienten resp. den
Angehörigen eines Verstorbenen und Einholung einer Zu-
stimmung ist mit keiner Silbe die Rede! Wohl aber sollen die
Anstalten den Hausärzten {These 6.) bei Strafe öffentlicher Bioss-
stellung strengste Discretion über den Inhalt der Zeugnisse, sowohl
^öbyGoOi^lc
Die Stellung der Aerete zu den LebensTersieberuugs- Anstalten. 337
gegen den Versicbenrngs-Gandidaten als gegen Dritte garantiren.
AU Herr Dr. Gmelm diese Vorschläge machte, hätte er die Fra«e
an sich selber nicht unterdrücken sollen: ob denn hier nicht
hinter dem Rücken des dienten gehandelt, — ob hier nicht
die dem Clienten schuldige Diseretjon im Vertrauen auf die
Disctetion Anderer verletzt werde? Ünbekflmmert hierum, will
Herr Dr. Gmelm den directen und geheimen Verkehr der
Hausärzte mit den Anstalten. Wir unsererseits haben uns
gerade mit Kiicksieht auf die ärztlichen Pflit^hten ganz entschieden
gegen eine derartige Prakis ausgesprochen. Man wird uns Recht
geben, wenn wir danach behaupten, dass wir es mit der Discre-
tion weit strenger imd ängstlicher nehmen, als Herr Dr. Gmeiin,
der Arzt selber.
ad 2. Der andere Differenzpunkt, mit welchem wir uns zu
beschäftigen haben, ist die Frage des Honorars, die Herr Dr.
Gmtlin unter 2. seines Aufsatzes bespricht. Wir denken nach-
zuweisen, das» er hierin nicht glücklicher gewesen ist als bei dem
ersten. Er weist sowohl im Text wie in seinen Thesen 4. und 5.
die Verpflicbtui^ zur Zahlung des Honorars für hausärztliehe
Zeugnisse ausnahmslos der Versicherungs-GeBellschaft zu. Dies
ist allerdlags das Bequemste und von seinem Standponkte aus
auch ganz correct; denn es ist nur die Consequenz seines Princips,
wonach die Anstalt das Zengniss direct vom Arzte emfordert und
empföngt. Insofern wäre er aber auch in diesem Punkte schon
im Voraus widerlegt, wenn es uns anders gelungen ist, durch die
Darlegung ad I. nachzuweisen, dass die Versicherungs - Anstalt
nicht berechtigt ist, das Zeugniss vom Hausarzte zu fordern, ohne
dass* der Versicherungs-Candldat letzteren mit Ertlieilung desselben
beauftragt hat. Herr Dr. Gmeiin hat indess auch unserem Stand-
punkte gegenüber, die wir von Anfang au die Beibringung des
GesuDdheitszeugniBses durch den Versicherangs-Candidaten (analog
des Todesattestes von den Hinterbliebenen) forderten, die Honorar-
pdicht der Anstalten behauptet, indem er unt«r 2 a. und b. durch
etwas mehr als künstliche Deductionen nachzuweisen sucht., einmal
dasB es die Anstalt und nicht der sich Versichernde sei, welche
ein Interesse an der Ausstellung eines motivirten Zeugnisses habe,
und dann dass es in Wirklichkeit die Gesellschaft sei, welche dem
Arzte Auftrag zu seiner Leistung gebe. Auf das Gebiet dieser
VleiMIJakrHclir. I. |(r. Mad. H. F. SV1L 3 22
^öbyGooi^lc
338 T>H Stellung der Aenle zu den LobensTersicharungs-AnstsItsii.
ArgamenüLtion werden wir ihm daher noch etwas weiter zn folgen
haben.
Was zunächst das Intereese anlangt, so vire es freilich
thOricht za längnen, d&ss die Anstalt ein solches an £rlanguDg
genaner hansUrztlicher ZeugniBse hat, und haben anch wir dies
früher schon zugegeben und selbst näher begründet. Dieses Inter-
esse ist ja gerade der Ausgangspunkt des ganzen za T^e ge-
tretenen Streites. Ohne dasselbe würden die Anstalten doch
schwerlich anf den Gedanken gekommen sein, ihre künftigen Ver-
sicherten mit der Beibringung eines bauefirztliehen Zeugnisses zn
incommodiren. Allein daraus, dsss die Gesellschaft dieses Inter-
esse hat, folgt doch keineswegs, dass der Candidat es nicht hat.
Das Interesse des letzteren gründet sich eben darauf, dass er
ohne jenes Zeagniss die Versichernng nicht erlangen kann. Unser
Gegner will freilich nicht zageben, dass dies ein wirkliebes In-
teresse sei. IndesB er verkennt eben überhaupt vollständig die
Natur des Lebensversieherungs- Geschäfts als eines freiwilligen
zweiseitigen Vertrags, bei dem derjenige Theil, welcher sich um
die Leistung des anderen bewirbt, dessen Fordernngen erfüllen
oder auf den Vertrag und dessen Vortbeile verzichten muss. Dem
Antragsteüer ist die Versicherung ßedürfniss, ohne welches er
dieselbe nicht suchen würde. Um dieses Bedürfuiss befriedigt zu
sehen, muss er den dafür bestehenden Bedingungen genügen und
zwar so genügen, wie es die von ihm gewählte Anstalt fordert.
Er hat daher ein sehr grosses Interesse daran, dass dies ge-
schehe und dass er dadurch seinen Zweck erreicht. Nur eine so
einseitige und unrichtige Auffassung des Sachverhältnisses, wie
diejenige unseres Gegners, kann zu einem anderen Schiasse Mbr«D.
Nicht besser steht es mit seiner Behauptung, dass die An-
stalt um deswillen als eigentliche Auftraggeberin des Haus-
arztes anzusehen sei, weit sie gerade d^ detaillirten Inhalt
des Zeugnisses vorschreibe, während der Versichemi^fs- Candidat
selbst sich mit einer viel einfacheren Aeussening begnügen würde.
Letzteres glauben wir auf's Wort^ noch lieber würde er es sehen,
wenn ihm gar kein Zeugniss abverlangt würde. Aber wir fragen
nur: Was ändert jener Umstand an der Sache? Die Äastalt
fordert, — denn dieses Verfehren setzen wir ja immer voraua, —
von dem Candidaten das Attest und mass daher anoh sagen,
was es zu enthalten habe; mit dem dazu aufgestellten For-
^öbyGooi^lc
Die Stellnng der ÄerAa vi den Lebensveraicbenrngt-ADStalten. 339
molare begiebt er sich zu seiDem Arzt, stellt ihm vor, zn welchem .
Zweck er eetnen Dienst in Ansprach nehme, und ersacht ihn um
AoBfflllang des Bogens. Wem kann es da wohl in den Sinn kom-
men ZQ behaupten: and doch ist die Anstalt die eigentliche aad
wahre Aoftraggeberin des Arztes, die ihn deshalb aneh für seine
Arbeit zn honoriren hat? Nnr Herrn Dr. Gmelwi; denn er meint,
dass wir, wenn wir in diesem Falle den Clienten als Mandanten and
zahlangspfliehUg ansehen, doch nnr „scheiDbar" Recht hätten.
Allerdings glanben wir nun, dass, anch wenn die Anstalt die
Beibringang des Zeugnisses lediglich dem Versieberangs -Gandi-
daten ansinnt, doch wieder zwei F^e za unterscheiden sind,
welche nnser äegner anrechter Weise zusammenwirft. Manche
Institute verlangen, d^s ihnen das ausgefertigte Attest direct und
mit Umgehung des zu Versichernden von dem Arzte zurückgereicht
werde. Wir billigen dieses Verhhren nicht, aber wir stehen eben-
sowenig an, anzuerkennen, dass in diesem Falle der Arzt, da
er seine Arbeit nicht aus den Händen zu geben braucht, ohne die
Vei^tung fftr dieselbe za empfangen, das Honorar dafür von der
Anstalt fordern kann, welche die directe Einlieferang des Zeug-
uisfles bedingt. Der andere Fall aber, den wir im Sinne haben,
wenn nätntieh die Gesellschaft auch die Eiureichnng des Gesood- .
beitszengnisses ebenso wie die des Geburtszengniases durch den
zu Versichernden erwartet, ist doch von jenem gänzlich ver-
schieden. Hier tritt sie zu dem Arzte thataäehlich in keinerlei
goacbäftliche und rechtliche Beziehung, xmd es ist daher gar keine
andere zahlungspflichtige Person denkbar als der zu Versichernde,
welcher die Leistung höchst persönlich von seinem Arzte fordert
and erhält. Nnr auf diesen Fall bezc^ sich aber unsere These 4.,
welche so lautet:
„Die Vergütung des Honorars für diese von dem Versiche-
rangs - Candidaten beizubringenden hausärztlichen
Zeugnisse liegt dem Erateren ob, doch empfiehlt es sich,
dass die Gesellschaften die Vermittelung der Auszahlung des
Honorars da übernehmen, wo es von dem betreffenden Arzte
gewünscht wird."
. Wenn wir hier den Vevsichernngs-GresellschaFten empfohlen
haben, die Vermittelung der Honorarzahlang zu übernehmen, so
ist dies nicht, wie Herr Dr. Gmelin meint, eine Gaadensacbe,
wriche zurückgewiesen werden mSsse , sondern eine über die
^öbyGooi^lc
^40 I^e Stellung: d«r Aerzle in den LebeniTclbicbeninKs Anstalten.
. Reefatsverpflirbtang hiDanegeheade , darch Zweckm&saigkeits- nad
BilligkeitsgrüDde aogerathene ConeeBsion and zagleich die weitest
gehende Coneession , die dberlianpt gemacht werden kann. Herr
Dr. Gmelin fragt, wanim man diese Venniitelaag denn nicht znr
Regel mache? Die einfache Antwort ist die, dass man ein der-
artigee Entgegenkommen doch nicht aafdrftngen kann ood daes
manche Äerzte, die gegen festes Honorar im E:^t^ment steheo,
für solche Dienstleistangen eine besondere Vei^Qtnng gar nicht
in Ansprach nehmen wollen.
Es mag gestattet sein, hier wiederholt an einen Punkt zn
erinnern, der für die ganze Frage seine erhebliche Bedentang hat.
Der direete Verkehr zwischen Cresellschaften nnd Aerzten ood die
Honorining dieser durch jene hat n&mlich noch eine ganz beson-
ders bedenkliche Seite. Der Hansarzt, welcher bei Eingehong
einer Versicherong wegen der Unamgfinglichkeit Beines Zeagnisses
immer consnltirt werden muss, erlangt dadnrcb vielfach eine be-
rathende Stimme und einen gewissen Einflnss anf die Wahl der
Anstalt. Für die Gesellschaften läge daher eine'gewisse Versncbang
vor, sich in Gewähmng hoher Honorare za überbieten nnd dnrch
dieses Mittel im Interesse einer verstärkten Znfühning von neuen
Versicherungen sich die Hausärzte dienstbar zn machen. Letztere,
welche wesentlich Yertrauenspersonen sind nnd sein sollen, würden
dadurch geradezu in die Industrie des Versichernngs- Geschäfts
hineingezogen und leicht dem Schein ausgesetzt werden, dass sie
jene Vertrauensstellnng von fremden Interessen ausbeuten Hessen.
Dies wäre sicherlich von Uebei. Wir haben leider zu der Ver-
sicberungB-Prasis, welche erfahnrngsmässig bei der Goncurrenzjagd
anf neue Acqmsitionen in ihren Mitteln nicht immer allzn wähle-
risch verfährt, nicht das nnbedingte Zutrauen, dass sie jener Ver-
suchung überall widerstehen werde. Um so mehr wünschen wir
den ärztlichen Stand davor zu bewahren.
Endlich müssen wir auch nochmals anf die Frage zurück-
kommen, ob es den Anstalten, selbst wenn sie den Haasarzt
direct honoriren, von diesem untersagt werden kann, sich die
Auslage von dem Versichenmgs - Candidaten zurückerstatten zu
lassen. Wir müssen unbedingt bei unserer schon früher ausge-
sprochenen Ansicht verharren, dass dies eine At^elegenheit für
sich ist, welche die Gesellschaften lediglich mit ihrem Publiknm
auszumachen haben. Die meisten Anstalten befolgen den Grond-
D.qitizeabyG00l^lc
Die Stellnng dar AeraU zu den LebensverBichenu^B- Anstalten. 341
satz : das Honorar für das Gutachten des Vertrauensarztes trägt
die Versieherongs-OesellBchaft, das Honorar für das Zeugmas des
Hausarztss der zu Versicherude. Wie anbillig es wäre, den An-
stalten von firztllcher Seite hierin Vorschriften zu machen, mnss
schon die Thatsache lehren, dass bekanntlich eine grosse Zahl von
Versicberangs-Anträgen ans verschiedenen Gründen abgelehnt wer-
den. Soll sich da die Gesellschaft von dritter Seite verurtheilen
lassen, fQr nnancehmbare Vertn^sofTerten, die ihr gemacht werden
nnd die sie als öffentliches Institut gar nicht von sich fernhalten
kann, noch einen nicht unerheblichen haaren Aufwand zu be-
streiten? Unser Gegner irrt vollständig, wenn er es beispielsweise
bei einer gegenseitigen Anstalt f&r völlig gleichgültig erklärt, ob
der Einzelne oder die Gesammtheit das ärztliche Honorar trage.
Im Falle einer Ablehnung hätte hier der Verband der Versicherten
den Schaden nicht gegenüber einem MitgUede, sondern einem In-
dividnum, welches von ihm ausgeschlossen bleibt. Ueberdies haben
nach der zeitherigen Praxis alle bereits vorhandenen Mitglieder
die Kosten der von ihnen be^ebrachten bausärztlicben Zeugnisse
selbst zu tragen gehabt. Wie kann man ihnen da zumutheo, die
Kosten für die Zeugnisse der ferner beitretenden Mitglieder mit
za tragen? Unser Kritiker erkennt freilich äusserlich an, dass
die Frage, ob die Gesellschaften das verlangte Honorar wieder
beiziehen dürfen, die Aerzte nichts angehe. Aus den „Gedanken"
aber, die er sich hierüber macht, geht hervor, dass er es nur
schweren Herzens thut und sich nicht ohne inneren Kampf dieses
Zugeständniss von der nnerbitÜichen Logik abringen läsat. Er
geht freilieb auch hier von unrichtigen Annahmen aus, wenn er
meint, dass die Aerzte sich in diese Frage gar nicht mischen nnd
ihre Regelung den GeseUschaften überlassen wollten. Denn That-
sache ist es, dass dies nicht der Fall ist, dasa sogar ärztliche
Vereine sich hier in Verhältnisse, die ihrem Wirkungskreise und
ihrer Competenz durchaus fern liegen, einen Eingriff erlaubt haben,
gegen welchen die Versieherungs- Anstalten die Freiheit ihres Han-
delns behaupten müssen.
Durch Vorstehendes glauben wir, in weiterer Ausführung der
bereits au^estelltea Thesen Folgendes genügend begründet zu
haben :
1) dass der Hausarzt keinen Grnnd hat, seinem Clienten, so-
bald derselbe eines Gesundheitszeugnisses zum Zweck der
^öbyGooi^lc
342 Di« StelluDg der Aerlle zu den LebenBTersicbttuDgB-ADstftlteD.
LebeasversicheniDg bedarf, dasselbe za versagen, ja dass
er dnreh solche Versagnng die Beinern Clientea acbaldige
Rücksicht verletzt und ihm die Erlat^iiDg der VeraicheniDg
')■ bei der von ihm gevrftbltea Anstalt sehr erschwert, wo Dicht
nnmCglich macht;
2) dass der Haasarzt, sobald er aaf ErsQchen oder doch mit
Genehmignng seines Ctienten ein Zeugniss über dessen Ge-
sondheitsznstand ertheilt, sich darch keinerlei RSckdchten
der Diecretion abhalten lassen darf, in diesem Zeugnisse
aof die vorgelegten Fragen die reine tind volle Wahrheit zn
sagen;
3) dass das Honorar iiir ein solches Zeogniss zunächst von
Demjenigen zn leisten ist, welcher sich dasselbe vom Haus-
arzt erbittet resp. demselben den Auftrag dazu ertheilt, und
dass die Bedingni^, es d^rfe dieses Honorar nicht dem za
Versichernden zur Last fallen, eine ungerechtfertigte ist.
Gotha, Juli 1872.
^öbyGoOi^lc
Die Stelloug der Aerzte zn den Lebensversiehe-
ruiigs- Anstalten.
Dr. «. OMeudorflT,
JN achstehende Erörterongea aind durch den Artikel; „Der er-
schwerte Geschäftsbetrieb der Lebensversicherungs-Anstalteu" in
No. 29 der Deatachen Versicherongs-ZeitnDg, sowie durch den im
2. Heft des XVI. Bandes dieser Vierteljahraschrift enthaltenen Auf-
satz des Herrn Dr. Gmelin in Stuttgart angeregt nud bezwecken
einige Gesichtspunkte bezüghch der Stellung der Aerzte zu den
LebeasversicheruDgs-Gesellschaften näher zu untersuchen.
Die Directionen dieser Gesellschaften werden nicht allein oft
von Seiten des versichernden Publikums mit Klagen über unge-
rechtfertigte Ablehnungen oder über unberechtigte Erhöhungen der
zu zahlenden Prämien überhäuft, sondern auch vou Seiten der
Aerzte treten vielfache Beschwerden an sie heran, dass trotz der
die Aufnahme befürwortenden Vota in einzelnen Efillen doch die
Ablehnung des Aspiranten erfolge, dass überflüssige Recherchen
veranlasst und, namentlich in den hausärztlichea Attesten, auch
indiscrete Fragen gestellt werden.
Selbst unter denjenigen Herren, die sich mit dem Versiche-
rungsfache speciell beschäftigen, scheinen über die Anforderungen,
welche die Gesellschaften an die Leistungen der Aerzte zn stellen
berechtigt sind, irrige Anschauungen zu herrscheu. So fiuden sich
in dem erwähnten Artikel der Deutschen Versicherungs- Zeitung
folgende Ausführungen:
D.qitizeabyG00l^lc
344 Die Stellung der Aente zu den LebensveraicheruagS'ÄD stalten.
„Wir gehen nun zu den Willkürlicbkeiten bei den PrämienerhöhvngeQ über.
Es ist ja bekannt, Am die Aerzte Ton vielen Krankbeiten auf eine Verkürzung
der Lebensdauer scbliessen. In dieser Beziehung wird mit dem Publikum nicbt
selten der gröbste Unfug getrieben. Die Herren Aerzle sind bekanntlich sehr
verscbiedener Ansiebt über Krankheiten, der eine h< eine überstandene Krank-
heit für einflusslos auf die spätere Lebensdauer, der andere erblickt darin den
Keim zu einem früheren Tode; daraufhin vlrd am Directionssitz die Annahme
zur tarifmässigen oder um eine Reibe von Jahren erhöhten Prämie oder aber
auch die Ablehnung votirt. In unserem Repertori sehen Assecuranz'Almanach
vom Jabre 1870 haben wir eine allgemein anerkannte Arbeit anter dem Titol
„der Qesellschaflaarzt" geliefert; warum, fragen wir, treten die Äerzle nicht zu-
sammen und einigen sich über die Grundsätze bezüglich der au ^u erlegenden
Prämienerböhung. Die Aerzte sollten bedenken, wie sehr ihr Ruf unter den
Willkürlicbkeiten bei der Abschätzung des Risikos leidet. Den Gesellschaften
rufen wir zu: zwingt die Äerzte zur Aufstellung einhelliger Sätze bei der Noth-
wendigkeit der Addition oder Prämienerhöhung. Ist es nicht für einen General-
agenten beklagenswertb. den abgelehnten Versicberungs-Caudidaten bei einer an-
deren Anstalt 7,11 den gewöhnlichen Prämiensalzen aufgenommen zu sehen?"
und weiter nnten:
„Wir gelangen jetzt zu dem vierten Punkte, nämlich der schlechten Dia-
gnose, oder wenn wir das Ding bei dem richtigen Namen nennen, zu d:r Un-
wissenbeit oder den Fehlern mangelbafler practischer Erfahrungen der Aerzte.
Junge Aerzte pDegen gern darauf zu speculiien, von den Directoren als ganz
besondere Lichter erkannt zu werden, und wenn der Direcior nicht ein gerie-
bener Gescbäftsmann ist, so pflegt ihnen dies auch zu gelingen. Diese Sorte
von Aerzten lieben es, die VersicheiTings-Candidaten als Individuen zu betrachten,
die nicbt die redliche Absicht haben, in der Zeit zu sparen, damit die Familie
der Noth entgeht; in Ihren Augen sind es vielmehr Leute, die sich eine Lebens-
versicherung erschleichen wollen. Die geringste Krankheitserscheinung oder über-
slandeue Krankheit veranlasst sie zu Schlussfolgerungea, welche der ergraule
Praktiker belächelt. Dieselbe lässt sie Gespenster in und an dem Körper des
Candidaten sehen, welche eine Prämienerböhung oder Ablehnung bedingen. Das
Fiasco folgt zwar spüter, wenn der Agent zu wiederholten Ualen die Erfahrung
gemacht hat, dass seine abgewiesenen Antragsteller bei anderen Anstalten an-
standslos aufgenommen worden sind, indessen auf Kosten des GescbU'ts, denn
die gescbädigten Agenten legen gewöhnlich ihre Mandate nieder Mit der Dia-
gnose ist es nicht selleo sehr faul bei den Herren Aerzten, die Directoren sollten
also in Fällen, wo junge Aerzte auf Kosten der Anstalt brilliren wollen, den
Protesten der Generalagenten mehr Bedeutung beilegen und vor Ablehnungen
lieber eine Superrevision des Risikos anordnen. Ein vorsichtiger Arzt ist natür-
lich immer zu loben, es giebt aber auch falsche Vorsichten und diese sind sehr
assecuranzgeßhrlich und dem Geschäft nachtheilig.''
Die BeziehuDgen der Aerzte zn den Lebensversiciiemnge-
GesellBchaften sind dreifacher Art:
1) als sog. Bankärzte oder Bachverstftndige Berather der
^öbyGoOi^lc
Die Stellung der Aerzte *u den LebenaveraicherungsAnslalten. 345
Direction. Vorzugsweise besteht ihre Thätigkeit in der PrÜfang
der einzelnen Anträge und ÄbschätzuQg des Rigikos nach den
ihnen vorliegenden Antragapapieren, welche sich meistens ans der
Deelaration des Antragstellers, der vertranliehen Ansknaft des
Agenten, aus den Ergebnissen anderweitiger, der Verwaltung zur
Verfügung stehender Recherchen und vorzugsweise aus den ärzt-
lichen Attesten znsammensetzen. Alsdann haben sie auch die
Sterbefälle zu begutachten, wie überhaupt der Verwaltung in allen
einschlägigen Fragen beratbend zur Seite zn stehen. Ob alle
Gesellschaften Bankärzte haben, wissen wir nicht; die Mehrzahl
wird wohl schwerlich derartige sachverständige Berather entbehren
können;
3) als sog. Agentnrärzte. Diese haben im Auftrage der
Gesellschaft die Versichernngs-Candidaten ärztlich zn untersuchen
und die Ergebnisse ihrer OnterBuchung in ein von der Gesellschaft
verfasstes Formular, das agentnrärztliche Attest-Formu-
lar, niederzulegen. Bank- und Agentnrärzte sind die Ver-
trauensärzte der Gesellschaft;
3) als Hausärzte, insofern diese über die Gesundheitsver-
hältnisse ihrer Clienten Auskunft ertheiten. Zn diesem Zwecke
bedienen sieh die Gesellschaften vorzugweise der sog. hausärzt-
lichen Attest-Formulare.
1. Die Stellung der Bankärzte.
Als an die Adresse der Bantärzte gerichtet darf wohl der
erste Theil des oben citirten Artikels der Deutschen Versichemngs-
ZeituQg betrachtet werden.
Wie ans diesem ersichtlich, wird zunächst hauptsächlich über
die Ungleichheit der Vota bei Abschätzung der einzelnen Anträge
Klage geführt und hieraus eine Hemmung des Geschäftsbetriebs
der Gesellschaften hergeleitet.
Ist eine solche Ungleichheit zu vermeiden? Vorweg wollen
wir, um nicht missverstanden zu werden, hervorheben, dass die
Forderung einhelliger Grundsätze bezüglich der aufzuerlegenden
Prämienerhöhung eine vollkommeo berechtigte ist. Diese Ein-
helligkeit der Grundsätze ist aber nicht durch einen Majoritäts-
beschlnss der Aerzte, vielmehr auf dem Wege wissenschaftlicher
Forschung, namentlich im Gebiete der medicinischen Statistik, zu
erzielen. Wir kommen unten auf diesen Punkt zur&ck.
^öbyGoOi^lc
346 Die Stellung dei Aente zu den Lebeii$veTBicb«vnga-Atist«Iteii.
Aber selbst diese BiDhelligkeit der GrnndBätze w&rde nicht
aaf die Beartheilnng des Einzelfalles in dem Maasse inflaireii, wie
der Herr Verfasser dies vorauszusetzen scheint, aämlieh noch nicht
eine gleichartige Beartheilang jedes einzelnen Antrags von Seiten
der verschiedenen Gesellschaften bewerkstelligen. Folgende Er-
wägungen mOgen znr Elarlegung des Sachverhalts beitr^en:
Mit jeder Annahme eines Antrags flbernimmt selbstverstäad-
Itch die Gesellscbaft ein Risilco, da ja jeder Mensch jederzeit
sterben kann.
Sind nnn keinerlei Momente vorbanden, die zu der Annahme
berechtigen, der Antragsteller werde die mittlere Lebensdauer nicht
erreichen — denn diese dient vorzugsweise als Directive für die
Berechnung der zu leistenden Prämien — , so wird das Risiko ein
normales und die zu zahlende Prämie gleichfalls die gewtlhnliche
sein*).
Wird aber die Voraussetzung der Erreichung der mittleren
Lebensdauer dnrch irgend welche Momente getrübt, so wird
das Risiko ein anomales, und liegen gar Momente vor, welche
die Wahrscheinlichkeit ansscbliesseu , so wird das Risiko als
ein schlechtes überhaupt nicht annehmbar sein.
Die grössere oder geringere Wahrscheinlichkeit,
und nicht nur die Möglichkeit, dass das Durchschnittsalter
erreicht werde, bestimmt mithin die Güte des Risikos. Dieser
Punkt verdient deshalb besonders hervorgehoben zu werden, weil
nicht selten Individuen aaf Grand ihres momentan guten Gesund-
heitszustandes znr Aufnahme empfohlen werden, während sie doch,
sei es in Folge von Erankheitsanlagen, Constitntionsanomalien oder
anderweitiger in Betracht kommender Momente, jene Wahrschein-
lichkeit nicht darbieten.
*) Allerdings darf nicht ausser Acht gelassen werd«ii, dass man <s hier mit
eintia variabeln VersicheningGobject zu tbuD bat und daea mitbin manfherlei das
Risibo ev. beeinflussende Momente, wie eine Verlndeniog der Beschäftigung, der
Lebensweise, des Wohnsitzes, des Erwerbs etc. etc., schlechlerdiogB oft gar nicht
in Rechnung gezogen werden kGnnen, Diese Fehlerquelle ist indessen nicht hoch
anzuscblagen, da sie durch die gleiche Fehlerquelle bei der allgemeinen Berech-
nung der mittleren Lebensdauer ge wisse rmaassen compensirt wird. Um so ein-
gehender sind aber auch die gegebenen Uomente zu berücksichtigen. Dies ist
denen gegenüber geltend zu machea, die Angesichts jener Veränderlichkeit des
Risikos den Wertb jeder Beurtheilung desselben, wenn auch nicht negiren, so
doch über Geböhr gering schitzen.
^öbyGooi^lc
Die Stellung der Aerzte an den Leben «versieh erungs- Anstalten. 347
Dieses Risiko bat der fiank&rzt nach den ihm vorliegenden
Aatra^spapier^ abzuschätzen. Je nach dem Aaefall seiner Unter>
aacbnng bezeichnet er alsdann die Qualität desselben nnd wählt er
za diesem Zweck die Addition (d. h. versetzt er behufs der Prämien-
berechnimg den Antragsteller in eine höhere Altersstufe), so ist
vor Allem hervorzuheben, dass diese, so zu sagen, nur als der
mathematische Ausdruck, die Formel, für seine AbschStznug des
grösseren oder geringeren ßiaikos, das die 6esellscbaft Öbernimmt,
zu betrachten ist. Nur in diesem Sinne hat die Bestim-
mung der muthmaasslichen Lebensdauer in dem Ein-
zelfalle einen Werth.
Das Urtheil über das Bisiko bildet sich aber nicht aus der
Deutung überstandener Krankheiten allein, dasselbe resultirt viel-
mehr aus der Würdignug nnd Abschätzung der mannigfachsten
nnd versi^iedeniten Momente (wie Alter, Beschäftigung, Lebens-
weise, Constitution, Familiengeschichte etc. etc.) nnd der Com-
bination derselben. Wir brauchen hierauf nicht näher einzu-
gehen, ein Blick aof den Fragebogen eines Antrags oder der ärzt-
lichen Attest-Formulare klftrt dieses Sachverhältniss auf*).
Ferner darf nicht unerwähnt bleiben, dass auf dieses Urtheil
selbst den medicinischen Wissenschaften oder einer Wissenschaft
überhaupt nicht angebOrige, anscheinend uuerbebliche Dinge
influiren, wie z. B. der Umstand, ob der Versicherungs-Candidat
dem Agenten oder dem A^entararzt längere Zeit bekannt ist oder
nicht; ob neben dem agentnrärztlichen noch ein hausärztliches
Gesundheitszengniss vorliegt; die Individualität des Agenten und
des Agenturarztes; das Vertrauen, das dieselben bei der Direction
geniessen u. dgl. m. Es ist ja klar, dass wegen der aas derartigen
Momenten resnitirenden Bedenken der eine Fall fQr die GoBell-
schaft sich riskanter gestaltet, als caeteris paribns ein anderer,
bei dem dergleichen Bedenken nicht vorliegen**).
*) Diese Momente finden sich u. A- in Dr. Stephen IVarä's ^On the medical
Taluation of biunao vitality", Ässurance Hagaz. u. Journal of tbe Institute of
Actuaries (No XXXVII. u. XXXVIII ) und in Dr. A. F. EUner'i „Repertor. Aesec.
Almanacb." ISTO. näher erörtert
**) Han könnte bier einvenden, dass cur gans znverl&aaige Peraooen von den
Qemllaehaflen engagirt, dass alle Anträge, welcbe nicht vollkommen klar liegen,
und namentlich auch die, welcbe Zweifel in Betreff der Wahrheit der gemacbten
Angaben eiwecken, ohne Weiteres abgelehnt werden sollten, dass der Bankarzt
^öbyGoOi^lc
348 ^* Stellung der Aerate m den LebenaTsraieheninga-AnAUlteD.
In letzter Instanz entscheidet meistenB die Direction über die
QnalitSt des Risikos, und ancb sie wird noch bisweilen ans s(^.
g«3chsfllichea Grfinden in der Lage sein, das Votam ihres Bank-
arztes mehr oder weniger modificiren zn mSsseo.
Nach dem Gesagten wird es leicht verstftndlicfa Bein, daes
sich bestimmte Normen fflr die Addition in dem Einzel-
falle schlechterdings nicht aufstellen lassen, dass die
Verschiedenheit des Urtheils in dem einzelnen Falle, wie bei jeder
Abschätzung eines zn Sbernehmenden Kisikos überhaapt, dnreh
die grössere oder geringere Peinlichkeit der Abschätzung, durch
die Solidität, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft — „Eines
schickt sich nicht für Alle " — u. dgl. m. bedingt wird , dass
überhaupt jeder einzelne Antrag einen besonderen, eigenartigen
Fall darstellt, der seiner IndividnaJität nach benrtheilt sein will.
Die Gesellschaften würden mithin gerade gegen ihr Interesse ban-
deln, wollten sie an die Aerzte das Verlangen stellen, behufs der
ErzieluDg einer Gleichartigkeit der Vota den einzelnen Fall ledig-
lich nach zurecbt gelegten Normen zu begutachten.
Den in dem oben angeführten Artikel ertheilten Rath, die
Aerzte sollten bedenken, wie sehr ihr Ruf unter den Willkürlieh-
keiten bei der Abschätzung des Bisikos leidet, kann man füglich
auf sich beruhen lassen. Denen, die zu einem Urtbeil berechtigt
und betfihigt sind, wird eine Differenz der Vota leicht verständlich
sein, und das Urtbeil Anderer, die möglicherweise gar durch eine
gewissenhafte Prüfung in ihren Interessen sich benaohtheiligt
glauben, verdient keine Beachtung; sind ja die Aerzte ohnedies
in ihrer praktischen Thätigkeit hinlänglich gewohnt, Urtheile über
ihre Wissenschaft von Seiten unberufener und ürtbeilsunföhiger
tagtäglich zu ignoriren.
sich lediglich mit den ärztlichen Attesten befassen sollte, um aniere Dingte sich
gar nicht zu bekämmern babe. Aber Jeder, der den Versichernngs-Gesellschaflen
näher getreten ist, wird zugestehen müssen, dass dieselben, falls sie ihren Ge-
schäftsbetrieb nicht erheblich schädigen vollen, bei der gegenn&rtigen Concorrenz
mit derartigen Facloren rechnen müssen, g&nz abgesehen davon, dass auf dem
Lande oder in kleinen Städten eine Auswahl der Personen sehr erschvert und
oft selbst gar nicht ermö|;licbt ist, und dass femer sich das Gebiet der Thätig-
keit des Bankarztes nnd das der Verwaltung ohne Nacblheile für die Batwicke-
luog der Gesellschaft nicht scharf begrenzen lässt. Beide, die Verwaltung; sowohl
als der Bankarzt, werden, um zu einer richtigen Schätzung des Risikos zn gt'
langen, bald mehr, bald weniger auf des Anderen Gebiet hinübergreifen mössen.
^öbyGooi^lc
Die Stellanf der Aerate %a den LebeDSTenKberunga-Änstalt«!). 349
AnzuBtrebeu ist hingeseD, wie l>ereits oben erw&hnt, die
ÄofstelluDg gleieber Grands&tze für die PrämieaerhiJhniig, welche
die einzelnen, das Risiko erhöhenden Momente erfordern.
' Es ist beispielsweise wünscheaswerth, gleichartig festzustellen,
welche Priioienerliöhmig ist caeteris paribus bei einer einseitigen
oder doppelseitigen Hernie, welche bei den verschiedenen Bemfs-
gefahren, welche bei gewissen, die Aufnahme nicht nobedingt ans-
Bchliessenden Krai.kheitBanlagen etc. gerechtfertigt oder zur Deckung
des durch derartige Anomalien erhöhten Risikos erforderlich? In
dieser Beziehung werden allerdings wohl Ungleichheit und Willkar
bei den Tersehiedenen GeseÜBchaftea herrschen*). Dieses ist aber
begreiflich, wenn man erwägt, dass zu einer exacten Lösung der
hier in Rede stehenden Fragen noch gröHBtentheils die nothwendige
statiBtische Grundlage fehlt und man mehr oder weniger auf hy-
potiLetisehe Voransaetznngen augewiesen ist. Die Medicinalstatistik
soll aber erst noch diese Fragen exact beantworten und bestimmte
Nonnen fQr die Addition, die durch die einzelnen das Risiko er-
höhenden Momente veranlasst werden, endgültig feststellen. £!ine
nähere Erörtenu^ der Bedeutung der Medicinalstatistik für das
LebeDSversicherungswesen würde hier zu weit führen. Wir er-
lauben uns nur folgende Bemerkungen:
Die Fortschritte dieser Wissenschaft werden voraussichtlich
auf das Lebensrersicherangswesen von erheblichem Einflass sein.
Es werden sich nicht nur jene oben kurz beregten Fragen exact
beantworten lassen, wir dürfen auch erwarten, dass sich die von
Nmon u. A. bereits tmgeregte Idee**) verwirklichen, und die
medicinisefae Statistik die Handhabe bieten werde zur Aufstel-
lung von Normen, unter welchen auch die Individuen würden
aufgenommen werden kOnnen, welche wegen erheblicher Anoma-
lien, wie beispielsweise Epilepsie, Diabetes, Constitutionsanomalien
n. dgl., nach den gegenwärtigen Grundsätzen von der Wohlthat
einer Versicherung anageschlossen sind. Und gerade solche Indi-
viduen haben begreiflicherweise das lebhafteste Verlangen, ihr
Leben zu versichem. Solche Versicherungen würden, ganz abge-
sehen davon, dass ein wesentlicher Grund der vielen Täusehungeo
*) Eb ist mir leider nicbt möglieb gewesen, das Maleriat zu beschaSeu, u
diese Behauptung dureb Aufübrui^ des Thatsäcblicheu zu erbärteD.
*•) Ottttrlei,, Handbuch der medicinischen Stalistik. S 134.
)vGooi^le
350 Die Stellung der Aerit« lu den LebenaTerateheruQjft-AnsUlttn.
and Verluste, denen jetzt die Gesellechaftea anagaaetzt sind, fort-
ftülen würde, woU nazweifelbaft von einer aicfat za onterschfitzen-
den Tolkswirthsehaftlichen Bedeutung sein*).
Angesiciits des hohen Werthes der Medicinalstatistik für alle
medicinischen Disciplinen ist ee bedauerlich, dasa die Mehrzahl
der Äerzte, wohl meist darch Ueberbürdong mit BemfsgeBch&ften,
bisher nicht in der Lage war, die Ergebnisse ihrer Praxis, sowie
ihre Stellung bei Gewerken, Fabriken u. s. w. mehr für diese
Wissenschaft verwerthen zu können. Holfen wir, dass die aadi
in den firztlichen Kreisen angeregten Bestrebungen zur Besserung
der materiellen Lage die Arbeitslast der Aerzte zu ßunsteu auch
dieser Wissenschaft vermindern werde.
Vorzugsweise kOnueo aber die VersicheningB'Anstalten »elbat
die medicinische Statistik erheblich fördern helfen. Sie sind im
Stande, mehr oder weniger gleichartige Objecte der Untersnchung
za unterwerfen, und diese wird mithin nicht durch die vielen,
gerade in der Medicinalstatistik sich geltend machenden, durch
ungleichartige Verhältnisse veranlassten Complicationen erschwert
werden, nnd somit die erheblichsten Fehlerquellen YCrnieiden
können. — Sehr wertiivolle Beitrüge liegen zwar tou Seiten ein-
zelner Gesellschaften bereits vor, — wir weisen auf die Arbeilen
von Neüon'^') und Hopf"*) hin, — aber wie viel schätzbares
Material liegt nicht in den Archiven vieler Gesellschaften ver*
graben, ohne tou denselben verwerthet zu werden? Ein Gmnd
für diese Unterlassungssünde ist vielleicht darin zu Bnchen, dass
die Sichtung des Materials, falls'nicht von vornherein zweckmässige
Einrichtungen getrotTen worden, grosse Schwierigkeiten darbietet.
Es ist deshalb wünschenswerth , dass junge Gesellschaften im
*) Unseres Wissens nehmen zwar mancbe, nameDtlicb eogliscbe Qesell-
schaften aucb bei dem gegen wärtigea Staoil des Versicberungsweseua derartige
böchsl geßbriicbe ßisiken an. Docb bann alsdann von einer einigennaaBsen
rationellen Oescbäftsfübning nicht weiter die Rede sein, und sind B«Bnlt«te lu
beförcbten, die ge^gnet wiren, das gesammte LebensTereicberangsfacb an dis-
crediliren. Die bekannte iSaire der Lebensversicherungs-Qesellsciiaft lAlberi'
ist in dieser Beziehung sehr lehrreich.
**) F. a. P. Neiaon, Contributions to yital Statistice et«. 3. Edit London, I85T.
***) G. Bopf, Ergebnisse der Gotbaer LebeneyerBicherungs-Bank etc. Leipiigi
1855; Ergebniese der Lebensveraicherungs-Bank für Deutschland in GoUia etc.
Gotha, 1863.
^öbyGooi^lc
Die Slallang d«r Aerzte zu den Leben STersioherunga -Anstalten. 351
loteresBe einer späteren wissenscbaftlicben Ausbeute von vorn-
berein auf eine zweckentsprecbendc Einricbtnng eines statistiscbeii
Bnreaae ihr Ängenmerk richten, und dass femer die Gesellschaften
aich vereinigen, um in der erforderlichen Gleichartigkeit nach
gleichen Grondsätzen das Material zu bearbeiten. Derartige Ein-
riehtungen würden der Entwiekelong der Medieinalstatistik sowohl,
als auch der des VerBicheruDgBfaches gleich förderlich sein.
DesglMcbea dürfte die Aufstellung von Preisanfgaben den
Gesellschaften sehr zu empfehlen sein. Unseres Wissens sind
trotz der hohen Dividende, die einzelne Anstalten erzielen, von
denselben bisher derartige Preise nicht ausgeschrieben worden.
Eine andere Frage, die wir hier berühren wollen, ist, ob
sich nicht auch bereits bei dem gegenwärtigen, unvollkommenen
Stand der medicinischen Statistik, im Interesse der zu erstrebenden
Gleichartigkeit, für die Abschätzung der das Risiko erhöhenden ein-
zelnen Anomalien bestimmte Normen feststellen lassen?
Diese Normen werden selbstverständlich keine stabilen, sou-
dem mit der fortschreitenden Entwickelnng der Wissenschaft Ver-
ändemogen unterworfen sein, gleichwie dies hei jeder Nutzanwen-
dung einer Wissenschaft in der Praxis geschehen mag. Wir ge-
denken, sobald unsere hierauf bezüglichen üntersuchnngen es ge-
statten, anf diesen Gegenstand zurückzukommen.
Es ist klar, dass eine derartige Gleichartigkeit in der Ab-
schätzung der eiozeluen Momente auf das Endvotnm erheblich
inflniren und eine grössere Gleichartigkeit derselben bewirken muss.
Eine TollstäJidige Gleichheit der Vota ist aber auch hierdurch, wie
wir oben ausgeführt haben, nicht zu erwarten, ganz abgesehen
davon, dass der Beurtheiinng bei den verschiedenen Gesellschaften
nicht selten ganz verschiedene Antragspapiere zu Grande liegen').
*) Es ist ein den Qesellscbaften bekannter £rfahrui^gs«tz , dara Versiche-
TUPgs-Candidaten, die tod einer Gesellschaft abgewiesen, oder denen eine hohe
Prämieuerhöhung auferlegt worden, in ihren Anträgen bei anderen Gesell sciiaften
absichtlich die Uomente verschweigen, von denen sie glauben, dass sie die Ab-
lehntiog oder PrSmienerhÖbung veranlasst haben. Die Gesellschaften pflegen
daher, um läuschnngen zu entgehen, die abgelehnten Fälle sich gegenseitig
mltzutheilen.
^öbyGooi^lc
352 I>ie Sfellung äei Aerzle zu den LebensierBirheniiiga-AnsUlten.
2. Die Stellung der Ägentnrärzte.
Der zweite Abschnitt dea oben citirten Artikels in No. 29
der Deutschen Vereicbernngs-ZeitoDg ric-htet aich wohl' vorzugs-
weise gegen die Agenturärzte.
Der Herr VerfaBser beklagt sich zunfichst „über die Unwis-
senheit und die Fehler mangelhafter practischer Erfahtuogeu der
Aerzte" und würdigt in dieser Beziehung die jungen Aerzte einer
ganz besonderen Berncksichtlgung, indem er dieselben einer dem
Geschäft nachtheiligeu, aus einer gewissen Art von Wiebtigmai-lierei
hervorgehenden zu grossen Peinlichkeit zeiht.
Von vornherein wollen wir zugeben, daas unerfahrene
junge Aerzte in gleicher Weise wie anerfahrene, und noch
mehr unzuverlässige Aerzte Überhaupt, sich nicht zu Ver-
tranens&rzten eignen. Aber man mass hierbei nicht übersehen,
dass die Unerfahrenheit nur in einem beschränktea Maasse von
dem Alter abhängig ist, und dass, um überhaupt brauchbare and
werthvolle Erfahrungen machen zu können, bestimmte Voraus-
setzungen, wie genügende Ausbildung*) u. s. w. erforderlich sind,
dass mit einem Worte die Persönlichkeit den Ausschlag giebt
Von dieser hängt es ab, ob sie versteht £rlahrangen zu machen,
oder nicht. Mancher macht bei geringer practischer Beschäftigung
in einem Jahre mehr Erfahmngen, als ein Anderer trotz grosser
practischer Thätigkeit während seines ganzen Lebens. Ueber die
Persönlichkeit und Leistong des Agentnrarztes hat sich nun
allerdings der Director ein Urtheil zu bilden, er braucht aber gar
kein „geriebener Geschäftsmann" zu sein, da er sein Urtheil selbst-
verständlich in dieser Beziehong von dem seines ärztlichen Bei-
raths, des Bankarztes, abhängig machen wird.
In der That haben aber die Directionen sich weniger über
eine zu grosse, dem Geschältsbetriebe schädliche Peinlichkeit, als
vielmehr über eine — venia sit verbo — zu geringe Sorgfalt zu
beklagen. Bei dem gegenwärtigen Geschäftsbetrieb vieler Lebens-
*) Ein unbediDgteg Erfordemiss für den Agenturarzt ist ein genügendes
Vertrautsein init den objectiven Untersucbungametboden. Durch diese «erdan
bisweilen bei anscheinend gutem Gesundbeitszustande erbebliche, die Ablehnung
des Antrags teranlasseDde Anomalien eniirt. Den Laien wird aber diese Ab-
lehnung in nicht seltenen Fällen befremden Dieser Umstand mag vielleicht der
obigen Beschuldigung der Wichtig mach erei zu Grunde liegen.
^öbyGooi^lc
Die StelluDg der Aerzle zu doD LebecsTersicbernngs-Äastalien. 353
versicberungS'Ge&ellschaften nnd bei der grosBen Anzahl der sog.
SpecDlationsversicbernngea ist es durchaus kein Fehler, wenn die
Ägentur&rzte mit Misstranen gegen die Antragsteller an ihre Uii-
tersnchong gehen ; selbatverständlieh wird durch dasselbe das ob-
jective Ürtheil nicht getrübt werden dürfen.
Wenn ferner gesagt wird: „mit der Diagnose ist es nicht
selten sehr fanl bei den Herren Aerzten", so kann dieses, abge-
sehen von übertriebenen und derzeit unerfüllbaren Anforderungen
an die Wissenschaft, nur in soweit zugeg^en werden, al» es sich
um untüchtige oder unzaverlässige Vertrauensärzte handelt, die
eben kein Vertrauen verdienen"). Wir kommen unten auf diesen
für die GeseHschaften in der That sehr wichtigen Punkt zurück.
Zunächst müssen wir hervorheben, dass man sich klar zu
machen hat, was man eigentlich von der Untersuchung eines
tüchtigen und gewissenhaften Agenturarztes zu erwarten berechtigt,
und welcher Werth seinem Atteste beizulegen ist.
In der Mehrzahl der Fälle ist der Aspirant dem Agenturarzt
nicht näher bekannt, der letztere hat also auf Grund einer
meist einmaligen., Untersuchung sein Votum abzugeben.
Aber selbst der tüchtigste, mit den physikaliscbeu Untersuchungs-
methoden vertrauteste und zuverlässigste Arzt wird in nicht sel-
tenen Fällen, falls der Aspirant täuschen will und wahrheitswidrige
Augabeo macht, auch wirklich getänscht werden und somit ein
unrichtiges Votum abgeben , da ja viele KrankheitszustäJide oder
Erankheitsanlagen sich durch eine einmalige objective Untersuchung
schlechterdings nicht diagnosttciren lassen.
Stirbt nun nach verhältnissmässig kurzer Zeit der Versicherte
in Folge einer derartigen, bei der Aufnahme oicbt eruirteu Krank-
heit, 80 wird man in der Mehrzahl der Fälle den Agenturarzt für
die falsche Diagnose nicht verantwortlich machen dürfen. Diese
Verantwortlichkeit trifft vielmehr in viel höherem Maasse die Ver-
waltung, der noch anderweitige HülfsmitLel zu Gebote stehen, um
derartige Tänschungeu aufzudecken und Irrthümer zu vermeiden.
So sch&tzenswerth ein von einem tüchtigen and zuverlässigen
Agentorarzt ausgefertigtes Attest auch ist, so darf doch, wie aus
*) 1q dieser Beiiebung sind die iu Caiper'a Pract. Handbuch der gerichtl.
Medicin, 4. Aufl. S. 59, erwlbolen Fälle sebr lehrreich.
)vGooi^lc^
3{i4 Die SteHung der Äorate zu ilen LebeuavarsicheruoKs-Analnlten,
dem eben Gesagten eraichtlich ist, die Direction nach dieeem
Atteste allein in der Mehrzahl der Fälle das Risiko nicht ab-
schStzen.
Neben den vertraalichen Recherchen, die der Direction zu
Gebote stehen, am sich vor Tänschnngeo zu schützen, ist es vor-
zQgaweiso das haasftrztliche Attest, das über die Vergangen-
heit des Aepiranten und über etwaige, vom Agentnrarzt schwer
oder gar nicht zu emirende Anomalien Ansknnft giebt, wekhes .
hervorragende Beachtung verdient.
Erst das agenturarztliehe Attest in Verbindung
mit dem haasärztlichen gestatten ein einigermaassen
sicheres ürtheil über das Risiko*).
Diese Bedeutung der hausärztlichen Atteste ist auch ohne
Zweifel vielen nnznverlftBsigen Agenten sehr gut bekannt, welche
die Erlangung derselben oft absichtlich erschweren, weil sie durch
die Erforschung der Wahrheit in ihren Provisionagebflhren beein-
tr&cbtigt zu werden fürchten,
Insofern also übertriebene and unerf&llbare Anforderungen an
die Leistungen der Agentnrärzte gestellt werden, mSssen solche
•) Wir befinden uns hier nicht in Uabereinatimmimg mit Herrn Prof. Tardieu
( Foremiscb-mediciniscbe Studien über die Leben »«ersieh erun gen tod A.S. Taylor
und Ambrvite Tardieu; Ännales d'hygiene publique, 1866, übers. TOn Dr. EUntr;
Deutsche Veraichenmgs- Zeitung, 1867, S, 415), welcher der Ansidit iai, dass dal
agenturarztliehe Attest alleiii den Gesellschaften genügen sollte. Für die Wich-
tigkeit des hauslrztlichen Attestes stehen una lahireiche Beispiele zur Verfügung,
dia hier zu specialisiren aber zu weit führen würde. Wir neiaen auf die Aus-
führungen eines erfahrenen Director einer der best recomniirtesten Gesellschaften,
der Qothaer LebensTereicberungs-Bank bin. Herr Finanzrath Bafi/ (XII. Band
dieser Viertoljahrsschrift, S. 281) bemerkt behufs Widerlegung der Ansicht, das*
eine doppelte Zeugnissabi egung überflüssig sei, a. A.; .Umsichiige Verwaltungen
dag^n legen ein grosses Gewicht auf die hausärzt lieben Zeugnisse, we)che, wenn
gewissenhaft und sorgfältig ausgestellt, sogar besseres Material zur Prüfung des
Risikos abgeben müssen, als die der Vertrauensärzte, welche den Versicberungs-
Gandidaten noch nicht gekannt haben. Ohne dieselben kann in der Tbat der
wissenscbafUicbe Cbsraktar des Lebansversicbeinngswesens nicht aufrecht erbalten
werden, vielmehr wird bei diesem Mangel der VersicheruDgs-Contract mehr oder
weniger zu einem aleatorischen degradirt. An Stelle der durch Wissenschaft und
Erfahrung gegebenen Normen tritt der Zufall; — nicht aber auf diesen, sondern
auf jene sind die mathematischen Gesetze gebaut, welche das Versicherungs-
wesen regeln und stützen und ihm den Charakter eines der wichtigsten Factoren
im Wirtb sc haftsieben ertheilen."
^öbyGooi^lc
Die Stellung der Aerzte zu dea LebensvemicheruDgs- Anstalten. 3^5
entschieden zurückgewiesen werden, ^-'^ders verhält es sich ia-
desaea mit der Klage über Bchlechte Diagnosen, die aus Untflch-
tigkeit, Flüchtigkeit and UnzuTerlässigkeit r^suttiren. Dass hieraus
die Gesellschaften schädigende Irrlhümer erwachBeo, ist nicht zu
läugnen.
Der Grund der schlechten Diagnose liegt indessen iu diesen
Fällen selbstverständlich nicht in ungenügender LeistungsMigkeit
der Wissenschaft. Viele der Herren Agenten scheinen eine ge-
wisse Vorliebe für allzu geschäftige Aerzte, von denen sie eine
Unterstützung ihrer Erwerbsthätigkeit erwarten, zu besitzen und
gerade diese ihren Subdirectionen als Vertrauensärzte vorzuschla-
gen. Doch diese Herren sind gerade nicht immer die tüchtigsten
und zuverlässigsten. Wird nun anf Grund eines unzuverlässigen
agenturärztliehen Attestes bei fehlendem hausärztUchen Atteste ein
Antrag angenommen, so wird die Direction sich über ein eveot.
schlechtes Geschäft nicht wundern dürfen, aber die schlechte Dia-
gnose resultitt hier ans Dingen, die mit der Wissenschaft nichts
zu thon haben'}.
Bei Erwähnung dieser üebelstände können wir nicht un-
beachtet lassen, dass diese zum Theil mit den za niedrigen und
unangemessenen HonorarsStzen, welche die meisten deutschen Ge-
sellschaften für die Bemühungen ihrer Vertrauensärzte festgesetzt
haben, in Zusammenhang zu bringen sind. Die Gesellschaften
benutzen die gegenwärtig nicht sehr günstige materielle Lage der
Aerzte, mit einem Worte die z. Z. bestehende Concurreoz. Ob
auch zu ihrem Vorth^ile?
Die Sparsamkeit ist hier sicherlich nicht am Platze.
Wenn die Gesellschaften bessere, den Leistungen der Aerzte
adäquate Honorare zahlen werden, so werden sich auch genflgend
tüchtige und zuverlässige Agenturärzte finden, und alsdann werden
'l NuDentlicb gaax Junge Qesellscbaflen sind derartigen Gefahren leicht
susgesetzl. Begreiflicherweise haben dieselben den lebbaftea Wunsch , iu der
kürzesten Zeit möglicbat liele Verait^herungen zu scquiriren. Ist uun die Orgn*
uisatioa einer solcben Gesellschaft nocli nicht hinreichend befestigt, so kann ea
leicht geschehen, dass den sog. GeschäflBgründeti eiue zu groise Bedeutung bei-
gtlegt, die nöthfge Vorsicht ausser Acht gelassen vErd. Hierin liegt in der That
eine grosse Öefahr, der neu begrnsdete Gesellschaften von vornherein entgegen-
zntrelen gut thnn werden, da sonst leicht Verluste erwacbsen, welche die ganze
spätere Entvickelung der Gesellschaft beeinträchtigen können.
23*
)vGooi^lc
356 Die Stellung der Aerxte zu den Leben syersiehenings- Ans (allen.
auch die aus Bchlechten AttesteD reBnItirendeD, z. Z. nicht weg-
zuläDgnenden Gefahren erheblich abnehmen.
3. Die Stellung derHauBftrzte zu den Lebensversiche-
rungs-Anstalten.
Den hohen Werth der hausfirztlichen Attest« haben wir be-
reits hervorgehoben. Die Beschaffang derselben wird aber den
Anstalten in nicht seltenen Fällen sehr erschwert, and zwar haupt-
sächlich :
1) durch die unzuverlässigen Agenten. Wir haben diesen
Punlit bereits oben berührt;
2) durch die Versicherungs-Candidaten, wenn sie die Absicht
haben, die GeBellschafteu zu täuschen. 5ie beantworten alsdann
die im Antrage gestellte Frage bezüglich des Hausarztes *j ia-
correct oder verneinend, und erst nach mannigfachen Recherchen
und MQhen gelingt es endlich, die Wahrheit zn eruiren und das
hausärztliche Attest zu erlangen; und
3) durch den Standpunkt mancher Aerzte den Lebensversiche-
rnngs-Anstalten gegenüber. Auf diesen dritten Punkt wollen wir
hier etwas näher eingehen.
Wir erlauben uns, nachstehende Erörterungen an die oben
erwähnte Arbeit des Herrn Dr. (Jmelin anzuknüpfen.
Vorerst können wir aber nicht umhin zu bemerken, dase
manche Aerzte gegen das gesammte Versicherungswesen einge-
nommen zn sein scheinen. Man mag nun über dasselbe denken
wie man will, so wird man doch zugeben müssen, dass der hohe
Werth guter und solider Gesellschaften allgemein anerkannt ist,
und dass man für diese wenigstens dem Herrn Hopf") wird bei-
pflichten müssen, dass „das Lebensversicbernngswesen hohe nnd
wirthschaftliche Ziele verfolgt." Werden diese Gesellschaften aber
nicht durch die Auskunft, welche die hausärztlichen Atteste zu
liefern im Stande sind, vor Täuschungen geschützt, so werden sie
*; Die AenU, welcbe Ton dem VersicbeningB-Caadidaten nnr zeilneise und
Tornbergehend consulüil werden, sind hier mit einbegriffen.
**) I. c. p. 396. S. u. A. : QueteUi, Lettres sar la tb^orie des probabilil^s elc,
Brui. 1646, p. 46; Lailci, Die Tolfcewirtbscbaftlicbe Bedeutung des Versichemngs-
«esens. 8. AnH. Leipz. 1666.; K. Beboul, La moralil^ des aaearances sur h Tie.
Paria 1S67.
^öbyGoOi^lc
Die Stellimg; der A^nte zu den LebeDBversieheniDgB-Anstalten. 357
anch nicht den Grad der Solidität erlangen können j welche zur
Erreichung jener Ziele erforderlich ist.
Herr Dr. Gntelin erörtert in seiner Erwiederung an Herrn
Hopf seine divei^renden Ansichten in Betreff folgender :-} Punkte:
1) in Betreff der Frage von der Wabrnng der ärztlichen Diecretion;
2) des Honorars, and 3) der baus&rztlichen Aitest-Formnlare.
Herrn Hopf überlassen wir, auf diese Ausf^rungen eingehend
zn antworten, nnsere knrzen Erörternngen bezwecken vorzngsweie,
eine Verständignng mit dem Herrn Colinen zn erzielen:
1) BezügUch der Frage der Discretion bekennen wir,
dass wir uns im Wesentlichen den Ansführnngen des Herrn H.
anschliessen müssen.
Herr Dr. G. wirft zwei Fragen auf:
„Ist es wsbr, a) dass das bausärztliche Zengnigs für die Lebensversicherungs-
Gesellschaft nicht hinter dem Racken und nur auf den Wunsch und die Bilte
des dienten ausgestellt ist? und b) dasE die meisten deutschen Versicberungs-
Qesell sc haften ein hausärztliches Zeugciss gestatten, über dessen Ausfertigung
sich Arzt und Client verstlndigen konaeD ?"
und beantwortet diese Fragen unter Hinweis auf 15 verschiedene
Attest- Formulare verneinend.
Diese FragesteHunR scheint einer irrthümlichen Auffassung,
namentlich des Satzes*):
„Gadz correct aber fordern die meisten deulscbea Lebens lersicherunga-
Anstalten, dass Jeder zur Begründung seines Versichenings- Antrags selbst ein
hausärzUicbes Zeugnise beibringe, falls er von einem Arzte bebandelt worden ist,
und überlassen es ihm, mit seinem Arzte eich über die Aasfertigung deeeelben
zu verständigen."
entsprungen zn sein. Das Sachverhaltniss ist unserer Ansicht nach
folgendes:
Der Versichernngs-Candidat muss, wenn er sein Leben zu
versichern, d. h. mit einer Gesellachaft einen Contract abzuschliessen
gewillt ist, sich bewusst sein, daes falls dieser Contract rechts-
gültig sein soll, er die ihm von Seiten der Gesellschaft gestellten
Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten habe, und ferner dass,
wenn er zu der fiinholung des von der Gesellschaft geforderten
hausärztlichen Attestes seine Einwilligung gegeben, sein Hansarzt
lediglich seiner Pflicht genügt, wenn derselbe die in dem haus-
äatUchen Attest-Formulare aufgeworfenen Fragen der Wahrheit
•) Bop/ 1. c, p. 284.
D.qitizeabyG00l^lc
3ö8 [*i^ SteDang der Aerzte zo den LebensTeriichenings-AiiBtallea.
gemäss beantwortet and über den früheren nnd gegenwärtigen
Gesnndheitsznatand seineB dienten wissentlich nichts verschweigt.
Will der Candidat dieses nicht, nnn, eo hat er einfach die
Einwillignng zur Ansstellung des Attestes zu versagen, nnd Can-
didat sowohl als Gesellschaft haben in dicseni Falle die Conse-
quenzen dieser Weigerung zn tragen. Entweder das beabsichtigte
Geschäft kommt nicht zn Stande, oder aeceptift die GeseUschaft
den Antrag ohne das hansärztliche Attest, so übernimmt sie
lediglich die Verantwortung für den ihr ans einem möglicherweise
gefährlichen Risiko erwachsenden Verinst. Dass die volle Wahr-
heit deelarirt werde, liegt aber vorzugsweise im Interesse des
Gandidaten, falls er überhaupt den Zweck seiner Versicherung,
nämlich nach seinem Tode den Police -Inhaber in den Besitz der
VersicherongsBnmme zu bringen, erreichen will, da selbstverständ-
lich unwahre Angaben die Nichtigkeit des Contraeta veraulassen
können*). Ist beispielsweise eine syphilitische Infection verschwie-
gen worden — wir wählen dieses Beispiel, da gerade auch die
Frage bezflglieh der Syphilis als eine diserete bezeichnet wird —
nnd der Versicherte stirbt an Hirnsyphilis, so wird die Anszablnng
der Versichernngssnmme zn beanstanden sein.
Für die Gesellschaften aber kann das hauaärztliche Attest nur
von Werth sein und seinen Zweck erfüllen, wenn dasselbe über
alle, die Qualität des Lebens des Candidaten betreffenden Mo-
mente in einer für die Beurtheilnng des Risikos ausreichenden
Weise Auskunft giebt. Die Gesellschaft, die das Risiko überneh-
men will, ist vollkommen berechtigt, sich unabhängig von den
ärztlichen Gutachten ein eigenes Ürtheil über dasselbe zu bilden
nnd alle ihr zn diesem Zwecke nöthig erscheinenden Fragen zu
stellen.
Eine derartige Auskunft kann und darf der Hausarzt unserer .
Ansicht nach nnr dann ertheilen, wenn er überzeugt ist, dass sein
Client mit der Ausstellung eines haasärztlichen Attestes überhaupt
einverstanden ist. Nur in diesem Sinne fassen wir die von Herrn
J?{j;7/' hervorgehobene Verständigung des Hausarztes mit seinem dien-
ten auf; eine Verständigung, wie sie Herrn Dr. GmeUn vorschwebt:
^dass der Arzt aus Rnckaicbt und auf den Wunsch des letateren gewisse Cra-
gtäode, die dieser für eine VerofFenllicbung überhaupt oder speciell für nicht
*) Dieses Contractvarhiltnisa findet sieb in der Tay/or- rarrfieu'schBn Ab-
hsndluDi; (I' ^' P' 405) näber erörtert
^öbyGooi^lc
XHe SleiluDg der Aerzte la den LebeusieraicbeniDKg-ADatalteD. 359
l^eignet, weil er sie im gegebenea Falle fSr seine AnfDabme hin-
derlich hält, in fieiDem Attest verschweige",
eine derartige Verständignng dürfte weder im Interesse der Ge-
sellschaften, noch in der Würde des ärztlieben Berufs liegen.
Dieses Sachverh&ttnlss so anfgefasst, kann naserer Ansicfat nach
von einem Discretionsmissbranch der Hansärzte ihren dienten
gegenüber gar nicht wöiter die Rede sein'). — Stellt aber der
Haasarzt unr mit Wissen seines Clienten das Attest -ans, so kann
in Betreff der Diseretionsfrage es ziemlich gleichgültig sein, ob das-
selbe direct oder erst durch Vermittelnng des Clienten an die
Gesellschaft gelangt, nnd wer den Anftrag zur Ansstellnng des
Attestes g'egeben.
Schöpft er indessen Verdacht, dass event. von einer Gesell-
schaft hinter dem Rücken seines Clienten ein haasärztliches Attest
von ihm verlangt werde, so dürfte es sieh in diesem Falle für
ihn empfehlen, sich vorerst auch der Zustimmnng seines Clienten
zur Ausstellung des Attestes zu vergewissern,
Ist es ferner nothwendig, den Clienten von dem Inhalt des
Attestes Eenntniss nehmen zu lassen? ^
Nach unseren obigen Ansföhrnngen müssen wir die Noth-
weodigkeit verneinen; wir halten diese Kenntnissnahme auch gar
nicht einmal für zweckmässig. Einerseits könnte dieselbe event.
den Clienten wegen seines Gesundheitzustandes beunruhigen, und
andererseits für den Arzt mancherlei Inconvenienzen herbeiführen,
während, wenn das Attest versiegelt der Gesellschaft übermittelt
wird, der Versieherangs-Candidat gar nicht in der Lage ist, den
Grund der Ablehnung oder der Prämienerhöhung zn benrtheilen,
nnd diese ebenso dem hausärztlichen, wie dem vertranensärztlichen
Atteste, oder auch anderweitigen Umständen zuschreiben kann.
'l Man apricht wohl auch TOn einer heheren Verpflichtung dM Stuules-
geheimnisses, selbst gegen den Willen des Clienten (Taglur-Tarditu 1. c. p. 414).
Diese könnte doch nobl nur dann Platz greifen, wenn es sieb darum handelt,
dass der Client über die Bedeutung seines Leidens nichts erfahre. Hier niuss
der Arzt der strengsten Discretion von Seiten der GesoUscbaft vergewissert sein,
oder andernfalls die Ansstellung des Attestes verneigern. Eine Verweigerung'
konnte aber den Clienten eher beunruhigen, als event. die Ausfertigung des ge-
wünschten Ältestes. Uebrigens wurde in diesen Fällen ein Wink an die Ver-
treter der Oesellscbaft genägen, um diese sofort von der beabsichtigleD Versiehe-
ning ^stehen zu lassen.
^öbyGooi^lc
360 l>ie Stellung der Aenie xu den Lebens verticberunga-AnetaJten.
Wird trotzdem in einzelnen Fällen die Discretion dnrch die
Gesellschaft verletzt — ond dass dieses geschieht, kSnnen wir
Herrn Dr. G. nar voUkommen beipflichten*), so' wird dieser
Dieeretionsmiasbraacb fast immer nnr dnrcb die Agenten veran-
lasst, die, wie oben an^effibrt, ein Interesse daran haben, die
ihnen überlieferten Zeugnisse kennen zu lernen. Hier ist eine
Abhülfe dringend geboten, nnd wir kennen nicht nmhin, den
Gesellschaften die strengste Diaciplin ihren Agenten gegenüber
anznempfehlen ; sie soUten jede Geschäftsverbindimg mit einem
Agenten lösen, der unbefugter Weise die ihm überlieferten Atteste
eröfihet. Die von Herrn Dr. G. (1. c. S. 290) vorgeschlagene
Resolution :
,Die VersicberuDgE-OesellscbBften garaDtiren strengate Distretton über den
laliAlt der ansgeatelKen bansärztliclieD Zeugnisse, sowohl gegen d«D Tersicbe-
nmgg-Candidaten, als gegen dritte Personen. Bei DiscretioiiBbracb hat der Am
du Recht, deiuelben öffenllich bekannt zu machen, eventuell der betreSendea
Gesellschaft die fernere Ausstellung lon Zeugnissen zu verweigern*,
der wohl jeder College beistimmen wird, dürfte gteich&lls diesem
Zwecke sehr förderlich sein.
Non noch einige Worte über einen von Herrn äop/ gemach-
ten GempromiSBVorschlag. Herr B. sagt S. 286:
.Findet er (der Ärat} diesen Aasweg (das Zeugnis« terBchtossen und un-
mittelbar bei der Anstalt einzureichen} nicbt aogemesseu — ^ und gerade in sol-
chen Fällen wird es sich oft empfehlen, das Zeugniss offen durch die Haud des
darin Geschilderten gehen zu lassen ~, so kann er bei der Abfassung desselben
sieb leicht einer solchen Ausdrucks weise bedienen, welche dem Patienten die
Boffitung auf Bessenmg nicht raubt oder ihn über den Charakter seiner Krank-
heit in Unklarheit liast, dem sachvers tändigen Berstber der Lebeneveraiche-
rnngs-Anstalt aber ober die «ahre Lage der Sache genugenden Aufscbluss giebt.
Es ist den Aerzten in dieser Beziehung ein «eiler Spielraam gelassen, und die
Fwmalare, welche die LebensTersicherungs-Qesellscbaften für hausärztlicbe Ge-
sundheilB- Zeugnisse aufgestellt haben, sind von vornherein dem praclischen Be-
dnrfnisse angepasst und enthalten meiat nur Fragen aber Facta, welche dem
Ante aus der vorgenommenen Körpernntersuchung oder aus seinen sonstigen
ErfabruDgen und Beobachtungen bekannt wurden. Dem Arzte bleibt dann anheim
gegeben, event weim öberhanpt sein Urtheil über den Einfluss dieser Facta
auf das dauernde Befinden des Versicherungs-Candidaten eingefordert wird, unter
Hinweis auf seine nbn'gen Auslassungen allgemein nnd ohne scharfe Bestimmt-
heit sieh zu äussern."
Diesem Vorschlage können wir nicht beistimmen. Denn ganz
abgesehen davon,, dass ein nnbestimmtes Drtbeil bei wahrheits-
^öbyGooi^lc
Die Stellaug der Aerate zu den LebensTerucbernngS'AiiBt&KeD. 361
gemUsser Darstellong der Facta, den dienten, namentlich einerr
intelligenten, schwerlich zn beruhigen im Stande sein wird, scheint
ans dieser Vorschlag weder im Interesse der Gesellaehaften, noch
der Äerzte zn liegen; im Interesse der Geeellschaften nicht, weil
der eaehverständige Berather, nnd im Falle eines Processes, mög-
licherweise aach der Richter dnrch ein derartiges Urtheil leicht
in der. Abschätzung der Bedentung der Facta irregeführt werden
können; im Interesse der Äerzte nicht, weil derart snb rosa za
attestiren ebensowenig wie eine Verständigung des Arztes mit dem
dienten über das, was attestirt werden soll, der SteUung des
Arztes angemessen sein dürfte.
2) Bezüglich der Honorarfrage stellt Herr Dr. Ö.'), nnj
nachzuweisen, dass die Gesellschaften zur Leistung des Honorars
an die Hausärzte verpflichtet sind, folgende zwei Sätze auf:
,dBSs a) die Lebecaiersicberungg-GesellBcbaft es ist, nicht der Veraichernde, welche
Zeugnisses bat, dass aber auch b) die Gesellschaft es ist, nicht der sich Ver-
sichernde, welche In Wirklichkeit dem Arzte den Auftrag zur Lei-
stung giebl, d. h. das ZeugDJBS von ihm verlacgl.*
In Betreff des ersten Satzes glauben wir unter Hinweis auf
das oben über das gegenseitige Contractverhältniss Gesagte uns
kurz fassen zu können. Wir sind der Ansicht, daas beide, sowohl
Versicherungs-Candidat, als Gesellschaft an der Ausstellung des
hau 8 ärztlichen Attestes ein Interesse haben, dass indessen Ange-
sichts des grossen Werthes des hausärztliehen Attestes für die
Abschätzung des Risikos, Angesichts des derzeitigen Geschäfts-
betriebs, der vielen unzuverlässigen Acquisiteure and Agenten,
ferner Angesichts der auch von Herrn Dr. G. hervorgehobenen
Neigung des Versichemngs-Candidaten, die Wahrheit zu verschwei-
gen, die Gesellschaft bei Absehluss der Versicherung aller-
dings an der Erlangung des hausärztlichen Attestes das bei Weitem
grössere Interesse hat. Dagegen ist der Police-Inhaber bei Weitem
mehr als die Gesellschaft inleressirt, die behufs Auszahlung der
Versicherungssumme nöthigen ärztlichen Atteste zu erhalten.
Auch bezüglich des zweiten Satzes des Herrn Dr. G. glanben
wir uns kurz fassen zu dürfen. Die Frage gebort eigentlich vor
das Forum des Juristen. Uns erscheint es nicht zweifelhaft, dass
deijenige das Honorar zu zahlen hat, von dem die Ausstellung des
") I e. S. 277.
D.qitizeabyG00l^lc
362 Iiie äisllung d«r Avnt« zu den LcbensTersicherangs-AQBtaltea.
Attestes direct verlang wird. U^i^iebt der Clieot, um der von '
der DirectioQ ao ilin geatellten Fordentog zn genfigeo, seinem
Haasarzt das Attest-Formnlar mit dem Auftrage, es aaszafertigeD,
80 hat der Client das Honorar zn entrichten; öberschtckt die Ge-
sellschaft das Attest direct dem Arzt, so hat die GeseUschaft zn
bonoriren, der „Briefträger"*) hat wohl jedenfoUs nichts zn be-
fSrchten. Anders gestaltet sich die Angelegenheit, wenn man statt
anf die Verpflichtnng zu reenrriren, die Zweckmässigkeit in's
Ange fasst; die Frage: ist es zweckmässig, das» die Gesell-
schaften stets das Honorar direct an den Arzt zahlen? wird man
mit Herrn Dr. G. sowohl im Interesse der Aerzte, als anch der Eot-
wickelnng des Versichemngswesens nnd der Wahning des wissen-
BchaftlicfaeD Charakters desselben bejahend beantworten mQsBen.
Anoh Herr Hopf wird hoffentlich unsere Ansicht (heilen, dass,
wenn alle Gesellschaften die Bemühungen der Hansärzte in gleicher
Weise wie die ihrer Vertranensärzte honoriren würden, eine der
wesentlichsten Ursachen, welche die Beschaffung gewissenhaft nod
sorgfältig ausgestellter hauaärztlicher Atteste erschweren, fortfallen
dürfte.
Ob nicht hierdurch etwa das Budget der Gesellaehaften zu
hoch belastet werde, maassen wir uns nicht an za entscheiden;
wir geben aber doch za erwägen, dass ja der Versicherte die
Rosten für die Verwaltung, einschlieBslich die Gebühren für die
Agenten und die Honorare für die Vertrsnensärzte bereits zahlt,
da diese Ausgiiben bei der Prämienbestimmung mit in B«chnung
gezogen werden. Allerdings leistet er diese Zahlung nicht direct,
sondprn indireet, alljährlich in seinen Prämien; warum werden nicht
in gleicher Weise auch die Honorare für die hansärztlichen Alteste
von vornherein bei Aufstellung der Prämiensätze von allen Gesell-
schaften in Rechnung gesetzt? und somit diese, wie Herr //. seihst
hervorhebt, so wichtige Honorarfrage im Interesse der Entwicke-
Inng der Lebensveraicherangs-Gesellschaften erledigt? Viele, auch
deutsche Gesellschaften, wie, wenn wir nicht irren, die Concordia,
Friedrich-Wilhelm, die zudem Actien-GeseUachaften sind, honoriren
ohne Weiteres die Hausärzte, ohne bei Abschluss der Versichening
dem Versicherten das Honorar, wenigstens nicht direct, auf Rech-
nung zn stellen; warum, erlauben wir nns Herrn Ü. zu fragen,
•) I. c. 8. 278.
^öbyGoOi^lc
-Die StelluDg der Aerzte zu den Leben svereicberuDgs- Anstalten. 363
niuht ancb die eine so hohe Dividende erzielende Gothaer Gegen-
seit^ckeitsgeBellschaft ?
Herr H. macht aneb hier eiDeo Compromissvorselilag*); aber
diesem Vorschlag — nach Dr. 0. „der Vorschlag znr GSte auf
dem Gnadenwege"*') — , die Agenten mögen das Honorar ein-
ziehen ond den Aerzten zustellen, können wir, da er den Inter-
essen der letzteren nicht genügt, nicht das Wort reden. Statt jeder
weiteren Ausführung erlaubea wir uns ein Beispiel ans eigener
Erfahrung anzuführen:
Verfiuser erhielt von der Subdirection der Qothaer Oeaellschaft vor Jshren
— ob durch die Post oder durch einen Agenten ist ihm nicht mehr erinnerlich —
ein Attest -Formulsr behufs Begubtchtuag des Gesuodbeilszustandes eines seiner
dienten zugeschickt. Er schickte das susgefertigle Attest nebst Liquidation an
die Subdirection per Post zurück. Ah er nach einiger Zeit seinen, beiläufig
bemerkt, gut situirten Ctienten ärztlich berathei: musstc, bemerkt« er auf den
ersten Blick in dessen Benehmen ihm gegenöber eine gewisse Animositüt, bis
endlich derselbe mit der Präge hei-aus p] atzte : „Sie haben doch, Herr Dootor. die
2 Thaler für Ihr Attest erhallen? sie liegen schon lange bei der Direction", und
ihn mit Bücken maass, die andeuten sollten: Du gehörst votil auch zu denen,
die nicht der Humanität, oder der Wissenschaft, sondern lediglich des Geld-
gewinnes halber practiciren. Verfasser hatte nuu zußUig das Honorar noch nicht
einmal eihalten, und war sich auch bewussf, Ton Mutter Natur mit einem seinem
Erwerbe eher hinderlichen UeberscbuBs von Humanitlitssinn bedacht worden zu
sein; kurz, er hielt es sich schuldig, sich seinem Cliecten zu empfehlen und auf
die Ehre, fernerhin sein Hausarzt zu sein, zu verzichten.
Dies eine Beispiel wird hinreichend den von Herrn fl. ge-
machten Vorschlag lUustriren.
Anders hingegen fassen wir das Sachverhältniss bezüglich der
zur Regulinmg von Sterbefällen nöthigen ärztlichen Atteste auf.
Diese zu erlangen interessirt hauptsächlich zuDächst den Police-
Inhaber. Dieser hat bei Geltendmachang seiner Ansprüche, laut
der in der Versicherung eingegangenen contractlichen Verpflichtung,
alle znr Regulirung nSthigen Papiere, und somit auch ein Attest
des Arztes, der den Versicherten in seiner letzten Krankheit be-
handelt hat, der Gesellschaft einzureichen, und folglich den Arzt
um Ausstellung .des Attestes zu ersuchen und zu bonoriren. Es
ist das, unserer Ansicht nach, lediglich eine Angelegenheit zwi-
schen Police-Inhaber und Arzt. Verweigert der letztere die Aus-
stellung des Attestes, so dürfte der Conflict wohl nicht ausbleiben,
•) J. c. S 291.
♦•) 1. c. S. 276.
0.qitizeabyGoOl^lc
364 l^e Stellung' der Aerzt« zu den Lebens versicherungs-AnstalteD.
da der Police-Iahaber, nm die Versicherungssamme ausgezahlt za
erhalten, das ärztliche Attest aQumgänglicb nOthig hat; stellt er
aber das gewünschte Attest aus, so ist er aitch von jeder Discre-
lion entbunden; er hat lediglich die volle Wahrheit zu attestireo,
ein Verschweigen irgend eines wesentlichen Momentes hiesse den
einen Contrahenten fu Gunsten des andern beeinträchtigen.
Die Todtenscheine kGanen in der Mehrzahl der Fälle diese
Atteste, wie Herr Dr. G. will, nicht ersetzen, da sie nur in sel-
tenen Fällen einen sicheren Scbluss auf die J^atur der tOdtlichen
Krankheit ermöglichen, und häufig genug die TodeBursaehe zu all-
gemein, wie Lnugenläbmnng, Herzlähmnng n. s. w. bezeichnen.
Es kann aber unmöglich den Gesellschaften genfigen, — nod
dies ist ihr Interesse, das sie an der Ausstellung dieser Atteste
haben, — lediglich von dem Tode des Versicherten Kenntniss zu
nehmen, sondern sie müssen, am event. etwaige Betrügereien für
sich nnschädlicb zu machen, sich aneh über die iethale Krankheit
ein eigenes Urtbeii bilden können.
Ganz abgesehen hiervon stimmen wir auch Herrn IJ.*) vollkom-
men bei, dass die Wissenschaft, und namentlich die mediciniBche
Statistik ein grosses Interesse hat, sachverständige, wabrheitS'
gemässe sog. Todtenatteste ausgefertigt zu sehen.
Der Resolntion des Herrn Dr. G.**):
,Ist der Vereicherte gestorben, so ist in der Uebnabl der Ffdie die Vor-
zeigung des Leicbensrheins mit der von dem behandelnden Ärzte beglaubigten
Todesursache für die Versicberungs - Gesellschaft genügend, um über die Aus-
zahlung der Versii^heningsBuDime entscheiden zu liönnen. Ist dies nicht der Fall
oder liegen besondere Verdacbtsgründe vor, so lunn sie den Arzt um Aasstel~
lung eines Zeugnisses über die letzte Krankheit oder sonstige Todesarsache des
Versicherten ersuchen, welcher sich dessen nicht weigern wird, wenn ihm nicht
Discretion oder sonstige Rncksichtnahme auf die Hinterbliebenen Stillschweigen
auflegen."
können wir daher nicht zustimmen, üebrlgens befinden sieh, wenn
Verdacbtsgründe vorliegen, die Gesellschaften meist in der Lage,
neben dem erhaltenen Atteste noch nähere Auskunft von dem
Arzte erbitten zu müssen. Diese haben sie selbstverständlich zu
honoriren, was unseres Wissens auch allgemein geschieht
3) Bezüglich der hansärztlichen Attest- Formulare
theilt Herr Dr. G. in seiner Kritik dieser Formulare die Fragen,
•) I.e. S. 292.
^öbyGooi^lc
Die Stellung der Atntt za den Leben aversi eher ung^- An stalle d. 365
die er aoBgemerzt zu sehen wünscht, ein in: a) fiberflKsaige, b) in-
discrete, c) in Fragen, welche gar nicht in ein ärztliches Zengniss
gehören, d) in misatranisehe Fragen, und schlügt scbliesslicb ein
seibstgefertigtes Frage-Formular vor.
Von vornherein geben wir dem üerrn Collegen gern zn, dass
die Frage-Formnlare sowohl für die Hans- als Ägentarärzte einen
Anspruch auf Vollkommenheit nicht erheben können, auch, dass
sie oft genag überflüssige, iudiscrete und misstranisehe Fragen
enthaUen, und dass namentlich die hansärztlichen meist kürzer
gefasst sein könnten. Aber ebenso müssen wir DDcbmals zur Klar-
legnng des Sach Verhältnisses betonen, dass die Gesellschaften sieh
ein eigenes Urtheil über das Risiko zu bilden haben, und dass
diesem Zwecke die Frage -Formulare dienen sollen. Wollten die
Gesellschaften das nicht, so hatten sie derartige Frage-Formulare
gar nicht nOtbig, das einfache Votum des Arztes, wie etwa: „A'. ist
gesund und wird zur Aufnahme empfohlen", mflsste ihnen ge-
nügen*). Alsdann würden aber die Gesellschaften auf ein eigenes
Urtheil verzichten und lediglich von der Ansieht eines jeden Arztes
über die Güte des Risikos sich abhängig machen müssen. Ange-
sichts der mannigfachen Verschiedenheiten dieser Ansichten — eine
nur kurze Thätigkeit als Bankarzt würde Herrn Dr. G. alsbald
zeigen, dass Individuen mit erheblichem Emphysem, mit organi-
schen Herzfehlern, ja selbst mit chronischem Lungenspitzencatarrh
bisweilen als zur Aufnahme in eine Lebensversicherungä- Gesell-
schaft geeignet empfohlen werden — erscheint dieses uathonlicb.
Um 2U einem selbststfindigen Urtheil gelangen zn kSnnen,
stellt nun die Gesellschaft alle die zu diesem Zweck ihr nötbig
erscheinenden Fragen. ' Diese verdanken aber keineswegs der Will-
kür oder unberechtigten Voraussetzungen ihr Dasein, sie resultiren
vielmehr aus den von der Gesellschaft gemachten Erfahrungen,
Und so sehen wir denn einzelne Gesellschaften zeitweise ihre For-
mulare ändern und verbessern. Wir selbst wenigstens haben in
einer erst vierjährigen Thätigkeit als Bankarzt, in Verbindung mit
unseren Collegen, bisher noch jedesmal, wenn dorch den Verbrauch
der altra, neue Frage-Formulare nOtliig wurden, es für nothwendig
*) In einielDeD Fftllea genügt io der That auch ein derartig kurz gefasstes
Gosundheitszeugniaa des Hausarzles, namentlich dann, wenp der VerBicherungs-
Candidat gleichzeitig dem Vertrauensarzt näher bekannt ist.
^öbyGooi^lc
366 ^i* Stelluog der Asnie la d«n L«b«ns*eraicbeTnitg9<&i>italteii.
erachtet, der Direction Aeoderungea aod Verbeasernngea vor-
schlagen zu mGsaen.
Wenn trotzdem eia allgemeia anerkanates, allen Ansprächen
genügendes Formular noch nicht prodncirt ist, so beweist dieses
am ehesten, welche grosse Schwierigkeit dieser Gegenstand dar-
bietet*). Der Ltonng naher liesse sieh diese Formnlar-Frage
bringen, wenn die einzelneo Geeellschaften sich vereinigten nnd
ans der Snmme ihrer Erfahrungen allgemein gUtige Formalare
anfstellen wollten. Eine Gleichartigkeit derselben d&rfte äbrigens
anch wesentlich die statistische Ansbente erleichtern.
Eein Wander also, dass Herr Dr. G, ein Muster- oder Zakoofts-
zengoiss-Formnlar nicht hat auffinden kOnnen, aber auch das von
ihm angefertigte kann als ein solches nicht angesehen werden. —
Wir wollen hier nicht in eine specielle Kritik desselben eintreten,
uns vielmehr nnr einige allgemein gehaltene Bemerkungen erlauben :
Einzelne der sub a.**) als überfllLssige bezeichneten Fragen
mOgen entbehrt werden kOnnen, bei der Hehrzahl hat aber die
Oesellachalt sicherlich ein Interesse, sie vom Hausärzte beantwortet
zu sehen. Die Frage nach dem allgemeinen Aussehen z. B. soll
allein dem Ageoturarzt znr Beantwortung vorgelegt werden. Da
aber demselben der Versicherungs-Candidat meist nicht näher be-
kannt ist, so werden die etwaigen Bedenken, welche ans einer
grossen Gorpulenz, aus einer aussergewfihnlichen Magerkeit, ans
einer auffallend blassen Gesichtsfarbe resnltiren, doch wohl am
ehesten durch die Aaskunft des Hausarztes gehoben werden können.
Eine Geschwulst, einen Kropf etwa, wird der Vertrauensarzt
constatiren und auch über die Grösse, BeschalTenheit etc. Auskunft
geben; aber die Bedeutung derselben — seit wann die Geschwulst
besteht, ob sie erheblich wächst, ob gar eine maligne Geschwulst
vorliegt etc. — objectiv nicht immer mit der erforderlichen
Sicherheit eruiren können. Derartiges, d h. in allen F&llea durch
eine einmalige Untersuchung die richtige Werthschätzung derart^er
Anomalien festzustellen, vom Agenturarzt zu verlangen, hiesse
doch wohl nnser Wissen und Können Verschätzen.
Auf die Ai^aben des Versichernngs-Candidaten, der eich be-
müht, seine Uebel als unerhebliche darzustellen, wird sieb' weder
*) Herr Bop/ hebt I. c. S. 377 diMe Schwierigkeit beüglich der ageotur-
antUcben Ättest-ForoulBre hervor.
••) 1. c. S. 281.
^öbyGooi^lc
Die StelluDg der Aerete 7u den LebensvtrsicbeiuDgs-AostBlCen. 367
der Age&tnrarzt, nocli die Gesellsehaft verlassen k^nnea. Wer
aaders kaou bier eine -sichere Aaskaoft ertbeilen, als der Hausarzt ?
Äelialicb verhält es sich mit den von Herrn Dr. (j. sab b.,
c. and </. hervorgehobenen Fragen').
Zu den indiscreten Fragen zählt Herr Dr. G. n. a. die Frage
nach der Neigung za Spirituosen Getränken, die seiner Ansicht uach
jedenfalls nicht in ein ärztliches Zeugniss gehört, die Frage nach
Syphilis, der Periode im Atlgemeioen etc., und ßlhrt dann fort:
,8iud die Störungen bedeutend und dauern ihre Folgen noefa an, so nird
sie suKob) ein gewiaseobafter Ant bei der Ätuatallung seines Zengniuea nicht
übergeben, als aucb der Verlrauenaarzt die Spuren davon nachweisea. Im an-
deren Falle haben sie für Aufnahme oder Abweisung nicht den geringsten Werlh.'
Ganz abgesehen davon, dass die Gesellschaften ans bereits
erwähnten Gründen auf die Fragestellung nicht verzichten können,
müssen wir aaeh behaupten, dass es doch wohl mancherlei Stö-
rungen giebt, deren Folgen zvrar nicht sichtbar, und die der
Ageoturarzt daher selbst bei der sorgföltigsten objectiven Unter-
suchung nicht zu erkennen vermag, und welche doch von mehr
oder weniger erheblichem Einflass auf die Abscbätzung des Bisikos
sein können, wie beispielsweise latente constitationelle Syphilis.
Die Folgen des Abusus spirit, brauchen sich noch gar nicht
erheblieh bemerkbar gemacht zu haben, und doch würde in die-
sem Falle mit Recht, da ja unter dem Einfluss dieses Abusus
jede zufällige Krankheit eine üble Prognose bietet, die Aufnahme
sehr erschwert sein. Gewohnheitstrinker sind von allen Gesell-
schaften sehr gefürchtet. Und nun behauptet Herr Dr. G., diese
Frage gehöre nicht in ein ärztliches Zengniss! Aber von wem
kann denn die Geseltschuft eine bessere Auskunft über die Erheb-
lichkeit dieses Abasus erlungen, als von dem Hausarzte? Ibr
Vertrauensarzt wird oft genüg habituelle Trnnksncht nicht zu con-
statiren vermögen**), und Recherchen könneu doch nur die That-
sache, aber nicht die grössere oder geringere Bedeutung derselben
feststellen. Gesetzt den Fall, der Gesellschaft wird berichtet,
„der V ersicheruDgs-üandidat führe ein unregelmäasiges Leben und
sei öfters betranken", ao würde, wenn das hansärztUt-be Attest
die ans ^*eaer Auskunft resnJtirenden Bedenken beseitigte, event.
•) l c. S, 282.
**} Ein in dieser Beziehung interessanter Fall findet sich in der Tajilor-
Tardieu'aehm Abbandlnng, I c. S. 433.
^öbyGooi^lc
368 Die Stellnog d«r Aente za den LebensiArucherangi-AnataHen.
die Änfaabme erfolgen kdonen, andernfalls vielleicht nicht. Im
ersten Falle wfirde das Schweigen des Hattsarztes seinem dienten
offenbar schaden.
Desgleichen vermag der Hausarzt öher den Einflass der Be-
Bchfifligang, der Sasseren Verhältnisse nnd derartiger tfomeate avf
den GesundheitszaBtend seines Clieoten am besten Ansknnft zn
erüieilen. Da»i aber diese Momente mehr oder weniger snf die
AbscbätzQDg des Risikos inflairen, ist bereits zar GenQge hervor-
gehoben.
Das von Herrn Dr. G.') erzählte Beispiel bezüglich der
sog. Controle-Frageo finden wir sehr lehrreich , aber nor insofern,
als dasselbe gerade den Werth dieser Fragen für die Gesellschaften
beweist. Bie Frage : „Litt die Person au Herzklopfen and ist sie
daza geneigt?" hat zar Folge gehabt, dass die Gesellschaften von
diesem Factnm Eenntuiss erhalten haben; hätte die von Herrn
Dr. G. beliebte Fragestell ang: „Haben Sie als Haasarzt X N. an
einer Affection behandelt, welche anf ein organisches Leiden des
Herzens und Gefässaystems schliessen lif^st?" vorgelegen, so wäre
jenes Factum möglicherweise nicht znr Kenntniss der Gesellschaften
gelangt. Diese haben aber begreiflicherweise ein hohes lateresse
daran, aacb derartige Anomalien zn emiren, welche mehr oder
weniger anf die Aüschätzang des Bisikos von Einflass sein können.
Vielleicht resnltirte in dem erzählten Falle die Ablehnung ans der
Erwägung, dass eia häufig eintretendes nervöses Herzklopfen ia
seiner Ursache, sowie in seiner Bedentung für die Qualität des
Lebens sieb nicht immer mit Sicherheit bestimmen tässt, und aus
diesem Grande mag wohl der Gesellschaft das zu übernehmende
Risiko za hoch erschienen sein. Dass das betreffende Individuum
vollständig gesund war und es jetzt noch ist (nach ca. G Jahren),
kann hierbei ziemlich gleichgültig sein. —
Diesen seinen Principien ist aber Herr Dr. G. selbst in dem
von ihm entworfenen Frage- Formular nicht treu geblieben:
No. I. seines Formulars enthält die Frage**):
Seit nie lioge sind Sie Bausarzt bei A. A'.?
Wann haben Sie ihn zum letzten Mal gesehen und ärztlich behandelt?
und No. 3.;
An nelchen Krankheilen haben Sie A. A~. behandelt? Wann? etc.
•) I. c. S. 283.
^öbyGooi^lc
Die Stellung der Aerite zu den LebeusTersiehenings-Äiistalteii. 369
„asd ärztlich behandelt" in No. 1. dürfte woM als übetäüBsig zu
bezeichneo eein. —
Dhbb die sab 7 seines Formiilars gestellten Fragen bezüglich
der Verbeif athong , der Geburten, Schwangerschaften etc. zu den
indiscreten gehören, giebt Herr Dr. G. in einer Anmerkung selbst
zu, sagt aber, dass diese „im speciellen Fall, da sie unter um-
ständen für die Versicherungs-Gesellsohaft von immenser Wichtig-
keit sind", nicht za umgehen seien. Dieses dürfte aber mehr
oder weniger auch bei den andern sogenannten indiscreten Fragen
der Fall sein; jedenfalls gebührt die Entscheidung doch vorzugs-
weise der Gesellschaft. —
Selbst an einer Gontrolefrage hat es Herr Dr. 6. in seinem
Formulare nicht fehlen lassen. Wenigstens glauben wir No. 5.
als eine solche beansprucheo zu müssen. Denn Ko. 3. lautet:
An welchen Enuikbeiteii lisbea Sie N. N. behandelt? Wann? Mit welchem
Verlauf, mit welchen Folgen? Welche Bebaudlung fand atattF Hat N. t/, auf
Ihie Verordnung Bade-, Milch-, lloltea- oder sonslige wichtige Kuren durchge-
macht und mit welchem Erfolg?
ferner No. 4. :
Haben Sie Grund zu vermuthen, dase A~. N. an einer acuten oder chroni-
Bcben Erhrankui^ der wichtigsten Lebensorgane, des Gehirns, Rückenmarks oder
sonstigen Nervensystems, der Respirations- und Circutations-Organe, der Unter-
leibseingeweide leidet?
femer No. 8.:
Ist Ihnen irgend ein Moment bekannt, welches Termuthen lässt, dass die
Lebensdauer von N. A'. eine kuriere sein werde, als die durchschnittliche Lebens-
dauer gesunder Personen von demselben Älter?
Und trotz dieser '6 Fragen wirft das Formular snb 5. noch die
Frage auf:
Haben Sie sich je in Folge von Erkrankung oder aus anderer Ursache
veranlasst gesehen, die Bnisloigane des N. N. mittels der sog. physikalischen
Diagnostik eingehend zu untersuchen, und was war das E!igebuise dieser Unter-
suchung?
Aber warum alsdann nicht aach das Ei^ebniss der Cn-
tersachnng der Verdauungsorgane? Die grosse Sterblichkeit in
Folge von chronischen Lungenkrankheiten and die Wichtigkeit
der Et^ebnisse des physikalischen Befundes der Bnistorgane für
die Gesellschaften — übrigens trifft der Vorwurf, dass die physi-
kalische Diagnostik von denselben „bis jetzt entweder gar nicht
Vl.rul)*hi»ohr r g«. «•*. N. F. XVII. S. 24
^öbyGooi^lc
370 Die Stellung der Aerzt« zn den Lebeasversicbenm^- Anstalten.
oder wenigstens viel zu wenig gewürdigt worden sind", nicht zu
— kann doch hier nicht allein den Ansscblag geben.
Im Hinblick auf die Fragen 3, 4 ond 8 glauben wir be-
rechtigt zu sein , die Frage sub 5 eine Controle&age im Sinne
des Herrn Dr. G. nennen zu dürfen. —
Die Entrüstung des Herrn Collegen*) in Betreff des Misa-
trauens der Gesellschafteii gegen die Aerzte begreifen und
tbeilen wir; die Frage: „Sind Sie mit der zu TerBichernden Per-
son verwandt (verschwägert)?" über welche derselbe sieh so sehr
ereifert, müssen wir indessen gegen ihn in Schutz nehmen.
Diese verdankt nicht dem Miastrauen, sondern juridischen
Gründen ihr Dasein. Ein gewisser Grad von Verwandtschaft
Bchliesst die Zeugenaussage vor Gerieht aus. Die Gesellschaften
müssen aber begreiflit^herweise in der Lage sein , die ärzüichea
Atteste ev. als Beläge vor den Gerichten verwerthen zu können.
Dass die Klage über ein zu grosses Uisstranen, oder in ein-
zelnen Fällen über eine zu geringe Zartheit gegen den ärztlichen
Stand eine berechtigte ist, geht aus der Schlnssformel der ein-
zelnen Formulare**) genugsam her\'or, die den Gesellschaften
keinen Nutzen gewähren, der StelluQg des ärztlichen Standes
aber nicht entsprechen. Die gewülinüche Formel, mit der man
jedes Zengniss zu sehliessen pflegt, wie etwa:
„Dies atteatire ich nach meinem besten Wissen der Wahrheit
gemäss" sollte doch wohl durchweg genügenl
Zum Ueberfluss wollen wir noch bemerken, dasa einige Gesell-
schaften selbst die unbegreifliche Maxime haben, das Attest ihres
Vertrauensarztes, wenn derselbe gleichzeitig Hausarzt des Ver-
sichemngB-Candidaten ist, nicht gelten zu lassen. Diese Maxime
resnltirt unzweifelhaft ans einem nicht zu rechtfertigenden und den
ganzen ärztlichen Stand vor den Kopf etossenden Misstrauen.
Gerade derartige Atteste — wir erlaiü)en ans hier nochmiüa auf
die Ansieht des Herrn iJop/ ***) hinzuweisen — sollten den Gesell-
schaften sehr werthvoll sein 1 Begreiflich finden wir ein- derartiges
Verfahren nur dann, wenn die Gesellschaft ihrem Vertrauensarzte
kein Vertrauen schenkt. Aber warum wählt sie sieh in diesem
♦) 1. c. S. 284.
") Herr Dr. G. hat sich der Mnbe unterzogen, S. 285 eine BlumenleM
zusammenzustellen.
»■•} I. c. S. 282.
^öbyGooi^lc
Die Stellung der Äerzte zu den Lebeus versieb eiiings- Ansialten. 371
Falle Oberhaupt nicht eiaen andern? Leicht könnte sie sonst
in die Lage kommen, einen ihr vielleicht sehr schätzbaren Arzt
dnrch ein derartiges Misstrauensvotnm zu verletzen und ev. auf
aeine ferneren Dienste verzichten zn müssen.
Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass so sehr
anch das Studium, und namentlich das der Medictn and der Natur-
wissenschaften zur Veredlung des Individuum beiträgt, die Abaolvi-
ning der Examina noch nicht unbedingt die Gewähr der Tüchtigkeit,
Gewissenhaftigkeit, Anständigkeit in sich birgL Und so mögen denn
die Gesellschaften aus einzelnen bedauerliehen Fällen in den Fehler
gefallen sein, ein unberechtigtes Alisstrauen auf einen, durch seine
Bildung, wissenschaftliche Bedeutung und Stellung sich auszeich-
nenden Stand zu übertragen.
Die Gesellscliaften werden uns beipflichten, wenn wir behaupten,
dass bei dem gegenwärtigen Geschäftsbetriebe, bei der grossen An-
zahl unzuverlässiger Acquisiteure und Agenten, die sieh durch
jede Ablehnung eines Versieheningsantrages in ihrem Einkommen
beeinträchtigt sieht, und daher ihr volles Missvergnügeu auf die
gewissenhaften Aerzte überträgt und nur in solchen ihr Heil sieht,
die womöglich nie ablehnende Vota ertlieilen, das Gedeihen der
Lebensversicherungs-Gesellschaften z.Z, vorzugsweise von der Tüch-
tigkeit und Gewissenhaftigkeit der Aerzte abhängig ist.
Diese JUitwirkung ist auch den Gesellschaften, bei einiger
Vorsicht in der Auswahl und bei einer den* Leistungen nur eini-
germassen adäquaten Gegenleistung ihrerseits, durch das Anaehen
des ärztlichen Standes sicherlich gewährleistet.
Für beide Theüe, die Gesellschaften und die Aerzte aber Ge-
rechtigkeit und Freiheit, selbstverständlich die einzig wahre Frei-
heit, die auf Pflicht und Sittlichkeit basirt.
24'
D.qitizeabyG00l^lc
Darf ein ron Herrn Prof. Virchow verfasstes
Gutachten kritisirt Verden?
Dr. Gcars Varrentrapp.
Auf meine in der Dentschen Vierteljahrssetrift für öffentl. GrCBund-
heitspflege {Bd. (V. Hft. 1.) gelieferte Kritik des GutachtenB, wel-
ches von der Wissenschaftlichen Depntation in Betreff eines zu
erricbteaden Central-Gesundheite-Amtes an deo Beiehskanzler er-
stattet worden ist, hat Herr Prof. Virchow in dieser Zeitschrift
zweimal geantwortet (S. 88—102 und 136—143). Etwas neues
Sachliches bekommen wir in diesen beiden Aufsätzen nicht za
lesen, wohl aber viele persönliche Angriffe gegen „die Verwirrung,
die sich im Kopf des Herrn Dr. Varrenlrapp ausbildet." Eine
Erwiederung auf derartige Polemik bietet für Niemand Interesse,
BJe mag daher unterbleiben. Ich will, um diesen Streit womöglich
zu beenden, ohnedies nicht, was ja stets das Bequemste und
Leichteste ist, wiederum angreifen, vielmehr nur abwehren. Dies
aber tfaut uoth, um so mehr als nach den Auslassungen des Herrn
Prof. Virchow noch eine wichtigere Frage auftaucht, nämlich die-
jenige: ob es fernerhin noch gestattet sein mag, ein von Herrn
Prof. Virchow erstattetes Gutachten einer kritischen Prüfung zu
unterziehen. Zunächst zur Wahrung dieses Rechts in der Republik
der Wissenschaften folgen nachstehende Erklärungen.
Ich erkenne frAidig Herrn Prof. Vinhow als eine medicinisch-
wissenschaftliche Autorität an, ich bekenue mich gern, obgleich
viel älter als er, als seinen dankbaren Schüler auf dem Gebiete
der Anatomie, Pathologie n. s. w., aber als meinen Schulmeister
und als tufallibelen Papst nehme ich ihn nicht an, weil durch -
Anerkennung solcher Autoritäten die Freiheit in der Wissenschaft
IM hC Gothic
Darf 8m von Herrn Prof, Virrbow verfasstes Gutaebfen kritisirt werden? 373
geföbrdet würde. lat es nicht wahrlicti eine znr Sache gar nicht
gehörende Schnlmeisterei, wenn die erste Erwiederung des
Herrn Prof. Virchoic damit beginnt (Zeile 7) mich zu belehren,
man sage nicht, „EioBicht von einem Aktenstück nehmen", sondern,
„Einsicht in ein Aktenstück nehmen". Wozn? und hat der Herr
Professor wirklich Recht? Ferner nimmt er übel, dass ich öfter
„wir" sage statt „ich"; es geschah dies namentlich da, wo ich
zugleich im Sinne der Petenten an den Reichstag sprach, und
Oberhaupt da, wo ich die eigene Person mehr in den Hintergrund
treten lassen wollte.
Sodann tadelt Herr Professor Virchoio entschieden, dass ich
„kein Bedenken trage, ihn als Referenten persönlich verantwortlich
„zQ machen für ein Schriftstück, welches die Unterschrift der ge«
„sammten Deputation triigt. — Es mag sein, dass Herr Dr.
„Varrenirapp keine Ahnnog davon hat, in welcher Weise eine
„collegialisch wirkende Behörde arbeitet, — sonst hätte ihm doch
„wohl klar werden müssen, welche Illoyalität dazn gehört, ein
„solches Gutachten und einen solchen Referenten zum Gegeostande
„der heftigsten Angriffe zu machen, ehe anch nur der Wortlaut des
„Gntacbtens bekannt war. Indess so untergeordnete Rücksichten
„des literarischen Anstandes braucht wohl der Anwalt der grossen
„Sache der Reichsgesnndheitspflege nicht zu nehmen." In diesem
mhigen wissenschaftlichen Tone geht es weiter. Ich erwiedere
darauf Folgendes: Ich habe nicht nnr eine Ahnung, sondern die
eigene Erfahrung eines langen Lebens als Mitglied gar vieler
wissenschaftlicher nnd politischer CoUegien, und diese meine £r-
fahrimg gebt dahin, dass wenn ein Collegium über gewisse Schlnss-
folgemngen einig ist oder sie durch Majorität angenommen hat,
dem Referenten in Betreff der Motivirnng ein sehr weiter Spiel-
raum gelassen wird und werden muss, dass somit er die volle Ver-
antwortlichkeit des Gutachtens nicht von sich weisen kann. Dies
ist übrigens keine persönliche, vielmehr eine ganz allgemeine Er-
fahmug.
Die Aneicht, dass es illoyal sei, ein Aktenstück kritisch zu
besprechen, ehe es nur veröfientlicht sei, klingt ans dem Monde
eines Politikers wie des Herrn Virchow etwas auffallend. Ist es
nicht vielmehr die Pflicht jeder gewissenhaften, aufmerksamen po-
litischen Zeitschrift, die zn erwartenden Regierungsvorlagen, zu-
mal wenn sie von grosser Bedeutung oder gar in Form und Inhalt
ge^rlicb oder doch mangelhaft scheinen, zu besprechen, selbst ehe
^öbyGooi^lc
374 Ifsrf eiu von lt«rm Prof. Vircbow verfassted Gutachten kritisjit werüeu?
sie offiziell ihrem Wortlaat nach veröffentlicht sind, sobald sor za-
verlässige Mittheilnngen darüber zu ihrer Eenntnigs gelangen? War
es etwa illoyal, dass die Presse jeder politischen Parthei die zu er-
wartenden GesetzesTorlagen über Kreisordnung, Schulgesetz, Jesui-
ten schon zuvor besprach? Das Gutachten der Wissenschaftlichen
Deputation ist kein eigentlich wiBsenschaftliches, es erläutert nicht
gewisse wissenschaftliche Wahrheiten, es ist ein wesentlich poli-
tisches; denn es beantwortet die Anfrage des Beichskauzlers, ob
einer an ihn in Betreff der Bildang eines Centralgesundheitsamtes
gerichteten Petition Folge zu !!:eben sei oder nicht. Wesentlich
sind es die Herausgeber der Deutschen Vierteljahrsschrift für öffent-
liche Gesundheitspflege, welche jene Petition ins Leben gerufen
haben. Dem Zweck dieser Petition drohte Gefahr, wenn die Auto-
rität der Wissenschaftlichen Deputation gegen sie in die Wagschale
fiel. Die Redaction, wenn sie ihre Schuldigkeit thun wollte, musste
die Gründe der Deputation prüfen und, wenn sie ihr irrig seltenen,
kritisiren, den. Beichstag davor warnen. — That sie dies leicht-
fertig oder voreilig? Das im Frühjahr 1870 eingeforderte Gut-
achten der Deputation ging, vom 15. November 1871 datirt, der
Regierung erst wenige Tage vor dem Beginn der Verhandlungen im
Reichstag zu, etwa am 26sten. Wollte man auf den Reichstag Ein-
flass üben, so musste man reden, sobald etwas Positives über den
Inhalt des Gutachtens verlautete. Nur um möglichst Genaues und
Richtiges zu erfehren, reiste der Redacteur der Vierteljahrssehrift
zu jeuer Zeit nach Berlin. Kann eine pSichttrene Zeitschrift anders
handeln?
Und nun zur Wahrhaftigkeit und Genauigkeit unserer Mitthei-
lungeq. In Bd. IV. HfL 1. S. 140 theüten wir einen Auszug des
Gutachteos mit, sobald wir -darüber etwas Zuverlässiges erfahren.
In Heft 2. veröifentlichten wir den vollständigen Wortlaut, so frühe
als irgend ein anderes Blatt, kamen also auch in dieser Hinsicht
unserer Pflicht nach. Unsere Kritik seiner Arbeit geben wir Herrn
Prof. Virchow vollständig Preis, aber die Richtigkeit unseres Aus-
zugs hatten wir heute noch aufrecht; Jedermann kann selbst ver-
gleichen; Herr Prof. Virchow zeige ans einen Irrthum des Auszugs.
Noch mehr verübelt es uns Herr Prof. Virchow (S. 136 dieser
Zeitschrift), daes wir auch über die Darlegung des Reichskanzlers
nach verschiedenen Zeitungen und nach persönlich uns zugegan-
genen Mittheilnngen eino ähnliche Darstellung geliefert haben.
„Man sieht, der Redacteur dcx D. Vierteljahrsschr. für öffentl.
^öbyGooi^lc
Darf ein von Herrn Prof. Viitiio* verfassics Gulacliferi tritisirt weiilen? 375
„Gesandheitspflege setzt sein System fort. Er kann sieh deo Wort-
fllant nicht verschaffen nnd doch weiss er, dass die politischen
„Zeitangen wortgetreu sind und dass seine Ergänzungen dazu
„keinen wesentlichen Gedantcen der Vorlage unerwähnt lassen,
„Wie merkwürdig! Glaubt Herr Varrentrapp, dass sein Publikum
„sich durch solche Spiegelfeehtereieu täuschen lassen wird? Und
„hält er dies wirklich für eine würdige Art der Publicistik ? In-
„dess mag er so fortfahren; es genügt, seine Methode gekenn-
„zeichnet zu habeu."
Ja, ich werde fortfahren mit derartigen „illoyalen Spiegel-
fechtereien"; ich werde, sobald etwas Wichtiges auf dem Gebiet
der öffentlichen Gesundheitspflege zu melden ist und ich glaub-
würdige Kunde davon erhalte, unseren Lesern Mittheilnog davon
machen, ganz wie bisher. Die Belehrungen des Herrn Prof Vin-hnio
über Loyalität and Anstand bedauern wir nicht annehmen zn kön-
nen, auch lassen wir uns etwaige weitere seiner Gutachten als
Aussprüche eines infallibelen Papstes nicht octroyren. Hurr Prof.
Virckow möge übrigens nicht glauben, dass Redeosartea wie „il-
loyale Spiegelfechtereien", „verworrener Kopf n, s. w. einen Beweis
oder ein begründetes Urtheil ersetzen können. Ich komme anf
die Sache zurück, auf die Wahrhaftigkeit meiner Angaben,
wie ich sie in Bd IV, S. 307 — 3l'i gegeben habe. Hier stehe
er Rede mit kurzer bestimmter Antwort: Ich fordere also Herrn
Prof. Virchow auf, auch nur einen einzigen falsch'cilirten, ver-
drehten oder sonst irrigen Satz meiner Mittheilung jetzt oder
später anzugeben. Kann er dies,, dann stehe ich zu jeder ihm
beliebigen Art von Busse bereit; Im Fall er aber nichts Falsches
nachweisen kann, möge er uns doch künftighin mit seineu Redens-
arten von Illoyalität u. 8. w. verschonen. Er ist doch damit an
den unrechten Mann gekommen.
Herr Prof Virchow als guter Dialektiker versteht es recht
gut, die Worte des Gegners zu drehen und zu wenden. Wenn
ich (um zu zeigen, dass auch die gröasten und intelligentesten
Gemeinden schliesslich in Organisation der öffentlichen Gesundheits-
pöege ohne gesetzlich d, h- von Seiten des Staates ihnen zuer-
kannte Befugnisse nicht viel leisten können) frage, was denn
Berlin mit seinen 800,000 Einwohjiern seit dem Jahre 1835, wo
in zn unbestimmten Formen eine Sanitätscomniission zugelassen
ward, geleistet habe, — so meint zuvörderst Herr Prof Virchow
gaaz wohlwollend, hoffentlich sei es auch mir bekannt, dass Berlin
^öbyGooi^lc
376 D*rf ein ™» Wem Prot.-Virchow vertwates Gutachten krttisirt wwden?
damals noch nicht jene Einwohnerzahl gehabt habe; und sodann
rechtfertigt er Berlin gegen meine (nicht gemachte) Anklage, hebt
die 1848/49 entstandenen nnd später dnrch Uinkddey nnd die
Bnreankratie nnterdrückt«n Gesandheitspßege-Vereine hervor etc.
Diese schönen elegischen Klagen nutzen uns nur eben nichts,
thnn nichts znr Sache Tind beweiaen gerade, dass nichts oder doch
nichts Dauerndes fKr Öffentliche Gesnndheitspflege geschehen kann,
wenn nicht den städtischen Gemeinden nnd den Ortsgesnndheite-
räthen bestimmte weitgehende Befngnisse gegeben werden, und
das eben verlangen wir. Die Hanptthätigkeit mnss, wie wir
hnndertfach wiederholt haben, den Ortsgesnndheitsräthen zufallen.
um diesen die nöthige Hachtvollkommenheit (nicht nur za Be-
rathungen, sondern auch znm Handeln, zur Anstellung von Ge-
Bondheitabeamten u. dgl.) zn verleihen,' bedürfen wir Staatsgesetze,
und zwar, wie wir wünschen," gleiches Gesetz für ganz Deutsch-
land. Znr Vorbereitung nnd Ausarbeitung solcher Gesetze bran-
chen wir ein sachverständiges Central-Gesundheita-Amt Wir sind
also keineswegs schwankend, wenn wir bald das eine, bald das
andere betonen; wir bedfirfen beider Einrichtungen.
Herr Prof. Virchow, der neben sich nichts gelten lassen will,
mag keine Architekten und Ingenieure auf der Naturforscher- Ver-
sammlung sehen: „Alte diese Architekten und Ingenieure, welche
„sonst anf dgr Naturforseher- Versammlung nicht zu sehen waren,
„woher haben sie plötzlich eine so innige Theilnabme für die öffent-
„liche Gesundheitspflege? Sicherlich ist diese Theilnabme erst er-
„wacht, seitdem es grosse Kanal- und Bewäseernngs-Arbeiten ins
„Leben zn rufen galt."
Hierauf habe ich nicht weniger als dreierlei zu erwiedem:
1) Es giebt zweierlei Leute: die einen glauben Alles zn ver-
stehen, die andern holen sich gerne gnten Rath bei wirklichen
Sachverständigen. So glaube ich bei Fragen über Hospitalbau
gnt zu thnn, wenn ich mir den Beirath eines Architekten, bei Be-
wässernngsanlagen oder Dampfheizung den eines Ingenieurs, bei
Desinfection den eines Chemikers erbitte. 2) Von dieser Ansicht
ausgehend forderte ich, als die erstmalige Bildung einer hygienischen
Section anf der Naturforscher- Versammlung in Frankfurt (1867)
vorbereitet ward, in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer der Ver-
sammlnng Ingenieure, Architekten n. s. w. speciell auf, sich bei
den Verhandlungen dieser Section zu betbeiligen. Es geschah
dies in einem ganz al^emein gehaltenen, die Nützlichkeit einer
i:n,t':-. b.CoQt^lc
D»rf ein »on Herrn Prof. Virchow sertas^tes Gulachlen kritiairt werden? 377
Bolchen Section darlegenden gedrackten Schreiben, welches nicht
nur vielfältig verbreitet ward, in den Verhandinngen der VerBamm-
Inngen nochmals abgedmckt ist, sondern anch viele Wochen zuvor
unter Andern Bpeciell Herrn Prof. Pirchow zngeBandt ward. In
Folge dieses Schreibens and zum grossen Vortheil der Versamm-
lung erschienen die Ingenienre. Sie erschienen, als eine Section
für öffentliche Gesundheitspflege gebildet ward, und nicht früher.
Herr Prof. Virchow konnte dies wissen. Er, der so gerne von
Loyalität und Anstand spricht, hatte demnach 3) keine Ursache,
am Schlüsse der oben angeführten Stelle den erschienenen Inge-
nienren unlautere Beweggründe ihres Erscheinens zuzuschreiben.
Herr Prof. Virehow sagt ferner: „Bekanntlich haben wir
„(NB. er redet von Berlin) die Eigenschaft, von unseren Fehlem
„mehr zu sprechen als von uuBem guten Eigenschaften. Herr
„ Vairentiapp als richtiger Frankfnrter nimmt den Mund etwas
„voller." Doch mit diesen und anderen Virchow'schen Höflichkeiten
wollen wir unsre Leaer nicht länger auflialten und zum Schlüsse
zu den Bemerkungen übergehen, welche Herr Prof. Virckoio in
Betreff der „Darlegung des Reichskanzlers an den Bundesrath"
macht. Nachdem S. 139 Herr Prof. Virehow den Irrthum erwähnt
bat, in welchem der Reichskanzler in Betreff des rein negirenden
Charakters des Gutachtens der Wissenschaftlichen Deputation
allerdings verfallen sein müsse und welchen er nicht versteht,
sagt er S. 7: „dass es Uännern von so unruhiger und verworrener
„Denkungsart, wie Herr Varrentrapp sich darstellt, gelungen
„ist, den Reichskanzler so weit zu treiben, als es wirklich ge-
„scheben zu sein scheint, ist ein Zeichen dafür, dass die Organisa-
ntion des Deutschen Reiches in ihrer gegenwärtigen aatokratischen
„Zuspit2nng in der Ihat recht grosse Bedenken hat.*^
Darauf die ein^he Bemerkung, dass ich vorerst ganz befrie-
digt hin, von dem Reichskanzler wenigstens einen wesentlichen
Theil der Wünsche der etlichen tausend Petenten in Angriff zu
sehen; wie ich, werden zweifellos diese alle in diesem Falle unend-
lich höhern WerUi auf die Zustimmung des Reichskanzlers als auf
die des Herrn Prof. Vv-ehow legen. Vielleicht ist übrigens auch
diese meine Ansicht nur ein weiteres Zeichen meiner „verworrenen
Denkungsart," .
Um die in Rede stehende Angelegenheit zum AbschluBs zu bringen, lassen
wir die , Antwort* des Herrn Prof. Virthov^ in Nacbs lebendem sogleich folgen.
Die Redaktion.
^öbyGooi^lc
8.
Antwort an Herrn Tarrentrapp
nnd. Vlrehsw.
xlr. Varrentrapp beginnt seine voranatehende Vertheidiganggschrift
mit einer Unwahrheit. Er behaaptöt, ich hätte auf seine in der
Deutschen Vierteljahrsscfarift Mr öffentl. Gestindheitspfl^e (Bd. IV.
Heft 1.) gelieferte Kritik des Gatachtens der Wissenschaftlichen
Deputation „zweimal geantwortet". Es genßgt wohl, auf den
Eingang meiner zweiten Antwort zu verweisen, in dem ausdrSck-
tich angeführt ist, dasB sich dieselbe auf die Deutsche Vierteljahrs-
schrift Bd. IV. Heft 2. bezieht, d. h. auf einen zweiten, mit hämi-
schen Bemerkungen gespickten Aufsatz des Hrn. Varrentrapp.
In meinen beiden Antworten habe ich Hm. Varrentrapp zwei
Vorwürfe gemacht:
1) den der Illoyalit&t,
2) den der Verworrenheit.
Ich halte beide aufrecht, obwohl ich nach dem Lesen der
vorstehenden Auseinandersetzungen des Hm. Vatvenli-app zweifel-
haft geworden war, ob ich nicht auch seine Illoyalität als eine
blosse Folge seiner Verworrenheit auffassen sollte. Bei genauerer
Erwägung musa ich jedoch bei meiner ersten Auffassang stehen
bleiben, wie aus folgenden Erörterungen hervorgehen wird:
ad 1. Ich hatt« es für illoyal erklärt, einen Referenten
öffentlich verantwortlich zu machen für ein Aktenstück, welches
die Unterschrift eines Gollegiams trägt, und zwar noch bevor
dasselbe überhaupt seinem Wortlaute nach veröffentlicht
worden ist. Hr. Varrentrapp sucht diesen Vorwurf dadurch zu
beseitigen, dass er die fragliehe Angelegenheit zu einer politischen
D.qitizeabyG00l^lc
Autwort an Herrn Varrenfrapp. 379
macht nnd mich als Politiker fragt, ob es nicht die Pflicht
Jeder gewissenhaften, anfmerkBameQ politischen Zeitschrift sei,
die zn erTrartenden Regienrngevorlagen zn besprechen, selbst ehe
ßie noch offiziell ihrem Wortlaut nach veröffentlicht seien. Darauf
erwidere ich zunächst, dass weder ich, als Referent, noch das
■ Coileginm der Wissenschaftlichen Deputation die Angelegenheit als
eine politische behandelt hatte, dass vielmehr eine ganz objective,
sachliche Erörterung ohne alle Beziehung anf politische Hinter-
gedanken in dem Gutachten gegeben ist. Zwar hat Hr. Varren-
trapp, und das halte ich für mehr als illoyal, in seinen zwei
Mheren ÄngrifTeo mich zagleich als Reichsfeind dargestellt
ond sich nicht entblödet, von diesem Gesichtepnnkte aus auch
das Gutachten des Collegiums, dessen Referent ich
war, als verdächtig zu bezeichnen. Erst die ernstliche
Zurückweisung, die ich ihm ertheilt habe, mag mich jetzt vor
einer Erneuerung dieser Ansehwärzung geschützt haben.
Aber interessant ist es doch, dass Hr. Vanentrapp jetzt be-
hauptet, dass es sich für ihn um eine politische Maassregel
handelt. Also es handelt sich darum, auf einem Umwege eine
kleine Erweiterung der Competenz des Reiches herbeizul^hren?
Ich verstehe. Das ist das Argument, womit man die Sache im
Reichskanzler-Amt nnd bei Nationalliberalen mundgerecht macht.
Aber ich fürchte, man täuscht sich hier. Mit dieser Competenz-
Erweiterung wird nichts gewonnen werden, als eine neue Schreib-
maschine. Denn nachdem der Reichskanzler selbst in seinem An-
trage an den Bundesrath, wenigstens nach den Mittheilongen der
Vierteljahrssehrift für öffentl. Gesundheitspflege, für das zn grün-
dende Reichs-Gesundhelts-Amt die Executive zurückgewiesen hat,
60 wird nichts übrig bleiben, als eine bureaukratische Einrichtung
vom reinsten Wasser, welche einigen versorgungsbedürftigen Per-
sonen angenehme Stellungen sichert. Weiter hat es nichts zu
sagen.
Lassen wir nun aber Politik und Privatinteresse bei Seite,
so fragt es sich immer noch: ist es loyal, einen Referenten an-
zugreifen, der sich nicht vertheidigen darf? Hr. V. um-
schifft diesen Punkt in höchst eigenthümlicber Weise. Er behauptet,
„die Erfahrung eines langen Lebens als Mitglied gar vieler wis-
senschaftlicher nnd politischer Collegien" zu haben, und „diese
Erfahrung gehe dahin, dass, wenn ein Coileginm über gewisse
^öbyGoOi^lc
3S0 Äntvoit an Herrn Varreotrftpp.
Schlnssrolgenrngen einig ist oder sie darch Hajorität aDgenommeii
bat, dem R«fereiiteQ in Betreff der Hotivinmg ein sehr weiter
Spielraom gelassea wird und werden moss, und dass somit er die
volle Yeraotwortlichkeit des Gntacbtens Dicht von eich weisen
. könne." Davon spricht Br. F. gar nicht, daes es in Collegieo,
welche der Staatsverwaltung untergeben und blosse Organe der-
selben sind, fast überall Gebrauch, in Prenssen aber geradezn Vor-
schrift ist, dass die Namen der Referenten ausserhalb des Colle-
giums ohne Autorisation nicht genannt werden dürfen, und dass
dem entsprechend der Referent nicht berechtigt ist, das von ihm
verfosate Galanten oder sonatige Schriftstücke ohne besondere Er-
mächtigung, Bei es im Ganzen, sei es in einzelnen Stücken, zu ver-
öffentlichen oder öffentlich zu besprechen. Hr. V. hätte sieh, falls
ihm dies bekannt war, denn doch sagen sollen, dass ein Referent,
dessen Name dorch Indiscretion bekannt geworden ist,
gänalich vertheidignngslos ist, wenn er auf Grund eines Äkten-
Btacks, dessen amtliche Veröffentlichung noch nicht geschehen oder
beBchiossen ist, dessen Inhalt aUo nur durch eine weitere
Indiscretion bekannt geworden sein kann, öffentlich an-
gegriffen und verantwortlich gemacht wird.
Ich bin gewiss fem davon, eine Verantwortlichkeit von mir
abzulehnen, wenn es Bicb um meine Arbeit handelt. Ur. VaiTm-
irapp weiss, dass ich seine Kritik nicht fürchte. Aber es setzt
freilich keine grosse Kühnheit voraus, mich zu einer Zeit anzu-
greifen, wo Hr. Varrentrapp wissen konnte, dass ich mich sieht
vertheidigen durfte.
Er sucht sich dadurch zu schützen, dass er nach seinen Er-
fahrungen in „gar vielen wissenschaftlichen" (welchen F) Collegien
behauptet, nachdem ein Gollegium gewisse Schlussfolgerungen an-
genommen habe, werde dem Referenten in Betreff der Motivimng
ein sehr weiter Spielraum gelassen und er könoe daher die volle
Verantwortlichkeit nicht von sich weisen. Es liegt auf der Hand,
dass dieser Satz die vorher erörterte'Frage gar nicht betrifft, und
ich könnte mich daher auch darauf beschränken zu constatiren, dass
Hr. V. den von mir erhobenen Vorwurf im Grande nicht einmal
zu entkräften vereucht hat. Was aber die „Erfahrungen" anbe-
trifft, so übersieht Hr. V., dass ein wissenschaftliches Gollegium
dag Referat früher hört, als es seine Schlussfolgerungen zieht,
und nicht umgekehrt. Wenigstens ist in den mir zugänglichen
^öbyGoOi^lc
Antwort an Herrn Varrentrapp. 381
Collegien immer dieses Ver&hren übKch gewesen, was auch mei-
Der nnmaasBgeblicben Ansicht nach mit der gemeinen Logik im
Einklänge steht. Nicht blos die Schlusaformel des Gutachtens
oder Berichts, sondern der gesammte Wortlaut und Inhalt des-
selben onterliegt